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Alt 15.09.2007, 09:09   # 101
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von oliS72 Beitrag anzeigen
Also bei mir gibts was interessantes neues.
Eigentlich hatte ich mal in einem thread zu tattoo-vorlagen geposted, aber der scheint flöten gegangen zu sein.

also in kürze: ich hatte tattoo-vorlagen schriftlich wiederrufen, per Einschreiben mit Rückschein.

Dann kam Schreiben von mediaFinanz Inkasso.
Denen habe ich ebenfalls per Rückschein geantwortet, daß ich bereits per Einschreiben an zully-media wiederrufen hatte.

Da kam nun doch tatsächlich ein persönliches Schreiben von mediaFinanz zurück:

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Bitte überlassen Sie uns eine Kopie Ihres Schreibens vom xx.xx.xxxx nebst Versandnachweis, damit wir diese Angelegenheit für Sie prüfen können.

Würdet ihr darauf nochmal reagieren? Oder ignorieren?

Gruß,
Oli
Leider musste diese Seite hier erst einmal verschwinden. Sonst wäre es für das Forum teuer geworden. Ich glaube mehr brauche ich wohl nicht zu schreiben.

Ich selber würde es , in der Hoffnung dann Ruhe zu haben,
schicken. Kannst ja ein einfaches Einschreiben schicken.
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Alt 15.09.2007, 17:45   # 102
oliS72
 
Registriert seit: 30.06.2007
Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Leider musste diese Seite hier erst einmal verschwinden. Sonst wäre es für das Forum teuer geworden. Ich glaube mehr brauche ich wohl nicht zu schreiben.
Ist ja nicht zu fassen.

Hatte mir aber so was schon gedacht.

Eigentlich sollte man dieser B***auch mal ein Inkasso-Unternehmen auf den Hals hetzen. *** :devil3:

Verdient hätte diese Bande von Ab*** es allemal.

Danke für den Ratschlag. Ich werde also wohl nochmal hinschreiben. Das ist dann aber definitiv das letzte Mal. Danach reagiere ich erst wieder, wenn was vom Gericht kommt.

Danke und Gruß,
Oli
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Alt 19.09.2007, 12:40   # 103
theluckynumber
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Hallo.....ich hab dsa elbe problem wie alle anderen auch. bei mir gings im märz los und vor ein paar tagen kam dann der Brief vom inkassobürodas ich innerhalb von 5 Tagen zahlen soll...übliche Geschichte halt.

ich hab dann geantwortet:
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 08.09.2007, eingegangen am 13.09.2007, in dem Sie für Ihren Mandanten Swiss Einkaufsgemeinschaft AG - condome.tv einen Betrag von 129.98€ für eine Serviceleistung verlangen.

Ich habe jedoch weder willentlich noch wissentlich eine kostenpflichtige Serviceleistung bei Ihrem Mandanten bestellt und nach meiner Überzeugung keinen gültigen Vertrag mit ihm geschlossen. Daher bin ich auch nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen. Auf der Seite ihres Mandanten wird völlig
unscheinbar auf die Kostenfolge hingewiesen, so dass sie ohne weiteres übersehen werden konnte und von mir auch übersehen wurde.

In diesem Zusammenhang verweise ich zusätzlich auf das rechtskräftige Urteil des Amtsgerichtes München vom 16. Januar 2007 (AZ 161 C 23695/06). Darin verneint das Gericht den Zahlungsanspruch eines Anbieters, wenn nach dem Erscheinungsbild der Internetseite nicht mit einer kostenpflichtigen Leistung gerechnet werden muss und sich die Zahlungspflicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt. Nach Ansicht des Gerichtes ist eine solche Klausel dann überraschend und unwirksam.

Hilfsweise widerrufe und kündige ich den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag und fechte ihn auch hilfsweise wegen arglistiger Täuschung an. Außerdem erkläre ich ebenfalls vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.

Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und bitte Sie um eine entsprechende schriftliche Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen
Darauf kam jetzt die antwort:

Zitat:
Sehr geehrter Herr R***,



vielen Dank für Ihre E-Mail.



Am 15-03-2007 wurde auf der Seite unserer Auftraggeberin durch Angabe Ihrer vollständigen und korrekten Namens- und Adressdaten ein verbindliches Angebot abgegeben, durch Bestätigung unserer Auftraggeberin an die angegebene E-Mail-Adresse wurde ein wirksamer Vertrag geschlossen.

Die Aktivierung der Vertragsleistung, ausgehend von der Email-Adresse *******@msn.com, ist von einer elektronischen Protokolldatei festgehalten. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Email-Adressen aufgrund der vorgeschriebenen Hinterlegung bei Email-Portalen jederzeit der betreffenden Person eindeutig zuzuordnen sind.



