Endlich gewinnen.com & Gewinnalarm.com - neue Abzocke!

Alt 29.11.2006, 01:30   # 1
King W.
Team SAT-Technik
 
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Unter dem Namen endlich-gewinnen.com habe ich eine Abzockseite entdeckt.

Masche wie gehabt:
Betreiber laut Impressum eine englische LTD, Preise und Widerrufsbelehrung gut versteckt und 24-monatiges Abo im Voraus zu bezahlen.

Bitte, nicht darauf hereinfallen! - W.
__________________
Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.
Albert Einstein


Nokia? Nein danke!
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Alt 29.11.2006, 07:33   # 2
Sascha Gütebier
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Auf dem Weg Screenshots zu machen ist mir folgende Dreistigkeit aufgefallen:

Die Seite "endlich-gewinnen.com" ist, wie King W. bereits gesagt hat, eine neue Abzockseite.
Die Seite "gewinnalarm.com" ist dieselbe Seite, jedoch steht unter der Seite - natürlich wieder völlig unauffällig - das übliche versteckte bla bla.

Also, fallt bitte nicht drauf rein. Das ist echt ein Unding, was da wieder gemacht wird.
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Alt 29.11.2006, 08:33   # 3
Jerry Cotton, FBI-Agent
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Das kommt mal wieder aus der Delmenhorster Abzockschmiede. Bei Antispam gibts bereits einen Thread dazu.

Diese Firma aus Delmenhorst hatte ja mal hohen Besuch...
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Alt 29.11.2006, 09:52   # 4
schnippewippe
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Gehört zwar hier nicht so wirklich hin, wollte aber mal zeigen, wie weit Menschen gehen um an das Geld Anderer zu kommen.
Wenn nicht kann es ja wieder gelöscht werden
http://www.konsument.at/konsument/de...erung&id=29282

28.11.2006; letzte Änderung:29.11.2006
Online-Sterberegister: Vorgetäuschte Einträge
VKI warnt vor dreister Geschäftemacherei
Zitat:
aus konsument.at
Ein Konsument (Name der Redaktion bekannt) stellte dem Verein für Konsumenteninformation die Korrespondenz mit dem Inhaber der Sterberegister-Firma zur Verfügung. Der Wortlaut des Schreibens: „Für den Eintrag Ihres Angehörigen ins österreichische Sterberegister (online) und die Aufnahme ins diözesan verwaltete Totenbuch des Jahres 2006 erlauben wir uns, einmalig einen Betrag von Euro 69,- in Rechnung zu stellen.“
Die Diözesen warnen vor Betrügern.
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Alt 29.11.2006, 12:51   # 5
X-O
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Ich mit meinem 19 Zöller TFT und einer Auflösung von 1280 x 1024 Pixel sehe unten die Preisangabe. Bei kleineren Auflösungen, z.B. 1024 x 768, sieht man schon nichts davon. Man kommt auch nicht dran.

http://www.antispam.de/forum/showpos...&postcount=140

Den Text "Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider identifizierbar." könnten die ******** sich doch endlich mal schenken.
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Alt 29.11.2006, 15:45   # 6
Jerry Cotton, FBI-Agent
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Zitat:
Zitat von X-O
Den Text "Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider identifizierbar." könnten die ******** sich doch endlich mal schenken.
Inzwischen bringen fast alle Abo-******** diesen Hinweis!
Die meinen wohl, sie können mit diesem Dumpfbackengesülze Angst verbreiten!
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Alt 29.11.2006, 17:27   # 7
HellDiver
 
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Also...ich habe eine 1152x864 - Auflösung eingestellt & nutze den Firefox.
Während des Seitenaufbaus sehe ich den Text unten...irgendwas mit 9 Euro pro Monat & 24 Monaten Laufzeit...ist die Seite fertig geladen - nichts mehr davon zu sehen.

