http://www.check-deinen-sex.de (2 Threads zusammen) - Teil 1


Alt 19.07.2006, 19:06   # 81
nager
 
Registriert seit: 19.07.2006
Beiträge: 2
also ich bin auch auf die seite reingefallen, ärgerlich, wie auch immer. ich bezahle erstmal nicht.

folgendes zu ähnlichem sachverhalt ist beim verbraucherschtz hamburg zu finden, unter telefon/internet -aktuell- "Gratis-Schwindelei im Netz"
http://www.vzhh.de/

vor allem der screenshot der anmeldeseite, wo nur die 20 ausgeschrieben im impressum stehen - zu dem man außerdem noch scrollen muss, zeigt dass das sicherlich keine ausreichende kenntlichmachung ist, die agb's sind weder verlinkt noch als popup oder schrift in der seite.

und nicht zuletzt müssen die erstmal beweisen das du zu dieser zeit diesen rechner benutzt hast, wenn die geld von dir wollen; z.b. t-online darf nur noch bestimmte zeit ip-addressen von flatrate nutzern speichern, muss diese dann löschen, gibt aber außnahmeregelungen und blabla
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Alt 19.07.2006, 20:14   # 82
King W.
Team SAT-Technik
 
Benutzerbild von King W.
 
Registriert seit: 01.01.2006
Ort: mitten im Kohlenpott
Beiträge: 8.850
Die Ausnahmeregelungen gelten aber nur bei bestimmten Delikten, so ab Kinderpornografie aufwärts. Ganz sicher aber nicht bei einem SMS- Proben- oder ähnlichem Anbieter.

Also - ruhig zurücklehen und nicht zahlen ist angesagt.
__________________
Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.
Albert Einstein


Nokia? Nein danke!
 
Alt 19.07.2006, 20:46   # 83
nager
 
Registriert seit: 19.07.2006
Beiträge: 2
lol, die ausnahmeregelungen gelten, weil t-online sich das recht vorbehält die daten zu speichern für rechnungsstellung (auch wenn die daten nicht dafür gebraucht werden), bzw. für sonst irgendwelchen scheiß darf t-online die daten bis zu 8 wochen speichern, aber nicht beliebig lange wie es praxis war.

edit meint noch, das t-online die daten auf antrag durch staatsanwalt auf jeden fall rausgeben muss - wenn diese noch gespeichert sind, ganz egal was für ein delikt.
 
Alt 19.07.2006, 21:21   # 84
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von King W.
[..]so ab Kinderpornografie aufwärts.[..]
Sorry,@King W. Ist es zu warm im Pott?
Also ist bei "Internetzkriminalität" Kinderpornografie die unterste Stufe??

In dem Sinne: Admins,wäre es möglich dem King W. ein paar Eisbeutel zu genehmigen?

Aber jetzt mal im Ernst.
Es ist egal um welches Delikt es sich handelt,(Betrug,Beleidigung,Rassismus,Urheberrecht ,Kinderpornografie usw.)
sobald ein Staatsanwalt ermittelt muss der Provider,soweit noch vorhanden, die Daten freigeben.
Jetzt kann z.B. der ABO-Anbieter über seinen Rechtsanwalt Akteneinsicht fragen,und schon hat man die realen Daten.

Aber das ist ja nicht Sinn der Sache.Das gibt nur Stress,man will nur die Dummen abschröpfen,das reicht denen.
Die Uneinsichtigen werden an Inkasso-Büros oder andere Anbieter weiter verkauft.
Und das Spiel fängt neu an.

M.f.G.
 
Alt 20.07.2006, 00:55   # 85
Unregistriert
Gastposter
 
ich gehöre auch zu denen, die sich bei der siete angemdelet haben.
mich würde mal interessieren was passiert wenn man einfach die rechnungsmail ignoriert und sich in keinster weise meldet... steht dann irgendwann die polizei vor der tür oder so^^
weil ich weiß auch nciht was ich in dem fall machen soll... daher könnt ichs ja auch einfach ignorieren erstmal...also bis vlt noch ne manung oder so kommt xD
 
Alt 20.07.2006, 09:10   # 86
rEmix
Gastposter
 
mir fällt da was auf: er schreibt "Sie sind ebenso
laut AGB zu einer wahrheitsgetreuen Angabe der Personaldaten verpflichtet.
Indem Sie all diese Angaben gemacht haben, erlangt der Vertrag erst
Gültigkeit."

