http://www.check-deinen-sex.de (2 Threads zusammen) - Teil 1


Alt 03.08.2006, 20:47   # 241
ScHöNeScHeIße
 
Registriert seit: 03.08.2006
Beiträge: 37
ja klar geht es mir genauso aber was soll man machen?

wenn das doch schon ein anwalt sagt muss da jawohl etwas dran sein!

bis jetzt wenn etwas mit versteckten kosten war hab ich mich immer früh genug abgemeldet^^ aber diesmal war echt nix zu bemerken!

mir ist auch nicht wohl bei dem gefühl aber da ich bzw wir nicht die einzigen sind denke ich das, dass alles schon das richtige sein wird!

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Alt 03.08.2006, 20:52   # 242
ScHöNeScHeIße
 
Registriert seit: 03.08.2006
Beiträge: 37
Zitat:
Zitat von Auskunft
Du sprichst von Kommissar Rex, richtig?

Toll, die kümmern sich darum. Worum denn? Dass man euch Kindern den Stecker vom PC aus der Dose zieht. Das wär doch das einzig Vernünftige.

Dann könnt ihr nicht mehr auf solchen Mist herein fallen und die Beiträge hier im Forum wären sicherlich auch um etliches sauberer. Man hat ja manchmal das Gefühl, mit Kloakenreinigern zu tun zu haben.







aso ja nee ist klar... erstmal selber auf son scheiß reinfallen ma gucken was du dann sagst
 
Alt 03.08.2006, 21:05   # 243
Unregistriert
Gastposter
 
Is hier nur scheiße, dass es hier nicht möglich iwst im Nachhinein seine eigenen Beiträge zu Ändern. lol. Und ich Drohe hier niemandem!!!

Is nur unglücklich formuliert.

PS: Habe heute mal meine zweite mail bekommen.
 
Alt 03.08.2006, 21:09   # 244
ScHöNeScHeIße
 
Registriert seit: 03.08.2006
Beiträge: 37
und was stand drin?würd mich mal interessieren
 
Alt 03.08.2006, 21:12   # 245
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von Unregistriert
Is hier nur scheiße, dass es hier nicht möglich iwst im Nachhinein seine eigenen Beiträge zu Ändern. lol. Und ich Drohe hier niemandem!!!

Is nur unglücklich formuliert.

PS: Habe heute mal meine zweite mail bekommen.
Brauchst dich nur zu registrieren und schon ist es nicht mehr unmöglich .Kostet kein Geld und tut nicht weh.
 
Alt 03.08.2006, 21:18   # 246
ScHöNeScHeIße
 
Registriert seit: 03.08.2006
Beiträge: 37
Zitat:
Zitat von schnippewippe
Brauchst dich nur zu registrieren und schon ist es nicht mehr unmöglich .Kostet kein Geld und tut nicht weh.

wo du recht hast hast du recht
 
Alt 03.08.2006, 21:24   # 247
immorb
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Zitat:
Zitat von cloppiD4D
PS: habe grad mit meinem besten kumpel telefoniert, der vatter ist komisar, der hat grad mal reingeschaut....und das promt an die kollegen der internetabteilung weiter gegeben...die kümmern sich darum...
internetabteilung?? Richtig, die kenne ich. Der Leiter heisst Bill Gates, und leitender Ermittler ist Kommissar Mouse.
Die ist aber total überlastet.Alle Bit und Kb/s ermitteln in einem Entführungsfall.( Herr v. Intel von der CPU wurde entführt.)

In dem Sinne:Auch eine CPU sollte cool sein.

M.f.G.
 
Alt 03.08.2006, 21:25   # 248
Unregistriert
Gastposter
 
Hey Leute,

Hab wieder was neues: Also der Typ steht auch in das örtliche drin, also im telefonbuch, genau unter der adresse die im Impressum angegeben ist und mit einer endlich normalen nummer, wenigstens überhaupt eine nummer...

ist doch ok, dass ich das hier sage oder? hab keinen namen und die telefonnummer auch nicht genannt, werd da mal anrufen, also haut rein!!!

Ihr wisst ja jetzt wie ihr an die tel kommt...
 
