Zweite Jahr bezahlen oder nicht ?

Alt 16.04.2009, 14:26   # 261
vanHelsing
hell-singer
 
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Zitat:
Zitat von lolaaa Beitrag anzeigen
Was soll ich nun tun- ignorieren????
Abwarten!
So lange warten, bis vielleicht richtige Post im Briefkasten liegt.
Damit dir die Zeit nicht zu lang wird, kannst Du dich in der Zwischenzeit um deine Altersvorsorge kümmern. Die wirst Du vermutlich eher brauchen als weitere Tipps.
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Alt 06.08.2009, 10:37   # 262
HZiebe
 
Registriert seit: 06.08.2009
Beiträge: 5
Hier wurde ja nun viel geschrieben und diskutiert. Habe mir nun fast den ganzen Thread durchgelesen, jedoch keine Antwort auf meine Frage gefunden.

Was genau passiert denn wenn man nachdem man im 1. Jahr gezahlt hat und im 2. Jahr nicht zahlt? Gehen die evtl. vor Gericht?

Bei mir ist es die Net 24 Limited & Co. KG auf die ich reingefallen bin. Hat jemand schon erfahrung mit denen? In einem anderen Forum habe ich gelesen das eine Dame, nachdem sie das 1. Jahr gezahlt hat und das 2. Jahr nicht mehr zahlte verklagt wurde und 500€ Strafe zahlen musste und das trotz Beistand eines Anwalts.

Vielleicht kann ja jemand mal seine Erfahrung schildern.
Wurde jemand von Euch die ihr nicht gezahlt habt danach von Net 24 vor Gericht gezerrt? Wenn ja, wie ist der Prozess aus gegangen.
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Alt 06.08.2009, 11:05   # 263
schnippewippe
Gastposter
 
Hier der Rat der Verbraucherzentrale.
Zitat:
Verbraucherzentrale Berlin : FAQ Internetvertragsfallen

14. Laut AGB soll der Vertrag zwei Jahre laufen. Die erste Jahresrate habe ich gezahlt. Muss ich jetzt auch die zweite Jahresrate zahlen?

Inzwischen tauchen immer häufiger die Fälle auf, bei denen die Betroffenen die erste Jahresrate aufgrund der Einschüchterungen gezahlt haben und nun aufgefordert werden, auch die zweite Jahresrate zu zahlen. Schließlich hätten sie durch die erste Zahlung den Vertrag anerkannt. Das ist rechtlich so allerdings nicht haltbar. Ein unwirksamer Vertrag wird nicht dadurch wirksam, dass man trotz Unwirksamkeit gezahlt hat. Im Gegenteil: In solchen Fällen leistet man ohne Rechtsgrund und kann sein Geld grundsätzlich zurückverlangen. Die Rückforderung ist lediglich dann ausgeschlossen, wenn man trotz Kenntnis der Nichtschuld gezahlt hat. Die Zahlung der zweiten Rate kann man aber in jedem Fall verweigern.
Zitat:
von HZiebe
Bei mir ist es die Net 24 Limited & Co. KG auf die ich reingefallen bin. Hat jemand schon erfahrung mit denen? In einem anderen Forum habe ich gelesen das eine Dame, nachdem sie das 1. Jahr gezahlt hat und das 2. Jahr nicht mehr zahlte verklagt wurde und 500€ Strafe zahlen musste und das trotz Beistand eines Anwalts.
Hast du vielleicht mal einen Link zu der Seite ? Das würde ich mir gerne mal ansehen ! Bis jetzt haben nur Kunden der Seiten hier verloren ,die Fehler gemacht haben. Vielleicht hatte die Kundin sich nicht per Einschreiben mit Rückandwort gewehrt und alles nur laufen lassen.


