Neue Abzocke: genealogie.de

Alt 07.12.2006, 09:34   # 121
rolly-s
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 9
[QUOTE=De_GloA]Hallo Leute!! Hab heut wieder mal ne Email von Genealogie bekommen, also ich muss sagen die Nerven mich ganz schön mittlerweile!!!!!
Hier meine Email:
ZAHLUNGSERINNERUNG

Sehr geehrte/r Herr/Frau ..........,


Ja, diese Zahlungserinnerung habe ich gestern auch in meinem Spam-ordner gefunden, in dem am 21.November schon die Zahlungsaufforderung gelandet war.
Die machen sich ja sogar noch die Mühe, irgendwelche pdf.-Dateien anzuhängen.
Schade nur, daß ich keine mails mit Anhang aus meinem Spam - Ordner lese
Da könnte ja ein Virus ,Trojaner oder ähnliches drin sein

So lange ich keinen Brief von denen in meinem Briefkasten habe, werde ich gar nicht erst reagieren.

Viele Grüße an alle Mitgestressten - rolly-s
 
Alt 07.12.2006, 09:53   # 122
tartuffo
Gastposter
 
So lang die mich nur mit E-mails bombardieren ist mir das eigentlich egal......
ich schick ihnen die mails mit Entgegnungen zurück ....... mal schaun wer´s länger aushält
 
Alt 07.12.2006, 12:35   # 123
De_GloA
 
Benutzerbild von De_GloA
 
Registriert seit: 10.11.2006
Beiträge: 43
Hallöchen!!
Folgende Email hab ich heute zurück bekommen (die sind ja mal dirket schnell)

wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass wir es den Ihnen schon
mitgeteilten
Gründen auf der geltend gemachten Forderung in voller Höhe bestehen.

Zwischen Ihnen und der Genealogie Ltd. besteht ein rechtsgültiger
Dienstleistungsvertrag über die Nutzung des Datenbankangebotes gemäß
der Ihnen
vorliegenden Rechnung.
Hinsichtlich der Einzelheiten verweisen wir auf unsere Ausführungen,
insbesondere hinsichtlich der von Ihnen nachweislich gelesenen und
akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ihnen unter dem Gesichtspunkt
des
Verzugsschadens weitere Kosten über den Forderungsbetrag hinaus
entstehen
können.
Dies gilt insbesondere dann, wenn wir zur Forderungsdurchsetzung Dritte
beauftragen müssen oder gerichtliche Schritte einleiten.

Wir fordern Sie daher auf, den in Rechnung gestellten Betrag
fristgerecht zu
begleichen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Genealogie.de - Team



Bin ja gespannt, was ihnen noch alles einfällt... *lol*
 
Alt 07.12.2006, 16:40   # 124
tlucian
 
Registriert seit: 07.12.2006
Beiträge: 2
Wenn wir den Fall an die Verbraucherzentrale melden und an alle möglichen Behörden melden, vielleicht müssen wir doch nicht zahlen. Ich habe gestern den Fall per Email an:

Marienberg@vzbv.de
i.A. Anette Marienberg

Fachbereich Wirtschaftsfragen
Referat Rechtsdurchsetzung

und folgende Antwort bekommen:

Sehr geehrter Herr ...,
Vielen Dank für Ihre Zuschrift!
Es ist für unsere Arbeit äußerst wichtig, über Unregelmäßigkeiten bzw. Geschäftspraktiken zum Nachteil der Verbraucher frühzeitig Kenntnis zu erhalten. Leider können wir wegen der Vielzahl der bei uns eingehenden Anfragen und begrenzter Kapazitäten nicht jedem Einzelfall nachgehen. Zum Teil ist es erforderlich, weitere Verbraucherbeschwerden abzuwarten, um gegen betroffene Unternehmen Unterlassungsverfahren einleiten zu können.
Ihre Beschwerde haben wir registriert und werden sie in geeigneter Weise entsprechend unseren satzungsmäßigen Aufgaben verwenden.
Den Anbieter diese Website haben wir bereits wegen undeutlicher Preisangabe abgemahnt. Allerdings haben die unsererseits gegen die verantwortlichen Anbieter der Website eingeleiteten rechtlichen Schritte keine direkten Auswirkungen auf das Rechtsverhältnis zwischen den verantwortlichen Anbietern und Ihnen. Unser Ziel kann es nur sein, die wettbewerbswidrige Irreführung der Verbraucher zukünftig zu verhindern und diese vor finanziellen Schäden zu bewahren.
Zur Beratung in Ihrem Einzelfall müssten Sie sich bitte an die zuständige Verbraucherzentrale (www.verbraucherzentrale.info) wenden. Wir sind ausschließlich verbraucherpolitisch und kollektivrechtlich tätig, die Verbraucherzentralen beraten die Endverbraucher und sind zum Teil auch rechtsbesorgend tätig.
Mit freundlichen Grüßen
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
i.A. Anette Marienberg
Fachbereich Wirtschaftsfragen
Referat Rechtsdurchsetzung

Markgrafenstraße 66, 10969 Berlin
Tel.: 030-25 800-0
Fax : 030-25 800-118
e-mail: marienberg (at) vzbv.de
Internet: www.vzbv.de
 
Alt 08.12.2006, 18:38   # 125
Shanny
Gastposter
 
Hey Leute!