Zur Rechtslage nehmen Sie bitte Folgendes zur Kenntnis:



Die AGB unserer Auftraggeberin, die darin enthaltene gesetzliche Widerrufsbelehrung sowie die Kostenpflichtigkeit des Angebotes haben Sie durch nochmalige separate Bestätigung des Buttons akzeptiert.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt es zur Verbraucherunterrichtung und Preisinformation gem. § 312 c Abs. 1 S.1 BGB, BGB-InfoV 1 Abs.1 sowie zur Einbeziehung von AGB, wenn diese durch gut sichtbare Links anzuklicken sind, da vorauszusetzen ist, dass Verbraucher, die sich für ihre Bestellung des Internets bedienen, mit solchen Links ohne weiteres umgehen können (BGH, I ZR 75/03, U.v.14. Juni 2006; BGH I ZR 228/03, 20.06.06).

Zudem war es ausreichend, dass der Preis auf derselben Seite stand, auf der das Produkt angeboten wird(OLG Hamburg, Urteil vom 6.11.2003, Aktenzeichen: 5 U 48/03).



Wir fordern Sie daher auf, den Betrag in Höhe von 129.98€ zu zahlen. Nach Zugang des Schreibens gehen wir davon aus, dass wir über den Betrag innerhalb von 5 Tagen verfügen können. Bitte geben sie bei Zahlung auf das angegebene Konto nur das Aktenzeichen ******** an. Danke.





Mit freundlichen Grüßen



DIS Deutsche Inkassostelle GmbH

Geschäftsführung: Udo Polzin

HRB-Nr.: 77296 Amtsgericht Frankfurt a.M.

was sollte ich jetzt machen? einfach nochmal den selben text per einschreiben schicken und auf den gerichtlichen mahnbescheid warten (der wahrscheinlich nie kommen wird) oder noch einen anderen text verfassen. Ich dachte mir wenn die mir immer nur den selben standardtext schreiben kann ich das auch..

danke schonmal für die hilfe
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Alt 19.09.2007, 13:06   # 104
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von theluckynumber Beitrag anzeigen
was sollte ich jetzt machen? einfach nochmal den selben text per einschreiben schicken und auf den gerichtlichen mahnbescheid warten (der wahrscheinlich nie kommen wird) oder noch einen anderen text verfassen. Ich dachte mir wenn die mir immer nur den selben standardtext schreiben kann ich das auch..
danke schonmal für die hilfe
Ich würde mich bei der Inkasso für das Schreiben bedanken.
Würde mitteilen,
wie aus Ihrem Schreiben vom .....zu ersehen ist, wissen Sie, dass es eine strittige Sache ist.
In diesen Fall,dürfen sie gar nicht das Geld fordern.

Mehr würde ich da nicht schreiben.
Sonst macht man vielleicht noch Fehler.
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Alt 19.09.2007, 14:57   # 105
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Zum Inkassounternehmen DIS habe ich dieses aktuelle Posting hier gefunden. Zu bezweifeln wäre, dass die Zulassung wirklich bereits im November 2006 entzogen wurde, denn dann dürfte der "Verein" ja nicht als Inkassobüro tätig sein.
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Alt 27.09.2007, 19:48   # 106
Zwergnic
 
Registriert seit: 11.08.2007
Beiträge: 12
So ich habe heute natürlich auch das Schreiben von der DIS bekommen. Das gibt es doch echt nicht. Ich hätte echt nicht gedacht, dass da was kommt. Wo genau kann man denn herausbekommen, ob diese Inkassostelle überhaupt angemeldet ist oder nicht? Soll ich denen antworten auch wenn ich denke, dass diese Stelle nicht angemeldet ist? Und könnten ihr mir mal bitte bei dem Schreiben helfen. Also wie ich es so ungefähr schreiben kann. Mich stinkt das total an, dass die echt icht locker lassen. Vielen dank für eure Hilfe
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Alt 27.09.2007, 20:32   # 107
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von Zwergnic Beitrag anzeigen
So ich habe heute natürlich auch das Schreiben von der DIS bekommen. Das gibt es doch echt nicht. Ich hätte echt nicht gedacht, dass da was kommt. Wo genau kann man denn herausbekommen, ob diese Inkassostelle überhaupt angemeldet ist oder nicht? Soll ich denen antworten auch wenn ich denke, dass diese Stelle nicht angemeldet ist? Und könnten ihr mir mal bitte bei dem Schreiben helfen. Also wie ich es so ungefähr schreiben kann. Mich stinkt das total an, dass die echt icht locker lassen. Vielen dank für eure Hilfe
Wer viel schreibt ,kann viele Fehler machen.
Ich würde nur kurz mitteilen, dass ich einen Widerruf geschickt habe. Da es eine strittige Sache ist , dürfen sie nicht weiter fordern. Kopie des Rückscheins würde ich beilegen.
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Alt 27.09.2007, 20:34   # 108
hungriger-wolf
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Benutzerbild von hungriger-wolf
 