Lese dir das mal im link durch.
Net 24 Ltd. & Co. KG zum Schadenersatz verurteilt | Abzocknews.de

Nun werde ich mal sehen ob ich das was du mitteilst finde.
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Alt 06.08.2009, 11:18   # 264
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von HZiebe Beitrag anzeigen
Hier wurde ja nun viel geschrieben und diskutiert. Habe mir nun fast den ganzen Thread durchgelesen, jedoch keine Antwort auf meine Frage gefunden.
[...]
Das wundert mich doch sehr. "Dein" Problem ist das gleiche wie alle hier beschreiben. Nun ja,einen gibt es;unterschiedliche Anbieter. Vermutlich die Internet-Seite tattoo-freunde.**
Zitat:
Zitat von HZiebe Beitrag anzeigen
Was genau passiert denn wenn man nachdem man im 1. Jahr gezahlt hat und im 2. Jahr nicht zahlt? Gehen die evtl. vor Gericht?
Du hast einen Vertrag,die "Gebühren" für das erste Jahr bezahlt,wenn du nicht in die Puschen kommst und etwas unternimmst besteht eventuell die Möglichkeit das die ihre Forderung durchsetzen.

Hierzu brauchst du aber "fachlichen Rat", weil du den "Vertrag" anfechten musst.

Ps.
Hilfreich zu der Seite:
Zitat:
Nach Auffassung des Gerichts durfte sich der Kläger gegen die massive und unberechtigte Mahntätigkeit der Net 24 anwaltlich verteidigen und die hierfür aufgewandten Anwaltsgebühren ersetzt verlangen.
Zitat Ende.
Quelle: >> kanzlei-borchardt

m.f.G.
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Alt 06.08.2009, 12:43   # 265
HZiebe
 
Registriert seit: 06.08.2009
Beiträge: 5
Ich habe in diesem Jahr erst mal alle Schreiben von denen und von dem Inkasso Unternehnemen ignoriert. Jetzt hat mir das Inkasso Unternehmen angedroht einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken. Ist wahrscheinl eh nur blabla aber trotzdem muss ich wohl mal langsam reagieren.

Ich habe denen jetzt geschrieben das ich die Forderung nicht an erkenne und ihnen untersage das Geld weiterhin von mir zu fordern. Zusätzlich habe ich denen noch nen kleinen Folterfragebogen bez BDSG geschickt, da die mir mitteilten das sie meine Daten gespeichert haben. Ebenso habe ich denen gedroht, das ich sie, wenn sie die Auksunft über meine Daten verweigern beim BDBA meines Bundeslandes melde.

Dem eigentlichen Gläubiger habe ich mit Verweis auf verschiedene Urteile und Gesetze einen Wiederruf geschickt mit dem Hinweis, das ich die Schuld ebenfalls nicht anerkenne. Er hat in dem angeblichen Vertragsabschluss massive Fehler begangen. So ist es z.B. Pflicht dem Kunden eine Wiederrufserklärung in Papierform zukommen zu lassen (diese habe ich nie bekommen). Ausserdem sind da noch einige andere Sachen durch die der Vertrag (wenn denn einer zustande gekommen ist) von vorn herein ungültig ist. Wie das ein Richter sieht ist wieder ne andere Sache.

Habe nochmal nach dem betreffenden Beitrag geschaut und musste fest stellen das das auch hier im Forum war.

tattoo-vorlage.com / zully media
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Alt 06.08.2009, 13:02   # 266
schnippewippe
Gastposter
 
Sorry, kannst du mir den einzelnen Post als Link einstellen. Ich finde es nicht. Danke.

-----Doppelpost zusammengeführt am 6.8.2009 um 13:38:04-----

Zitat:
Dem eigentlichen Gläubiger habe ich mit Verweis auf verschiedene Urteile und Gesetze einen Wiederruf geschickt mit dem Hinweis, das ich die Schuld ebenfalls nicht anerkenne. Er hat in dem angeblichen Vertragsabschluss massive Fehler begangen. So ist es z.B. Pflicht dem Kunden eine Wiederrufserklärung in Papierform zukommen zu lassen (diese habe ich nie bekommen). Ausserdem sind da noch einige andere Sachen durch die der Vertrag (wenn denn einer zustande gekommen ist) von vorn herein ungültig ist. Wie das ein Richter sieht ist wieder ne andere Sache.
Du vergisst aber bei der Sache, dass du schon ein Jahr bezahlt hast. Damit hattest du den Vertrag erst einmal anerkannt. Hast dich im 2. Jahr werder gemeldet noch bezahlt. Klar das die nun ihr Geld haben wollen. Hast ja schliesslich einen Vertrag.

