wieder gibt es ein neues Projekt, diesmal von VitaActive: berufs-wahl.de
Zitat:
Zitat von verbraucherrechtliches
Wie auch bei den Seiten lebenserwartung.de und iqfight.de ist dieser Test jedoch keineswegs kostenlos - man soll statt dessen 59 € berappen. Was ja in Ordnung wäre, wenn auf diesen Preis deutlich hingewiesen würde.
Hallo zusammen!
Erstmal möchte ich mich als Neuling vorstellen. Ich heiße Marion, bin 34 Jahre alt und lebe in Baden-Württemberg. Hier hoffe ich Betroffene zu finden, die wie ich Trouble mit dieser unsagbaren Firma haben und mir sagen was ich tun kann bzw. helfen können.
Kurz zum Vorfall:
Am vergangenen Freitag (10.08.07) erhielt ich eine "letzte" Mahnung von Berufs-Wahl.de Dort teilte mir man mit, dass ich unverzüglich 59,00 plus 5 Mahngebühr zu zahlen habe.
Ende Mai habe ich im Netz tatsächlich nach Berufstests gesucht. Dabei nutzte ich Google und bin irgendwie auf diese Seite gekommen. Auf der Startseite ist nicht zu erkennen, dass das irgendetwas kostet. Also klickte ich auf Test starten und füllte alles blauäugig aus. Dabei habe ich meine Mail angegeben, die aber nur sehr selten aufrufe. Ich muss mich wohl dort registriert haben, ohne zu schnallen, dass ich einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen habe!
Die gesendeten Mails habe ich wirklich nicht gelesen bzw. vermutlich aus meinem Spamordner ungelesen gelöscht.
Erst mit dem Eingang der "letzten" Mahnung sind mir die Augen aufgegangen.
Nun habe ich schon eine ganze Weile zu diesem Internetbetreiber recherchiert und festgestellt, dass es ein schwarzes Schaf ist. Vorsorglich habe ich per Mail die Anfechtung wegen Irrtum und arglistiger Täuschung vorgenommen und auch von meinem Widerrufrecht als Verbraucher Gebrauch gemacht. Dann habe ich auch noch darauf hingewiesen, dass dieser Vertrag nichtig wegen Sittenwidrigkeit sei, weil Leistung und Gegenleistung offensichtlich in einem
in einem krassen Missverhältnis zueinander stehen.
Der Clou an der ganzen Sache ist die, dass ich den Test gar nicht gemacht habe und der Betreiber lediglich für die Bereitststellung "seiner Dienste" diesen Betrag von 59 verlangt!
Nun meine ganz große hilfesuchende Frage an Euch:
Was soll ich nun tun???
Ich weiß zwar, dass die angedrohte Inkasso mir nicht wirklich was kann und erst ein gerichtlicher Mahnbescheid zum Prozess führen kann, aber mir ist mulmig dabei. Dem Mahnbescheid kann ich widersprechen und der Betreiber müsste mich dann anzeigen.
Nun meine nächste Frage an Euch:
Habt Ihr Erfahrungen mit diesem Weg gemacht???
Habe ich die Möglichkeit diese Firma anzuzeigen??? (Immerhin ist diese Firma kein unbeschriebenes Blatt)
Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mich ein wenig unterstützen könnt.
Hoffende Grüße
von
Marion
14.08.2007, 22:46
#
3
hungriger-wolf
Rückkehrer
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Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
Hallo Marion, willkommen im Forum der Netzwelt.
Zitat:
Zitat von Marion73
Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mich ein wenig unterstützen könnt.
Aber gerne.
Zitat:
Zitat von Marion73
Vorsorglich habe ich per Mail die Anfechtung wegen Irrtum und arglistiger Täuschung vorgenommen und auch von meinem Widerrufrecht als Verbraucher Gebrauch gemacht. Dann habe ich auch noch darauf hingewiesen, dass dieser Vertrag nichtig wegen Sittenwidrigkeit sei, weil Leistung und Gegenleistung offensichtlich in einem
in einem krassen Missverhältnis zueinander stehen.
Grundsätzlich ist das auch in Ordnung. Jetzt suchst du diese Anfechtung nochmal aus, vergleichst sie mit einem unserer Musterbriefe (die findest du, indem du die rote Schrift anklickst), kannst deine Anfechtung bei Bedarf ergänzen und schickst sie dann per Einschreiben/Rückschein nochmal auf den Weg.
