| | # 701 | |
| Ehemaliger Moderator Registriert seit: 23.04.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.142
| Zitat:
Was evtl dann noch dazu kommt, wenn der Provider mit den 80 Tagen momentan der längste wäre... Wann hast du dich denn angemeldet? Und wie viele Mahnungen und Anwaltsschreiben kommen noch bevor sie evtl. wirklich versuchen, die Daten frei geben zu lassen??? Sicherlich mehr als diese 80 Tage und schwupps, können sie nichts mehr bekommen. Ebenso zählt dazu, das die IP momentan nur ein Beweis dafür ist, das du auf der Seite warst. Es kann nicht bewiesen werden, das du dich mit der IP auch angemeldet hast, da diese Protokolldatei eine einfache Textdatei ist, die von jedem geändert werden kann von denen. Anders sieht das natürlich aus, wenn das neue EU Gesetz in Kraft getreten ist, aber bis dahin vergehen noch etwa 2 Jahre. greetz Werbung
__________________ Im Forum wird keine Rechtsberatung gegeben - hier äussern User nur ihre eigene Meinung zu den Themen! Der Internet Explorer ist genau aus einem Grund geschaffen worden: um Firefox herunterladen zu können :breitgri: Internetradio bei dem ich zu finden bin. | |
| | # 705 |
| Gastposter | naja ich bin trotzdem noch nicht davon überzeugt, zumal ich nicht weiß wann ich mich angemeldet hab. ich versuchs jetzt mal mit meiner minderjährigkeit da raus zu kommen. kann mir einer mal sagen bis wann man nach der 2. mahnung noch zeit hat? kann man irgendwo nachlesen wie lange welcher provider die ip's speichert? thx schicksalskeks |
| | # 706 | |
| Gastposter | Zitat:
Und das mit der IP frag ich mich auch ich werde ma suchen . | |
| | # 707 | |
| Gastposter | Zitat:
Noch ein Wort zu den IP-Adressen: Viele Leute sind furchtbar verunsichert, wenn man Ihnen in den Mahnschreiben erklärt, dass die IP-Adresse gespeichert wurde. Mit dieser IP können die Seitenbetreiber überhaupt nichts anfangen. Eine Zuordnung des Anschlussinhabers zu einer bestimmten IP kann nur der jeweilige Provider vornehmen. Und dieser rückt die Daten nicht ohne weiteres heraus. Bislang ist die Rechtslage auch so, dass lediglich die Staatsanwaltschaft einen Auskunftsanspruch gegen den Provider hat. Mangels Schutzbedürfnis haben die Seitenbetreiber in aller Regel auch keinen Schadensersatzanspruch nach § 122 BGB, da sie häufig den Irrtum veranlasst haben. Sie nehmen bewusst in Kauf, dass potentielle Kunden die möglichen Kosten übersehen. Hierfür spricht oft auch die Tatsache, dass die Zahlungsaufforderung erst nach der vermeintlichen Widerspruchsfrist verschickt wird und vorher ein entsprechender Hinweis per E-Mail nicht erfolgt. Da ihr keine wie vom Gesetz her vorgeschrieben Widerrufsbelehrung erhalten habt , hat die Frist noch gar nicht begonnen. Also könnt ihr noch Widersprechen- | |
| | # 710 |
| Ehemaliger Moderator Registriert seit: 23.04.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.142
| Ich glaube, soweit ist das noch nicht, da check-deinen-sex ja noch relativ neu ist. die werden noch weiter Mahnungen verschicken mit herißer Luft drin. Könnt ihr zum Kochen benutzen.
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| | # 711 | |
| Registriert seit: 03.08.2006
Beiträge: 106
| Zitat:
frag doch deinen Provider direkt oder schau in deren Foren... meiner speichert die daten 80 Tage... es gibt welche die speichern es bis zu 6 Monate... KANN... muss aber nicht Und mal ehrlich... in den 6 Monaten wird er nichts machen... wenn ich überlege, wie das mit der Bußgeldstelle etc pp läuft @Mahnungen.... ich hab mal eine Mahnung nach 1 1/2 Jahre von der Bußgeldstelle bekommen... und der Typ macht es alle 2 bis 3 Wochen... da könnte ja jeder von uns hier ankommen und so ein krummes ding drehen... können wir das dann auch einfach festsetzen, dass wir alle 2 Wochen Mahnungen rausschreiben und dann zur Kasse bitten? da muss es doch so ne gesetzliche Zeitspanne geben oder? | |
| | # 712 | |
| Registriert seit: 03.08.2006
Beiträge: 106
| Zitat:
nein danke.. da vergeht mir der Appetit | |
| | # 713 | |
| Registriert seit: 03.08.2006
Beiträge: 106
| Zitat:
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| | # 714 | |
| Registriert seit: 03.08.2006
Beiträge: 106
| Zitat:
nicht unbedingt.... wenn du bei einer Lotterie mitmachst, sollst du auch schon ü18 sein.... und dennoch machen sie keinen Alterscheck..... Bei diesem Test handelte es sich auch nicht um eine pornographische Seite.... also ist er nicht dazu verpflichtet diesen Altercheck anhand der Ausweisnummer einzubauen.... oder sehe ich das falsch? Wenn doch.. wieso greift die KJM net ein?! Das doch auch mal wieder etwas, womit man ihm eins reinwürgen kann..... desweiteren hast du mich wohl nicht richtig verstanden.... deine Aussagen hörten sich so an, als wenn es verständlich wäre, dass nur u18 jährige sich dort angemeldet haben... ich wies darauf hin, dass da auch welche ü18 sind.... | |
| | # 716 | |
| Registriert seit: 25.08.2006
Beiträge: 87
| Zitat:
Ich bin ja mal gespannt, was dann kommt ^^ | |
| | # 717 |
| Gastposter | Naja Jungx, da guck ich das Postfach meiner Fakeemail. Und was sehe ich? Der Herr kA hat mir wieder ne Mahnung geschickt Bin mal auf Mahnung Nr.3 gespannt naja greeetz |
| | # 718 |
| Gastposter | Boah hallo an alle ^^Hatte schon voll schiss weil ich gestern diese 2. Mahnung bekommen hab und dachte ich bekomm bald nen brief oder so wo ichs überweisen muss und so weiter ^^ aba naja da ich mir des etz hier alles durchgelesen hab bin ich jetzt erstmal beruigt Und ich bin ja eh erst 15 Jahre alt lol Naja und ich soll an diese Adresse ne Kopie von meinem Kinderausweis an den schicken ?! und dann is alles okay ?! bitte um antwort. Danke das jemand mal sowas gepostet hat. |
| | # 719 | |
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.421
| Zitat:
Übrigends kann man im Thema auch die Suchfunktion benutzen. Wer nicht lesen will, muss zahlen
__________________ Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung: Nachdenkseiten Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama) | |
| | # 720 |
| Gastposter | Hallo zusammen, ich dachte mir schon oh ne was ist jetzt los.dann aber habe ich diese seite gefunden und weiß allein bin ich wohl kaum. stimmt das ,dass jeder der diese seite weiter verlinkt hat 5euro bekommt?wenn ja bekommt mein alter klassenkamerad richtig ärger so..ich habe jetzt die 2mahnung,und darf bis zum 31.8 zahlen..wenn dies nicht erfolgt steigt die zahlung.nur gut zu erfahren bzw. eine erste mahnung bekam ich nicht.zahlen werde ich nicht.aber was passiertz dann? ich bin bei so sachen immer vorsichtig und ein schisser liebe grüße... |





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