Ich habe keine wahrheitsgetreuen Angaben gemacht - also kommt der Vertrag nicht zu stande??

Das Prob bei mir ist, ich war im Geschäft online und wir haben dort ne feste IP .... vorschläge?
 
Alt 20.07.2006, 09:15   # 87
rEmix
Gastposter
 
ach und nochwas...kann wer die Screenshots die bis zum 16. gemacht worden sind auf nen neutralen Server uppen? (imageshack..)
 
Alt 20.07.2006, 12:23   # 88
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.421
xD schrieb:
Zitat:
mich würde mal interessieren was passiert wenn man einfach die rechnungsmail ignoriert und sich in keinster weise meldet... steht dann irgendwann die polizei vor der tür oder so
Quatsch! Allerhöchstens ein Gerichtsvollzieher.
Aber vorher erhältst Du noch einen gerichtlichen Mahnbescheid.
Auf den MUSST Du auf jeden Fall reagieren, indem Du innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegst.
__________________
Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung:space Nachdenkseiten

Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
 
Alt 20.07.2006, 23:51   # 89
ronin21
 
Registriert seit: 17.07.2006
Beiträge: 2
Kam eigentlich schonmal bei irgendjemand eine Reaktion, der nicht bezahlt hat? Bzw. der noch zusätzlich falsche Daten angegeben hat???
 
Alt 25.07.2006, 20:36   # 90
Schümi
 
Registriert seit: 23.07.2006
Beiträge: 2
Sehr geehrter Herr,

Haben Sie vielen Dank für das kopierte Dokument.

Wir teilen Ihnen mit, dass der Betrag weiterhin offen steht, da ausreichend
auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen wurde.

Freundliche Grüße

Heiko Wilkins

Hab ich grade bekommen! Was nun? Kann ich ihm jetzt noch schreiben das sich meine Freundin auf meinen Namen angemeldet hat?
 
Alt 25.07.2006, 21:30   # 91
King W.
Team SAT-Technik
 
Benutzerbild von King W.
 
Registriert seit: 01.01.2006
Ort: mitten im Kohlenpott
Beiträge: 8.850
Zitat:
Zitat von immorb
Sorry,@King W. Ist es zu warm im Pott?
Also ist bei "Internetzkriminalität" Kinderpornografie die unterste Stufe??

In dem Sinne: Admins,wäre es möglich dem King W. ein paar Eisbeutel zu genehmigen?


Hier ist es wirklich mehr als warm, da hast du schon recht. z.Z. 33° in meiner Bude.

Ich denke aber nicht, daß ein Staatsanwalt wegen eines Minideliktes (obgleich er es theoretisch könnte) eine derartige Maßnahme durchführen würde. Der hat auch so genug Arbeit.

Wenn nun die Brüder S., die Kirsche, oder wer auch immer von den "Anbietern" bei der Staatsanwaltschaft aufkreuzen und eine derartige Ermittlung verlangen, wird die Staatsanwaltschaft nicht gerade springen.

Wie gesagt, theoretisch ja, praktisch wohl kaum. Zumindest ist hier noch nie ein derartiger Fall glaubhaft gepostet worden.
__________________
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Albert Einstein


Nokia? Nein danke!
 
Alt 26.07.2006, 08:16   # 92
rEmix
Gastposter
 
Sehr geehrter Herr,

Egal zu welchem Zeitpunkt - ein Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit hat zu jeder Phase in Verbindung mit unserem Angebot check-deinen-sex.de stattgefunden.

Wir legen Ihnen nahe, den offenen Betrag auszugleichen, solange keine weiteren Mahn- oder Inkassogebühren hinzukommen.

Freundliche Grüße

Heiko Wilkins




ist bei jmd scho was passiert????
 
Alt 26.07.2006, 11:57   # 93
starlight
Moderator
 
Registriert seit: 03.02.2006
Beiträge: 1.509
Zitat:
Zitat von rEmix
Sehr geehrter Herr,

Egal zu welchem Zeitpunkt - ein Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit hat zu jeder Phase in Verbindung mit unserem Angebot check-deinen-sex.de stattgefunden.

Wir legen Ihnen nahe, den offenen Betrag auszugleichen, solange keine weiteren Mahn- oder Inkassogebühren hinzukommen.

Freundliche Grüße

Heiko Wilkins




ist bei jmd scho was passiert????
ich würd jetzt antworten, dass sie die Phasen doch mal ganz genau erläutern sollten ...und wo denn der deutliche hinweis zu finden gewesen sein soll...ausser in der 1-punkt-schrift weit unten oder versteckt in den AGB
__________________
lieb, brav und unschuldig!!!
 
