123simsen.com - Teil 1

Alt 23.10.2006, 09:46   # 201
Pixie_Corpse
Gastposter
 
So, mir ist auch dieser Mist mit 123.simsen passiert...
Hab mich jetzt durchs Forum gelesen und bin mir sicher,dass ich nichts zahlen werde.
Hab mir auch schon einen Musterbrief gespeichert. Das einzige Problem,das ich jetzt noch habe, ist dass ich weder die Seite noch die AGB's von 123.simsen abspeichern kann... Kann mir da jemand helfen?
Hab übrigens auf eine Kündigung, die ich geschrieben habe auch eine Antwort bekommen (stand zwar drin, dass meine Kündigungsfrist abgelaufen sei aber naja...), hab dann geschrieben,dass ich für die Zukunft alle möglichen "Dienste" bei denen kündigen will und da kam auch eine Antwort:

"Sehr geehrte(r) .........,

nach Zahlungseingang entsprechen wir Ihrem Wunsch nach Kündigung und
akzeptieren diesen zum Ende der Laufzeit.

Nach Zahlungseingang kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu!

Mit freundlichem Gruß

Peter Müller
123simsen.com"
 
Alt 23.10.2006, 10:00   # 202
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Pixie_Corpse
So, mir ist auch dieser Mist mit 123.simsen passiert...
Hab mich jetzt durchs Forum gelesen und bin mir sicher,dass ich nichts zahlen werde.
Mit freundlichem Gruß

Peter Müller
123simsen.com"

Zitat:
Hab übrigens auf eine Kündigung, die ich geschrieben habe auch eine Antwort bekommen (stand zwar drin, dass meine Kündigungsfrist abgelaufen sei aber naja...), hab dann geschrieben,dass ich für die Zukunft alle möglichen "Dienste" bei denen kündigen will und da kam auch eine Antwort:
Sorry, aber hast du beim lesen hier nicht mitbekommen, dass man nicht kündigen kann. Mit einer Kündigung hast du dann den Vertrag anerkannt und musst zahlen.
Man muss gegen den angeblich abgeschlossenen Vertrag Widerspruch einlegen. Du kannst doch nur Widerspruch gegen den vertrag einlegen wenn du ihn nicht abgeschlossen hast.
Zitat:
nach Zahlungseingang entsprechen wir Ihrem Wunsch nach Kündigung und
akzeptieren diesen zum Ende der Laufzeit.
Da deine Kündigung erst nach Zahlung angenommen wird, würde ich denen Mitteilen, dass ich Widerspruch wegen Irrtum einlege.
http://www.verbraucherrechtliches.de...abo-vertragen/
Hast du eine wie vom Gesetz her vorgeschriebene Widerrufsbelehrung erhalten ? Wenn nicht würde ich denen mitteilen, dass du keine erhalten hast und die Widerrufsfrist somit noch besteht.
 
Alt 23.10.2006, 16:59   # 203
SpieleMatz
Gastposter
 
hallo,

wir wohnen genau an der selben anschrift wie frau frauke bernhof.
nachdem das hr fernsehen heute bei uns war, wollten wir allen usern
nur mitteilen, das diese dame hier nicht wohnt. diese adresse ist
nur zum schein angegeben worden. ihr könnt euch die post an
diese adresse ruhig sparen.


mfg.
die bewohner aus sterup, zweimühlenweg 9
 
Alt 23.10.2006, 17:01   # 204
Linus Deluxe
Gastposter
 
Hey Leute

auf gar keinen Fall bezahlen die Firma gibs sowieso nicht!!!Alles Betrug und ist rechtlich auch nicht haltbar!Habe zwar noch keine Mahnungen erhalten aber gleich mal ein schreiben verfasst. vielleicht lassen sie mich ja dann gleich in ruhe!aber kein grund zu panik. ist zwar nervig.aber auf gar keinen fall zahlen!!!



2. widerruf meines angeblichen abos!