Mit dem Widerrufsrecht wirst du da wohl kaum noch was erreichen.
Zitat:
Der Begriff der "Textform" ist in § 126 b BGB bestimmt. Danach muss die Belehrung unter anderem in einer Urkunde oder auf anderer, zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneter Weise erteilt werden. Die vom Gesetz verlangte Textform ist gewahrt, wenn die Widerrufsbelehrung auf Papier, einer Diskette, einer CD-Rom sowie per E-Mail oder Telefax übermittelt wird.
Ich weiss auch nicht was für Urteile du meinst. Ich kenne kein Urteil das deinen Fall betrifft. Ausserdem muss ein anderer Richter nicht genauso urteilen. Der sieht es vielleicht ganz anders.

Ich würde das machen was Immorb geschrieben hat. Wenn du selber schreibst kannst du vieles falsch machen.
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Alt 06.08.2009, 13:44   # 267
HZiebe
 
Registriert seit: 06.08.2009
Beiträge: 5
Das ist der Post der verlinkt wurde.

Hier noch die vorherigen Posts:
tattoo-vorlage.com / zully media

tattoo-vorlage.com / zully media

tattoo-vorlage.com / zully media

tattoo-vorlage.com / zully media

tattoo-vorlage.com / zully media

tattoo-vorlage.com / zully media

Nunja und dann las man nichts mehr von ihr, bist dann dieser Post kam:

tattoo-vorlage.com / zully media

-----Doppelpost zusammengeführt am 6.8.2009 um 13:53:16-----

Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Du vergisst aber bei der Sache, dass du schon ein Jahr bezahlt hast. Damit hattest du den Vertrag erst einmal anerkannt. Hast dich im 2. Jahr werder gemeldet noch bezahlt. Klar das die nun ihr Geld haben wollen. Hast ja schliesslich einen Vertrag.
Hm, jetzt verwirrst Du mich aber ein wenig.
Das was Du schreibst passt iwi nicht zu dem was Du hier geschrieben bzw. zitiert hast:

Zweite Jahr bezahlen oder nicht ?

Zur Not kann ich ja immer noch Zahlen wenn die ein Verfahren anstreben. So wird das Ganze dann für mich billiger.
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Alt 06.08.2009, 14:20   # 268
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
Es gibt keine wie auch immer geartete Rechtsgrundlage, nach der bei einer irrtümlich geleisteten Zahlung ein nicht vorhandener Vertrag "bestätigt" wird.

Zitat:
Zitat von HZiebe
Zur Not kann ich ja immer noch Zahlen wenn die ein Verfahren anstreben. So wird das Ganze dann für mich billiger.
Unlogisch und vom Denkansatz her falsch.
Wenn man der Meinung ist, dass es kein Vertragsverhältnis gibt, dann bleibt man auch dabei, auch wenn eine Klageschrift kommen sollte (was aber zu 99.9999999 % Wahrscheinlichkeit nicht eintreten wird).
Vor Gericht verlieren die sowieso, es gibt dazu 6 bekannte Urteile.

Wenn man allerdings bei Eingang der Klageschrift doch zurückzuckt und zahlt, dann muss man vorgerichtliche Kosten bezahlen, und auch die Kosten für die Klageeinreichung - weil man ja die Forderung dann (unnötigerweise) anerkennt. Dann fährt man damit natürlich nicht billiger.
Bitte Rechtsberatung einholen, wenn diese Grundlagen nicht klar sind.
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Alt 06.08.2009, 14:42   # 269
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Hm, jetzt verwirrst Du mich aber ein wenig.
Das was Du schreibst passt iwi nicht zu dem was Du hier geschrieben bzw. zitiert hast:

Zweite Jahr bezahlen oder nicht ?

Zur Not kann ich ja immer noch Zahlen wenn die ein Verfahren anstreben. So wird das Ganze dann für mich billiger.
Im normalen Geschäftsleben widerspricht man einen Vertrag.
Widerrufsrecht.

Du hast für das erste Jahr bezahlt, hast ihnen aber danach nicht mitgeteilt, dass du den Vertrag gar nicht willst. Also gehen sie davon aus , dass diese Vertragsbestätigung durch Zahlung des ersten Jahres auch jetzt noch zählt.

Bei den Abofallen geht man davon aus, dass kein gültiger Vertrag abgeschlossen wurde.
Da es im Falle einer schon geleisteten Zahlung soviel ich weiss , noch kein Urteil gibt, werde ich immer raten sich einmal richtig zu wehren.