Auch ich gehöre zum Club der Leute die auf diese Sch***Seite reingefallen sind....

Zum Glück hab ich dieses Forum gerade gefunden und weiß nun das ich nicht allein da steh mit diesem Problem!Ich war nun (nachdem ich die 2. Zahlungsaufforderung erhalten hab--gleiche Standardmail wie bei allen hier)
schon fast soweit das ich zahle und endlich Ruhe habe aber jetzt durch die ganzen Beiträge hier hab ich es mir anders überlegt.... Bin halt auch nur ne "arme" Studentin und hatte ein bisschen Angst vor den Konsequenzen aber jetzt seh ich das anders!

ICH WERDE KEINEN PFENNIG ZAHLEN!

Auch ich werde nun einen Brief mit Wiederruf usw. an diesen Verein schicken und dann abwarten!

Hey, die können uns garnichts!Es gibt mittlerweile soviele die auf diese Seite reingefallen sind und wenn jeder denen einen Brief schickt und das ganze Wiederruft dann haben die vl sogar früher oder später keinen bock mehr und hören auf leute abzuzocken!

Also schön weiter machen mit wiederrufen und bloß NICHT zahlen!
 
Alt 08.12.2006, 20:41   # 126
cologne20
 
Registriert seit: 11.11.2006
Beiträge: 13
ich flipp aus diese "BEEP"
Das ham die geantwortet
Um die Anmeldung Minderjähriger soweit wie möglich auszuschließen, haben wir
schon auf der Anmeldeseite bei der Angabe des Alters alle Jahrgänge gesperrt,
bei deren Eingabe eine Volljährigkeit nicht vorliegen kann. Eine Anmeldung
unter Angabe eines Lebensalter von unter 18 Jahren ist also technisch nicht
möglich. Wenn sich ein Minderjähriger für das Datenbankangebot der Genealogie
Ltd. anmeldet, so muss er dafür ein auf sich unzutreffendes Alter eingeben.

Diese Handlung ist, auch strafrechtlich relevant, sowohl im Hinblick auf einen
sog. Eingehungsbetrug zu Lasten der Genealogie Ltd. als auch in Form der
Fälschung beweiserheblicher Daten gem. § 269 Abs. 1, 2 StGB:

"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder
verändert,
dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen
würde,
oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar
(...)"

Hinsichtlich der Zahlungsforderung weisen wir auf den "Taschengeldparagraphen"
des § 110 BGB hin. Demnach ist ein vom Minderjährigen geschlossener Vertrag
auch ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter wirksam, wenn er mit ihm zur
freien
Verfügung übertragenen Mitteln bewirkt wird.

Hinzu kommt, dass die gesetzlichen Vertreter aus mehrerlei Gesichtspunkten für
die Handlungen des Minderjährigen haften:

Die Überlassung eines Rechners mit Internetzugang an einen Minderjährigen ohne
Aufsicht stellt sich aus Sicht eines Dritten - hier der Genealogie Ltd. - als
konkludente Zustimmung der Erziehungsberechtigten für eventuelle
rechtsgeschäftliche Erklärungen des Minderjährigen dar.

Insofern sich ein Minderjähriger ohne Kenntnis der Erziehungsberechtigten
Zugang zum Internet verschafft hat, liegt in aller Regel eine
Aufsichtspflichtsverletzung vor, denn es besteht auch die Pflicht zur
Kontrolle der Freizeitbeschäftigungen des Minderjährigen. In diesem Falle wird
die Zahlungsforderung in Form eines Schadenersatzanspruches gegen die
Aufsichtspflichtigen geltend gemacht, da wir bereits den Datenbankzugang
eingerichtet und aktiviert haben und ebenfalls bereits eine eigene
Ahnenhomepage angelegt haben.

Daher gehen wir vom Fortbestand der Forderung aus und fordern Sie auf, den in
der Ihnen vorliegenden Rechnung vorliegenden Betrag zur Vermeidung weiterer
Kosten fristgerecht auszugleichen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Genealogie.de - Team
 
Alt 09.12.2006, 02:18   # 127
cologne20
 
Registriert seit: 11.11.2006
Beiträge: 13
hat hier jemand ne idee was ich jet tun soll
EDIT: ich weiß schon das die mir nicht mit knast drohen können aber was kann ich sonst noch tun
 
Alt 09.12.2006, 03:46   # 128
King W.
Team SAT-Technik
 
Benutzerbild von King W.
 
