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Movie-Tester (Net Venture)Movie-Tester (Net Venture)

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Alt 20.11.2007, 22:26   #21 (permalink)
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Zitat:
Zitat von hungriger-wolf Beitrag anzeigen
Damit meint immorb, dass sie deine Schreiben als "nicht gelesen" einstufen und dich mit einer ganzen Reihe von Drohmails eindecken werden. Die Drohungen werden von mal zu mal schlimmer, und irgendwann kommt dann ein Brief von einem Rechtsanwalt oder einem Inkassobüro, der die Drohungen verstärken wird. So sehr, dass du die Anbieter direkt in die Hölle wünschen wirst.

Deshalb hat immorb geschrieben, dass du diese zwei Besuche noch nötig haben wirst. Koch dir eine große Tasse Beruhigungstee und lies dich mal ein wenig durch die Themen über diese Herrschaften. Du solltest gewappnet sein, wenn sie mit ihrem Psychoterror anfangen.

Das hat man uns bei der Verbraucherzentrale auch gesagt, das noch einige Briefe folgen werden. Zum Tee kann ich nur sagen, ich mag keinen. Dann geh ich lieber eine Runde zocken das beruhigt mehr ( oder auch nicht ).

Hoffe nur das mein Sohn daraus gelernt hat.
Na wir werden sehen.
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Wen Du nicht mit Können beeindrucken kannst, dann verwirre mit Schwachsinn!
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Alt 11.01.2008, 08:05   #22 (permalink)
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Hallo,
ich schäme mich ja ein bisschen das zu schreiben, aber ich habe nicht den Mut gehabt zu klagen, da ich noch so viel zu tun habe zur Zeit. Daher habe ich schafmässig bezahlt und jetzt zum 3.01. gekündigt. Werde keine Rchnung mehr bekommen. Kündigung ist immer in 3- Monatsrhythmus machbar, war bei mir aber zum 31.12.07 und dann doch erst 31.03. bin mal gespannt ob es klappt und es hieß eben bekomme keine Rechnung mehr.
Filme habe ich nur doofe alte Heinz Rühmann Marke unbekannt bekommen und Horror streifen die ich net mag, schon weggeschmissen

Toll dass ihr mutig seid und ich würde auch jedem mpfehlen nicht zu zahlen und einen Anwalt zu nehmen, den kann man auch in Monatsraten zu 50€ bezahlen was billiger ist als Movietester Abo Abz*cke.
glg Miawit

Geändert von hungriger-wolf (11.01.2008 um 08:08 Uhr)
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Alt 11.01.2008, 08:12   #23 (permalink)
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Zitat:
Zitat von miawit Beitrag anzeigen
Toll dass ihr mutig seid und ich würde auch jedem mpfehlen nicht zu zahlen und einen Anwalt zu nehmen, den kann man auch in Monatsraten zu 50€ bezahlen was billiger ist als Movietester Abo
Der Anwalt dürfte sich erübrigen. Selbst wenn diese dreisten Brüder mal einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen würden (was die noch nie taten), genügt ein einfacher Widerspruch innerhalb zwei Wochen auf dem beigefügten Vordruck.
Und danach ist meist absolute Ruhe.

Also - die wollen doch was von euch und nicht ihr von denen.

Interessant ist, dass es außer dem bereits obligatorischen Streifen "Lola rennt", den bislang wohl alle erhielten, auch noch anderes "Filmmaterial" bei denen gibt!
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Alt 11.01.2008, 14:03   #24 (permalink)
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Es wäre doch mal hilfreich, wenn alle Betroffenen die DVD´s bzw. deren Titel. die nach dem 1.1.08 versandt wurden hier reinstellen.

Evtl. ist dann was über das neue Urheberrechtsgesetz gegen die machbar. Denn, wer gewerblich Filme weitergibt, muss hierfür eine Genehmigung des Herstellers/Rechteinhabers haben und dem, je nach Vereinbarung, auch Gebühren zahlen.

Dieses Geschäftsmodell müsste sich eigentlich erledigt haben.

