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Alt 05.11.2006, 20:05   # 1
Ravachol
 
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yes
Hallo liebe Mods und Admins, ich hoffe das ich hier nicht nen unnötigen Thread aufmache, nötigenfalls also verschieben ;o)


Nun haben wir den Repenner überstanden und schon flattert so ein Wisch vom TANKerkönig ins Haus.

Nett adressiert an meine Tochter mit der fröhlichen Mitteilung das sie gewissen Schmidtlingen Geld SCHULDET.
(angeblicher Vertrag abgeschlosen am 28.08.06 um 15:42 Uhr mit der IP blablabla .... der selbe Schmu wie immer)

die Rechnung beträgt nur 123 Teuronen (für ein Jahr incl. Schutzge..... sorry ...... Gebühren).

Also hab ich Töchterchen mal ins Gebet genomen :

JA... ich war auf der Seite
Ja... ich hab da auch was reingetippt
NEIN .... ich hab keine Mail mit nem Bestätigungslink oder dergleichen erhalten geschweige denn beantwortet.

Wir habe darauf mal ihr Mailpostfach durchstöbert ( auch die gesendeten Mails ;o) ).

Fazit: scheinbar wurde wirklich keine Mail beantwortet.
auch fand sich keine Rechnung , lediglich eine Mahnung vom 25.09.06 im Spamordner.

Ich hab mir diese Sternzeichenkagge mal angesehen .... frei ohne scrollerei sichtbarer Hinweis auf die Kosten sowie der Wiederrufskrampf sind vorhanden, ich schätze mal da lässt sich nicht einhängen.

Die Situation ist also so : Anmeldung scheint erfolgt zu sein, ebenso dürfte die Seite in puncto "nicht rechtskonform" nicht angreifbar sein.

Das einzige was mir einfiel war als Vater unter Berufung auf §110 BGB diesen Krampf anzufechten.

Töchterchen hatte am 3.11. Indepedence-day ( eeendlich 18 ), die Tankstelle meldete sich am 30.10 , Mahnung vom 25.09. und der Abschluß fand wohl am 19.09. statt.... alles zu einem Zeitpunkt der VOR ihrem 18. Burzeltach lag.

Da ich als böser Papa meine Tochter arg kurz halte ;o) würde ich solchen Knebelverträgen auf keinen Fall zustimmen .
Ihr Taschengeld ist für ihren Schulkram und die Dinge des persönlichen (täglichen) Bedarfs gedacht und andere finanzielle Zuwendungen prüfe ich natürlich nach allen Regeln der Buchhaltungskunst.
Genau DAS hab ich jetzt mal sowohl dem Tankwart als auch den Gebrüdern Karamasow mitgeteilt.... mal abwarten was draus wird

Ich hab allerdings NULL Plan ob bei ner 17jährigen dieser Taschengeldparagraph im Gesamten noch greift ( anderenfalls hat hier jemand ein kleines Problem).

Jedenfalls hocke ich erstmal auf meiner Kohle wie die besagte Glucke auf den Eiern...... ohne gerichtliche Verfügung rück ich erstmal nix raus.

Den Wortlaut des Schriftwechsels werd ich bei Gelegenheit mal nachreichen.

---hmmm ...... sind 31 % gebühren und so Quatsch zulässig ??? :eyegrazy:
lg Rava
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Alt 06.11.2006, 12:31   # 2
Acrobat
 
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Ich bin nicht das "Töchterchen",ich bin ja schon groß!!!!
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Alt 06.11.2006, 12:56   # 3
Ravachol
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Zitat:
Zitat von Acrobat
Ich bin nicht das "Töchterchen",ich bin ja schon groß!!!!

na hoffentlich nicht ZU groß *lol
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Alt 06.11.2006, 13:15   # 4
starlight
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Zitat:
Ich hab allerdings NULL Plan ob bei ner 17jährigen dieser Taschengeldparagraph im Gesamten noch greift ( anderenfalls hat hier jemand ein kleines Problem).
Er greift noch, insofern Ihre Tochter kein eigenes EInkommen, sprich Ausbildung, Job oder ähnliches...Da ich aber rauslesen konnte, dass ihre Tochter noch die Schule besucht, greift der Paragraph
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Alt 06.11.2006, 13:20   # 5
Acrobat
 
