| | # 301 | |||
| Gastposter | Zitat:
Jemanden der etwas schreibt was dir nicht in den Kram passt als Troll bezeichnen ist eine Beleidigung an @TUVOK. @Tuvok ist ein Foren-Troll. Zitat:
Smstrend Adresse Herrn Jens H., Biesenbrowerstrasse ***, 13057 Berlin Auch goLyr(ics).de unter dieser adresse 18. Aug. 2005 /wWw.golyr.de Zitat:
Aber nicht so wie es nach der PangV erforderlich ist. Die PangV sagt unteranderem: [..]Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen.[..] [..]leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen.[..] Einen Betrag in Worten anzeigen entspricht dem nicht, und ist meiner Meinung nach irreführend. M.f.G. Werbung | |||
| | # 303 | |
| Gastposter | Um einmal vom Ur-Thema abschweifen.Und sich dem Thema Troll widmen. Zitat:
Ich sehe es als Beleidigung an die Adresse von @TUVOK Er war ein ehrenwerter Troll. Aber den scheinst du nicht zu kennen,sonst würdest du die Bezeichnung Troll mit mehr Ehrung benutzen. Gugge einfach hier>> @TUVOK -FAQ Vielleicht verstehst du dann was in der Wiki gemeint ist.Einen Versuch um an @TUVOK heran zukommen hatte @Janko Weber versucht. Ist leider auch als Troll gescheitert. In dem Sinne:Es ist nicht alles Troll,wo Troll draufsteht. M.f.G. | |
| | # 304 | |
| Registriert seit: 03.08.2006
Beiträge: 106
| Zitat:
ich sag nichts dazu.... er schreibt, dass alle das sagen.. aber angeblich stand das von Anfang an da... das wüsste ich aber... es gibt noch andere Seiten, die mit Kosten verbunden sind... sobald ich das sah, hab ich die Seiten verlassen... als wenn ich das übersehen würde.... aber soll er /sie nur meinen.... is mir auch lachs... ich weiß, was ich gesehen habe... warum regen wir uns sonst alle auf? Wenn wir sehen, dass es 20 kostet, verlassen wir die Seite.. so viel Anstand wird wohl jeder von uns haben.. aber nein.. wir bilden uns ja eh alles ein... alles klar... Und auf der Startseite steht NICHTS von Kosten... da wies mich sogar ein Anwalt darauf hin *lol* | |
| | # 305 |
| Gastposter | acuh ich bin opfer geworden.. ist aber schon länger her! jedoch habe ich auch die frist bis zum 8.8. bekommen! ich werde einfach warten, und wenn wirklich gerichtliche schritte eingeleitet wurden, sagen dass ich im urlaub war bzw mien pc nicht funktioniert hat. oder meint ihr ich soll wirklich eine widerrufsmail/anfechtungsmail schrieben? weil dann wären die beiden o.g. gründe ja wirkungslos! mfg, ein weiterer gast |
| | # 306 | |
| Registriert seit: 03.08.2006
Beiträge: 106
| Zitat:
je häufiger ich mir die Sätze des Anwalts mir durch den Kopf gehen lasse, desto logischer wird das ganze: er meinte, dass so lange nur eine Mahnung kommt (und das auch noch per mail *lol*), man eigentlich keine Probleme hat... das soll heißen: dass für eine Gebühr von 20 , unabhängig davon, ob die Info bzgl der Gebühr bei der Anmeldung drin stand oder nicht, niemand einen Gerichtsvollzieher beauftragen wird, da sich der Aufwand erst bei ca. 500 lohnt ....die Vollstreckung allein durch einen Gerichtsvollzieher liegt bereits schon zwischen 140 -250 zzgl. einer eigenen Gebühr, Auslagen etc ... (und wieveiel Opfer gibt es zur Zeit, die sich weigern zu zahlen? ... er müsste nähmlich alles vorstrecken... teurer Spass... und evtl auch keine Gewinnchance, wenn man bedenkt, dass da schon Ermittlungen gegen ihm & co. laufen, die nun auch nicht unbegründet sind Er meinte, dass man niemals bei solchen Dingen in Panik geraten und bezahlen sollte. Die Mahnungen sind in der Regel auffällig scharf geschrieben, damit die Leute ängstlich sind und schöööööööön brav bezahlen... ohne dass sie es wirklich müssten... Somit... so meint er... dürfte ich/dürften wir die Mahnungen einfach löschen... (muss jeder