| | # 261 |
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
| Abwarten! So lange warten, bis vielleicht richtige Post im Briefkasten liegt. Damit dir die Zeit nicht zu lang wird, kannst Du dich in der Zwischenzeit um deine Altersvorsorge kümmern. Die wirst Du vermutlich eher brauchen als weitere Tipps.
__________________ Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung: Nachdenkseiten Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama) |
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| | # 263 | ||
| Gastposter | Hier der Rat der Verbraucherzentrale. Zitat:
Zitat:
Lese dir das mal im link durch. Net 24 Ltd. & Co. KG zum Schadenersatz verurteilt | Abzocknews.de Nun werde ich mal sehen ob ich das was du mitteilst finde. | ||
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| | # 264 | ||
| Gastposter | Zitat:
"Dein" Problem ist das gleiche wie alle hier beschreiben. Nun ja,einen gibt es;unterschiedliche Anbieter. Vermutlich die Internet-Seite tattoo-freunde.**Zitat:
Hierzu brauchst du aber "fachlichen Rat", weil du den "Vertrag" anfechten musst. Ps. Hilfreich zu der Seite: Zitat: Nach Auffassung des Gerichts durfte sich der Kläger gegen die massive und unberechtigte Mahntätigkeit der Net 24 anwaltlich verteidigen und die hierfür aufgewandten Anwaltsgebühren ersetzt verlangen. Zitat Ende. Quelle: >> kanzlei-borchardt m.f.G. | ||
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| | # 265 |
| Registriert seit: 06.08.2009
Beiträge: 5
| Ich habe in diesem Jahr erst mal alle Schreiben von denen und von dem Inkasso Unternehnemen ignoriert. Jetzt hat mir das Inkasso Unternehmen angedroht einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken. Ist wahrscheinl eh nur blabla aber trotzdem muss ich wohl mal langsam reagieren. Ich habe denen jetzt geschrieben das ich die Forderung nicht an erkenne und ihnen untersage das Geld weiterhin von mir zu fordern. Zusätzlich habe ich denen noch nen kleinen Folterfragebogen bez BDSG geschickt, da die mir mitteilten das sie meine Daten gespeichert haben. Ebenso habe ich denen gedroht, das ich sie, wenn sie die Auksunft über meine Daten verweigern beim BDBA meines Bundeslandes melde. Dem eigentlichen Gläubiger habe ich mit Verweis auf verschiedene Urteile und Gesetze einen Wiederruf geschickt mit dem Hinweis, das ich die Schuld ebenfalls nicht anerkenne. Er hat in dem angeblichen Vertragsabschluss massive Fehler begangen. So ist es z.B. Pflicht dem Kunden eine Wiederrufserklärung in Papierform zukommen zu lassen (diese habe ich nie bekommen). Ausserdem sind da noch einige andere Sachen durch die der Vertrag (wenn denn einer zustande gekommen ist) von vorn herein ungültig ist. Wie das ein Richter sieht ist wieder ne andere Sache. Habe nochmal nach dem betreffenden Beitrag geschaut und musste fest stellen das das auch hier im Forum war. tattoo-vorlage.com / zully media |
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| | # 266 | ||
| Gastposter | Sorry, kannst du mir den einzelnen Post als Link einstellen. Ich finde es nicht. Danke. -----Doppelpost zusammengeführt am 6.8.2009 um 13:38:04----- Zitat:
Mit dem Widerrufsrecht wirst du da wohl kaum noch was erreichen. Zitat:
Ich würde das machen was Immorb geschrieben hat. Wenn du selber schreibst kannst du vieles falsch machen. | ||
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| | # 267 | |
| Registriert seit: 06.08.2009
Beiträge: 5
| Das ist der Post der verlinkt wurde. Hier noch die vorherigen Posts: tattoo-vorlage.com / zully media tattoo-vorlage.com / zully media tattoo-vorlage.com / zully media tattoo-vorlage.com / zully media tattoo-vorlage.com / zully media tattoo-vorlage.com / zully media Nunja und dann las man nichts mehr von ihr, bist dann dieser Post kam: tattoo-vorlage.com / zully media -----Doppelpost zusammengeführt am 6.8.2009 um 13:53:16----- Zitat:
Das was Du schreibst passt iwi nicht zu dem was Du hier geschrieben bzw. zitiert hast: Zweite Jahr bezahlen oder nicht ? Zur Not kann ich ja immer noch Zahlen wenn die ein Verfahren anstreben. So wird das Ganze dann für mich billiger. | |
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| | # 269 | |
| Gastposter | Zitat:
Widerrufsrecht. Du hast für das erste Jahr bezahlt, hast ihnen aber danach nicht mitgeteilt, dass du den Vertrag gar nicht willst. Also gehen sie davon aus , dass diese Vertragsbestätigung durch Zahlung des ersten Jahres auch jetzt noch zählt. Bei den Abofallen geht man davon aus, dass kein gültiger Vertrag abgeschlossen wurde. Da es im Falle einer schon geleisteten Zahlung soviel ich weiss , noch kein Urteil gibt, werde ich immer raten sich einmal richtig zu wehren. Ob die User es machen oder lieber den Rat der anderen Seite befolgen , erst auf den Mahnbescheid zu warten , ist dann ihre Sache. | |
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| | # 271 |
| Gastposter | Was deine Links angeht, gehe ich mal davon aus, das der Anwalt da nicht von Abzocke ausgeht. Hier noch mal ein Rat eines anderen Anwalts. Betrifft deinen Fall. Rechnung von xxxxx.com Internet-, Computerrecht frag-einen-anwalt.de Betreffs deine Frage nach den Urteilen. Ich habe doch geschrieben,dass so viel ich weiss ,es für diesen Fall """ noch kein Urteil gibt"""" |
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| | # 272 | ||
| Gastposter | Zitat:
![]() Zitat:
