free sms 100 - was soll ich tun ??

Alt 15.08.2006, 14:12   # 1
Fame
 
Registriert seit: 15.08.2006
Beiträge: 2
yes
Hallo,
mein Freudnin ist auch auf einen angeblichen FreeSms Service von ***.smsfree100.de reingefallen und soll nun 96! € zahlen. Die erste Rechnung kam genau einen Tag nach den 14 Tagen Widerrufsfrist.Haben heute erst mitbekommen, das wir ein Abo abgeschlossen haben (oder sie) als uns eine SMS erreichte, dass dies die 2. Mahnung ist und wir zahlen sollen, sonst würde das Inkassobüro eingeschaltet.
Der Fall liegt so. Meine Freundin hat sich unter falschen Namen und Adresse angemeldet aber ihre richtige Handynummer angegeben und auch meine richtige Mail Adresse und auch die Aktivierung bestätigt. Nun habe ich eine Mail bekommen mit einem völlig falschen Namen als Schuldner und ich habe ja offiziell nichts mit meiner Freundin zu tun, da wir nicht verheiratet sind auch nicht zusammen gemeldet sind. Kann uns das helfen aus der Sache rauszukommen?Wie verhält man sich generell??Ich werde erstmal nicht zahlen aber es wird mit 11% Zinsen gedroht.

Könnt ihr mir helfen oder etwas raten??
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Alt 15.08.2006, 14:44   # 2
Paikia
 
Registriert seit: 14.08.2006
Ort: Dresden
Beiträge: 23
Willkommen im Club mir ist genau das gleiche auf der Site passiert, ich habe die ganze Sache heute früh meinem Anwalt übergeben, werde Ihn heute Abend mal anrufen. Wann genau habt Ihr das dort "abgeschlossen" und wann genau kam die erste Mahnung?
Also ich bezahl die 96 € nicht, eher geb ich die meinem Anwalt, ich weiß durch verschiedene Leute das ich im Recht bin, also warum soll ich da bezahlen?

LG die immer noch wütende Paikia

PS.: Ändere mal deinen Link, sonst fallen noch mehr beim googeln auf die Site rein...
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Alt 15.08.2006, 14:47   # 3
TomDedt
 
Registriert seit: 18.07.2006
Beiträge: 63
@ Fame wie alt bist du und Deine Freundin denn ? über 18 ?
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Alt 15.08.2006, 14:53   # 4
Paikia
 
Registriert seit: 14.08.2006
Ort: Dresden
Beiträge: 23
Zitat:
Zitat von TomDedt
@ Fame wie alt bist du und Deine Freundin denn ? über 18 ?
Mh, ja stimmt das hätt ich ja auch noch fragen können... *mist*
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Alt 15.08.2006, 15:59   # 5
Herzdame65
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Mir ist das gleiche passiert. Was soll ich tun? Ich habe mir die Seiten hier auf Netzwelt angeschaut, aber da ging es um sms.de.
Ich denke mal, die von smsfree100.de sind schlauer, weil die in ihrem Geschäftsbedingungen auf das Widerrufsrecht hingewiesen haben, oder? Der Firmensitz ist in England. Soll ich dorthin ein Einschreiben/Rückschien senden? Bitte helft mir, ich weiß nicht weiter.
Vielen Dank.
Corinna
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Alt 15.08.2006, 16:14   # 6
TomDedt
 
Registriert seit: 18.07.2006
Beiträge: 63
Hallo Herzdame,

Die Vorgehensweise scheint die selbe zu sein.

