Musterbriefe


Alt 17.08.2006, 23:37   # 1
immorb
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Da die Österreicher was die Musterbriefe betrifft etwas besser als die deutschen
Verbraucherzentralen sind (Sorry,die wollen auch am Elend verdienen)
Hier mal einige Vorlagen.
!!Paragraphen und Gesetzestexte müssen für deutsche Geschädigte verändertet werden!!

Internetangebot=> minderjährig
Zitat:
Betreff: Inanspruchnahme von Internet Angeboten
Sehr geehrte Damen und Herren!

Sie haben eine Forderung für die Inanspruchnahme von Internetleistungen geltend gemacht. Selbst wenn ich oder eine meiner Familienangehörigen das Anmeldformular auf Ihrer Homepage ausgefüllt hätten, so würde dies jedenfalls keine gültige Rechtsgrundlage für die von Ihnen geltend gemachte Forderung schaffen. Ein auf eine entgeltliche Leistung gerichteter Wille wäre jedenfalls nicht vorhanden gewesen. Gemäß § 864 a ABGB sind überraschende nachteilige Vertragsklauseln nicht gültig. Auch wenn es sich bei Ihnen um eine ausländische Firma handeln sollte, so wäre gemäß Artikel 5 EVÜ auf den Vertrag österreichisches Recht anzuwenden.
Ungeachtet dessen darf ich festhalten, dass Sie Ihr Forderungsschreiben an mein minderjähriges Kind gerichtet haben, selbst wenn ein Vertrag zu Stande gekommen wäre, so wäre dieser jedenfalls nicht oder jedenfalls nur mit Genehmigung meinerseits wirksam, die Genehmigung wird höchst vorsorglich ausdrücklich verweigert.
Selbst wenn Ihre Internetseite besucht worden wäre, so wäre jedenfalls die geltend gemachte Forderung nicht entstanden. Vorsorglich und hilfsweise wird jedoch der Rücktritt von einem allfälligen Vertrag bzw. die Irrtumsanfechtung erklärt.
Sollten Sie entgegen dieser Ausführung der Ansicht sein, dass ein Vertrag zu Stande gekommen wäre, so wird um entsprechenden Nachweis gebeten. Es wird bereits vorsorglich darauf hingewiesen, dass die IP-Adresse den Nachweis eines Vertragsabschlusses nicht ersetzt. Sie erfüllt auch in keinster Weise die Voraussetzungen, die an eine digitale Signatur zu stellen wären.

Mit freundlichen Grüßen!
Keine Anmeldung,vorsichtshalber Rücktritt:
Zitat:
Betrifft: Ihre Rechnung vom ............, Kunden-Nummer ................Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich erhielt am ........ 2006 überraschend von Ihnen eine Rechnung, ohne dass ich mich jemals auf Ihrer Internetseite unter www*****.com angemeldet habe. Dementsprechend erhielt ich auch keine Anmeldebestätigung samt Belehrung über das Rücktrittsrecht, so wie dies zwingend im Konsumenten-schutzgesetz geregelt ist (basierend auf den Fernabsatzbestimmungen). Da kein rechtsverbindlicher Vertrag abgeschlossen wurde, bin ich selbstverständlich nicht zur Zahlung Ihrer Forderung verpflichtet.

Nur für den Fall, dass Sie tatsächlich eine verbindliche Anmeldung beweisen könnten, erklärte ich zur Vorsicht gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz meinen Rücktritt vom Vertrag. Die Frist dafür wäre jedenfalls noch gem. § 5d Konsumentenschutzgesetz offen.

Ich fordere Sie daher auf, Ihrer Rechnung vom ....... auszubuchen und die Angelegenheit in den nächsten 14 Tagen als gegenstandslos zu bestätigen.


Mit freundlichen Grüßen
Minderjährige,keine Anmeldung:
Zitat:
Betrifft: Ihre Rechnung vom ..........., Kunden-Nummer ................

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mein(e) Tochter/Sohn, Claudia Muster, erhielt am ........ 2006 überraschend von Ihnen eine Rechnung, ohne dass sie sich jemals auf Ihrer Internetseite unter www.***.com angemeldet hatte. Dementsprechend erhielt sie auch keine Anmeldebestätigung samt Belehrung über das Rücktrittsrecht, so wie dies zwingend im Konsumentenschutzgesetz geregelt ist (basierend auf den Fernabsatzbestimmungen). Da kein rechtsverbindlicher Vertrag abgeschlossen wurde, ist meine Tochter selbstverständlich nicht zur Zahlung Ihrer Forderung verpflichtet.

