Probleme mit xactive GmbH [Schweiz] - ichwillp*rn*s.com

Alt 03.01.2007, 09:26   # 1
pinto2007
 
Registriert seit: 02.01.2007
Beiträge: 3
Hallo Alle,

von der "Firma" Xactive in Lugano, Schweiz habe ich erstmal eine Rechnung per Mail erhalten, weil ich ein Onlineangebot in Anspruch genommen haben soll(?)... Meine Anmeldung für ein Internet Abo bei dieser Seite (die ich überhaupt nicht kenne) können die anhand Kundendaten, die bei der Anmeldung erhoben wurden, nachweisen. Die haben meine Daten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Anmelde IP, Anmelde-Datum, Bestätigungs IP und Bestätigunsdatum). Woher????
Da ich mich nicht angemeldet habe und diese Seite auch nicht kenne, habe ich auf die 1. Mail nicht reagiert. Jetzt kommt sogar eine 2. Mahnung und die drohen jetzt mit Weiterleitung der Forderung an ein Inkassounternehmen. Der Rechnungsbetrag war am Anfang von 144€, inzwischen sind es 154€ und auf der Rechnung stehen 0€ MwSt.

Kennt jemand diese Seite? Was soll ich machen?
Danke!
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Alt 23.11.2007, 11:20   # 2
Marianne
Gastposter
 
hallo, mein name ist marianne ****, habe gerade auf der web seite ihren kommentar gelesen , ichbin in der gleichen situation wie sie. was soll ich machen? ich muss ca. 170 euro zahlen ( 2 mahnung" ) ichwar nie und nimmer auf dieser seite.
bitte geben sie mir einen eilgen bescheid da man mich wegen betruges anzeigen möchte.
herzlichen dank marianne *****

* Bitte keine Klarnamen angeben. Danke!
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Alt 23.11.2007, 12:02   # 3
schnippewippe
Gastposter
 
Wenn ich mir 100% sicher bin, dass ich nie auf der Seite war, würde ich der Forderung widersprechen. Um die Angelkegenheit klären zu können, würde ich alle Unterlagen in Kopie anfordern. Würde ihnen auch mitteilen, dass ich , wenn eine Anmeldung unter meinen Namen vorgenommen worden ist, ich Anzeige gegen Unbekannt machen werde.
Sollte ich keine Kopien von ihnen erhalten, werde ich Anzeige gegen ihre Firma stellen.

Aber das würde ich wirklich nur dann machen , wenn ich mir 100% sicher bin , mich da nie angemeldet zu haben.

Sonst würde ich den Vertrag anfechten.

ichwillpornos.com
Auch hier wird wieder gross mit einen Gewinnspiel geködert.
Das nach 3 Tagen der kostenlose Zugang in einen kostenpflichtigen Vertrag übergeht, sieht man erst, wenn man auf der Seite wieder bis nach unten scrollt.
Zwischen Anmeldung und der Mitteilung ,dass es Geld kostet , befinden sich sogar noch sexfotos. Also auch wieder Täuschung.
Zitat:
Jeder Teilnehmer erhält drei Tage kostenlos Zugang zu einer
der heissesten Erotikseiten Europas und nimmt gleichzeitig an
der Verlosung von 10 x iPOD-NANO & 5 x XBOX 360 teil!
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Alt 23.11.2007, 12:17   # 4
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Der Cheffe dieses "Unternehmens" ist ein altbekannter "Schweizer-Käse-Lieferant" :wink:
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Alt 23.11.2007, 12:51   # 5
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von DunkelSchwarz
Der Cheffe dieses "Unternehmens" ist ein altbekannter "Schweizer-Käse-Lieferant"
Wenn du den Alden Beat meinst,der war es mal.
Jetzt ist es Tobi Fliwatüt.
Hierzu passt etwas Altes>>. Nepp im Web: «Ermittlungsverfahren läuft seit Monaten» 09.10.2006

M.f.G.
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Alt 23.11.2007, 13:54   # 6
pittiplatsch
Smiley-Poster / Informant
 
Benutzerbild von pittiplatsch
 
Registriert seit: 13.06.2006
Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
Warum werd ich den Verdacht nicht los, dass dort besondere Intelligenzbestien am Werk sind?

:ideen: Irgendwie scheint da jemand die AGB gleich für mehrere Rechtskreise definieren zu wollen!