Alle haben in den AGB´s eine Widerrufsbelehrung, die jedoch nich ausreicht.
Simsen FAQ hilft auch in dem Fall. ( Bin ich mir Sicher )

Hat auch irgendwas mit der Fa. Real Es***e & Capital Investment Ltd
zu tun wohnen im gleichen Haus und gleiche Wohnung ????!
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Alt 15.08.2006, 16:19   # 7
Herzdame65
Gastposter
 
Was meinst Du denn, soll ich ein Einschreiben nach Engeland schicken?
Gruß
Corinna
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Alt 15.08.2006, 16:35   # 8
TomDedt
 
Registriert seit: 18.07.2006
Beiträge: 63
Ein Einschreiben nach England hat imho keine Wirkung ( geht dch auch International ), da Einschreiben nur
In Deutschland funzen. Mail / Fax / ggf normalen Brief. Mit zeugen einwerfen / Senden.
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Alt 15.08.2006, 16:36   # 9
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Herzdame65
Was meinst Du denn, soll ich ein Einschreiben nach Engeland schicken?
Gruß
Corinna
Im Kundeninfo steht, dass du sie per E-mail schicken kannst. Würde ich erst einmal machen und warten was kommt. Aber hebe alles auf.

http://www.verbraucherrechtliches.de...abo-vertragen/
Beim Widerspruch ist zwar grundsätzlich zu berücksichtigen, dass hierfür eine Frist von zwei Wochen gilt. Diese Frist beginnt jedoch erst, wenn der Verbraucher deutlich über das Widerrufsrecht informiert wurde. Ein Abdruck der Widerrufsbelehrung in den Teilnahmebedingungen oder AGB genügt diesem Deutlichkeitsgebot jedoch nicht.
http://www.dialerschutz.de/abo-falle...angebote.php#9
Zitat
Inhalt der Willenserklärung: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer "Registrierung", "Anmeldung" o.ä. einen Vertragsschluss beabsichtigt, dann kann sich der "Nichtkunde" darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Es obliegt dann dem Anbieter, der das Entgelt fordert, den Vertragsschluss zu beweisen. Wenn z.B. nur an einer für den Kunden nur mit einer Lupe auffindbaren Stelle auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen wird, ansonsten mehrfach von einem Gratis-Dienst gesprochen wird, wird der Anbieter eine Registrierung nicht als auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags gerichtete Willenserklärung verstehen dürfen. Vgl. dazu etwa das Urteil des AG München vom 25.07.2005 (Aktenzeichen: 163 C 13423/05).
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Alt 15.08.2006, 17:28   # 10
Herzdame65
Gastposter
 
Vielen Dank für Eure Tipps.
Ich werde gleich einen Brief verfassen und ihn dann per Mail und per Post auf den Weg bringen.
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Alt 15.08.2006, 18:04   # 11
Paikia
 
Registriert seit: 14.08.2006
Ort: Dresden
Beiträge: 23
Nach Rücksprache mit meinem Anwalt werde ich das jetzt auch tun...
ansonsten einfach
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Alt 15.08.2006, 18:18   # 12
Fame
Threadstarter
 
Registriert seit: 15.08.2006
Beiträge: 2
hallo,
wir sind beide über 18jahre. die "anmeldung"war am 17.juli, die 1.mahnung kam am 02.08. und die 2.mahnung am 10.08.. wurde auf die 2 mahnung per sms hingewiesen. und nun? was sollen wir tun? hilft gar nicht melden/ mahnungen ignorieren?

Mfg
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Alt 15.08.2006, 18:56   # 13
Paikia
 
Registriert seit: 14.08.2006
Ort: Dresden
Beiträge: 23
Also die zwei Wochen würden morgen ab der ersten Mahnung ablaufen,.. schnellstens Widerspruch schreiben!!! per E-mail hinschicken, am besten auch noch mal mit Einschreiben/Rückschein machen. Man bekommt zawr meistens eh ur doffe Antwortmails von denen egal,.. somit wehrst du dich aber.

Ich schreibe jetzt auch die mail und dann noch mal Einschreiben/Rückschein.. wie gesagt von mir sehen diese B******* keinen cent.

Ich kann deine Wut verstehen, dennoch dürfen wir sie nicht B******* oder ähnlich nennen, solange sie nicht rechtskräftig verurteilt sind.
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Alt 17.08.2006, 17:48   # 14
brook
Gastposter
 
Hallo!