Sehr geehrte Damen und Herren,


Ich gebe Ihnen eine kleine Information:

Inhalt der Willenserklärung: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer "Registrierung", "Anmeldung" o.ä. einen Vertragsschluss beabsichtigt, dann kann sich der "Nichtkunde" darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Es obliegt dann dem Anbieter, der das Entgelt fordert, den Vertragsschluss zu beweisen. Wenn z.B. nur an einer für den Kunden nur mit einer Lupe auffindbaren Stelle auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen wird, ansonsten mehrfach von einem Gratis-Dienst gesprochen wird, wird der Anbieter eine Registrierung nicht als auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags gerichtete Willenserklärung verstehen dürfen. Vgl. dazu etwa das Urteil des AG München vom 25.07.2005 (Aktenzeichen: 163 C 13423/05).

Sie haben also nur versteckt darauf hingewiesen, dass Ihre seite Kostenpflichtig ist, was, laut desselben Aktenzeichens, nicht darauf hindeutet das der Verbraucher, in diesem Falle Ich, ein Abo eingehen möchte.

Weiterhin möchte Ich daraufhinweisen, das laut § 355 Abs. 2 BGB eine für den Verbraucher deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist und einen Hinweis auf den Fristgebinn enthält, erforderlich ist, ich aber nicht erhalten habe.

Bei nicht genehmigung meines Widerrufs und Verfall Ihrer Mahnung behalte ich mir rechtliche Schritte vor.

Ihre vorgehens weise ist nicht rechtens.

bgb §

312c absatz 1,2,3

312d absatz 2

312e absatz 4

119

120

124

125

134 da falsche angaben

139

142

§ 263a
Computerbetrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) § 263 Abs. 2 bis 7 gilt entsprechend.

(3) Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) In den Fällen des Absatzes 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 entsprechend.






§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.


(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.


nur so als Info, überprüfen sie mal ihre Angaben allein die Ansprechperson für Deutschland!Ich wohne nämlich in Sterup. Den Weg gibt es ja aber die Person!Und den Sitz des Unternehmen sowie das Inkassounternehmen ist reiner Schein.

Werde sie mich mit Drohungen oder sonstigen belästigen sehe ich mich gezwungen rechtliche Schritte vornehmen.

Leif Jessen-Thiesen



Kopien wurden angefertigt und dies Schreiben gilt mit maschineller Unterschrift .
 
Alt 23.10.2006, 17:47   # 205
tut nichts zr sache
Gastposter
 
hallo,
also..mir ist das selbe mißgeschik pasiert wie euch,habe bei 12simsen eine "gratis"-sms versand und dadurch halt diesen "vertrag" abgeschlossn.naja es ist schon einen monat zurük,habe nämlich ne emailaddi angegeben die ich selten benutz.naja ich hab auch schon 2 ahnung bzw eine mahnung per sms bekommen,aber prompt eine widerrufsemail geschickt bzw überlege ob ich nen brief noch schicke???naja aufjedenfall wüsste ich gern wenn ja ob es sich lohnt nen brief zu schicken bzw wo ich ihn hinschicken muss....naja hab aufjedenfall noch nen lustigen spruch inner email eingebaut
 
Alt 23.10.2006, 23:09   # 206
k40s
Gastposter
 
also naja wie alle hier hab ich eben mit diesen chaoten von 123simsen.com der selbe schabernack erlebt:
ich habe mich dort angemeldet mit richtigem namen aber falscher adresse angemeldet. weil ich dachte das es scih hierbei wirklich um kostenlosen sms versand handelt(es mir aber doch nich ganz geheuer war ). wie so oft haken bei den agbs gemacht un schon wars passiert. ich denke wie bei allen hier 15 tage später(direkt nach ablauf der widerrufsfrist) bekam ich die mahn email die ich dann auch mit einem in einem anderen forum gefundenen musterbrief beantwortetet hier die komplette mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,


Hiermit widerrufe ich meine angebliche Anmeldung vom 04.10.2006 um 20:45:16 Uhr für die SMS-Dienstleistungen bei 123simsen.com Honeydue Ltd. mit sofortiger Wirkung!!!

Hierbei berufe mich auf das Widerrufsrecht gem. § 355 (2) BGB, nachdem das Widerrufsrecht nicht erlischt, sofern der Verbraucher nicht (ausdrücklich) darauf aufmerksam gemacht worden ist. Dies ist bei mir nie geschehen. Ich habe von ihnen auch keine Vertragliche Leistung in Anspruch genommen bis auf eine Gratis SMS. Ich mache deshalb von meinem Widerrufsrecht Gebrauch, dass bis zum heutigen Tage nicht erloschen ist.

