| | # 4 |
| Gastposter | Da diese Seite wieder in Quarantäne verschoben werden musste, hier noch einmal für neue User ein paar Links, zum Einstieg. Wenn diese kurze Liste von den Admins nicht erwünscht ist, könnt ihr sie ja wieder löschen. http://www.verbrauchernews.de/sonsti.../2006/10/0028/ Leben******g.de Die Rechnung haben Sie im Leben nicht erwartet (07.10.2006 - mg/vzberlin) Zitat Auf diesen Seiten werden Tests angeboten, mit denen man angeblich die eigene Leben******g berechnen lassen kann. Dieses Angebot ist aber nicht kostenlos. Laut Teilnahmebedingungen soll der Service 30 bzw. 59 kosten. Hierauf wird ver***ckt im Kleingedruckten hingewiesen. Viele Teilnehmer haben dies übersehen. Aufgrund dieser unzu*****den Preisinformation können sich die Verbraucher jedoch in der Regel ohne weiteres gegen die geltend gemachte Forderung wehren und die Zahlung verweigern. http://www.verbraucherrechtliches.de...g-fur-59-euro/ http://www.verbraucherrechtliches.de...abo-vertragen/ Noch ein Wort zu den IP-Adressen: Viele Leute sind furchtbar verunsichert, wenn man Ihnen in den Mahnschreiben erklärt, dass die IP-Adresse gespeichert wurde. Mit dieser IP können die Seitenbetreiber überhaupt nichts anfangen. Eine Zuordnung des Anschlussinhabers zu einer bestimmten IP kann nur der jeweilige Provider vornehmen. Und dieser rückt die Daten nicht ohne weiteres heraus. Bislang ist die Rechtslage auch so, dass lediglich die Staatsanwaltschaft einen Auskunftsanspruch gegen den Provider hat. http://www.computerpartner.de/knowle...196/index.html Ausübung des Widerrufsrechtes rechtfertigt keinen Schufa-Eintrag Wenn Verbraucher bei einem Vertrag von ihrem gesetzlichen Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch machen und den Kaufpreis nicht zahlen, ist dies kein Grund, den Verbraucher negativ bei der Schufa eintragen zu lassen. Dies hat in einer aktuellen Entscheidung das Amtsgericht Mainz (Beschluss vom 14.07.2006, Az: 84 C 107/06) entschieden. http://www.medien-internet-und-recht...mir_dok_id=369 OLG Hamburg, Urteil 24.08.2006 - Az. 3 U 103/06 Stellt ein Anbieter seine AGB mit der Regelung des Widerrufsrecht auf einer Webseite ins Internet, hat der Anbieter - mangels Belehrung in Textform gemäß § 126 b BGB - keine Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluss erteilt und die Widerrufsbelehrung kann nur nach Vertragsschluss erfolgen, mit der Konsequenz, dass eine Widerrufsfirst von einem Monat gilt. Mangels Schutzbedürfnis haben die Seitenbetreiber in aller Regel auch keinen Schadensersatzanspruch nach § 122 BGB, da sie häufig den Irrtum veranlasst haben. Sie nehmen bewusst in Kauf, dass potentielle Kunden die möglichen Kosten übersehen. Hierfür spricht oft auch die Tatsache, dass die Zahlungsaufforderung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist kommt. Was ist ein BEWEIS? Einen neuen Weg mit den EMails geht da derzeit web.de Für die ZAHLENDE CLUB-Kundschaft besteht neuerdings (seit ca. 2 Wochen) die Möglichkeit - sogenannte Einschreibe-EMails zu versenden. Hier gibt es aber noch keine Erfahrung bei Gericht. http://www.verbraucherrechtliches.de...on-betrug-aus/ Staatsanwaltschaft München geht bei Abo-Fallen von Betrug aus Vertrag mit Minderjährigen http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...topic_id=13717 http://www.verbraucherzentrale-breme...jaehrigen.html http://www.verbraucherrechtliches.de...en-irrelevant/ Taschengeldparagraph bei Internet-Abo-Fallen irrelevant |
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| | # 6 | |
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
