Concept Media B.V.

Alt 18.02.2007, 05:40   # 1
Thommy76
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Ich habe heute von einer Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg eine Zahlungserinnerung erhalten für einen Dienst den ich nie genutzt habe.

Ich habe mir von einer Partnerseite der Concept Media B.V. ein 3 Tages-Abo bestellt. Dieses habe ich auch nachweislich bezahlt.

Daraufhin schickt mir die Firma Concept Media B.V. eine Zahlungserinnerung in Höhe von 23,21 Euro.

Kann mir von euch einer weiterhelfen wie ich mich verhalten soll?

Wem soll ich das Einschreiben mit Rückschein schicken der Anwaltskanzlei oder Concept Media B.V.?

Grüße

Thommy76


PS: Ich habe mich ja ganz vergessen mich vorzustellen. Ich heiße Thomas bin 30 und aus Baden-Württemberg. Ich bin viel im Internet und bin auch schon reingelegt worden deshalb versuche ich mit Hilfe dieser Community weiteren Schaden zu verhindern.

Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße

Thommy
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Alt 18.02.2007, 06:21   # 2
schnippewippe
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Hallo Thommy76,

erst einmal ein

:liebegru: HERZLICHES WILLKOMMEN :liebegru:

und viel Spass hier im Forum!

Aber Vorsicht vor der Spielhalle!!Es besteht Suchtgefahr!

Zitat:
Ich habe mir von einer Partnerseite der Concept Media B.V. ein 3 Tages-Abo bestellt. Dieses habe ich auch nachweislich bezahlt.
Was diese Sache angeht haben wir hier das Thema Verbraucherschutz
http://www.netzwelt.de/forum/vermein...ste-abofallen/
Schau doch mal bei uns vorbei !

Da die Sache dem Anwalt übergeben wurde , würde ich der Zahlungserinnerung widersprechen. Teile einfach mit, dass du ja schon bezahlt hast. Das Einschreiben muss er mit zu deinen Unterlagen geben.
Wenn du an den Betreiber schreibst, kannst du nicht sicher sein, dass der Anwalt es erfährt.
Also , bis dann im Verbraucherschutz
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Alt 18.02.2007, 10:33   # 3
immorb
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Zitat:
Zitat von Thommy76
Ich habe mir von einer Partnerseite der Concept Media B.V. ein 3 Tages-Abo bestellt. Dieses habe ich auch nachweislich bezahlt.
Hast du das Testabonnement gekündigt?
Es hat sich bei derartigen Probeabos die Negativoption eingebürgert.
Das heisst,
"Lehnst du nach Ablauf der Probezeit den Vertrag nicht ausdrücklich ab, so kommt stillschweigend ein Vertrag zustande."
Hast du jedoch das Testabo fristgerecht gekündigt,besteht kein Zahlungsanspruch.
Weise den Anwalt dann auf §226 BGB hin (Schikaneverbot).

Zitat:
Zitat von schnippewippe
Teile einfach mit, dass du ja schon bezahlt hast.
Er hat das Testabo bezahlt,nicht aber das daraus enstandene Abonnement.

M.f.G.
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Alt 18.02.2007, 10:34   # 4
Andreas9085
 
Registriert seit: 18.02.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 3
Zitat:
Zitat von Thommy76 Beitrag anzeigen
Ich habe mich bei einer Partnerseite der Concept Media B.V. für ein 3-tägiges Probeabo für 3,49 Euro angemeldet. Diese habe ich auch bezahlt.

Eine Anwaltskanzlei in Hamburg hat mir im Auftrag o. g. Firma eine Zahlungserinnerung in Höhe von 23,21 erteilt.

Ich bin aber nicht bereit diese zu bezahlen. da ich mit der Firma Concept Media B.V. keinen Vertrag abgeschlossen habe.

Soll ich das Kündiggungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein lieber der Anwaltskanzlei oder Concept Media B.V. schicken?

