Öhm Hilfe pls wenn es geht schnell

Alt 13.09.2006, 13:28   # 1
Shinoby
 
Registriert seit: 09.08.2006
Beiträge: 9
Also ich habe wie in meinem letzten Thread geschrieben das sich mein Sohn bei
Lebenserwartungen.de
Iqfight.de
Angemeldet hat.Darauf bekam ich ne rückmeldung von euch ich soll eine E-mail schreiben wo drinne steht das mein Sohn Minderjährig ist und so weiter ...

Das tat ich auch ich schrieb :
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich protestiere gegen den Vertrag den sie mit meinen minderjährigen Sohn
eingegangen sind da ich meinem Sohn verweigert habe kostenpflichtige Seiten zu besuchen und zu
benutzen.
Laut des Gesetzes bin ich daher nicht Verpflichtet zu zahlen, da mein Sohn
minderjährig ist.

Mit freundlichen Grüßen
............

Als Antwort bekam ich heute:

wir haben Ihre Beanstandung erhalten und erwidern hierauf wie folgt:

Zunächst einmal bestreiten wir, dass der Teilnehmer tatsächlich minderjährig
ist.
Auf unserer Seite ist eine Anmmeldung unter 18 nicht möglich (siehe Jahre bei
Anmeldeformular).
Sollte der Teilnehmer dennoch minderjährig sein, liegt hier ein
Eingehungsbetrug vor, da bewusst falsche Daten verwendet wurden.
Wir verweisen auf § 269, StGB - Fälschung beweiserheblicher Daten.

Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder
verändert,
daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen
würde,
oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

In der Überlassung des mit dem Internet verbundenen Computers an einen
Minderjährigen
wird eine konkludente Zustimmung der Erziehungsberechtigten für dessen
rechtsgeschäftliches Tun gesehen.
Aus einer verobjektivierten Sichtweise wird der Anschein gesetzt,
dass seine Willenserklärungen Gültigkeit haben sollen.

Sollte es so sein, dass Ihr minderjähriges Kind sich ohne Ihr Wissen Zugang
zum Internet verschafft hat,
so ist darin eine Auffsichtspflichtverletzung zu erkennen.
Damit bleibt die Forderung als Schadensersatzanspruch gegen Sie aufrecht.

Zudem verweisen wir auf §110, BGB !

Unter diesen Umständen können wir Ihre Einwendung nicht nachvollziehen.
Wir fordern Sie daher auf die Rechnung fristgerecht zu bezahlen, um weitere
Kosten zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Lebenserwartung.de - Support Team

Was jetzt ?
Wollen sie einen Angst machen oder stimmt das?
 
Alt 13.09.2006, 13:37   # 2
UnregistriertxyZ
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Shinoby
Wollen sie einen Angst machen ... ?
Ja die übliche Masche bei denen.
 
Alt 13.09.2006, 13:41   # 3
Jerry Cotton, FBI Fulda
Gastposter
 
Diese Luftpumpen wollen nur Angst machen. Schreiben dieser Art gingen gleichlautend an alle, die auf ihre Minderjährigkeit hinwiesen.

Also nicht einschüchtern lassen.

Einer dieser ******** wollte sogar mal ein 11-jähriges Mädchen deswegen "vor das Jugendgericht bringen" lol

Keine Angst vor diesen Typen und ihren Helfershelfern.....
 
Alt 13.09.2006, 14:25   # 4
AgentCooper
Ehemaliger Mod
 
Benutzerbild von AgentCooper
 
Registriert seit: 19.12.2004
Ort: Spreeathen
Beiträge: 2.933
Hier gibt es schon einen Thread über Lebenserwatung und IQfight:
LE und Iq

Dort geht es weiter.

Coop
 

Alt 29.05.2012, 04:29 # --
News Flash
 
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