ACHTUNG FALLE hast-du-mich-lieb.de / GRATIS-KONDOME ACHTUNG FALLE


Alt 29.01.2007, 13:51   # 1
toaocm
Gastposter
 
Heute morgen erhielt ich folgende, verlockende E-Mail:

Zitat:
Jetzt kostenlos das ultimative Condom testen.

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Viel Spass und freude wünscht Ihnen das Team von
Condome.tv


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Freundesliste Hast-Du-mich-lieb.de sind. Ist kein Newsletter mehr erwünscht
können sie sich im Mitgliederbereich für den Newsletter abmelden.
Da ich schon auf tricky.at hereingefallen bin, schaute ich mir mal die Seite genauer an.

Dort ist folgendes zu finden:

Zitat:
Mit Anklicken des "Anmelden"-Buttons beauftrage ich condome.tv, für mir jeden Monat 12 Kondome zuzuschicken. Der Preis von 8,00 € monatlich bei einer Laufzeit von zwölf Monaten mit einer jährlichen Abrechnung (Gesamtsumme: 96,00 €) im Voraus wird Ihnen in Rechnung gestellt.
Deshalb möchte ich andere davor warnen darauf reinzufallen!
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Alt 29.01.2007, 15:05   # 2
babbierle
 
Registriert seit: 06.01.2007
Ort: im schönen Schwabenland
Beiträge: 78
Sehr gut Dankeschön,
auch wenn ich keine brauche, Hihi.

Es gibt sicher viele die das noch brauchen können, das ist auch ok so.
Aber dass die schon wieder so ne Abzockernummer abziehen ist unglaublich!
Vielen Dank für den Tipp.
Grüßle Babbierle
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Alt 29.01.2007, 18:31   # 3
X-O
Gastposter
 
Der Layer-Nervling spamt auch noch rum. :roll:

Und für das Partnerprogramm für Affiliates ist die IS Internet Service AG (vormals Xentria AG) zuständig. Die ja seit kurzem einen neuen Vorstandsvorsitzenden/Verwaltungsrat (Yvonne Elisabeth Muther) hat.
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Alt 16.02.2007, 16:43   # 4
Manu(zauber)
 
Registriert seit: 22.03.2006
Beiträge: 32
Hi)

Ich mal wieder*lol*
Aber diesmal ist mein Sohn (17) auf die H*****en reingefallen.
Habe mittlerweile regen Briefverkehr mit denen.

Mal als Auszug(Musterschreiben):
---------------------------------
Zu Ihrer [Rechnung/Mahnung/Anwaltsschreiben] vom [26.01.2007] stelle ich fest:

1.

Mein Sohn ist minderjährig.

Selbst wenn es also mein Sohn gewesen sein sollte, der sich am 26.01.2007 auf www.xxxxx unter der von Ihnen genannten IP angemeldet hat, wäre ein Vertrag mit ihm wegen § 107, 108 BGB unwirksam; [meine/unsere] Einwilligung als gesetzliche Vertreter lag zu keinem Zeitpunkt vor. Auch § 110 BGB („Taschengeldparagraf“) hilft hier nicht weiter, DA mein Sohn] noch keinerlei Leistungen iSd Vorschrift bewirkt hat.

Es wäre also bereits wegen der Minderjährigkeit meines Sohns kein wirksamer Vertrag zustande gekommen.

2.

Ihnen ist bestens bekannt, dass die versteckten Preisinformationen (Stichwort: “Abo-Falle”) nicht den gesetzlichen Vorgaben genügen.

Mein Sohn wäre also seine unbeschränkte Geschäftsfähigkeit einmal unterstellt) vor Vertragsschluss weder über das Zustandekommen eines Abo-Vertrags noch über die Dauer Des Vertrags, die Höhe der monatlichen Entgelte sowie die Vorauszahlungspflicht für zwölf Monate informiert gewesen.

Ein Vertragsschluss würde deshalb auch an der fehlenden Einigung über wesentliche Vertragsbestandteile scheitern, hier insbesondere das von meinem Sohn zu zahlende Entgelt und das Eingehen eines Dauerschuldverhältnisses.

3.

Unabhängig davon, dass ein Vertrag überhaupt nicht zustande gekommen ist, erhebe ich gegen jedwede gegen meinen Sohn gerichtete Forderung die Arglisteinrede nach § 853 BGB.