Bitte helft mir weiter wäre euch sehr dankbar

Grüße

Thommy
Hallo
Gebe das Einschreiben lieber dem Anwalt.
Diese Vorsätzlichen billig Anbieter kenne ich
schon lange mann hat nur Ärger mit denen.
Aber zahle keinen cent sonnst währe das so
als würdest Du mit allem einverstanden sein.
Sollt ein Mahn oder Vollstreckungsbescheid
trotzdem bei Dir ankommen wichtig sofort
Einspruch einlegen. Meistens hört mann dann
nichts mehr weil das sowiso Vorgaugler Firmen
sind.
Gruss Andreas

mal oben
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Alt 18.02.2007, 10:46   # 5
pittiplatsch
Smiley-Poster / Informant
 
Benutzerbild von pittiplatsch
 
Registriert seit: 13.06.2006
Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
Ich hab mal die drei Themen von Thommy76 zusammengelegt.
- und im Verbraucherschutz belassen. :wegschub:

So kann es dann als Plattform für die betreffende Betreiberfirma weiter genutzt werden
und die User müssen nicht an verschiedenen Ecken und Enden des Forum suchen.

Für Thommy76 empfehle ich wie immer die Lektüre der Links und Hinweise im Info-Portal.
Klick einfach auf meine Signatur - und Du gelangst dort hin.

Zur entsprechenden Firma ist ein Betreiberposting in Vorbereitung - es braucht jedoch noch etwas Zeit

Auch von mir Herzlich Willkommen in der netzwelt und viel Erfolg bei der Lösung Deines Problems.

Nachtrag: Fehler berichtigt - und Thema tatsächlich in den Verbraucherschutz verschoben :bedrueck:
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Alt 15.11.2007, 13:00   # 6
willi0581
Gastposter
 
jo moin moin erst mal ich habe heute auch solche nette post in meinem kasten gehabt und hatte glück das ich dort den herrn erwischt habe ich hatte ihn gebeten mir mal bitte einen ansprechpartner zu geben an den ich mich doch mal wenden könnte um mich von diesem mist frei zu machen ich habe diese seite nur ein mal besucht und gleich so`n mist an den hacken der rechtsanwalt ist mir leider in diesem gespräch nicht wirklich entgegen gekommen ich solle es doch bitte dierekt über ihn klähren.
wenn dort jemand ist der weis wie ich diesen mist los werde bin ich dankbar wenn er mir bescheid gibt.mfg willi
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Alt 23.01.2008, 10:14   # 7
black-hawk1979
Gastposter
 
Hallo,

hatte die selben Probleme, allerdings jetzt nicht mehr! Es gibt einen Weg den man beschreiten kann und der auch wunderbar funktioniert! Einfach kündigen unter folgender homepage:worl wide web conceptmedia punkt und die abkürzung für niedelande. Da findest du die option zu kündigen wo du dann deinen UserNamen, in dem Fall, Fun12345 ( siehe Abbuchung vom Konto) aber bitte ohne dem FUN sondern nur die Nummer und deine Emailadresse die du bei der Bestellung des Abos hinterlget hattest, angibst.Dann abschicken und nach 1-2 tagen erhältst du eine Kündigungsbestätigung! Das Wars und dann wird nichts mehr von deinem Konto abgebucht!
Viel Glück!!!
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Alt 24.01.2008, 14:55   # 8
goodfortwo
 
Registriert seit: 24.01.2008
Beiträge: 4
So, habe in etwa das gleiche Problem! Habe mich auf einer 3,99 Seite für 3 Tage angemeldet und die Hacken für die Partnerprogramme deaktiviert! Trotzdem kahm nach dem registrieren eine Mitgliedsbestätigung für ein Partnerprogramm, habe natürlich gleich an die e-mail Adresse meines 3,99 Programms geschrieben dass ich die Partnerprogramme nicht wünsche, bis jetzt kahm keine Antwort! Die 3,99 wurden von meinem Konto abgebucht, alles in Ordnung, hatte ich ja bestellt! Nun finden sich noch 3 weitere Abbuchungen auf meinem Konto:

CYTAINMENT AG TELSPASS.COM 19,90€
CONCEPT MEDIA GROUP FUN-CLUB INTERNETGEB HR 9,90€
IP BRODCAST BV TORO-MAGAZIN 5,00€

An Cytainment und ipbroadcast habe ich eine e-mail geschrieben in der ich ihnen mitteilte dass ich das Programm nicht bestellt habe und warum sie denken sie hätten eine Einzugsermächtigung für mein Konto und habe sie um einen Lösungsvorschlag gebeten! Das war gstern, wie zu erwarten kahm keine Antwort! Bei der Concept Media Group konnte ich keine e-mail Adresse finden! Ich habe NIE eine Seite dieser Programme besucht!