Registriert seit: 01.01.2006
Ort: mitten im Kohlenpott
Beiträge: 9.176
Im Grunde können die dir gar nichts.
1) mit deinem Alter bist du, rein rechtlich gesehen, ein "Kind". Und Kinder sind strafunmündig, d.h. du kannst, egal was auch immer du tust, dafür nicht aufgrund irgend eines Paragraphen bestraft werden. Soviel zu dem Thema Eingehungsbetrug und dem ganzen Quatsch. Diese Paragraphen greifen dir gegenüber überhaupt nicht.
2) die Seite ist bereits von der Verbraucherzentrale abgemahnt worden. Siehe Beitrag #124. Wenn also überhaupt von Betrug geredet werden kann, dann sicher nicht so, wie die es tun.
3) das mit der impliziten Einverständniserklärung deines Vaters für alles, was du tust, indem er dich an den Rechner läßt, ist natürlich auch an den Haaren herbeigezogen. Wenn die deinen Eltern an die Karre pinkeln wollen, müßten die ihnen knallhart eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht nachweisen. Ich würde gern sehen, wie die das wohl bewerkstelligen können.
4) Der Preis von 60 Euro und die Gegenleistung stehen möglicherweise in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander. Lies mal, was Wikipedia zum Thema "Wucher" schreibt:

Zitat:
Zitat von Wikipedia
Als Wucher bezeichnet man es, wenn der Anbieter einer Leistung eine deutlich überhöhte Gegenleistung verlangt und dazu eine Schwächesituation des Vertragspartners ausnutzt.

In Deutschland ist Wucher ein im Absatz 2 des § 138 BGB besonders geregelter Unterfall des sittenwidrigen Rechtsgeschäfts.

§ 138 BGB
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Wann Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen, ist einer umfassenden Würdigung des Einzelfalls zu entnehmen.
Und weiter heißt es:

Zitat:
Zitat von Wikipedia
Wucher ist in Deutschland unter Strafe gestellt. § 291 StGB sieht für das Vergehen des Wuchers Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor, in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Ob die "Leistung", nämlich der Zugang zu ihrer "wissenschaftlichen Datenbank", (wobei das "wissenschaftlich" überhaupt noch zu beweisen wäre) und die Gegenleistung, nämlich 60€ in einem vernünftigen Verhältnis stehen, müßte ein Gericht mal prüfen. Ich persönlich kann mir allerdings kaum vorstellen, daß ein Richter diese Frage bejaht.

5) Das mit dem Taschengeldparagraph stimmt so, wie die das schreiben, auch nicht. Der Taschengeldparagraph ist dazu vorgesehen, Kinder und Jugendliche vor übermäßiger finanzieller Belastung zu schützen. Auch hier mal eine Stelle aus Wikipedia, den interessanten Teil habe ich fett gedruckt:

Zitat:
Zitat von Wikipedia
Als Taschengeldparagraph wird § 110 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) mit der amtlichen Überschrift: "Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln" bezeichnet. Nach dieser Vorschrift gilt ein Vertrag, den ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, abschließt, auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von Anfang an als wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z.B. einer Tante, die dem Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern ein Geldgeschenk macht) überlassen worden sind. Die Überlassung des Taschengelds zur freien Verfügung oder zu einem bestimmten Zweck ersetzt also die Zustimmung zu dem konkreten Vertragsschluss.

Wichtig ist dabei, dass die Leistung bereits bewirkt sein muss, anders gesagt, dass bezahlt worden ist. Abzahlungsgeschäfte, aus denen dem Minderjährigen erst noch zu erfüllende Verpflichtungen entstehen, sind somit nicht erfasst. Für solche Geschäfte bleibt es bei der Regel, dass die Wirksamkeit des von dem Minderjährigen abgeschlossenen Vertrags von der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter abhängt.
Ich denke mal, du mußt dir keine Sorgen um dein Geld machen. Schreibe denen klipp und klar, daß du nicht bezahlen wirst. Wenn du ein Musterschreiben brauchst, schicke mir mal eine Privatnachricht. Mal sehen, was sich da machen läßt.

Viel Glück! - W.
__________________
Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.
Albert Einstein


Nokia? Nein danke!
 
Alt 09.12.2006, 12:12   # 129
britt90
 
Registriert seit: 09.12.2006
Beiträge: 6
Hallo zusammen, auch ich habe diese ganzen Mails bereits erhalten. Habe denen auch Musterbriefe die ihr hier Online gestellt habe zugeschickt. Immer kam fast genau das gleiche zurück. Ich soll bis zum13.12 zahlen und weiß nicht was ich machen soll, ich bin erst 16 jahre alt und doch ein wenig eingeschüchtert von dem ganzen Mist.