Zitat:
Zitat von 6. Zahlungsbedingungen
6.1 Für den 3-tägigen Testzugang ist ein Betrag von EUR 0,00 zu entrichten. Der hieran anschließende monatliche Kundenbeitrag beträgt 24,00 € (exklusive Mehrwertsteuer) und berechtigt zum Mitgliederzugang. Der Kundenbeitrag ist für jeweils 6 Monate im Voraus zu entrichten und wird dem Kunden entsprechend in Rechnung gestellt. Die Abolaufzeit beträgt 18 Monate. Die Abokosten werden 6 Monate im Voraus verrechnet. Die monatlichen Abogebühren betragen 24,00 € (exklusive Mehrwertsteuer). Die Gesamtkosten betragen 432,00 € (exklusive Mehrwertsteuer).
Derartige Formulierungen sind im Allgemeinen nur zwischen Gewerbetreibenden üblich - für Endkunden ist der Preis INKLUSIVE MwSt. auszuweisen.

Freundlicherweise wird auch nicht explizit darauf hingewiesen, dass nach den 18 Monaten das ABO sich weiter verlängert.

Zitat:
Zitat von 5. Widerrufsrecht
5.1 Wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, hat dieser das Recht, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Einer Angabe von Gründen bedarf es für den Widerruf nicht. Die Widerrufsfrist wird frühestens in Lauf gesetzt, wenn der Kunde die Belehrung über sein Widerrufsrecht erhalten hat. Entscheidend für die Wahrung der Widerrufsfrist ist die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: JOTO Marketing GmbH, Husbüölweg 3, 6440 Brunnen, Schweiz. Elektronische Kündigungen und Widerrufe sind nur mittels Onlineformular unter Kostenloser Zugang zu heissem Erotik-Content + Gewinnspiel! möglich.
Eine derartige Einschränkung der Kundenrechte dürfte ebenfalls unzulässig sein, da Verträge, die elektronisch geschlossen werden, i.d.R. auch via Fax bzw. einfacher E-Mail gekündigt werden können.
Der Zwang über die entsprechende html-Seite zu gehen dient offenbar einzig dem Erzeugen eines erfolgreichen Login nach der Testzeit!

In diesem Sinne:
Viele Hinweise und Anregungen sind über das Info-Portal erreichbar!
(Klicke auf den Link in der Signatur)
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Alt 24.11.2007, 20:46   # 7
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Offenbar ist dieses seltsame Unternehmen auf das Fabrikeinkauf-Geschäftsmodell aufgesprungen:

Computerbetrug.de und Dialerschutz.de - Einzelnen Beitrag anzeigen - ich-will-pornos.com
Zitat:
Das Direktlogin enthält einen als Hexadezimalzahl codierten Link, über den der User sofort angemeldet wird. Das ganze wird zusätzlich durch das massive Benutzen von Frames auf der Seite verschleiert. Weder in der E-Mail noch auf der Seite befinden sich irgendwelche Preisinfos. Lediglich auf den Anmeldemasken sind (klein und ganz unten) sehr leicht zu übersehende Preisinformationen.

Ich alter Schussel bin natürlich wieder mal voll reingeschlittert und hab den Link geklickt...

Die Rechnung kam am 09.11.07, die 1. Mahnung am 19.11.07. Mails mit Wiedersprüchen werden komplett ignoriert, daher leider kein amüsanter Schriftwechsel.
Da kann man sich bereits jetzt auf den amüsanten Schriftwechsel freuen, welchen "Antidialer" mit diesem Haufen führen wird.

Wäre ich betroffen, würde ich denen keinen Cent zahlen. Die meinen wohl, sie könnten die User vergackeiern!

Wie Immorb bereits erwähnte, ist unser Tobi Fliewatüt der neue Boss als Nachfolger vom alten Beat.

Frage: Der Tobi Fliewatüt - ist das jetzt der Tobi H. oder der Tobi Sch.?
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Alt 25.11.2007, 11:34   # 8
thedeathangel
 
Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 2
wie Antidialer hat es auch mich erwischt. ich habe als ich die erste rechnung erhalten habe auf dem enthaltenen link in der abg gekündigt und nun schicken die mir eine email das ich doch meine 14tage wiederufsrecht nicht benutzt habe aber natürlich haben die erst selber nach 14 tagen darauf geantwortet was ich bereits schon sehr komisch finde

zudem hab ich dann noch eine email bekommen wo folgender text drin stand:

Wir informieren Sie, dass die Staatsanwaltschaft in Frankfurt Untersuchungen gegen eigentliche Konkurrenz-Projekte der JOTO Marketing GmbH eingestellt hat. Dies weil festgestellt worden ist, dass die zu erbringende Leistung sowie die Kosten für den Service auf den Websites sowie in den AGB rechtsgültig publiziert sind.

