Firstload - 3 Themen zusammengefasst


Alt 03.07.2009, 17:26   # 101
immorb
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Zitat:
Zitat von vanHelsing Beitrag anzeigen
Warum
Dann wohl noch abschicken an die Anschrift des Briefkastens in der Wüste.
Oder besser noch, den Brief persönlich abgeben und Zeugen mitnehmen.
Damit die das im Notfall bestätigen können.
Vergessen? Es gibt immer noch den ADMIN-C, den ich mit "Briefen" nerven kann.
Der Admin C muss gelegentlich seinen Kopf,in rechtlichen Fragen, für den Domain-Inhaber hinhalten.
Es ist nicht nötig das ich Kontakt zum Inhaber in der Wüste aufnehme.
In diesem Fall reicht,wie erwähnt, E-Mail.
Ausserdem hat die Firma ein Fax,Fax mit Sendebericht reicht.
(Sendebericht ist "neuerdings" ein Beweis).
Das heisst,ich muss nicht mit einem Freund (Zeugen) in die Wüste.

m.f.G.
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Alt 03.07.2009, 17:36   # 102
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Ausserdem hat die Firma ein Fax,Fax mit Sendebericht reicht.
(Sendebericht ist "neuerdings" ein Beweis).
Das heisst,ich muss nicht mit einem Freund (Zeugen) in die Wüste.

m.f.G.
Das sich da was geändert hat wusste ich noch gar nicht. Aber gut zu wissen.
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Alt 03.07.2009, 18:14   # 103
spacereiner
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Siehe hier
Aktuelle Urteile
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Alt 03.07.2009, 18:35   # 104
arthus
 
Benutzerbild von arthus
 
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Beiträge: 1.148
So ganz neu ist das nicht. Bereits 1998 erging ein ähnliches Urteil
OLG Mnchen, Beschlu vom 08.10.98,
Zitat:
OLG München,
Beschluß vom 08.10.98
15 W 2631/98
Beweis des ersten Anscheins durch Fax-Sendeprotokoll
Es ist wegen der sehr hohen Übertragungssicherheit als typischer Geschehensablauf anzusehen, daß Daten eines Telefax, dessen Absendung feststeht und dessen Übertragung im Sendeprotokoll mit dem "OK"-Vermerk bestätigt ist, beim Empfänger auch angekommen sind (entgegen BGH, Urteil vom 07.12.1994 – VIII ZR 153/93 - , NJW 1995, 665).

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Alt 03.07.2009, 19:18   # 105
schnippewippe
Gastposter
 
Und was ist nun damit.
Eine Faxbestätigung sagt doch nichts über den Inhalt aus.
Es sei denn , man hat ein Fax wo ein Teil des gesendeten Text bei der Sendebestätigung mit aufgezeichnet ist.
---------------------------------------------------------------------
Zitat:
In einem aktuellen Urteil vom 18.03.2008 hat sich das LG Hamburg (Az. 312 O 837/07) mit der Frage auseinandergesetzt, ...............http://www.wb-law.de/news/e-commerce...n-abmahnungen/
Das Gericht entschied, dass eine Fax- und Sendebestätigung nicht ausreichend sei, um den Zugang des Abmahnschreibens beim Abgemahnten zu beweisen, da ein solches lediglich dokumentiert, dass eine Verbindung hergestellt wurde. Dagegen könne eine Faxbestätigung eben nicht die Übermittlung bestimmter Daten belegen.
Zitat:
Auch das LG Erfurt hat sich vor kurzem (Urteil vom 20.11.2008; Az. 3 O 1140/0mit der Thematik auseinandergesetzt und entschieden, dass die Vorlage eines Postausgangsbuches nicht geeignet sei, die Versendung des fraglichen Abmahnschreibens zu beweisen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass in dem Postausgangsbuch lediglich die Anzahl der an diesem Tag verschickten Schreiben verzeichnet werde. Diese Angaben könnten allerdings keinen Anhaltspunkt auf den Inhalt der Schreiben geben.
Also was denn nun

-----Doppelpost zusammengeführt am 3.7.2009 um 18:38:26-----

Ok. Das neue Urteil von Immorb ist vom Das Oberlandesgericht München .
Aber müssen die anderen Gerichte da nun gleich urteilen ?
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Alt 03.07.2009, 20:10   # 106
Drstrunck
 
Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 128
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Und was ist nun damit.
Eine Faxbestätigung sagt doch nichts über den Inhalt aus.
Es sei denn , man hat ein Fax wo ein Teil des gesendeten Text bei der Sendebestätigung mit aufgezeichnet ist.
---------------------------------------------------------------------




Also was denn nun

-----Doppelpost zusammengeführt am 3.7.2009 um 18:38:26-----

Ok. Das neue Urteil von Immorb ist vom Das Oberlandesgericht München .
Aber müssen die anderen Gerichte da nun gleich urteilen ?
Das hängt davon ab, inwieweit die Fax Technik beherrscht wird. Das soll heißen: Wie ist das Fax Gerät eingestellt.

Wenn ich ein echter Sparfuchs bin, stelle ich mein Gerät so ein, dass nur Ausgangsbestätigung, Datum, Uhrzeit, Sende- und Empfängernummer als Protokoll ausgedruckt werden. Das kann man auch noch weiter minimieren.
Der Beweiswert ist dann natürlich äußerst gering, aber ich habe Geld gespart und Sparen ist ja auch ein Wert an sich.

Ich habe meine Geräte immer so eingestellt, dass eine Kopie des versendeten Textes mit Sendebestätigung, Datum, Uhrzeit, Absender- und Empfängernumer ausgedruckt wird.
Meine Unterschrift sollte natürlich auch auf dem Protokoll zu erkennen sein.
Diese Potokolle sind immer im Vergleich zum Original "abgeschnitten", hier gilt also, fasse dich kurz!!!!
Wenn ich natürlich erstmal über ******** im allgemeinen und dann über die Firma insbesondere lamentiere und dann erst auf Seite 3 meines epischen Werkes zur Anfechtung oder zum Widerruf komme, dann reicht das Faxprotokoll auch nicht, weil das Wesentliche eben nicht drauf ist.

Und dann gibt es auch noch die Spezies von FAX Nutzern, die meinen, dass ein Faxprotokoll mit dem Header (oder Footer, je nach Einstellung) "keine Verbindung", oder "Faxstörung" irgendwelche Beweiskraft besitzt.
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Alt 03.07.2009, 21:38   # 107
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
Das mit der Beweiskraft eines Fax-Protokolls ist immer wieder mal beliebter Streitpunkt.

Es gibt dazu aber ein ganz wichtiges BGH-Urteil:
Urteil vom 07.12.1994 – VIII ZR 153/93 - , NJW 1995, 665
BGH (Urteil vom 07.12.1994 - VIII ZR 153/93 -

Zitat:
bbb) Anders ist dies jedoch, wenn die Datenübermittlung an einer Unterbrechung oder Störung im öffentlichen Netz scheitert, was nach den bisherigen Feststellungen des Berufungsgerichts ebenfalls nicht ausgeschlossen werden kann. Denn dieses Risiko trägt nach dem Grundgedanken des § 120 BGB - ebenso wie das der Briefbeförderung - der Erklärende [...]. Solange die Möglichkeit besteht, dass die Datenübertragung trotz "OK"-Vermerks im Sendebericht infolge von Leitungsstörungen missglückt ist, vermag der Sendebericht allenfalls ein Indiz für den Zugang zu liefern, nicht aber einen Anscheinsbeweis zu rechtfertigen (z.B. OLG München, KG Berlin, OLG Köln, jeweils aaO; Palandt/Heinrichs aaO; a.A. OLG München NJW 1994, 527; mit Einschränkungen auch Tschentscher aaO 149). Denn die Voraussetzungen eines Anscheinsbeweises sind nur bei typischen Geschehensabläufen gegeben, bei denen nach der Lebenserfahrung regelmäßig von einem bestimmten Ereignis auf einen bestimmten Erfolg - oder umgekehrt - geschlossen werden kann. Bloße Wahrscheinlichkeiten reichen nicht aus (z.B. Zöller/Greger, ZPO, 18. Aufl., Rdnr. 29 vor § 284). Es fehlt bisher an einer Feststellung oder gesicherten, gerichtsbekannten Erkenntnis dazu, wie oft Telefaxübertragungen scheitern und der Sendebericht gleichwohl einen "OK"-Vermerk ausdruckt (vgl. OLG München NJW 1993, 2447). Die im Schrifttum gelegentlich geäußerte Vermutung einer "hohen Verbindungs- und Übertragungssicherheit" der Telefaxtechnik (Tschentscher aaO) gibt noch keine verlässliche Grundlage für einen Anscheinsbeweis ab.
Dieses BGH-Urteil ist zwar schon älter, wird aber selbst durch das Urteil des OLG München nicht grundsätzlich über den Haufen geworfen.