Alt 26.07.2006, 13:06   # 94
rEmix
Gastposter
 
In der ersten Mail bzw bei der Rechnung steht ja dabei, dass innerhalb von 7 tagen zu bezahlen - bin jetzt schon 3 tage drüber und noch keine Mahnung...fällt mir grad so ein
 
Alt 28.07.2006, 15:49   # 95
Unregistriert
Gastposter
 
kann mir jetzt einer noch mal ganz genau sagen was ich sagen was ich machen soll??? so wie ichs jetzt gelesen hab nicht zahlen, oder???
 
Alt 28.07.2006, 16:11   # 96
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.421
Zitat:
kann mir jetzt einer noch mal ganz genau sagen was ich sagen was ich machen soll?
Das kann und will keiner. Hier kannst du nur Anregungen erhalten.
Entscheiden musst du selbst, wie du reagieren willst.
 
Alt 28.07.2006, 19:12   # 97
janelbarto
 
Registriert seit: 28.07.2006
Beiträge: 2
Wenn ihr euch den MDR Link genau anschaut

http://www.mdr.de/hier-ab-vier/alles...4.html#absatz4
könnt ihr erlesen, dass ihr in den 2 Wochen Widerrufspflicht überhaupt keine Begründung schuldig seid.
Ihr könnt einfach wiederrufen, grundlos!
lasst euch nicht auf wirre Begründungen oder Fragestellungen ein!
Wenn ihr im Rahmen der 2 Wochen seid einfach widerrufen... wie die Widerrufung aussehen musst steht ebenfalls auf der MDR Page.!

Gruß Jan

Ps. Ich bin auch drauf reingefallen, habe meine Widerrufserklärung gerade abgeschickt. Ich halte euch auf dem laufenden!

//edit: einige Rechtschreibfehler behoben
 
Alt 28.07.2006, 19:21   # 98
King W.
Team SAT-Technik
 
Benutzerbild von King W.
 
Registriert seit: 01.01.2006
Ort: mitten im Kohlenpott
Beiträge: 8.850
Zitat:
Zitat von Unregistriert
kann mir jetzt einer noch mal ganz genau sagen was ich sagen was ich machen soll??? so wie ichs jetzt gelesen hab nicht zahlen, oder???
Ganz genau sagen kann dir hier niemand etwas. Das wäre Rechtsberatung und die dürfen wir als Nicht-Anwälte nicht geben.

Du mußt schon ein bißchen in den Threads hier lesen, dann findest du Anregungen genug.

Nicht zahlen ist aber schonmal ganz gut.
__________________
Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.
Albert Einstein


Nokia? Nein danke!
 
Alt 28.07.2006, 19:54   # 99
janelbarto
 
Registriert seit: 28.07.2006
Beiträge: 2
ICH BIN DAVON! ^^
Ich habe auf das Widerrufsrecht aufmerksam gemacht, hat jedoch keinen Anklang gefunden.
habe aber zusätzlich geschrieben dass ich minderjährig bin,

Zitat:
Sehr geehrter Herr,

Wie Sie den AGB entnehmen können, ist ein solcher Widerruf in diesem Fall
nicht möglich.

Sie können uns alledings Ihre Minderjährigkeit per Scan oder Kopie eines
Ausweises nachweisen, was für Sie ebenfalls zur Kostenbefreiung führen
würde.

Freundliche Grüße

Heiko Wilkins
Alle persönlichen Angaben bis auf Name und Geburtsdatum unkenntlich gemacht und ab dafür.

Für alle über 18, habe ich leider keine Möglichkeit gefunden, aber ich würde wenn möglich mal das KundenInformationsZentrum aufsuchen. ISt vorerst billiger als Rechtsanwalt ( sprich umsonst ).

Gruß Jan
 
Alt 29.07.2006, 17:57   # 100
Unregisierter Gast
Gastposter
 
Hallo zusammen,

Ich Idiot bin auch auf den Kram reingefallen.
Habe mich mal im Netz dazu durchgelesen und daraufhin folgende Mail an die "********" geschickt:



Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich den angeblichen Vertrag zwischen Ihrem Unternehmen und meiner Person. Zu keiner Zeit war für mich ersichtlich das Ihr Angebot kostenpflichtig ist. Erst nach späterer Recherche musste ich feststellen das dieses Angebot Kosten nach sich zieht. Sie haben somit den Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr sowie im Fernsabsatz nicht ordentlich Rechnung getragen bzw. dagegen verstoßen (§312e Abs.1 Nr. 2 BGB sowie §312c Abs.1 Satz 1 BGB). Zu keiner Zeit hatte ich Ahnung, dass mit "anklicken" des Links in der E-Mail der unten genannte Betrag i.H.v. EUR 20,00 fällig wird.

