| | # 104 | |
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.148
| So ganz neu ist das nicht. Bereits 1998 erging ein ähnliches Urteil OLG Mnchen, Beschlu vom 08.10.98, Zitat:
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| | # 105 | ||
| Gastposter | Und was ist nun damit. Eine Faxbestätigung sagt doch nichts über den Inhalt aus. Es sei denn , man hat ein Fax wo ein Teil des gesendeten Text bei der Sendebestätigung mit aufgezeichnet ist. --------------------------------------------------------------------- Zitat:
Zitat:
-----Doppelpost zusammengeführt am 3.7.2009 um 18:38:26----- Ok. Das neue Urteil von Immorb ist vom Das Oberlandesgericht München . Aber müssen die anderen Gerichte da nun gleich urteilen ? | ||
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| | # 106 | |
| Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 128
| Zitat:
Wenn ich ein echter Sparfuchs bin, stelle ich mein Gerät so ein, dass nur Ausgangsbestätigung, Datum, Uhrzeit, Sende- und Empfängernummer als Protokoll ausgedruckt werden. Das kann man auch noch weiter minimieren. Der Beweiswert ist dann natürlich äußerst gering, aber ich habe Geld gespart und Sparen ist ja auch ein Wert an sich. Ich habe meine Geräte immer so eingestellt, dass eine Kopie des versendeten Textes mit Sendebestätigung, Datum, Uhrzeit, Absender- und Empfängernumer ausgedruckt wird. Meine Unterschrift sollte natürlich auch auf dem Protokoll zu erkennen sein. Diese Potokolle sind immer im Vergleich zum Original "abgeschnitten", hier gilt also, fasse dich kurz!!!! Wenn ich natürlich erstmal über ******** im allgemeinen und dann über die Firma insbesondere lamentiere und dann erst auf Seite 3 meines epischen Werkes zur Anfechtung oder zum Widerruf komme, dann reicht das Faxprotokoll auch nicht, weil das Wesentliche eben nicht drauf ist. Und dann gibt es auch noch die Spezies von FAX Nutzern, die meinen, dass ein Faxprotokoll mit dem Header (oder Footer, je nach Einstellung) "keine Verbindung", oder "Faxstörung" irgendwelche Beweiskraft besitzt. | |
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| | # 107 | ||
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
| Das mit der Beweiskraft eines Fax-Protokolls ist immer wieder mal beliebter Streitpunkt. Es gibt dazu aber ein ganz wichtiges BGH-Urteil: Urteil vom 07.12.1994 – VIII ZR 153/93 - , NJW 1995, 665 BGH (Urteil vom 07.12.1994 - VIII ZR 153/93 - Zitat:
Denn zu dem Münchner Urteil heißt es: Zitat:
Damit fällt für mich immer noch das Fax für alle Fälle, in denen es z.B. um Fristen und um die Beweispflicht für die Zustellung geht, definitiv flach. Zumindest dann, wenn man die geringsten Zweifel an der Seriösität des Kommunikationspartners hat. Es ist nicht zu begründen, wegen der Einsparung von ~4 Euro Zustellgebühr für das Einschreiben+RS auf die entsprechende Rechtssicherheit zu verzichten. Die Aussage des AG Hagen, dass inzwischen die modernen Faxgeräte so zuverlässig seien, dass bei einem OK-Vermerk der Zugang bewiesen ist, halte ich für gewagt und jederzeit qualifiziert bestreitbar. Eine "gesicherte, gerichtsbekannte Erkenntnis dazu, wie oft Telefaxübertragungen scheitern und der Sendebericht gleichwohl einen "OK"-Vermerk ausdruckt", so wie es der BGH 1994 gefordert hat, existiert m.W. auch heute nicht. Beweiswert elektronischer Kommunikation - Antispam Wiki | ||
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| | # 108 |
| Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 15
| Hi Leute habe auch pech mit dieser Firma. Als ich mich anmelden wollte, musste ich da die Kontodaten eingeben, habe sofort abgebrochen. Danach kam ne mail von Firstload "testen Sie doch Unser angebot ohne Angabe von Kontodaten unverbindlich und sollte Ihnen die Testphase gefallen, können Sie jederzeit ein Paket buchen. Gefallen hat mit da eigeltich überhaupt nichts. Die 3 GB habe ich garnicht angefasst. Und nichts dazu gebucht. Nach ca. 2 wochen kommt dann eine Rechnung mit diesem Jahresabo. Laut "Servicehotline" sagte man mir ich habe das Zeug nicht gekündigt und jetzt hab ein 1 jahriges Abo am Hals. Frage an euch: gibts hier Fälle in dem Firstload bis zu einem gerichlichen Mahnbescheid ging ? ich weiß wirklich nicht ob ich zahlen soll, auf einer seite bin ich selbst Schuld, dass ich nicht gekündigt habe/nicht wusste, aber auch auf der anderer ne reine Aboabzocke. Ich könnte ja abwarten, aber mit jeder Mahnung steigen die Kosten. Nicht das am Ende noch was vom Gericht reinflattert ![]() Mfg. Max |
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| | # 109 | ||