Denn zu dem Münchner Urteil heißt es:

Zitat:
Bestreitet der Empfänger, ein bestimmtes Schriftstück erhalten zu haben, reicht es nicht aus, diesen Beweis durch einfaches Bestreiten zu erschüttern. Er muss vielmehr detailliert darlegen, aus welchem Grund das Fax ihm nicht zugegangen ist (OLG München, Urteil vom 2. 7. 2008, Az. 7 U 2451/0.
Mit anderen Worten: der Empfänger kann immer noch qualifiziert bestreiten, dieses oder jenes Fax empfangen zu haben. Ein "einfaches Bestreiten" ("Nööö, ist bei mir nie eingegangen...") reicht jetzt zwar nicht mehr aus. Trotzdem - mit dem entsprechend gewieften Anwalt sowie mit technischem Background geht das bei entsprechend qualifizierter Begründung immer noch nach wie vor.

Damit fällt für mich immer noch das Fax für alle Fälle, in denen es z.B. um Fristen und um die Beweispflicht für die Zustellung geht, definitiv flach. Zumindest dann, wenn man die geringsten Zweifel an der Seriösität des Kommunikationspartners hat.
Es ist nicht zu begründen, wegen der Einsparung von ~4 Euro Zustellgebühr für das Einschreiben+RS auf die entsprechende Rechtssicherheit zu verzichten.

Die Aussage des AG Hagen, dass inzwischen die modernen Faxgeräte so zuverlässig seien, dass bei einem OK-Vermerk der Zugang bewiesen ist, halte ich für gewagt und jederzeit qualifiziert bestreitbar.
Eine "gesicherte, gerichtsbekannte Erkenntnis dazu, wie oft Telefaxübertragungen scheitern und der Sendebericht gleichwohl einen "OK"-Vermerk ausdruckt", so wie es der BGH 1994 gefordert hat, existiert m.W. auch heute nicht.


Beweiswert elektronischer Kommunikation - Antispam Wiki
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Alt 06.07.2009, 17:07   # 108
V6er
 
Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 15
Hi Leute

habe auch pech mit dieser Firma. Als ich mich anmelden wollte, musste ich da die Kontodaten eingeben, habe sofort abgebrochen. Danach kam ne mail von Firstload "testen Sie doch Unser angebot ohne Angabe von Kontodaten unverbindlich und sollte Ihnen die Testphase gefallen, können Sie jederzeit ein Paket buchen.

Gefallen hat mit da eigeltich überhaupt nichts. Die 3 GB habe ich garnicht angefasst. Und nichts dazu gebucht.

Nach ca. 2 wochen kommt dann eine Rechnung mit diesem Jahresabo. Laut "Servicehotline" sagte man mir ich habe das Zeug nicht gekündigt und jetzt hab ein 1 jahriges Abo am Hals.

Frage an euch:
gibts hier Fälle in dem Firstload bis zu einem gerichlichen Mahnbescheid ging ? ich weiß wirklich nicht ob ich zahlen soll, auf einer seite bin ich selbst Schuld, dass ich nicht gekündigt habe/nicht wusste, aber auch auf der anderer ne reine Aboabzocke.
Ich könnte ja abwarten, aber mit jeder Mahnung steigen die Kosten. Nicht das am Ende noch was vom Gericht reinflattert

Mfg.
Max
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Alt 06.07.2009, 19:20   # 109
spacereiner
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.03.2007
Ort: Bergkamen-Oberaden
Beiträge: 108
Zitat:
gibts hier Fälle in dem Firstload bis zu einem gerichlichen Mahnbescheid ging
Ist nicht bekannt,kann ich mir auch nicht vorstellen