| Die Stiftung Warentest warnt in ihrer neuen Ausgabe vor lebenserwartung.de. Zitat:
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| | # 8 | |
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
| Zitat:
__________________ Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung: Nachdenkseiten Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama) | |
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| | # 9 |
| Gastposter | Hallo, wie ich das erfahren hab, sind die meisten Leute ja in diese Falle getappt, weil sie das Kleingedruckte übersehen haben. Doch wie ist das nun, wenn man Mahnungen bekommt, ohne dort jemals einen Test gemacht zu haben? Aus unerklärlichem Grund haben diese Leute meine richtige Adresse und Namen etc. und schreiben mir dauernd Mahnungen... Doch wie kommt das? Ich habe niemals einen Test bei denen gemacht. Ich habe ihnen auch schon ein paar mal widersprochen, doch meistens kamen nur wirre Erklärungen und irgendwelche "§'s", in denen sie behaupten, ich könne nichts mehr widerrufen und sie könnten nachweisen, dass ich den Test gemacht habe. Ich hab langsam keine Lust mehr auf dieses Hin- und Her... |
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| | # 10 |
| Registriert seit: 31.07.2006
Beiträge: 101
| In so einem Fall muss man sich aber auch melden! Also kurz sagen "Ich wars nicht" und "hilfsweise widerufen" ... hilfsweise eben weil man eigentlich nur widerufen kann wenn man den Vertrag auch ausgelöst hat... wenn du das gemacht hast ist das vermutlich ausreichend. Aber du kannst fast sicher sein das du trotzdem alle Mahnungen und Inkassoandrohungen usw. trotz dem erhalten wirst. Das haben andere auch schon hinter sich! gruß |
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| | # 11 |
| Registriert seit: 01.07.2006
Beiträge: 4
| Grüß euch! Habe 2 Mahnungen erhalten (Anfang Juni 06), diese ignoriert (nach einem Wiederruf meinderseits, der 1 Tag nach der Rechnung kam) und heute ein Schreiben eines Anwaltes: "Sehr geehrter Teilnehmer, die Firma VitaActive Ltd. hat mich mit der Durchsetzung einer gegen Sie bestehenden Zahlungsforderung beauftragt. Nach Überprüfung der Sach- und Rechtslage ist Ihnen folgendes mitzuteilen: Sie haben sich am XX.06.2006 um 06:06 Uhr mit der eMail-Adresse "xxx" und der Ihnen zu diesem Zeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse xxx () im Internet-Angebot "Lebenserwartung" (***.lebenserwartung.de) meiner Mandantin angemeldet und Zugang zu deren kostenpflichtiger Dienstleistung erhalten. Aus dem dadurch zustandegekommenen Vertrag ergibt sich eine Forderung, die von Ihnen bis heute nicht beglichen wurde. Auf die Rechnung meiner Mandantin vom XX.06.2006 (ReNr. REVA- xxx) haben Sie ebensowenig eine Zahlung geleistet, wie auf deren erste Mahnung vom XX.07.2006 (M1VA- xxx) und zweite Mahnung vom XX.07.2006 (M2VA- xxx). Da Sie sich seit der ersten Mahnung im Zahlungsverzug befinden, haben Sie meiner Mandantin auch den seither entstandenen sowie den zukünftig entstehenden Verzugsschaden (§§ 280 I, II, 286 BGB) zu ersetzen, wozu auch laufende Verzugszinsen sowie die Kosten meiner Inanspruchnahme zählen: Gebührenberechnung nach RVG 0,8 Geschäftsgebühr, VV 2300 20,00 EUR Post- und Telekommunikationspauschale, VV 7002 4,00 EUR --------------------------------------------------------- Anwaltskosten 24,00 EUR Sollten Sie der Meinung sein, die Forderung sei deshalb unberechtigt, weil Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung minderjährig gewesen sind, werden Sie aufgefordert, entsprechende