Zu dem Auszug der Erklärung der Mahnung :
Auf dieses Widerrufsrecht gem. § 312 d BGB haben wir Sie ausdrücklich hingewiesen. Damit ist Ihr 123simsen - Zugang in ein kostenpflichtiges Abonnement übergegangen. Das Nutzungsentgelt ist 12 Monate im Voraus zu entrichten, dies ist auch unseren Teilnahmebedingungen zu entnehmen.
Bin ich von ihnen zu keiner Zeit auf mein Wiederrufsrecht hingewiesen worden.

Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass die von Ihnen angegebene IP-Adresse nicht mit meiner zum Zeitpunkt des Besuches ihrer Internetpräsenz übereinstimmt. Anschließend möchte ich Sie bitten, Ihre Angaben zu dem Sachverhalt zur Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft an Eides Statt zu erklären, dass dieses meine IP-Adresse sein soll. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass eine falsche Angabe mit erheblicher Strafe bedroht ist. Meine IP lässt sich auch über meinen Anbieter nachvollziehen.

Des weiteren möchte ich ihnen mitteilen, dass gem. § 305 c BGB einige Klauseln ihrer AGB`s als überraschende Klauseln angesehen werden können und es deshalb zu irrtümlichen Willenserklärungen gem. §119 BGB kommen könnte. Es könnte in diesem Zusammenhang auch § 123 BGB genannt werden.

Ich erwarte umgehend eine schriftliche Bestätigung der Auflösung des Vertrages, auf den Verzicht der Zahlungsforderungen ihrerseits und bitte Sie hiermit, mir keine weiteren Rechnungen oder gar Mahnungen zu schicken.

Sollte dies wieder Erwarten der Fall sein, werde ich mit meinem Anwalt mögliche rechtliche Schritte in Betracht ziehen.


Mit freundlichen Grüssen


die antwort war eben blabla sie haben unseren diesmnt bereits in anspruch genommen blabal daher erlischt das widerrufsrehct.
ich habe mir nun den ganzen abend auf verschiedenen internetseiten und foren threads un tipps zu diesem thema (123simsen.com)durchgelesen und werde nun an meinem entschluss festrhalten nicht zu bezahlen.

nun meine fragen
1. soll ich eine weitere mail an den anbieter senden in denen isch sage das ich nicht zahelen werde?
2.unabhängig von 1. wie wird die firma weiter vorgehen?? wietere mahnmails?? direkt inkasso brief?
3. bei inkasso brief angenommen ich reagiere nichgt mus sja ein gerichtlicher mahnbescheid oder wie des heisst an mich gesendet werden.... dem ich ja aber auch direkt widersprechen kann un dann liegt die beweislast wieder bei 123simsen.com .
4.bei wem ging es schon so weit hat jemand schon diese erfahrung gemacht?? inkasso.... gerichtlicher mahnbescheid......
5. aws hab ich evtl(für die zukunft) falsch gemacht???
es wäre net wenn wenn einige sinnvolle threads mit nützlichen antworten kämen
diese angelegenheit hat mich nämlcih schon mehr nerven gekostet als mir lieb ist.
vielen vielen dank im vorraus
 
Alt 24.10.2006, 14:16   # 207
Biberlady
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von schnippewippe
Die aber schlau genug sind ,nun doch nicht zu bezahlen. Kapiert!!!!!!!!!

Ok ,soll jetzt keine Beleidigung gegenüber den Anderen sein, die bezahlt haben. Wenn ich nicht das Forum damals wegen Simsen.de gefunden hätte, hätte ich vielleicht auch noch bezahlt.
hallo,
bin auch so ne dumme die sich reinlegen lassen hat bei 123simsen. hab aber noch nicht bezahlt. kannst du mir helfen wie da wieder raus komme? hab kein plan. heul
 
Alt 24.10.2006, 17:25   # 208
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Biberlady
hallo,
bin auch so ne dumme die sich reinlegen lassen hat bei 123simsen. hab aber noch nicht bezahlt. kannst du mir helfen wie da wieder raus komme? hab kein plan. heul
Lese dir den Link mal durch.
http://www.verbraucherrechtliches.de...abo-vertragen/
Ich würde Widerspruch einlegen.
Über deinen Post ist einer eingestellt worden. Lese dir die Seiten hier durch, da findest du alles was du wissen musst.
 
