Lebenserwartungen.de

Alt 13.11.2006, 17:14   # 1
Administrator
 
Benutzerbild von GreasySpoon
 
Registriert seit: 09.03.2002
Beiträge: 2.731
Liebe Forenmitglieder,

trotz mehrmaliger Aufforderung durch mich, hat es ein Teil von euch nicht geschafft, die wichtigen Regeln beim Posten zu beachten. Hier noch einmal in Kürze für alle:

- Keine Namen im Klartext und ausgeschrieben
- Keine Adressen von Vorständen, Geschäftsführern und Co.
- Keine Unterstellungen wie "********" und ähnliches

Da dies im Falle Lebenserwartungen bzw. Vitaactive Ltd. mehrmals nicht beachtet wurde, habe ich den Thread in die Quarantäne verschoben. Es ist für eine Seite wie netzwelt zu riskant, einzelne unvorsichtige und rücksichtslose Nutzer hier Walten und Schalten zu lassen, wie sie wollen und dabei nicht diese simplen drei Regeln einzuhalten.

Wir haben zwei Mal den Kampf vor Gericht für euch geführt. Das kostet Geld, Zeit und nervt. Gerne könnt ihr netzwelt als Plattform für euren Gedankenaustausch und zum Organisieren nutzen. PERSÖNLICHKEITSVERLETZUNGEN können und werden wir aber nicht dulden können. Von daher haben auch unsere Mods Anweisung einen Thread notfalls in die Quarantäne zu verschieben - zum Schutze der gesamten Seite.

Mit der Bitte um Verständnis und Rücksicht bei zukünftigen Beiträgen
Sascha Hottes
netzwelt.de
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Alt 13.11.2006, 22:20   # 2
bitboy0
 
Registriert seit: 31.07.2006
Beiträge: 101
Schade das es so gehen muss. Hat mal jemand versucht zu prüfen ob nicht evtl Trolle eines Anbieters selber so ein Zeug hier ablassen um die Diskussion anfechtbar zu machen? Wobei ich mit "Troll" einfach jemand meine der absichtlich eine Diskussion unsachlich werden lässt und nichts produktives zu der Diskussion beiträgt. Also TROLL ist in dem Zusammenhang mehr eine Art Tätigkeitsbeschreibung und KEIN Schimpfwort.

Hat jemand nach dem Anwaltsschreiben vom Inkassodezernat H. noch mal was per Mail oder Post erhalten von denen? Die Fristen sind doch auch inzwischen schon seit Wochen rum, oder?

gruß
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Alt 14.11.2006, 05:28   # 3
fussely
 
Registriert seit: 24.10.2006
Beiträge: 3
hallo, habe gestern meine zweite Mahnung bekommen per email und darin wird jetzt gedroht wenn ich nicht bis zum 20. das geld überweise dann drohen die mit Anwalt usw.!weiss jetzt nicht ob ich es vielleicht lieber doch bezahlen soll, aber hab noch nie was schriftlich von denen bekomm!!! Hat jemand ein Rat für mich? Hat jemand das auch gehabt? Danke schonmal im vorraus!!
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Alt 14.11.2006, 08:54   # 4
schnippewippe
Gastposter
 
Da diese Seite wieder in Quarantäne verschoben werden musste, hier noch einmal für neue User ein paar Links, zum Einstieg. Wenn diese kurze Liste von den Admins nicht erwünscht ist, könnt ihr sie ja wieder löschen.

http://www.verbrauchernews.de/sonsti.../2006/10/0028/
Leben******g.de – Die Rechnung haben Sie im Leben nicht erwartet
(07.10.2006 - mg/vzberlin)
Zitat
Auf diesen Seiten werden Tests angeboten, mit denen man angeblich die eigene Leben******g berechnen lassen kann.
Dieses Angebot ist aber nicht kostenlos. Laut Teilnahmebedingungen soll der „Service“ 30 € bzw. 59 € kosten. Hierauf wird ver***ckt im Kleingedruckten hingewiesen. Viele Teilnehmer haben dies übersehen.
Aufgrund dieser unzu*****den Preisinformation können sich die Verbraucher jedoch in der Regel ohne weiteres gegen die geltend gemachte Forderung wehren und die Zahlung verweigern.
http://www.verbraucherrechtliches.de...g-fur-59-euro/

http://www.verbraucherrechtliches.de...abo-vertragen/
Noch ein Wort zu den IP-Adressen: Viele Leute sind furchtbar verunsichert, wenn man Ihnen in den Mahnschreiben erklärt, dass die IP-Adresse gespeichert wurde. Mit dieser IP können die Seitenbetreiber überhaupt nichts anfangen. Eine Zuordnung des Anschlussinhabers zu einer bestimmten IP kann nur der jeweilige Provider vornehmen. Und dieser rückt die Daten nicht ohne weiteres heraus. Bislang ist die Rechtslage auch so, dass lediglich die Staatsanwaltschaft einen Auskunftsanspruch gegen den Provider hat.