Alt 03.08.2006, 21:29   # 249
Unregistriert
Gastposter
 
Folgendes Stand in der Mail Nr. 2


"Sehr geehrter Herr,

Auf die Kostenpflichtigkeit ist ausreichend und zweifach auf der
Anmeldeseite hingewiesen, ein Widerrufsrecht ist laut AGB nach Nutzung der
Dienstleistung nicht mehr möglich. Überweisen Sie deshalb bitte den Betrag
noch rechtzeitig.

FG H. Wilkins"



Lalalalala. War also keine Mahnung!!!!


PS: Hat immer noch nur die IP--> Die will er beim Provider in meinem Fall Vodafone gegen Adresse Umtauschen, was nicht geht, da er keinen Richtrerlichen Beschluss hat.UND VOR GERICHT KANN ICH NUR ERSCHEINEN WENN ICH VON GERICHT EINGELADEN WERDE WAS OHNE ADRESSE SCHWIERIG WIRD OH WIE SCHADE

PS: Werd meine E-Mail Adresse löschen und auf meine erste Mahnung per Postweg warten. IS THE EASY WAY OF LIFE
 
Alt 03.08.2006, 21:36   # 250
ScHöNeScHeIße
 
Registriert seit: 03.08.2006
Beiträge: 37
hab gerade auch erstmal nachgeguckt!
haste schon angerufen?würd mich ma interessieren was der so sagt..
is bestimmt nicht er angeblich...
man man also ich hab noch keine mail zurückbekommen
ich mein bin ich ja auch nicht scharf drauf aber.. naja

abwarten und tee trinken
 
Alt 03.08.2006, 21:51   # 251
Unregistriert
Gastposter
 
gib mir mal jemand die email addys von bizz und akte. will da auch hin mailen!!!!
 
Alt 03.08.2006, 21:55   # 252
Anaphalisell
 
Registriert seit: 03.08.2006
Beiträge: 106
Zitat:
Zitat von immorb
internetabteilung?? Richtig, die kenne ich. Der Leiter heisst Bill Gates, und leitender Ermittler ist Kommissar Mouse.
Die ist aber total überlastet.Alle Bit und Kb/s ermitteln in einem Entführungsfall.( Herr v. Intel von der CPU wurde entführt.)

In dem Sinne:Auch eine CPU sollte cool sein.

M.f.G.

der junge Mann mag wohl nicht die richtigen feinen Worte gefunden zu haben...


aber ich finde.. dass du mit diesem ironischen Scherz niemanden einen gefallen getan hast... unabhängig davon, ob der Vater von sonst wen wirklich was weitergeleitet hat....



sorry... aber man muss ja nicht auf alles eingehen....
 
Alt 03.08.2006, 22:00   # 253
Anaphalisell
 
Registriert seit: 03.08.2006
Beiträge: 106
Zitat:
Zitat von Auskunft
Du sprichst von Kommissar Rex, richtig?

Toll, die kümmern sich darum. Worum denn? Dass man euch Kindern den Stecker vom PC aus der Dose zieht. Das wär doch das einzig Vernünftige.

Dann könnt ihr nicht mehr auf solchen Mist herein fallen und die Beiträge hier im Forum wären sicherlich auch um etliches sauberer. Man hat ja manchmal das Gefühl, mit Kloakenreinigern zu tun zu haben.




herrlich, dass es auch noch Leute gibt, die sich zwar darüber beklagen, dass hier "Mist" gepostet wird (ich will ja net abstreiten, dass der eine oder andere wirklich Sachen von sich gut, die nicht Not tun... evtl sogar ich)... aber es tut erst recht nicht Not, dies mit einer Art Sarkasmus zu unterschreiben ...


denn hierbei handelt es sich wirklich um ein Problem, dass wohl oft genug mit dem selben Inhalt von verschiedenen Personen wiedergegeben wurde....



 
Alt 03.08.2006, 22:11   # 254
ScHöNeScHeIße
 
Registriert seit: 03.08.2006
Beiträge: 37
Zitat:
Zitat von Unregistriert
gib mir mal jemand die email addys von bizz und akte. will da auch hin mailen!!!!


hi,
E-Mail: akte@akte.net
bei bizz hab ich nichts gefunden
 
Alt 03.08.2006, 23:45   # 255
Unregistriert
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von ScHöNeScHeIße
hab gerade auch erstmal nachgeguckt!
haste schon angerufen?würd mich ma interessieren was der so sagt..
is bestimmt nicht er angeblich...
man man also ich hab noch keine mail zurückbekommen
ich mein bin ich ja auch nicht scharf drauf aber.. naja

abwarten und tee trinken

Habe angerufen, aber geht keiner ran und dann kommt ein Fax signal...
werds morgen wieder probieren, aber ihr könnt es ja auch versuchen...
 
