P2P-Paradies.com

Alt 17.01.2007, 19:47   # 41
vanHelsing
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Zitat:
Zitat von hofmann6274 Beitrag anzeigen
Hallo,,
habe heute gesehen, dass p2p nicht mehr gibt.
ich weiss zwar nicht wo Du gewesen bist, aber die Seite gibt es leider immer noch.

Zitat:
Zitat von hofmann6274 Beitrag anzeigen
Neu heisst jetzt sms-heute-de.
Die Seite ist nicht neu, nur von einem anderen Betreiber.

Also aufpassen, es gibt mehr als nur diese beiden Seiten.
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Alt 17.01.2007, 20:09   # 42
JellyFish
 
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Zitat:
Zitat von sRogge Beitrag anzeigen
@JellyFish

Hi,
hier verbraucherrechtliches… » FAQ: Internet-Vertragsfallen
unter Punkt 5 steht, dass man sich keine Sorge wegen falsch angegebener Daten machen muss.
Gruß Simon
Vielen Dank, jetzt bin ich beruhigt^^ und die Tatsache dass die Seite p2p-paradise anscheinend nicht mehr exestiert (jedenfalls kann ich sie nicht öffnen, weil dann die altbekannte "Not Found"-Fehlermeldung kommt) bessert meine Laune ungemein

Edit: Im mittleren Abschit des 5. Paragraphen fehlt am Ende das Wort "sind"^^
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Alt 17.01.2007, 21:35   # 43
vanHelsing
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Zitat:
Zitat von JellyFish Beitrag anzeigen
Vielen Dank, jetzt bin ich beruhigt^^ und die Tatsache dass die Seite p2p-paradise anscheinend nicht mehr exestiert (jedenfalls kann ich sie nicht öffnen, weil dann die altbekannte "Not Found"-Fehlermeldung kommt) bessert meine Laune ungemein
Wer behauptet denn, das die Seite nicht mehr abrufbar ist???
Die Seite lässt sich nach wie vor problemlos erreichen.
Allerdings sollte man den Domainnamen schon richtig schreiben.
Also deutsche Schreibweise "paradies" und die Endung ist COM.
Damit nicht wieder Verwechslungen auftreten, habe ich den Namen des Thread erweitert.
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Alt 18.01.2007, 19:55   # 44
DoroKoeln
 
Registriert seit: 18.01.2007
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Guten Abend! Mein Sohn, gerade mal 18, hat bei einem Download bei p2p-paradies.com aus Unwissen den Klick auf die AGBs gemacht (irgendwann Anfang Nov 06), sich nichts dabei gedacht und somit naatürlich auch nicht vom Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht.
Heute erhalten wir per Post eine "letztmalige" Mahnung (die erste überhaupt) über 82,80 € von einer Firma Simseven FZE, unterschrieben von P2P-Paradies.com Team.
Bei Nichtzahlung drohen die mit Übergabe der Forderung an ein Inkassounternehmen.Habe schon einiges im Netz gelesen über die dubiosen Geschäftsgebaren dieser Leute, aber ich frage mich, ob die nicht - vorbei an gerichtlichen Schritten - einfach das Geld über solche Inkasso-"R****n" eintreiben lassen können.
Kann mir vielleicht jemand sagen, ob ich trotzdem mit Anwalt drohen soll. Befürchte halt, dass aus den 82,80 durch Inkasso ein Fass ohne Boden wird?

Für Eure Tipps danke ich sehr! LG Doro
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Alt 19.01.2007, 12:53   # 45
Elmeche
 
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Hi
@vanHelsing:

Ich habe habe mich leider auch bei diser blöden seite angemeldet, und das mail habe ich leider nicht gelesen, da ich dachte, es sei so ein bestädigungsmail wie bei den Foren und habe es desswegen gelöscht.

Ich habe gester dann den selben Brief bekommen wie eine Post oberhalb beschrieben, einfach nich, dass die mit einem Anwalt auffahren werden, wenn ich nicht die € bezahle

Als ich so die Beiträge da gelesen habe, dachte ich ok, einfach mal links liegen lassen. Aber dan hatte ich den abschneit da gelesen:

Zitat:
Zitat von vanHelsing Beitrag anzeigen
Kurz und knapp zusammengefasst:
dein Provider wird die Daten wohl nur an die Staatsanwaltschaft herausrücken, wenn sie von dort angefordert werden. Solange nichts per Post kommt, würde ich abwarten.
Wie ist das gemeint? Ein Brif von der Staatsanwaltschaft, oder oder solch ein Brief wie oben Beschrieben?