Ihr Verhalten erfüllt damit den Tatbestand einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung iSv § 826 BGB, ggf. Auch Des (versuchten) Betrugs iSv § 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 StGB, der mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bedroht ist. Die Voraussetzungen der Arglisteinrede sind also ohne weiteres gegeben.

4.

Hiermit widerrufe ich namens meines Sohns einen etwaig mit Ihnen zustande gekommenen Vertrag.

Bei sog. Fernabsatzverträgen steht meinem Sohn als Verbraucher ein Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 ff. BGB zu. Die Widerrufsfrist beginnt erst mit einer Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform (§ 126b BGB). Eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrung ist nie erteilt worden, sodass der Widerruf nicht durch Fristablauf ausgeschlossen ist.

Das Widerrufsrecht ist auch nicht gemäß § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB erloschen. Mein Sohn hat die von Ihnen beworbene Dienstleistung nicht in Anspruch genommen.

5.

Vorsorglich und ausschließlich zur Vermeidung weiterer überflüssiger Diskussionen erkläre ich hiermit die Anfechtung einer etwaigen vertragsbezogenen Willenserklärung meines Sohns wegen arglistiger Täuschung nach § 123 Abs. 1 BGB (zur Begründung siehe schon oben unter 2.), hilfsweise auch wegen Erklärungsirrtums nach § 119 Abs. 1 BGB und/oder Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft der von Ihnen angebotenen “Dienstleistung” nach § 119 Abs. 2 BGB.

Höchst hilfsweise kündige ich zugleich einen etwaigen Vertrag außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nach § 314 Abs. 1 BGB; eine vorherige Abmahnung war angesichts der geschilderten Umstände entbehrlich.



Aus den Ausführungen oben ergibt sich unzweifelhaft, dass keinerlei Ansprüche Ihrerseits gegen meinen Sohn bestehen.

Ich fordere Sie deshalb auf, bis spätestens zum 15.02.2004 zu erklären, dass Ihrerseits keinerlei Ansprüche gegenüber meinem Sohn aus dem oben geschilderten Sachverhalt bestehen.

Mit freundlichen Grüßen



xxxxxxx

------------------------------

Antwort:

[ *** Inhalt der email gelöscht *** ]

Falls irgendwer da noch reingefallen sein sollte:
Habe mit der Kripo telefoniert.
N**** z****n!!
Ignorieren!!

Manu

* aus rechtlichen Gründen geändert

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Alt 18.02.2007, 21:17   # 5
Thomasgoetz
Gastposter
 
Hallo

Ich bin auch darauf reingefallen : (

Ich soll auch diese Horrende Summe für ein Paar Gummis im Monat bezahlen.

Du schreibst ich solle nicht zahlen und es einfach ignorieren, ist das ernst gemeint?
Ich weiß nicht ob das so eine gute idee ist...

Naja, ich werde auch zur Polizei gehen um mich dort genauer schlau zu machen,
ich hoffe ich komme aus der Sache wieder raus ohne das ich gleich stress bekomme.

MfG

Thomas
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Alt 18.02.2007, 21:33   # 6
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Thomasgoetz Beitrag anzeigen
Hallo

Ich bin auch darauf reingefallen : (

Ich soll auch diese Horrende Summe für ein Paar Gummis im Monat bezahlen.

Du schreibst ich solle nicht zahlen und es einfach ignorieren, ist das ernst gemeint?
Ich weiß nicht ob das so eine gute idee ist...

Naja, ich werde auch zur Polizei gehen um mich dort genauer schlau zu machen,
ich hoffe ich komme aus der Sache wieder raus ohne das ich gleich stress bekomme.

