Liste von Informationen und Links für Gewinnspiele und kostenpflichtige Dienste

Alt 06.10.2006, 11:02   # 21
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Die PC Professional hat in ihrer aktuellen Ausgabe 11/06 einen sehr lesenswerten Beitrag über:
Zitat:
Zitat von PC Professional
Web-Mafia: Die Abzocke geht weiter
Den Beitrag gibt es auch online bei PC Professional - KLICK
 
Alt 08.10.2006, 15:20   # 22
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Der Spiegel berichtet in der Ausgabe 40 vom 2.10.06 über die Schmidtleins mit der Überschrift:
Zitat:
Zitat von DER SPIEGEL
Die Masche der Brüder
In dem Bericht heisst es unter anderem:
Zitat:
Zitat von DER SPIEGEL
Inzwischen melden sich auch Geschädigte, die behaupten, nie auf einer der Schmidtlein-Seiten ihre Daten preisgegeben zu haben........................................

Inzwischen betreiben die Brüder trübe Geschäfte auch mit Firmen in Österreich und Großbrittanien. Sie sind Teil einer Abzocktruppe, die länderübergreifend tätig ist und..........

Die bunteste Figur im Schmidtlein-Bekanntenkreis ist Bernhard Syndikus. Der Münchener Anwalt saß bereits in Untersuchungshaft, weil ihm die Staatsanwaltschaft Verbindungen zum größten ............
 
Alt 09.11.2006, 17:46   # 23
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor equiz24.com

Abzocken mit dubiosem Rate-Quiz
Zitat:
„Von derartigen ‚Geschicklichkeitsspielen’ sollte man lieber die Finger lassen“
 
Alt 06.12.2006, 23:38   # 24
starlight
Moderator
 
Registriert seit: 03.02.2006
Beiträge: 1.512
und wieder ne neue schöne seite ... h**p://schuldentipps.de



Zitat:
Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmalige Nutzungsentgelts von 39,95 Euro verpflichtet (Endgeld).
Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten.
und wo finden wir das?? natürlich nur in den AGBs..ganz klein und versteckt
 
Alt 15.12.2006, 19:03   # 25
pittiplatsch
Smiley-Poster / Informant
 
Benutzerbild von pittiplatsch
 
Registriert seit: 13.06.2006
Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
Beitrag von immorb
Zitat:
Zitat von Unregistriert______
Ein Anwalt kostet Geld
jein.
[Link>>]>> Beratungs-, und Prozeßkostenhilfe braucht nicht teuer zu sein.
Zitat:
Zitat von Unregistriert______
genug Seiten im Netz zum Geschäftgebahren der IS Internet Service AG (vormals Xentria AG) und wie man darauf reagiert.
Gerade die Schweizer haben da sehr gute Möglichkeiten.
Betrifft:
"Klagerecht ausländischer Verbraucher gegenüber schweizer Firmen"
Zitat:
"Dem Bund,vertreten durch das SECO,steht gegen Unternehmen oder Privatpersonen die von der Schweiz aus "irreführende" Geschäftspraktiken begehen,ein Klagerecht zu.
>> seco.admin.ch/

Ausserdem ist die Schweiz bei econsumer.gov angeschlossen.
Zitat:
[..]Am 24. April 2001 starteten 13 Länder econsumer.gov. Dieses Projekt ist eine direkte Antwort auf die Herausforderungen der multinationalen Internetbetrügereien und zielt auf einen verstärkten Konsumentenschutz und ein verbessertes Vertrauen in den elektronischen Handel.[..]
Ein gemeinsames Projekt von Verbraucherschutzbüros in 20 Nationen
[link>>]econsumer.gov
M.f.G.

edit: Diesen Hinweis hat immorb im Thread Lebensprognose & Co hinterlassen.
Vielen Dank
 
Alt 17.12.2006, 11:42   # 26
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Von la_resistance gepostet bei Smsfree100 und Smsfree24

Zitat:
Zitat von la_resistance
mein rat an alle, keine panik...hier noch ein link zur hilfe

Fundgrube/smsfree24.de

unten bei "weitere informationen" geht es weiter......
 
Alt 20.12.2006, 14:21   # 27
pittiplatsch
Smiley-Poster / Informant
 
Benutzerbild von pittiplatsch
 
Registriert seit: 13.06.2006
Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
Wieder mal ein Netzfund von schnippewippe

Vorsicht: Verwechselungsgefahr!
genialogienetid3
Genealogie.de - GenWiki


Vielen Dank!
 