Meine Tochter ist erst 15 Jahre alt, geht noch zur Schule und verfügt über kein eigenes Einkommen. Deshalb würde so ein Vertrag jedenfalls ihren Unterhalt gefährden und wäre ohne meine Zustimmung als gesetzlicher Vertreter unwirksam.

Nur für den Fall, dass Sie tatsächlich eine verbindliche Anmeldung beweisen könnten, verweigere ich schon jetzt meine Zustimmung für diesen Vertrag und erkläre im Namen meiner Tochter zur Vorsicht gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz sowie aus jedem anderen tauglichen Rechtsgrund innerhalb offener Frist den Rücktritt vom Vertrag.

Ich fordere Sie daher auf, Ihrer Rechnung vom ....... auszubuchen und die Angelegenheit in den nächsten 14 Tagen als gegenstandslos zu bestätigen.


Mit freundlichen Grüßen
Rücktritt:

Zitat:
Betrifft: Ihre Rechnung vom .........., Kunden-Nummer .............
Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe mich am ........ 2006 auf Ihrer Internetseite unter www.***com angemeldet. Dass dies jedoch mit Kosten verbunden wäre, ging bei der Eingabe der Anmeldedaten nicht hervor. Am ..... 2006 erhielt ich überraschend von Ihnen eine Rechnung, ohne dass Sie mich ausreichend über das Rücktrittsrecht informierten, so wie dies zwingend im Konsumentenschutzgesetz geregelt ist (basierend auf den Fernabsatzbestimmungen). Der Hinweis auf Ihrer Homepage reicht dafür nicht aus, da es sich dabei nicht um einen dauerhaften Datenträger handelt. Da somit keine ausreichende Belehrung über das Rücktrittsrecht gem. § 5d Konsumentenschutzgesetz erfolgte, ist die Rücktrittsfrist nach wie vor offen.

Ich trete von diesem Vertrag gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz sowie aus jedem anderen tauglichen Rechtsgrund innerhalb offener Frist zurück.

Ich fordere Sie daher auf, Ihrer Rechnung vom ....... auszubuchen und die Angelegenheit innerhalb von 14 Tagen als gegenstandslos zu bestätigen.


Mit freundlichen Grüßen
Minderjährige,Anmeldung:
Zitat:
Betrifft: Ihre Rechnung vom ............, Kunden-Nummer ...............

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mein(e) Tochter/Sohn, Claudia Muster, hat sich ohne mein Wissen und meine Zustimmung am ........ 2006 auf Ihrer Internetseite unter www.***com angemeldet und überraschend von Ihnen jetzt eine Rechnung über € .... erhalten. Meine Tochter ging jedoch immer davon aus, dass dies gratis wäre, zumal Sie zum damaligen Zeitpunkt auf die Kostenpflicht nur sehr versteckt und kleingedruckt hingewiesen hatten. Eine Anmeldebestätigung samt Belehrung über das Rücktrittsrecht, so wie dies zwingend im Konsumentenschutzgesetz geregelt ist (basierend auf den Fernabsatzbestimmungen), erhielt sie nicht.

Da meine Tochter erst 15 Jahre alt ist, noch zur Schule geht und über kein eigenes Einkommen verfügt, gefährdet das vorliegende Geschäft ihren Unterhalt und ist daher ohne meine Zustimmung als gesetzlicher Vertreter unwirksam. Ich teile Ihnen daher mit, dass ich diesen Vertrag nicht genehmige.

Nur zur Vorsicht trete ich im Namen meiner Tochter von diesem Vertrag gemäß § 5e Konsumenten-schutzgesetz sowie aus jedem anderen tauglichen Rechtsgrund innerhalb offener Frist zurück.

Ich fordere Sie daher auf, Ihrer Rechnung vom ....... auszubuchen und die Angelegenheit in den nächsten 14 Tagen als gegenstandslos zu bestätigen.


Mit freundlichen Grüßen
!!Als deutscher User diese Briefe nicht unverändert übernehmen,da die Paragraphen sich auf österreichisches Recht beziehen,und ich keine Lust hatte um die deutschen einzufügen.!!

M.f.G.
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Alt 18.08.2006, 00:07   # 2
schnippewippe
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Alt 11.09.2006, 14:38   # 3
King W.
Team SAT-Technik
 
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Ort: mitten im Kohlenpott
Beiträge: 8.835
Hier noch ein sehr guter und ausführlicher Brief, den destructive gepostet hat. Die auf den speziellen Anbieter bezogenen Sachen sind entfernt, der Brief eignet sich daher universell. Die Angaben in den spitzen Klammern <...> müssen entsprechend ergänzt werden.

