P2P-Paradies.com

Alt 30.01.2007, 19:39   # 101
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von Pampelmuse Beitrag anzeigen
Hallo kann mir jemand tipps zum umgang mit der ominösen rechnung von 82, 80 euro geben .
Unser Sohn 17 hat auch eine Mahnung bekommen und können damit nichts anfangen.
Sollen wir zahlen oder nicht? Wer weiß rat
Lese dir mal durch was die Verbraucherzentrale dazu meint.
Verträge mit Minderjährigen - gültig oder nicht gültig?
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Alt 31.01.2007, 07:50   # 102
Schneiderlimato
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Hallo
auch ich bin geschädigt. Ich wollte emule runterladen und kam durch die Google-Suche auf die Seite von P2P. Ich habe mir nichts dabei gedacht und habe mich angemeldet. Ich dachte es hat seine Richtigkeit. Ich habe dann die Mail mit den Daten bekommen, habe mich aber nicht eigeloggt. Dann kam die Rechnung per Mail. Ich habe sofort von meinem Widerspruchsrecht gebrauch gemacht, da ich den Service nicht genutzt habe. Als Antwort bekam ich nur, dass ich den Service genutzt hätte und zahlen muß. Widerspruchsfrist wären 24 Std. Das verstößt aber gegen das Verbrauchergesetz. Dort ist geregelt, dass man innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten kann. Zu klären ist nur, ob die auch bei einer Nutzung in diesem Zeitraum zutrifft. Es wurde aber von meiner Seite nichts genutzt.
Ich habe jetzt mit meinem Rechtsanwalt gedroht und werde jedenfalls nicht zahlen.
Ich lass mich doch nicht verarschen.
Schneiderlimato
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Alt 31.01.2007, 13:14   # 103
-.-ich-.-
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Ich habe heute wie viele andere auch eine Mail bekommen und natürlich sofort versucht von dem wiederrufsrecht gebrauch zu machen dann haben sie mir heute eine Nachricht geschrieben in der drinnstand das sie eien kündigung auf vertragsende vermerken können was soll ich nun schreiben ?? ICh werde natürlich die Rechnungen nicht bezahlen .
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Alt 31.01.2007, 13:24   # 104
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von -.-ich-.- Beitrag anzeigen
Ich habe heute wie viele andere auch eine Mail bekommen und natürlich sofort versucht von dem wiederrufsrecht gebrauch zu machen dann haben sie mir heute eine Nachricht geschrieben in der drinnstand das sie eien kündigung auf vertragsende vermerken können was soll ich nun schreiben ?? ICh werde natürlich die Rechnungen nicht bezahlen .
Auf jedenfall würde ich noch einmal mitteilen, dass ich widerrufen habe und nicht gekündigt habe. Das ich die Kündigung somit auch nicht annehme. Oder hast du geschrieben, dass du kündigst??? Dann hast du ein Problem! Dann hast du den Vertrag anerkannt. Ich hoffe doch nicht
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Alt 31.01.2007, 13:33   # 105
-.-ich-.-
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ne ich habe ihnen geschrieben das ich von meinem wiederrufungsrecht gebrauch machen möchte und somit von dem vertrag zurücktreten möchte.
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Alt 31.01.2007, 13:38   # 106
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von -.-ich-.- Beitrag anzeigen
ne ich habe ihnen geschrieben das ich von meinem wiederrufungsrecht gebrauch machen möchte und somit von dem vertrag zurücktreten möchte.
Dann schreibe eben ,du hast den angeblichen Vertrag am .....widerrufen und erkennst ihre Mitteilung über einer Kündigung nicht an.
Wenn du was mit der Post bekommst, solltest du den Widerruf noch einmal per Einschreiben mit Rückantwort machen. Aber nicht bitten---fordern. Wenn du bittest wissen sie, dass du unsicher bist und machen weiter. E-mails können müssen aber bei Gericht nicht anerkannt werden.
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Alt 31.01.2007, 13:40   # 107
-.-ich-.-
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ok danke für die hilfe ich werde nun die mail schreiben und diese mahnungen ab jetzt ignorieren ^^
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Alt 02.02.2007, 20:21   # 108
_bearforce_
 
