Hellowinner.de/Hellomessage.de / Media-Inkasso

Alt 05.03.2008, 20:50   # 101
timo1987
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oh man... ich glaub es ist doch das beste, wenn ich alles gleich zahle
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Alt 05.03.2008, 20:56   # 102
hungriger-wolf
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Benutzerbild von hungriger-wolf
 
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Wir würden dir gerne helfen, aber um aus dieser Sache rauszukommen, bräuchtest du professionelle Hilfe von einem Rechtsanwalt. Falls der dir noch helfen kann.
Das einzige Argument, was jetzt noch ziehen könnte, ist folgendes: Viele Gewinnspiele schließen in der AGB eine automatisierte Anmeldung aus. Somit ist deine Chance auf Gewinne ganz erheblich geschmälert. Prüf doch mal deine Mails, wie oft du eine Bestätigung bekommen hast, bei welchem Gewinnspiel zu angemeldet worden bist. Unter Umständen ist der Anbieter seiner vertraglichen Pflicht nicht nachgekommen. Die Aussage "bis zu 1.200 Gewinnspielen" kann auch bedeuten, dass du nur bei 1 gemeldet bist...
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Alt 05.03.2008, 20:56   # 103
timo1987
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vielleicht könnt ich auch ein Fax hinschicken. Da hab ich ja auch eine Bestätigung, dass es eingegangen ist. Ist bestimmt auch günstiger als ein Einschreiben mit Rückschein...!?!?
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Alt 06.03.2008, 01:46   # 104
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von timo1987 Beitrag anzeigen
vielleicht könnt ich auch ein Fax hinschicken. Da hab ich ja auch eine Bestätigung, dass es eingegangen ist. Ist bestimmt auch günstiger als ein Einschreiben mit Rückschein...!?!?
Das mit dem Fax kannst du vergessen. Eine Faxbestätigung sagt nur aus, dass du ein Fax geschickt hast . Was ist aber, wenn es wieso auch immer nicht ankam oder der Betreiber sagt, dass es ein Leeres Blatt war.
Ein Fax zählt genauso wenig bei Gericht wie eine E-mail.
Es sei denn, dass auf der Bestätigung auch der Text mit drauf steht. Dann kann es sein, dass der Richter es anerkennt, Aber wer hat das schon.
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Alt 12.05.2008, 03:24   # 105
Christian P.
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Hallo..

Auch ich habe Probleme mit dem Service "Hellomessage.de"

Ich habe mich Mitte April dort angemeldet, jedoch nach bestätigung meiner Anmeldung erst gemerkt dass man die monatlichen 12 EUR ein Jahr im Vorraus bezahlen muss.. Habe 10 Minuten nach meiner Anmeldung sofort eine Email geschrieben, dass ich die Anmeldung rückgängig machen möchte... was auch möglich sein soll --> 14 tägiges Wiederrufsrecht..

2 Wochen später erhalte ich eine Rechnung über 144 EUR..

Ich habe mich dann sofort wieder per Email an den Kundenservice gewandt - angeblich kam meine Kündigungsemail niemals an. Zu einer erneuten Kündigung war es zu spät. Ich habe denen meine Situation geschildert, aber es war nix zu machen.. Habe einen Zahlungsaufschub bis zum 01.06 erhalten.. Aber so ganz sehe ich nicht ein, dass ich das tun soll...

Ich kann mich da weder einloggen, noch hab ich diesen Service je genutzt... Hinzu kommt dass ich das Geld nicht habe...

Was soll ich tun?! Bezahlen und in den nächsten 3 Wochen versuchen irgendwie an 144 EUR zu kommen oder nichts tun?
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Alt 12.05.2008, 06:00   # 106
Stephan_OS
 
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Du hast eigentlich schon viel zu viel mit denen kommuniziert... "Zahlungsaufschub"... da gibts nicht aufzuschieben, weils nichts zu zahlen gibt.

Sie weisen zwar VOR der Anmeldemaske auf die Kostenpflicht hin, aber eben nicht hervorgehoben und fettgedruckt, sondern im Fließtext. Ich habe es dort zunächst überlesen, obwohl du ja den Betrag hier schon genannt hattest.

