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| Registriert seit: 07.06.2006
Beiträge: 3
| ich hatte mich da mal just for fun angemeldet, da es kostenlos war und jetzt kommt da ich soll 20 euro zahlen und so n schmarn. auf der seite steht da jetzt auch 20 euro kosten wenn man testet aber vorher nicht, ich hab mich da aber mit pseudos und pseudo addressen angemeldet auser halt mail addi. bin halt sehr vorsichtig. und jetzt kommt sowas aber ich habe gelesen, dass der Jen* *eitzmann schon einiges an solchen aktionen gebracht hat und die mail ist die selbe wie von www.sim***.de was soll ich tun? einfach die mails ignorieren? oder kann da was passieren? Zitat:
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| | # 2 |
| Moderator Registriert seit: 03.02.2006
Beiträge: 1.509
| was du tust, ist natürlich deine entscheidung, wenn du wirklich die 20 euro nicht über hast, kannst du versuchen, zu widerrufen ..ein paar hinweise findest du bereits hier http://forum.boocompany.com/viewtopi...542&highlight= screenshots sind im zweifelsfall vorhanden, und kann ich dir notfalls auch zuschicken. |
| | # 7 |
| Registriert seit: 07.06.2006
Beiträge: 2
| Ich habe von nem Kollegen den Link per Mail bekommen und dummerweise angeklickt und mich registriert. Der link war: http://xxx.check-deinen-sex.de/?par...psubid=sads&v=1 Da hier nichts von 20 Euro steht könnte man diesen lieben Herrn Jens Heitzmann doch wegen Betruges anzeigen?! Ich komme aus der Schweiz und soweit ich in den AGBs gelesen habe, ist nichts von einem Gerichtsstand angegeben. Welches Gesetz zählt in dem Fall? Falls das schweizerische gilt, gäbe es evtl laut unserem Obligationenrecht einen Ausweg: Der Vertrag wäre wegen "wesentlichen Irrtums" nichtig: http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a23.html Der Irrtum wäre "wesentlich" wegen: http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a24.html - "wenn der Irrende einen andern Vertrag eingehen wollte als denjenigen, für den er seine Zustimmung erklärt hat;" - Ich habe nicht 20 Euro dafür zahlen wollen - "wenn der Irrende eine Leistung von erheblich grösserem Umfange versprochen hat oder eine Gegenleistung von erheblich geringerem Umfange sich hat versprechen lassen, als es sein Wille war;" - Der Test ist ja wohl für gar nichts!! Es steht da etwas von wissenschaftlicher Auswertung, wovon ich aber nichts bemerkt habe! Ein solcher Test mit mieser pseudo Auswertung könnte jeder Erstellen. Weiss jemand, ob ich für mich als Schweizer dieses Recht geltend machen kann oder ob es einen entsprechenden deutschen Gesetzestext gibt? Wenn noch mehr auf diese Seite reingefallen sind, meldet auch doch auch! greyTux Link unkenntlich gemacht |
| | # 8 |
| Gastposter | Ich bin auf auf diesen scheiß check-deinen-sex.de rein gefallen. Da stand auch vorher nix von den zwanzig euro!!! Ich bin minderjährig und habe falsche angaben gemacht. Ich habe mich auch mit denen vor einiger zeit in verbindung gesetzt und denen meine richtigen daten mitgeteilt. Das war am 2.6.06. Bis heute kam immer noch keine rechnung. |
| | # 9 |
| Gastposter | Hi Leute! Auch ich habe mich vor einigen Wochen (vll sogar Monaten) bei dieser Seite angemeldet. Auch ich hatte nicht von diesen 20 gelesen. Da meine E-Mail die einzig richtige Adresse ist dürfte die nachverfolgung wohl relativ einfach sein. Zu allem Überfluss habe ich gerade die E-mail versehentlich aus meinem Junk-Folder gelöscht. Sie drohten mir jedenfalls in dieser E-Mail mit einer 7 Tage frist (siehe oben), welche ich aber auch bei bestem Willen nicht einhalten kann, weil ich die Daten nicht habe. In den Account dieser Seite kann man sich auch nicht einloggen, sodass ich echt nicht weiter weiß. könnte mir einer von euch helfen? MfG Jonas |