Dann hast du einen bestehenden Vertrag endgültig angefochten (Mails werden vor Gericht nicht unbedingt anerkannt), und die dürfen kein Inkassounternehmen mit dem Eintreiben des Geldes beauftragen. Das machen sie trotzdem (was ein weiteres Mosaik-Steinchen ist, an dem unseriöse Anbieter zu erkennen sind), aber das sollte dich kalt lassen.
Dieses Unternehmen kriegt von dir einen kurzen Zweizeiler (die Forderung wird bestritten) mit einer Kopie deiner Anfechtung.
Dann kommen noch mehr Mails, in der dir alles mögliche angedroht wird - aber das sollte dich alles kalt lassen. Das ist nichts anderes als heiße Luft und würde von jedem Jurastudenten im ersten Semester selbst nach einem heftig durchzechten Wochenende zerpflückt werden können.
Zitat:
Zitat von Marion73
Ich weiß zwar, dass die angedrohte Inkasso mir nicht wirklich was kann und erst ein gerichtlicher Mahnbescheid zum Prozess führen kann, aber mir ist mulmig dabei. Dem Mahnbescheid kann ich widersprechen und der Betreiber müsste mich dann anzeigen.
Dir soll auch mulmig bei der Sache sein, das ist der Sinn und Zweck der ganzen Angelegenheit. Die drohen und drohen und drohen - und irgendwann knicken viele Leute ein und zahlen. Leider.
Wenn tatsächlich irgendwann mal ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt (so um den St. Nimmerleins Tag herum), müsstest du einfach nur ein Kreuz bei "Widerspruch" machen. Dass dich der Betreiber dann anzeigen müsste, stimmt nicht. Er müsste sein Geld gerichtlich einklagen - und das werden sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht machen, wenn du dich wehrst.
Die Anfechtung per Einschreiben/Rückschein ist dabei deine Waffe. Sollte es wirklich vor Gericht gehen, wärest du dadurch auf der sicheren Seite.
14.08.2007, 22:56
#
4
Marion73
Registriert seit: 14.08.2007
Beiträge: 18
Hallo Vampir!
Ich kann mich da nur anschließen, ich bin auch rein gefallen und will es nun drauf ankommen lassen. Hast Du eigene Erfahrungen mit diesem Laden gemacht?
Freue mich sehr, wenn Du mich daran teilhaben lässt.
Grüße
vonne
Marion
14.08.2007, 23:45
#
5
Marion73
Registriert seit: 14.08.2007
Beiträge: 18
Hallo hungriger Wolf,
erstmal herzlichen Dank für Deine ausführliche Antwort und für die Links mit den Musterbriefen. Eben habe ich mir die Musterbriefe angesehen und bin ehrlich gesagt überfordert, welchen ich nun da nehmen soll......:unschuld:
Kannst Du mir bitte da noch mal helfen?
Laut der "letzten" Mahnung ist die Zahlung heute (14.08.07) fällig gewesen. Den Widerspruch habe ich am 11.08. (Samstag) per Mail los geschickt und auch eine Eingangsbestätigung erhalten.
Ich werde mich morgen aber hinsetzten und den ganzen Kram noch als Einschreiben mit Rückschein los schicken.
Herzliche Grüße
vonne
Marion
15.08.2007, 06:45
#
6
hungriger-wolf
Rückkehrer
Registriert seit: 31.01.2007
Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
Ich würde dieses Schreiben nehmen. Setz deine Daten rein und dann ab die Post.
Übrigens: Zahlen würde ich nicht. Egal was die für Fristen setzen und was immer sie dann auch androhen. Und sie werden auch nach deinem Widerruf nicht aufhören, dich zu belästigen. Bleib standhaft, der Widerruf allein reicht als Grundlage für deine Gegenwehr absolut aus. Zweizeiler ans Inkasso, fertig. Und dann solltest du eigentlich Ruhe haben.
15.08.2007, 09:27
#
7
vanHelsing
hell-singer
Threadstarter
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Zitat:
Zitat von Marion73
Hallo Vampir!
Ich kann mich da nur anschließen, ich bin auch rein gefallen und will es nun drauf ankommen lassen. Hast Du eigene Erfahrungen mit diesem Laden gemacht?
Freue mich sehr, wenn Du mich daran teilhaben lässt.
Grüße
vonne
Marion
Glücklicherweise konnte ich mit dem Laden bisher keine Erfahrungen sammeln.