Aber lt. AGB:

3. Vertragsleistungen
3.1 Ist der Vertrag gemäß Ziffer 2.1 zustande gekommen, beauftragt der Kunde Gewinnalarm.com, ihn bei unterschiedlichen Gewinnspielen anzumelden. Für alle Gewinnspiele gelten die Teilnahmebedingungen der jeweiligen Gewinnspielveranstalter. Die Mitgliedschaft ist kostenpflichtig gem. Abs.6 dieser AGB. Der Preis für die Punkte beträgt monatlich neun Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus.

Greetz,
Hell
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Alt 29.11.2006, 17:36   # 8
skuld
 
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Also ehrlich, das wird ja immer geschmackloser !
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Alt 29.11.2006, 21:15   # 9
Sascha Gütebier
Ehemaliger Moderator
 
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Dann zählz natürlich, was in den AGBs steht, denn die akzeptiert man und nichts anderes. Aber dreist ist das schon, denn die meisten Internetnutzer (so wie ich auch noch) nutzen eine Auflösung von 1024x768.

Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis

a) sich Leute in den Foren melden und
b) wann die Seite geändert wird von wegen "es steht doch alles drauf".

Für alle hereingefallenen habe ich zumindest die Screenies gemacht, sollte noch wer drauf reinfallen.
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Alt 29.11.2006, 21:44   # 10
X-O
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Sascha Gütebier
Dann zählz natürlich, was in den AGBs steht, denn die akzeptiert man und nichts anderes. Aber dreist ist das schon, denn die meisten Internetnutzer (so wie ich auch noch) nutzen eine Auflösung von 1024x768.

Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis

a) sich Leute in den Foren melden und
b) wann die Seite geändert wird von wegen "es steht doch alles drauf".

Für alle hereingefallenen habe ich zumindest die Screenies gemacht, sollte noch wer drauf reinfallen.
Eigentlich steht und stand auch bei den anderen Seiten die Preise in den AGB. Aber da man bekanntlich die AGB nicht liest, obwohl man bestätigt hat diese gelesen zu haben, kommt dann erst der Schock wenn man plötzlich eine Rechnung bekommt.
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Alt 12.02.2007, 12:52   # 11
Xing
 
Registriert seit: 12.02.2007
Beiträge: 2
Naja, bei einer Ltd. liegt der Verdacht ja auch nicht weit, daß es was merkwüdiges ist
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Alt 13.02.2007, 19:20   # 12
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
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Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Zitat:
Zitat von Xing Beitrag anzeigen
Naja, bei einer Ltd. liegt der Verdacht ja auch nicht weit, daß es was merkwüdiges ist
Das sehe ich aber anders.
Eine Limited ist eine in GB übliche Rechtsform einer Firma, ähnlich einer GmbH bei uns.
Nur weil es ein paar schwarze Schafe gibt, rechtfertigt das noch lange keine pauschale Verurteilung.
__________________
Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung:space Nachdenkseiten

Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
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Alt 21.03.2007, 17:10   # 13
chsp
 
Registriert seit: 21.03.2007
Beiträge: 7
Da ich als Journalist eine öffentliche eMail-Adresse habe und mein Name im Internet zu finden ist (und die Adresse der Redaktion) hat ein ganz lustiger meine Daten missbraucht und sich mit meinem Namen und eMail-Adresse bei gewinnalarm.com angemeldet (wahrscheinlich mit falschem Geburtsdatum).

Nunja, der Anbieter reagiert nicht auf eMails und so kam es, dass ich heute, trotz mehrfacher Mahnungen, als vollwertiges Mitglied aufgenommen wurde. Eine Frechheit. Nunja, die Anzeige an die Polizei ist bereits raus und zivilrechtlich werde ich nun auch gegen das Unternehmen vorgehen. Eine äußerst grob fahrlässige Handhabung von Datenüberprüfung.
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Alt 21.03.2007, 21:56   # 14
spedi36
 