Zweite Jahr bezahlen oder nicht ? Posting #13 Es geht zwar um Adressbuchschwindel, aber Verträge unter Gewerbetreibende werden "strenger" bewertet. Zur Erinnerung: Amtsgericht Syke Geschäfts Nr.:26 C 582/03 Die Beklagte zahlte für das erste ( korrigiert: Vertragsjahr ) den Rechnungsbetrag über.....kündigte jedoch dann den Vertrag. Die Klägerin beruft sich auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Vertrag mit Ablauf des Mai 2003 endet. m.f.G. | ||
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| | # 273 | |
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
| Auf die Frage, ob man für das zweite Jahr auch zahlen muss, gibt es eine Alternative. Es ist möglich, sich das Geld für das erste Jahr zurückzuholen. Die Aussichten auf Erfolg sind gar nicht mal so schlecht. Zitat:
__________________ Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung: Nachdenkseiten Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama) | |
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| | # 274 |
| Registriert seit: 06.08.2009
Beiträge: 5
| So wie es aussieht ist der ganze Spuk momentan vorbei. Beide Firmen, weder die Mediafinanz, noch Net 24 Limited haben sich bisher bei mir gemeldet. Hätte eine der Firmen einen gerichtlichen Mahnbescheid angestrebt, hätter der eigentlich (auf Grund der Dringlichkeit) schon lange eintreffen müssen. Fazit: Alles nur heisse Luft. :biglol: |
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| | # 275 |
| Registriert seit: 24.09.2009
Beiträge: 1
| Oh mann bin ich froh, dass es solche foren gibt ich habe mich schon für total doof gehalten. Also ich bin bei softwaresammler reingefallen, habe aber falsche Daten bis auf meine Email Adresse angegeben und dann das erste Jahr aus Angst bezahlt. Wie soll ich bei der zweiten rechung vorgehen? Kommt da was? Bekommen die meine Adresse raus? Hat jemand da erfahrung? |
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| | # 276 |
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
| Einmal bezahlt, immer bezahlen? Zweite Jahr bezahlen oder nicht ? Die Adresse bekommen die nicht raus, es sei denn, Du gehst unvorsichtig mit Deinen Daten um und hast die Adresse etwa zusammen mit Deiner Mailadresse irgendwo im Internet veröffentlicht. Google mal nach Deiner Mailadresse. Wenn da nirgends persönliche Daten von Dir gefunden werden, dürfte der Betreiber auch nichts finden. Vom Provider gibts die Logdaten nur auf richterlichen Beschluß, und den kriegen die ******** nicht. |
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| | # 277 |
| Registriert seit: 02.02.2008
Beiträge: 98
| So seit langem hab ich auch wieder was von Pro fiwin gehört. Diesmal von einem Inkassounternehmen (Intrum Justitia). Anmeldedatum 03.05.05 (angeblich) Datum Schreiben Inkasso (15.10.09) offene Forderung (153,68 Euro) also ich weiß nun nicht ob ich lachen soll oder weinen diese Forderung ist doch wenn ich mich nicht ganz irre Verjährt oder? Traurig des solche Inkasso unternehmen so was nie nachprüfen ob gerechtfertigt oder nicht -.- MfG euer Killer -----Doppelpost zusammengeführt am 19.10.2009 um 15:10:00----- Art des Anspruches Alle Ansprüche, es sei denn, es besteht eine Sonderregelung. Frist 3 Jahre Verjährungbeginn mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Kenntnis des Anspruchs vorliegt. wichtig Absolute Verjährung bei Unkenntnis des Anspruchs: 30 Jahre bei Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung hochrangiger Rechtsgüter wie Freiheit, Körper, Leben oder Gesundheit. Verjährungsbeginn ist der Zeitpunkt der Verletzung. 10 Jahre bei allen sonstigen Schadensersatzansprüchen. Verjährungsbeginn ist der Zeitpunkt der Verletzung. 0 Jahre bei allen anderen Ansprüchen. Ist nun die frage bei diesen Abo fallen trifft da des überhaupt zu? -----Doppelpost zusammengeführt am 19.10.2009 um 15:16:09----- noch was dazu ^^ vom 17.04.2009 Die Justiz sieht tatenlos zu wie Internetbetrüger und ******** Millionen Euro verdienen - OnlineZeitung 24.de |
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| | # 278 |
| Registriert seit: 02.02.2008
Beiträge: 98
| weiterer schriftverkehr und infos hier http://forum.computerbetrug.de/allge...tml#post294709 und http://forum.computerbetrug.de/allge...tml#post294917 link funzt net da forum profi win mit **** ersetzt lol bitte mal abändern danke MfG euer Killer |
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| | # 279 |
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
| geht nicht, weil hier eine Patchroutine am Werk ist, die Teile des Links (profi usw. ) verändert http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/35580-gewinnspiel-p.r.o.f.i.w.i.n-49.html#post294709 http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/35580-gewinnspiel-p.r.o.f.i.w.i.n-49.html#post294917 manuell Punkte entfernen und c&p
__________________ "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog) |
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| | # 280 | |
| Registriert seit: 02.02.2008
Beiträge: 98
| Zitat:
ja komich isses was profiwasauchimmer zusammen profi was auch immer getrennt lol des zensiert er net hm profiwinner scheint nur profi win zusammen zu sein ??? -----Doppelpost zusammengeführt am 23.10.2009 um 13:09:52----- habe Grade eine Beschwerde an das Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. geschrieben wegen intrum mal schauen was darauf passiert. werde euch auf dem laufenden halten ^^ MfG euer Killer | |
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