Ob die User es machen oder lieber den Rat der anderen Seite befolgen , erst auf den Mahnbescheid zu warten , ist dann ihre Sache.
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Alt 06.08.2009, 15:05   # 270
HZiebe
 
Registriert seit: 06.08.2009
Beiträge: 5
Welche sind die Urteile?

Ich habe bisher immer nur welche gesehen bei denen es um die 1. Zahlung ging. Ein Urteil dazu das im 1. Jahr bezahlt wurde und im 2. nicht habe ich noch nicht gefunden. Könntest Du das bitte mal posten?
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Alt 06.08.2009, 15:06   # 271
schnippewippe
Gastposter
 
Was deine Links angeht, gehe ich mal davon aus, das der Anwalt da nicht von Abzocke ausgeht.

Hier noch mal ein Rat eines anderen Anwalts. Betrifft deinen Fall.
Rechnung von xxxxx.com Internet-, Computerrecht frag-einen-anwalt.de

Betreffs deine Frage nach den Urteilen.
Ich habe doch geschrieben,dass so viel ich weiss ,es für diesen Fall """ noch kein Urteil gibt""""
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Alt 06.08.2009, 15:58   # 272
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von HZiebe Beitrag anzeigen
Welche sind die Urteile?
[...]
Ein Urteil dazu das im 1. Jahr bezahlt wurde und im 2. nicht habe ich noch nicht gefunden. Könntest Du das bitte mal posten?
Zitat:
Zitat von HZiebe Beitrag anzeigen
[...]Habe mir nun fast den ganzen Thread durchgelesen, jedoch keine Antwort auf meine Frage gefunden.
[...]
Vielleicht hättest du doch mal "alles" lesen sollen.
Zweite Jahr bezahlen oder nicht ? Posting #13

Es geht zwar um Adressbuchschwindel, aber Verträge unter Gewerbetreibende werden "strenger" bewertet.

Zur Erinnerung:
Amtsgericht Syke
Geschäfts Nr.:26 C 582/03
Die Beklagte zahlte für das erste ( korrigiert: Vertragsjahr ) den Rechnungsbetrag über.....kündigte jedoch dann den Vertrag.
Die Klägerin beruft sich auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Vertrag mit Ablauf des Mai 2003 endet.

m.f.G.
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Alt 13.08.2009, 13:55   # 273
vanHelsing
hell-singer
 
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Registriert seit: 02.07.2006
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Auf die Frage, ob man für das zweite Jahr auch zahlen muss, gibt es eine Alternative.
Es ist möglich, sich das Geld für das erste Jahr zurückzuholen.
Die Aussichten auf Erfolg sind gar nicht mal so schlecht.
Zitat:
Content Services Ltd. zahlt ersten Jahresbeitrag zurück

.....

Abofallen-Betreiber zahlt nach über einem Jahr Geld für Mandant zurück

Ein Mandant hatte im Jahre 2008 bereits einmal 96,00 Euro an den Betreiber von Opendownload.de gezahlt. Im Jahre 2009 wollte die Firma erneut 96,00 Euro, diesmal für das zweite angebliche Vertragsjahr.*
Guggste hier >> Kanzlei Thomas Meier.de -
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Alt 23.08.2009, 09:23   # 274
HZiebe
 
Registriert seit: 06.08.2009
Beiträge: 5
So wie es aussieht ist der ganze Spuk momentan vorbei. Beide Firmen, weder die Mediafinanz, noch Net 24 Limited haben sich bisher bei mir gemeldet.

Hätte eine der Firmen einen gerichtlichen Mahnbescheid angestrebt, hätter der eigentlich (auf Grund der Dringlichkeit) schon lange eintreffen müssen.

Fazit: Alles nur heisse Luft. :biglol:
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Alt 24.09.2009, 20:16   # 275
Hummelpop
 
Registriert seit: 24.09.2009
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Oh mann bin ich froh, dass es solche foren gibt ich habe mich schon für total doof gehalten.

Also ich bin bei softwaresammler reingefallen, habe aber falsche Daten bis auf meine Email Adresse angegeben und dann das erste Jahr aus Angst bezahlt.