Wäre nett von jmd. etwas zu hören Gruß Britta

PS: Das kam dann bei mir in einer Mail an :

Sehr geehrte/r Herr/Frau britta1990(at)gmx.de,

Vielen Dank für Ihre Anfrage beim Kundensupport von Genealogie.de !
britta1990(at)gmx.de schrieb:

> Ihre Zahlungsaufforderung vom 06.12
> Rechnungsnummer:
> RE01-12****
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> hiermit erklÀre ich Ihnen gegenÌber, dass ein Vertrag mit dem von Ihnen
> behaupteten Inhalt mit mir nicht zustande gekommen ist. Sie wurden von der
> Verbraucherzentrale bereits mehrfach fÌr ihre Praktiken abgemahnt. Sie wurden
> ebenfalls mehrfach bei der Organisation „Naiin“ wegen Betrugsverdacht
> gemeldet. Selbst im Fernsehen wurde bereits Ìber ihre unlauteren
> GeschÀftspraktiken berichtet. Leider hatte ich all dies erst nach der
> Zustellung ihrer Zahlungsaufforderung vom 06.12.06 durch Recherche
> herausgefunden. Die Verbraucherschutzzentrale Bundesverband e.V. betont, daß
> ihre Rechnungen gegenstandslos sind und deshalb keine Zahlung zu leisten ist.
>
> Eine ErklÀrung in Ihren allgemeinen Bedingungen oder versteckt auf der
> Internetseite, wonach die Dienstleistung kostenpflichtig ist, ist nach § 305c
> BGB als Ìberraschend zu bewerten. Eine solche ErklÀrung wird nach dem
> Gesetzeswortlaut nicht Bestandteil des Vertrags.
>
> Zwar habe ich mich auf Ihrer Seite ***.genealogie.de angemeldet, jedoch ist
> kein Vertrag zu den von Ihnen behaupteten Konditionen zustande gekommen. Auf
> Ihrer Seite wird völlig unscheinbar auf die Kostenfolge hingewiesen, so dass
> sie ohne weiteres Ìbersehen werden konnte und von mir auch Ìbersehen wurde.
> Hilfsweise erklÀre ich die Anfechtung, weil lediglich eine Gratis-Nutzung
> gewollt war und keine kostenpflichtige. Aus den genannten GrÌnden werde ich
> keinerlei Zahlung leisten.
>
> Hilfsweise fechte ich sÀmtliche in diesem Zusammenhang von mir abgegebenen
> ErklÀrungen wegen Irrtums und arglistiger TÀuschung nach §§ 119, 123, 142
> BGB an.
>
> Höchst hilfsweise widerrufe ich meine ErklÀrungen gemÀß §§ 312 b, 312 d,
> 355 BGB.
>
> Ich behalte mir vor, die Verbraucherzentrale und auch die Staatsanwaltschaft
> Ìber Ihre weiteren AktivitÀten zu informieren. Der Weitergabe und Nutzung
> sowie Speicherung meiner Daten widerspreche ich ausdrÌcklich.
>
>
> Desweiteren bin ich minderjÀhrig und somit hÀtten meine Eltern solch einem
> Vertrag zustimmen mÌssen.
>
> Ich bitte um BestÀtigung, dass die Angelegenheit erledigt ist
> -------- Original-Nachricht --------
> Datum: Wed, 6 Dec 2006 19:55:53 +0100
> Von: "mahnung(at)genealogie.de" <mahnung(at)genealogie.de>
> An: britta1990(at)gmx.de
> Betreff: Genealogie.de Zahlungserinnerung - Ihre Rechnungsnummer RE01-12****
>
> > ZAHLUNGSERINNERUNG
> >
> > Sehr geehrte/r Herr/Frau Sch******,
> >
> > leider konnten wir bis zum heutigen Tage keinen Zahlungseingang auf unsere
> > Rechnung RE01-12****
> > vom 21.11.2006 feststellen. Sicherlich handelt es sich dabei um ein
> > Versehen. Sollten Sie
> > inzwischen gezahlt haben, so betrachten Sie dieses Schreiben bitte als
> > gegenstandslos.
> >
> > 12 - Monatszugang Genealogie.de 60,00 Euro
> > ---------------------------------------------------------------
> > Zahlungsbetrag 60,00 Euro
> > (Ohne Abzug sofort zahlbar)
> >
> > Zu Ihrer Information:
> > Die aufgefÌhrte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen
> > Dienstleistungsvertrag Ìber die
> > Bereitstellung der Online-Datenbank Genealogie.de. Sie haben sich fÌr
> > dieses Dienstleistungsangebot
> > unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und E-mail Adresse eingetragen.
> > Ferner haben Sie uns gegenÌber
> > bestÀtigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
> > GeschÀftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu
> > haben. Das Ihnen zustehende Widerrufsrecht haben Sie gar nicht, nicht
> > fristgerecht oder unwirksam ausgeÌbt.
> > Insbesondere ist ein Widerruf nach Inanspruchnahme der Dienstleistung
> > nicht mehr möglich, vgl. § 312d
> > Abs. 3 BGB . Bitte beachten Sie hierzu die Ihnen mit Vertragsschluss
> > Ìbermittelten und auf der Seite
> > Genealogie.de jederzeit einsehbaren Allgemeinen GeschÀftsbedingungen.
> > Dort unter II.2. sowie II.7.
> > wurden Sie ebenso wie auf der Anmeldeseite klar und deutlich Ìber die
> > Entgeltlichkeit des
> > Dienstleistungsvertrages informiert:
> >
> > "Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmalige Nutzungsentgelts von 60,00
> > Euro verpflichtet (Entgelt). Die
> > Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Über diesen Betrag wird
> > dem Nutzer eine Rechnung zugesandt.
> > Der Rechnungsbetrag ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts des Nutzers und
> > unter Abbedingung von § 614 BGB
> > nach Vertragsschluss fÀllig."
> >
> > Hinweis:
> > Diese Zahlungserinnerung wirkt verzugsbegrÌndend und bewirkt gem. §§
> > 280, 286 BGB, dass Sie von nun an zum
> > Ersatz des sog. Verzögerungsschadens verpflichtet sind. Dazu gehören
> > insbesondere auch die weiteren Kosten
> > der Rechtsverfolgung, etwa durch weitere Mahnungen, Einschaltung eines
> > Inkasso-/RechtsanwaltsbÌros oder
> > Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens. Die dadurch entstehenden
> > Mehrkosten stehen nicht zu unserer
> > Disposition.
> >
> > Wir bitten Sie, den oben aufgefÌhrten Betrag bis zum
> > 13.12.2006
> > durch Zahlung auf dem u.g. Konto unter Angabe des Verwendungszweckes
> > 01-BTOTTM-12****-******-8
> > auszugleichen.
> >
> > Inhaber: Genealogie Ltd.
> > Kontonummer: *********
> > Bank: D******* Bank AG
> > BLZ: ********
> > Verwendungszweck: 01-BTOTTM-12****-******-8
> >
> >
> > FÌr RÌckfragen stehen wir Ihnen unter per E-Mail unter
> > mahnung(at)genealogie.de oder telefonisch unter +49-180-38**-***-*** ( 9 Cent / Minute aus dem
> > dt. Festnetz ) zur VerfÌgung.
> >
> > Sollten Sie Grund zu der Annahme haben, dass ein Dritter Ihren Namen,
> > Email-Adresse und/oder Anschrift missbraucht hat, so teilen Sie uns das bitte
> > mit. Wir werden dann selbstverstÀndlich straf- und zivilrechtliche Schritte
> > einleiten und den Ermittlungsbehörden die vorliegenden Informationen
> > weiterleiten.
> >
> >
> > Mit freundlichen GrÌßen, Ihr Genealogie.de - Team
> >
> > ************************************************** ***********
> >
> > Supportanfragen senden Sie bitte an mahnung(at)genealogie.de
> > Telefonischen Support erhalten sie unter +49-180-38**-***-*** *
> > * = Montag - Samstag 9:00 bis 20:00 Uhr. ( 9 Cent / Minute aus dem dt.
> > Festnetz )
> >
> > ************************************************** ***********
> >

