Was ist ein BEWEIS?


Alt 27.08.2006, 11:21   # 21
PeterPan 43
 
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Zitat:
Zitat von Daniel B.
Ein Fax gilt vor Gericht auch als Beweis. Man hat über das Sendeprotokoll jederzeit die Möglichkeit zu beweisen, dass das Fax auch dort wo es hin soll ankam (ähnlich der Unterschrift beim Einschreiberückschein).
Das lässt sich so generell nicht behaupten. Aber genaueres findet man hier: http://www.jurpc.de/aufsatz/19980023.htm
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Alt 27.08.2006, 13:37   # 22
Sascha Gütebier
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Zitat:
Zitat von King W.
Wie wahr - leider.
Geh mal in einen x-beliebigen Laden: Die Preisgestaltung ist überall gleich: Möglichst viele Neuner im Betrag. Damit versuchen die Händler wohl vorzutäuschen, daß die Ware billig sei.
Ich selbst habe mal einen einfachen Gartengrill gesehen, beim Kaufhaus Ka******t im Schaufenster für 29,90. (DM allerdings, ist schon eine Weile her) Eine Woche später war derselbe Grill in einem Supermarkt für 19,90 und noch ein paar Tage später in der Metro für 9,99 zu haben.
Seit dieser Zeit fühle ich mich einfach nur noch verarscht, wenn ich solche Preise sehe.
Sorry, war jetzt etwas off-topic, aber das mußte mal raus.
Nicht das off topic jetzt die Überhand nimmt...
Aber das mit den ,90 oder ,99 Beträgen hat einfach eine psychische Herkunft. Nehmen wir ein Spiel 29,99. Das wird gekauft. Dasselbe Spiel für 30 Euro bleibt im Laden oft liegen. Der Trick ist einfach, das auc die Zahl vor dem Komma für unser Hirn kleiner ist. In diesem Fall unter 30 Euro. Es liegt zwar nur ein Cent dazwischen, aber die Leute wisen auch genau, wie sie es anstellen müssen... Genauso gibt es "den perfekten Supermarkt", der auch voll auf unser Hirn eingestellt ist, in dem wir uns blenden lassen. Aber das kann man in der Plauderecke bequatschen.
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Alt 27.08.2006, 14:41   # 23
pittiplatsch
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Zitat:
Zitat von Sascha Gütebier
Das stimmt. Emails werden oft nicht als Beweismittel anerkannt. Daher schreiben wir ja auch ständig, das ein Widerruf per Einschreiben/Rückschein verschickt werden sollte mit einem Zeugen der das bestätigen kann. DANN hat man wirklich was in der Hand.

Bei emails ist manchmal das Problem, das mails einfach im Nirvana verschwinden und nie ankommen oder in den Spamfilter rasseln und auch nie wieder auftauchen.

So können wir als Betroffene immer behaupten, nichts erhalten zu haben, da die Beweislast am Sender liegt, das er etwas abgeschickt hat und nicht am Empfänger, das er was erhalten hat (oder auch nicht erhalten hat^^).
Einen neuen Weg mit den EMails geht da derzeit web.de
Für die ZAHLENDE CLUB-Kundschaft besteht neuerdings (seit ca. 2 Wochen) die Möglichkeit - sogenannte Einschreibe-EMails zu versenden.
Dabei bedient sich der Anbieter eines separaten Speicherbereiches, in dem diese Mails - wie auf einem Postamt (allerdings für 30 Tage !!!) - aufbewahrt werden.
Der Empfänger des "Einschreibens" erhält eine EMail mit z.B. folgendem Inhalt:
Zitat:
Für Sie liegt ein WEB.DE E-Mail Einschreiben zur Abholung bereit. Der Absender des Einschreibens wird darüber informiert, ob Sie die Nachricht innerhalb der Abholfrist abgerufen haben oder nicht:

Von: p*.**@***.de
An: *_****@***.de
Datum: 26.08.2006 - 17:31:25 Uhr
Betreff: BETREFF
Abholfrist: 25.09.2006 - 17:31:26 Uhr