@all:
Ich wohne in der Schweiz, und können die mich wirklich über die Landesgrenz hinaus verklagen? Denn bei der Mahnung ist kein Adresse noch Refferenz adresse bzw. E-Mail oder Internet Seite als kontakt angegeben.
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Alt 19.01.2007, 14:48   # 46
vanHelsing
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Zitat:
Zitat von Elmeche Beitrag anzeigen
Hi
@vanHelsing:

Ich habe habe mich leider auch bei diser blöden seite angemeldet, und das mail habe ich leider nicht gelesen, da ich dachte, es sei so ein bestädigungsmail wie bei den Foren und habe es desswegen gelöscht.

Ich habe gester dann den selben Brief bekommen wie eine Post oberhalb beschrieben, einfach nich, dass die mit einem Anwalt auffahren werden, wenn ich nicht die € bezahle

Als ich so die Beiträge da gelesen habe, dachte ich ok, einfach mal links liegen lassen. Aber dan hatte ich den abschneit da gelesen:

Zitat:
Zitat von vanHelsing
Kurz und knapp zusammengefasst:
dein Provider wird die Daten wohl nur an die Staatsanwaltschaft herausrücken, wenn sie von dort angefordert werden. Solange nichts per Post kommt, würde ich abwarten.
Wie ist das gemeint? Ein Brif von der Staatsanwaltschaft, oder oder solch ein Brief wie oben Beschrieben?

@all:
Ich wohne in der Schweiz, und können die mich wirklich über die Landesgrenz hinaus verklagen? Denn bei der Mahnung ist kein Adresse noch Refferenz adresse bzw. E-Mail oder Internet Seite als kontakt angegeben.
Der Post von mir bezog sich auf die Frage nach der IP.

Du schreibst Brief, dann hast Du den per Post gekommen?
Wenn ja, dann würde ich reagieren und widerrufen.
Solange Du nur emails erhältst, musst Du dich fragen lassen, warum Du dich mit dem belästigen lässt.
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Alt 19.01.2007, 17:54   # 47
Elmeche
 
Registriert seit: 18.01.2007
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Ja ich habe den Brif per Post bekommen. Wie soll ich den denn wiederrufen, denen ne E-Mail oder Brief schreiben, dass ich kündige ohne zu bezahlen.

die haben ja "lezte mahnung" als Betreff des Briefes gefählt
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Alt 19.01.2007, 20:03   # 48
vanHelsing
hell-singer
 
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Zitat:
Zitat von Elmeche Beitrag anzeigen
Ja ich habe den Brif per Post bekommen. Wie soll ich den denn wiederrufen, denen ne E-Mail oder Brief schreiben, dass ich kündige ohne zu bezahlen.

die haben ja "lezte mahnung" als Betreff des Briefes gefählt
Schreib denen einen Widerruf per Einschreiben mit Rückschein.
Achte darauf, dass Du nicht das Wort "kündigen" verwendest.
Wenn Du kündigst, erkennst Du den Vertrag an und musst für die Laufzeit auch zahlen.
Einen Musterbrief findest Du hier - KLICK
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Alt 20.01.2007, 13:19   # 49
Andrushka
Gastposter
 
guten tag alle...
ich habe das selbe problem...wollte am 14. dezember 06 emule herunterladen, dabei kam dann dies hervor...da ich mich nicht so auskenne, habe ich halt mal meine angaben angegeben...danach habe ich mich eingeloggt...die haben vorallem auch nichts anzubieten...kann mich auch nicht erinnern, als ich mich eingeloggt habe, das da ein kästchen kam mit dem wiederrufsrecht...als ich dann eine woche später vom urlaub zurück kam, habe ich die rechnung in meinem postmail gehabt...sofort schrieb ich zurück, das ich dies nicht möchte, und somit wiederrufen möchte...da kam ein mail zurück das dies nicht mehr gehe, weil ich darauf verzichtet hätte als ich mich eingeloggt habe...ich habe mit denen ziemliche mails hin und her geschrieben...habe gesgt das ich nicht gedownloadet hätte und ich mich nicht erinnern könnte das ich auf ein wiederruf verzichtet hätte...im mail kam immer zurück, das sie recht haben...komisch ist auch das man von land zu land andere kosten hat und andere agb's, ausser mit dem wiederrufsrecht...habe gestern eine letzte mahnung per mail bekommen, und heute war schon wieder eine im posteingang...mein vater sagt ich solle die mails einfach ignorieren...da ich ja von ihnen auch keinen gebrauch gemacht habe...ich frage mich aber auch ob das geht über die grenze, weil ich in der schweiz wohne, mit dem anwalt und so...ich schaue jetzt mal ob vielleicht später mal etwas mit der post kommt...
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Alt 21.01.2007, 20:18   # 50
Shogun
 