| | # 10 | |
| Registriert seit: 06.07.2006
Beiträge: 6
| Zitat:
Ich habe die Page nicht per direktlink, sonder über einen link auf http://***.sei-mein-freund.de/ erreicht Link geändert | |
| | # 12 |
| Registriert seit: 07.07.2006 Ort: Siegen
Beiträge: 2
| Hallo Leute , ich hab auch so eine "Rechnungs" Email bekommen ! Ich soll dem Kauz da auch 20 Überweisen Ich hab mich da am 9.6.06 Angemeldet , und da stand da niergens was von Kosten , hatte extra noch nach gesehen. Kann doch nicht angehen der sche** LG Nadine |
| | # 14 | |
| Gastposter | Hallo, auch ich habe mich bei dieser Hp angemeldet... Gott sei Dank gibt es so was wie ein Anwaltstelefon von der R+V Versicherung (um hier gleich mal Schlecihwerbung zu machen Die 20 sind unzulässig, da diese in den AGB als "Überraschende Klausel" befinden und somit nicht aktzeptiert werden müssen... (§ frag mich nicht... --> AGB-Gesetz) Desweiteren werden die 20 nicht ausreichend genug ausgewiesen. Dies ist ebenfalls unzulässig. Dies muss deutlich geschehen, da es auch lesbar für den Kunden sein muss. Und da der Kunde immer bevorteilt werden muss, sind solche unleserliche Preisangaben unzulässig... Deshalb meine Antwort auf diese Email: Zitat:
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| | # 15 | |
| Gastposter | Zitat:
Gerichtsstand wird hier auf jeden Fall in Deutschland sein. Da das AGB-Gesetz aber zum Schutze des Verbrauchers ist (also dir, und ich denke das gilt auch für das Switzerland...) kann dir das am Nacktmull vorbei gehen... Anzeigen kannst du ihn wahrscheinlich wegen Betruges nicht, er kann in seine AGB schreiben, was er will. Allerdings ist es nicht immer zulässig. Also schreib ihm nen schönen Gruß, du wurdest nicht ausreichend über die Gebühren hingewiesen und verweigerst. Droh am besten gleich mit dem Anwalt, ich denke, der Typ hat genügend solche emails bekommen und weiß auch, auf welchem dünnen Eis er sich bewegt... (siehe auch vorheriger Beitrag von mir (das mit der R+V) | |
| | # 16 |
| Gastposter | Hallo, auch ich bin auf den Trick der Seite hereingefallen. Um so mehr ärgert mich der Aufwand den ich habe um im Gesetz zu blättern und Argumentationsketten zu verfassen, warum der Vertrag absolut "BANANE" ist. Also hier die Mail die ich Herrn Heitzmann geschickt habe, mal sehen ob es funktioniert.... +++ Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerrufe ich den angeblichen Vertrag zwischen Ihrem Unternehmen und meiner Person. Zu keiner Zeit war ersichtlich das Ihr Angebot kostenpflichtig ist. Erst nach späterer Recherche musste ich feststellen das dieses Angebot Kosten nach sich zieht. Sie haben somit den Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr sowie im Fernsabsatz nicht ordentlich Rechnung getragen bzw. dagegen verstoßen (§312e Abs.1 Nr. 2 BGB sowie §312c Abs.1 Satz 1 BGB). Zu keiner Zeit hatte ich Ahnung, dass mit "anklicken" des Links in der E-Mail der unten genannte Betrag i.H.v. EUR 20,00 fällig wird. Des weiteren versäumten Sie, mich über mein Rücktrittsrecht in ersichtlicher und verständlicher Weise vor Abgabe meiner Willenserklärung zu informieren. M.E. nach ein weiterer Verstoß und obendrein eine sehr unseriöse Vorgehensweise. Das Widerrufsrecht nach Fernabsatzverträgen (§312d Abs.1 BGB) verweist weiterhin auf §355 BGB. Nach dem Gesetz steht mir bei unzureichender, nicht deutlich formulierten Aufklärung über mein Widerrufsrecht sowie einer erst im nachhinein erfolgten Aufklärung, eine Widerrufsfrist von 4 Wochen zu von der ich Gebrauch mache (§355 Abs.2 Satz 2 BGB). Ein Muster für eine richtige Widrrufsbelehrung können