Creditreform und Schufa nehmen Stellung

Alt 27.10.2006, 13:34   # 1
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Immer wieder drohen Inkassounternehmen damit, im Nichtzahlungsfalle die Schufa und die Creditreform zu benachrichtigen. Aktuell war dies im Falle einer Mahnung von simsen.de der Fall.

Am 18.10.2006 hatte ich mich mit der Schufa Holding AG und dem Verband der Vereine Creditreform e.V. in Verbindung gesetzt und denen eine Aufstellung aller Inkassounternehmen und Anwaltskanzleien überlassen, die für die einschlägig bekannten Abo- Proben- SMS- und Produkttester-Unternehmen arbeiten und versuchen, mit Drohungen wie Meldung an Schufa und Creditreform usw. strittige Forderungen einzutreiben.

Hier die Antwort von Creditreform:
Zitat:
...wir teilen Ihnen in Beantwortung Ihrer Anfrage mit, dass Creditreform mit den von Ihnen angesprochenen Inkassounternehmen nicht zusammenarbeitet und von diesen Inkassounternehmen keine Zahlungserfahrungsdaten in das Creditreform Auskunftssystem übernommen werden.
Die Schufa antwortete etwas wachsweich:
Zitat:
...merken wir an, dass Meldungen über Vertragsstörungen in der Regel seitens unserer Vertragspartner nur erfolgen dürfen, wenn die offene Forderung zum Zeitpunkt der ersten Meldung unbestritten war und der Schuldner ausreichend gemahnt wurde.
Rein vorsorglich haben wir einen Hinweis bezüglich der betreffenden Inkassounternehmen in unseren Datenbestand aufgenommen...
Ich bitte um Verständnis, wenn ich hier keine Namen von Inkassounternehmen nenne, aber jeder kennt sie, jeder "liebt" sie..... :auslach:
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Alt 27.10.2006, 14:16   # 2
schnippewippe
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Vielen Dank für Deine Mühe die du dir gemacht hast. Das wird bestimmt VIELEN Helfen die Angst vor einen Eintrag zu nehmen. :schmunze:
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Alt 27.10.2006, 14:45   # 3
vanHelsing
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Beiträge: 2.429
@DunkelSchwarz: Das ist ein interessanter Beitrag von dir, den jeder gelesen haben sollte.
Damit der nicht so schnell im Nirvana verschwindet, habe ich den erstmal gepinnt.
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Alt 27.10.2006, 15:21   # 4
Un-registriert
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Zitat:
Zitat von DunkelSchwarz
Ich bitte um Verständnis, wenn ich hier keine Namen von Inkassounternehmen nenne, aber jeder kennt sie, jeder "liebt" sie..... :auslach:
Schade. Ich hätte ja so gerne gewusst ob die "Deutsche Inkassostelle" mit in der Liste dabei war.
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Alt 27.10.2006, 17:11   # 5
Ein Gast.
Gastposter
 
Sehr geehrter Herr ...,

unter Bezugnahme auf Ihre e-mail vom 24. Oktober 2006 teile ich Ihnen mit, dass das Unternehmen DIS Deutsche Inkassostelle GmbH in Frankfurt nicht Mitglied unseres Verbandes ist.

Mit freundlichem Gruß
Carolin Severin
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
Brennerstraße 76
20099 Hamburg
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Alt 27.10.2006, 18:40   # 6
DunkelSchwarz
Threadstarter
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Ein Inkassounternehmen muss nicht unbedingt Mitglied im BdIU e.V. sein, um seine Inkassotätigkeit auszuüben.

Aber die meisten seriösen Inkassounternehmen gehören diesem Verband an und handeln wohl auch satzungsgemäß (Genaue Prüfung der einzutreibenden Forderung auf Rechtmäßigkeit).