Registriert seit: 02.02.2007
Beiträge: 2
Hallo Leute,

Ich konnte es auch nicht lassen mich bei p2p anzumelden. dann erhielt ich wie ihr die 82 € rechnung. das problem ist, dass ich nicht widerrufen habe. danach kam ein erstes mahnmail. ich dann den ganzen quatsch in den spam getan. nun bekam ich heute aber einen brief. in diesem brief steht: ,,Letzte Aufforderung vor übergabe am das inkassobüro.'' und dann steht da noch allerlei über folgen nach dem fristablauf (Anwalt, gericht.... u.s.w). irgendwie krieg ich jetzt scho ein bisschen ein komisches gefühl, weil es schriftlich vor die haustüre geliefert kommt.
ich bin leider schon 18! und komme aus der schweiz.

hat mir irrgendjemand einen tipp oder so..... wäre sehr dankbar!
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Alt 02.02.2007, 21:53   # 109
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von _bearforce_ Beitrag anzeigen
Hallo Leute,

Ich konnte es auch nicht lassen mich bei p2p anzumelden. dann erhielt ich wie ihr die 82 € rechnung. das problem ist, dass ich nicht widerrufen habe. danach kam ein erstes mahnmail. ich dann den ganzen quatsch in den spam getan. nun bekam ich heute aber einen brief. in diesem brief steht: ,,Letzte Aufforderung vor übergabe am das inkassobüro.'' und dann steht da noch allerlei über folgen nach dem fristablauf (Anwalt, gericht.... u.s.w). irgendwie krieg ich jetzt scho ein bisschen ein komisches gefühl, weil es schriftlich vor die haustüre geliefert kommt.
ich bin leider schon 18! und komme aus der schweiz.

hat mir irrgendjemand einen tipp oder so..... wäre sehr dankbar!
Ich bin mir nicht sicher ob sich hier Jemand damit auskennt!
Hier sind mal ein paar Adressen von kf-Beratungsstellen
vielleicht kann man dir da weiter helfen.
Hier noch einen Bericht aus der Basler Zeitung baz.ch
Konsumentenforum warnt vor irreführenden Webites
Und zum Schluss noch das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
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Alt 03.02.2007, 11:31   # 110
schnippewippe
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Auf der Seite von Augs.blog wurde heute diese Mitteilung eingestellt.

Diese Masche ist nicht sonderlich neu !
Aber bevor doch einer Angst bekommt und nachsieht, also hier Auszüge aus dem Bericht..

Bei Sicherheit-Online.net flatterten heute mehrere Anfragen von Internetnutzern herein, die per Mail höchst ungewöhnliche Post bekommen hatten:

Ermittlungsverfahren Nr. 815471
Post vom Bundeskriminalamt. Wegen illegalen “Herunterladens von Filmen, Software und MP3s”.

Diese Mail stammt nicht etwa vom Bundeskriminalamt sondern von derzeit unbekannten Viren-Versendern.
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Alt 03.02.2007, 12:35   # 111
xxl
 
Registriert seit: 02.02.2007
Beiträge: 3
Hallo
Lies mal den letzten Satz
mfg
Andy

Der “berühmte” Taschengeldparagraph Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln lautet die amtliche Überschrift für § 110 BGB. Der Name Taschengeldparagraph kommt also nicht von irgendeinem Anspruch von Kindern gegenüber ihren Eltern auf Taschengeld, sondern daher, dass dieser Parapraph des BGB regelt, dass Minderjährige mit den ihnen überlassenden Mittlen Verträge schließen dürfen. Und eben diese Mittel sind in den den meisten Fällen eben das sogenannte Taschengeld.