Zitat:
Nicht das am Ende noch was vom Gericht reinflattert
Na und,lass doch flattern.Dann macht man das Kreuz an der richtigen Stelle und dann wäre der Anbieter wieder drann

Hier mal Infos zu Mahnbescheid und Co
Internetfallen: Rechnung, Mahnung, Mahnbescheid, Inkassobrief
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Alt 06.07.2009, 23:37   # 110
V6er
 
Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 15
Hi

ja untergehen geht ja auch, das Problemchen ist nur das ich ja nicht gekündigt habe und laut denen AGBs jetzt ein Vertrag mit diesem Anbieter habe was ich eigeltich überhaupt nicht wollte. Das alleine macht mich eifach stutzig. Wenn ich gewusst hätte und rechtzeitig gekündigt und die hätten mir aber trotzdem eine Rechnung geschickt, das wäre ja schon was anderes. Oder ?

warum man ein Vertrag nicht widerrufen kann ist mir unklar. Den als beispiel so ein online Finanzierungsvertrag lässt sich innerhalb von 14 Tagen ohne Probleme widerrufen.
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Alt 07.07.2009, 01:50   # 111
schnippewippe
Gastposter
 
Ich war eben auf der Seite von Firstload.de
Das ist es was ich da sehe.
scr9945073
Ich sehe da weder was von Kosten noch was von ein Abovertrag.
Erst wenn ich runterscrolle kommen diese Hinweise.
scr0077963
Der Preis und das es ein Abo ist muss ohne Scrollen klar zu sehen sein.
Es steht zwar 14 Tage Gratis aber ich dachte das meine Daten dann gelöscht werden.
Wieso sollte ich dann auf die Idee kommen einen Vertrag zu widerrufen oder zu kündigen.

Zitat:
Eine solche Drohung ist zur Durchsetzung gar nicht bestehender Zahlungsansprüche unzulässig, entschied jüngst das Landgericht Mannheim (Urteil vom 12.05.2009, Az. 2 O 268/08 – nicht rechtskräftig). Auch stellte das Gericht klar, dass das gesetzliche Widerrufsrecht für derartige Verträge nicht schon mit der Anmeldung ausgeschlossen werden darf............hier der Rest des Beitrags Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt : Abo statt Gratissoftware
Das müsste ja dann wohl hier auch zutreffen ?

Könnt ihr die AGB aufrufen ??????????? Ich nicht
Wenn ich auf der Anmeldeseite raufklicke kommt das hier.
scr1429909
Aber auch da bekomme ich keine AGB zu lesen.
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Alt 07.07.2009, 02:11   # 112
Spiderx2
 
Registriert seit: 11.06.2009
Ort: Solingen
Beiträge: 176
Die AGb´s kann ich aufrufen.
Wenn es bei Dir nicht geht so kannst Du Dir die PDF Datei hier firstload-AGB_de.pdf runterladen.
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Alt 07.07.2009, 02:12   # 113
schnippewippe
Gastposter
 
Oh ich sehe gerade was vom Copyright © 2005-2009
Habe ich echt nicht aufgepasst. Mod wenn es sein muss bitte löschen. Kann es nicht mehr.

-----Doppelpost zusammengeführt am 7.7.2009 um 01:14:48-----

Zitat:
Zitat von Spiderx2 Beitrag anzeigen
Die AGb´s kann ich aufrufen.
Wenn es bei Dir nicht geht so kannst Du Dir die PDF Datei hier firstload-AGB_de.pdf runterladen.
Wieso soll ich mich danach auf die Suche machen. Wenn ich auf der Seite die AGB anklicke muss ich diese auch da zu sehen bekommen. Es gibt kein Hinweis darauf wo die sich sonst versteckt hat.
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Alt 07.07.2009, 02:20   # 114
Spiderx2
 
Registriert seit: 11.06.2009
Ort: Solingen
Beiträge: 176
Ich glaube Du hast mich falsch verstanden oder ich habe mich missverständlich ausgedrückt.