| Gesperrt Registriert seit: 18.03.2007 Ort: Bergkamen-Oberaden
Beiträge: 108
| Zitat:
Zitat:
Hier mal Infos zu Mahnbescheid und Co Internetfallen: Rechnung, Mahnung, Mahnbescheid, Inkassobrief | ||
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| | # 110 |
| Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 15
| Hi ja untergehen geht ja auch, das Problemchen ist nur das ich ja nicht gekündigt habe und laut denen AGBs jetzt ein Vertrag mit diesem Anbieter habe was ich eigeltich überhaupt nicht wollte. Das alleine macht mich eifach stutzig. Wenn ich gewusst hätte und rechtzeitig gekündigt und die hätten mir aber trotzdem eine Rechnung geschickt, das wäre ja schon was anderes. Oder ? warum man ein Vertrag nicht widerrufen kann ist mir unklar. Den als beispiel so ein online Finanzierungsvertrag lässt sich innerhalb von 14 Tagen ohne Probleme widerrufen. |
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| | # 111 | |
| Gastposter | Ich war eben auf der Seite von Firstload.de Das ist es was ich da sehe. ![]() Ich sehe da weder was von Kosten noch was von ein Abovertrag. Erst wenn ich runterscrolle kommen diese Hinweise. ![]() Der Preis und das es ein Abo ist muss ohne Scrollen klar zu sehen sein. Es steht zwar 14 Tage Gratis aber ich dachte das meine Daten dann gelöscht werden. Wieso sollte ich dann auf die Idee kommen einen Vertrag zu widerrufen oder zu kündigen. Zitat:
Könnt ihr die AGB aufrufen ??????????? Ich nicht Wenn ich auf der Anmeldeseite raufklicke kommt das hier. ![]() Aber auch da bekomme ich keine AGB zu lesen. | |
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| | # 112 |
| Registriert seit: 11.06.2009 Ort: Solingen
Beiträge: 176
| Die AGb´s kann ich aufrufen. Wenn es bei Dir nicht geht so kannst Du Dir die PDF Datei hier firstload-AGB_de.pdf runterladen. |
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| | # 113 | |
| Gastposter | Oh ich sehe gerade was vom Copyright © 2005-2009 Habe ich echt nicht aufgepasst. Mod wenn es sein muss bitte löschen. Kann es nicht mehr. -----Doppelpost zusammengeführt am 7.7.2009 um 01:14:48----- Zitat:
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| | # 114 |
| Registriert seit: 11.06.2009 Ort: Solingen
Beiträge: 176
| Ich glaube Du hast mich falsch verstanden oder ich habe mich missverständlich ausgedrückt. 1.Ich kann die Agb´s problemlos aufrufen. 2.Ich habe die PDF Datei für Dich zum Download bei einem Hoster hochgeladen ,weil ich davon ausgegangen bin das Du Kenntnis vom Inhalt erlangen möchtest. |
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| | # 117 | |
| Gastposter | Habe eben den link erhalten. Auch bei deinen Link bekomme ich die AGB nicht aufgerufen. Also ich kann die da nicht lesen. Danke Dir Ach du liebe Zeit. Jetzt hat mir Spiderx2 die Sache erklärt. Zitat:
Ist wohl nicht mein Tag heute. | |
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| | # 118 | |
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.421
| Zitat: Dort steht (auch noch falsch geschrieben) AGBs anzeigen für Deutschland Österreich Klick mal auf das Land, von dem Du die AGB sehen möchtest. Was mir gerade dabei auffällt: die AGB sind wohl nicht OK. Stannd der AGB soll Dez. 2007 sein und Betreiber eine USEPRO FZE. Gab es die Firma da schon? Vorher stand da doch eine Verimount FZE drin. Scheint so, als wären die AGB nachträglich geändert worden.
__________________ Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung: Nachdenkseiten Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama) | |
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| | # 120 | ||
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
| Zitat:
Ob das, was da drinsteht, alles so wirksam ist und einer rechtlichen Überprüfung standhalten würde, das ist mal dahingestellt. Ein Vertrag kommt jedenfalls nur dann zustande, wenn man über alle Bedingungen informiert war, und wenn man dann zugestimmt hat. Wenn aber der Bestellvorgang quasi mittendrin abgebrochen wurde, ist das schon sehr zweifelhaft, ob man hier ein Vertragsverhältnis unterstellen darf. Zitat:
Dieser § 312d BGB besagt, dass das Widerrufsrecht auch vor Ablauf der Widerrufsfrist erlischt, wenn der Kunde die Dienstleistung auf eigenen Wunsch sofort in Anspruch nimmt. Aber - das geht so nicht, wie die Herrschaften das da immer meinen. Denn dazu hätte vor Vertragsschluss eine gültige Widerrufsbelehrung in Textform dem Kunden zugestellt werden müssen. Z.B. als e-Mail. Webseite reicht nicht. Widerrufsrecht - Antispam Wiki | ||
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