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Dann is ja gut!(bin die Tochter....)
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Alt 06.11.2006, 18:58   # 6
Ravachol
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Zitat:
Zitat von starlight26
Er greift noch, insofern Ihre Tochter kein eigenes EInkommen, sprich Ausbildung, Job oder ähnliches...Da ich aber rauslesen konnte, dass ihre Tochter noch die Schule besucht, greift der Paragraph
DAS freut mich gleich in mehrfacher Weise.
Zum Einen da diese Gestalten so wie das aussieht leer ausgehen, zum Anderen .... ich werde mit "sie" angesprochen :roses4u:

Nö... also Ernst bei Seite ..... man liest überall man soll Anzeige gegen den TANKwart stellen ....nur ..... keiner sagt einem unter welchem Tatbestand.

lg Rava
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Alt 06.11.2006, 21:09   # 7
vanHelsing
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Zitat:
Zitat von Ravachol
..... man liest überall man soll Anzeige gegen den TANKwart stellen ....nur ..... keiner sagt einem unter welchem Tatbestand.
Das kommt darauf an, wie groß die Drohkulisse ist, die er mit seinen Schreiben verbreitet. Da wird z.B. mit Strafanzeige, Pfändung, Schufaeintrag usw. gedroht. Das kann durchaus den Tatbestand der Nötigung darstellen.
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Alt 07.11.2006, 12:43   # 8
Ravachol
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Sooo.... hab ne Gebrüder Karamasow-Mail erhalten......

Sehr geehrter KUNDE !!!!!! ( ich lehne es kategorisch ab von denen als Kunde betitelt zu werden) ...sogar mit ner eigenen Kundennummer


Sehr geehrte(r) Kund(e)in,

leider liegt Ihr kompletter Vorgang bereits beim Rechtsanwalt.

Wir bitten Sie, Ihr Anliegen direkt mit unserem Rechtsanwalt zu klären.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Kontaktdaten:
Rechtsanwalt
Olaf T***
Rh***** Landstr. **
49*** Osnabrück

E-Mail: anwalt@nenversuchistsjawert.de
Tel. 0541-349***-0
Fax: 0541-349***-77

------------------------------------
Mit freundlichen Grüßen

Customer Support

Na wer schon ?GbR
sternzeichen-gestern.com
Vor der Hube 3
64572 Büttelborn

Email: suppe@sternhagelvoll-heute.com
Telefon: egal (0,12?/min)*
Telefax: noch egaler (0,12?/min)*
*aus dem dt. Festnetz
------------------------------------

Vorname Nachname <verratichned@beiirgendwem.eu> schrieb:

> Gegen den angeblich von Frl. XXXXXX YYYYYYYY am 28.08.2006 abgeschlossenen
> Vertrag mit der Nummer R0815 erhebe ich WIDERSPRUCH !
>
> Frl. Soundso hat sich in dem Glauben einen kostenlosen Dienst zu nutzen
> irrtümlich angemeldet.
>
> In Ihrem Mailpostfach fand sich KEINE Rechnung (angeblich vom 19.09.2006),
> dafür aber eine Mahnung vom 25.10. d.J. (Mails von Seiten der Art ihres
> Angebotes werden üblicherweise vom Spamfilter automatisch verschoben)
>
> Zum Zeitpunkt dieser Anmeldung war Frl. Blabla nicht volljährig und bezog
> als Schülerin kein eigenes Einkommen.
>
> Finanzielle Zuwendungen von meiner Seite beschränken sich auf Anschaffungen
> für Schule, Ausbildung und der Sicherung eines gewissen Lebensstandardes.
>
> Knebelverträge wie die von Ihnen angebotenen werden von mir weder toleriert
> noch in irgendeiner Form von finanziellem Ausgleich geduldet !
>
> 7 € monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten ( in der Summe 168 € ) finden
> von meiner Seite KEINE Zustimmung.
>
> Deshalb mache ich den §110 BGB geltend und bitte Sie den Vertrag als nichtig
> zu erklären.
>
> RA Tank wurde von meiner Seite mit einem Schreiben ähnlichen Wortlautes
> bereits benachrichtigt.
>
> Eine zügige Abwicklung dieser Angelegenheit wär in beiderseitigem Interesse
> von Vorteil.
>
> mit freundlichen Grüßen
>
> R**** K******* ( bei Google unter Ravachol zu finden)
>
>
> mißbräuchliche Benutzung dieser Mailadresse und/ oder Weitergabe an Dritte zu
> kommerziellen Zwecken werden kommentarlos zur Anzeige gebracht.


