| | # 202 | |||
| Gastposter | Zitat:
Zitat:
Man muss gegen den angeblich abgeschlossenen Vertrag Widerspruch einlegen. Du kannst doch nur Widerspruch gegen den vertrag einlegen wenn du ihn nicht abgeschlossen hast. Zitat:
http://www.verbraucherrechtliches.de...abo-vertragen/ Hast du eine wie vom Gesetz her vorgeschriebene Widerrufsbelehrung erhalten ? Wenn nicht würde ich denen mitteilen, dass du keine erhalten hast und die Widerrufsfrist somit noch besteht. | |||
| | # 208 | |
| Gastposter | Zitat:
http://www.verbraucherrechtliches.de...abo-vertragen/ Ich würde Widerspruch einlegen. Über deinen Post ist einer eingestellt worden. Lese dir die Seiten hier durch, da findest du alles was du wissen musst. | |
| | # 210 | |
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
| Zitat:
| |
| | # 211 |
| Gastposter | Hallo Leute.. Ich bin auch drauf reingefallen.. Soagr gleich zweimal.. Ich möchte gern mal wissen ob ihr zahlt und was ihr macht.. ich hab voll sch***, da bin ich ehrlich alles zu zahlen müssen.. Ich bin bei smsfree24.de vera****t worden und bei 123simsen.. Meldet al euch muss man das echt zahlen? Man ist doch reingelegt worden.. Ich könnt heulen.. |
| | # 212 |
| Gastposter | Hey Leute ! Langsam bekomme ich volle Kanne Panik ! Wo anders wurde gesagt abwarten und einfach garnix machen und nun hab ich den salat! Die Haben ein Inkassounternehmen informiert! Wie soll ich mich nun verhalten? Doch noch ein einschreiben mit Wiederspruch senden? Oder was ? Hab echt richtig Panik. Bin noch Schülerin und echt nicht dier finanziellen Mittel für sowas. Leider bin ich auch schon volljährig! Also habt ihr einen guten Rat für mich und zwar möglichst schnell! |
| | # 213 | ||
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
| Zitat:
Zitat:
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| | # 215 |
| Gastposter | Hallo zusammen! Also ich habe jetzt auch meine erste Mahnung per Mail erhalten und bastel grad an meinem Widerruf.Allerdings weiß ich nicht, wo ich den hin schicken soll, da ja diese deutsche Adresse falsch ist.Soll ich das wirklich nach England schicken?Oder reicht es auch per Mail? lg Steffi |
| | # 216 |
| Gastposter | also naja wie alle hier hab ich eben mit diesen chaoten von 123simsen.com der selbe schabernack erlebt: ich habe mich dort angemeldet mit richtigem namen aber falscher adresse angemeldet. weil ich dachte das es scih hierbei wirklich um kostenlosen sms versand handelt(es mir aber doch nich ganz geheuer war ). wie so oft haken bei den agbs gemacht un schon wars passiert. ich denke wie bei allen hier 15 tage später(direkt nach ablauf der widerrufsfrist) bekam ich die mahn email die ich dann auch mit einem in einem anderen forum gefundenen musterbrief beantwortetet hier die komplette mail: Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit widerrufe ich meine angebliche Anmeldung vom 04.10.2006 um 20:45:16 Uhr für die SMS-Dienstleistungen bei 123simsen.com Honeydue Ltd. mit sofortiger Wirkung!!! Hierbei berufe mich auf das Widerrufsrecht gem. § 355 (2) BGB, nachdem das Widerrufsrecht nicht erlischt, sofern der Verbraucher nicht (ausdrücklich) darauf aufmerksam gemacht worden ist. Dies ist bei mir nie geschehen. Ich habe von ihnen auch keine Vertragliche Leistung in Anspruch genommen bis auf eine Gratis SMS. Ich mache deshalb von meinem Widerrufsrecht Gebrauch, dass bis zum heutigen Tage nicht erloschen ist. Zu dem Auszug der Erklärung der Mahnung : Auf dieses Widerrufsrecht gem. § 312 d BGB haben wir Sie ausdrücklich hingewiesen. Damit ist Ihr 123simsen - Zugang in ein kostenpflichtiges Abonnement übergegangen. Das Nutzungsentgelt ist 12 Monate im Voraus zu entrichten, dies ist auch unseren Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Bin ich von ihnen zu keiner Zeit auf mein Wiederrufsrecht hingewiesen worden. Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass die von Ihnen angegebene IP-Adresse nicht mit meiner zum Zeitpunkt des Besuches ihrer Internetpräsenz übereinstimmt. Anschließend möchte ich Sie bitten, Ihre Angaben zu dem Sachverhalt zur Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft an Eides Statt zu erklären, dass dieses meine IP-Adresse sein soll. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass eine falsche Angabe mit erheblicher Strafe bedroht ist. Meine IP lässt sich auch über meinen Anbieter nachvollziehen. Des weiteren möchte ich ihnen mitteilen, dass gem. § 305 c BGB einige Klauseln ihrer AGB`s als überraschende Klauseln angesehen werden können und es deshalb zu irrtümlichen Willenserklärungen gem. §119 BGB kommen könnte. Es könnte in diesem Zusammenhang auch § 123 BGB genannt werden. Ich erwarte umgehend eine schriftliche Bestätigung der Auflösung des Vertrages, auf den Verzicht der Zahlungsforderungen ihrerseits und bitte Sie hiermit, mir keine weiteren Rechnungen oder gar Mahnungen zu schicken. Sollte dies wieder Erwarten der Fall sein, werde ich mit meinem Anwalt mögliche rechtliche Schritte in Betracht ziehen. Mit freundlichen Grüssen die antwort war eben blabla sie haben unseren diesmnt bereits in anspruch genommen blabal daher erlischt das widerrufsrehct. ich habe mir nun den ganzen abend auf verschiedenen internetseiten und foren threads un tipps zu diesem thema (123simsen.com)durchgelesen und werde nun an meinem entschluss festrhalten nicht zu bezahlen. nun meine fragen 1. soll ich eine weitere mail an den anbieter senden in denen isch sage das ich nicht zahelen werde? 2.unabhängig von 1. wie wird die firma weiter vorgehen?? wietere mahnmails?? direkt inkasso brief? 3. bei inkasso brief angenommen ich reagiere nichgt mus sja ein gerichtlicher mahnbescheid oder wie des heisst an mich gesendet werden.... dem ich ja aber auch direkt widersprechen kann un dann liegt die beweislast wieder bei 123simsen.com . 4.bei wem ging es schon so weit hat jemand schon diese erfahrung gemacht?? inkasso.... gerichtlicher mahnbescheid...... 5. aws hab ich evtl(für die zukunft) falsch gemacht??? es wäre net wenn wenn einige sinnvolle threads mit nützlichen antworten kämen diese angelegenheit hat mich nämlcih schon mehr nerven gekostet als mir lieb ist. vielen vielen dank im vorraus BITTE ANTWORTET MA JEMAND AUF DIESEN THREAD NICH IMME RNUR AUF DIE STÄNDIG GLEICH GESTELLTEN UN GLEICH BEANTWORTETEN FRAGEN!!!!! |
| | # 217 |
| Registriert seit: 12.10.2006
Beiträge: 13
| Hallo heute erhielt ich wieder eine Mahnung Sehr geehrte/r chr****** SCH****, bitte überweisen Sie sofort den unten genannten Betrag. Liegt es in Ihrem Interesse zukünftig als zahlungsunfähig geführt zu werden, mit allen unangenehmen Folgen, die durch die von uns eingeleiteten Maßnahmen entstünden? Dies wäre unter anderem: - Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid - Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher - Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw. - Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (ehemals Offenbarungseid) - Eintrag in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse Sie haben sich am 24.09.2006 um 22:26:54 Uhr unter der gespeicherten IP 88.134.224.152 bei dem SMS-Service (bitte folgenden Link anklicken) w**.123simsen.com angemeldet. Wir haben Sie mehrmals aufgefordert die Forderung zu begleichen. Ihren Zahlungseingang haben wir bis zum 25.10.2006 erwartet. Bis jetzt ist kein Zahlungseingang von Ihnen zu verzeichnen. Überweisen Sie 96,00 Euro auf das folgende Konto: Institut: Commerzbank Kto: 6195077 BLZ: 20040000 Kontoinhaber: Cube Media GmbH Ihre Verbindungen in der Übersicht: in der 2 mahnung stand aber schon wieder ne andere bank... soll ich das ganze ignorieren?????? Edit: Bitte keine Namen ausschreiben - Feind liest mit. Bitte auch keine direkten Links dorthin, wegen Google. - W. Sieht so aus, als wechseln die die Banken wie andere das Unterhemd. Sehr "seriös"! Außerdem haben die zwischen dem Mahnbescheid und der Zwangsvollstreckung einen kleinen, aber wichtigen Zwischenschritt "vergessen" - und zwar das Einklagen des Betrages vor Gericht. Das muß nämlich geschehen, sonst hat der Gerichtsvollzieher keinen vollstreckbaren Titel und wird deshalb auch nicht aktiv. Also, wenn du meine Meinung wissen willst - alles "heiße Luft". Natürlich kannst du auch zahlen - wenn du Geld zuviel hast. |
| | # 218 |
| Gastposter | Soll ich den Brief in dem ich schreibe das kein Vertrag existen ist und so weiter denn eigentlich obwohl geschrieben wude ich solle sämtlichen schriftverkehr jetzt mit dem inkassounternehmen erledigen an die leute dort schicken oder an das inkasso ? Oder vielleicht an beide? Werde das moregn noch losschicken und wäre zu tausend dank verpflichet wenn mir vorher jemand antwortet ! Das ist echt was für DAS FASS OHNE BODEN ! Würde zugerne im fernsehen sehen wie man die mal fertig macht! Also bezwahlen werde ich nicht! Nachdem ich mich heute mal nähr mit den Gesetzen die da greifen könnten beschäftigt hab denk ich mir in einem Prozess hätten die keine Chance! Vielleicht will ich mitr da auch einfach nur selber hoffnung machen! Danke schon mal im vorraus! |
| | # 219 | |
| Gastposter | Zitat:
| |
| | # 220 |
| Gastposter | "Hallo zusammen! Also ich habe jetzt auch meine erste Mahnung per Mail erhalten und bastel grad an meinem Widerruf.Allerdings weiß ich nicht, wo ich den hin schicken soll, da ja diese deutsche Adresse falsch ist.Soll ich das wirklich nach England schicken?Oder reicht es auch per Mail? lg Steffi" Hallo! Kann mal bitte jemand auf meine Nachricht antworten?Weil ich würd den Widerruf gern bald los schicken, weiß aber eben nich wohin. |
| | # -- |
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