Sehr geehrten Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich dem in der Rechnung vom <Datum>, <Rechnungsnummer>, angeführten Vertrag.

Der Umstand, daß auf www.<Name des Betreibers> Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit unter dem Button "Jetzt anmelden" erst bei Weiterscrollen - zu dem bei korrektem Ausfüllen aller Eingabefelder der Anmeldung auch im Hinblick auf das Sternchen keinerlei Veranlassung besteht! - sichtbar wird, ist als arglistige Täuschung zu werten, aufgrund derer der in der Folge angeblich durch Drücken des Buttons "Ja" eingegangene Vertrag nicht zustande gekommen ist. Das erst durch Scrollen über die Registrierungseingabefelder und den Anmelde-Button hinaus sichtbare "Kleingedruckte" steht auch im Konflikt mit der deutschen Preisangabenverordnung, in der gefordert wird, daß Preisangaben leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein müssen. Screenshots sind vorhanden und werden im Rechtsstreit gegen Sie verwendet. *)

Ich habe aufgrund der arglistigen Gestaltung Ihrer Internetseiten irrtümlicherweise eine Erklärung ohne Kenntnis über deren genauen Inhalt abgegeben. Aus diesem Grund fechte ich den Vertrag gemäß § 119 und § 123 BGB an **), da ich bei genauer Kenntnis der Sachlage diesen Vertrag nicht eingegangen wäre. Nachdem die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten nicht klar und verständlich vor Abgabe der Anmeldung mitgeteilt wurden, ist zusätzlich in mehrfacher Hinsicht den Anforderungen des Gesetzes über Fernabsatzverträge nicht Rechnung getragen worden.

Die gesamte Vertragsgestaltung ist somit mangelhaft und bereits aus diesem Grunde ist eine Rechtsgültigkeit des Vertrages zu verneinen. Diese Ansicht teilt auch die Konsumentenschutzsektion (S III) im österreichischen Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, das bereits mehrfach von Opfern Ihrer Geschäftspraktiken mit der Problematik befaßt wurde.

In eventu trete ich mit Verweis auf §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz ***) von dem geschlossenen Vertrag mit Ihrer Firma mit sofortiger Wirkung zurück. Da Sie die gesetzlichen Erfordernisse gem. §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz nicht erfüllt haben, ist mein eventuell unwissentlich geschlossener Vertrag mit Ihrer Firma ungültig und die Zahlungsaufforderung hinfällig.

Hilfsweise fechte ich den Vertrag an. Ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht widerrufe ich hilfsweise den angeblichen Vertrag nach den Vorschriften für den Fernabsatz. Zu dem Widerruf sehe ich mich heute noch berechtigt, da Ihre Widerrufsbelehrung mir bei Vertragsabschluss nicht in Textform gemäß § 126 b BGB zur Verfügung gestellt wurde. Auf Grund des Ausbleibens einer schriftlichen Widerrufsbelehrung durch Ihre Firma verlängert sich gemäß § 355 BGB die Frist für einen Widerruf automatisch auf sechs Monate nach Anmeldedatum. Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung in Ihren AGB’s weder wortgleich mit der Mustererklärung gemäß Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV noch entspricht sie den Anforderungen des § 355 BGB. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass sogar die Vorschrift des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV und seine Anlage 2 (die Musterbelehrung) vom Landgericht Halle mit Urteil vom 13.05.2005 (Az.: 1 S 28/05) für unwirksam erklärt wurden. Auch ist nach meiner Auffassung das Widerrufsrecht noch nicht erloschen, weil der Tatbestand einer „ausdrücklichen Zustimmung“ oder eine Veranlassung auf Geheiß nicht vorliegt. Dafür wäre nämlich eine konkrete Handlung ,wie z. B. „Downloaden bestimmter Inhalte“, erforderlich.

Ich ersuche Sie um eine schriftliche Bestätigung binnen einer Woche
a) für den Erhalt dieses Schreibens
und
b) über die Nichtigkeit des Vertrages und darauf folgend um Löschung meiner sämtlichen bei Ihnen gespeicherten Daten. Weiters untersage ich Ihnen ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Sollten Sie das unaufgeforderte Versenden von Nachrichten an mich in der Folge nicht einstellen, werde ich die Bundesdatenschutzbehörde sowie die Datenschutzkommission verständigen und zusätzlich eine Anzeige wegen Betruges erstatten.

