Warum ein KURZER Widerspruch evtl. der Beste ist...


Alt 13.09.2006, 02:28   # 1
bitboy0
 
Registriert seit: 31.07.2006
Beiträge: 101
Ich hab hier mal ein paar Gedanke zu dem Thema "Briefwechsel" mit einem Betreiber ....

Immerhin denke ich mal das keiner von uns hier wirklich große LUST hat Geld und Zeit zu verplempern um Emails und Briefe zu verschicken die beim Empfänger vermutlich nicht mal gelesen werden.



Ich nehme mal einen recht häufigen Fall:

- Eine Person (Nenne ich mal Mr.X) füllt im Tran einen IQ_Test aus... das ist zwar nicht so intelligent, aber der Test jedenfalls schmeichelt unserem Mr.X
- Weil Mr.X DOCH irgendwie clever ist hat er einen Namen und Adresse einfach ausgedacht und sein Geburtsdatum leicht verändert. Das hat er gemacht um nicht noch mehr Datenspuren zu legen als nötig. Der Test wir unter den Umständen trotzdem laufen. Das er auf diese Weise bei dem Gewinnspiel was die Registrierung auf der Seite nötig macht nicht gewinnen kann war ihm auch egal... er hat eh nicht damit gerechnet zu gewinnen. Und einen VERTRAG wollte er zu keiner Zeit abschliessen ... eine Betrugsabsicht liegt nicht vor.
- Mr.X hat im Ramen der Registrierung auch eine Mail erhalten und einen darin enthaltenen Link angeklickt ... damit hat er - so sieht es der Betreiber - den Vertrag besiegelt von dem Mr.X bis hier her keinerlei Kenntnis hat!

_snip_

Also bis hier her hat Mr.X seinen hohen IQ bestätigt bekommen und der Betreiber der Seite hat als einzigen "Draht" zu Mr.X eine emailadresse. Im Logfile des Betreibers hat Mr.X seine falschen Daten hinterlassen und es gibt auch einen Eintrag der beweist das jemand einen speziellen link mit einem einmaligen Code angeklickt hat. Es finden sich auch Angaben über den Browser des Benutzers sowie das Betriebssystem und die Bildschirmauflösung im Serverlog.

Aber das Logfile ist zum Ärger des Serverbesitzers ein ganz hundsnormales Textfile ... das kann man selber generieren oder verändern ohne das man das erkennen kann. Die IP-Adresse könnte man zwar theoretisch über den Provider mit dem Kunden verknüpfen lassen, aber in der Praxis ist das aufgrund der Gesetzeslage nicht möglich. Bei mehreren Personen die legalen Zugang zu dem Rechner haben ist so aber auf keinen Fall eine wasserdichte Zuordnung zu einer Person möglich. Es kann jeder die Daten eines anderen eingeben... das kann man nicht nachweisen.

Was würde nun passieren wenn der Betreiber die Rechnung schickt?

- Mr.X bekommt einen Schreck! ... dann ärgert er sich abwechselnd übder sich selber und den Betreiber. Er bemüht Google und findet auch diese Seite hier.

Und jetzt wirds IMHO spannend! Wenn er jetzt einfach nur sagt:"Ich wars NICHT", eine Person mit dem Namen der in der Rechnung steht gibt es hier NICHT" und "Bitte beweisen Sie mir das der Zugriff von meinem Rechner erfolgt ist" ... was wäre dann?

- Der Betreiber KANN nicht beweisen das die emails angekommen sind... auch nicht die mit dem besagten Link. Die Logfiles könnten verändert worden sein. Die Person die sich angemeldet haben soll gibt es nachweislich nicht. Aus den Angaben im IQ-Test oder den anderen Spielarten lässt sich auch nicht einwandfrei EINE Person erkennen.
- Einen Zugriff auf die IP-Zuordnung wird der Betreiber nach heutigem Recht nicht bekommen... jedenfalls nicht in der Zeit in der diese Daten überhaupt gespeichert werden. Bei den geringen Streitwerten und den fragwürdig Seiten der Betreiber wird ein Staatsanwalt auch kaum solche Daten anfordern.
- Die Daten über das Betriebssystem, den Browser und die Bildschirmauflösung sind wenig eindeutig ... die meisten benutzen WindowsXP und IE6 oder Firefox ... Da kommen also für jede Konfiguration tausende User in Frage.
Evtl. erhaltene Mails sind lange gelöscht und die Festplatte wurde in der Zwischenzeit nach einem Durchlauf von Adaware oder SpyBotSaD und dem Löschen unnötiger Caches und Cookies defragmentiert und der freie Speicherbereich auch mal mit einem Tool mit NULLen überschrieben. Selbst eine ordendliche Untersuchung der Festplatte kann unter diesen Umständen nichts mehr über den Zeitpunkt erzählen zu dem das Vertragsverhältnis entstanden sein soll. Ganz zu schweigen davon das wegen so einer Sache normalerweise auch kein Rechner beschlagnahmt werden wird!