Alt 03.08.2006, 23:48   # 256
Unregistriert
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Aktuell (Stand: Juli 2006) ist kein einziger Fall bekannt, in dem Anbieter tatsächlich eine Strafanzeige erstattet hätten oder vor Gericht gezogen wären, um ihre Forderungen einzuklagen. Auch die Behauptung, Betroffene hätten mit "erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen" zu rechnen, dürfte nach Ansicht von Juristen aus der Luft gegriffen sein. Denn wer glaubt, einen kostenlosen Dienst zu nutzen, wird in der Regel keinen Bereicherungsvorsatz haben. Insofern stellt sich die Frage, welchen Deliktes sich ein "Kunde" strafbar gemacht haben sollte. Verbraucherschützer gehen vielmehr davon aus, dass Formulierungen wie die oben dargestellten ebenfalls nur dazu dienen sollen, eine Drohkulisse aufzubauen und unfreiwillige Kunden zur Zahlung zu bewegen.


Gute Seiten um sich zu erkundigen.

jurablogs.de

jurablogs.de

dialerschutz.de/kostenfallen.php

dialerschutz.de/abo-fallen-gratis-angebote.php#7

Also ich lasse mich dann mal verklagen
 
Alt 03.08.2006, 23:50   # 257
Unregistriert
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Unregistriert
Aktuell (Stand: Juli 2006) ist kein einziger Fall bekannt, in dem Anbieter tatsächlich eine Strafanzeige erstattet hätten oder vor Gericht gezogen wären, um ihre Forderungen einzuklagen. Auch die Behauptung, Betroffene hätten mit "erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen" zu rechnen, dürfte nach Ansicht von Juristen aus der Luft gegriffen sein. Denn wer glaubt, einen kostenlosen Dienst zu nutzen, wird in der Regel keinen Bereicherungsvorsatz haben. Insofern stellt sich die Frage, welchen Deliktes sich ein "Kunde" strafbar gemacht haben sollte. Verbraucherschützer gehen vielmehr davon aus, dass Formulierungen wie die oben dargestellten ebenfalls nur dazu dienen sollen, eine Drohkulisse aufzubauen und unfreiwillige Kunden zur Zahlung zu bewegen.


Gute Seiten um sich zu erkundigen.

jurablogs.de

jurablogs.de

dialerschutz.de/kostenfallen.php

dialerschutz.de/abo-fallen-gratis-angebote.php#7

Also ich lasse mich dann mal verklagen

Wenn anzunehmen ist, dass jemand den Vertrag bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht geschlossen hätte, kann er in diesen Fällen wegen Irrtums anfechten. Die Anfechtung muss ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Betroffene von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat (§ 121 BGB). Bei einem Irrtum über die Kostenpflichtigkeit eines Angebots muss er also möglichst rasch nach Empfang der Rechnung anfechten, wenn er erst durch die Rechnung bemerkte, dass das Angebot kostenpflichtig sein soll. Dabei genügt es, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist. Wenn dem Anbieter durch die Anfechtung ein Schaden entsteht und er diesen konkret beweisen kann, hat der Anfechtende diesen zu ersetzen. Ersatzfähig sind aber nur die Schäden, die dadurch entstehen, dass der Anbieter auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut hat (§ 122 BGB). Der Schadensersatzanspruch kann nicht höher sein als das vertragliche Entgelt. Die Schadensersatzpflicht tritt aber nicht ein, wenn der Anbieter damit rechnen musste, dass der Kunde sich bei der Anmeldung irren würde, also wenn er z.B. damit rechnen musste, dass der Kunde von einem Gratis-Angebot ausgehen wird.
 
Alt 03.08.2006, 23:56   # 258
Unregistriert
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Hab es dann gleich in folgender Version losgeschickt.


Also ich Wiederhohle mich ungern, aber ok.

