| | # 21 | |
| Registriert seit: 01.06.2006
Beiträge: 103
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| | # 22 | |
| Ehemaliger Moderator Registriert seit: 23.04.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.142
| Zitat:
Aber das mit den ,90 oder ,99 Beträgen hat einfach eine psychische Herkunft. Nehmen wir ein Spiel 29,99. Das wird gekauft. Dasselbe Spiel für 30 Euro bleibt im Laden oft liegen. Der Trick ist einfach, das auc die Zahl vor dem Komma für unser Hirn kleiner ist. In diesem Fall unter 30 Euro. Es liegt zwar nur ein Cent dazwischen, aber die Leute wisen auch genau, wie sie es anstellen müssen... Genauso gibt es "den perfekten Supermarkt", der auch voll auf unser Hirn eingestellt ist, in dem wir uns blenden lassen. Aber das kann man in der Plauderecke bequatschen.
__________________ Im Forum wird keine Rechtsberatung gegeben - hier äussern User nur ihre eigene Meinung zu den Themen! Der Internet Explorer ist genau aus einem Grund geschaffen worden: um Firefox herunterladen zu können :breitgri: Internetradio bei dem ich zu finden bin. | |
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| | # 23 | |||
| Smiley-Poster / Informant Registriert seit: 13.06.2006 Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
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Für die ZAHLENDE CLUB-Kundschaft besteht neuerdings (seit ca. 2 Wochen) die Möglichkeit - sogenannte Einschreibe-EMails zu versenden.Dabei bedient sich der Anbieter eines separaten Speicherbereiches, in dem diese Mails - wie auf einem Postamt (allerdings für 30 Tage !!!) - aufbewahrt werden. Der Empfänger des "Einschreibens" erhält eine EMail mit z.B. folgendem Inhalt: Zitat:
- ODER den Empfang zu verweigern .Über die gewählte Aktion des Empfangers wird der Absender informiert. Mit der Möglichkeit, meine gesendeten Emails zu speichern (auch bei meinem Anbieter) und der Empfangsbestätigung nähere ich mich langsam der in diversen Rechtsvorschriften genannten Zustellung (vergl. z.B. VwVfG i.V.m. VwZG). :roll: Da auch vor Verwaltungen, Gerichten usw. der technische Fortschritt nicht Halt macht, war die rechtliche Änderung bereits überfällig. Bei Verträgen, welche ausschließlich über das Internet bzw. andere elektronische Medien geschlossen werden - kann also unter bestimmten Voraussetzungen auch der elektronische Weg als bewissicher angesehen werden. - Bei einem Einschreiben mit Rückschein habe ich auch nur den Beweis, das mein Schriftstück - oder was ich auch immer in den Umschlag gesteckt habe - bei der Empfängeradresse angekommen ist. Ob der eigentliche Empfänger das Ding dann auch tatsächlich gelesen hat lässt sich eh nicht feststellen.
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Zitat:
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| | # 27 | ||
| Gastposter | Zitat:
Ein Richter kann es als Anscheinbeweis gelten lassen muss es aber nicht. Zitat:
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- sogenannte Einschreibe-EMails zu versenden.
- ODER den Empfang zu verweigern
.
- Bei einem Einschreiben mit Rückschein habe ich auch nur den Beweis, das mein Schriftstück - oder was ich auch immer in den Umschlag gesteckt habe - bei der Empfängeradresse angekommen ist. Ob der eigentliche Empfänger das Ding dann auch tatsächlich gelesen hat lässt sich eh nicht feststellen.
- im Informations-Portal
gibt es Antworten!
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