IMHO ist also zu dem Zeitpunkt die Lage ganz einfach: Mr.X hat seine Sorgfaltspflicht erfüllt und hat der Rechnung widersprochen. Die Begründung ist denkbar knapp ... keine Paragraphen, keine Ausreden und keine Drohungen... Da Mr.X nicht identisch mit der Person der Anmeldung ist (jedenfalls gibt es keine erkennbaren Übereinstimmungen) braucht er noch nicht mal die Widerufsfrist oder das Rücktrittsrecht im Fernabsatz. Er informiert einfach den Betreiber über eine irrtümlich an ihn ausgelieferte Rechnung... fertig.

Der Betreiber ist jetzt am Zug zu beweisen das es einen Vertrag gibt und mit wem. Mich würde interessieren wie er DAS machen will.

ABER!!!!
Mit jedem Wort was man dem Betreiber darüber hinaus zukommen lässt wächst die Gefahr dem Betreiber Indizien zukommen zu lassen die die Beweislage für ihn besser machen:
- Wenn Mr.X nun z.B. auf das fehlende Widerufsrecht in der email mit dem Bestätigungslink hinweist ist das ein 1a-BEWEIS für den Betreiber das diese Mail angekommen ist! Auch ist es ein deutlicher Hinweis darauf das Mr.X den Link tatsächlich angeklickt haben könnte ...
- Wenn Mr.X Stellen dar AGB's des Seitenaufbaus und andere Dinge anmeckert ist es ebenso! Alles das sind ja Hinweise auf den Besuch der Seite.

Das mag evtl. nicht 100% moralisch ok sein... aber WARUM sollte Mr.X denn bitte einem solchen Betreiber auch noch zusätzliche Informationen und Indizien geben? Wenn der meint das er Mr.X etwas beweisen kann, dann MUSS er es auch tun. Spätestend vor Gericht würde es sich dann doch ein wenig ARM aussehen wenn der Betreiber ausser einem Logfile mit einer nicht zuordenbaren IP und einer emailadresse die er auch per Google gefunden haben kann als Beweis aufbaut.

In den Fällen wo sich ein Mr.X mit allen echten Informationen angemeldet hat wird immer noch nicht zwangsläufig ein rechtsverbindlicher Vertrag entstehen ... dann ist aber die Beweislage eine andere: In diesem Fall liegen dem Betreiber viele Inizien vor die es zumindestens mal einfacher machen eine Rechnung, Mahnung usw. zuzustellen. In so eine Fall wird aber Mr.X mit den hier so oft zitierten Formbriefen und Hinweisen auf fehlende Widerufsbelehrung usw. arbeiten können... Aber auch in solchen Fällen muss Mr.X dem Betreiber ja nichts sagen was der noch nicht weis.

Ein Widerruf nach dem Fernabsatzgesetz muss nicht begründet werden - jedenfalls steht es so in nahezu jeder AGB - und WARUM ZUM GEIER sollte man sich die Mühe machen etwas zu begründen wo eine Begründung nicht gefordert wurde.

Das der Betreiber dem Wideruf widerspricht ist zwar ärgerlich, ändert ja aber nichts daran das man widerrufen hat! Also kann man vor einem fiktiven zukünftigen Richter darlegen das man widerufen hat... Es ist ja nicht der Betreiber der in seiner Gnade entscheidet ob ein Widerruf rechtes ist... das macht am Ende NUR ein Richter!

WARUM sollte Mr.X nun versuchen den Betreiber zu überzeugen das der Wideruf ok war? Ist doch eh vergebliche Liebsmüh und es besteht auch dabei wieder nur die Möglichkeit das er durch ungeschickte Formulierung dem Betreiber in die Hände spielt.

Ich persönlich würde unserem Mr.X raten sich in Mails an den Betreiber sehr kurz zu fassen und auf das rechtlich absolut Nötige zu beschränken. Wenn das erledigt ist kann weitere Korrespondenz IMHO nichts an der Situation ändern. Jedefalls ist mir nie zu Ohren gekommen das ein Betreiber sich auf irgendwelche Argumente eingelassen hat...

Einwände?

gruß
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Alt 13.09.2006, 08:37   # 2
schnecke50
 
Registriert seit: 29.08.2006
Beiträge: 66
gratuliere, guter text. hoffentlich lesen den auch die betroffenen.
gruss
schnecke
 
Alt 13.09.2006, 09:43   # 3
King W.
Team SAT-Technik
 
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Ort: mitten im Kohlenpott
Beiträge: 8.847
Dem kann ich mich nur voll und ganz anschließen. dafür.

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Alt 12.02.2012, 11:27 # --
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