Wenn anzunehmen ist, dass jemand den Vertrag bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht geschlossen hätte, kann er in diesen Fällen wegen Irrtums anfechten. Die Anfechtung muss ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Betroffene von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat (§ 121 BGB). Bei einem Irrtum über die Kostenpflichtigkeit eines Angebots muss er also möglichst rasch nach Empfang der Rechnung anfechten(Ich hatte gleich die Mahnung bekommen und sofort wiederrufen -->Siehe Originalmail), wenn er erst durch die Rechnung bemerkte, dass das Angebot kostenpflichtig sein soll. Dabei genügt es, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist(Was ich gemach habe--> Ich fechte also hiermit DEN VERTRAG AN!!!). Wenn dem Anbieter durch die Anfechtung ein Schaden entsteht und er diesen konkret beweisen kann, hat der Anfechtende diesen zu ersetzen. Ersatzfähig sind aber nur die Schäden, die dadurch entstehen, dass der Anbieter auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut hat (§ 122 BGB). Der Schadensersatzanspruch kann nicht höher sein als das vertragliche Entgelt. Die Schadensersatzpflicht tritt aber nicht ein, wenn der Anbieter damit rechnen musste, dass der Kunde sich bei der Anmeldung irren würde(WAS ICH GETAN HABE), also wenn er z.B. damit rechnen musste, dass der Kunde von einem Gratis-Angebot ausgehen wird(WOVON ICH AUSGEGANGEN BIN).

Mit freundlichen Grüßen der Inhaber der E-Mail Adresse
 
Alt 04.08.2006, 00:00   # 259
Unregistriert
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Einen Vertrag anfechten kann aber auch derjenige, der diesen aufgrund einer arglistigen Täuschung oder einer Drohung geschlossen hat (§ 123 BGB). Die Anfechtung einer nach § 123 BGB anfechtbaren Willenserklärung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen (§ 124 BGB). Die Jahresfrist beginnt mit der Entdeckung der Täuschung bzw. dann, wenn die durch die Drohung entstandene Zwangslage aufhört. Eine Schaden des Täuschenden oder Drohenden ist nicht zu ersetzen.
 
Alt 04.08.2006, 00:00   # 260
Unregistriert
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Schutz vor Abo-Fallen und hohen Kosten

Wer hohe Kosten durch dieses Geschäftsmodell verhindern will, sollte folgende Tipps beachten:

* Seien Sie stets misstrauisch, wenn Ihnen im Internet Waren oder Dienstleistungen zu besonders niedrigen Preisen oder sogar kostenlos angeboten werden. Niemand hat etwas zu verschenken. Darum wird es sich in vielen Fällen entweder um minderwertige Leistungen oder um ein reines Lockangebot handeln.

* Überprüfen Sie stets, bei wem und für welchen Zweck Sie Ihre Konto- oder andere persönliche Daten angeben müssen. Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Kundeninformationen, das Impressum und die Informationen zum Widerrufsrecht können verhindern, dass Sie in der Kostenfalle landen.

* Kaufen Sie niemals die "Katze im Sack". Gehen Sie nur dann Verbindlichkeiten ein, wenn Sie genau wissen, was Sie dafür erhalten.

* Achten Sie auch auf Ihre Widerrufsrechte. Einige Anbieter neigen dazu, diese auszuschließen - was nicht immer rechtlich haltbar ist. Lassen Sie sich hier im Zweifelsfall von Juristen beraten.

* Prüfen Sie immer sorgfältig, mit wem Sie einen Vertrag eingehen. Ist der Anbieter bei Fragen oder Problemen erreichbar? Ist er auch greifbar, wenn es rechtliche Probleme gibt? Wenn sich ein offenbar deutscher Betreiber im Ausland versteckt, sollten Sie immer misstrauisch werden.

* Kündigen Sie Schnupper- und Testzugänge sofort wieder, wenn Sie das Angebot nicht überzeugt.

* Lassen Sie sich von Drohungen mit Inkassobüros, "strafrechtlichen Konsequenzen" oder noch höheren finanziellen Forderungen nicht einschätzen, wenn Sie getäuscht worden sind. Bislang ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein Anbieter mit diesem Geschäftsmodell jemals vor Gericht gezogen wäre.
 
Thema geschlossen


Alt 12.02.2012, 14:54 # --
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