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 13
ist die selbe masche wie bei anderen gratis dingen. lasst lieber die finger von den sachen. ist besser und irgendwann wird sicher auch mal die gesetzeslage so geänder, dass derjenige der sich irgendwo angemeldet hat auch nicht mehr so ohne weiteres dort raus kommt. habe mir gerade mal die seite angesehen und feststellen müssen, dass der preis dort in worten steht und nicht in zahlen. dies ist auch bedenklich, denn wer den wert in zahlen sehen kann wird sicher eher stutzig werden.
ausserdem wollte ichn och sagen, dass auf dieser seite die p2p-heute.com als link wirbt. hier schreiben betroffene, die durch diese lumpen um ihr geld gebracht werden sollen und wurden und hier sind die verlinkt. habe ich gestern oder heute morgen gesehen.

lg spedi36
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Alt 23.03.2007, 16:46   # 15
chsp
 
Registriert seit: 21.03.2007
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Ich war heute bei der Polizei und habe den Betreiber angezeigt. Hier wurde auch noch einmal klar, wie wichtig es ist, diesen Dienst anzuzeigen. Wer dies noch nicht gemacht hat, sollte dies unbedingt machen.

Da ich allerdings glaube, dass die Anzeige ein wenig Bearbeitungszeit benötigt, werde ich zudem in der nächsten Woche durch meinen Rechtsanwalt Klage einreichen. Wenn es etwas neues gibt, werde ich es hier hereinschreiben.
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Alt 12.04.2007, 23:26   # 16
chsp
 
Registriert seit: 21.03.2007
Beiträge: 7
Ein kleines Update, es tut sich etwas:

Der Betreiber von Gewinnalarm.com wurde von mir, wie geschrieben, angezeigt.

Wegen Beihilfe zum Betrug wurde der Zahlungsabwickler, Hauptsitz in der Schweiz, Nebensitz *Überraschung* in Delmenhorst, angezeigt und dann noch einmal wegen Vortäuschung einer zweiten geschäftlichen Beziehung. Die Herren hatten mir eine Mahnung mit einem neuen Projekt mit Anmeldedatum aus dem vorletzten Jahr geschickt.

Bei der Polizei wurde mir von der Abteilung für Computerkriminalität versichert, dass beide Firmen nicht ungeschoren davon kommen und in meinem speziellen Fall der Betrug so offensichtlich sei, dass es hier rechtliche Konsequenzen gäbe. Zudem hat sich der Zahlungsabwickler durch verschiedene eMails grob rechtswidrig verhalten. Hier folgt zusätzlich eine Klage wegen Unterstellung und Verleumdung, sowie die Einklage der Arbeits- und Unkosten.

Ich bin guter Dinge, dass ich da etwas zusammen mit meinem Anwalt und der Polizei erreichen kann und werde hin und wieder Updates hier hineinschreiben.
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Alt 22.05.2007, 00:38   # 17
JohnJohn
Gastposter
 
Bei mir wurden die Forderungen nach einer Anzeige kommentarlos fallengelassen. Ich wurde dort angemeldet, ohne das ich die Seite überhaupt kannte (Verdacht auf Datenmissbrauch). Da ich jedoch einen großen Arbeitsaufwand hatte und auch Rechtsanwaltskosten zu tragen habe, werden meine beiden Anwälte in meinem Auftrag gegen die Betreiber Klage erheben. Dazu habe ich mich zusammen mit "chsp" kurzgeschlossen, der bekanntlich auch Klage gegen die Ab(o)z*ocker erhoben hat. Auch in seinem Fall wurden die Forderungen nach Anzeigen wegen Datenmissbrauch, Betrugsversuch und Beihilfe zum Betrugsversuch fallen gelassen, damit geben wir uns aber nicht zufrieden. Die Polizei bestätigte mir überdies hinaus, dass die Betreiber eine ganze Ladung von Anzeigen vorliegen haben.