Auch in der "Tarifübersicht" kann man die "Grundgebühr" schnell übersehen, und sie war auch nicht zu erwarten... denn ähnliche Tarife erhält man auch bei Web-SMS-Versendern ohne Grundgebühr. Nur halt ohne die versprochenen 120 Frei-SMS im Monat. Hier hätte man vielleicht stutzig werden müssen.

Tja, und wo die so nett behaupten, dass deine "Kündigung" (es heißt übrigens nicht Kündigung, sondern Widerruf! Vergesst alle das Wort "Kündigung") nicht angekommen sei. Ist dir denn eine Widerrufsbelehrung in Textform zugegangen? Also ich persönlich könnte mich an sowas nicht erinnern...

Ich würde auch bei diesem Unternehmen mit dem Sat1-Brief per Einschreiben antworten. Lies mal auf der vorigen Seite was @Schnippewippe darüber schreibt


Ach ja, eins noch: Solltest du minderjährig sein, ist das ganze natürlich viel einfacher! Dann müssten die zwar deine Eltern helfen, aber dann brauchen weder die noch du bezahlen, weil sie einfach die Zustimmung zu dem Vertrag verweigern können.

Meld dich hier am besten an, dann kannst du die ganzen Links nutzen und es gibt noch viel zu lesen über Abo-Fallen. Gerichtsurteile, Tipps, Hintergründe... und TATSÄCHLICH kostenlos
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Alt 12.05.2008, 19:38   # 107
beisskatze
 
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Zitat:
Zitat von schiene1003 Beitrag anzeigen
@biegel

Ich kann bei der Seite nichts entdecken, was auf eine Abofalle hinweist.
Die Kosten und der Hinweis, dass nach Ablauf der Testphase (so man nicht innerhalb dieser kündigt) ein kostenpflichtiges Abo daraus wird, sind deutlich sichtbar.

An deiner Stelle würde ich bezahlen und hoffen, dasss ich was gewinne.
Eine Geld-zurück-Garantie, solltest du mal einen Monat nichts gewinnen, wird dir ja dann für den betreffenden Monat gewährt.
Na ja, ich finde es schwierig hier die Grenze zu ziehen. Dass es sich um ein kostenpflichtiges Abo handelt, steht im Fließtext drin, man muss aber konkret nach den Gebühren suchen.
Die Schrift ist ein bißchen größer als z.B. bei den Abofallen aus Büttelborn.
Im Umkehrschluss sei die Frage erlaubt, ob sich wirklich Leute anmelden würden, wenn auf der Hauptseite klar erkennbar wäre, dass man tatsächlich 24x12€, also 264€ für die Teilnahme an Gewinnspielen berappen muss.
.
Wer überwacht so eine "Lotterie" ?
Wenn ich bei google den Begriff "Gewinnspiel" eingebe, müsste ich doch auch was finden, oder ?

Es steht zwar auf der Hauptseite drauf, dass der Spaß irgendwas kostet, aber man muss die Gebühren suchen, das ist für mich der Punkt.
Mich würde die Meinung eines Anwalts hierzu interessieren. Bei Abofallen ist es ja auch so, dass die Seite klar hergeben muss, was gezahlt werden soll.
Das ist hier meiner Meinung nach nicht der Fall. Die Gebühren muss man sich in den AGB zusammen suchen.

Jeder muss selbst wissen, was er tut, aber ich könnte mir zumindest vorstellen, dass es sich lohnt, es darauf ankommen zu lassen und zu kämpfen .
Das kommt natürlich auf das persönliche Nervenkostüm an. Wer eine Rechtschutzversicherung hat, steht natürlich etwas besser da.

Ich bin kein Jurist, aber ich finde es hier grenzwertig, wenn Du den Leuten rätst, zu bezahlen. Immerhin fehlen noch hinreichende Erfahrungen von Leuten, die entweder da rausgekommen sind bzw. Erfahrungen von Leuten, die bezahlen mussten. Bei der Büttelborn-Connection verfügen wir ja über Erfahrungen.