Übersetzt lautet die Mail :

Uns ist schietegal was du uns mailst, der K*** liegt beim Tankerkönig und der (und NUR der) ist nu dein Ansprechpartner.
Schlag dich also mit dem rum und belästige uns nicht ( ausser vielleicht mit Zahlungen zu unserem Gunsten).


Das sollte also bedeuten das die mich in Ruhe lassen sollte der Tankerkönig eins auf die Finger bekommen ???

Ich glaubs ja noch nicht, abwarten und aussitzen scheint die Devise des Tages zu sein.

Jedenfalls bekommt der Tankwart jetzt täglich 2 DIN-A 4 -Seiten lange Mails bis sein PC die Schwindsucht bekommt.

sorry liebe Mods sollte ich euch nun mal n Haufen edit-arbeit gemacht haben

lg Rava

* private und personenbezogene Daten geändert
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Alt 07.11.2006, 17:56   # 9
Sascha Gütebier
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Zitat:
Zitat von Ravachol
Das ist mir ja bisjetzt noch gar nicht aufgefallen. Was hat der Tank denn bitte für eine "seriöse" Emailadresse. nenversuchistsjawert. Wahnsinn echt.
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Alt 10.11.2006, 07:17   # 10
Ravachol
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Benutzerbild von Ravachol
 
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heute ne mail vom Tankwart erhalten ....
ich soll bitteschön beweisen das Töchterchen minderjährig sei und ausserdem bestünde ja ein gültiger Vertrag und wenn sichs zerschlägt gibt der das Ganze an die Schmidtleins zurück mit der Empfehlung die sollen MICH für ihren finanziellen Verlust haften lassen...

Sehr geehrter Herr Ravachol,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ihre Tochter hat sich am 28.08.2006 auf der Seite sternzeichen-h***e.com angemeldet, ein Widerspruch ist innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist nicht erfolgt. Die Rechnung wurde am 19.09.2006 an folgende E-Mail-Adresse: xxxx versendet. Ebenso die Mahnung vom 04.10.2006.

Wir gehen bei der Bearbeitung der Angelegenheit zu obigem Aktenzeichen von den Daten aus, die uns von unserer Mandantschaft übermittelt wurden. Demnach lautet das bei der Anmeldung verwendete Geburtsdatum: XX.XX.1987.

Bitte lassen Sie uns einen aussagekräftigen Beleg über die Minderjährigkeit zukommen (z.B. Ausweis oder Geburtsurkunde in Kopie), damit wir die Angelegenheit prüfen können. Sollten sich Ihre Angaben als korrekt herausstellen, werden wir die Angelegenheit in unserem Hause zunächst einstellen und an unsere Mandantschaft weiterleiten. Diese behält sich vor, Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. T******h

Anwaltskanzlei Tankwart


Soll ich nun dem feinen Herrn ne Ausweiskopie schicken oder soll ich ihn raten nen Richter zu suchen der diese Daten polizeilich "eintreiben" lässt ?
Der fehlende fristgerechte Widerspruch erklärt sich daraus das niemand WUSSTE das überhaupt ein Vertrag abgeschlossen wurde.
Weit und breit keine Spur einer Rechnung zu finden.
Genauso diese Mahnung, die landete gleich im Spamordner und wurde nur zufällig entdeckt.
Da die Eingabemaske dieser tollen Seite nur Altersangaben über 18 zulässt müsste ein "Vertrag" mit Minderjährigen doch wohl wenig gültig sein ?
Irgendwie riecht der Zauber doch sittenwiedrig.
Und da ich als Erziehungsberechtigter nach dem ich von dem Kram Wind bekommen habe Eingesprochen habe ( §110 BGB) sollte der Zauber wohl vom Tisch sein ?