http://www.computerpartner.de/knowle...196/index.html
Ausübung des Widerrufsrechtes rechtfertigt keinen Schufa-Eintrag
Wenn Verbraucher bei einem Vertrag von ihrem gesetzlichen Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch machen und den Kaufpreis nicht zahlen, ist dies kein Grund, den Verbraucher negativ bei der Schufa eintragen zu lassen. Dies hat in einer aktuellen Entscheidung das Amtsgericht Mainz (Beschluss vom 14.07.2006, Az: 84 C 107/06) entschieden.

http://www.medien-internet-und-recht...mir_dok_id=369
OLG Hamburg, Urteil 24.08.2006 - Az. 3 U 103/06
Stellt ein Anbieter seine AGB mit der Regelung des Widerrufsrecht auf einer Webseite ins Internet, hat der Anbieter - mangels Belehrung in Textform gemäß § 126 b BGB - keine Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluss erteilt und die Widerrufsbelehrung kann nur nach Vertragsschluss erfolgen, mit der Konsequenz, dass eine Widerrufsfirst von einem Monat gilt.

Mangels Schutzbedürfnis haben die Seitenbetreiber in aller Regel auch keinen Schadensersatzanspruch nach § 122 BGB, da sie häufig den Irrtum veranlasst haben. Sie nehmen bewusst in Kauf, dass potentielle Kunden die möglichen Kosten übersehen. Hierfür spricht oft auch die Tatsache, dass die Zahlungsaufforderung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist kommt.

Was ist ein BEWEIS?
Einen neuen Weg mit den EMails geht da derzeit web.de
Für die ZAHLENDE CLUB-Kundschaft besteht neuerdings (seit ca. 2 Wochen) die Möglichkeit - sogenannte Einschreibe-EMails zu versenden.
Hier gibt es aber noch keine Erfahrung bei Gericht.


http://www.verbraucherrechtliches.de...on-betrug-aus/
Staatsanwaltschaft München geht bei Abo-Fallen von Betrug aus

Vertrag mit Minderjährigen
http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...topic_id=13717

http://www.verbraucherzentrale-breme...jaehrigen.html

http://www.verbraucherrechtliches.de...en-irrelevant/
Taschengeldparagraph bei Internet-Abo-Fallen irrelevant
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Alt 14.11.2006, 09:18   # 5
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von fussely
hallo, habe gestern meine zweite Mahnung bekommen per email und darin wird jetzt gedroht wenn ich nicht bis zum 20. das geld überweise dann drohen die mit Anwalt usw.!weiss jetzt nicht ob ich es vielleicht lieber doch bezahlen soll, aber hab noch nie was schriftlich von denen bekomm!!! Hat jemand ein Rat für mich? Hat jemand das auch gehabt? Danke schonmal im vorraus!!
Ich persönlich würde der Behauptung einen Vertrag eingegangen zu sein Widersprechen.
Da E-mails nicht vor Gericht als Beweis zählen, würde ich, wenn was per Post kommt, noch einmal Widerspruch einlegen. Einschreiben mit Rückantwort. Einen Zeugen der den Inhalt gelesen hat und dann den Brief mit mir zusammen zur Post brachte, hätte ich im Ernstfall nätürlich auch.( An den Enstfall glaubt bis jetzt KEINER ) Es ist auch noch nie bis zum Gericht gegangen.
Aber ob man bezahlt oder nicht bezahlt, muss Jeder für sich selbst entscheiden.
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Alt 17.11.2006, 14:55   # 6
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Die Stiftung Warentest warnt in ihrer neuen Ausgabe vor lebenserwartung.de.