Mit diesen Mitteln nämlich darf der Minderjährige Verträge selbstständig abschließen, solange nicht andere Rechtsvorschriften dem entgegenstehen. Verträge, mit denen sich der Minderjährige zur Ratenzahlung verpflichtet, werden erst mit letzten Rate fällig, da erst dann die Zahlung bewirkt worden ist. Verträge, durch die sich der Minderjährige über einen gewissen Zeitraum zu einer bestimmten Zahlung verpflichtet (Abos, Handyverträge etc.) gelten dagegen nach herrschender Auffassung als unwirksam !
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Alt 03.02.2007, 13:39   # 112
sch3lst
 
Registriert seit: 02.02.2007
Beiträge: 4
hm, habe nun auch die letzte zahlungsaufforderung bekommen ...
allerdings nicht wie _bearforce_ per brief, sondern per mail ...
is automatisch wieder im spam gelandet ...

wie soll man nun reagieren?

weil irgendwie beweisen oder so, das der preis zu klein o.s.ä. auf der seite steht, is ja blöd,da die seite sich mittlerweile ja glaub ich wieder geändert hat.

irgendwelche vorgehensweisen zu empfehlen?
wieder nich drauf reagieren?
anwalt?
bezahlen?

mfg
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Alt 04.02.2007, 11:24   # 113
wildstar
 
Registriert seit: 05.01.2007
Beiträge: 2
Kann dir da auch nicht helfen,habe aber gestern das gleiche Schreiben bekommen.Habe bisher gar nichts gemacht und werde auch weiterhin alles ignorieren.Ich hoffe ich mache auch das Richtige.
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Alt 04.02.2007, 12:44   # 114
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von sch3lst Beitrag anzeigen

weil irgendwie beweisen oder so, das der preis zu klein o.s.ä. auf der seite steht, is ja blöd,da die seite sich mittlerweile ja glaub ich wieder geändert hat.

irgendwelche vorgehensweisen zu empfehlen?
wieder nich drauf reagieren?
anwalt?
bezahlen?

mfg
Hier mal etwas zu der Widerrufsbelehrung. Ich nehme mal an,dass diese nicht übersand worden ist. !?

Zitat:
Das KG Berlin nimmt in seinem Beschluss vom 5.12.2006, Az. 5 W 295/06, an, dass die Formulierung in der Musterwiderrufsbelehrung „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ im Internet irreführend sei.

Das KG Berlin geht davon aus, dass somit bei der Belehrung über den Widerruf im Internetauftritt angeführt werden muss, dass die Frist frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung zu laufen beginnt.
Wer hat eine solche Belehrung erhalten ?
Die Rechtslage zu dieser Frage wird von den Gerichten uneinheitlich beantwortet und ist damit leider etwas unklar.

Das sagt das Fernabsatzgesetz:
Spätestens bei Lieferung der Waren muß der Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger über die Einzelheiten des Widerrufsrechts belehrt sein.
Als dauerhafter Datenträger im Sinne des 361 a BGB sind insbesondere Telefaxe, CDs, Disketten und E-Mails aber natürlich auch herkömmliche Schriftstücke
Zitat:
Nach der Rechtsansicht des Kammergerichtes Berlin soll es in der Belehrung im Internetauftritt selbst statt der Formulierung:
"Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung."
ausschließlich im Internet lauten:
"Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung."
Und hier noch einmal meine Meinung zum reagieren. Wenn ich eine Postadresse hätte, würde ich ein Einschreiben mit Rückantwort schicken. Auch wir müssen den Schaden gering halten.
Schweigen kann als Zustimmung bei Gericht geltend gemacht werden. Das kann teuer werden.
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Alt 05.02.2007, 17:29   # 115
Clac-Clac
 
Registriert seit: 05.02.2007
Beiträge: 5
Hallo,

auch ich bin auf die Falle reingefallen! Unfassbar! Hab nie geglaubt dass mir soetwas passiert!

Ich habe nun widerrufen und warte jetzt was kommt! Richtig, oder?