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Zitat:
Zitat von Zwergnic Beitrag anzeigen
Wo genau kann man denn herausbekommen, ob diese Inkassostelle überhaupt angemeldet ist oder nicht?
Steht auf deren Briefkopf. "Zugelassen beim Amtsgericht soundso, Nr. etc."

Zitat:
Zitat von Zwergnic Beitrag anzeigen
Soll ich denen antworten auch wenn ich denke, dass diese Stelle nicht angemeldet ist?
Ja. Sicher ist sicher. Klick doch mal den Link von @Dunkelschwarz an, ein Beitrag über deinem. Er hat sich ja schon über die Zulassung geäußert.

Zitat:
Zitat von Zwergnic Beitrag anzeigen
Und könnten ihr mir mal bitte bei dem Schreiben helfen. Also wie ich es so ungefähr schreiben kann. Mich stinkt das total an, dass die echt icht locker lassen. Vielen dank für eure Hilfe
Hier wäre mal ein deutliches Schreiben an das Inkassounternehmen.
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Alt 28.09.2007, 07:13   # 109
Zwergnic
 
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Beiträge: 12
Also in dem Schreiben ganz unten rechts steht das Amtsgericht wäre Frankfurt am Main udn ne HRB-Nr. 77296. Und unten links steht zugelassenes Inkassounternehmen.
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Alt 28.09.2007, 07:25   # 110
hungriger-wolf
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Benutzerbild von hungriger-wolf
 
Registriert seit: 31.01.2007
Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
@Zwergnic: Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, dann schreib ans Inkassounternehmen. Einen Link für ein Schreiben hab ich dir schon reigesetzt. Wenn du ganz sicher sein willst, füg noch eine Kopie von deinem Widerruf bei.
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Alt 28.09.2007, 16:25   # 111
Zwergnic
 
Registriert seit: 11.08.2007
Beiträge: 12
Also ich habe heute per Einschreiben das schreiben von dem Link an das Inkassounternehmen geschickt. Bin ja mal gespannt, was da zurückkommt.
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Alt 01.10.2007, 19:51   # 112
Relaxed Gamer
 
Registriert seit: 17.12.2006
Beiträge: 16
hallo,

ich hab mich bei condome.tv dummerweise angemeldet, aber ich kann mich nicht entsinnen jemals den Link in der Bestätigungsmail geklickt zu haben, trotzdem kam genau 14 Tage nach der Anmeldung auf der Seite die Rechnung über die 96€ und das ohne, dass ich überhaupt das GratisKondom bekommen habe.

Zuerst habe ich nicht auf das Schreiben reagiert und ein wenig im Internet recherchiert, gestern um 7 Uhr früh kam dann die erste Mahnung, dieser habe ich mit einer Vorlage aus der C'T widersprochen.

Als Antwort bekam ich folgende Nachricht und eine Bestätigung meiner Kündigung zum 4.9.2008

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

noch vor der Anmeldung ist auf der Webseite eindeutig der Hinweis ersichtlich,
dass nach dem 14-tägigem Testzugang...

***aus rechtlichen Gründen editiert. Bitte die Forumsregeln beachten. mfg, hungriger-wolf
Soll ich denen nocheinmal antworten oder es einfach laufen lassen und nicht mehr reagieren?

Denn vor Gericht können die ja nicht gehen, somit kann es zu keinem gerichtlichen Bescheid kommen und ein negativer SCHUFA Eintrag ist auch nicht möglich, da dieser ja erst nach eine Prüfung von Seiten der SCHUFA auf Richtigkeit der Forderung, die ja nicht vorliegt, stattfindet.

Gruß
Gamer
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Alt 01.10.2007, 20:08   # 113
schnippewippe
Gastposter
 
Relaxed Gamer;hallo,
Zitat:
Zuerst habe ich nicht auf das Schreiben reagiert und ein wenig im Internet recherchiert, gestern um 7 Uhr früh kam dann die erste Mahnung, dieser habe ich mit einer Vorlage aus der C'T widersprochen.
Da die Widerrufsfrist abgelaufen war, hättest du den Vertrag anfechten sollen. Ich würde es jetzt noch per Einschreiben mit Rückantwort machen.
Gleichzeitig würde ich der Mitteilung ,über die Kündigung zum .........widersprechen.
Schweigen kann als Zustimmung angesehen werden.