Zitat:
Zitat von Stiftung Warentest
Falle im Internet

Unser Rat: Zahlen Sie nicht. ..........
Die Firmen wissen genau, dass sie vor Gericht kaum Chancen hätten. Erklären Sie den Widerruf und hilfsweise Anfechtung des Vertrags. Danach brauchen Sie auf Briefe von Inkassobüros nicht zu reagieren
Den vollständigen Beitrag gibt es HIER - KLICK
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Alt 17.11.2006, 15:31   # 7
wakka
 
Registriert seit: 20.09.2006
Beiträge: 6
Habe nun meine Mahnung mit der Post bekommen. Mir ist das aber irgendwie voll egal. Mir gehen die einfach nur auf die Nerven.
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Alt 17.11.2006, 15:38   # 8
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Zitat:
Zitat von wakka
Habe nun meine Mahnung mit der Post bekommen. Mir ist das aber irgendwie voll egal. Mir gehen die einfach nur auf die Nerven.
Da Du ja widerrufen hast und das notfalls auch belegen kannst, würde ich nun alles ignorieren. Es sei denn Du erhältst einen gerichtlichen Mahnbescheid. Aber das ist eher unwahrscheinlich. Lies dir mal den vorhergehenden Post durch.
__________________
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Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
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Alt 17.11.2006, 15:58   # 9
Kirara
Gastposter
 
Hallo, wie ich das erfahren hab, sind die meisten Leute ja in diese Falle getappt, weil sie das Kleingedruckte übersehen haben.
Doch wie ist das nun, wenn man Mahnungen bekommt, ohne dort jemals einen Test gemacht zu haben?
Aus unerklärlichem Grund haben diese Leute meine richtige Adresse und Namen etc. und schreiben mir dauernd Mahnungen...
Doch wie kommt das? Ich habe niemals einen Test bei denen gemacht.
Ich habe ihnen auch schon ein paar mal widersprochen, doch meistens kamen nur wirre Erklärungen und irgendwelche "§'s", in denen sie behaupten, ich könne nichts mehr widerrufen und sie könnten nachweisen, dass ich den Test gemacht habe.

Ich hab langsam keine Lust mehr auf dieses Hin- und Her...
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Alt 19.11.2006, 20:41   # 10
bitboy0
 
Registriert seit: 31.07.2006
Beiträge: 101
In so einem Fall muss man sich aber auch melden! Also kurz sagen "Ich wars nicht" und "hilfsweise widerufen" ... hilfsweise eben weil man eigentlich nur widerufen kann wenn man den Vertrag auch ausgelöst hat... wenn du das gemacht hast ist das vermutlich ausreichend. Aber du kannst fast sicher sein das du trotzdem alle Mahnungen und Inkassoandrohungen usw. trotz dem erhalten wirst. Das haben andere auch schon hinter sich!

gruß
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Alt 20.11.2006, 22:13   # 11
Niiiki
 
Registriert seit: 01.07.2006
Beiträge: 4
Grüß euch!

Habe 2 Mahnungen erhalten (Anfang Juni 06), diese ignoriert (nach einem Wiederruf meinderseits, der 1 Tag nach der Rechnung kam) und heute ein Schreiben eines Anwaltes:

"Sehr geehrter Teilnehmer,

die Firma VitaActive Ltd. hat mich mit der Durchsetzung einer gegen Sie
bestehenden Zahlungsforderung beauftragt. Nach Überprüfung der Sach- und
Rechtslage ist Ihnen folgendes mitzuteilen:

Sie haben sich am XX.06.2006 um 06:06 Uhr mit der eMail-Adresse
"xxx" und der Ihnen zu diesem Zeitpunkt
zugewiesenen IP-Adresse xxx () im Internet-Angebot
"Lebenserwartung" (***.lebenserwartung.de) meiner Mandantin angemeldet
und Zugang zu deren kostenpflichtiger Dienstleistung erhalten. Aus dem
dadurch zustandegekommenen Vertrag ergibt sich eine Forderung, die von
Ihnen bis heute nicht beglichen wurde. Auf die Rechnung meiner Mandantin
vom XX.06.2006 (ReNr. REVA- xxx) haben Sie ebensowenig eine Zahlung
geleistet, wie auf deren erste Mahnung vom XX.07.2006 (M1VA- xxx) und
zweite Mahnung vom XX.07.2006 (M2VA- xxx). Da Sie sich seit der ersten
Mahnung im Zahlungsverzug befinden, haben Sie meiner Mandantin auch den
seither entstandenen sowie den zukünftig entstehenden Verzugsschaden (§§
280 I, II, 286 BGB) zu ersetzen, wozu auch laufende Verzugszinsen sowie
die Kosten meiner Inanspruchnahme zählen:

Gebührenberechnung nach RVG
0,8 Geschäftsgebühr, VV 2300 20,00 EUR
Post- und Telekommunikationspauschale, VV 7002 4,00 EUR
---------------------------------------------------------
Anwaltskosten 24,00 EUR

Sollten Sie der Meinung sein, die Forderung sei deshalb unberechtigt,
weil Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung minderjährig gewesen sind, werden
Sie aufgefordert, entsprechende Nachweise wie etwa die beglaubigte Kopie
des Personalausweises oder der Geburtsurkunde zu übersenden. Allerdings
wird bereits jetzt darauf hingewiesen, daß Minderjährigkeit nicht
notwendig die zivilrechtlichen Ansprüche meiner Mandantin entfallen
läßt. Bei Teilnehmern, die zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht das
18., jedoch das 14. Lebensjahr vollendet hatten, und die sich die
Teilnahme durch Angabe eines falschen Geburtsdatums auf rechtswidrige
Weise erschlichen haben, behält sich meine Mandantin neben der
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auch die Erstattung einer
Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) vor.

Wie sich inzwischen anhand von Problemen bei der Postzustellung
herausgestellt hat, haben Sie sich am 21.06.2006 unter Verwendung von
unzutreffenden Angaben zu Ihrer Person bzw. Anschrift angemeldet. Aus
diesem Grund wird Ihnen diese Mahnung per eMail zugestellt. Da bis heute
keine Korrektur dieser Angaben und auch keine Zahlung erfolgte, ist zu
vermuten, daß bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung die Absicht bestand,
sich den Zugang zur kostenpflichtigen Dienstleistung meiner Mandantin zu
verschaffen, ohne deren Entgelt bezahlen zu wollen. Ein solches
Verhalten erfüllt den Betrugstatbestand (Eingehungsbetrug) und ist
strafbar gemäß § 263 StGB.

Ihnen wird hiermit letztmalig Gelegenheit gegeben, den offenen
Gesamtbetrag von 59,92 EUR bis spätestens zum 08.12.2006 (Eingang) unter
Angabe des Verwendungszwecks "LEBEN-xxx" auf das Konto ******
bei der Postbank Dortmund (BLZ 44010046, Empfänger: HOELLER INKASSO) zu
überweisen. Für die Zahlung von ausländischen Konten verwenden Sie bitte
IBAN: DE********** und BIC: *****, wobei für hinreichende
Deckung der Bankspesen zu sorgen ist. Sollte diese Zahlung nicht, nicht
fristgerecht oder nicht vollständig eingehen, ist damit zu rechnen, daß
meine Mandantin schon aus Gründen der Ermittlung Ihrer Identität und
Anschrift sowie zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens den Vorgang
umgehend der zuständigen Staatsanwaltschaft übermitteln wird. Es wird
bereits jetzt darauf hingewiesen, dass dadurch auch weitere Kosten
entstehen werden.

Sollten Sie dieses Schreiben erhalten, obwohl Sie die Forderung meiner
Mandantin in der Zwischenzeit beglichen haben, werden Sie aufgefordert,
entsprechende Nachweise wie etwa die Kopie eines Zahlungsbelegs
einzureichen.

Hochachtungsvoll

Rechtsanwalt
ANWALTSKANZLEI HOELLER
Inkassodezernat"

--> Allerdings habe ich damals (dummerweise) die RICHTIGE Adresse angegeben, nicht wie oben erwähnt die falsche!
Weiters habe ich sofort nach der erste Rechnung ein ausführliches Rücktrittsschreiben gesendet!

Und warum steht in der Mail unten bitte "den offenen
Gesamtbetrag von 59,92 EUR bis spätestens zum 08.12.2006", die wollen ja gar nicht die Mahngebühren und Anwaltskosten?
Sehr seltsam!

Kann mir wer helfen.... ich dachte das sei alles überstanden.... jetzt werde ich irgendwie verdammt nervös!!!

