| | # 23 |
| Gastposter | Normalerweise extrem vorsichtig ist auch mir die gleiche Dummheit passiert. Alle Versuche, aus dem unterschobenen Vertrag herauszukommen wurden in einem Ton abgeschmettert, der an Stechschritt, knatternde Fahnen und erhobenen Arm erinnert. Sitze zur Zeit in Peking und komme erst Ende September zurück. Auf Grund massiver Einschüchterungsversuche habe ich zunächst einmal die 96 eingezahlt. Wer weiß, was diese skrupellosen ******** während meiner Abwesenheit anzetteln. Noch etwas: Keine meiner SMs ist jemals zugestellt worden. Versuche mit anderen Anbietern klappten dagegen einwandfrei. Werde nach meiner Rückkehr auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. UNS BETROFFENEN ALS RAT: In Zukunft alles noch kritischer lesen. Solltet ihr nicht aus dem sog. Vertrag herauskommen, schickt euer Kontingent an an euch bekannten Handy-Besitzer und warnt, ohne euch allerdings der Verfolgung durch dolose Winkeladvokaten auszusetzen! |
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| | # 24 |
| Gastposter | Moin Fame also ich habe das prob auch und ich war damit beim Anwalt und er meinte man kann da fast nichts machen weil der sitz eigentlich gar kein firmensitz ist sonder wahrscheinlich nur ein briefkasten aber ich zahle auch nicht und werde auf jeden gegen diese leute vorgehen...kannst du mir mal bitte die bankverbindung an folgende e-mail schicken (carstenheins2004@yahoo.de)damit ich das alles mit meinem Anwalt vergleichen kann... mfg Carsten Heins |
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| | # 25 |
| Gastposter | Hallo, mir ist das Gleiche passiert. Auch ich hab gedacht, Kostenlose SMS wären kostenlos und bin aus allen Wolken gefallen, als ich 2 Tage nach der Widerspruchsfrist eine Mahnung über 96,- erhalten habe. Habe zwar gleich zurückgeschrieben, aber als Antwort nur erhalten, ich hätte ja SMS geschickt und somit wäre der Vertrag zustande gekommen. Eine Wiederrufsbelehrung habe ich direkt nicht erhalten. Wie soll ich mich nun verhalten? Eli |
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| | # 26 | |
| Gastposter | Zitat:
http://www.verbraucherrechtliches.de...abo-vertragen/ Beim Widerspruch ist zwar grundsätzlich zu berücksichtigen, dass hierfür eine Frist von zwei Wochen gilt. Diese Frist beginnt jedoch erst, wenn der Verbraucher deutlich über das Widerrufsrecht informiert wurde. Ein Abdruck der Widerrufsbelehrung in den Teilnahmebedingungen oder AGB genügt diesem Deutlichkeitsgebot jedoch nich http://www.dialerschutz.de/abo-falle...s-angebote.php | |
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| | # 27 |
| Gastposter | Danke für den Tip. Ich habe auf die erste Antwort auf meiner Beschwerde nochmal eine E-Mail geschrieben und mit Anzeige gedroht. Seitdem hab ich nichts mehr von FREESMS100 gehört. Der Zahlungstermin ist allerdings noch nicht überschritten. Soll ich nochmal einen deutlicheren Widerruf schreiben oder abwarten?? Danke |
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| | # 28 | |
| Gastposter | Zitat:
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| | # 29 |
| Gastposter | Danke für die Antwort. Die Frage ist, wohin ich das Schreiben schicken soll. Nach England geht nicht mit Einschreiben. Muss wohl per E-Mail schreiben. Habe aus allen möglichen Informationen die Wichtigsten zusammengesucht und werde dann entsprechend schreiben. Mehr kann man - glaube ich - im Moment nicht tun. |
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| | # 31 |
| Registriert seit: 29.08.2006
Beiträge: 5
| hallo ich hab das gleiche gestern gehabt,ignoriert den kram einfach falls sie weiter druck machen sollten und euch ein schreiben per post schicken könnt ihr damit eine anzeige gegen diese firma erheben.Ich ignoriere das alles einfach machen können die eh nix in meinem fall weil ich keine 18 bin und keine verträge abschließen darf nur durch einwilligung der Eltern.lest euch nochmal die musterbriefe sektion durch da gibs hilfreiche schreiben. |
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| | # 32 | ||
| Registriert seit: 31.08.2006
Beiträge: 12
| Hallo, ich bin auf diese s*** von sms free 1oo reingefallen ! jetzt hab ich ein paar fragen dazu, was soll ich tun ? ich bin erst 15 Jahre alt ! das war die erste mail die ich bekamm Zitat:
Zitat:
mfg ZeroX. | ||
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| | # 33 | |
| Gastposter | Zitat:
Eine Einwilligung der Eltern ist im Hinblick auf die rechtliche Wirksamkeit nicht erforderlich. Bei dem abgeschlossenen Vertrag handelt es sich um ein Rechtsgeschäft im Sinne des § 110 BGB. Taschengeldparagraph" - § 110 BGB Das kannst du vergessen. Bei dieser Summe zählt dieser § nicht für dich. Es hat dir niemand dafür Geld gegeben. Ich glaube auch nicht das du es in deinen Alter vom Taschengels zahlen kannst. Also das kannst du vergessen. Lese dir das hier mal durch. Hier findest du die Antwort auf deine Frage. http://www.dialerschutz.de/abo-falle...angebote.php#9 Zitat Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam. Vertrag mit Minderjährigen http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...topic_id=13717 Knackpunkt: Widerrufsbelehrung..., Wenn sich Minderjährige anmelden http://www.europakonsument.at/Europa...=26833&lang=DE | |
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| | # 34 |
| Gastposter | guten tag allerseits ![]() ich war eben auf der suche nach einem kostenlosen sms-dienst. klarer fall: ***.smsfree100.de stand so ziemlich an erster stelle. habe dann da schnell meine handy-nr. und die des von mir gewünschten empfängers eingegeben. meine restlichen daten sind jedoch fiktiv gewesen. das abschicken der sms war nur möglich, indem ich einen per sms erhaltenen zahlencode in ein formular eingab. ok, soweit so schlecht. ich habe mir zwar die agbs danach mehrfach angesehen, finde diese aber nicht wirklich verständlich. natürlich ging ich blauäugig von einem kostenlosen sms-dienst aus. jetzt meine frage: ist es egal, ob die jetzt meine handy-nr. haben (im übrigen benutze ich eine prepaid-karte, bin aber namentlich registriert)? soll heissen: muss ich mir da überhaupt gedanken machen? räumen die mir mein prepaid-guthaben leer und schicken mir dann evtl. noch mahnungen (geht ja nur per sms). wie gesagt, ist grad erst ne stunde her. widerrufsrecht...hmm. ich habe ja eine fiktive emailadresse angegeben. die erreichen mich also nicht per email, sondern nur per handy/sms. ist es in meinem fall nötig, diese art von testabo innerhalb der besagten 14 tage schriftlich zu kündigen? wenn ja: womit soll man sich identifizieren? mit seiner handy-nr.? oder am besten gar nicht reagieren, falls eine mahnung per sms kommt. (natürlich werde ich diesen "dienst" nie wieder in anspruch nehmen wollen... weiss noch nicht mal, ob der überhaupt funktioniert hat, zumindest jetzt noch nicht)? |
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| | # 35 |
| Registriert seit: 31.08.2006
Beiträge: 12
| hallo, danke für die links, ich bn jetzt etwas schlauer ![]() aber was soll ich den jetzt noch genau tun, soll ich was zurück schreiben auf die drohung mit inkaso oder soll ich es einfach nicht mehr beachten ?? wenn ich was schreiben soll, was ?? mfg ZeroX. |
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| | # 36 |
| Gastposter | Ich muss auch diese 96 euro bezahlen.wer kann mir da helfen?? meine e-mail addy ist S.Djekrif(ät)gmx.net PS: wenn du mal ganz oben im verbraucherschutz guckst, findest genügend anleitungen und musterbriefe...wenn dir das immernoch nich hilft, dann kann ich dir auch nicht mehr helfen ..und bitte keine Mailaddys in klarschrift |
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| | # 38 |
| Gastposter | Ich würde gerne widerrufen. Allerdings habe ich einen falschen Namen, Adresse etc. und auch eine falsche E-Mail-Adresse eingegeben, weil ich keine Werbung bekommen wollte und wie alle hier davon ausging, dass es sich dabei nicht um eine kostenpflichtige Angelegenheit handelt. Meine Handynummer und die des Empfängers stimmen aber. Mit einem Widerruf wäre ja klar, dass ich das Angebot nicht nutzen will etc., und ich hätte damit wenigstens etwas in der Hand, falls es doch mal zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte. Einloggen kann ich mich auf der Seite auch nicht. Widerrufen scheint doch relativ wichtig zu sein. Ansonsten kann doch jeder davon ausgehen, dass ich das Angebot wirklich nutzen will/wollte. Was kann ich jetzt tun? Gruß Thomas |
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| | # 39 | |
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
| Zitat:
Dann solltest Du zur Polizei gehen und eine Selbstanzeige wegen Fälschung beweiserheblicher Daten machen. So kannst Du am Besten gewährleisten, dass es vor Gericht geklärt wird.
__________________ Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung: Nachdenkseiten Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama) | |
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