Ich kann jeden nur auffordern: NICHT Z***EN! Die Forderungen gehen bis zur letzten Mahnung. Selten werden Inkasso-Büros eingesetzt und wenn, dann weist das Inkasso-Büro darauf hin, dass sie sich wegen Beihilfe zum Betrugsversuch strafbar machen und sie beim Verband der Inkassounternehmen gemeldet werden. So schnell habt ihr ein Inkasso-Büro noch nie eine Sache fallen lassen sehen.

Trotzdem empfehle ich nur eine Strafanzeige wegen Betrug bzw. Betrugsversuch, nicht aber eine Klage. Bei einer Klage besteht das Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Glücklicherweise habe ich auch bei einer Klage eine gute Rechtsschutzversicherung.
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Alt 15.06.2007, 20:44   # 18
Kono
 
Registriert seit: 10.06.2007
Beiträge: 2
Hallo zusammen,

vielen Dank für die Unterstützung aus diesem Forum.
Mein Problem ist folgendes.
Mein Cousin (minderjährig) hat sich mit den Daten seiner Mama (spricht nicht gerade gut deutsch, und weiß gerademal wie ein PC aussieht...) unter mehr-gewinne.com angemeldet und die Bekannte Forderung (108,- Euro) direkt vom Inkasso-Büro bekommen.
Nach einem Musterschreiben aus diesem Forum bekamen wir umgehend eine Rückmeldung, dass unser Schreiben nicht glaubwürdig erscheint, da ja sogar dass Geburtsdatum eingegeben worden sei.
Deshalb wird uns ein "Kulanz-Angebot" von 50 Euro angeboten, welches aber schnellstmöglich bezahlt werden sollte, da sonst die alte Forderung bestehen würde.

Meine Frage ist nun, wie wir darauf reagieren sollen. Einfach nicht weiter beachten, oder die 50 Euro bezahlen?

Vielen Dank für eine kurze Rückinfo von vielleicht ähnlichen Fällen.

MfG Kono
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Alt 15.06.2007, 21:30   # 19
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Kono Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

vielen Dank für die Unterstützung aus diesem Forum.
Mein Problem ist folgendes.
Mein Cousin (minderjährig) hat sich mit den Daten seiner Mama (spricht nicht gerade gut deutsch, und weiß gerademal wie ein PC aussieht...) unter mehr-gewinne.com angemeldet und die Bekannte Forderung (108,- Euro) direkt vom Inkasso-Büro bekommen.
Nach einem Musterschreiben aus diesem Forum bekamen wir umgehend eine Rückmeldung, dass unser Schreiben nicht glaubwürdig erscheint, da ja sogar dass Geburtsdatum eingegeben worden sei.
Deshalb wird uns ein "Kulanz-Angebot" von 50 Euro angeboten, welches aber schnellstmöglich bezahlt werden sollte, da sonst die alte Forderung bestehen würde.

Meine Frage ist nun, wie wir darauf reagieren sollen. Einfach nicht weiter beachten, oder die 50 Euro bezahlen?

Vielen Dank für eine kurze Rückinfo von vielleicht ähnlichen Fällen.

MfG Kono
Wenn ich an der Stelle wäre ,würde ich nicht zahlen.
Ich würde mich doch echt fragen, wieso eine Firma,wenn sie vor Gericht recht bekommen würde, mir so ein Angebot macht. Also da kann doch wohl was mit der Firma nicht St****en.
Habe aber schon öfters hier im Forum über solch ein Angebot gelesen. Nur gezahlt haben die nicht.
Ich würde warten bis was mit der Post kommt und dann meiner Mutter sagen, dass sie ein Einschreiben per Rückschein schicken sollte.
Verträge mit Minderjährigen - gültig oder nicht gültig?
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Alt 15.06.2007, 21:52   # 20
hungriger-wolf
Rückkehrer
 
Benutzerbild von hungriger-wolf
 
Registriert seit: 31.01.2007
Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
Diese "Kulanzregelung" besagt nichts anderes als das der Firma die Felle davon schwimmen. Sie wollen wenigstens noch ein paar Euro einkassieren können.
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Alt 29.05.2012, 04:33 # --
News Flash
 
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