In der Vergangenheit wurden bereits einige Inkassobüros "aus dem Verband entfernt" bzw. sind diesem überhaupt nicht beigetreten. Wir kennen die ja (fast) alle.
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Alt 27.10.2006, 18:53   # 7
Ein Gast.
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Zitat:
Zitat von DunkelSchwarz
Ein Inkassounternehmen muss nicht unbedingt Mitglied im BdIU e.V. sein, um seine Inkassotätigkeit auszuüben.

Aber die meisten seriösen Inkassounternehmen gehören diesem Verband an und handeln wohl auch satzungsgemäß (Genaue Prüfung der einzutreibenden Forderung auf Rechtmäßigkeit).

In der Vergangenheit wurden bereits einige Inkassobüros "aus dem Verband entfernt" bzw. sind diesem überhaupt nicht beigetreten. Wir kennen die ja (fast) alle.
Das DIS ein dubioser Verein ist, steht doch sicherlich außer Frage.
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Alt 27.10.2006, 19:01   # 8
DunkelSchwarz
Threadstarter
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Zitat:
Zitat von Ein Gast.
Das DIS ein dubioser Verein ist, steht doch sicherlich außer Frage.
Hat jemand das Gegenteil behauptet? :biglol:
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Alt 27.10.2006, 19:05   # 9
immorb
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Zitat:
Zitat von DunkelSchwarz
Aber die meisten seriösen Inkassounternehmen gehören diesem Verband an und handeln wohl auch satzungsgemäß (Genaue Prüfung der einzutreibenden Forderung auf Rechtmäßigkeit).
genau.oder??
Zitat:
In der Vergangenheit wurden bereits einige Inkassobüros "aus dem Verband entfernt"
Und warum?? nicht weil der "Verband" seine Mitglieder kontrolliert,sondern weil sich Verbraucher massiv beschwert haben.
Und soweit ich mich erinnere betrifft es nur ein/zwei Büros.
Ein "Verband" ist nur ein Beweis der Vereinsmeierei.
Drei Mann brauchen wir,und sind schon ein Verein/Verband

Edit:
Vergessen.
Zitat:
Aber die meisten seriösen Inkassounternehmen gehören diesem Verband an und handeln wohl auch satzungsgemäß
Dies ist meine Meinung.
Kein Inkasso-Büro ist seriös.
Sie verdienen Geld mit der Unwissenheit einiger Unternehmen in Sachen Forderungsrecht.Oder einfach, "Geldmache".
In dem Augenblick das ein Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt ist er in Verzug,es bedarf noch nicht einmal einer Mahnung.(aus höflichkeit wird es praktiziert).

M.f.G.
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Alt 29.10.2006, 09:51   # 10
ein DIS "Freund"
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von DunkelSchwarz
Ein Inkassounternehmen muss nicht unbedingt Mitglied im BdIU e.V. sein, um seine Inkassotätigkeit auszuüben.
...
In der Vergangenheit wurden bereits einige Inkassobüros "aus dem Verband entfernt" bzw. sind diesem überhaupt nicht beigetreten. Wir kennen die ja (fast) alle.
Aber:

Inkassounternehmen benötigen für die Forderungseinziehung eine Erlaubnis gemäß Art. 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 RBerG. Die so genannte Inkassoerlaubnis wird erteilt durch den Präsidenten des Landgerichts bzw. - soweit vorhanden - Präsidenten des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das Inkassounternehmen seinen Sitz hat. Der Gerichtspräsident übt nachfolgend auch die Aufsicht über das Inkassounternehmen aus.

Und diese aufsichtsführende Behörde (Amtsgericht Frankfurt) ist im Impressum der DIS nicht zu finden. Was den Verdacht sehr nahe legt, das eben diese Erlaubnis garnicht vorliegt.