Alt 24.10.2006, 22:02   # 209
1989
 
Registriert seit: 12.10.2006
Beiträge: 13
Muss ich überhaupt wiederspruch einlegen... habe da was gelesen und da stand es sei nicht nötig
 
Alt 25.10.2006, 09:07   # 210
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Zitat:
Zitat von 1989
Muss ich überhaupt wiederspruch einlegen... habe da was gelesen und .........
.....und das war eine Antwort von schnippewippe. Geh noch mal zurück und lies den Post #176
 
Alt 25.10.2006, 15:57   # 211
*~*Nancy*~*
Gastposter
 
Hallo Leute.. Ich bin auch drauf reingefallen.. Soagr gleich zweimal.. Ich möchte gern mal wissen ob ihr zahlt und was ihr macht.. ich hab voll sch***, da bin ich ehrlich alles zu zahlen müssen.. Ich bin bei smsfree24.de vera****t worden und bei 123simsen.. Meldet al euch muss man das echt zahlen? Man ist doch reingelegt worden..

Ich könnt heulen..
 
Alt 26.10.2006, 13:13   # 212
Unregistriert / Ancadia
Gastposter
 
Hey Leute !
Langsam bekomme ich volle Kanne Panik ! Wo anders wurde gesagt abwarten und einfach garnix machen und nun hab ich den salat!
Die Haben ein Inkassounternehmen informiert! Wie soll ich mich nun verhalten?
Doch noch ein einschreiben mit Wiederspruch senden?
Oder was ?
Hab echt richtig Panik. Bin noch Schülerin und echt nicht dier finanziellen Mittel für sowas. Leider bin ich auch schon volljährig!
Also habt ihr einen guten Rat für mich und zwar möglichst schnell!
 
Alt 26.10.2006, 13:39   # 213
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Zitat:
Zitat von Unregistriert / Ancadia
Hey Leute !
Langsam bekomme ich volle Kanne Panik ! Wo anders wurde gesagt abwarten und einfach garnix machen und nun hab ich den salat!
Das man dich woanders falsch beraten hat, ist natürlich nicht schön. Unter bestimmten Vorraussetzungen kann es ggf. erfolgversprechend sein, wenn man das alles ignoriert. Da Du aber volljährig bist, wäre es besser gewesen, wenn Du gleich widerrufen hättest.

Zitat:
Zitat von Unregistriert / Ancadia
Die Haben ein Inkassounternehmen informiert! Wie soll ich mich nun verhalten?
Doch noch ein einschreiben mit Wiederspruch senden?
Das ist wahrscheinlich die letzte Möglichkeit die Forderung noch abzuwenden. Teile dem Inkasso mit, dass kein rechtkräftiger Vertrag zustande gekommen ist.

Hier findest Du ein paar Musterbriefe - KLICK
__________________
Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung:space Nachdenkseiten

Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
 
Alt 26.10.2006, 14:51   # 214
Unregistriert / Ancadia
Gastposter
 
HMM! Dann werd ich mal sofort dran machen einen hübschen Brief zu verfassen !
Danke schon mal! Hoffentlich geht das nochmal gut aus! Mir ist Angst und Bange! aber das werde ich denen nicht zeigen!
 
Alt 26.10.2006, 19:04   # 215
199
Gastposter
 
Hallo zusammen!
Also ich habe jetzt auch meine erste Mahnung per Mail erhalten und bastel grad an meinem Widerruf.Allerdings weiß ich nicht, wo ich den hin schicken soll, da ja diese deutsche Adresse falsch ist.Soll ich das wirklich nach England schicken?Oder reicht es auch per Mail?
lg Steffi
 
Alt 26.10.2006, 21:00   # 216
k40s
Gastposter
 
also naja wie alle hier hab ich eben mit diesen chaoten von 123simsen.com der selbe schabernack erlebt:
ich habe mich dort angemeldet mit richtigem namen aber falscher adresse angemeldet. weil ich dachte das es scih hierbei wirklich um kostenlosen sms versand handelt(es mir aber doch nich ganz geheuer war ). wie so oft haken bei den agbs gemacht un schon wars passiert. ich denke wie bei allen hier 15 tage später(direkt nach ablauf der widerrufsfrist) bekam ich die mahn email die ich dann auch mit einem in einem anderen forum gefundenen musterbrief beantwortetet hier die komplette mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,


Hiermit widerrufe ich meine angebliche Anmeldung vom 04.10.2006 um 20:45:16 Uhr für die SMS-Dienstleistungen bei 123simsen.com Honeydue Ltd. mit sofortiger Wirkung!!!