Zum Thema Gewinn: was fällt darunter ? Auch ein Kugelschreiber ?
Das ist alles so butterweich, interpretierbar aber wenig transparent und nachprüfbar.
Ich persönlich würde hier nicht bezahlen. Das ist meine Meinung.

Ich muss allerdings auch sagen, dass ich es als geradezu sträflich naiv finde, wenn Leute sich hier anmelden. Kostenlos ist das Ganze nicht, das ist klar und das lässt sich - ausreichende Rechtschreibkenntnisse vorausgesetzt - auch nicht leugnen.
Wer sich hier leichtfertig anmeldet sollte sich generell fragen lassen, wie naiv und unbedarft er seine persönlichen Daten preisgibt.
Da steht wahrscheinlich das nächste Problem schon vor der Haustür, das könnte dann allerdings heftiger ausfallen.

Gruß beisskatze
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Alt 12.05.2008, 20:14   # 108
Stephan_OS
 
Benutzerbild von Stephan_OS
 
Registriert seit: 24.03.2008
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Beiträge: 487
Sehe ich ähnlich wie du, Beisskatze.

Ich würde wahrscheinlich den Musterbrief nehmen und noch um eine Passage "Sittenwidrigkeit" ergänzen.

Außerdem kann ein Preis da noch so deutlich dran stehen... wenn man ihn nicht gesehen hat, KANN man immer noch wegen Irrtums anfechten. Folge KÖNNTE dann sein, dass man Schadenersatz leisten muss für die Aufwendungen, die die Gegenseite im Vertrauen auf den Vertrag getätigt hat. Diesen Schaden müsste aber der Abz***er IM EINZELNEN nachweisen, und ich würde eine Wette darauf eingehen, dass es nur ein Bruchteil der geforderten Summe ist... deshalb halte ich dat Dingen ja auch für sittenwidrig
Vorraussetzung für diese Anfechtung ist, dass man sie UNVERZÜGLICH erklärt, wenn einem der Irrtum auffällt.

Und nehmt das bitte nicht als Aufforderung, wild irgendwas zu bestellen und dann zu behaupten, ihr hättet euch geirrt. Genau dafür gibt es diese Schadenersatzregelung.
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Alt 20.05.2008, 11:03   # 109
darkangelw
 
Registriert seit: 20.05.2008
Beiträge: 9
hallo erst mal,
ich habe mich vor einigen wochen bei hellowinner angemeldet für die 4 wochen testzeit die man aber laut hellowinner bevor die 4 wochen abgelaufen sind per email problemlos kündigen kann, habe nach einer woche schon die kündigung rausgeschick per email, bekamm aber keine bestätigung habe dann noch eine email verschickt und wieder keine antwort....nun ist die rechnung über 144€ gekommen habe noch mals eine email geschrieben und wollte anrufen doch auf der rechnung befindet sich keine nummer....was soll ich jetzt tun?? soweit ich weiß ist eine email als kündigungsschreiben nicht gültig als beweismittel...

lg tamara
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Alt 20.05.2008, 12:55   # 110
darkangelw
 
Registriert seit: 20.05.2008
Beiträge: 9
Ontecma Kundenservice
Augsburgerstr. 670
70329 stuttgart


Strittige Forderung – Abonnement
Rechnungsnummer:18287


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf ihre ihr schreiben vom 14.05.2008 in dem sie einen Beitrag von 144 Euro für einen Abonnementvertrag verlangen das ich schon vor beendigung der 4 wöchigen testzeit unter aufsicht von zeugen gekündigt habe.

Daher habe ich nach meiner Überzeugung keinen gültigen Vertrag mit ihnen geschlossen.
Daher bin ich auch nicht bereit, ihre Forderung zu begleichen.
Hilfsweise widerrufe und kündige ich den ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag und fechte ihn auch hilfsweise wegen arglistiger Täuschung an.

Des weiteren teile ich ihnen mit, dass ich Strafanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle erstatten werde, wenn sich herausstellt, dass sie ihre Forderung nich einstellen.

Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und werde ihr Schreiben und mein Antwortschreiben in Kopie an die Verbraucherzentrale saarland zur Kenntnis weiterleiten.