Grüsse

Klaus
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Alt 31.01.2008, 10:18   #25 (permalink)
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Zitat:
Zitat von hungriger-wolf Beitrag anzeigen
Hallo nach Frankreich,

du wohnst und lebst in Frankreich, und die Firma hat ihre Seite in Deutschland. Lass sie doch einfach weiter ihre Briefe schreiben - ich wette, sie werden dich nicht verklagen, weil du in Frankreich wohnst.

Ich würde gar nicht antworten. Und ich würde nicht bezahlen. Wenn ein Brief vom Inkasso kommt, würde ich das Inkasso fragen, ob es überhaupt in Frankreich Geld tätig sein darf.

Carpe diem!
hallo hungriger wolff , bis jetz war ruhe gestern habe bekommen brief von eine INKASSO mit grosse rechnung was nun machen habe grosse krach mit mann wegen diese scheisse sie schreiben noch eine brief und dann gerichtliche wege ?? firma net venture und I.D.S.INKASSOMANAGEMENT
KONNEN SIE MIR IHRE MAIL SENDEN DAN MACHE ICH IHNE EINE COPIE VON BRIEF
danke odile
odile ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.01.2008, 10:21   #26 (permalink)
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Movie-tester hat umfirmiert in movie-scout. Aus der Betreiberfirma Net Venture wurde die RS Web Services (JPC), P.O.Box 122563, Dubai, United Arab Emirates. Der Briefkasten ist also umgezogen von Sibiu/Hermannstadt (Rumänien) nach Dubai.
Der "Support" kommt jedoch nach wie vor von der [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ]
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Geändert von DunkelSchwarz (31.01.2008 um 10:29 Uhr)
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odile (01.02.2008)
Alt 01.02.2008, 23:11   #27 (permalink)
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Hallo, bin jetzt auch ganz frisch hier, weil ich im Dez. 06 so plont und plauäugig war, eine Gratis-DVD bestellen zu wollen. Was dann kam... war die dicke Rechnung, noch nichtmal eine Test-DVD, weder ein Rühmann- noch sonst ein Film. Die Rechnung schickte ich postwendend im Original zurück (nichtmal eine Kopie hatte ich behalten) und gleichzeitig ging dann der Mailverkehr los... die erste mail war noch recht freundlich, sie würden das prüfen mit der versendeten Test-DVD, aber es kam nie ein Ergebnis, die haben immer wieder dasselbe gesagt, nämlich nix Konkretes. Hatte dann zwischenzeitlich auch meinen Anwalt gefragt, der sagte, ich soll nur alles aufheben und wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, müsse ich widersprechen. Dann kamen Anrufe... eine Nachricht auf meinem AB, ich müsse dringend da und da anrufen... einmal bin ich reingefallen, dachte doch nicht, dass das diese Fa. ist. Habe dann gesagt, ich zahle nix, mein Anwalt hätte mir das auch geraten... und zur Antwort bekommen, mein Anwalt solle ihnen doch einen Brief schreiben... ja klar, der hat ja auch sonst nix zu tun.
Vorgestern kam mir was in die Hände von denen ihren Mahnungen, da dachte ich schon, das ist jetzt verjährt und hätte es beinahe weggeschmissen... bis ich doch heute wahrhaftig auch einen Brief von einem Inkassobüro im Briefkasten hatte. Da wird sinnigerweise noch erwähnt, die Rechnung von Net Venture datiere vom 28. Februar 07 (in Wahrheit war das im Dez. 06), wird das jetzt so dargestellt, damit ich nicht sagen kann, es sei verjährt? Habe hier heute fast alle Beiträge gelesen, bin mir aber jetzt nicht klar darüber, ob ich auf diese erneute Mahnung mit Einschreibebrief reagieren soll (bisher gingen nur E-Mails hin und her) oder ob nichtmal das nötig ist... werden die denn wirklich einen Mahnbescheid beim Gericht erwirken?
Ja, wahrhaftig, in dem Brief von heute steht drin, sie hätten meine IP-Adresse "und andere Daten" oder so ähnlich... ja, ich gebs zu, ich hatte die Handy-Nr. angegeben und einen code aufs Handy bekommen, ist ja nicht unüblich sowas oder? In einer ihrer ersten mails schrieben sie mir auch, ich müsse zur Polizei gehen, wenn Fremde meine Zugangsdaten zur mail und meine Handynummer hätten... die spinnen doch, diese Leute.
Also schmeiß ich jetzt noch das Porto für einen EBf. mit Rückschein raus oder kann ich mir das sparen???

