| | # 41 |
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
| ich weiss zwar nicht wo Du gewesen bist, aber die Seite gibt es leider immer noch. Die Seite ist nicht neu, nur von einem anderen Betreiber. Also aufpassen, es gibt mehr als nur diese beiden Seiten.
__________________ Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung: Nachdenkseiten Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama) |
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| | # 42 | |
| Registriert seit: 16.01.2007
Beiträge: 4
| Zitat:
Edit: Im mittleren Abschit des 5. Paragraphen fehlt am Ende das Wort "sind"^^ | |
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| | # 43 | |
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
| Zitat:
Die Seite lässt sich nach wie vor problemlos erreichen. Allerdings sollte man den Domainnamen schon richtig schreiben. Also deutsche Schreibweise "paradies" und die Endung ist COM. Damit nicht wieder Verwechslungen auftreten, habe ich den Namen des Thread erweitert.
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| | # 46 | ||
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
| Zitat:
Du schreibst Brief, dann hast Du den per Post gekommen? Wenn ja, dann würde ich reagieren und widerrufen. Solange Du nur emails erhältst, musst Du dich fragen lassen, warum Du dich mit dem belästigen lässt.
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| | # 48 | |
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
| Zitat:
Achte darauf, dass Du nicht das Wort "kündigen" verwendest. Wenn Du kündigst, erkennst Du den Vertrag an und musst für die Laufzeit auch zahlen. Einen Musterbrief findest Du hier - KLICK
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| | # 49 |
| Gastposter | guten tag alle... ich habe das selbe problem...wollte am 14. dezember 06 emule herunterladen, dabei kam dann dies hervor...da ich mich nicht so auskenne, habe ich halt mal meine angaben angegeben...danach habe ich mich eingeloggt...die haben vorallem auch nichts anzubieten...kann mich auch nicht erinnern, als ich mich eingeloggt habe, das da ein kästchen kam mit dem wiederrufsrecht...als ich dann eine woche später vom urlaub zurück kam, habe ich die rechnung in meinem postmail gehabt...sofort schrieb ich zurück, das ich dies nicht möchte, und somit wiederrufen möchte...da kam ein mail zurück das dies nicht mehr gehe, weil ich darauf verzichtet hätte als ich mich eingeloggt habe...ich habe mit denen ziemliche mails hin und her geschrieben...habe gesgt das ich nicht gedownloadet hätte und ich mich nicht erinnern könnte das ich auf ein wiederruf verzichtet hätte...im mail kam immer zurück, das sie recht haben...komisch ist auch das man von land zu land andere kosten hat und andere agb's, ausser mit dem wiederrufsrecht...habe gestern eine letzte mahnung per mail bekommen, und heute war schon wieder eine im posteingang...mein vater sagt ich solle die mails einfach ignorieren...da ich ja von ihnen auch keinen gebrauch gemacht habe...ich frage mich aber auch ob das geht über die grenze, weil ich in der schweiz wohne, mit dem anwalt und so...ich schaue jetzt mal ob vielleicht später mal etwas mit der post kommt... |
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| | # 50 |
| Registriert seit: 21.01.2007
Beiträge: 3
| Hi, ist die Klausel "hiermit verzichte ich auf die Widerrufserklärung, um den Service zu nutzen" von Relevanz? Ich meine, wenn man später die Rechnung widerrufen will. Man setzt doch das Häkchen, im Glauben auf den Erhalt von kostenloser Freeware und nicht für den Abschluß eines Abos? Bei der Angabe falscher Daten während der Registrierung hätte P2P-Paradies doch lediglich die IP-Nummer, sodaß die Zuordnung eher schwerfällt. Ich habe mir bereits alle Postings durchgelesen, bin mir aber noch nicht ganz im Klaren. Für eine Antwort wäre ich dankbar ![]() Danke im Voraus, Shogun. |
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| | # 51 | |
| Gastposter | Zitat:
Die Schweiz und Deutschland haben ein "Rechtshilfeabkommen" Zum Glück aber noch kein Vollstreckungsabkommen". Wird oft bei Vergehen gegen die Strassenverkehrsordnung angewendet. Klartext: Man ermittelt deine Daten. Kommst vor Gericht. Wirst verurteilt. Solange du aber nicht *"rübermachst",brauchste nichts fürchten. *"rübermachen">> Grenzverkehr auf Ostdeutsch. Nachtrag: Sehe gerade es ist Ösi V.F. Keine Ahnung ob dies auch für Österreich/Schweiz gilt. M.f.G. | |
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| | # 53 | |
| Registriert seit: 16.01.2007
Beiträge: 4
| Zitat:
Neue Fragen: 1. Ich krieg Anfang März einen neuen und schnelleren Internetvertrag, wär dann meine jetztige IP nutzlos oder behalte ich sie? (ich bleibe beim gleichen Anbieter) 2. Ich wollte morgen per eMail diesen Vertrag auflösen (mir fällt grad nicht die richtige formulierung dafür ein...) und hab mir den Musterbrief als Inspirationsquelle angeguckt und wie ich bemerkte ist er für einen Brief mit Anschift und allem. Gelten solche Wiederufs-Mails überhaupt? Weil ich hab jetzt meine persönlichen Daten aus meiner eMail-Addy geändert und wollte sie, nachdem das einiger Maßen geklärt ist, löschen lassen! 3. Ich habe mal bei IP2Location.com meine IP testen lassen und als Stadt kam entweder Hagen (da wohne ich nicht) oder nichts raus... nützt denen dann die IP irgendwas? | |
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| | # 54 | |||
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
| Zitat:
Die IP's gehören bei deinem Provider zum Dynamic Pool. Also hast Du eine dynamische IP, die sich bei jeder erneuten Einwahl ins Internet wieder ändert. Zitat:
Zitat:
__________________ Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung: Nachdenkseiten Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama) | |||
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| | # 55 |
| Registriert seit: 21.01.2007
Beiträge: 3
| Hi, ist die Klausel "hiermit verzichte ich auf die Widerrufserklärung, um den Service zu nutzen" von Relevanz? Ich meine, wenn man später die Rechnung widerrufen will. Man setzt doch das Häkchen, im Glauben auf den Erhalt von kostenloser Freeware und nicht für den Abschluß eines Abos? Bei der Angabe falscher Daten während der Registrierung hätte P2P-Paradies doch lediglich die IP-Nummer, sodaß die Zuordnung eher schwerfällt. Ich habe mir bereits alle Postings durchgelesen, bin mir aber noch nicht ganz im Klaren. Für eine Antwort wäre ich dankbar. Kleine Ergänzung: Ich habe ca. 2 Stunden nach Anmeldung (gestern) den Vertrag per Email widerrufen. Heute kam eine Email, allerdings mit der Bestätigung, daß ich fristgerecht gekündigt hätte. Ich habe aber lediglich widerrufen.Was soll ich jetzt tun? Vielleicht kann mir "Van Helsing" helfen? Du scheinst Dich wirklich damit auszukennen. Danke im Voraus, Shogun. |
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| | # 56 | |||
| Smiley-Poster / Informant Registriert seit: 13.06.2006 Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
| Zitat:
Wenn ich bei einem Angebot mit Testzeitraum - innerhalb der vorgesehenen Frist kündige, dann möchte ich den Vertrag [Probezeit] nicht weiter nutzen.Die Bezeichnung Kündigung wäre in diesem Fall also richtig und die Kündigungsbestätigung sollte sich auf den Testzeitraum beziehen. Weitere Hinweise zu den Begriffen gibt es auch hier: Spezielle Fragen aus verschiedenen ThemenZitat:
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Zitat:
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| | # 57 | ||
| Gastposter | Zitat:
Richtig ist,das Recht auf Widerruf erlischt wenn man vor Ablauf der Frist einen Dienst ausführt/benutzt. Aber dann muss man auch rechtskonform über das Widerrufsrecht belehrt sein. Fraglich ist,ob die Belehrung auf der Seite (kein dauerhafter Datenträger) rechtens ist. Auch der Download als PDF/WORD sollte man klären,ob das zulässig ist. Zitat:
Dem musst du widersprechen. Der Anbieter verschweigt gekonnt das es sich um ein testabo handelt. Und dann muss der Verbraucher aktiv werden. Was lernt man daraus? Immer erst widerrufen,dann den Dienst nutzen. M.f.G. | ||
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| | # 58 | |
| Registriert seit: 21.01.2007
Beiträge: 3
| Zitat:
Danke für Eure Mühe. Shogun | |
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| | # 59 |
| Gastposter | Hallo zusammen, mir ist das gleiche widerfahren. Vor ein paar Tagen bin ich auf die Seite p2p-paradies.com gelandet, habe mich angemeldet und dabei auch Kleingedruckte übersehen. Ich dachte auch, sowas passiert mir nicht. Das war ein wenig naiv. Gut, ich hatte ein Programm runtergeladen und stellte fest, es läuft nicht. nach 3 Tagen kam zu meinem Entsetzen eine Rechnung von einer österreichischen Firma über ein Jahresabo von 84,- Euro. Mein sofortiger Widerruf per Email wurde nicht akzeptiert, mit der Begründung, ich hätte während der Widerruffrist (14 Tage) den Service benutzt. Soll das ein Witz sein? Die Firma behauptet, mein Widerrufsrecht ist erloschen, da ich den Dienst bereits benutzt habe. Das bezweifle ich aber, da ich den "Dienst" als solches ohne download hätte nicht testen können, somit wäre mir bei einem Test mein Widerrufsrecht automatsich entzogen. Ich glaube einfach nicht, das das mit dem Verbraucherschutz vereinbar wäre. Ich bezweifle auch, das der Vertrag zustand kam. Hat jemand von Euch Erfahrung damit? Wie ist das ausgegangen? Gruß Emaa |
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| | # 60 |
| Registriert seit: 15.01.2007
Beiträge: 5
| So, heute habe ich die Mahnung per E-Mail erhalten. Klingt alles sehr komisch, so eine Mahnung habe ich noch nie gesehen! Was haltet Ihr davon? Nur heiße Luft? Hier der genaue Wortlaut der Mahnung: [ *** Inhalt der email gelöscht *** ] danke für Eure Antworten Fischi * aus rechtlichen Gründen geändert |
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