Nachweise wie etwa die beglaubigte Kopie des Personalausweises oder der Geburtsurkunde zu übersenden. Allerdings wird bereits jetzt darauf hingewiesen, daß Minderjährigkeit nicht notwendig die zivilrechtlichen Ansprüche meiner Mandantin entfallen läßt. Bei Teilnehmern, die zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht das 18., jedoch das 14. Lebensjahr vollendet hatten, und die sich die Teilnahme durch Angabe eines falschen Geburtsdatums auf rechtswidrige Weise erschlichen haben, behält sich meine Mandantin neben der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auch die Erstattung einer Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) vor. Wie sich inzwischen anhand von Problemen bei der Postzustellung herausgestellt hat, haben Sie sich am 21.06.2006 unter Verwendung von unzutreffenden Angaben zu Ihrer Person bzw. Anschrift angemeldet. Aus diesem Grund wird Ihnen diese Mahnung per eMail zugestellt. Da bis heute keine Korrektur dieser Angaben und auch keine Zahlung erfolgte, ist zu vermuten, daß bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung die Absicht bestand, sich den Zugang zur kostenpflichtigen Dienstleistung meiner Mandantin zu verschaffen, ohne deren Entgelt bezahlen zu wollen. Ein solches Verhalten erfüllt den Betrugstatbestand (Eingehungsbetrug) und ist strafbar gemäß § 263 StGB. Ihnen wird hiermit letztmalig Gelegenheit gegeben, den offenen Gesamtbetrag von 59,92 EUR bis spätestens zum 08.12.2006 (Eingang) unter Angabe des Verwendungszwecks "LEBEN-xxx" auf das Konto ****** bei der Postbank Dortmund (BLZ 44010046, Empfänger: HOELLER INKASSO) zu überweisen. Für die Zahlung von ausländischen Konten verwenden Sie bitte IBAN: DE********** und BIC: *****, wobei für hinreichende Deckung der Bankspesen zu sorgen ist. Sollte diese Zahlung nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig eingehen, ist damit zu rechnen, daß meine Mandantin schon aus Gründen der Ermittlung Ihrer Identität und Anschrift sowie zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens den Vorgang umgehend der zuständigen Staatsanwaltschaft übermitteln wird. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass dadurch auch weitere Kosten entstehen werden. Sollten Sie dieses Schreiben erhalten, obwohl Sie die Forderung meiner Mandantin in der Zwischenzeit beglichen haben, werden Sie aufgefordert, entsprechende Nachweise wie etwa die Kopie eines Zahlungsbelegs einzureichen. Hochachtungsvoll Rechtsanwalt ANWALTSKANZLEI HOELLER Inkassodezernat" --> Allerdings habe ich damals (dummerweise) die RICHTIGE Adresse angegeben, nicht wie oben erwähnt die falsche! Weiters habe ich sofort nach der erste Rechnung ein ausführliches Rücktrittsschreiben gesendet! Und warum steht in der Mail unten bitte "den offenen Gesamtbetrag von 59,92 EUR bis spätestens zum 08.12.2006", die wollen ja gar nicht die Mahngebühren und Anwaltskosten? Sehr seltsam! Kann mir wer helfen.... ich dachte das sei alles überstanden.... jetzt werde ich irgendwie verdammt nervös!!! Lg * aus rechtlichen Gründen geändert und Link unklickbar |
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| | # 15 | ||
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
| Zitat:
Schau dir die Seite ruhig einmal genauer an, dann wirst Du feststellen, dass es sich um einen Steuerberater handelt, der absolut nichts mit VitaActive zu tun hat. Bitte nicht verwechseln mit dem Rechtsanwalt vom Inkasso Hoeller. Zitat:
__________________ Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung: Nachdenkseiten Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama) | ||
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| | # 16 |