für sich selbst wissen) Von einer Zusendung einer Ausweiskopie hat er mir dringend abgeraten... rechtlich gerechtfertig soll der Herr "dessen Namen nicht genannt werden darf" nicht sein... er hat sich die Seite angeguckt... der Preishinweis darf nicht nur in den AGBs ersichtlich sein, er muss auch dick und fett auf der ersten Seite VOR dem Test stehen!!!!! Die Behauptung, die Seite sei rechtlich geprüft ist auch nicht korrekt.... kein Richter ...... überprüft sowas.... denn jeder Hans und Franz kann seine AGBs nach Lust und Laune gestallten bzw selber tippen Wenn du im Urlaub "fährst" oder dein PC "kaputt" ist, müsstest du ja auch Nachweise hervorbringen | |
| | # 307 | |
| Gastposter | Zitat:
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| | # 308 | ||
| Gastposter | Zitat:
Zitat:
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| | # 309 | |
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.421
| Tim H. schrieb: Zitat:
Da es sich in den hier geschilderten Fällen aber um ungerechtfertigte Mahnungen handelt, kannst Du dich ganz gelassen zurücklehnen. Du kannst ggf. auch schreiben, dass Du keinen Cent zahlst und sie dich verklagen müssen, wenn sie von dir Kohle haben wollen. Dann fängt die Sache doch erst an spannend zu werden. Zumindest ist bis jetzt noch keiner dieser unseriösen Anbieter vor Gericht gezogen um zu klagen. Zu gross wäre auch das Risiko, dass sein zweifelhaftes Geschäftsgebahren auffliegt.
__________________ Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung: Nachdenkseiten Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama) | |
| | # 310 | |
| Gastposter | Zitat:
Wenn du aber die Forderung bestreitest, das dem Rechnungssteller mitgeteilt hast (kam die Rechnung per Post, dann den Widerspruch auch per Post/Einschreiben). Kam aber, wie in den meisten Fällen hier, die Rechnung per Mail (egal ob als Word- oder Pdf-Datei), dann steht fest, dass man dich abzocken will. Kein seriöses, ehrliches Unternehmen verschickt Rechnungen und Mahnungen per eMail (ausgenommen, man hat mit der Telekom oder anderen Telefonanbietern Rechnung online vereinbart). Auch richtig, dass Inkassounternehmen davon leben, dass sie bei Schuldnern für Zahlungen sorgen. Auch richtig, dass sie dabei Gebühren vom Schuldner kassieren. Ist diese Forderung aber strittig und ich teile das dem Inkassobüro mit, dann dürfen die laut Inkassoverordnung die Betreibung der Rechnung nicht mehr weiter durchführen. Da wir hier alle mit nicht gerade seriösen Firmen zu tun haben, sowohl auf Seiten der Rechnungssteller als auch bei den Inkassobuden, kannst du sicher sein, dass niemand von denen einen Mahnbescheid bei Gericht beantragen wird. Vor Gericht müssten diese Herrschaften nämlich ihr Modell der Abzocke offen legen. Und das fürchten die wie der Teufel das Weihwasser. | |
| | # 311 | |
| Gastposter | Zitat:
Zum Beispiel schreibt jemand am May 25th, 2006 in einem Blog volgendes: [..]wenn wir für "Check deinen Sex" werben.[..] [..]da die Kosten des Sextests nur ganz versteckt in den AGB (Punkt 5)[..] [..]und als geschriebene Zahl im Kleingedruckten unter der Anmeldung aufgeführt sind.[..] nachlesen >> In den AGB versteckt Hierzu würde auch dieser >>Anhang1 passen. Später wurde es vermutlich geändert,jetzt steht es auch in der Überschrift.>>Anhang2. Da die Kosten aber nicht wie es die PangV vorsieht deutlich angezeigt wird. (hier in Schriftform und in der AGB) könnte dieses Urteil Anwendung finden, >> Wichtige Vertragsbestandteile, wie im vorliegenden Fall die Kosten eines Eintrags über einen Online-Service im Internet-Branchenbuch, dürfen nicht im Kleingedruckten versteckt werden. Sonst muß der Kunde trotz Vertrags nicht zahlen, entschied das Münchener Amtsgericht << Az 262 C 19532/ 02 M.f.G. | |