Mit freundlichen Grüßen





meint ihr so kann ich das verschicken hab bis jetzt noch nie sowas schreiben müssen
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Alt 20.05.2008, 13:22   # 111
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von darkangelw
Des weiteren teile ich ihnen mit, dass ich Strafanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle erstatten werde, wenn sich herausstellt, dass sie ihre Forderung nich einstellen.
Weswegen willst du Anzeige erstatten??
Weil du Fehler gemacht hast??

Hellowinner zeigt die Kosten vor der Anmeldemaske an.
Zwar im Fliesstext,und somit wäre es höchstens eine Ordnungswidrigkeit.

Da du einige E-Mail zwecks Kündigung verschickt hast, hast du diese natürlich gespeichert.
Da Hellowinner für die Kündigung lediglich Textform fordert, reicht das.
Ein "Beweis" ist dies natürlich nicht.Siehe ==>> sichere Zustellung von Willenserklärungen
Was dir hilft ist folgendes:
Zitat:
Zitat von Hello...
Wenn ich die Teilnahme nach dieser Zeit wider Erwarten nicht weiter wahrnehmen will, teile ich Ihnen dies vor Ende der Testphase mit.
Wenn du vor Ablauf der Testphase nicht nochmals informiert wurdest, ist das unzulässig.
Zitat:
Wer ein Probe-Abo abschließt, muss nicht damit rechnen, dass sich das Abo automatisch verlängert.
Quelle:==>> Automatische Abo-Verlängerung: Unzulässig ohne deutlichen Hinweis unzulässig
Zitat:
Zitat von darkangelw
meint ihr so kann ich das verschicken hab bis jetzt noch nie sowas schreiben müssen
Nein, so nicht.
Investiere ein paar € und gehe zu einer Verbraucherzentrale.

m.f.G.
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Alt 20.05.2008, 13:55   # 112
darkangelw
 
Registriert seit: 20.05.2008
Beiträge: 9
na ich habe das ja gekündigt bevor die 4 wochen rum waren und von daher kein vertrag mit denen....
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Alt 23.05.2008, 10:26   # 113
darkangelw
 
Registriert seit: 20.05.2008
Beiträge: 9
ich habe heute eine email bekommen von hellowinner die behaupten felsenfst ich hätte nicht gekündigt

Zitat:
Sehr geehrte Frau W*********,

nachdem Sie Ihre Daten am **.04.2008 eingetragen und abgesendet haben wurden Sie
auf der 2 Anmeldeseite ausdrücklich auf Ihr Widerrufsrecht aufmerksam gemacht
und mussten dieses vor Absendung der gültigen Anmeldung nochmal ausdrücklich bestätigen.
Ab diesem Zeitpunk läuft das Widerrufsrecht.

Das gesetzliche Widerrufsrecht läuft 14 Tage ab Anmeldung und ist bei Ihnen schon erloschen

Dann bekamen Sie die Teilnahmebestätigung mit Ihren Zugangsdaten an die von Ihnen
angegebene Email-Adresse *********@gmx.de zugesendet.

Bei Hellowinner haben Sie sogar 4 Wochen Zeit die Anmeldung zu widerrufen.
Das haben Sie nicht getan.

Nach der kostenlosen 4 Wochen Testphase geht diese Mitgliedschaft in eine
2-Jahres Mitgliedschaft für 12 Euro monatlich (zahlbar für ein Jahr) über.

[E-Mail zensiert]

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Teilnahme und würden uns freuen,
wenn Sie uns über Ihre Gewinne informieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Hellowinner.de Support Team
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Alt 23.05.2008, 10:54   # 114
darkangelw
 
Registriert seit: 20.05.2008
Beiträge: 9
ich habe denen nun wieder geschrieben das sie ihre daten noch mal prüfen sollen da ich das alles bevor die 4 wöchige testphase beendet war gekündigt habe und habe auch die gründe angegeben denn ganzehrlich wüsste ich auch nicht wo ich 144euro auftreiben soll als alleinerziehende mutter bin ich froh wenn mein geld gerade so für unkosten und essen reicht
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Alt 29.05.2012, 04:28 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
   
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