Alt 29.12.2006, 12:18   # 28
schnippewippe
Gastposter
 
Habe ich heute beim stöbern gefunden. Vielleicht hat der Ein oder Andere Intersse an diesen Beitrag.
Hier wird über Fragwürdigkeiten bei Genealogie.de berichtet

weiss die Geschäftsführerin eigentlich noch, wie sie heisst? Da sie mit einem anderen Vornamen eingetragen ist, als den wir von der Geschäftsführerin der genealogie.de kennen. Der Unterschied ist ein "t" in der Mitte des Vornamens.
Zitat:
2006-12-21, Quelle: Eigenbericht (fastix® a.k.a. Jörg Reinholz) |

Wenn die schon nicht so richtig genau weiß, ob sie "?" oder "?" heisst- ist es da nicht sogar denkbar, dass es sich um einen "M***o" handelt?
Dazu gibt es in dem Link auch noch die anderen Artikel bei Rotglut, speziell die über die "Dialermafia".

Zitat:
Bemerkenswert ist das Datum der Namensänderung. Am 13.12.2006 soll in der Hanauer Landstrasse 338 böse Post eingetroffen sein. Am gleichen Tag erschien auch die erste Version des Organigramms der Dialermafia.

Ich habe mir erlaubt das mir bekannte Beziehungsgeflecht im Umfeld der sogenannten Dialermafia nachzuzeichnen. Das Organigramm habe ich in das PDF-Format exportiert.
Oben auf der Seite in dem hier eingestellten Link-" bei Orientierung: Überblick >> Genealogie.de - weitere Fragwürdigkeiten-"
findet man die Beiträge über diesen M***o .
------------------------------------------------------------------------------------------------------

Hier noch ein ander Link wo ihr alles über die Ab****er von genealogie finden könnt.

--------------------------------------------------------------------------
edit: Auch von immorb kamen bereits mehrfach Hinweise zu obiger Seite. Allgemein zu empfehlen (für alle Interessierten zum Thema Dialermafia, Abzock-Fallen usw.) ROTGLOT.ORG @pittiplatsch72
 
Alt 06.01.2007, 11:11   # 29
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
In der aktuellen Ausgabe vom PC-Magazin ist wieder ein großer Bericht über
Zitat:
Die miesen Abo-Tricks

Wenn Schüler sich von Webseiten wie w*w.hausaufgaben.de Hilfe erhoffen und nach einem Mausklick mit nichts als einem Zweijahres-Abo und viel Ärger da stehen, dann ist das Abzocke der übelsten Sorte! Wie die Tricks funktionieren, wie man sich schützen kann und was man tun sollte, wenn es scheinbar zu spät ist, lesen Sie hier.
hier geht es zum kompletten Bericht
Abgezockt im Internet

Am Beispiel der Büttelborner Brüder wird aufgezeigt wie die Masche funktioniert und was man dagegen tun kann.
__________________
Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung:space Nachdenkseiten

Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
 
Alt 07.01.2007, 14:38   # 30
pittiplatsch
Smiley-Poster / Informant
 
Benutzerbild von pittiplatsch
 
Registriert seit: 13.06.2006
Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Da die Internetseite zu jeder Zeit verändert werden kann ,muss der Verbraucher eine Widerrufsbelehrung auf einen dauerhaften Datenträger erhalten.
Darunter versteht man,Telefaxe, CDs, Disketten und E-Mails aber natürlich auch herkömmliche Schriftstücke .
Die Widerrufsfrist beginnt erst nach Erhalt dieser Widerrufsbelehrung.

Das Kammergericht Berlin hat in einem nun veröffentlichten Beschluss (Beschl. v. 6.12.2006 - 5 W 295/05) entschieden, dass eine in das Internet gestellte Widerrufbelehrung mit dem Inhalt “Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung” wettbewerbswidrig sei.
Dieses Posting nehme ich mal als Ausgangspunkt für die Zerlegung des Beschlusses und seine Bedeutung für User der ABO-Seiten.