Ich hab echt Angst, dass ich das zahlen muss!

Aber ich hab schon richtig gehandelt, oder? Geht die Geschichte gut aus?? Bitte gebt mir Antwort, damit ich beruhigt schlafen kann! DANKE
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Alt 05.02.2007, 19:14   # 116
starlight
Moderator
 
Registriert seit: 03.02.2006
Beiträge: 1.512
wie es ausgeht, kann dir keiner garantieren!

Was ich dir sagen kann, dass du so gehandelt hast, wie viele andre...und das es noch nie vor gericht gekommen ist! und das bisher nur die Probleme bekommen haben, welche gar nicht reagiert haben!
__________________
lieb, brav und unschuldig!!!
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Alt 06.02.2007, 09:14   # 117
Clac-Clac
 
Registriert seit: 05.02.2007
Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von starlight26 Beitrag anzeigen
wie es ausgeht, kann dir keiner garantieren!

Was ich dir sagen kann, dass du so gehandelt hast, wie viele andre...und das es noch nie vor gericht gekommen ist! und das bisher nur die Probleme bekommen haben, welche gar nicht reagiert haben!

Danke, das ist ja zumindest schon was ! werde auf jeden Fall dann hier reinschreiben wie es ausging!
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Alt 06.02.2007, 09:48   # 118
Nicot5
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Hallo, mir ist dasselbe passiert wie vielen anderen hier! Habe Gestern (per Musterbrief hier aus dem Forum) widerrufen und Heute die obligatorische Email bekommen das es natürlich nicht möglich wäre zu widerrufen.
Ich werde jetzt garnichts mehr unternehmen ausser die nerven weiter da werde Ich meinen Rechtsanwalt einschalten. Es muss endlich was passieren gegen diese ab*o*****!!!!!!

* aus rechtlichen Gründen geändert, bitte die Forenregeln beachten.
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Alt 06.02.2007, 10:14   # 119
Lommy
Gastposter
 
Ja, bin mal wieder einer der doofen... -.-

Hab mich da am 22-12-06 angemeldet, die Rechnung kam am 09-01 und die erste Mahnung am 23-01, heute ist dann die zweite Mahnung gekommen (alles per E-Mail).
Ich habe allerdings noch gar nicht darauf reagiert, also auch nicht wiederrufen. Sollte ich das jetzt noch tun oder sollte ich das erst machen wenn die irgendwie an meine richtige Anschrift kommen? Den 'Service' habe ich übrigens benutz und bin auch schon volljährig.
Ist überhaupt schon jemand vor Gericht gekommen? Ich kann mir nicht vorstellen, das die damit überhaupt durchkommen würden. Die Programm an und für sich sind ja umsonst und legal, dafür Geld zu nehmen ist ja eigentlich nicht in Ordnung, oder?
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Alt 06.02.2007, 10:40   # 120
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von Lommy Beitrag anzeigen
Ja, bin mal wieder einer der doofen... -.-

Hab mich da am 22-12-06 angemeldet, die Rechnung kam am 09-01 und die erste Mahnung am 23-01, heute ist dann die zweite Mahnung gekommen (alles per E-Mail).
Ich habe allerdings noch gar nicht darauf reagiert, also auch nicht wiederrufen. Sollte ich das jetzt noch tun oder sollte ich das erst machen wenn die irgendwie an meine richtige Anschrift kommen? Den 'Service' habe ich übrigens benutz und bin auch schon volljährig.
Ist überhaupt schon jemand vor Gericht gekommen? Ich kann mir nicht vorstellen, das die damit überhaupt durchkommen würden. Die Programm an und für sich sind ja umsonst und legal, dafür Geld zu nehmen ist ja eigentlich nicht in Ordnung, oder?
Lese dir doch mal meinen Post #114 durch.
Also wenn die meine Daten nicht hätten, würde ich es jetzt per E-mail machen und danach warten , bis was mit der Post kommt.
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Alt 29.05.2012, 04:34 # --
News Flash
 
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