1.Ich kann die Agb´s problemlos aufrufen.
2.Ich habe die PDF Datei für Dich zum Download bei einem Hoster hochgeladen ,weil ich davon ausgegangen bin das Du Kenntnis vom Inhalt erlangen möchtest.
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Alt 07.07.2009, 02:22   # 115
schnippewippe
Gastposter
 
Kannst du mir mal über PN den Link schicken wo du auf diese Seite kommst. Bei mir geht die AGB nicht zum anklicken. Könnte ja sein, dass es wieder verschiedene Seiten gibt.
Danke Dir
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Alt 07.07.2009, 02:25   # 116
Spiderx2
 
Registriert seit: 11.06.2009
Ort: Solingen
Beiträge: 176
Mache ich gerne.
  Mit Zitat antworten
Alt 07.07.2009, 02:33   # 117
schnippewippe
Gastposter
 
Habe eben den link erhalten. Auch bei deinen Link bekomme ich die AGB nicht aufgerufen.
Also ich kann die da nicht lesen.

Danke Dir

Ach du liebe Zeit.
Jetzt hat mir Spiderx2 die Sache erklärt.
Zitat:
Wahrscheinlich meinst Du das die Agb´s direkt nach dem Klick erscheinen sollen,aber die kommen erst nach einem Klick auf Deutschland.
Da wäre ich nie drauf gekommen.
Ist wohl nicht mein Tag heute.
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Alt 07.07.2009, 09:18   # 118
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.421
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Könnt ihr die AGB aufrufen ??????????? Ich nicht
Wenn ich auf der Anmeldeseite raufklicke kommt das hier.
scr1429909
Aber auch da bekomme ich keine AGB zu lesen.
Dann schau mal auf die linke Seite.
Dort steht (auch noch falsch geschrieben) AGBs anzeigen für
Deutschland
Österreich

Klick mal auf das Land, von dem Du die AGB sehen möchtest.

Was mir gerade dabei auffällt: die AGB sind wohl nicht OK.
Stannd der AGB soll Dez. 2007 sein und Betreiber eine USEPRO FZE.
Gab es die Firma da schon? Vorher stand da doch eine Verimount FZE drin.
Scheint so, als wären die AGB nachträglich geändert worden.
__________________
Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung:space Nachdenkseiten

Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
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Alt 07.07.2009, 11:00   # 119
schnippewippe
Gastposter
 
Danke für deine Aufklärung aber das hatte doch Spiderx2 schon gemacht
  Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2009, 00:04   # 120
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
Zitat:
Zitat von V6er Beitrag anzeigen
das Problemchen ist nur das ich ja nicht gekündigt habe und laut denen AGBs jetzt ein Vertrag mit diesem Anbieter habe
Das, was diese AGB sagen, das spiegelt nur die Rechtsmeinung dieser "Firma" wieder und sonst nichts.
Ob das, was da drinsteht, alles so wirksam ist und einer rechtlichen Überprüfung standhalten würde, das ist mal dahingestellt.

Ein Vertrag kommt jedenfalls nur dann zustande, wenn man über alle Bedingungen informiert war, und wenn man dann zugestimmt hat.

Wenn aber der Bestellvorgang quasi mittendrin abgebrochen wurde, ist das schon sehr zweifelhaft, ob man hier ein Vertragsverhältnis unterstellen darf.

Zitat:
Zitat von V6er Beitrag anzeigen
warum man ein Vertrag nicht widerrufen kann ist mir unklar. Den als beispiel so ein online Finanzierungsvertrag lässt sich innerhalb von 14 Tagen ohne Probleme widerrufen.
Solche Anbieter versuchen immer wieder, über den § 312d BGB das Widerrufsrecht zu sabotieren.

Dieser § 312d BGB besagt, dass das Widerrufsrecht auch vor Ablauf der Widerrufsfrist erlischt, wenn der Kunde die Dienstleistung auf eigenen Wunsch sofort in Anspruch nimmt.

Aber - das geht so nicht, wie die Herrschaften das da immer meinen. Denn dazu hätte vor Vertragsschluss eine gültige Widerrufsbelehrung in Textform dem Kunden zugestellt werden müssen. Z.B. als e-Mail. Webseite reicht nicht.

Widerrufsrecht - Antispam Wiki
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Antwort


Alt 12.02.2012, 13:59 # --
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