Zitat:
KG Berlin: Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung in Online-Shops ist wettbewerbswidrig
3. Januar 2007
Das Kammergericht Berlin hat in einem nun veröffentlichten Beschluss (Beschl. v. 6.12.2006 - 5 W 295/05) entschieden, dass eine in das Internet gestellte Widerrufbelehrung mit dem Inhalt “Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung” wettbewerbswidrig sei. ... weiter im Originalbeitrag
Was bedeutet dieser Beschluss des Kammergerichtes nun wirklich.
Zitat:
"Der vom KG Berlin abgemahnte Satz zum Beginn der Widerrufsfrist entspricht nämlich exakt der Muster-Widerrufsbelehrung nach der BGB-InfoV, die viele Online-Händler im Vertrauen auf ihre Richtigkeit übernommen haben."
Grundsätzlich ging es um die Verwendung der Standard-Texte bei den Online-Auftritten der [gewerblichen] Internet-Händler (z.B. auf der Auktionsplattform eBay)
Darüber hinaus könnte die 1:1-Auslegung auch für andere Internet-Angebote Konsequenzen haben, wenn
Zitat:
diese gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung ... lediglich in einem Internetauftritt zur Verfügung gestellt wird. Die Muster-Widerrufsbelehrung gelte nur für Belehrungen in Textform, an der es bei einer im Internet zur Verfügung gestellten Belehrung jedoch mangele.
Dies hätte zur Folge, dass Widerrufsbelehrungen nach BGB-InfoV nur bei Übermittlung per Brief oder E-Mail unverändert verwendet werden könnten.
In o.g. Quelle wird auch eine Möglichkeit der Abhilfe genannt:
Zitat:
“Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung zu laufen.”
Dies heisst im Unkehrschluss jedoch, dass zum einen die Betreiber der Online-Angebote :handy: (sms-Versand; Tests; Probendienste etc.) ihre Verfahrensweisen überprüfen müssten, da hier die Fiktion des § 14 BGB-InfoV - dass bei Nutzung der Muster-Widerrufsbelehrung der Unternehmer seiner gesetzlichen Belehrungspflicht nachgekommen ist - nicht mehr greift, da es an der Textform fehlt und
zum anderen damit die bisherigen Widerrufsbelehrungen fast ausschliesslich unrichtig verwendet worden sind :schmunze: - womit die Frage nach Gültigkeit und Beginn der Frist wieder offen ist! :baeh:

Mal sehen wie lange unsere "Freunde" brauchen, bis sie das verstanden haben!
 
Alt 10.01.2007, 17:37   # 31
JohnnyBGoode
 
Registriert seit: 24.12.2006
Beiträge: 86
verbraucherrechtliches… » Warnung vor verbraucherschutz-netz.com
Zitat:
Die Strategie von verbraucherschutz-netz.com ist sehr durchschaubar: Verwirrung stiften, für Verunsicherung sorgen und so die Betroffenen zur Zahlung veranlassen. Der leicht kritische Ton in den Beiträgen soll offenbar den Eindruck von Objektivität vermitteln.

Herr M**** versucht ganz offensichtlich durch erfundene Berichte über gerichtliche Mahnbescheide, verlorene Klagen und Hausbesuchen von Inkassobesuche den Eindruck zu erwecken, dass die Betroffenen gegen die Internet Service AG (Xentria AG) keine Chance haben und zahlen müssen.
edit: den Beitrag habe ich mal hierher verschoben - bitte für Diskussionen dazu einen eigenen Thread öffnen - dann aber an die Forenregeln etc. halten! @pittiplatsch72
für den Hinweis
 
Alt 10.01.2007, 21:33   # 32
lobster55
 
Registriert seit: 24.12.2006
Beiträge: 30
....

Hier noch was zur Beruhigung, diesmal von der Polizei

www.polizei-beratung.de - Teuere Gedichte – "Gratisdienste" als Nachfolger der Dialer

Greetz

Danke für den Netzfund - jetzt ist er mit in der Liste und wird auch über die anderen Threads gefunden! @pittiplatsch72
 
Alt 15.01.2007, 10:28   # 33
pittiplatsch
Smiley-Poster / Informant
 
Benutzerbild von pittiplatsch
 
Registriert seit: 13.06.2006
Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
yes
Eine PN bringt mir den Hinweis direkt ins Haus
Zitat:
Ich habe hier ein Programm gefunden, das vor dubiosen Seiten warnt. Auf der Seite kann man auch URLs testen.
Vielleicht kann sich mal einer drum kümmern.
https://www.officerblue.com/
Ein kurzer Ausflug zum angegebenen Link bringt Gewissheit:
Officer Blue Internet Sicherheit ist ein Sicherheits-Tool für unsere "Kundschaft".
Was ist Officer Blue?
Zitat:
Zitat von officerblue.com
Die Intention unseres Projektes ist das Internet, vor allem für unerfahrene Benutzer, sicherer zu machen.