Habe das gleiche Problem bin Drauf reingefallen und habe jetzt ein Abo und 96€ am Hals. Ich bin aber erst 16 also noch keine 18. Kann mir da was passieren? Zumal ich auch gelesen habe das bei solchen Veträgen meine Eltern ihre Zustimmung hätten geben müssen. Dies aber nirgends bei smsfree100.de verlangt wurde! Bitte helft mir und antwortet schnell!

Grüße brook!
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Alt 17.08.2006, 17:51   # 15
brook
Gastposter
 
Könntet ihr mir noch sagen was ich in so einen widerruf schreiben muss?
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Alt 17.08.2006, 18:19   # 16
A+A
Gastposter
 
Hallo, uns ist es genauso gegangen und wir haben auch schon eine Mahnung bekommen (per mail). Was macht Ihr denn nun? Die versuchen wahrscheinlich alle möglichen Leute so abzuzocken und verdienen so ihr Geld. Schweine!! Vielleicht weiß ja inzwischen jemand, ob man da wieder rauskommt...
Sagt mal bitte Bescheid. Die sollen doch von niemandem Geld bekommen...
Liebe Grüße
A&A
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Alt 17.08.2006, 20:00   # 17
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von brook
Hallo!

Habe das gleiche Problem bin Drauf reingefallen und habe jetzt ein Abo und 96€ am Hals. Ich bin aber erst 16 also noch keine 18. Kann mir da was passieren? Zumal ich auch gelesen habe das bei solchen Veträgen meine Eltern ihre Zustimmung hätten geben müssen. Dies aber nirgends bei smsfree100.de verlangt wurde! Bitte helft mir und antwortet schnell!

Grüße brook!
Minderjährige
http://www.dialerschutz.de/abo-falle...angebote.php#9
Zitat
Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Vertrag mit Minderjährigen
http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...topic_id=13717

Knackpunkt: Widerrufsbelehrung..., Wenn sich Minderjährige anmelden
http://www.europakonsument.at/Europa...=26833&lang=DE
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Alt 17.08.2006, 20:03   # 18
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von brook
Könntet ihr mir noch sagen was ich in so einen widerruf schreiben muss?
Kannst du mit deinen eigenen Worten wiedergeben.
Beim Widerspruch ist zwar grundsätzlich zu berücksichtigen, dass hierfür eine Frist von zwei Wochen gilt. Diese Frist beginnt jedoch erst, wenn der Verbraucher deutlich über das Widerrufsrecht informiert wurde. Ein Abdruck der Widerrufsbelehrung in den Teilnahmebedingungen oder AGB genügt diesem Deutlichkeitsgebot jedoch nicht.
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Alt 17.08.2006, 20:41   # 19
flower
 
Registriert seit: 16.08.2006
Beiträge: 38
ich hatte dasselbe problem mit simsen.de aber...die nerven so sehr mit den Mahnschreiben. Ich habe jetzt beschlossen nix zu tun, habe da bei simsen.de einen Brief geschrieben, also widerrufen wie es auf der tollen seite stand bei netwelt.de von diesem anwalt. Ich gehöre zur ersten gruppe...ich habe auch im august einen brief von ihm bekommen...die 2.mahnung... die werden mir wahrscheinlich noch mehr briefe und mahnungen schreiben...ich werde auf alles gefasst sein und werde auf den nächsten brief warten und nicht reagieren, das ist das beste denke ich...

denn leute wir sind alle in recht
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Alt 17.08.2006, 21:18   # 20
vanHelsing
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Beiträge: 2.429
Zitat:
Zitat von brook
Könntet ihr mir noch sagen was ich in so einen widerruf schreiben muss?
Am einfachsten ist es, wenn Du deine Eltern schreiben lässt, dass Du noch nicht volljährig bist und sie ihre Zustimmung verweigern.
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Alt 29.05.2012, 04:28 # --
News Flash
 
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