Um die Nachricht abzurufen und an Ihr Postfach weiterzuleiten, klicken Sie bitte vor Ablauf der Abholfrist auf den unten aufgeführten Link und geben den Sicherheitscode ein:

Sicherheitscode: XYZABC

h**ps://einschreiben.web.de/pickup/3a4f5e5234671ba8d7c20d9b8765e34fa1 (dieser Link funktioniert natürlich nicht !!! - Beipiel)

Vielen Dank & weiterhin viel Spaß wünscht Ihnen
Ihr WEB.DE Team
Der Empfänger hat nun die Möglichkeit diese EMail abzuholen und sich an sein Postfach senden zu lassen - ODER den Empfang zu verweigern .
Über die gewählte Aktion des Empfangers wird der Absender informiert.

Mit der Möglichkeit, meine gesendeten Emails zu speichern (auch bei meinem Anbieter) und der Empfangsbestätigung nähere ich mich langsam der in diversen Rechtsvorschriften genannten Zustellung (vergl. z.B. VwVfG i.V.m. VwZG). :roll:

Da auch vor Verwaltungen, Gerichten usw. der technische Fortschritt nicht Halt macht, war die rechtliche Änderung bereits überfällig. Bei Verträgen, welche ausschließlich über das Internet bzw. andere elektronische Medien geschlossen werden - kann also unter bestimmten Voraussetzungen auch der elektronische Weg als bewissicher angesehen werden.
- Bei einem Einschreiben mit Rückschein habe ich auch nur den Beweis, das mein Schriftstück - oder was ich auch immer in den Umschlag gesteckt habe - bei der Empfängeradresse angekommen ist. Ob der eigentliche Empfänger das Ding dann auch tatsächlich gelesen hat lässt sich eh nicht feststellen.
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Alt 27.08.2006, 16:30   # 24
Sascha Gütebier
Ehemaliger Moderator
 
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Das ist doch mal interessant. Bin gespannt, wann das ericht den ersten Fall mit solchem Mails hat und wie sie entscheiden.
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Alt 13.06.2007, 14:38   # 25
loveya
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also ich hab mich da auch mal ausversehen angemeldet natürlich mitr faslchen geburtsadtum usw
aber die email stimmte den rest haben sie rausbekommen

meine ip adressse haben sie mir auch geschrieben und die stimmt
ich hab nach 3mahnungen
(auf die von meiner seite nur ein email verkehrstattfand allerdings mit diesen standartantworten )
nun eine vorgerichtliche mahnung bekommen
von einem anwalt

allerdings habe ich eig wiederufsrecht da ich die seite nie benutzt habe

nun wissen wir nich was wir tun sollen
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Alt 13.06.2007, 14:43   # 26
ladyofstyle
 
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Beiträge: 13
Zitat:
Zitat von Daniel B. Beitrag anzeigen
Ein Fax gilt vor Gericht auch als Beweis. Man hat über das Sendeprotokoll jederzeit die Möglichkeit zu beweisen, dass das Fax auch dort wo es hin soll ankam (ähnlich der Unterschrift beim Einschreiberückschein).
hab gehört, dass dies mittlerweile nicht mehr akzeptiert wird, da auch diese protokolle manipulierbar sind. aber habe auch keinen genauen textauszug davon..
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Alt 13.06.2007, 15:41   # 27
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von ladyofstyle Beitrag anzeigen
hab gehört, dass dies mittlerweile nicht mehr akzeptiert wird, da auch diese protokolle manipulierbar sind. aber habe auch keinen genauen textauszug davon..
Stimmt da hast du recht. Denn wer kann denn Beweisen, was in dem Fax stand und ob es wirklich ankam.
Ein Richter kann es als Anscheinbeweis gelten lassen muss es aber nicht.
Zitat:
In vielen Fällen werden Telefaxe vor Gericht als Beweis nicht anerkannt, allenfalls der Inhalt des Faxes kann in die Würdigung mit einfließen......könnt ihr hier mal weiter lesen.

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