Des weiteren versäumten Sie, mich über mein Rücktrittsrecht in ersichtlicher und verständlicher Weise vor Abgabe meiner Willenserklärung zu informieren. M.E. nach ein weiterer Verstoß und obendrein eine sehr unseriöse Vorgehensweise.

Das Widerrufsrecht nach Fernabsatzverträgen (§312d Abs.1 BGB) verweist weiterhin auf §355 BGB. Nach dem Gesetz steht mir bei unzureichender, nicht deutlich formulierten Aufklärung über mein Widerrufsrecht sowie einer erst im nachhinein erfolgten Aufklärung, eine Widerrufsfrist von 4 Wochen zu von der ich Gebrauch mache (§355 Abs.2 Satz 2 BGB). Ein Muster für eine richtige Widrrufsbelehrung können Sie jederzeit im §14 BGB-InfoV i.V.m. Anlage 2(Verordnung über Informations- und Nachweispflichten) einsehen. Diese Form habe ich nirgens auf Ihrer Seite noch in der Bestätigungsmail gefunden.

Hiermit trete ich von dem angeblichen Vertrag zurück und mache mein Widerrufsrecht nach §355 BGB zum 07.07.2006 geltend.

Abweichende Vereinbarungen von den Regelungen des Fernabsatzes zum Nachteil des Kunden sind unzulässig nach §312f BGB, welches in diesem Fall, durch die fehlende Angabe der Kosten und der fehlenden Angabe über mein Widerrufsrecht, gegeben ist. Der Vertrag ist deswegen nichtig. (Eine Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums nach §119 BGB ist ebenfalls denkbar, von dem ich, wenn Sie die obigen Punkte nicht akzeptieren sollten, Gebrauch machen werde).

Von weiteren E-Mails in der Form bitte ich Abstand zu nehmen. Ich möchte Sie daren erinnern, dass auch Belästigung strafbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

M***


P.S:

Antworten Sie bitte nicht mit:


Sehr geehrter Herr,

Sie haben den Ernst der Situation offenbar nicht richtig verstanden.

Die Konditionen, die in Bezug auf den Service „check-deinen-sex.de“ gelten,
sind auf der Seite ersichtlich. Sie mussten vor der Nutzung des Tests erst
Ihre kompletten Personalien eingeben, dann die AGB bestätigen und zudem den
Account aktivieren, indem Sie Ihre Mailadresse bestätigen. Sie sind ebenso
laut AGB zu einer wahrheitsgetreuen Angabe der Personaldaten verpflichtet.
Indem Sie all diese Angaben gemacht haben, erlangt der Vertrag erst
Gültigkeit.

Der Test ist nicht gebührenfrei. Dies ist einzusehen auf der Anmeldeseite
h**p://w*w.check-deinen-sex.de/index.php/register oben, im Fließtext auf der
Anmeldeseite unten sowie mehrfach in den AGB. Somit kommen wir der Pflicht
in jedem Falle nach, auf die Kostenpflichtigkeit ausführlich und deutlich
hinzuweisen.

Insofern besteht an der Forderung des offen stehenden Betrags kein Zweifel.
Wir legen Ihnen nahe, diesen Betrag möglichst zeitnah zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Heiko Wilkins


Folgende Antwort kenne ich auch schon:

Sehr geehrter Herr,

Egal zu welchem Zeitpunkt - ein Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit hat zu jeder Phase in Verbindung mit unserem Angebot check-deinen-sex.de stattgefunden.

Wir legen Ihnen nahe, den offenen Betrag auszugleichen, solange keine weiteren Mahn- oder Inkassogebühren hinzukommen.

Freundliche Grüße

Heiko Wilkins






Dann ist mir noch Aufgefallen, dass es die Homepage wahrscheinlich nicht mehr lange geben wird:
http://www.affiliate.de/forum/viewto...?p=72782#72782
einmal durchlesen.

Bin mal gespannt was da rauskommt.

Wenn die sich bei mir melden dann schreib ich das hier wieder rein.

Gruss

M***
 
Thema geschlossen


Alt 12.02.2012, 15:41 # --
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