Gruß S.

P.S.: Habe zwar einen Anwalt erwähnt, aber wir sind uns gerade wegen einer andern Sache nicht ganz einig, deshalb mag ich ihn jetzt nicht ansprechen...

Geändert von hungriger-wolf (02.02.2008 um 07:06 Uhr) Grund: Aus 2 Beiträgen 1 gemacht - der "Ändern"-Button verhindert Doppelpostings
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Alt 02.02.2008, 07:10   #28 (permalink)
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Ich würde schon einen richtigen Brief auf den Weg schicken. Auch wenn das Risiko, von einem Briefkasten tatsächlich verklagt zu werden, bei etwa Nullkommanullnull Prozent liegt, mit einem solchen Schreiben wärst du rechtlich auf der sicheren Seite. Einschreiben/Rückschein.
Wenn es dir möglich ist, dann wechsel deine Handynummer. Sollten die nochmal anrufen, drohst du mit einer Unterlassungsklage, und für alle Fälle könntest du doch rein zufällig eineTrillerpfeife dabei haben...
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sylvi4u (02.02.2008)
Alt 02.02.2008, 10:52   #29 (permalink)
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Ok, dann schau ich mir mal diese Musterbriefbausteine an... war da noch gar nicht *zugeb*. Die haben ja meine Festnetznummer, aber ich geh meistens eh nur ran, wenn ich weiß, wer dran ist, ansonsten ist der AB eingeschaltet - da bekam ich ja auch die interessanten Nachrichten mit der Bitte um meinen dringenden Rückruf - ...und Handys hab ich sowieso mehrere, weiß leider nicht mehr, welche Nummer ich da angegeben hatte.
Einschreiben/Rückschein ist mir nicht fremd, schließlich habe ich auch mal für die Debitorenabteilung getippt.
Wünsche ein schönes Wochenende!

Gruß S.
sylvi4u ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2008, 11:34   #30 (permalink)
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Anrufen von [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] darf man keine allzu große Bedeutung beimessen!

Geändert von DunkelSchwarz (02.02.2008 um 12:35 Uhr)
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Alt 10.02.2008, 23:43   #31 (permalink)
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Azurro befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Es kommt nie ein rechtsgültiger Vertrag zustande, solange der Seitenbetreiber nicht offenkundig darauf hinweist, dass dieser Service kostenpflichtig ist (AGB reicht nicht aus!!). Es gilt nicht, augenscheinlich einen kostenfreien Servie anzubieten und im Nachhinein eine Rechnung zu verschicken. In eine AGB kann man nicht alles hineinschreiben, da der Gesetzgeber hierfür feste Regeln vorschreibt, und in diesem Fall ist jede Forderung nichtig! Ein Inkassobüro arbeitet nur im Auftrag, ohne zu überprüffen, ob ein Anspruch rechtens ist. Genauso gehen Rechtsanwälte vor, auch diese sind nur käufliche Dienstleister. Vor einem Gericht könnte diese Firma nie bestehen, weshalb es nie mehr als bei Drohungen bleibt. Diese Leute leben von der Leichtgläubigkeit und Unwissenheit der Menschen und da ihr Firmensitz außerhalb des Landes existiert, sind diese auch nicht antastbar. Einfach ignorieren, diese Leute können euch nichts, sie leben von der Angst Unwissender!!
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Alt 11.02.2008, 00:11   #32 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Azurro Beitrag anzeigen
Einfach ignorieren, diese Leute können euch nichts, sie leben von der Angst Unwissender!!
Das ist genau das, was man auf gar keinen Fall machen sollte.
Warum schreiben die Verbraucherschutzverbände denn immer wieder, dass man Widerrufen oder Anfechten soll. Das mit Einschreiben mit Rückantwort.
__________________