Ihre Beanstandung ist bei uns eingegangen. Zur Beantwortung möchten wir auf
die folgenden Punkte hinweisen.

Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer EMail-Adresse.


Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter gleichzeitiger
Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Textform stellt einen
Vertragsschluss dar. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit Vertragsschluss
über Ihr Widerrufsrecht informiert. Der Vertragsschluss über das Internet ist
ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem Angebot unter Beachtung der
Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz. Insbesondere wurden Sie klar
und deutlich sowohl in den von Ihnen als gelesen bestätigten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen als auch vor Anmeldung über den Preis der Dienstleistung
informiert.

Ein Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch nicht
mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum Widerruf, wenn
der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Eine
solche Ausschlussklausel ist zum Schutz unserer Investition in die Datenbank
unerlässlich. Darauf wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form hingewiesen,
sowohl in den von Ihnen als gelesen betätigten Geschäftsbedingungen und
Verbraucherinformationen bei der Anmeldung als auch erneut mit der
nachgewiesenen Zusendung bei Vertragsschluss.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Regelung auch bestehen
müssen, um uns vor Missbrauch zu schützen.

Ein wirksamer Widerruf des mit uns geschlossenen Vertrages zur Nutzung der
angebotenen Datenbank ist nicht eingegangen. Daher haben wir Ihnen den in der
Preisangabe ausgewiesenen Betrag inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung
gestellt.