Du kannst aber mal auf den Link in meiner Signatur klicken, dort findest Du auch was über den Verein.
es ist eine Schande, dass ich mich erst jetzt wieder melde, ich weiß. *schämtsich*. Erstmal vielen Dank nochmal für Deine Hilfe und den Hinweis mit dem passenden Brieftext wegen dem Widerspruch. Erstaunlicherweise hatte ich mich genau für Deinen Vorschlag entschieden.
Um diesen Abzockern zu zeigen, dass ich mich nicht einschüchtern lasse, habe ich noch dazu geschrieben, dass ich mich nicht durch Androhungen wie Inkasso, Schufa-Eintrag oder weitere Entstehung von Kosten einschüchtern lasse und dieser "Firma" vorschlage, ihre Forderungen gerichtlich geltend zu machen.
Bis heute habe ich nichts mehr von dem "Sauladen" gehört und ich bin gespannt........
Auf jeden Fall möchte ich an dieser Stelle nochmals " " sagen. Ohne Dich und diese Seite wäre ich wohl an den Rand meiner Kräfte gekommen.
Viele herzliche Grüße
von Marion
09.12.2007, 01:20
#
10
Marion73
Registriert seit: 14.08.2007
Beiträge: 18
Hallo mal wieder!
Nach fünf Monaten Ruhe geht der ganze Schrott mit *** berufswahl.de weiter.
Letzte Woche bekam ich eine neue Mahnung. Dieses Mal von einer Anwaltskanzlei Lürmann aus München. Interessant ist, dass berufswahl.de inzwischen nicht mehr existiert und es diese Anwaltskanzlei auch nicht gibt! Es gibt nur eine Kanzlei die sich mit h schreibt, also Lührmann.
Zu den bisherigen Kosten kommen nun weitere Kosten der Rechtsanwältin dazu. Stolze 104,79 Euro soll ich nun berappen. Und das beste ist, dass wieder mit einem Schufa- Eintrag gedroht wird.
Was soll ich nun tun? Ich werde nicht zahlen, dass steht fest. Was glaubt Ihr? Macht es Sinn Strafanzeige zu erstatten? Welche Folgen hat eine Strafanzeige für mich?
Ich bin ziemlich angepieselt von dem ganzen Laden und ich will mich auf jeden Fall wehren! Wer von Euch hat auch eine "never ending Story" an der Backe und mag sich mit mir austauschen ?
vzbv gewinnt gegen Online Service Ltd.
Samstag, 8. Dezember 2007
Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gestern berichtete, hat er ein weiteres Urteil gegen eine Betreiberin von Internetvertragsfallen erwirkt.
Das LG Hanau entschied, dass auf den von der Online Service Ltd. betriebenen Seiten lebenstest.de, iqfieber.de, berufs-wahl.de und online-flirten.de nur unzureichend über den Preis informiert wird (Urt. v. 07.12.2007, Az. 9 O 870/07, nicht rechtskräftig).
An deiner Stelle würde ich der Anwältin kurz schreiben, dass die Forderung bestritten wird und daher keine Zahlung erfolgt. Kannst ja zusätzlich noch auf das neue Urteil hinweisen.
Dann hast du wieder einige Monate Ruhe, bis ein neues Inkassobüro/ein neuer Inkassoanwalt das ganze übernimmt und alles wieder von vorn losgeht!
23.01.2008, 12:46
#
12
Shriek
Gastposter
Leere Drohung mit der Schufa
Mit ihrer Seite Berufe-Testen.de versucht die Online Service Ltd. in bewährter Weise von Besuchern 59 Euro Gebühren abzuzocken. Wie von derartigen Internetanbietern nicht anders zu erwarten, sind auch die Mahnschreiben rüde formuliert.
Einer Mandantin, die nie auf der Seite war und die wahrscheinlich von einem Scherzkeks eingetragen wurde, stieß vor allem folgender Passus auf:
Zitat:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir den weiteren Einzug einem darauf spezialisierten Inkasso-/Rechtsanwaltsbüro übertragen werden. Dadurch entstehen Ihnen weitere Kosten und gegebenfalls weitere Nachteile wie z.B. ein negativer Schufa-Eintrag.
Geht das mit dem Schufa-Eintrag überhaupt?
Soweit auf der Seite ersichtlich, wird der Besucher beim Vertragsschluss gar nicht aufgefordert, in eine Schufa-Meldung einzuwilligen. Ohne ausdrückliches Einverständnis des Kunden ist die Übermittlung von Daten an die Schufa nicht zulässig.
