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| Smiley-Poster / Informant Registriert seit: 13.06.2006 Ort: mal hier, mal da
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| Zitat:
Hartnäckig halten sich einige Fehlinformationen im Forum! ![]() Besonders brisant ist dies beim Thema AB(O)-z*ck-Fallen , da hier schnell aus einem "unbedarften Internet-User" ein Krimineller gemacht werden kann! ![]() An dieser Stelle versuche ich mal die Auseinandersetzung mit den strafrechtlichen Fakten ![]() ![]() Zitat:
Im weiteren Verlauf folgen Ausführungen zu zivilrechtlichen Aspekten und Haftungsfragen. ![]() Hierbei kann u.U. bei der Bejahung einer Haftbarkeit nach BGB etc. eine Beihilfe / Mittäterschaft bei Straftaten entstehen!
Hinweise:
edit: Verständniskorrekturen zum gesamten Thread. Nach Erstellung der Beiträge - Einfügung der Links zum jeweiligen Posting! @pittiplatsch72
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Zitat:
Geändert von pittiplatsch (23.01.2007 um 18:59 Uhr) Grund: Nachtrag des Links zu den Hinweisen für die Postings | |||
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| Folgende 11 Benutzer sagen Danke zu pittiplatsch für den nützlichen Beitrag: | Anoly (13.02.2007), Bananenhaupt (29.12.2006), GreasySpoon (13.12.2006), Hantayo (01.11.2007), hungriger-wolf (13.05.2007), isabelle77 (12.04.2007), pietvomberge (17.03.2008), Rushlike (24.07.2007), TheHunter17 (24.08.2007), vanHelsing (07.01.2007), vohey (14.04.2007) |
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| Dieses Posting bezieht sich ursprünglich auf Aussagen im Thread "smscore --> hartnäckige Abo-Falle" Zitat:
![]() Diese Behauptung kann ich mal nicht unkommentiert lassen! ![]()
- insbesondere Name, Vorname und Anschrift - ![]() stellt unter bestimmten Umständen auch keine Straftat dar. ![]()
Nun mal einen kurzen Ausflug in die rechtliche Materie: ![]() Betrug ist ein Vergehen = Straftat gem. [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ]. Zitat: ![]()
Damit wären zumindest die [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] abgehandelt. [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] zu diesem Thema sind auch [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] edit: Ihr wisst ja, das Urheberrecht lässt grüßen! Nochmal kurz zu dem Zitat - hier eine andere Stelle: Zitat:
Für die [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] (insbesondere Schadenersatzpflicht) möchte ich hier keine Abhandlung vornehmen, das haben andere schon mehrfach vor mir getan! (Steht auch in den Hinweisen zu diesem Thread!) Sorry für das lange Posting - aber das musste jetzt einfach nochmal raus! Für Kritiker: Ja mir ist auch bewusst, dass ggf. die Anbieter von AB(O-zock)-Verträgen selbst Betrug begehen könnten - mit der Formulierung bleibe ich mal vorsichtig! PS: ggf. kommt beim User auch noch [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] in Frage - da er eventuell: Zitat:
edit: Nach Einfügen der weiteren Postings - Hinweis zu subjektivem Tatbestand, Schuld etc. entfernt. @pittiplatsch72
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Zitat:
Geändert von pittiplatsch (22.10.2006 um 22:08 Uhr) | ||||
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| Folgende 7 Benutzer sagen Danke zu pittiplatsch für den nützlichen Beitrag: | beisskatze (14.04.2008), hungriger-wolf (13.05.2007), isabelle77 (12.04.2007), multipack (29.10.2007), pietvomberge (17.03.2008), TCMT (09.05.2007) |
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| Zitat: ![]() Da hauen die Leutchen bei vanillapay aber ganz schön auf den Putz! Auch hier wieder ein Ausflug in die rechtliche Materie des entsprechenden Paragrafen. [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] wurde 1986 durch das Zweite Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (2. WiKG) eingeführt. [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] und [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] in [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] sind nach unbestrittener Auffassung auf den Menschen zugeschnitten. Der Computerbetrug (§ 263a StGB) soll Strafbarkeitslücken, die vom Betrug (§ 263 StGB) nicht erfasst werden, schliessen. Besonders der - auf eine Täuschungshandlung resultierende - menschliche "Irrtum" spiegelt einen psychologischen Vorgang wieder, der bei einer Datenverarbeitungsanlage nie erfüllt werden kann: "Eine Maschine kann nicht irren." ![]() Zitat: ![]() [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] beinhaltet sämtliche Tatbestandsmerkmale [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] - [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] - mit Ausnahme der Täuschung und des Irrtums.