Zitat:
Als Antwort bekam ich folgende Nachricht und eine Bestätigung meiner Kündigung zum 4.9.2008
Dein Widerruf kam zu spät. Also anfechten.
Zitat:
Soll ich denen nocheinmal antworten oder es einfach laufen lassen und nicht mehr reagieren?
Wenn es, was wir nicht glauben , zum Ernstfall kommen würde, hast du geschwiegen. Das kann teuer werden.

Zitat:
Denn vor Gericht können die ja nicht gehen,
Klar können sie das machen. Du hast geschwiegen. Da würde die Ab****e keine Rolle spielen. Hättest dich ja melden können. E-mails wie wir sie verschicken sind bei Gericht kein Beweis. Also Einschreiben mit Rückantwort.
Zitat:
somit kann es zu keinem gerichtlichen Bescheid kommen
Muss es ja auch nicht. Wenn der Kunde nicht zahlt , kann ich auch gleich klagen.
Der Mahnbescheid wird nur geschickt, wenn man glaubt, dass der Kunde dann zahlt. Da das nicht der Fall ist, werden sie auch keinen schicken.
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Alt 02.10.2007, 11:31   # 114
Relaxed Gamer
 
Registriert seit: 17.12.2006
Beiträge: 16
Ich hab in meiner Widerspruchs-Mail folgendes geschrieben

Zitat:
Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung einer etwaigen vertragsbezogenen Willenserklärung, weil von mir lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und keine kostenpflichtige.
Gilt das dann als Vertragsanfechtung, hab keine Ahnung von so Dingen und hab einfach mal darauf vertraut, dass die C'T schon weiß wie man sowas schreibt.


Ist der Vetrag überhaupt gültig, weil in der Antwort auf meinen Widerruf steht, ja dass ich ein 14tägige kostenlose Nutzung genoßen hätte, aber würde diese Nutzung nicht die Zusendung des kostenlosen Kondoms mit einbeziehen? Das habe ich ja nicht bekommen also kann man doch mit fehlender Leistung und somit der Unwirksamkeit des Vertrags argumentieren oder?

Was muss in einem solchen Einschreiben denn stehen? Reicht da eine Kopie der E-Mail mit meinem Widerspruch und der Kündigung des Vertrags?

Gruß
Gamer

P.S. Sind das eigentlich computergenerierte Standardantwortschreiben, weil an einem Sonntag um 7 Uhr früh sitzt doch keiner am PC und beantwortet E-Mails!?
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Alt 02.10.2007, 14:21   # 115
schnippewippe
Gastposter
 
Relaxed Gamer;
Zitat:
Ich hab in meiner Widerspruchs-Mail folgendes geschrieben
Gilt das dann als Vertragsanfechtung, hab keine Ahnung von so Dingen und hab einfach mal darauf vertraut, dass die C'T schon weiß wie man sowas schreibt.
Da die E-mails die wir schicken veränderbar sind, zählen diese nicht als Beweis bei Gericht.
Zitat:
aber würde diese Nutzung nicht die Zusendung des kostenlosen Kondoms mit einbeziehen?
Wenn du nicht auf den Link der Bestätigungsmail geklickt hast, bekommst du auch keinen Kondom.
Zitat:
ich hab mich bei condome.tv dummerweise angemeldet, aber ich kann mich nicht entsinnen jemals den Link in der Bestätigungsmail geklickt zu haben,
Ich würde da nichts schreiben. Im Ernstfall würde ich mir eine Kopie der Unterlagen zuschicken lassen. Dann müsste ja die Bestätigung dabei sein.
Zitat:
Was muss in einem solchen Einschreiben denn stehen? Reicht da eine Kopie der E-Mail mit meinem Widerspruch und der Kündigung des Vertrags?
Was ist das denn ? Ich denke du hast nicht gekündigt!
Mit einen Widerruf teilst du ja mit, dass es für dich keinen Vertrag gibt.
Mit einer Kündigung erkennst du aber den Vertrag an. Dann kannst du diesen auch erst zum Ende der Laufzeit kündigen.
Das ist auch der Grund, wieso die Bestätigung auf deiner Kündigung auf das Jahr 2008 ausgeschrieben ist.
Zitat:
trotzdem kam genau 14 Tage nach der Anmeldung auf der Seite die Rechnung über die 96€
----------------------------------------------------------------
Zuerst habe ich nicht auf das Schreiben reagiert und ein wenig im Internet recherchiert, gestern um 7 Uhr früh kam dann die erste Mahnung, dieser habe ich mit einer Vorlage aus der C'T widersprochen.
Hier schreibst du ,dass du Widersprochen hast.
Da du es erst nach Ablauf der Widerrufsfrist geschickt hast, wäre eine Anfechtung angebracht gewesen.