Aufgrund dessen konnte sogar bei den Konkurrenz-Produkten kein Betrugsversuch festgestellt werden.

***
restlichen Inhalt der Mail gelöscht, rechtliche Bedenken wg. Veröffentlichen von mail-Inhalten
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Alt 25.11.2007, 11:48   # 9
krennz
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
Die Staatsanwaltschaften haben auch bei den anderen Abzockies und ihren Angeboten keinen Betrug feststellen können. Irgendwo stehen immer irgendwelche Preise.

Doch nach der Preisangabenverordnung mussen die Kosten klar ersichtlich sein.

Hiergegen verstossen die Zockies, indem sie den Preis schön irgendwo verstecken, oder da nennen, wo so schnell keiner hinscrollt.

Deshalb ist eine Anfechtung wegen Irrtum / Täuschung evtl. sogar Drohung angebracht.

Ich würde mich garnicht erst auf lange Diskussionen einlassen. Wenn die meine richtige Anschrift haben, schicke ich ein Musterschreiben mit Anfechtung wegen Täuschung über die Kosten und Irrtum in der Sache (habe nach dem Internetauftritt der Site ein kostenloses Angebot erwartet) per Einschreiben mit Rückschein und harre der Dinge die da kommen.

Ansonsten packe ich deren e-mail Adresse in den Spamvernichter und ich habe erst mal Ruhe.

Musterschreiben gibt es hier im Forum weiter oben, oder unten bei meinem Link

Grüsse

Klaus
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Alt 25.11.2007, 12:03   # 10
schnippewippe
Gastposter
 
Hier im Link steht eine Menge was für euch interessant sein dürfte.

ÜBERSICHT

* News
* Die Firma
* Trick und Methode
* Erfahrungen und Gegenwehr Allgemein / Die Bankkonten / Erfahrungsberichte / Die juristische Lage
* Die Infrastruktur
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Alt 25.11.2007, 12:45   # 11
immorb
Gastposter
 
Joto Marketing GmbH schreibt:
Bestellungen aus dem Deutschland zzgl. 19% MwSt

Ob der die MwSt beim zuständigem Finanzamt abführt?

Denn es heisst:
Grundsätzlich muss ein ausländisches Unternehmen ohne Sitz im Inland für Umsätze, die in Deutschland steuerpflichtig sind, die Umsatzsteuer beim deutschen Finanzamt anmelden.

Für die Schweiz zuständig: Finanzamt Konstanz

M.f.G.
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Alt 25.11.2007, 12:46   # 12
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Zitat:
Zitat von thedeathangel Beitrag anzeigen
zudem hab ich dann noch eine email bekommen wo folgender text drin stand:
Wir informieren Sie, dass die Staatsanwaltschaft in Frankfurt Untersuchungen gegen eigentliche Konkurrenz-Projekte der JOTO Marketing GmbH eingestellt hat.
Joto Marketing? Das ist derselbe Tobi wie der Ich-will-Porno-Tobi! Jorin K. und Tobias Sch.! Letzterer ist wohl der "Nachfolger" vom alten Beat.
Selbst wenn eine Staatsanwaltschaft Ermittlungen einstellen sollte, ist dies noch lange kein Beweis, wie es in der Sache zivilrechtlich aussieht.
Glaube bitte nicht allen Mist, den man dir aufdrücken will!

Ich würde, wäre ich betroffen, ohne weiter nachzudenken den gerichtlichen Mahnbescheid abwarten und dann widersprechen. Danach ist aus die Maus, wie bei allen derartigen Projekten.

Aber selbst auf den gerichtlichen Mahnbescheid wirst du wohl warten bis zum St. Nimmerleinstag! Außer Droh-Stakkatos dieser Burschen wird wohl nichts weiter kommen.
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Alt 25.11.2007, 13:08   # 13
thedeathangel
 
Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 2
naja hab denen nochmal ne mail geschickt das ich von meinen wiederrufs recht schon lange gebrauch gemacht habe und mal sehen wann sie mir das nächste mal antworten
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Alt 29.05.2012, 04:36 # --
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