Auf der Anmeldeseite unten, direkt bei der Anmeldeschaltfläche, finden Sie die
Preisangabe. Wir haben Sie in hervorgehobener Form am Ende des Textes in
Fettdruck positioniert. Zusätzlich befindet sich schon über dem ersten
Eingabefeld mittig ein farblich hervorgehobener Sternchenhinweis ("Bitte
füllen Sie alle Felder vollständig aus ! *") , der Sie zusätzlich zu der
Preisangabe leitet (vgl. BGHZ 139, 36. Die Preisangabe finden Sie auch unter
Punkt II. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen.


Die Erstellung, Aktualisierung und Unterhaltung einer für den Online-Zugriff
durch Dritte fähigen Datenbank stellt eine beträchtliche Investition dar.
Hinzu kommen die von uns verauslagten Kosten für die Inhalte. Angesichts des
Umfangs der angebotenen Leistung kann eine solche Leistung nur gegen Entgelt
erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistungen ohne störende Werbung
oder Vermarktung Ihrer Daten an. Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir auf
die Erbringung der Gegenleistung bestehen müssen.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug
befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden
verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung und bedauern,
Ihre Einwendung zurückweisen zu müssen.

Unabhängig von dem Entgelt für den Zugang zu unserer Datenbank sind Sie aber
weiterhin kostenlos zur Teilnahme an unserem Gewinnspiel berechtigt, sofern
Sie sich nicht schon dafür eingetragen haben - dafür wünschen wir Ihnen viel
Glück!

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Genealogie.de - Team

* aus rechtlichen Gründen geändert, sowie email-Adressen und Links nicht direkt klickbar
 
Alt 09.12.2006, 12:39   # 130
vanHelsing
hell-singer
 
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Zitat:
Zitat von britt90
Ich soll bis zum13.12 zahlen und weiß nicht was ich machen soll, ich bin erst 16 jahre alt und doch ein wenig eingeschüchtert von dem ganzen Mist.

Wäre nett von jmd. etwas zu hören Gruß Britta
Rede mal mit deinen Eltern und zeig ihnen das Forum, damit sie sehen, dass Du nicht die einzige mit dem Problem bist.
Da Du noch nicht volljährig bist, müssen deine Eltern dem Vertrag zustimmen.
Klick mal auf den Link in meiner Signatur, dort findest Du weitere Tipps.
__________________
Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung:space Nachdenkseiten

Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
 
Alt 09.12.2006, 13:10   # 131
britt90
 
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Beiträge: 6
Danke.

Also soll ich nicht zahlen, eher abwarten oder gibt es hier einen der bezahlt hat???
 
Alt 09.12.2006, 13:14   # 132
vanHelsing
hell-singer
 
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Zitat:
Zitat von britt90
Danke.

Also soll ich nicht zahlen, eher abwarten oder gibt es hier einen der bezahlt hat???
Haben deine Eltern schon einen Widerruf geschrieben?
Wenn nicht solltet ihr das nun nachholen. Die Gründe kennst Du ja, wenn Du den Link angeklickt hast.
 
Alt 09.12.2006, 14:15   # 133
britt90
 
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Ist bereits passiert habe eine Vorlage benutzt die hier irgendwo mal reingestellt wurde.Da kam dann jeweils immer das gleiche schreiben von denen zurück.
 
Alt 09.12.2006, 16:14   # 134
gruenerfrosch007
 
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Beiträge: 7
Servus Leute!!

Begrüßt doch einen neunen Mitglied der Genealogie-F****......

Auch ich bin auf diese Ab****** reingefallen...

nur siehts bei mir etwas anders aus:
a) habe falsche Daten eingegeben und zwar echt alle außer den Namen
b) habe die e-mail adresse gelöscht
c) leider eine neue gegeben
d) 2 Mahnungen gekriegt wo ich die adresse noch hatte
e) komme aus Österreich (da gelten andere Gesetze..*gg*)

aber ich habe nichts bezahlt...und habe es auch nicht vor...

nun ist die Frage was soll ich tun einen Brief schicken, dann haben die Leute meine Adresse..eine e-mail schicken???
da habe ich bereits seit 3 WOCHEN keine Antwort mehr bekommen...

was schlagt ihr vor?

LG Grüner Frosch

* aus rechtlichen Gründen geändert
 
Alt 09.12.2006, 19:15   # 135
svitlove
 
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Beiträge: 5
oh mein gott, ich habe leidensgenossen.... wow..
ich hätte sonst montag das geld überwiesen.. die können einen echt einschüchtern..

also meine geschichte: bin genauso wie viele hier auf genealogie.de reingefallen und habe die zahlung nicht eingesehen.. ich war dann beim verbraucherschutz (sitzung 15 EURO) und der mitarbeiter meinte, es sei wie beschrieben eindeutig arglistige täuschung und gab mir ein schreiben mit, nach dessen vorlage ich nach einigen gleichartigen e-mails von genealogie.de antwortete...
hier eine meiner widerrufsmails an genealogie.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei ihrem Schreiben muss es sich offensichtlich um einen Irrtum Ihrerseits handeln.