Was ist nun aber mit der Kündigung? Hast du nun eine geschickt oder nicht.
  Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2007, 14:57   # 116
Relaxed Gamer
 
Registriert seit: 17.12.2006
Beiträge: 16
Ich hab das hier als Antwort auf die erste Mahnung von denen geschickt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu ihrer Rechnung vom 20.09.2007 stelle ich fest:

Sollte ich mich tatsächlich am 18.09.2007 auf www.*******.tv angemeldet haben, war ich mir der damit verbundenen Kosten nicht bewusst. Hierüber wurde ich erst durch Ihr Schreiben aufgeklärt. Aufgrund der unzureichenden Preisinformation auf ihrer Seite fehlt es daher bereits an einem wirksamen Vertragsschluss zu den von Ihnen behaupteten Konditionen.

Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung einer etwaigen vertragsbezogenen Willenserklärung, weil von mir lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und keine kostenpflichtige.

Schließlich mache ich hilfsweise auch von meinem Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 ff. BGB Gebrauch. Da eine den gesetzliche Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform nicht erteilt worden ist, ist der Widerruf auch nicht durch Fristablauf ausgeschlossen.

Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten.

Von weiteren Mahnungen bitte ich abzusehen.


Ich habe nichts von Kündigung geschrieben, aber es kam halt als Antwort auf die Mail einmal eine Bestätigung, dass ich zum September 2008 gekündigt hätte und dann halt noch ein Schreiben bzgl. des obigen "Widerspruchs".

Ich hab das Schreiben halt aus der C'T übernommen und da steht ja einmal was von Anfechtung aber auch von Widerspruchsrecht drin. Vielleicht war es falsch den Vordruck zu nehmen, da er garnicht zu meinem Anliegen passt, aber daran kann ich ja nichts mehr ändern.

Bin nun total verwirrt. Mit obiger Mail habe ich doch den Vertrag angefochten, oder etwa nicht?
  Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2007, 15:15   # 117
schnippewippe
Gastposter
 
@Relaxed Gamer
Das hatte mich jetzt stutzen lassen.
Zitat:
Was muss in einem solchen Einschreiben denn stehen? Reicht da eine Kopie der E-Mail mit meinem Widerspruch und der Kündigung des Vertrags?
Das E-mails nicht bei Gericht richtig zählen, habe ich ja schon geschrieben.
Schicke es noch einmal per Einschreiben mit Rückantwort.
Würde ruhig mit einfügen, dass ich es schon per E-mail vorab geschickt hatte.
Vergesse nicht der Kündigung zu widersprechen.
Wenn was von der Inkasso kommt , würde ich mitteilen, dass ich den Vertrag widersprochen / angefochten habe.
Da es eine Strittige Sache ist, sie nicht weiter fordern dürfen.
Die werden zwar weiter nerven, aber das würde mich dann nicht stören. Desto mehr die drohen, destomehr sehen sie ihr Geld verschwinden.
  Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2007, 18:02   # 118
Relaxed Gamer
 
Registriert seit: 17.12.2006
Beiträge: 16
ok dann werd ich das was ich in der mail geschrieben habe per einschreiben an SW*SS schicken und dabei auch der Kündigung wiedersprechen.


Lohnt es sich überhaupt dafür Geld aufzuwenden, wenn sie einem eigentlich nichts können, da sie noch nie vor Gericht gegangen sind?
  Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2007, 18:07   # 119
hungriger-wolf
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Benutzerbild von hungriger-wolf
 
Registriert seit: 31.01.2007
Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
Willst du es drauf ankommen lassen, dass sie dich als ersten vor Gericht zerren und damit auf ihrer Homepage auch noch prahlen? Lieber die paar Euro investieren und dadurch auf der sicheren Seite sein.
  Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2007, 18:17   # 120
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Relaxed Gamer Beitrag anzeigen
Lohnt es sich überhaupt dafür Geld aufzuwenden, wenn sie einem eigentlich nichts können, da sie noch nie vor Gericht gegangen sind?
Es gibt einen anderen Anbieter, der seine Kunden die Fehler machen vor Gericht zerrt und gewinnt.
Also willst du echt einen Fehler machen. Vielleicht warten sie schon auf dich.
  Mit Zitat antworten

Alt 29.05.2012, 04:37 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 

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