Registriert seit: 21.01.2007
Beiträge: 3
Hi,

ist die Klausel "hiermit verzichte ich auf die Widerrufserklärung, um den Service zu nutzen" von Relevanz? Ich meine, wenn man später die Rechnung widerrufen will. Man setzt doch das Häkchen, im Glauben auf den Erhalt von kostenloser Freeware und nicht für den Abschluß eines Abos? Bei der Angabe falscher Daten während der Registrierung hätte P2P-Paradies doch lediglich die IP-Nummer, sodaß die Zuordnung eher schwerfällt. Ich habe mir bereits alle Postings durchgelesen, bin mir aber noch nicht ganz im Klaren. Für eine Antwort wäre ich dankbar

Danke im Voraus,

Shogun.
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Alt 21.01.2007, 21:09   # 51
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Elmeche
Ich wohne in der Schweiz, und können die mich wirklich über die Landesgrenz hinaus verklagen?
Das geht.
Die Schweiz und Deutschland haben ein "Rechtshilfeabkommen"
Zum Glück aber noch kein Vollstreckungsabkommen".
Wird oft bei Vergehen gegen die Strassenverkehrsordnung angewendet.
Klartext:
Man ermittelt deine Daten.
Kommst vor Gericht.
Wirst verurteilt.
Solange du aber nicht *"rübermachst",brauchste nichts fürchten.
*"rübermachen">> Grenzverkehr auf Ostdeutsch.

Nachtrag:
Sehe gerade es ist Ösi V.F.
Keine Ahnung ob dies auch für Österreich/Schweiz gilt.

M.f.G.
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Alt 21.01.2007, 22:02   # 52
akeili
Gastposter
 
Hi

ich hätte da mal ne Frage. Müssen die keine USt-IdNr. auf der Rechnung angeben? Denn diese Rechnung enthält keine USt-IdNr. und die muss ja eigentlich auf jeder Rechnung stehen.
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Alt 22.01.2007, 00:01   # 53
JellyFish
 
Registriert seit: 16.01.2007
Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von vanHelsing Beitrag anzeigen
Wer behauptet denn, das die Seite nicht mehr abrufbar ist???
Die Seite lässt sich nach wie vor problemlos erreichen.
Allerdings sollte man den Domainnamen schon richtig schreiben.
Also deutsche Schreibweise "paradies" und die Endung ist COM.
Damit nicht wieder Verwechslungen auftreten, habe ich den Namen des Thread erweitert.
Sorry für die zu späte Antwort, ich hab die englische anstatt deutsche Schreibweise von Paradies genommen und war deswegen etwas verwirrt.
Neue Fragen:
1. Ich krieg Anfang März einen neuen und schnelleren Internetvertrag, wär dann meine jetztige IP nutzlos oder behalte ich sie? (ich bleibe beim gleichen Anbieter)
2. Ich wollte morgen per eMail diesen Vertrag auflösen (mir fällt grad nicht die richtige formulierung dafür ein...) und hab mir den Musterbrief als Inspirationsquelle angeguckt und wie ich bemerkte ist er für einen Brief mit Anschift und allem. Gelten solche Wiederufs-Mails überhaupt? Weil ich hab jetzt meine persönlichen Daten aus meiner eMail-Addy geändert und wollte sie, nachdem das einiger Maßen geklärt ist, löschen lassen!
3. Ich habe mal bei IP2Location.com meine IP testen lassen und als Stadt kam entweder Hagen (da wohne ich nicht) oder nichts raus... nützt denen dann die IP irgendwas?
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Alt 22.01.2007, 11:12   # 54
vanHelsing
hell-singer
 