Hierbei berufe mich auf das Widerrufsrecht gem. § 355 (2) BGB, nachdem das Widerrufsrecht nicht erlischt, sofern der Verbraucher nicht (ausdrücklich) darauf aufmerksam gemacht worden ist. Dies ist bei mir nie geschehen. Ich habe von ihnen auch keine Vertragliche Leistung in Anspruch genommen bis auf eine Gratis SMS. Ich mache deshalb von meinem Widerrufsrecht Gebrauch, dass bis zum heutigen Tage nicht erloschen ist.

Zu dem Auszug der Erklärung der Mahnung :
Auf dieses Widerrufsrecht gem. § 312 d BGB haben wir Sie ausdrücklich hingewiesen. Damit ist Ihr 123simsen - Zugang in ein kostenpflichtiges Abonnement übergegangen. Das Nutzungsentgelt ist 12 Monate im Voraus zu entrichten, dies ist auch unseren Teilnahmebedingungen zu entnehmen.
Bin ich von ihnen zu keiner Zeit auf mein Wiederrufsrecht hingewiesen worden.

Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass die von Ihnen angegebene IP-Adresse nicht mit meiner zum Zeitpunkt des Besuches ihrer Internetpräsenz übereinstimmt. Anschließend möchte ich Sie bitten, Ihre Angaben zu dem Sachverhalt zur Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft an Eides Statt zu erklären, dass dieses meine IP-Adresse sein soll. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass eine falsche Angabe mit erheblicher Strafe bedroht ist. Meine IP lässt sich auch über meinen Anbieter nachvollziehen.

Des weiteren möchte ich ihnen mitteilen, dass gem. § 305 c BGB einige Klauseln ihrer AGB`s als überraschende Klauseln angesehen werden können und es deshalb zu irrtümlichen Willenserklärungen gem. §119 BGB kommen könnte. Es könnte in diesem Zusammenhang auch § 123 BGB genannt werden.

Ich erwarte umgehend eine schriftliche Bestätigung der Auflösung des Vertrages, auf den Verzicht der Zahlungsforderungen ihrerseits und bitte Sie hiermit, mir keine weiteren Rechnungen oder gar Mahnungen zu schicken.

Sollte dies wieder Erwarten der Fall sein, werde ich mit meinem Anwalt mögliche rechtliche Schritte in Betracht ziehen.


Mit freundlichen Grüssen


die antwort war eben blabla sie haben unseren diesmnt bereits in anspruch genommen blabal daher erlischt das widerrufsrehct.
ich habe mir nun den ganzen abend auf verschiedenen internetseiten und foren threads un tipps zu diesem thema (123simsen.com)durchgelesen und werde nun an meinem entschluss festrhalten nicht zu bezahlen.

nun meine fragen
1. soll ich eine weitere mail an den anbieter senden in denen isch sage das ich nicht zahelen werde?
2.unabhängig von 1. wie wird die firma weiter vorgehen?? wietere mahnmails?? direkt inkasso brief?
3. bei inkasso brief angenommen ich reagiere nichgt mus sja ein gerichtlicher mahnbescheid oder wie des heisst an mich gesendet werden.... dem ich ja aber auch direkt widersprechen kann un dann liegt die beweislast wieder bei 123simsen.com .
4.bei wem ging es schon so weit hat jemand schon diese erfahrung gemacht?? inkasso.... gerichtlicher mahnbescheid......
5. aws hab ich evtl(für die zukunft) falsch gemacht???
es wäre net wenn wenn einige sinnvolle threads mit nützlichen antworten kämen
diese angelegenheit hat mich nämlcih schon mehr nerven gekostet als mir lieb ist.
vielen vielen dank im vorraus


BITTE ANTWORTET MA JEMAND AUF DIESEN THREAD NICH IMME RNUR AUF DIE STÄNDIG GLEICH GESTELLTEN UN GLEICH BEANTWORTETEN FRAGEN!!!!!
 