Sie jederzeit im §14 BGB-InfoV i.V.m. Anlage 2(Verordnung über Informations- und Nachweispflichten) einsehen. Diese Form habe ich nirgens auf Ihrer Seite noch in der Bestätigungsmail gefunden. Hiermit trete ich von dem Vertrag zurück und mache mein Widerrufsrecht nach §355 BGB zum 07.07.2006 geltend. Abweichende Vereinbarungen von den Regelungen des Fernabsatzes zum Nachteil des Kunden sind unzulässig nach §312f BGB, welches in diesem Fall, durch die fehlende Angabe der Kosten und der fehlenden Angabe über mein Widerrufsrecht, gegeben ist. Der Vertrag ist deswegen nichtig. (Eine Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums nach §119 BGB ist ebenfalls denkbar, von dem ich, wenn Sie die obigen Punkte nicht akzeptieren sollten, Gebrauch machen werde). Von weiteren E-Mails in der Form bitte ich Abstand zu nehmen. Ich möchte Sie daren erinnern, dass auch Belästigung strafbar ist. Mit freundlichen Grüßen +++ Also mal sehen was kommt.... |
| | # 17 |
| Gastposter | Hi, auch ich habe mich bei dieser Betr****seite heute angemeldet. Ich habe allerdings nicht mal eine richtige E-Mail Adresse angegeben. Daher höre ich auch nichts von dieser Firma. Allerdings droht dieser ja auf der Homepage mit der IP Adresse. Das kann ich absolut nicht verstehen, da er sich ja an den Provider wenden muss um den Namen zu erhalten, welcher dahinter steckt. So weit ich weiss braucht man einen richterlichen Beschluss, um eine IP Adresse vom Provider identivizieren zu lassen. Da nur ein "nichtiger" Vertrag besteht, wird er den Namen des betrogenen wohl nie erfahren! Oder wie seht ihr das? |
| | # 18 |
| Gastposter | brauch auch unbedingt hilfe... hab das mal nur so aus fun gemacht, bin minderjährig und wurde auch von einem dieser "schließmichundichöffnedieseite* popups dort hingelinkt. Habe natürlich falsche angaben gemacht, aber hab angst um die IP.... Macht das einen unterschied falls ich W-Lan über den pc meines vaters zum router habe? oder ist hier schon einer der schon mal nicht bezahlt hat? auf jeden fall will ich keinen stress mit meinen eltern deswegen und an meinen perso komm ich glaub ich nicht so schnell ran, der liegt irgendwo sicher! falls einer so freundlich ist mir zu schreiben: icq# 202******* email: Dennis.Neukirch(at)online.de<---- Kann man die adressen identifizieren? hab von sowas keine ahnung.... keine persönlichen daten und keine mailaddys in klarschrift! |
| | # 19 |
| Gastposter | Also. Ich gehe davon aus, dass hier keiner den scheiss bezahlt hat, wäre ja auch dumm! Zu deiner Netzwerkfrage: Dein Router hat eine IP, welche du vom Provider erhälst, die aktuallisiert sich bei den meisten Anwendern immer beim Neu einwählen, da sie alle 24 Stunden gewächelt werden muss, es sei denn man hat ne Standleitung. Diese IP wird beim Provider Protokolliert und kann einem Familiennamen, Unternehmen etc. zugeordnet werden. Die IP von deinem PC zum WLAN Access Point ist nur intern und hat mit der Sache eigentlich nichts zu tun. Die IP, von der der check-dein-sex typ labert ist die IP die du vom Provider bekommen hast! Hoffe, dass deine Frage beantwortet ist. |
| | # 20 |
| Gastposter | hmmm.....ich habe da blödsinnigerweise auch mitgemacht.... nur das tolle daran ist das ich auch lauter pseudos verwendet habe und die IP-Adresse die sie von mir geloggt haben dürfte ihnen auch nicht weiterhelfen: Zur Sicherheit haben wir von Ihnen die IP-Nummer 192.******** am 08.06.2006 protokolliert. und die wird ihnen bei ihrer suche nach meinen realen daten wohl schwierigkeiten bereiten!! hab denen auch ne mail geschrieben und werde nichts bezahlen..... mfg ParanoidEnemy Keine IP-Adressen veröffentlichen. Egal welche! |