Nun, wie soll ich weiter vorgehen? Soll ich die 3 für mich unzulässigen Beträge zurückbuchen lassen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen
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Alt 24.01.2008, 15:31   # 9
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Zitat:
Zitat von goodfortwo Beitrag anzeigen
Nun, wie soll ich weiter vorgehen? Soll ich die 3 für mich unzulässigen Beträge zurückbuchen lassen?
Selbstverständlich. Das kannst du i.d.R. bis zu sechs Wochen nach dem Belastungsdatum. Geht bei manchen Banken sogar online über Homebanking (z.B. bei Ing-Diba oder den Volksbanken). Begründen gegenüber der Bank musst du die Rückgaben nicht.
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Alt 24.01.2008, 15:39   # 10
goodfortwo
 
Registriert seit: 24.01.2008
Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von DunkelSchwarz Beitrag anzeigen
Selbstverständlich. Das kannst du i.d.R. bis zu sechs Wochen nach dem Belastungsdatum. Geht bei manchen Banken sogar online über Homebanking (z.B. bei Ing-Diba oder den Volksbanken). Begründen gegenüber der Bank musst du die Rückgaben nicht.
Ok, was können mir die Firmen? Ich denke ich werde dann nette Briefe bekommen, oder?
Das mit dem 6 Wochen und dass ich es nicht begründen muss habe ich hier schon in einem Sticky gelesen
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Alt 24.01.2008, 15:48   # 11
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Zitat:
Zitat von goodfortwo Beitrag anzeigen
Ok, was können mir die Firmen? Ich denke ich werde dann nette Briefe bekommen, oder?
Ist davon auszugehen. Dann schreibst du denen, wenn sie der Meinung sind, es würde eine ordnungsgemäße Anmeldung vorliegen, dann sollen sie dir gerichtsverwertbar beweisen, dass du dich angemeldet hast.
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Alt 24.01.2008, 16:57   # 12
goodfortwo
 
Registriert seit: 24.01.2008
Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von DunkelSchwarz Beitrag anzeigen
Ist davon auszugehen. Dann schreibst du denen, wenn sie der Meinung sind, es würde eine ordnungsgemäße Anmeldung vorliegen, dann sollen sie dir gerichtsverwertbar beweisen, dass du dich angemeldet hast.
In dem Falle werde ich mich hier wieder melden! Danke erstmal soweit
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Alt 01.02.2008, 18:39   # 13
goodfortwo
 
Registriert seit: 24.01.2008
Beiträge: 4
So, nun hat sich die Kanzlei Beiler Karl Platzbecker bei mir gemeldet mit einer Zahlungserinnerung der Firma Concept Media Group B.V. aus den Niederlanden! Ich soll die Leistungen bezahlen die ich im "Funclub" in anspruch genommen habe und deren PIN mir an meine Handynummer und mein e-mail Adresse geschickt wurde! Dies ist in dem Anwaltsschreiben auch so vermerkt! Der Abobeitrag belief sich auf 9,90 €, meine Zahlungspflicht beträgt mittlerweile inklusive Bankspesen und Gebühren 23,21 €! Den Betrag soll ich an den Anwalt Überweisen.

Wie sollte mein weiteres Vorhgehen nun aussehen?


Ich danke euch schonmal im vorraus
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Alt 18.02.2008, 15:34   # 14
Tripple_H
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mir wurde auch der Betrag abgezogen obwohl ich nur das Testabbo nutzte. Kann mir jemand helfen wie ich herausbekomme auf welcher seite ich das Testabbo nutzte? kann man das anhand der Rechnung herausfinden? Danke
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Alt 18.02.2008, 16:00   # 15
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von Tripple_H Beitrag anzeigen
mir wurde auch der Betrag abgezogen obwohl ich nur das Testabbo nutzte. Kann mir jemand helfen wie ich herausbekomme auf welcher seite ich das Testabbo nutzte? kann man das anhand der Rechnung herausfinden? Danke
Leider schreibst du nicht was du gemacht hast als das Testabo auslief. Lese dir mal den Post von Immorb durch.
Concept Media B.V.
Zitat:
verbraucherrechtliches
Wenn man davon ausgeht, dass objektiv mit der Anmeldung eine Vertragserklärung für ein kostenpflichtige Angebot abgegeben, der Nutzer dies jedoch nicht wollte, so kann er seine Erklärung wegen dieses Irrtums anfechten. Dies muss allerdings unverzüglich nach nach Kenntnisnahme vom Anfechtungsgrund erfolgen. Entscheidend ist hierbei der Moment man erfährt, dass mit der Anmeldung gleichzeitig ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wurde.
Was ich nicht verstehe, du hast das Testabo benutzt weisst aber nicht wo ?
Müsste aber aus der Rechnung zu erkennen sein.
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Alt 29.05.2008, 19:11   # 16
andreas6892
Gastposter
 