MfG

Thomas
Also wenn ich eine Postadresse hätte würde ich ein Einschreiben mit Rückantwort schicken. Hier sind mal zwei Musterbriefe als Vorlage.
Hier noch ein Bericht von Augs blog über diese Seite.
Das kostenlose Kondom für 96 Euro
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Alt 19.02.2007, 13:04   # 7
DarkHunter
 
Registriert seit: 19.02.2007
Beiträge: 3
Hallo...
Meine Freundin ist auch drauf rein gefallen. Ich mache mir einen Spaß draus mit Condome.tv zu mailen.
Können die sich als Schweizer "Firma" in Ihren belehrungen bzw. Ihren AGB´s eigentlich auf das Deutsche BGB berufen??? Hat die Schweiz kein eigenes BGB... ?
Gruß DarkHunter
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Alt 19.02.2007, 13:16   # 8
chrizzz
 
Benutzerbild von chrizzz
 
Registriert seit: 14.02.2007
Beiträge: 16
spam spam spam ... gehört in spamordner, nicht angeklickt ...
wenn ihr das doch tut, lest euch jedes wort auf den siete durch... da kommt man immer darauf, dass das b****** sind.

Zitat:
Zum Glück gibts ja ein Widerrufsrecht. Opfer sollten sich darauf berufen. Und unbedingt dabei die 14-Tage-Frist wahren.
wenn diese schon verstrichen ist, die betreiber mit einschreiben + rückanschrift (siehe schnippewippe) darauf hinweisen, dass das gewollte produkt als "kostenlos" bestellt wurde.

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom … machen Sie eine Forderung in Höhe von … gegen mich
geltend. Diese ist unberechtigt.

Zwar habe ich mich auf Ihrer Seite … . angemeldet, jedoch ist kein Vertrag zu den von Ihnen behaupteten Konditionen zustande gekommen. Auf Ihrer Seite wird völlig unscheinbar auf die Kostenfolge hingewiesen, so dass sie ohne weiteres übersehen werden konnte und von mir auch übersehen wurde.
Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine Gratis-Nutzung gewollt war und keine kostenpflichtige.

Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten.
Ich bitte um Bestätigung, dass die Angelegenheit erledigt ist.

Mit freundlichen Grüßen
Solange Betreiber nicht rechtskräftig verurteilt sind, dürfen sie so nicht genannt werden.
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Alt 06.03.2007, 14:15   # 9
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Die "SWISS Einkaufsgemeinschaft AG", Betreiberin von condome.tv, ist mal wieder "umgezogen":
Handelsregister-Meldungen von Swiss Einkaufsgemeinschaft AG, Niederrohrdorf
Zitat:
Neue Anschrift:
Alte Bremgartenstrasse 16, CH-5443 Niederrohrdorf.

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Alt 06.03.2007, 16:32   # 10
Zarefkoeb
 
Benutzerbild von Zarefkoeb
 
Registriert seit: 30.01.2007
Ort: Erdhöhle 1
Beiträge: 301
Was ist schlimmer als ein Elefant im Porzellanladen?

Klar, ein Igel in der Condomfabrik!
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Alt 01.04.2007, 09:20   # 11
King W.
Team SAT-Technik
 
Benutzerbild von King W.
 
Registriert seit: 01.01.2006
Ort: mitten im Kohlenpott
Beiträge: 8.850
Schon wieder ist eine neue Masche aufgetaucht:

unter h**p://w**.aidsschutz.com/ bietet eine Schweizer Einkaufsgemeinschaft ein Gratis-Kondom an.

Voraussetzung ist eine Anmeldung, die ein Jahresabo über die Lieferung von 12 Kondomen monatlich nach sich zieht. Der Preis dafür beträgt 8€, d.h. 96€ pro Jahr - natürlich, wie immer, im Voraus zahlbar.

In den AGB steht unter anderem:
Zitat:
[...] Falls die Lieferung aufgrund von nicht selbstverschuldeten Dingen nicht erfolgen konnte ist die S**** Einkaufsgemeinschaft nicht zu Ersatz verpflichtet. [...]
Bedeutet im Klartext: Ob ihr die Verhüterli auch tatsächlich bekommt, ist nicht einmal sicher, gezahlt werden muß trotzdem.

Ich denke mal, der Bedarf ist im örtlichen Handel günstiger zu decken und da weiß man auch, welche Qualität man bekommt.