Ich habe Ihnen gegenüber keine Willenserklärung zum Abschluss eines Vertrages abgegeben. Somit kann zwischen uns kein - wie auch immer geartetes - wirksames Vertragsverhältnis entstanden sein und mithin auch keine Zahlungsverpflichtung meinerseits. Daher werde ich Ihre Forderung nicht bezahlen.

Hilfsweise fechte ich den Vertrag wegen arglistiger Täuschung gem.§123 BGB an, ganz hilfsweise widerrufe ich die vermeintliche Willenserklärung.

Nach dem Kontaktieren des Verbraucherschutzes wurde ich eindeutig über die Rechtslage dieses Falles aufgeklärt.
Demnach haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen keinerlei rechtliche Wirkung in Bezug auf einen möglichen Vertragsabschluss.
Desweiteren muss der Hinweis auf Zahlungsbedingungen zwingend VOR der Anmeldeschaltfläche erscheinen und vom Verbraucher deutlich erkennbar sein um somit rechtsgültig wirken zu können. Da dies auf Ihrer Internetseite nicht der Fall ist und sie UNTER der eben genannten Schaltfläche erscheinen, ist kein Vertrag zustande gekommen.

Sollten Sie anderer Meinung sein, muss ich sie auf den Rechtsweg verweisen. Mahn- oder Inkassoschreiben können Sie sich sparen, ich werde darauf nicht reagieren.

Sie können sich auch den Aufwand für ein gerichtliches Mahnverfahren ersparen, er wäre nutzlos für Sie, denn ich werde gegen einen Mahnbescheid auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Eine Klage Ihrerseits sehe ich jedenfalls mir Ruhe, Gelassenheit und Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
K*****


nun kam nach mehrmaliger mail, die immer wieder den gleichen irrsinnigen inhalt hatten, eine mahnung:

ZAHLUNGSERINNERUNG

Sehr geehrte/r Herr/Frau K*****,

leider konnten wir bis zum heutigen Tage keinen Zahlungseingang auf unsere Rechnung RE01-1*****
vom 08.11.2006 feststellen. Sicherlich handelt es sich dabei um ein Versehen. Sollten Sie
inzwischen gezahlt haben, so betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

12 - Monatszugang Genealogie.de 60,00 Euro
---------------------------------------------------------------
Zahlungsbetrag 60,00 Euro
(Ohne Abzug sofort zahlbar)

Zu Ihrer Information:
Die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag über die
Bereitstellung der Online-Datenbank Genealogie.de. Sie haben sich für dieses Dienstleistungsangebot
unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und E-mail Adresse eingetragen. Ferner haben Sie uns gegenüber
bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu
haben. Das Ihnen zustehende Widerrufsrecht haben Sie gar nicht, nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt.
Insbesondere ist ein Widerruf nach Inanspruchnahme der Dienstleistung nicht mehr möglich, vgl. § 312d
Abs. 3 BGB . Bitte beachten Sie hierzu die Ihnen mit Vertragsschluss übermittelten und auf der Seite
Genealogie.de jederzeit einsehbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort unter II.2. sowie II.7.
wurden Sie ebenso wie auf der Anmeldeseite klar und deutlich über die Entgeltlichkeit des
Dienstleistungsvertrages informiert:

"Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmalige Nutzungsentgelts von 60,00 Euro verpflichtet (Entgelt). Die
Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Über diesen Betrag wird dem Nutzer eine Rechnung zugesandt.
Der Rechnungsbetrag ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts des Nutzers und unter Abbedingung von § 614 BGB
nach Vertragsschluss fällig."

Hinweis:
Diese Zahlungserinnerung wirkt verzugsbegründend und bewirkt gem. §§ 280, 286 BGB, dass Sie von nun an zum
Ersatz des sog. Verzögerungsschadens verpflichtet sind. Dazu gehören insbesondere auch die weiteren Kosten
der Rechtsverfolgung, etwa durch weitere Mahnungen, Einschaltung eines Inkasso-/Rechtsanwaltsbüros oder
Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens. Die dadurch entstehenden Mehrkosten stehen nicht zu unserer
Disposition.

Wir bitten Sie, den oben aufgeführten Betrag bis zum
13.12.2006
durch Zahlung auf dem u.g. Konto unter Angabe des Verwendungszweckes
01-******-******-******-4
auszugleichen.

Inhaber: Genealogie Ltd.
[*** Konto ***]

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter per E-Mail unter mahnung(at)genealogie.de oder telefonisch unter +49-180-38**-***-*** ( 9 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz ) zur Verfügung.