Dabei geht es nicht um den üblichen Virenschutz, sondern viel mehr um einen Schutz vor Seiten, die Benutzer in Abofallen oder auf Pishingseiten locken und sich Zugang zu persönlichen Daten verschaffen wollen. Dahinter steht die Innovation, dass jeder Benutzer selbst mitmachen und andere mit seinen Erfahrungsberichten sofort warnen kann.

Um zu erfahren wie der Officer Blue funktioniert, drücken Sie bitte auf Präsentation starten.
Nach dem Download und der Installation des Programms steht der "Hintergrund-Wächter" zur Verfügung.
Derzeit ist die Datenbank der Betreiber noch lückenhaft - doch mit Hilfe der Gemeinschaft sollte es möglich sein, zukünftig besser vor ABO-Fallen und anderern "Geldschneidereien" im Internet zu warnen.
Mehr dazu auch im Testbericht zur Freeware der Woche bei netzwelt.
 
Alt 15.01.2007, 15:38   # 34
pittiplatsch
Smiley-Poster / Informant
 
Benutzerbild von pittiplatsch
 
Registriert seit: 13.06.2006
Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
yes
Zitat:
Zitat von DunkelSchwarz Beitrag anzeigen
Interessante Neuigkeiten!

Also: Ich persönlich würde keinerlei Ratenvereinbarungen mit irgendeinem Abo-Abzock-Unternehmen vereinbaren, da offenbar die Gerichte dies als Zustandekommen eines Vertrages auslegen.
Unruhe macht sich bei Betroffenen der Schmidtlein-Seiten breit.
Auf der Internetseite des RA Tank sind Auszüge von Mitteilungen der Staatsanwaltschaft; Urteile und Mahnbescheide abgebildet.
Diese Schreiben sind nicht gefälscht - sie existieren wirklich!
Auch mir liegt ein Schreiben einer Staatsanwaltschaft mit ähnlichem Tenor vor.
Was geht da draussen vor?

Die Lösung ist so naheliegend, dass man sie fast übersieht.
Im lawblog macht Uwe Vetter auf diese Dinge aufmerksam und schildert seine Ansicht zu den Schreiben.

:ideen: Die Gebrüder haben wieder einmal die Gunst der Stunde genutzt und mit Hilfe von RA Tank einige "richtungsweisende" Papiere auf den Weg gebracht.
Zitat:
Ausgangspunkt sind dabei die von betroffenen Usern abgegebenen Erklärungen zur Ratenzahlung.
Diese stehen einem "Schuldanerkenntnis" gleich und werden nun zum Strick, an den man sich hängt!
icon4 Mit den Ratenzahlungsvereinbahrungen gibt man ein bestehendes Vertragsverhältnis zu.
Bei Nichteinhaltung der Ratenzahlungen werden diese [ allerdings für den gesamten 2-Jahreszeitraum] sofort fällig. :bedrueck:
Zitat:
Die zugrundeliegenden "Anerkenntnis-Urteile" kann ich mir nach Vorliegen des entsprechenden Schreiben des Users relativ schnell und problemlos beim Amtsgericht erwirken.
icon4 Die aktuellen [gerichtlichen] Mahnbescheide stützen sich natürlich auch auf diese Urteile - wobei die Rechtmässigkeit der Forderung nun nicht mehr geprüft wird - es liegt ja ein Urteil vor!
Zitat:
Bei den Mitteilungen der Staatsanwaltschaft handelt es sich um die Schreiben, dass entsprechende Verfahren gegen die Herren z.T. nach § 170(2) StPO bzw.§ 152(2) StPO eingestellt worden sind.

:idea: Besonders interessant dürfte die Wertung einer StA zu betrachten sein, in der auf die "Anforderungen der Verbraucherschutzzentrale" bei den jeweiligen Angeboten abgestellt wird.
Damit dürfte die nächste Mahnwelle auf die User zukommen, in der dann ein neues Standardschreiben mit dem entsprechenden Zitat auftaucht!