Lg

* aus rechtlichen Gründen geändert und Link unklickbar
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Alt 20.11.2006, 22:36   # 12
Niiiki
 
Registriert seit: 01.07.2006
Beiträge: 4
http://www.hoeller-trusch.de/infoausg.php?id=63

Darf ich aufatmen???
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Alt 20.11.2006, 23:04   # 13
wakka
 
Registriert seit: 20.09.2006
Beiträge: 6
mach dir keine gedanken
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Alt 20.11.2006, 23:05   # 14
wakka
 
Registriert seit: 20.09.2006
Beiträge: 6
lache einfach darüber
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Alt 20.11.2006, 23:35   # 15
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Zitat:
Zitat von Niiiki
Wohl kaum.
Schau dir die Seite ruhig einmal genauer an, dann wirst Du feststellen, dass es sich um einen Steuerberater handelt, der absolut nichts mit VitaActive zu tun hat.
Bitte nicht verwechseln mit dem Rechtsanwalt vom Inkasso Hoeller.

Zitat:
Zitat von hoeller.de
Internet........ verwenden den Namen Hoeller


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Absender Anwaltskanzlei Hoeller Inkassodezernat erhalten derzeit sehr viele Internetnutzer eine Zahlungsaufforderung ueber 59,25 Euro zuzueglich 24,00 Euro Rechtsanwaltskosten mit einer Frisetzung zum 25.10.2006, zu überweisen auf ein Konto bei der Postbank Dortmund. ..........................
...........................

Sollten Sie ebenfalls zu den Empfängern dieser Mail gehören und im Internet uns unter der Suche Anwaltskanzlei Hoeller gefunden haben, ersparen Sie sich die Mails oder Briefe, wir stecken nicht hinter dieser .................

Mit freundlichen Gruessen

Heinz Hoeller - Walburga Trusch

Zusatzinfo: Wir mussten diese Text aufgrund von Drohungen einer Münchner Anwaltskanzlei ändern, welche komischerweise jedoch nicht das bisher als Firmenanwalt benannte Anwaltsbüro des Rechtsanwaltes Boris Höller aus Bonn ist.

Ein Schelm, der Böses dabei denkt !
Den vollständigen Wortlaut findest Du auf der Webseite von Höller - KLICK
__________________
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Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
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Alt 22.11.2006, 18:52   # 16
tweety665
 
Benutzerbild von tweety665
 
Registriert seit: 28.05.2006
Ort: na zu Hause
Beiträge: 31
Ich kenn dieses Lebenserwartung nur von einem Fanforum, in dem ich angemeldet bin. Da erscheint das ständig als popup. Natürlich sind auch einige User darauf reingefallen. Hier ist ein Musterbrief der Akte-Redaktion, den ich ganz gut und passend finde:

Adressdaten Absender










Per Einschreiben mit Rückschein
Adressdaten Empfänger






Ort, Datum



Ihre Zahlungsaufforderungen (Aktenzeichen………………………..)


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich Ihnen gegenüber, dass ein Vertrag mit dem von Ihnen behaupteten Inhalt mit mir nicht zustande gekommen ist.

Eine Erklärung in Ihren allgemeinen Bedingungen oder versteckt auf der Internetseite, wonach die Dienstleistung kostenpflichtig ist, ist nach § 305c BGB als überraschend zu bewerten. Eine solche Erklärung wird nach dem Gesetzeswortlaut nicht Bestandteil des Vertrags.

Hilfsweise fechte ich sämtliche in diesem Zusammenhang von mir abgegebenen Erklärungen
wegen Irrtums und arglistiger Täuschung nach §§ 119, 123, 142 BGB an.

Höchst hilfsweise widerrufe ich meine Erklärungen gemäß §§ 312 b, 312 d, 355 BGB. Da ich nicht über mein Widerrufsrecht informiert worden bin, konnte ein Fristablauf nicht beginnen.

Ich behalte mir vor, die Verbraucherzentrale und auch die Staatsanwaltschaft über Ihre Aktivitäten zu informieren. Der Weitergabe und Nutzung sowie Speicherung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich.



Mit freundlichen Grüßen
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Alt 22.11.2006, 19:14   # 17
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von tweety665
Ich kenn dieses Lebenserwartung nur von einem Fanforum, in dem ich angemeldet bin. Da erscheint das ständig als popup. Natürlich sind auch einige User darauf reingefallen.

Mit freundlichen Grüßen
Eine 61-jährige nahm im Juli an den Test auf den Websiten lebenserwartung.de und iqfight.de. teil.
Den weiteren Verlauf der Angelegenheit kennt ja wohl jeder hier.