Dazu kommt die Problematik, dass der Seitenbetreiber überhaupt nicht verifiziert, ob der Besucher tatsächlich die Person ist, die als Vertragspartner gespeichert wird. Der Betreiber wird also gar nicht belegen können, dass eine angebliche Schufa-Einwilligung per Mausklick tatsächlich von dem angeblichen Vertragspartner stammt.
Außerdem sollte es sich mittlerweile rumgesprochen haben, dass standardmäßige Drohungen mit Schufa-Einträgen rechtswidrig sind, sofern die Forderung nicht unbestritten oder gerichtlich festgestellt ist (aktuelles Urteil des Amtsgerichts Plön).
Meine Mandantin ist jedenfalls so stinkig, dass sie uns um das volle Programm gebeten hat. Die Online Service Ltd. wird also eine Unterlassungserklärung wegen der Schufa-Drohung abgeben müssen. Sonst steht ein Prozess ins Haus.
Die Strafanzeige wegen Nötigung haben wir uns vorbehalten.
da bin ich und wahrscheinlich nicht als Einziger, echt gespannt über den Ausgang.
Wenn das durchkommt und die Onliner blechen müssen wäre das ein Zeichen für alle anderen Zockies, Inkassobutzen und ihre Opfer.
Dann bekommen viele Anwälte richtig was zu tun.
Grüsse
Klaus
12.02.2008, 11:10
#
14
79902064
Gastposter
Hallo entschuldigt das ich auch ein Beitrag dazu machen muß. Habe auch wie marion bei berufswahl angeklick, war mir aber nicht bewust das mann dafür zahlen muss. Am 4.12.07 kam schon ein Brief von RAW Lürmann aus München. Habe Ihm schriftlich alles erklärt aber bis heute ist nichts dergleichen passiert. Am 6.02.08 kommt nun überraschend ein Brief von einer Rechtsanwältin G. wiederum aus München derselbe Text das selbe Papier was soll mann dazu noch sagen. Übrigens die Webseite von diesen Lürmann auch Kirchturmkandidat genannt gibt es nicht mehr. Eigenartig. Nun werde ich eines von den vordrucken die sehr gut sind verwenden mal sehen was dann passiert. zoopanzer08
25.02.2008, 20:16
#
15
Marion73
Registriert seit: 14.08.2007
Beiträge: 18
Zitat:
Zitat von 79902064
Hallo entschuldigt das ich auch ein Beitrag dazu machen muß. Habe auch wie marion bei berufswahl angeklick, war mir aber nicht bewust das mann dafür zahlen muss. Am 4.12.07 kam schon ein Brief von RAW Lürmann aus München. Habe Ihm schriftlich alles erklärt aber bis heute ist nichts dergleichen passiert. Am 6.02.08 kommt nun überraschend ein Brief von einer Rechtsanwältin G. wiederum aus München derselbe Text das selbe Papier was soll mann dazu noch sagen. Übrigens die Webseite von diesen Lürmann auch Kirchturmkandidat genannt gibt es nicht mehr. Eigenartig. Nun werde ich eines von den vordrucken die sehr gut sind verwenden mal sehen was dann passiert. zoopanzer08
Hi zoopanzer,
Deinen Bericht kann ich zustimmen. Mir hat auch eine Rechtsanwälin Günter aus München Post geschickt. Also das gleiche Prozedere wie bei Frau Lürmann habe ich getan und sämtlichen Schriftverkehr kopiert und per Einschreiben nach München geschickt mit der Anmerkung, dass ich nicht zahlen werde.:baeh:
Nun bin ich gespannt, ob die nächste Rechtsanwältin sich melden wird.
Mir wird es langsam nur zu blöd auf jeden Wisch zu antworten, dass ich künftig überhaupt nicht mehr reagiere. Sollen die mir doch einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken! Dann kann ich mir immer noch einen Anwalt nehmen und so richtig Dampf machen!!!
Mensch, diese Leute nerven wirklich.
Nichts desto trotz, an mir werden die sich die Zähne ausbeißen.
Viele Grüße
von
Marion
25.02.2008, 20:32
#
16
beisskatze
Registriert seit: 14.04.2007
Ort: Hessen
Beiträge: 389
Zitat:
Zitat von Marion73
Mir wird es langsam nur zu blöd auf jeden Wisch zu antworten, dass ich künftig überhaupt nicht mehr reagiere.