Alt 26.10.2006, 22:12   # 217
1989
 
Registriert seit: 12.10.2006
Beiträge: 13
Hallo heute erhielt ich wieder eine Mahnung

Sehr geehrte/r chr****** SCH****,

bitte überweisen Sie sofort den unten genannten Betrag.

Liegt es in Ihrem Interesse zukünftig als zahlungsunfähig geführt zu werden, mit allen
unangenehmen Folgen, die durch die von uns eingeleiteten Maßnahmen entstünden?

Dies wäre unter anderem:

- Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid
- Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
- Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw.
- Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (ehemals Offenbarungseid)
- Eintrag in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse

Sie haben sich am 24.09.2006 um 22:26:54 Uhr unter der gespeicherten IP 88.134.224.152 bei dem SMS-Service (bitte folgenden Link anklicken) w**.123simsen.com angemeldet.


Wir haben Sie mehrmals aufgefordert die Forderung zu begleichen. Ihren Zahlungseingang
haben wir bis zum 25.10.2006 erwartet. Bis jetzt ist kein Zahlungseingang von Ihnen zu
verzeichnen.

Überweisen Sie 96,00 Euro auf das folgende Konto:

Institut: Commerzbank
Kto: 6195077
BLZ: 20040000
Kontoinhaber: Cube Media GmbH



Ihre Verbindungen in der Übersicht:

in der 2 mahnung stand aber schon wieder ne andere bank... soll ich das ganze ignorieren??????

Edit: Bitte keine Namen ausschreiben - Feind liest mit. Bitte auch keine direkten Links dorthin, wegen Google. - W.

Sieht so aus, als wechseln die die Banken wie andere das Unterhemd. Sehr "seriös"! Außerdem haben die zwischen dem Mahnbescheid und der Zwangsvollstreckung einen kleinen, aber wichtigen Zwischenschritt "vergessen" - und zwar das Einklagen des Betrages vor Gericht. Das muß nämlich geschehen, sonst hat der Gerichtsvollzieher keinen vollstreckbaren Titel und wird deshalb auch nicht aktiv. Also, wenn du meine Meinung wissen willst - alles "heiße Luft". Natürlich kannst du auch zahlen - wenn du Geld zuviel hast.
 
Alt 27.10.2006, 01:59   # 218
Unregistriert / Ancadia
Gastposter
 
Soll ich den Brief in dem ich schreibe das kein Vertrag existen ist und so weiter denn eigentlich obwohl geschrieben wude ich solle sämtlichen schriftverkehr jetzt mit dem inkassounternehmen erledigen an die leute dort schicken oder an das inkasso ?
Oder vielleicht an beide?
Werde das moregn noch losschicken und wäre zu tausend dank verpflichet wenn mir vorher jemand antwortet !
Das ist echt was für DAS FASS OHNE BODEN ! Würde zugerne im fernsehen sehen wie man die mal fertig macht!
Also bezwahlen werde ich nicht! Nachdem ich mich heute mal nähr mit den Gesetzen die da greifen könnten beschäftigt hab denk ich mir in einem Prozess hätten die keine Chance!
Vielleicht will ich mitr da auch einfach nur selber hoffnung machen!
Danke schon mal im vorraus!
 
Alt 27.10.2006, 02:25   # 219
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Unregistriert / Ancadia
Soll ich den Brief in dem ich schreibe das kein Vertrag existen ist und so weiter denn eigentlich obwohl geschrieben wude ich solle sämtlichen schriftverkehr jetzt mit dem inkassounternehmen erledigen an die leute dort schicken oder an das inkasso ?
Oder vielleicht an beide?
Werde das moregn noch losschicken und wäre zu tausend dank verpflichet wenn mir vorher jemand antwortet !
Das ist echt was für DAS FASS OHNE BODEN ! Würde zugerne im fernsehen sehen wie man die mal fertig macht!
Also bezwahlen werde ich nicht! Nachdem ich mich heute mal nähr mit den Gesetzen die da greifen könnten beschäftigt hab denk ich mir in einem Prozess hätten die keine Chance!
Vielleicht will ich mitr da auch einfach nur selber hoffnung machen!
Danke schon mal im vorraus!
Da sich die Unterlagen zur Zeit bei der Inkasso befinden , würde ich dort hin schreiben. Die müssen den Brief dann ja mit zu den Unterlagen geben.
 