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Da ich kein Anwalt bin , gebe ich auch keine Ratschläge ! Was ich schreibe ist
nur meine Meinung zu den Dingen !!
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hungriger-wolf (11.02.2008), krennz (11.02.2008), mom_lois (14.02.2008)
Alt 14.02.2008, 08:35   #33 (permalink)
fühlt sich wohl hier
 
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Hallo Hungriger Wolf....
Ich habe auch von dem Verein Das Quiz TV eine Rechnung bekommen,angeblich hätte ich am 27.12.07 bei denen gespielt,kann aber nicht da wir garnicht zuhause waren.Klar das ich jetzt ´ne Mahnung bekommen habe....komischerweise brauchte der erste Brief (geschr. 25.01.08 ) bis zum 01.02.08,der 2. war schon schneller.Habe jetzt die Nase voll die bekommen einen Brief aus´nem Link hier (von Schnippewippe) mal sehen was dann kommt...
LG mom_lois
mom_lois ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2008, 18:08   #34 (permalink)
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steffi08 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,

mir is es genauso wie allen anderen hier mit dieser Firma ergangen!!! Bin auch sowas von sauer!! Habe jetz schon 2 mal bezahlt und jetz erst leider die Kündigung geschrieben. Wenn ich mir das alles von euch so durchlese, bekomm ich auch richtig Angst aus diesem Schlamassel nich mehr rauszukommen!! Ich warte jetz einfach mal die Antwort ab, aber ich glaube keinen Erfolg zu haben.... was tun???

Eure steffi
steffi08 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2008, 18:26   #35 (permalink)
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Zitat:
Zitat von steffi08 Beitrag anzeigen
Hallo,

mir is es genauso wie allen anderen hier mit dieser Firma ergangen!!! Bin auch sowas von sauer!! Habe jetz schon 2 mal bezahlt
Dann hast du, wenn ich das richtig verstehe für das erste und das zweite Jahr bezahlt?
Hier mal einen Auszug aus der AGB:
5.5. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Ablauf der 1-jährigen Mindestlaufzeit. Der laufende Vertrag kann jederzeit beiderseitig ohne Angabe von Gründen via Fax, Brief oder auch E-Mail gekündigt werden, frühestens jedoch nach der Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigung ist wie der Widerspruch an die unter 5.1. angeführten Adressen zu richten

5.6. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die ursprüngliche Laufzeit, bis die Kündigung ausgesprochen wird.

Zitat:
und jetz erst leider die Kündigung geschrieben.
Mit der Bezahlung und der Kündigung hast du den Vertrag anerkannt.
Hast du denn auch die angebotene Leistung nutzen können?
Zitat:
Wenn ich mir das alles von euch so durchlese, bekomm ich auch richtig Angst aus diesem Schlamassel nich mehr rauszukommen!! Ich warte jetz einfach mal die Antwort ab, aber ich glaube keinen Erfolg zu haben.... was tun???
Wenn du die Kündigung so wie oben beschrieben rechtzeitig und nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit geschrieben, dann musst du eigentlich nichts mehr befürchten. Du bist hoffentlich den sicheren Weg gegangen und hast die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein geschickt?

Ich an deiner Stelle würde dann (nach Einschreiben/Rückschein) nicht mehr auf Forderungen reagieren.
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Geändert von schiene1003 (15.02.2008 um 08:20 Uhr)
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Alt 01.03.2008, 13:43   #36 (permalink)
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An hungriger wolff

ich habe schon wider eine brief von IDS INKASSO und wollen immer mehr geld habe heute bekommen und muss zahlen bis 11.02 wie geht das
sie schreiben :
sollte die o.g. nachfrist ohne zahlung verstreichen , werden kosten erhohende
masnahmen folgen !!
I . A .
KANN NICHT VERSTEHEN






Zitat:
Zitat von schiene1003 Beitrag anzeigen
Dann hast du, wenn ich das richtig verstehe für das erste und das zweite Jahr bezahlt?
Hier mal einen Auszug aus der AGB:
5.5. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Ablauf der 1-jährigen Mindestlaufzeit. Der laufende Vertrag kann jederzeit beiderseitig ohne Angabe von Gründen via Fax, Brief oder auch E-Mail gekündigt werden, frühestens jedoch nach der Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigung ist wie der Widerspruch an die unter 5.1. angeführten Adressen zu richten

5.6. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die ursprüngliche Laufzeit, bis die Kündigung ausgesprochen wird.