Nun ja, das lässt sich am Montag überprüfen und dann könnte DIS ein Problem haben, nebst der Tatsache, das sie dann sämtliche Forderungen -auch aus der Vergangenheit- ganz einfach abschreiben können.
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Alt 29.10.2006, 09:56   # 11
DunkelSchwarz
Threadstarter
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Zitat:
Zitat von ein DIS "Freund"
Und diese aufsichtsführende Behörde (Amtsgericht Frankfurt) ist im Impressum der DIS nicht zu finden. Was den Verdacht sehr nahe legt, das eben diese Erlaubnis garnicht vorliegt.
Sei sicher, die Erlaubnis liegt vor! Das wurde bereits von mehreren Institutionen geprüft.

Es ist ein Kreuz, wie langsam die Gerichtspräsidenten reagieren, wenn es drum geht, diese Erlaubnis wieder zu entziehen.

Es gibt Beispiele dafür, dass selbst Ermittlungsverfahren gegen Inkassounternehmen für die Gerichtspräsidenten keinen ausreichenden Grund zum Widerruf der Erlaubnis darstellen (siehe S.S. aus Hanau; der mahnt immer noch so unverschämt wie zu Probino-Zeiten).
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Alt 29.10.2006, 10:13   # 12
Ein DIS "Freund"
Gastposter
 
Was mich nur wundert, warum dann das aufsichtsführende Gericht nicht im Impressum genannt wird.

Ist das nicht eine Pflichtangabe, deren Fehlen "abmahnungsfähig" sein könnte?
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Alt 29.10.2006, 12:50   # 13
OttoNormalVerbraucher
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Ist DIS wirklich Vertragspartner der Schufa, so wie es auf der Homepage von denen steht. Wenn doch, wie kann sowas Vertragspartner werden?
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Alt 03.11.2006, 23:14   # 14
bitboy0
 
Registriert seit: 31.07.2006
Beiträge: 101
Ein unvollständiges Impressum ist IMMER abmahnfähig. Deswegen haben schon viele Geld bezahlen müssen.

gruß
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Alt 13.03.2008, 11:32   # 15
DunkelSchwarz
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Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
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Zitat:
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Alt 28.03.2008, 16:45   # 16
DunkelSchwarz
Threadstarter
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Oftmals wurden jetzt von Usern Befürchtungen über einen möglichen Schufa-Eintrag gepostet. Hierzu nur soviel:

Die Schufa trägt Meldungen von zweifelhaften Inkassobutzen eigentlich nicht ein.

Man kann jedoch durchaus mal bei der Schufa nachfragen, wenn man sich bezüglich der Eintragungen im Unklaren ist. I.d.R. kosten derartige Auskünfte etwas. Wenn man jedoch die Anfrage so formuliert, dürften keinerlei Kosten entstehen:


Zitat:
"Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

ein dubioses Internet-Unternehmen belästigt mich bereits seit geraumer Zeit mit Rechnungen und Mahnungen, obwohl ich mit diesem Unternehmen keinerlei vertragliche Beziehungen eingegangen bin.
Dies habe ich dem Unternehmen auch bereits mehrfach dargelegt.

Trotzdem hat man sich dort erdreistet, einen "Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältig X.Y." [bzw. "das Inkassobüro X.Y."] mit der Verfolgung des vermeintlichen Forderungsanspruchs zu betrauen.
Auch diesem Anwalt/dieser Anwältin gegenüber betonte ich, dass die Forderung strittig ist und daher keine Zahlung erfolgen wird.

Nun erhielt ich Kenntnis darüber, dass der/die betreffende Anwalt/Anwältin einen negativen Schufaeintrag zu meinen Lasten veranlasst haben soll.

Bitte teilen Sie mir umgehend mit, ob dies tatsächlich zutrifft.