Den Tatbestand des § 263 StGB (Betrug) mögen die Gebrüder seit April 2006 sicherlich mit ihrer Seitengestaltung nicht erfüllen
- Anfechtungsmöglichkeiten wegen arglistiger Täuschung etc. [zivilrechtliche Schritte] sind davon jedoch nicht erfasst.
 
Alt 15.01.2007, 23:05   # 35
pittiplatsch
Smiley-Poster / Informant
 
Benutzerbild von pittiplatsch
 
Registriert seit: 13.06.2006
Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
yes
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Hallo Akire
noch einmal vielen Dank für die E-mail. Kannst ja wegen der Seiten eine PN an Pittiplatsch 72 senden. Ich finde es sollten ALLE hier lesen können.
Vielleicht kann er dann auch noch was dazu schreiben.

Gruss Schnippewippe
Wenn man mich so lieb bittet - mache ich dies natürlich

Der Brief von Akire ist inzwischen bei mir angekommen
Somit liegen mir bereits Mitteilungen zu verschiedenen Sachverhalten - die aber ähnlich zu betrachten sind - vor.
Da auch bei diesen Schreiben bestimmte Dinge einzuhalten sind hier nur einige Zitate:
Zitat:
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Darmstadt
Das Ermittlungsverfahren gegen
  1. A. S.
  2. M. S.
  3. O. T.
wegen Verdachts des Betruges pp. ... wird eingestellt (§ 170 Abs. 2 Strafprozessordnung).
Zitat:
Zitat von § 170 StPO
(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.

(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.
Die weitere Begründung der Frau Staatsanwältin spare ich hier mal ganz grosszügig aus. :x:

In der Begründung wird jedoch -auch- explizit auf die im April erfolgte Umgestaltung der Seite Bezug genommen:
Zitat:
... weshalb die von mehreren Verbraucherzentralen vorgenommenen Abmahnungen auch zu der ... erkennbaren Aufnahme eines Kostenhinweises ab 01.04.2006 führten.
Weiter heisst es auch:
Zitat:
Die ... durchgeführten Überprüfungen ergaben, dass die jeweils angekündigten Inhalte bei den Content-Projekten auch vorhanden und abrufbar waren.
:ideen: Interessant finde ich besonders diesen Auszug:
Zitat:
Soweit ... Anzeigenerstatter durch den Hinweis auf ein vermeintliches Gratisangebot auf die in Rede stehende Seite aufmerksam wurde, stellt dies auch keinen Verstoß gegen § 16 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dar, da die Werbung zwar irreführend, aber letzlich wahr war. Bei direktem Widerruf nach Abschluss des Vertrages wäre die Nutzung am Anmeldetag tatsächlich kostenfrei gewesen.
:idea: Zumindest bei den ***-heute.com-Seiten, bei denen lediglich bestimmte Inhalte abrufbar sein sollen [also ausser sms-heute.com !!! - wo eine tatsächliche Leistung zu erbringen ist] scheiden nach Meinung der StA Darmstadt also diverse strafrechtliche Punkte aus.
Dies wären u.a. [bei regulärer Verfahrensweise]
  • § 263 StGB - Betrug
  • § 291 StGB - Wucher
  • § 16 UWG - strafbare Werbung
Über die zivilrechtlichen Punkte (Widerrufsrecht; Anfechtung wegen Irrtum/Täuschung; Schadenersatz; Verträge Minderjähriger) steht ausdrücklich nichts in dem Schreiben, da bei einer strafrechtlichen Anzeige bei der Polizei diese Dinge grundsätzlich unberücksichtigt bleiben.
Dies sind Punkte, die ggf. in einem Zivilrechtsprozess geklärt werden müssten.

Sofern ICH auf meine Anzeige ein solches Schreiben erhalten hätte - und ich bereits nach Erhalt der Rechnung/Mahnung/Inkassoschreiben diese mit einem Widerspruch gegen Forderung bzw. Widerruf des Vertragsangebotes beantwortet hätte - würde ICH jetzt auf den nächsten Schritt des bekannten Trios warten

Mit der strafrechtlichen Abwehr des "Vertrages" wäre es zwar vorbei
[EINE Schlacht hätte ich verloren - der KRIEG geht jedoch noch weiter !]
- die Möglichkeiten, welche auch durch die Verbraucherschutzzentralen empfohlen werden stehen jedoch immer noch zur Verfügung

:binunsch: Ich hoffe, den Betroffenen hilft diese allgemein gehaltene Antwort bei der Lösung ihrer Probleme weiter!
 