Jedenfalls bin ich mal gespannt was weiter so kommt.
Bei meiner ausgesprochenen Sympathie für den Tankerkönig und seine Brüder hoffe ich das der Spuk bald vorbei ist.

lg Rava
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Alt 10.11.2006, 09:31   # 11
schnippewippe
Gastposter
 
[QUOTE=Ravachol]
Zitat:
Der fehlende fristgerechte Widerspruch erklärt sich daraus das niemand WUSSTE das überhaupt ein Vertrag abgeschlossen wurde.
Weit und breit keine Spur einer Rechnung zu finden.
Genauso diese Mahnung, die landete gleich im Spamordner und wurde nur zufällig entdeckt.
Mangels Schutzbedürfnis haben die Seitenbetreiber in aller Regel auch keinen Schadensersatzanspruch nach § 122 BGB, da sie häufig den Irrtum veranlasst haben. Sie nehmen bewusst in Kauf, dass potentielle Kunden die möglichen Kosten übersehen. Hierfür spricht oft auch die Tatsache, dass die Zahlungsaufforderung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist kommt.
http://www.verbraucherrechtliches.de...abo-vertragen/
Zitat:
Beim Widerspruch ist zwar grundsätzlich zu berücksichtigen, dass hierfür eine Frist von zwei Wochen gilt. Diese Frist beginnt jedoch erst, wenn der Verbraucher deutlich über das Widerrufsrecht informiert wurde. Ein Abdruck der Widerrufsbelehrung in den Teilnahmebedingungen oder AGB genügt diesem Deutlichkeitsgebot jedoch nicht

http://www.verbraucherrechtliches.de...en-irrelevant/
Taschengeldparagraph bei Internet-Abo-Fallen irrelevant
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Alt 10.11.2006, 10:43   # 12
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
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Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Zitat:
Zitat von Ravachol
Soll ich nun dem feinen Herrn ne Ausweiskopie schicken oder soll ich ihn raten nen Richter zu suchen der diese Daten polizeilich "eintreiben" lässt ?
Der fehlende fristgerechte Widerspruch erklärt sich daraus das niemand WUSSTE das überhaupt ein Vertrag abgeschlossen wurde.

Und da ich als Erziehungsberechtigter nach dem ich von dem Kram Wind bekommen habe Eingesprochen habe ( §110 BGB) sollte der Zauber wohl vom Tisch sein ?
Du hast doch schon widerrufen, das sollte reichen.
An deiner Stelle würde ich dem Tank schreiben, dass Du ohne eine gerichtliche Verurteilung keinen Cent rausrückst.
Wenn die was von dir haben wollen, sollen die doch klagen.
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Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
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Alt 10.11.2006, 10:59   # 13
Ravachol
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Beiträge: 109
Genau DAS wäre mein nächster Schritt :
Die höfliche Bitte das gerichtliche Mahnverfahren gegen mich einzuleiten

Ein schönes und angenehmes Wochenende und das beste Wetter wünsch' ich Allen

Rava
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Alt 19.12.2006, 16:26   # 14
Ravachol
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19.12. .... fast Weihnachten und die Gesellen melden sich nicht ..... so langsam aber sicher wird es Zeit das ich denen mal wieder was schicke. ;o)

Jedenfalls lass ich nichts unversucht denen die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel mit unnötigen Mails und Papier zu verschönern .

Geschmiere von denen benutze ich jedenfalls, nachdem Kopien an Polizei und Anwalt gegangen sind, nach Umbau als Christbaumschmuck, das lässt sich prima mit dem Baum entsorgen.

ein frohes Fest und einen schönen Jahreswechsel wünscht allen anderen PZ und dingsbums-heute-Geschädigten

der Rava
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Alt 29.05.2012, 04:32 # --
News Flash
 
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