Mit der Bezahlung und der Kündigung hast du den Vertrag anerkannt.
Hast du denn auch die angebotene Leistung nutzen können?

Wenn du die Kündigung so wie oben beschrieben rechtzeitig und nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit geschrieben, dann musst du eigentlich nichts mehr befürchten. Du bist hoffentlich den sicheren Weg gegangen und hast die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein geschickt?

Ich an deiner Stelle würde dann (nach Einschreiben/Rückschein) nicht mehr auf Forderungen reagieren.
odile ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.03.2008, 09:42   #37 (permalink)
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ich wolle schreibe ohne zitat aber ich verstehen nicht gut und feler , soll ich nun zahlen rechnung jetz schon gross gross problem mit mann wegen diese tv quiz und net venture und jetz noch inkasso ids rechnung 280euro
viele dank fur antwort un hilfe
odile ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2008, 14:19   #38 (permalink)
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hi all habe auch wolte net anmelden habe gedacht gewinspiel daneben ist eins biin 17 und habe gemacht dann habe ich 2 e mail bekomme. und da hab ich gelesen alles dann muste ling akteviren hab ich net und wolte wieder kündigen weis nicht wie habe tootal erga bekommen vn eltern haben net so viel 79.80€ bezahlen was machen wesi nich weider bitte kann jemand hälfen antworten oder sonste was.
wie kann ich kündigen post e -mail wen ja kann jemand mir helfen bei formuliren bitte weis nicht weider habe ts und ICQ 396 791 727

Zitat:
Zitat von schiene1003 Beitrag anzeigen
Dann hast du, wenn ich das richtig verstehe für das erste und das zweite Jahr bezahlt?
Hier mal einen Auszug aus der AGB:
5.5. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Ablauf der 1-jährigen Mindestlaufzeit. Der laufende Vertrag kann jederzeit beiderseitig ohne Angabe von Gründen via Fax, Brief oder auch E-Mail gekündigt werden, frühestens jedoch nach der Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigung ist wie der Widerspruch an die unter 5.1. angeführten Adressen zu richten

5.6. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die ursprüngliche Laufzeit, bis die Kündigung ausgesprochen wird.


Mit der Bezahlung und der Kündigung hast du den Vertrag anerkannt.
Hast du denn auch die angebotene Leistung nutzen können?

Wenn du die Kündigung so wie oben beschrieben rechtzeitig und nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit geschrieben, dann musst du eigentlich nichts mehr befürchten. Du bist hoffentlich den sicheren Weg gegangen und hast die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein geschickt?

Ich an deiner Stelle würde dann (nach Einschreiben/Rückschein) nicht mehr auf Forderungen reagieren.


wie kann man kündigen und wie was mus ich rein schreiben kannste mir hälfen bitte ??

ne frage was für fertrag eigentlich wie kann ich kündigen bei movie scout ???? bitte hilft jemand wuste net was ich gemacht habe

Geändert von hungriger-wolf (12.03.2008 um 14:53 Uhr) Grund: Beiträge zusammengeführt
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Alt 12.03.2008, 15:02   #39 (permalink)
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Hallo Tomtolly,

du hast geschrieben, dass du 17 Jahre alt bist. Damit bist du noch minderjährig und deshalb können nur deine Eltern einen Brief schreiben.
Im Zitat findest du einen Musterbrief für Minderjährige,
welchen deine Eltern als Hilfe verwenden, für ihren Brief verwenden können. Sie müssen ihn nur auf deine Situation - Sohn/Tochter; Alter; Name uns so weiter - verändern
Zitat:
Betrifft: Ihre Rechnung vom ..........., Kunden-Nummer ................

