Achtung wieder E-Mail mit dem Angebot als Produkttester "EuCeVa (EuMedien)" unterwegs


Alt 24.09.2006, 00:44   # 1
Keksboy
 
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Registriert seit: 28.02.2006
Ort: Berlin - Zehlendorf
Beiträge: 47
Achtung wieder E-Mail mit dem Angebot als Produkt-tester unterwegs

Hallo.

Die Firma E.u.C.e.V.a (E.u.M.e.d.i.e.n GmbH) http://***.euceva.com/index.php hat mir eine Mail geschickt Produkte zu Testen. Das was irgendwie bekannt vorkommt ist das man dort eine Gebühr von 7,-€ pro Monat für 12 Monate im Voraus Zahlen soll. Irgendwo habe ich das schon mal gelesen.

Wem wunderts gibt es auch dazu wieder ein Forum. Neugierig?

Dann hier : http://www.snakecirty.de/board/showt...&threadid=5254

Die Aussagen sind zwar schon etwas älter aber Irgendwie doch Aktuell.

Na ja, Sollte dieser Beitrag nur einen davor bewaren eine falsche entscheidung zu fällen sehe ich das schon als ein Erfolg an.

Bis Dann.

Bitte keine direkten Verlinkungen zu solchen Seiten.
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Alt 24.09.2006, 10:28   # 2
bitboy0
 
Registriert seit: 31.07.2006
Beiträge: 101
Zitat:
* Hinweise:

Mit dieser unverbindlichen Bewerbung als Teilnehmer kommt kein Vertragsabschluss zustande!

Ein Vertragsabschluss kommt erst zustande, nachdem Sie einer unserer Mitarbeiter zurückgerufen hat und Sie ausdrücklich Ihr Einverständnis dazu erklären.

Mit dem Abschicken Ihrer Bewerbung erlauben Sie uns, Ihre persönlichen Daten gemäß § 3 Abs.1 TDDSG sowie § 12 Abs.2 MDStV in unserem System zu speichern und erkären sich mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden.


Also erst mal KEIN Vertrag durch Anmeldung. Es wäre ja mal richtig interessant so ein "Bewerbungsgespräch" am Telefon mitzuschneiden...

gruß
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Alt 24.09.2006, 10:45   # 3
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von bitboy0
Zitat:
* Hinweise:

Mit dieser unverbindlichen Bewerbung als Teilnehmer kommt kein Vertragsabschluss zustande!

Ein Vertragsabschluss kommt erst zustande, nachdem Sie einer unserer Mitarbeiter zurückgerufen hat und Sie ausdrücklich Ihr Einverständnis dazu erklären.

Mit dem Abschicken Ihrer Bewerbung erlauben Sie uns, Ihre persönlichen Daten gemäß § 3 Abs.1 TDDSG sowie § 12 Abs.2 MDStV in unserem System zu speichern und erkären sich mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden.


Also erst mal KEIN Vertrag durch Anmeldung. Es wäre ja mal richtig interessant so ein "Bewerbungsgespräch" am Telefon mitzuschneiden...

gruß
Das Aufnehmen des Gespräches wäre nicht nur interessant sondern übertrieben gesagt Notwehr. Ist zwar nicht "EuCeVa (EuMedien)" aber trotzdem Wahrnung.Meine Tochter wurde angerufen und sollte einen Vertrag für eine TV Zeitung abschliessen. Da sie unschlüssig war, riefen die am nächsten Tag natürlich wieder an. Meine Tochter teilte mit, dass sie keinen Vertrag abschliesst und forderte auf, dass ihre Daten aus dem System raus genommen werden. Wurde auch zugesagt. Nun bekommt sie laufend diese Zeitung. Auf den Widerspruch wurde nicht reagiert. Jetzt wurde sie aufgefordert ihre Kontendaten betreffs Abbuchung mitzuteilen.
Kommt mir doch alles sehr bekannt vor.
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Alt 24.09.2006, 12:02   # 4
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von bitboy0
Es wäre ja mal richtig interessant so ein "Bewerbungsgespräch" am Telefon mitzuschneiden...
Das würde ich nicht machen.
Wer am Telefon was verkaufen will, ist erfahrungsgemäß unseriös.
Durch eine E-Mail will man die unaufgeforderte (verbotene) Telefonwerbung umgehen.
Wichtig ist,es können per Telefon gültige Verträge geschlossen werden.
Viele Angerufene geben eine "fahrlässige Willenserklärung" ab.
Oft wird ein Intresse,(ein "ja" reicht oft) als Willenserkärung ausgelegt.
Voraussetzung für einen Vertrag,ist die korrekte "Widerrufsbelehrung" und "Zusendung" der AGB.

Weil die Eu***** schon wegen "Unerlaubter Telefonwerbung" verurteilt wurde,wählt sie den Weg über die E-Mail.
Zitat:
Die Zusendung einer unverlangten E-Mail zu Werbezwecken verstößt grundsätzlich gegen die guten Sitten im Wettbewerb.
>>unzulässige E-Mail-Werbung, - BGH, Urteil vom 11. März 2004, AZ: I ZR 81/01 - <<
Zitat:
Das Aufnehmen des Gespräches wäre nicht nur interessant sondern übertrieben gesagt Notwehr.
Hat aber ohne Zustimmung keine Beweiskraft.

War noch was:? ach ja.
§ 105 Nichtigkeit der Willenserklärung
(2)Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird.

M.f.G.
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Alt 24.09.2006, 12:54   # 5
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von immorb
Oft wird ein Intresse,(ein "ja" reicht oft) als Willenserkärung ausgelegt.
Voraussetzung für einen Vertrag,ist die korrekte "Widerrufsbelehrung" und "Zusendung" der AGB.

§ 105 Nichtigkeit der Willenserklärung
(2)Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird.

M.f.G.
Danke Immorb ,habe ich doch echt nicht daran gedacht .
Sollte mir eigentlich nicht passieren.
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Alt 24.09.2006, 16:33   # 6
Jerry Cotton, FBI-Agent
Gastposter
 
Bei Eumedien oder Euceva sollten alle Alarmglocken klingeln!

Sie werben wieder mit

Einfach kostenlos
Produkte testen


und in den AGB stehen dann die Kosten:

http://w*w.produkte-testen.de/bedingungen.asp

:cry:
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Alt 12.02.2012, 14:57 # --
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