Zitat:
Zitat von taz
Deswegen hat der Bundesverband Verbraucherzentrale nun Klage eingereicht. "Leider dauern die Verfahren oft einige Monate"
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Alt 25.11.2006, 09:18   # 18
JohnnyBGoode
Gastposter
 
Das artet immer mehr zu einem Possenspiel aus:

Die Namensgleichheit mit dem Inkassoanwalt des R.N. bekommt ein Düsseldorfer Steuerberater jetzt leider zu spüren:

http://www.hoeller.de/infoausg.php?id=63
Zitat:
Internet******** verwenden den Namen Hoeller

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Absender Anwaltskanzlei Hoeller Inkassodezernat erhalten derzeit sehr viele Internetnutzer eine Zahlungsaufforderung ueber 59,25 Euro zuzueglich 24,00 Euro Rechtsanwaltskosten mit einer Frisetzung zum 25.10.2006, zu überweisen auf ein Konto bei der Postbank Dortmund. Empörte Empfänger dieser Mail reagieren, indem sie entsprechend formulierte Rückmails an eine anwaltskanzlei.hoeller@inkassodezernat.de senden. Diese e-mailadresse ist mittlerweile bei DENIC auf den Namen des Anwaltes Boris Höller aus Bonn registriert, diese gibt es also. Da unser Büro auch über die Internetadresse www.hoeller.de verfügt, werden diese Rückmails an uns zugestellt.

Darüberhinaus schreiben uns auch Anwälte aus dem gesamten Bundesgebiet an mit entsprechend "freundlichen" Formulierungen und weisen auf die teilweise Rechtswidrigkeit dieser Forderungen hin, vor allem, wenn diese Mahnung an Minderjährige erfolgen.

Sollten Sie ebenfalls zu den Empfängern dieser Mail gehören und im Internet uns unter der Suche Anwaltskanzlei Hoeller gefunden haben, ersparen Sie sich die Mails oder Briefe, wir stecken nicht hinter dieser .................

Mit freundlichen Gruessen

Heinz Hoeller - Walburga Trusch

Zusatzinfo: Wir mussten diese Text aufgrund von Drohungen einer Münchner Anwaltskanzlei ändern, welche komischerweise jedoch nicht das bisher als Firmenanwalt benannte Anwaltsbüro des Rechtsanwaltes Boris Höller aus Bonn ist.

Ein Schelm, der Böses dabei denkt !

Noch ein rechtlicher Hinweis:
******** und Betrügerbande darf man nur jemanden nennen, der rechtskräftig verurteilt ist !
und weiter:
Zitat:
Nochmals das Thema VITAACTIVE LTD

Sehr geehrte Kunden der Firma VITAACTIVE LTD

An dieser Stelle hatten wir als Dokument das Schreiben des Dirctor der Vitaactive LTD, Herrn R**** N********* eingescannt, welches wir aufgrund einer angeblichen Verletzung der Persönlichkeitsrechtes dieses "Diretors" wieder entfernen mussten.

Anderenfalls wurde uns von einem Münchner Rechtsanwaltes mit ganz, ganz bösen Folgen gedroht.

In diesem Schreiben wird ausgeführt, das wir mit einer Strafanzeige wegen Beleidigung und übler Nachrede rechnen müssen.

Es wird in diesem Schreiben auch ausgeführt, dass die in der Mahnmail angeführten Rechtsanwälte existieren und unter der Seite www.bonnadvo.de im Internet vertreten sind.

Somit ist klar, wer hinter der bei DENIC mittlerweile registrierten e-mail Adresse anwaltskanzlei.hoeller@inkassodezernat.de steckt.

Es ist der Anwalt Boris H***** aus Bonn.

Komischerweise schreibt uns in einem Drohbrief ein Anwalt Sy****** aus München an und nicht etwa, wie zu nerwaten wäre Herr Rechtsanwalt Boris H***** !!!.

Mal sehen, wer uns jetzt wo und warum anzeigt.

Zwischenzeitlich erfreuen wir uns an netten Zuschriften und Mails an die adresse info@hoeller.de, der Titel Pack !!! ist noch der harmloseste.

Wir erlauben uns, Auszüge dieser Beschimpfungen unverzüglich an den zuständigen Anwalt Boris H***** in Bonn weiterzuleiten.