Wie soll ich bei der zweiten rechung vorgehen? Kommt da was? Bekommen die meine Adresse raus? Hat jemand da erfahrung?
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Alt 25.09.2009, 15:53   # 276
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
Einmal bezahlt, immer bezahlen?
Zweite Jahr bezahlen oder nicht ?

Die Adresse bekommen die nicht raus, es sei denn, Du gehst unvorsichtig mit Deinen Daten um und hast die Adresse etwa zusammen mit Deiner Mailadresse irgendwo im Internet veröffentlicht.
Google mal nach Deiner Mailadresse. Wenn da nirgends persönliche Daten von Dir gefunden werden, dürfte der Betreiber auch nichts finden.

Vom Provider gibts die Logdaten nur auf richterlichen Beschluß, und den kriegen die ******** nicht.
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Alt 19.10.2009, 14:31   # 277
Killer2005de
 
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So seit langem hab ich auch wieder was von Pro fiwin gehört.

Diesmal von einem Inkassounternehmen (Intrum Justitia).

Anmeldedatum 03.05.05 (angeblich) Datum Schreiben Inkasso (15.10.09) offene Forderung (153,68 Euro)

also ich weiß nun nicht ob ich lachen soll oder weinen diese Forderung ist doch wenn ich mich nicht ganz irre Verjährt oder?

Traurig des solche Inkasso unternehmen so was nie nachprüfen ob gerechtfertigt oder nicht -.-

MfG euer Killer

-----Doppelpost zusammengeführt am 19.10.2009 um 15:10:00-----

Art des Anspruches

Alle Ansprüche, es sei denn, es besteht eine Sonderregelung.

Frist

3 Jahre Verjährungbeginn mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Kenntnis des Anspruchs vorliegt.

wichtig

Absolute Verjährung bei Unkenntnis des Anspruchs:
30 Jahre bei Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung hochrangiger Rechtsgüter wie Freiheit, Körper, Leben oder Gesundheit. Verjährungsbeginn ist der Zeitpunkt der Verletzung.
10 Jahre bei allen sonstigen Schadensersatzansprüchen. Verjährungsbeginn ist der Zeitpunkt der Verletzung.
0 Jahre bei allen anderen Ansprüchen.

Ist nun die frage bei diesen Abo fallen trifft da des überhaupt zu?

-----Doppelpost zusammengeführt am 19.10.2009 um 15:16:09-----

noch was dazu ^^

vom 17.04.2009

Die Justiz sieht tatenlos zu wie Internetbetrüger und ******** Millionen Euro verdienen - OnlineZeitung 24.de
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Alt 23.10.2009, 12:05   # 278
Killer2005de
 
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weiterer schriftverkehr und infos hier
http://forum.computerbetrug.de/allge...tml#post294709
und
http://forum.computerbetrug.de/allge...tml#post294917

link funzt net da forum profi win mit **** ersetzt lol bitte mal abändern danke

MfG euer Killer
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Alt 23.10.2009, 12:28   # 279
arthus
 
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Zitat:
Zitat von Killer2005de Beitrag anzeigen
* ersetzt lol bitte mal abändern danke
geht nicht, weil hier eine Patchroutine am Werk ist, die Teile des Links (profi usw. ) verändert
http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/35580-gewinnspiel-p.r.o.f.i.w.i.n-49.html#post294709

http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/35580-gewinnspiel-p.r.o.f.i.w.i.n-49.html#post294917
manuell Punkte entfernen und c&p
__________________
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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Alt 23.10.2009, 12:30   # 280
Killer2005de
 
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Zitat:
Zitat von arthus Beitrag anzeigen
geht nicht, weil hier irgendeine Patchroutine am Werk ist, die Teile des Links (profi usw. ) verändert
würd ehr sagen ne zensur die falsch leuft zusammen ******** getrennt profi win des mein ich ^^

ja komich isses was profiwasauchimmer zusammen profi was auch immer getrennt lol des zensiert er net hm

profiwinner scheint nur profi win zusammen zu sein ???

-----Doppelpost zusammengeführt am 23.10.2009 um 13:09:52-----

habe Grade eine Beschwerde an das Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. geschrieben wegen intrum mal schauen was darauf passiert.

werde euch auf dem laufenden halten ^^

MfG euer Killer
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Alt 29.05.2012, 04:40 # --
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