Hallo,ich bin Andreas bin neu hier

falls jemand die Adresse sucht von Concept Media B.V. die findet ihr unter cyberservices.nl auch die eMail Adresse

Ich habs heut erst erfahren,daß ich reingelegt wurde wie jedem anderen von euch auch.Hab erst einmal eigene Schritte unternommen.Um die Summe zurückbuchenlassen,da hab ich noch Zeit.Wenn ich näheres weiß,dann meld ich mich wieder.Es ist aber schön zu wissen,daß ich nicht der einzige Trottel bin.
Hoffentlich konnte ich jemanden helfen.

Bis später Andreas
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Alt 07.03.2010, 17:38   # 17
queen1987
 
Registriert seit: 07.03.2010
Beiträge: 1
Hallo Zusammen!

Weiß jemand von euch, ob die Concept Media B.V. etwas mit der Online Content LTD zu tun hat?

Danke und GRuß
Carolin
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Alt 07.03.2010, 19:18   # 18
Kuerasser
Helferlein
 
Benutzerbild von Kuerasser
 
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.180
Die Concept Media Group BV ist ein Internetabrechner für bestimmte Dienste. Sie bietet kostenpflichtigen Zugang und dessen Abrechnung gegenüber dem User an. Aus dem Angebot könnte sich ein Hinweis auf einen M. M., den KUTTENTRÄGER, Anbieter mehrerer Erotiklines, ergeben, der bis vor kurzem noch ein ähnliches Unternehmen, die Kitty-Payment betrieb. Dieser Herr taucht immer wieder im Zusammenhang mit Abofallen und erhöhtem Spamaufkommen auf.

Google mal unter RUDA 138 und nehm den Link "Wer ist M. M.?" da steht einiges über den Herrn.
__________________
Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK
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Alt 31.03.2010, 14:44   # 19
janine25
 
Registriert seit: 31.03.2010
Beiträge: 2
hi
bin neu hier und hab keine ahnung wie ich einen beitrag schreiben kann.

aber ich so ein änliches problem wie du.
von der firma concept.. noch nie was gehört. und ständig buchen die von mienem konto 9.90euro hab. wie gesagt ich kenne diese firma. dachte immer des ist meine versicherung. und heute schaute ich im netz mal nach der firma weil es mir dochkomisch vor kam. und da lese ich des is ne internet abzocke.
so da ichja nur bis zu 6 wochen mein geld aufm konto zurück holen kann, konnte ich nur die letzteen 2 zahlungen zurückholen. besser als nichts.
ich vermute ich bekomme dann wohl bald ein schreiben von nem anwalt. was mahce ich dann??

ich bin echt verzweifelt weil ichdas gefühl habe auf meiner stirn steht "depp"
auch eine andere firma die ich nicht kenne hat plötzlich geld von meinem konto abgebucht.
ich weiss nicht mehr was ich machen soll.
hilfe.

wäre nett wenn du mir irgendwie weiter helfen könntest
lg
janine
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Alt 31.03.2010, 15:00   # 20
Kuerasser
Helferlein
 
Benutzerbild von Kuerasser
 
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.180
Rechtsberatungen können und dürfen wir hier nicht machen. Dazu gibt es die Verbraucherzentralen und Anwälte.

Ich lasse alles was kommt zurückbuchen und warte erst mal ab was nun kommt. Meine Bank bitte ich der abbuchenden Bank mitzuteilen, dass keine gültige Einzugsermächtigung erteilt wurde. Ausserdem lasse ich mir die Lastschriften ausdrucken, damit ich auch weiss, wer da abbucht.

Wenn ich erkennen kann, dass es sich um Mahndrohmüll handelt der da per Brief kommt kann ich meine Anschrift durchkreuzen oder unleserlich machen "Annahme verweigert" draufschreiben und ungeöffnet zurück in den gelben Kasten befördern.

Wenn ich den Mahndrohmüll nicht lese kann auch keiner ein Mahndrohkasperletheater aufbauen und mich verunsichern.

Sollte jemals ein gelber Brief v om Amtsgericht eintrudeln hier melden.

Und das mit den 6 Wochen stimmt so auch nicht, Du kannst sogar noch länger zurückbuchen lassen. Sprich mal mit Deiner Bank.
__________________
Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK
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Alt 29.05.2012, 04:39 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 

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