Der ist ja wohl mit Ihren freundlichen Kommentaren gemeint

Es kann natürlich auch sein, dass er gar keinen Auftrag hat und man seine Adresse missbraucht hat ???

Wir werden die Sache weiter verfolgen, bis dass wir keine Mails von wütenden Kunden mehr erhalten.

Man könnte davon ausgehen, dass es sich um eine Briefkastenfirma handelt !

Der Eintrag VITAACTIVE in Google.de führt zu interessanten Erkenntnissen ...........

Ihre hocherfreuten Heinz Höller und Walburga Trusch
und weiter:
Zitat:
Vitaactive.ltd, Neuigkeiten

Hallo liebe Kunden von VITAACTIVE.LTD

Wer unter google mal das Stichwort VITAACTIVE.LTD eingibt, erhält interessante Info´s über diese Firma.

Eine der interessanten Fundstellen finden Sie unter der folgenden Adresse:

http://www.verbraucherrechtliches.de...nserwartungde/

Da hilft nur noch der Rat an die Personen, die sich geschädigt fühlen; ab zur Staatsanwaltschaft !

Je mehr sich dort melden, desto besser !

Übrigens, Fotos des Firmensitzes der "Weltfirma" wurden uns von einem "hochzufriedenen Kunden" zur Verfügung gestellt, eines davon haben wir hier bereitgestellt.

Schöne Grüsse

Heinz Höller - Walburga Trusch
Steuerberater
und weiter:
Zitat:
Neuigkeiten über VITAACTIVE LTD.

Heute erhielt ich per förmlicher Zustellung eine Ladung zu einer Gerichtsverhandlung am 29.11.2006 um 15.00 Uhr vor dem Landgericht Memmingen. Mein persönliches Erscheinen ist angeordnet, ausserdem muss ich einen eigenen Rechtsanwalt mitbringen. Der Kläger ist die VITAACTIVE LTD. mit Adresse in Frankfurt, der juristische Vertreter ist ein Rechtsanwalt aus München, wir sitzen in der Nähe von Düsseldorf.

Somit frage ich mich, warum diese Verhandlung in Memmingen ( ca. 600 Kilometer von hier entfernt ! ) stattfindet, ob mich da jemand ärgern will ????

Diese Verhandlung ist öffentlich, das persönliche Erscheinen beider Parteien ist angeordnet.

Über das Ergebnis werde ich hier berichten.
http://www.hoeller.de/infoausg.php?id=68
Zitat:
24.11.2006 - VITAACTIVE Ltd.

Sehr geehrte Damen und Herren,

derzeit wird unser Büro mit Mails, Faxen und Briefen zugeschüttet.

Wir haben ja garnicht geahnt, welche Lawine wir damit lostreten, nur indem wir mitteilen, dass wir nicht die von der VITAACTIVE Ltd. benannte "Anwaltskanzlei H*****" sind.

Um wenigstens einen Teil der Nachfragen im Vorfeld abzufangen, verweisen wir hier auf zwei Links.

http://www.pc-special.net/index.php?...9&Itemid=26531

http://www.taz.de/pt/2006/11/18/a0095.1/text.ges,1

Selbstverständlich distanzieren wir uns schon jetzt vorsorglich im Sinne der diversen Urteile zu Mithaftung für den Inhalt von Links, auf die man über seine Homepage verweist, von dem gesamten Inhalt dieser Seite. Über die Suchmaschine Google ist diese Seite genau so wie andere Seiten zu finden, die sich mit der Firma VITAACTIVE Ltd. und dem Rechtsanwalt Bernhard S******* befassen. Konsequenterweise distanzieren wir uns vorsorglich auch hier von dem Inhalt dieser Seiten.

Auch wer meint Recht zu haben, muss immer mit der Justiz rechnen, diesen Spruch von Dieter Hildebrandt muss man immer im Hinterkopf haben.

Freundliche Grüsse

Heinz Höller
Steuerberater
Dazu muss man anmerken: In diesem unseren Lande muss verdammt nochmal der Hinweis gestattet sein, dass man mit namensgleichen dubiosen Personen und Vorgängen dieser Art nicht das geringste zu tun hat, ohne gleich durch landesweit bekannte Berufsabmahner vor Gericht gezerrt zu werden.