- an dieser Stelle werden die Möglichkeiten der Tatbegehung weiter beleuchtet
Damit wären auch hier zumindest die [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] abgehandelt. edit: Nach Einfügen der weiteren Postings - Hinweis zu subjektivem Tatbestand, Schuld etc. entfernt. @pittiplatsch72 Geändert von pittiplatsch (21.02.2007 um 19:14 Uhr) |
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| Folgende 5 Benutzer sagen Danke zu pittiplatsch für den nützlichen Beitrag: | hungriger-wolf (21.02.2007), isabelle77 (12.04.2007), multipack (29.10.2007), TheHunter17 (24.08.2007) |
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| Moderator Registriert seit: 01.01.2006 Ort: mitten im Kohlenpott
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| Abermals ein wirklich guter Beitrag. Sollte jeder Betroffene lesen. Geändert von King W. (22.10.2006 um 22:19 Uhr) |
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu King W. für den nützlichen Beitrag: | isabelle77 (12.04.2007) |
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| An dieser Stelle erfolgt nun die Auseinandersetzung mit den Merkmalen des [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ].Bei der Prüfung des objektiven Tatbestandes wird ein Tatgeschehen auf die Merkmale des jeweiligen Straftatbestandes untersucht. Die Grundlage für die Zurechnung des tatbestandlichen Erfolges sind die Prüfungen zum subjektiven Tatbestand. Dabei ist die Frage zu beantworten, ob ein Tatgeschehen auch innerlich dem Straftatbestand entspricht, also ob es sich um eine - vom Bewußtsein des Täters - gesteuerte Handlung handelt. Der subjektive Tatbestand umfasst somit den Tatvorsatz, die Motive des Täters und eventuelle Absichten. Zitat:
Sofern das jeweilige - anzuwendende Gesetz - keine Regelung über die Strafbarkeit einer Fahrlässigen Handlung enthält, anders als z.B.
Weiterhin gilt: Zitat:
Ein früheres Bewusstsein, welches dem Täter noch in Erinnerung ist (dolus antecedens) oder eine nach der Tat erlangte Kenntnis von objektiven Tatumständen (dolus subsquens) sind für den Vorsatz nicht ausreichend. Vorsätzliches Handeln Vielmehr wird der Vorsatz in Literatur und Rechtsprechung folgendermaßen definiert:
Der Vorsatz besteht also aus zwei Elementen:
Der Eventualvorsatz ist grundsätzlich ausreichend, um den Vorsatz für eine Tat zu begründen. Hinweis: Die Absicht als Vorsatzform ist von den besonderen Absichten, die in einigen Vorschriften des Strafgesetzbuches genannt werden, zu unterscheiden. Objektiver Tatbestand und Vorsatz entsprechen einander, die besonderen subjektiven Tatbestandsmerkmale finden im objektiven Tatbestand jedoch keine Entsprechung. Sie stehen selbständig neben dem Tatbestandsvorsatz. Zu den besonderen Absichten zählen z.B. Die besonderen Absichten sind jedoch eigenständige subjektive Tatbestandsmerkmale, die unabhängig vom Tatbestandsvorsatz vorliegen müssen. Zitat:
Im deutschen Strafrecht werden Einteilung und Definition der unbewussten und bewussten Fahrlässigkeit nicht ausdrücklich vom Zivilrecht übernommen.Die Rechtsprechung lehnt sich aber an den [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] an. Zitat:
Eine andere Auffassung lehnt jedoch diese strikte Anlehnung der strafrechtlichen Fahrlässigkeit an das Zivilrecht ab und definiert die Fahrlässigkeit bedeutend einfacher als potentielles, d.h. erlangbares Tat- und Unrechtsbewusstsein. Strafrechtlich wird zwischen bewusster und unbewusster Fahrlässigkeit unterschieden:
Nachtrag: Der Vollständigkeit halber - nur zur Information: Umstritten ist allerdings die Einordnung besonderer Motivationen. Sie werden teilweise als
Einige Anregungen zu diesem Posting wurden [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] entnommen, da sie bereits die treffendsten Worte gefunden hat.[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] können Interessierte auch selbst weiterlesen.
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Zitat:
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| Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu pittiplatsch für den nützlichen Beitrag: | cairto (22.07.2007), TheHunter17 (24.08.2007) |
| | #6 (permalink) | |
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| Von Rechtswidrigkeit spricht man bei einer Handlung, wenn sie
Zitat:
Die [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] spielt in den Betrachtungen also auch eine Rolle. Zuerst eine Grundsatzbetrachtung zur Rechtswidrigkeit |