Hallo Marion,
das brauchst Du auch nicht, Du hast ja auch schon widersprochen. Der Rest ist Zermürbungstaktik. Die Abofallen-Stalker denken sich auch immer was Neues aus
Sollte (dick unterstrichen) es zu einem Mahnbescheid kommen, kannst Du ja widersprechen. Erst dann wird von einem Gericht der Anspruch des Klägers geprüft. Soweit werden die nicht gehen.
Die Abofallenbetreiber gehen ja immer nur soweit, wie sie sich Chancen auf Zahlung ausrechnen können.
Aber das kennen wir ja schon alles ...
Gruß
beisskatze
25.02.2008, 20:32
#
17
Marion73
Registriert seit: 14.08.2007
Beiträge: 18
Hallo noch mal,
so, inzwischen sind zwei Mahnschreiben seit Dezember 07 von zwei verschiedenen Rechtsanwältinnen, beide aus München, bei mir eingetrudelt.
Die Erste heißt Lürmann und die zweite Anwältin G.
In beiden Fällen habe ich mein Widerspruchsschreiben an die Betreiber von Berufswahl.de kopiert und mitgeteilt, dass die Forderung umstritten ist und keine Zahlung erfolgt. Beides Briefe habe ich jeweils als Einschreiben mit Rückschein los geschickt.
Nun bin ich gespannt, wer mich Ende März/ Anfang April 08 anmahnen wird.
Ich werde dann nicht mehr reagieren und es auf ein gerichtliches Mahnverfahren ankommen lassen.
Sollte es tatsächlich zu diesem Mahnverfahren kommen, dann werde ich mir einen Anwalt nehmen und vor Gericht gehen.
Falls sich Weiteres tun sollte, lasse ich wieder von mir hören.
Herzliche Grüße und lasst Euch bitte nicht unterbuttern!
:color:
Marion
25.02.2008, 20:37
#
18
Marion73
Registriert seit: 14.08.2007
Beiträge: 18
Zitat:
Zitat von beisskatze
Hallo Marion,
das brauchst Du auch nicht, Du hast ja auch schon widersprochen. Der Rest ist Zermürbungstaktik. Die Abofallen-Stalker denken sich auch immer was Neues aus
Sollte (dick unterstrichen) es zu einem Mahnbescheid kommen, kannst Du ja widersprechen. Erst dann wird von einem Gericht der Anspruch des Klägers geprüft. Soweit werden die nicht gehen.
Die Abofallenbetreiber gehen ja immer nur soweit, wie sie sich Chancen auf Zahlung ausrechnen können.
Aber das kennen wir ja schon alles ...
Gruß
beisskatze
Huhu Beisskatze,
vielen Dank für Dein Mutmachen.
LG
Marion
25.02.2008, 21:27
#
19
DunkelSchwarz
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Zitat:
Zitat von Marion73
Mir hat auch eine Rechtsanwälin Günter aus München Post geschickt. Also das gleiche Prozedere wie bei Frau Lürmann habe ich getan und sämtlichen Schriftverkehr kopiert und per Einschreiben nach München geschickt mit der Anmerkung, dass ich nicht zahlen werde
Und wenn noch 100 Inkassobutzenanwälte/-innen schreiben, wird die ganze Sache auch nicht rechtssicherer:
Zitat:
Das LG Hanau entschied, dass auf den von der Online Service Ltd. betriebenen Seiten lebenstest.de, iqfieber.de, berufs-wahl.de und online-flirten.de nur unzureichend über den Preis informiert wird (Urt. v. 07.12.2007, Az. 9 O 870/07, nicht rechtskräftig).
[....]In seinem Urteil findet das LG Hanau deutliche Worte gegen eine derartige Darstellung des Preises. Diese verstoße gegen den Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit des § 1 der Preisangabenverordnung (PreisangabenV). Danach muss der Preis dem Angebot oder der Werbung eindeutig zugeordnet sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder wahrnehmbar sein. Dem könne im Internet zwar auch dadurch nachgekommen werden, dass ein Sternchenhinweis gesetzt werde. Allerdings erfordere dies, dass der Nutzer klar und unmissverständlich auf die Entgeltpflicht und die Höhe des Entgelts hingewiesen wird. Diese Anforderungen erfüllten jedoch die Angebote der Beklagten nicht.
Nicht zulässig sei eine Angabe des Preises lediglich in den AGB eines Angebots.[....]