Armes Deutschland!
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Alt 25.11.2006, 20:41   # 19
bitboy0
 
Registriert seit: 31.07.2006
Beiträge: 101
Menschenskinder.

Also es gibt dann doch Sachen die reizen mich! Der Herr Anwalt S. ist so einer der es fertig bringt das ich immer einen leichten Brechreiz verspüre wenn ich wieder was über ihn lese...

Wobei es mir klar ist das dieser Mensch in der Tat sehr geschickt ist und auch ein guter Anwalt. Ein guter Anwalt ist nur eben nicht zwangsläufig ein Symphatieträger und muss auch moralisch nicht unbedingt irgendwelchen höheren Ansprüchen genügen.

Wer bei Wikipedia mal seinen Namen sucht bekommt schon einen recht guten Überblick. Wichtig in dem Zusammenhang ist :

Dieser Anwalt ist zwar umstritten, aber er wurde in keinem mir bekannten Fall verurteilt. Also ist es auch nach wie vor - unabhängig von der persönlichen Auffassung - nicht erlaubt ihn mit irgendwelchen Begriffen zu belegen die ihm eine Straftat unterstellen würden

Allerdings ist es jedem einzelnen überlassen zu denken was er will... das ist zur Zeit noch nicht verboten in Deutschland! Und WAS ich so alles über ihn denke könnt ihr euch gerne selber mal ausmalen

gruß
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Alt 25.11.2006, 21:18   # 20
X-O
Gastposter
 
Hier ein paar weitere Infos zur VitaActive Ltd:

Bei Ronny N********* ist wohl nichts zu holen.
Der Bundesanzeiger, Insolvenzmeldungen, berichtete:

Zitat:
Amtsgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Az.: 810 IK 1/05 N
Die Summe der Forderungen beträgt EUR 27.788,86.
Die zu verteilende Masse beträgt EUR 0,00.
Zitat:
Zitat von 810 IK 1/05 N
Am 12.01.2005 um 08:42 Uhr ist das Verbraucherinsolvenzverfahren Ronny N*********, geb. am 13.05.19**, Alt Fechen**** 1**, 60386 Frankfurt am Main, eröffnet worden. Treuhänder: Rechtsanwalt Fabio A*****, Oppenheimer Landstraße *, D 60594 Frankfurt/Main, Tel.: 069/6109***, Fax: 069/61091***
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet,§ 312 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Treuhänder vorzunehmen.
Anmeldefrist: 08.03.2005
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. Anträge zur Wahl eines anderen Treuhänders (§§ 313 i.V.m. 57 InsO) und zu den in den §§ 66, 100 und 160 InsO bezeichneten Angelegenheiten sind bis zum 14.04.2005 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen.
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.01.05
Zitat:
Zitat von 810 IK 1/05 N
In dem Verbraucherinsolvenzverfahren Ronny N*********, geb. am 13.05.19**, Alt Fechen**** 1**, 60386 Frankfurt am Main,

können von den Gläubigern bis zum 30.06.2005 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben, Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse, Übertragung der Aufgabe der Überwachung der Obliegenheiten des Schuldners an den Treuhänder (§ 292 II InsO) sowie Versagung der Restschuldbefreiung (§ 290 I InsO) gestellt werden.

Der Festsetzungsbeschluss über die Vergütung und die Auslagen des Treuhänders, der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
AG Frankfurt am Main, den 25.04.05
Zitat:
Zitat von 810 IK 1/05 N
In dem Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen des Ronny N*********, Alt Fechen**** 1**, 60386 Frankfurt am Main, soll mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung erfolgen, wobei Einwendungen bis zum 30.06.2005 bei dem Amtsgericht (Insolvenzgericht) Frankfurt/Main erhoben werden können.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes (Insolvenzgericht) Frankfurt/Main niedergelegt worden.
Die Summe der Forderungen beträgt EUR 27.788,86. Die zu verteilende Masse beträgt EUR 0,00.

Frankfurt am Main, den 04.05.2005
Der Treuhänder
Fabio A*****, Rechtsanwalt
Zitat:
Zitat von 810 IK 1/05 N
Das Verbraucherinsolvenzverfahren Ronny N*********, geb. am 13.05.19**, Alt Fechen**** 1**, 60386 Frankfurt am Main, wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen worden ist. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt werden, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach § 297 oder § 298 InsO nicht vorliegen.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 05.09.05
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Alt 29.05.2012, 04:32 # --
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