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mein(e) Tochter/Sohn, Claudia Muster, erhielt am ........ 2006 überraschend von Ihnen eine Rechnung, ohne dass sie sich jemals auf Ihrer Internetseite unter [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] angemeldet hatte. Dementsprechend erhielt sie auch keine Anmeldebestätigung samt Belehrung über das Rücktrittsrecht, so wie dies zwingend im Konsumentenschutzgesetz geregelt ist (basierend auf den Fernabsatzbestimmungen). Da kein rechtsverbindlicher Vertrag abgeschlossen wurde, ist meine Tochter selbstverständlich nicht zur Zahlung Ihrer Forderung verpflichtet.

Mein Tochter ist erst 17 Jahre alt, geht noch zur Schule und verfügt über kein eigenes Einkommen. Deshalb würde so ein Vertrag jedenfalls ihren Unterhalt gefährden und wäre ohne meine Zustimmung als gesetzlicher Vertreter unwirksam.

Nur für den Fall, dass Sie tatsächlich eine verbindliche Anmeldung beweisen könnten, verweigere ich schon jetzt meine Zustimmung für diesen Vertrag und erkläre im Namen meiner Tochter zur Vorsicht gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz sowie aus jedem anderen tauglichen Rechtsgrund innerhalb offener Frist den Rücktritt vom Vertrag.

Ich fordere Sie daher auf, Ihrer Rechnung vom ....... auszubuchen und die Angelegenheit in den nächsten 14 Tagen als gegenstandslos zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen
Deine Adresse hast du sicher richtig angegeben bei der Anmeldung, nehme ich mal an, da du ja gewinnen wolltest.
Deshalb sollten deine Eltern ihren Brief per Einschreiben mit Rückschein versenden, damit sie einen Nachweis haben.

Mehr müssen sie nicht tun. Mit dem Schreiben, dass sie ihre Zustimmung zu diesem angeblichen Vertrag verweigern, müssen sie oder du ihn auch nicht bezahlen.
Nur das Porto für das Einschreiben kostet bissel was ...
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Geändert von schiene1003 (12.03.2008 um 15:26 Uhr)
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Alt 11.04.2008, 08:35   #40 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Azurro Beitrag anzeigen
Es kommt nie ein rechtsgültiger Vertrag zustande, solange der Seitenbetreiber nicht offenkundig darauf hinweist, dass dieser Service kostenpflichtig ist (AGB reicht nicht aus!!). Es gilt nicht, augenscheinlich einen kostenfreien Servie anzubieten und im Nachhinein eine Rechnung zu verschicken. In eine AGB kann man nicht alles hineinschreiben, da der Gesetzgeber hierfür feste Regeln vorschreibt, und in diesem Fall ist jede Forderung nichtig! Ein Inkassobüro arbeitet nur im Auftrag, ohne zu überprüffen, ob ein Anspruch rechtens ist. Genauso gehen Rechtsanwälte vor, auch diese sind nur käufliche Dienstleister. Vor einem Gericht könnte diese Firma nie bestehen, weshalb es nie mehr als bei Drohungen bleibt. Diese Leute leben von der Leichtgläubigkeit und Unwissenheit der Menschen und da ihr Firmensitz außerhalb des Landes existiert, sind diese auch nicht antastbar. Einfach ignorieren, diese Leute können euch nichts, sie leben von der Angst Unwissender!!
Hallo Azurro

Habe von dem Verein jetzt ein Inkassoschreiben bekommen....habe gleich beim Verbraucherschutz angerufen,ist schon ein miesen Gefühl, wenn man sowas bekommt.Aber die FS hat auf mein Schreiben nicht reagiert, zum Glück mache ich alles mit Einschreiebn/ Rückschein, so kann ich wenigstens nachweisen, dass ich versucht habe die zuerreichen.Bei der Hotline braucht man auch nicht anrufen....erst AB dann "tuut, tuut" Toll

LG Beate
mom_lois ist offline   Mit Zitat antworten
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