| | # 101 | |
| Gastposter | Zitat:
Verträge mit Minderjährigen - gültig oder nicht gültig? | |
|
| | # 106 | |
| Gastposter | Zitat:
Wenn du was mit der Post bekommst, solltest du den Widerruf noch einmal per Einschreiben mit Rückantwort machen. Aber nicht bitten---fordern. Wenn du bittest wissen sie, dass du unsicher bist und machen weiter. E-mails können müssen aber bei Gericht nicht anerkannt werden. | |
|
| | # 108 |
| Registriert seit: 02.02.2007
Beiträge: 2
| Hallo Leute, Ich konnte es auch nicht lassen mich bei p2p anzumelden. dann erhielt ich wie ihr die 82 rechnung. das problem ist, dass ich nicht widerrufen habe. danach kam ein erstes mahnmail. ich dann den ganzen quatsch in den spam getan. nun bekam ich heute aber einen brief. in diesem brief steht: ,,Letzte Aufforderung vor übergabe am das inkassobüro.'' und dann steht da noch allerlei über folgen nach dem fristablauf (Anwalt, gericht.... u.s.w). irgendwie krieg ich jetzt scho ein bisschen ein komisches gefühl, weil es schriftlich vor die haustüre geliefert kommt. ich bin leider schon 18! und komme aus der schweiz. hat mir irrgendjemand einen tipp oder so..... wäre sehr dankbar! |
|
| | # 109 | |
| Gastposter | Zitat:
Hier sind mal ein paar Adressen von kf-Beratungsstellen vielleicht kann man dir da weiter helfen. Hier noch einen Bericht aus der Basler Zeitung baz.ch Konsumentenforum warnt vor irreführenden Webites Und zum Schluss noch das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb | |
|
| | # 110 |
| Gastposter | Auf der Seite von Augs.blog wurde heute diese Mitteilung eingestellt. Diese Masche ist nicht sonderlich neu ! Aber bevor doch einer Angst bekommt und nachsieht, also hier Auszüge aus dem Bericht.. Bei Sicherheit-Online.net flatterten heute mehrere Anfragen von Internetnutzern herein, die per Mail höchst ungewöhnliche Post bekommen hatten: Ermittlungsverfahren Nr. 815471 Post vom Bundeskriminalamt. Wegen illegalen “Herunterladens von Filmen, Software und MP3s”. Diese Mail stammt nicht etwa vom Bundeskriminalamt sondern von derzeit unbekannten Viren-Versendern. |
|
| | # 111 |
| Registriert seit: 02.02.2007
Beiträge: 3
| Hallo Lies mal den letzten Satz mfg Andy Der “berühmte” Taschengeldparagraph Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln lautet die amtliche Überschrift für § 110 BGB. Der Name Taschengeldparagraph kommt also nicht von irgendeinem Anspruch von Kindern gegenüber ihren Eltern auf Taschengeld, sondern daher, dass dieser Parapraph des BGB regelt, dass Minderjährige mit den ihnen überlassenden Mittlen Verträge schließen dürfen. Und eben diese Mittel sind in den den meisten Fällen eben das sogenannte Taschengeld. Mit diesen Mitteln nämlich darf der Minderjährige Verträge selbstständig abschließen, solange nicht andere Rechtsvorschriften dem entgegenstehen. Verträge, mit denen sich der Minderjährige zur Ratenzahlung verpflichtet, werden erst mit letzten Rate fällig, da erst dann die Zahlung bewirkt worden ist. Verträge, durch die sich der Minderjährige über einen gewissen Zeitraum zu einer bestimmten Zahlung verpflichtet (Abos, Handyverträge etc.) gelten dagegen nach herrschender Auffassung als unwirksam ! |
|
| | # 112 |
| Registriert seit: 02.02.2007
Beiträge: 4