| Registriert seit: 28.05.2006 Ort: na zu Hause
Beiträge: 31
| Ich kenn dieses Lebenserwartung nur von einem Fanforum, in dem ich angemeldet bin. Da erscheint das ständig als popup. Natürlich sind auch einige User darauf reingefallen. Hier ist ein Musterbrief der Akte-Redaktion, den ich ganz gut und passend finde: Adressdaten Absender Per Einschreiben mit Rückschein Adressdaten Empfänger Ort, Datum Ihre Zahlungsaufforderungen (Aktenzeichen ..) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erkläre ich Ihnen gegenüber, dass ein Vertrag mit dem von Ihnen behaupteten Inhalt mit mir nicht zustande gekommen ist. Eine Erklärung in Ihren allgemeinen Bedingungen oder versteckt auf der Internetseite, wonach die Dienstleistung kostenpflichtig ist, ist nach § 305c BGB als überraschend zu bewerten. Eine solche Erklärung wird nach dem Gesetzeswortlaut nicht Bestandteil des Vertrags. Hilfsweise fechte ich sämtliche in diesem Zusammenhang von mir abgegebenen Erklärungen wegen Irrtums und arglistiger Täuschung nach §§ 119, 123, 142 BGB an. Höchst hilfsweise widerrufe ich meine Erklärungen gemäß §§ 312 b, 312 d, 355 BGB. Da ich nicht über mein Widerrufsrecht informiert worden bin, konnte ein Fristablauf nicht beginnen. Ich behalte mir vor, die Verbraucherzentrale und auch die Staatsanwaltschaft über Ihre Aktivitäten zu informieren. Der Weitergabe und Nutzung sowie Speicherung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich. Mit freundlichen Grüßen |
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| | # 17 | ||
| Gastposter | Zitat:
Den weiteren Verlauf der Angelegenheit kennt ja wohl jeder hier. Zitat:
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| Gastposter | Das artet immer mehr zu einem Possenspiel aus: Die Namensgleichheit mit dem Inkassoanwalt des R.N. bekommt ein Düsseldorfer Steuerberater jetzt leider zu spüren: http://www.hoeller.de/infoausg.php?id=63 Zitat:
Zitat:
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Zitat:
Zitat:
Armes Deutschland! | |||||
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| | # 19 |
| Registriert seit: 31.07.2006
Beiträge: 101
| Menschenskinder. Also es gibt dann doch Sachen die reizen mich! Der Herr Anwalt S. ist so einer der es fertig bringt das ich immer einen leichten Brechreiz verspüre wenn ich wieder was über ihn lese... Wobei es mir klar ist das dieser Mensch in der Tat sehr geschickt ist und auch ein guter Anwalt. Ein guter Anwalt ist nur eben nicht zwangsläufig ein Symphatieträger und muss auch moralisch nicht unbedingt irgendwelchen höheren Ansprüchen genügen. Wer bei Wikipedia mal seinen Namen sucht bekommt schon einen recht guten Überblick. Wichtig in dem Zusammenhang ist : Dieser Anwalt ist zwar umstritten, aber er wurde in keinem mir bekannten Fall verurteilt. Also ist es auch nach wie vor - unabhängig von der persönlichen Auffassung - nicht erlaubt ihn mit irgendwelchen Begriffen zu belegen die ihm eine Straftat unterstellen würden Allerdings ist es jedem einzelnen überlassen zu denken was er will... das ist zur Zeit noch nicht verboten in Deutschland! Und WAS ich so alles über ihn denke könnt ihr euch gerne selber mal ausmalen gruß |
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| | # 20 | |||||
| Gastposter | Hier ein paar weitere Infos zur VitaActive Ltd: Bei Ronny N********* ist wohl nichts zu holen. Der Bundesanzeiger, Insolvenzmeldungen, berichtete: Zitat:
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