Alt 16.01.2007, 11:57   # 36
pittiplatsch
Smiley-Poster / Informant
 
Benutzerbild von pittiplatsch
 
Registriert seit: 13.06.2006
Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Da es jetzt vielleicht wieder Teilnehmer gibt die sich fragen, ob es nicht doch besser ist zu zahlen,
hier eine Aufstellung der Kostenfallen im Internet .
Diese Aufstellung ist mit Angaben darüber, welche Rechtsverfahren des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen dagegen geführt wurden.
Auf Kostenfallen im Internet klicken diese dann als PDF im Dokumenten-Download herunterladen .
Kostenfallen im Internet: Rechtsverfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbandes
12.01.2007
Kaum sind die "schlechten" Nachrichten um die Gebrüder Schm. verkündet
gibt es etwas "Neues" zu berichten.
Schnippewippe hat bei ihren Stöbertouren im Internet + einen aktuellen Beitrag bei der Verbraucherzentrale ausfindig gemacht
Diese Neuigkeiten sind bereits in das Info-Portal übernommen und von dort direkt anwählbar.

Bemerkenswert an der derzeitigen Liste der Verbraucherschützer ist die Fülle der laufenden AB(O)mahnverfahren und Unterlassungsklagen gegen die Betreiber

Mit diesem Papier gestaltet sich die Erweiterung der einzelnen Postings im Info-Portal auch etwas leichter
- so dass bereits diese Woche weitere Beiträge zu den Anbietern bzw. Seiten hinzukommen werden :chatter:
 
Alt 17.01.2007, 11:17   # 37
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Die Internet Service AG hat nicht nur das Fass ohne Boden zum wiederholten Mal bekommen, auch die Zeitschrift Finanztest berichtet in der neuen Ausgabe über lebenserwartung und lebensprognose.

Zitat:
...........Anwalt Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin. „Aufgrund der Trickserei mit der Preisangabe ist es leicht, sich zu wehren. Wer sich getäuscht fühlt, sollte Forderungen widersprechen und anschließende Drohungen ignorieren.“
Der komplette Bericht ist auch online verfügbar - KLICK

edit: die Informationen wurden als Link auch im Info-Portal eingearbeitet. @pittiplatsch72
__________________
Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung:space Nachdenkseiten

Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
 
Alt 22.01.2007, 18:07   # 38
pittiplatsch
Smiley-Poster / Informant
 
Benutzerbild von pittiplatsch
 
Registriert seit: 13.06.2006
Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
yes
Kopie eines Postings aus dem Thread Hilfe ! Abo bei www.p2p-heute.com
Zitat:
Zitat von miezekatze26 Beitrag anzeigen
Hallo heute kam die 1 Mahnung von p2p. Hatte ja gar nicht auf die Rechnung reagiert. Sollte ich das besser noch nachholen? Und dann schreiben die in der Mahnung einen Link: Kanzlei für Forderungseinzug & Forderungsmanagement und da stehen auch Urteile drin, wo Tank gewonnen hat. Was soll bzw. kann man von diesen Urteilen halten. Gruss Bianca
Auf so ein Posting warte ich seit Tagen!
:baeh: Endlich ist es im Forum aufgetaucht. Meine Wette hätte ich damit gewonnen!

Der findige Anwalt der Gebrüder hat also mit der Onlinestellung
diverser Urteile, Mahnbescheide und Mitteilungen der Staatsanwaltschaften zu eingestellten Verfahren
nur die Grundlage für die nächste Mahnwelle mit verschärfter Usereinschüchterung geschaffen!

Mit den Postings RA Tank und Schmidtleins machen ernst? und Schreiben der StA Darmstadt
wurden bereits einige Hinweise gegeben, was die Veröffentlichungen des Herrn Anwalt bedeuten und wie sie zustande gekommen sind.
Ich empfehle die intensive Lektüre der in diesen Postings genannten Links und der dahinter stehenden Informationen :idea:,
da sie ggf. neu entstandene Ängste bei den Betroffenen schneller aufheben können.
 