Mit freundlichen Grüßen"
Hier die Adresse der Schufa:
Zitat:
Schufa Holding AG
Verbraucherservicezentrum
Postfach 5640
30056 Hannover
Tel.: 0511-1239-802
Fax: 0511-1239-820
Ferner kann man die Schufa auch anweisen, dass neue Einmeldungen zur eigenen Person im Datenbestand gesondert beachtet werden.
Dies ist insbesonders dann interessant, wenn man sich nicht sicher ist, ob die nicht doch mal versehentlich eine Meldung eines unseriösen Inkassobutzen/Inkassoanwalts vermerken.
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Alt 04.05.2008, 10:36   # 17
DunkelSchwarz
Threadstarter
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Schufa-Eigenauskunft demnächst einmal pro Jahr kostenlos?
Kredit-Scoring: Regierung will Schufa zu Gratis-Auskünften verpflichten - Wirtschaft - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten
Zitat:
Regierung will Schufa zu Gratis-Auskünften verpflichten
Das Bundesinnenministerium will die Rechte der Verbraucher bei Kreditauskünften stärken. SPIEGEL-Informationen zufolge soll jeder Bürger das Recht auf eine Gratis-Selbstauskunft pro Jahr bekommen. Bislang sind Bonitätsanfragen bei Anbietern wie der Schufa gebührenpflichtig.
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Alt 17.03.2009, 20:39   # 18
Nietsche
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Zitat:
Zitat von DunkelSchwarz Beitrag anzeigen
Immer wieder drohen Inkassounternehmen damit, im Nichtzahlungsfalle die Schufa und die Creditreform zu benachrichtigen. Aktuell war dies im Falle einer Mahnung von simsen.de der Fall.

Am 18.10.2006 hatte ich mich mit der Schufa Holding AG und dem Verband der Vereine Creditreform e.V. in Verbindung gesetzt und denen eine Aufstellung aller Inkassounternehmen und Anwaltskanzleien überlassen, die für die einschlägig bekannten Abo- Proben- SMS- und Produkttester-Unternehmen arbeiten und versuchen, mit Drohungen wie Meldung an Schufa und Creditreform usw. strittige Forderungen einzutreiben.

Hier die Antwort von Creditreform:

Die Schufa antwortete etwas wachsweich:

Ich bitte um Verständnis, wenn ich hier keine Namen von Inkassounternehmen nenne, aber jeder kennt sie, jeder "liebt" sie..... :auslach:
:vogel: Die Spinnen die Römer

Aber Spass bei Seite, ich habe mit Inkassounternehmen so meine eigenen Erfahrungen gemacht, oder besser mit einem, nämlich der Creditreform.

Ich bin Heute nach Studium, langjähriger Tätigkeit als Führungskraft im GF-Management und Verselbständigung in meiner beruflichen Tätigkeit immer sauber gewesen. Vor meinem Studium war es eher etwas anders. Zu dieser Zeit entstand bei einem Versicherer eine sehr dubiose Forderung. Das ganze ist nun so ungefähr 16 Jahre her. Nach dieser Zeit kommt auf einmal die Crefo auf mich zu, sie hätte aus dieser Zeit eine Forderung an mich. Und siehe da, das stimmt sogar, obwohl ich damals immer in den Widerspruch gegangen bin, selbstverständlich auch die Nachweise habe, ist da irgendwie ein Titel entstanden. Im Nachhinein kam heraus, das trotz Zentralisierung alles über das AG Aachen abgewickelt wurde und nicht über das zentrale Mahngericht in Hagen. Ich habe jedenfalls bis Heute keinen Titel gesehen.
Jetzt ärgere ich mich mit den Vögeln rum.

Fazit, alle Inkassounternehmen prüfen keinesfalls die Forderungen der Mandanten. Die angebundenen Anwälte, welche angeblich unabhängig und selbständig sind schon gar nicht, ja und das beste ist, das seitens der Justiz ebenfalls nicht geprüft wird ob eine Forderung rechtens ist oder nicht.
So ist deutsches Recht.

Also sind alle mehr oder weniger ********, auch wenn sie rechtlich gesehen ihre Hände in Unschuld waschen dürfen.

Also, meine Warnung, Holzaugen seid wachsam und wehret den Anfängen.
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Alt 29.05.2012, 04:32 # --
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