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Zitat:
Zitat von JellyFish Beitrag anzeigen
Neue Fragen:
1. Ich krieg Anfang März einen neuen und schnelleren Internetvertrag, wär dann meine jetztige IP nutzlos oder behalte ich sie? (ich bleibe beim gleichen Anbieter)
Wie willst Du behalten, was Du nicht hast??
Die IP's gehören bei deinem Provider zum Dynamic Pool. Also hast Du eine dynamische IP, die sich bei jeder erneuten Einwahl ins Internet wieder ändert.
Zitat:
Zitat von JellyFish Beitrag anzeigen
2. Ich wollte morgen per eMail diesen Vertrag auflösen (mir fällt grad nicht die richtige formulierung dafür ein...) und hab mir den Musterbrief als Inspirationsquelle angeguckt und wie ich bemerkte ist er für einen Brief mit Anschift und allem. Gelten solche Wiederufs-Mails überhaupt?
Widerrufen, das kannst Du auch per email. Aber im Notfall musst Du beweisen können, dass dein Widerruf auch beim Empfänger angekommen ist. Der sicherste Weg ist da immer noch, dies per Einschreiben mit Rückschein zu erledigen.
Zitat:
Zitat von JellyFish Beitrag anzeigen
3. Ich habe mal bei IP2Location.com meine IP testen lassen und als Stadt kam entweder Hagen (da wohne ich nicht) oder nichts raus... nützt denen dann die IP irgendwas?
Damit kann/darf nur die Staatsanwaltschaft was anfangen. Frag doch mal bei deinem Provider nach, wie lange die IP's gespeichert bleiben. Die dürfen nur noch für Rechnungszwecke speichern. Danach müssen die gelöscht werden.
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Alt 22.01.2007, 12:40   # 55
Shogun
 
Registriert seit: 21.01.2007
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Hi,

ist die Klausel "hiermit verzichte ich auf die Widerrufserklärung, um den Service zu nutzen" von Relevanz? Ich meine, wenn man später die Rechnung widerrufen will. Man setzt doch das Häkchen, im Glauben auf den Erhalt von kostenloser Freeware und nicht für den Abschluß eines Abos? Bei der Angabe falscher Daten während der Registrierung hätte P2P-Paradies doch lediglich die IP-Nummer, sodaß die Zuordnung eher schwerfällt. Ich habe mir bereits alle Postings durchgelesen, bin mir aber noch nicht ganz im Klaren. Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Kleine Ergänzung: Ich habe ca. 2 Stunden nach Anmeldung (gestern) den Vertrag per Email widerrufen. Heute kam eine Email, allerdings mit der Bestätigung, daß ich fristgerecht gekündigt hätte. Ich habe aber lediglich widerrufen.Was soll ich jetzt tun? Vielleicht kann mir "Van Helsing" helfen? Du scheinst Dich wirklich damit auszukennen.

Danke im Voraus,

Shogun.
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Alt 22.01.2007, 13:20   # 56
pittiplatsch
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Zitat:
Zitat von Shogun Beitrag anzeigen
Kleine Ergänzung: Ich habe ca. 2 Stunden nach Anmeldung (gestern) den Vertrag per Email widerrufen. Heute kam eine Email, allerdings mit der Bestätigung, daß ich fristgerecht gekündigt hätte. Ich habe aber lediglich widerrufen.Was soll ich jetzt tun? Vielleicht kann mir "Van Helsing" helfen? Du scheinst Dich wirklich damit auszukennen.

Danke im Voraus,

Shogun.
Wenn ich bei einem Angebot mit Testzeitraum - innerhalb der vorgesehenen Frist kündige, dann möchte ich den Vertrag [Probezeit] nicht weiter nutzen.
Die Bezeichnung Kündigung wäre in diesem Fall also richtig und die Kündigungsbestätigung sollte sich auf den Testzeitraum beziehen.

Weitere Hinweise zu den Begriffen gibt es auch hier:
spaceSpezielle Fragen aus verschiedenen Themen
Zitat:
Bevor die eigentlichen Musterschreiben und Vorlagen kommen noch zwei Links zu deren Benutzung:
:ideen. Vielleicht hilft Dir das schon weiter!
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Alt 22.01.2007, 13:22   # 57
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Shogun
ist die Klausel "hiermit verzichte ich auf die Widerrufserklärung, um den Service zu nutzen"
Auf die Widerrufsbelehrung verzichtet man nicht.
Richtig ist,das Recht auf Widerruf erlischt wenn man vor Ablauf der Frist einen Dienst ausführt/benutzt.
Aber dann muss man auch rechtskonform über das Widerrufsrecht belehrt sein.
Fraglich ist,ob die Belehrung auf der Seite (kein dauerhafter Datenträger) rechtens ist.
Auch der Download als PDF/WORD sollte man klären,ob das zulässig ist.
Zitat:
Zitat von Shogun
allerdings mit der Bestätigung, daß ich fristgerecht gekündigt hätte.
Da der Anbieter von einer Nutzung ausgeht,ist seiner Meinung nach der Vertrag gültig,und du musst über die Laufzeit bezahlen.
Dem musst du widersprechen.