| hm, habe nun auch die letzte zahlungsaufforderung bekommen ... allerdings nicht wie _bearforce_ per brief, sondern per mail ... is automatisch wieder im spam gelandet ... wie soll man nun reagieren? weil irgendwie beweisen oder so, das der preis zu klein o.s.ä. auf der seite steht, is ja blöd,da die seite sich mittlerweile ja glaub ich wieder geändert hat. irgendwelche vorgehensweisen zu empfehlen? wieder nich drauf reagieren? anwalt? bezahlen? mfg |
|
| | # 114 | |||
| Gastposter | Zitat:
Zitat:
Die Rechtslage zu dieser Frage wird von den Gerichten uneinheitlich beantwortet und ist damit leider etwas unklar. Das sagt das Fernabsatzgesetz: Spätestens bei Lieferung der Waren muß der Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger über die Einzelheiten des Widerrufsrechts belehrt sein. Als dauerhafter Datenträger im Sinne des 361 a BGB sind insbesondere Telefaxe, CDs, Disketten und E-Mails aber natürlich auch herkömmliche Schriftstücke Zitat:
Schweigen kann als Zustimmung bei Gericht geltend gemacht werden. Das kann teuer werden. | |||
|
| | # 115 |
| Registriert seit: 05.02.2007
Beiträge: 5
| Hallo, auch ich bin auf die Falle reingefallen! Unfassbar! Hab nie geglaubt dass mir soetwas passiert! Ich habe nun widerrufen und warte jetzt was kommt! Richtig, oder? Ich hab echt Angst, dass ich das zahlen muss! Aber ich hab schon richtig gehandelt, oder? Geht die Geschichte gut aus?? Bitte gebt mir Antwort, damit ich beruhigt schlafen kann! DANKE |
|
| | # 116 |
| Moderator Registriert seit: 03.02.2006
Beiträge: 1.512
| wie es ausgeht, kann dir keiner garantieren! Was ich dir sagen kann, dass du so gehandelt hast, wie viele andre...und das es noch nie vor gericht gekommen ist! und das bisher nur die Probleme bekommen haben, welche gar nicht reagiert haben!
__________________ lieb, brav und unschuldig!!! |
|
| | # 117 | |
| Registriert seit: 05.02.2007
Beiträge: 5
| Zitat:
Danke, das ist ja zumindest schon was ! werde auf jeden Fall dann hier reinschreiben wie es ausging! | |
|
| | # 118 |
| Gastposter | Hallo, mir ist dasselbe passiert wie vielen anderen hier! Habe Gestern (per Musterbrief hier aus dem Forum) widerrufen und Heute die obligatorische Email bekommen das es natürlich nicht möglich wäre zu widerrufen. Ich werde jetzt garnichts mehr unternehmen ausser die nerven weiter da werde Ich meinen Rechtsanwalt einschalten. Es muss endlich was passieren gegen diese ab*o*****!!!!!! * aus rechtlichen Gründen geändert, bitte die Forenregeln beachten. |
|
| | # 119 |
| Gastposter | Ja, bin mal wieder einer der doofen... -.- Hab mich da am 22-12-06 angemeldet, die Rechnung kam am 09-01 und die erste Mahnung am 23-01, heute ist dann die zweite Mahnung gekommen (alles per E-Mail). Ich habe allerdings noch gar nicht darauf reagiert, also auch nicht wiederrufen. Sollte ich das jetzt noch tun oder sollte ich das erst machen wenn die irgendwie an meine richtige Anschrift kommen? Den 'Service' habe ich übrigens benutz und bin auch schon volljährig. Ist überhaupt schon jemand vor Gericht gekommen? Ich kann mir nicht vorstellen, das die damit überhaupt durchkommen würden. Die Programm an und für sich sind ja umsonst und legal, dafür Geld zu nehmen ist ja eigentlich nicht in Ordnung, oder? |
|
| | # 120 | |
| Gastposter | Zitat:
Also wenn die meine Daten nicht hätten, würde ich es jetzt per E-mail machen und danach warten , bis was mit der Post kommt. | |
|
| | # -- |
| News Flash | Das könnte Dich auch noch interessieren:
Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen. |






Hallo kann mir jemand tipps zum umgang mit der ominösen rechnung von 82, 80 euro geben .