| | # 313 | |
| Gastposter | Zitat:
Wäre, so wie es vorgeschrieben ist, der Preis laut und deutlich genannt worden, hätte wohl kaum jemand diesen Dienst in Anspruch nehmen wollen. Also versteckt man den Preis in der Fußzeile, in den AGB und sonstwo. Das ist Abzocke, das weißt du. Glaubst du, dass ein solcher "Geschäftsmann" vor Gericht geht, um an sein Geld zu kommen? NEIN, mit Sicherheit nicht. Und deine Ausführungen zum Gerichtsvollzieher ist so auch nicht ganz richtig. Bevor ein Gerichtsvollzieher auf den Weg geschickt werden kann, muss man einen Titel bei Gericht erwirkt haben. Sollte solch ein Titel vorliegen kann erst der "Geldeintreiber" tätig werden. Die Kosten muss der Gläubiger zwar vorstrecken, werden aber beim Schuldner mitkassiert. Dass man die AGB selber schreiben kann, ist auch richtig. Es gibt aber wichtige gesetzliche Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Tun sie das nicht, sind die entsprechenden Punkte ungültig und an die Stelle treten dann die gesetzlichen Regelungen. | |
| | # 314 | |
| Gastposter | Zitat:
Wenn du nach den vielen guten Postings immer noch nicht weißt, was Sache ist, dann kann man nur sagen, dass du nicht nur den letzten, sondern auch die anderen Beiträge lesen solltest. Ehrlich!!! | |
| | # 315 |
| Gastposter | Hallo! Ich habe mich da auch registriert und (nein, ich will jetzt nicht auch fragen was ich machen soll) finde es einfach scheiße das es solche Seiten gibt! Eine Frage hätte ich jedoch: Kann man nur anhand von der E-Mail Adresse herausfinden wer der Inhaber dieser Adresse ist usw.? Ich werde diesem Typ auf jeden Fall nichts zahlen und auch eine Kopie meines Ausweises werde ich ihm nur im (wirklichen) Notfall zuschicken! Da ich noch Minderjährig bin gillt der Vertrag für mich eh nicht! Obwohl ich am Anfang auch richtig Angst hatte, da die Mahnung sehr überzeugend geschrieben ist! Hier nochmal mein Aufruf an alle Unwissenden: Lasst die Finger von dieser verfu*kten Seite! Bitte zahlt nicht, ich selbst hatte schon wie erwähnt am Amfang auch Angst aber dank diesem Forum weiß ich jetzt das ich die Mails einfach ignorieren kann! (Obwohl ich glaube das es für die Meisten die hier reinschauen eh schon zu spät ist!) MfG P****** B******* PS: Ich wollte mich nur noch einmal dafür bedanken das es so ein tolles Forum gibt! Ihr seit klasse! |
| | # 316 | ||
| Registriert seit: 03.08.2006
Beiträge: 106
| Zitat:
ich schrieb ja auch: Zitat:
ist ja net so, dass ich meinte, dass man gleich einen los schickt.... aber du hast das geklärt.... thx | ||
| | # 318 | |
| Team SAT-Technik Registriert seit: 01.01.2006 Ort: mitten im Kohlenpott
Beiträge: 8.850
| Zitat:
Der Vertrag muß eine sogenannte "salvatorische Klausel" enthalten, so in der Art: "Sollte eine der Bestimmungen ... ungültig sein, so wird die Gültigkeit des Vertrages als Ganzes nicht berührt. Anstelle der ungültigen Klausel ..." Fehlt die salvatorische Klausel und ist eine Bestimmung ungültig, so ist der gesamte Vertrag hinfällig.
__________________ Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. Albert Einstein Nokia? Nein danke! | |
| | # 319 | |
| Registriert seit: 03.08.2006
Beiträge: 106
| Zitat:
was heißt das jetzt für uns... fehlt diese hierbei... oder fehlt sie nicht *gruebel* | |
| | # 320 | |
| Gastposter | Zitat:
Sollte eine Vertragsbestimmung oder eine Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt eine solche, die dem Zweck dieser Bestimmung in rechtlich wirksamer Weise am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass eine Regelungslücke besteht. | |





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