Der Anbieter verschweigt gekonnt das es sich um ein testabo handelt.
Und dann muss der Verbraucher aktiv werden.

Was lernt man daraus?
Immer erst widerrufen,dann den Dienst nutzen.

M.f.G.
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Alt 22.01.2007, 13:43   # 58
Shogun
 
Registriert seit: 21.01.2007
Beiträge: 3
Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Auf die Widerrufsbelehrung verzichtet man nicht.
Richtig ist,das Recht auf Widerruf erlischt wenn man vor Ablauf der Frist einen Dienst ausführt/benutzt.
Aber dann muss man auch rechtskonform über das Widerrufsrecht belehrt sein.
Fraglich ist,ob die Belehrung auf der Seite (kein dauerhafter Datenträger) rechtens ist.
Auch der Download als PDF/WORD sollte man klären,ob das zulässig ist.

Da der Anbieter von einer Nutzung ausgeht,ist seiner Meinung nach der Vertrag gültig,und du musst über die Laufzeit bezahlen.
Dem musst du widersprechen.

Der Anbieter verschweigt gekonnt das es sich um ein testabo handelt.
Und dann muss der Verbraucher aktiv werden.

Was lernt man daraus?
Immer erst widerrufen,dann den Dienst nutzen.

M.f.G.
Danke erstmal für Deine Antwort. Richtig ist, daß ich nach dem Einloggen in den Memberbereich nichts gedownloaded habe, somit keine Leistung entgegengenommen habe. Demnach müßte meine Widerrufserklärung doch wirksam sein oder? Das heißt also, als Reaktion auf deren Kündigungsschreiben soll ich in einer Widerrufsemail folgenden Sachverhalt klarstellen: 1. Daß ich keine Leistung in Anspruch genommen habe und 2. ich den Vertrag somit widerrufen kann? Ich will einfach nur wissen, wie es jetzt weitergehen soll. Wie gesagt, die haben weder Adresse, noch Namen, noch sonst irgendwas, außer der Emailadresse. Soll ich dann erstmal warten bis etwas per Post von denen kommt?

Danke für Eure Mühe.

Shogun
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Alt 23.01.2007, 14:16   # 59
emaa
Gastposter
 
Hallo zusammen,

mir ist das gleiche widerfahren. Vor ein paar Tagen bin ich auf die Seite p2p-paradies.com gelandet, habe mich angemeldet und dabei auch Kleingedruckte übersehen. Ich dachte auch, sowas passiert mir nicht. Das war ein wenig naiv. Gut, ich hatte ein Programm runtergeladen und stellte fest, es läuft nicht.
nach 3 Tagen kam zu meinem Entsetzen eine Rechnung von einer österreichischen Firma über ein Jahresabo von 84,- Euro. Mein sofortiger Widerruf per Email wurde nicht akzeptiert, mit der Begründung, ich hätte während der Widerruffrist (14 Tage) den Service benutzt. Soll das ein Witz sein? Die Firma behauptet, mein Widerrufsrecht ist erloschen, da ich den Dienst bereits benutzt habe. Das bezweifle ich aber, da ich den "Dienst" als solches ohne download hätte nicht testen können, somit wäre mir bei einem Test mein Widerrufsrecht automatsich entzogen. Ich glaube einfach nicht, das das mit dem Verbraucherschutz vereinbar wäre. Ich bezweifle auch, das der Vertrag zustand kam.
Hat jemand von Euch Erfahrung damit? Wie ist das ausgegangen?
Gruß
Emaa
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Alt 23.01.2007, 14:49   # 60
Fischi83
 
Registriert seit: 15.01.2007
Beiträge: 5
So, heute habe ich die Mahnung per E-Mail erhalten. Klingt alles sehr komisch, so eine Mahnung habe ich noch nie gesehen!

Was haltet Ihr davon? Nur heiße Luft?

Hier der genaue Wortlaut der Mahnung:


[ *** Inhalt der email gelöscht *** ]

danke für Eure Antworten

Fischi

* aus rechtlichen Gründen geändert
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Alt 29.05.2012, 04:34 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 

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