Sollten Sie Grund zu der Annahme haben, dass ein Dritter Ihren Namen, Email-Adresse und/oder Anschrift missbraucht hat, so teilen Sie uns das bitte mit. Wir werden dann selbstverständlich straf- und zivilrechtliche Schritte einleiten und den Ermittlungsbehörden die vorliegenden Informationen weiterleiten.


Mit freundlichen Grüßen, Ihr Genealogie.de - Team


dies ist die mail, die mich erstmal richtig erschreckte..
doch nun, wo ich eure beiträge gelesen habe, macht mir das mut, doch nicht zu zahlen..
gibt es denn jemanden, der tatsächlich deswegen vor gericht musste???
es tut zwar weh, aber die 60 euro würde ich dennoch zahlen, wenn ich wüsste, dass die folgekosten auf mich zukämen... habt ihr einen rat?!
liebe grüße netti

ps:habe auch auf anraten des verbraucherschutzes einen screenshot gemacht...





* aus rechtlichen Gründen geändert, bitte die Forenregeln beachten
 
Alt 09.12.2006, 19:21   # 136
svitlove
 
Registriert seit: 09.12.2006
Beiträge: 5
achso noch einige fragen:

wie ist das mit dem einschreiben mit rückschein?? wie funktioniert das und geht das nur, wenn ich etwas per post von genealogie.de bekommen??

und was sagt ihr zu einer schon erwähnten sammelklage??
diese mails von genealogie.de nerven ungemein und machen mich echt fertig..
obwohl ich mehrmals geschrieben hatte, bitte nicht mehr belästigt zu werden, kam immer und immer wieder etwas zurück........
 
Alt 09.12.2006, 19:58   # 137
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von svitlove
obwohl ich mehrmals geschrieben hatte, bitte nicht mehr belästigt zu werden, kam immer und immer wieder etwas zurück........
Ein T5F hilft meistens.>> T5F
Zitat:
Zitat von svitlove
wie ist das mit dem einschreiben mit rückschein??
Vielleicht erkärt dieses es.
Zitat:
Beim Versand von Schriftstücken ist immer darauf zu achten, dass für den Streitfall auch der Zugang beim Empfänger nachgewiesen werden kann. Ein Einwurf-Einschreiben stellt hierbei vor Gericht keinen Nachweis für den tatsächlichen Zugang des Schriftstückes dar.
Bedeutet:
Zitat:
Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem Urteil klargestellt, dass im Gegensatz zum Übergabe-Einschreiben bei einem so genannten Einwurf-Einschreiben keine persönliche Aushändigung des Schriftstückes erfolge.
In dem Sinne:
Das Einwurf-Einschreiben gelangt mit Einwurf in den Machtbereich des Empfängers.

M.f.G.
 
Alt 09.12.2006, 20:22   # 138
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Zitat:
Zitat von svitlove
und was sagt ihr zu einer schon erwähnten sammelklage??
Lies dir dazu mal diesen Post - KLICK
 
Alt 10.12.2006, 12:06   # 139
Jenny2908
Gastposter
 
Ich traue es mich gar nicht sagen.... ich bin natürlich auch darauf reingefallen. Genau wie bei euch allen die Standartantw. vom Support, mein Widerrufsrecht ist verfallen und ich bin mit meinen 60€ im Verzug. Ich wollte eigentlich gerade bezahlen....

Jetzt würde ich gerne Versuchen ein Schreiben wegen Täuschung per Einschreiben zu schicken. Kann mir jemand helfen (ich bin leider Abz***er-Neuling) was habt ihr geschrieben? Ich bekomme keine Formulierung hin. Kann mir jemand den entsprechenden Absatz aus seinem Schreiben geben???

Vielen Dank schon mal für die Hilfe
LG
Jenny
 
Alt 10.12.2006, 12:09   # 140
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Jenny2908
Ich traue es mich gar nicht sagen.... ich bin natürlich auch darauf reingefallen. Genau wie bei euch allen die Standartantw. vom Support, mein Widerrufsrecht ist verfallen und ich bin mit meinen 60€ im Verzug. Ich wollte eigentlich gerade bezahlen....

Jetzt würde ich gerne Versuchen ein Schreiben wegen Täuschung per Einschreiben zu schicken. Kann mir jemand helfen (ich bin leider Abz***er-Neuling) was habt ihr geschrieben? Ich bekomme keine Formulierung hin. Kann mir jemand den entsprechenden Absatz aus seinem Schreiben geben???

Vielen Dank schon mal für die Hilfe
LG
Jenny
Gehe mal hier hin.
Musterbriefe
Hier findest du Musterbriefe. Ich würde mir die #5--#6--#7 durchlesen.
 

Alt 29.05.2012, 04:31 # --
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