Alt 26.01.2007, 10:08   # 39
pittiplatsch
Smiley-Poster / Informant
 
Benutzerbild von pittiplatsch
 
Registriert seit: 13.06.2006
Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von M3talH3ad
meine freundin( leider nicht rechtschutzversichert)
...
Aber es gibt den Den Beratungshilfeschein
...
Aber,soviel geht:
Zitat:
Wer Rechtsrat oder Rechtshilfe von einem Anwalt benötigt, aber nur ein geringes Einkommen bezieht, kann beim zuständigen Amtsgericht am Wohnsitz einen so genannten Beratungshilfeschein beantragen.
M.f.G.
für die Steilvorlage

Zu diesem Thema wurde bereits einige Male ansatzweise etwas gepostet
- zusammenhängende Informationen fehlten jedoch bisher.

Zuerst zwei Hinweistexte:
Zitat:
Beratungshilfe
Beratungshilfe: Für den Bürger besteht die Möglichkeit, kostenlose Beratungshilfe in rechtlichen Angelegenheiten (lediglich eine Pauschale von 10,-- EUR kann geltend gemacht werden) bei einem Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Grundsätzlich wird Beratungshilfe gewährt, wenn eine Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten für eine Beratung selbst aufzubringen, keine andere Möglichkeit der Rechtsinformation besteht und das Beratungshilfeersuchen nicht mutwillig ist. Insoweit entsprechen die Voraussetzungen denen der Prozesskostenhilfe. Die entsprechenden Regelungen finden sich im Beratungshilfegesetz. Über den Antrag auf Beratungshilfe entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Rechtsuchende seinen Wohnsitz hat. Mit der vom Amtsgericht ausgestellten Bescheinigung über die Beratungshilfe kann der Ratsuchende einen Rechtsanwalt seiner Wahl aufsuchen, ohne dass für ihn zusätzliche Kosten entstehen (siehe Faltblatt Was Sie über Beratungs- und Prozesskostenhilfe wissen sollten). siehe auch hier
Zitat:
Prozesskostenhilfe
Die volle oder teilweise Befreiung einer Partei von den Prozesskosten. Prozesskostenhilfe kann für jede Art von Verfahren beantragt werden. Sie kommt grundsätzlich nur den Parteien zugute, die aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht in der Lage sind, die Prozesskosten selbst zu tragen (pers. Voraussetzung). Sachliche Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist die hinreichende Erfolgsaussicht eines gerichtlichen Verfahrens. Außerdem darf die Führung eines Prozesses nicht mutwillig erscheinen (siehe Faltblatt "Was Sie über Beratungs- und Prozesskostenhilfe wissen sollten"). siehe auch hier
:ideen: Auf den Internetseiten der Landesjustiz NRW ist der Vordruck für den Antrag auf Beratungshilfe
als pdf-Dokument hinterlegt.
Dort gibt es u.a. Erklärungen dazu:
Zitat:
Wozu Beratungshilfe?
Durch die Beratungshilfe soll es Bürgern mit geringem Einkommen ermöglicht werden, sich beraten und vertreten zu lassen. Die Beratungshilfe ist Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und ...
Zitat:
Wer erhält Beratungshilfe?
Beratungshilfe erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die für eine Beratung oder Vertretung erforderlichen Mittel nicht aufbringen kann und keine anderen zumutbaren Möglichkeiten für eine Hilfe hat.
Zitat:
Wer gewährt Beratungshilfe?
Die Beratungshilfe erteilen die Rechtsanwälte, die, wenn nicht besondere Ausnahmen eingreifen, zur Beratungshilfe verpflichtet sind. ...
Zitat:
Wie erhält man Beratungshilfe?
Erforderlich ist ein Antrag, der mündlich oder schriftlich gestellt werden kann. Sie können den Antrag bei dem Amtsgericht stellen oder Sie können unmittelbar eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit der Bitte um Beratungshilfe aufsuchen.
:idea: Mehr soll jetzt dazu nicht geschrieben werden. Interessierte User können ja die Links benutzen und sich selber weiter informieren :chatter:.

Zitat:
 

Alt 29.05.2012, 04:35 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 

Das könnte Dich auch noch interessieren:

Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen.

   
Thema geschlossen
Themen-Optionen


LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/vermeintliche-gratisdienste-abofallen/43251-liste-informationen-links-fuer-gewinnspiele-kostenpflichtige-dienste.html
Erstellt von Für Typ Datum
Free SMS Dieses Thema Refback 01.09.2008 10:45
housemaister's bookmarks on del.icio.us Dieses Thema Refback 08.04.2008 22:58
autoload's bookmarks on del.icio.us Dieses Thema Refback 24.01.2007 20:43


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:35 Uhr.