Alt 27.10.2006, 10:55   # 220
199
Gastposter
 
"Hallo zusammen!
Also ich habe jetzt auch meine erste Mahnung per Mail erhalten und bastel grad an meinem Widerruf.Allerdings weiß ich nicht, wo ich den hin schicken soll, da ja diese deutsche Adresse falsch ist.Soll ich das wirklich nach England schicken?Oder reicht es auch per Mail?
lg Steffi"


Hallo!
Kann mal bitte jemand auf meine Nachricht antworten?Weil ich würd den Widerruf gern bald los schicken, weiß aber eben nich wohin.
 

Alt 29.05.2012, 04:30 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
   
Thema geschlossen
Themen-Optionen


LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/vermeintliche-gratisdienste-abofallen/41003-123simsen-com-teil-1-a.html
Erstellt von Für Typ Datum
Warnung vor 123simsen.com :: Tabu Themen Dieses Thema Refback 04.09.2008 22:30
Internetvertrge - Abo bei 123simsen.com - Seite 2 - PC-WELT - FORUM Beitrag #0 Refback 22.08.2008 23:42
Abzockwelle Dieses Thema Refback 04.08.2008 19:11
Oh nein, ich brauche gaaanz schnell und dringend Hilfe...Rechnung von 99 Euro für eine sms Dieses Thema Refback 12.02.2007 12:33
Oh nein, ich brauche gaaanz schnell und dringend Hilfe...Rechnung von 99 Euro für eine sms Dieses Thema Refback 07.02.2007 13:44
Oh nein, ich brauche gaaanz schnell und dringend Hilfe...Rechnung von 99 Euro für eine sms Dieses Thema Refback 07.02.2007 11:50
Oh nein, ich brauche gaaanz schnell und dringend Hilfe...Rechnung von 99 Euro für eine sms Dieses Thema Refback 07.02.2007 10:49
Oh nein, ich brauche gaaanz schnell und dringend Hilfe...Rechnung von 99 Euro für eine sms Dieses Thema Refback 07.02.2007 10:31
Oh nein, ich brauche gaaanz schnell und dringend Hilfe...Rechnung von 99 Euro für eine sms Dieses Thema Refback 07.02.2007 09:01
Oh nein, ich brauche gaaanz schnell und dringend Hilfe...Rechnung von 99 Euro für eine sms Dieses Thema Refback 07.02.2007 08:37
Oh nein, ich brauche gaaanz schnell und dringend Hilfe...Rechnung von 99 Euro für eine sms Dieses Thema Refback 07.02.2007 08:22
Bin in eine AGB-Falle getappt...kann mir jemand weiterhelfen? - Thiazi Forum Dieses Thema Refback 06.02.2007 21:14
Bin in eine AGB-Falle getappt...kann mir jemand weiterhelfen? - Thiazi Forum Dieses Thema Refback 05.02.2007 21:01
Bin in eine AGB-Falle getappt...kann mir jemand weiterhelfen? - Thiazi Forum Dieses Thema Refback 05.02.2007 20:36
www.sekretaerinnen.de :: Thema anzeigen - Kennt jemand.... Dieses Thema Refback 19.12.2006 08:54
www.sekretaerinnen.de :: Thema anzeigen - Kennt jemand.... Dieses Thema Refback 18.12.2006 23:00
www.sekretaerinnen.de :: Thema anzeigen - Kennt jemand.... Dieses Thema Refback 18.12.2006 22:56
www.sekretaerinnen.de :: Thema anzeigen - Kennt jemand.... Dieses Thema Refback 18.12.2006 18:33
www.sekretaerinnen.de :: Thema anzeigen - Kennt jemand.... Dieses Thema Refback 18.12.2006 17:18
www.sekretaerinnen.de :: Thema anzeigen - Kennt jemand.... Dieses Thema Refback 18.12.2006 17:00
www.sekretaerinnen.de :: Thema anzeigen - Kennt jemand.... Dieses Thema Refback 18.12.2006 16:55


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:30 Uhr.