Ob sich trotzdem jemand darauf einlassen will, müßt ihr selbst entscheiden.
__________________
Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.
Albert Einstein


Nokia? Nein danke!
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Alt 01.04.2007, 13:57   # 12
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Das sind doch die Ab****** von der Swiss Einkaufsgemeinschaft AG, die grad mal wieder innerhalb der Schweiz umgezogen sind und bereits einige derartiger Projekte im Netz haben bzw. hatten (z.B. das-tvquiz und movie-tester - inzwischen nach Rumänien verlagert).
Condome.tv - Zahlen oder nicht zahlen? auf Augs.blog

Auch dieses "Unternehmen" gehört - wie bereits die Internet Service AG und die Verbraucherbund AG - zum "Unternehmensverbund F.E. der hessischen Schweizer".
Auch der Immer-noch-Verwaltungsrat Jürg K. ist kein unbeschriebenes Blatt.
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Alt 01.04.2007, 19:08   # 13
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
und sie spammen mal wieder:

BooCompany +++ Geldmacherei mit der Angst +++
  Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2007, 04:54   # 14
King W.
Team SAT-Technik
 
Benutzerbild von King W.
 
Registriert seit: 01.01.2006
Ort: mitten im Kohlenpott
Beiträge: 8.850
Zitat:
Zitat von DunkelSchwarz Beitrag anzeigen
Das sind doch die Ab****** von der Swiss Einkaufsgemeinschaft AG, die grad mal wieder innerhalb der Schweiz umgezogen sind und bereits einige derartiger Projekte im Netz haben bzw. hatten [...]

[...] Auch der Immer-noch-Verwaltungsrat Jürg K. ist kein unbeschriebenes Blatt.
Richtig.
Aber die Masche mit den Verhüterlis ist neu. Habe ich vorher noch nirgendwo gesehen.
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Alt 06.04.2007, 12:16   # 15
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von King W.
Aber die Masche mit den Verhüterlis ist neu. Habe ich vorher noch nirgendwo gesehen.
Ist nicht neu,über Condome.Tv (Anbieter*****-Einkaufsgemeinschaft AG, Mellingerstraße ***, 5405 Baden-Dättwil,oder Alte Bremgartenstrasse **, 5443 Niederrohrdorf, Schweiz ) wurde schon im Jahre 2006 berichtet.
Registrant ist/war ein Dr. Stefano


M.f.G.
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Alt 12.06.2007, 16:43   # 16
marsmaus72
 
Registriert seit: 12.06.2007
Beiträge: 9
Hallo,

hab ziemlichen Ärger mit denen.
Wahrscheinlich gibts schon einen Mega-Thread, find ich aber nicht.


Lieben Gruss
marsmaus
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Alt 12.06.2007, 16:54   # 17
hungriger-wolf
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Benutzerbild von hungriger-wolf
 
Registriert seit: 31.01.2007
Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
Ich hab auch keinen gefunden. Entweder tief verbuddelt, oder er wird mit diesen beiden Postings ins Leben gerufen. Notfalls können wir von den Mods verschoben werden.

Dann leg mal los. Wo drückt dich der Schuh?
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Alt 12.06.2007, 16:59   # 18
egomane
 
Benutzerbild von egomane
 
Registriert seit: 13.02.2007
Ort: Zu Hause
Beiträge: 2.402
Hallo Marsmaus,

versuchs mal hier und hier
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Alt 12.06.2007, 17:23   # 19
marsmaus72
 
Registriert seit: 12.06.2007
Beiträge: 9
Hallo,

danke schon mal für eure Antworten.
Ok, hab inzwischen 2 Mahnungen bekommen und jetzt eine Drohung, dass die Sache an ein Inkasso Büro geht.

Hier ein Auszug der Mail

im Internet auf der Webseite condome.tv angemeldet und haben .......

[ *** weiterer Inhalt der email gelöscht *** ]


Aber welche seriöse Fa. schickt einem per SMS einen Hinweis auf eine per Mail verschickte Mahnung?
Danke schon mal.

Lieben Gruss Sandra

* aus rechtlichen Gründen geändert

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Alt 12.06.2007, 17:29   # 20
hungriger-wolf
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Benutzerbild von hungriger-wolf
 
Registriert seit: 31.01.2007
Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
Typischer Fall von Abofalle. Nur diesmal mit Kondomen.

Ich muss ja nicht das Rad neu erfinden, also klickst du mal am besten den 2. Link von @egomane an, dann landest du direkt im zwar nicht sonderlich aufgeblähten, aber interessanten und hilfreichen Thread, den es hier schon gibt. Da wird dir geholfen .
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Antwort


Alt 12.02.2012, 14:55 # --
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