Hochachtungsvoll

Bemerkungen:
*) Dieser Abschnitt muß eventuell, je nach Aussehen der Anmeldeseite, geändert werden.
**) deutsches Recht
***) österreichisches Recht
Der Brief sollte entsprechend angepaßt werden, d.h. man sollte sich, je nach Land, auf die entsprechenden Paragraphen berufen.


An dieser Stelle noch einmal an destructive.
__________________
Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.
Albert Einstein


Nokia? Nein danke!
 
Alt 21.09.2006, 13:57   # 4
Kung-Fu-Tse
 
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Ort: Bad Homburg v. d. Höhe | Frankfurt am Main | München
Beiträge: 119
So, nun poste ich hier mal ein paar zusammengefasste Wiederrufsschreiben / Kündigung, nur müsst Ihr Sie zu euren einzelnen Fällen/ Geschehen umschreiben. Nimmt euch dazu ruhig die Hilfe eurer Eltern zu Rat bei den umschreiben der "Briefe" und immer diese Briefe für euch kopieren die ihr abschickt und immer als Einschreiben mit Rückschein:

Wiederrufs- bzw. Kündigungsschreiben (6 Stück):


1.)

ABSENDER: NAME, VORNAME
STRASSE
PLZ + ORT



Betreff: Ihre Rechnung vom xxxx Kunden-Nr.: xxxx
Rücktritt § 5e Konsumentenschutzgesetz



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mich laut Ihnen am xxxx auf Ihrer Homepage unter Website angemeldet. Am xxxx erhielt ich überraschend von Ihnen eine Rechnung, ohne dass Sie mich ausreichend über das Rücktrittsrecht informierten, so wie dies zwingend im Konsumentenschutzgesetz geregelt ist (basierend auf der so genannten Fernabsatzrichtlinie). Der Hinweis auf Ihrer Homepage reicht dafür nicht aus, da es sich dabei nicht um einen dauerhaften Datenträger handelt. Da somit keine ausreichende Belehrung über das Rücktrittsrecht gem. § 5d Konsumentenschutzgesetz erfolgte, ist die Rücktrittsfrist nach wie vor offen.

Die Widerrufsfrist beginnt bei SMS-Abos frühestens mit Lieferung der ersten Warenlieferung. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von §355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen
nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.

Kann ich per Email Widerrufen dazu dies: § 126b BGB setzt wörtlich für Textform "in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise" voraus, in der "die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht" wird.

Zusammenfassend verweise ich Sie ausdrücklich auf folgendes hin:

BEWEIS:

Zeugnis 1. - (Irreführung Ihrer AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen Gesetz (AGB - Gesetz) §§ 1 bis 30 und §§ 675a bis 676g des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB ) Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)

Zeugnis 2. - Bürgerliches Gesetzbuch > Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) Abschnitt 3 - Rechtsgeschäfte (§§ 104 - 185) Titel 2 - Willenserklärung (§§ 116 - 144)

Zeugnis 3. - Für Email Korrespondenz: Signaturgesetz (SigG) §1 - §25 (Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt a. M. vom 16.03.2004, Az. 4 Ga 43/04) und

Zeugnis 4. - Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Fernabsatz §312 b, §312 c, §312 d, §312 e, §312 f sowie §355, §356, §357 & §358

5. - Vollständige Preisangaben im Internet: OLG Köln Urteil vom 07.05.2004, Az.: 6 U 4/04, in: JurPC Web-Dok. 210/2004

6. - Unverlangte E-Mail-Werbung rechtswidrig: Bundesgerichtshof Karlsruhe Urteil vom 26.04.2004 Az.: 1 ZR 81/01, veröffentlicht in: JurPC Web-Dok. 176/2004
und in: NJW 2004, S. 1655 ff .

Ich trete von diesem Vertrag gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz sowie aus jedem anderen tauglichen Rechtsgrund innerhalb offener Frist zurück – und ich befinde mich in der Widerspruchsfrist. Ich hoffe von Ihnen nicht diese Standart Nachricht zu bekommen, dass meine Widerspruchsfrist erloschen ist! Wenn Sie lesen können, wovon ich ausgehe, und der deutschen Rechtslage mächtig sind dann werden Sie wissen, dass ich mich noch immer in der Widerrufsfrist befinde und somit im Recht bin!

Ich bitte Sie mir auch keine Ware zu zuschicken – auch nicht diese angebliche Gratis SMS. Ich betrachte es als unverlangt zugesandte Ware. Sollte es doch vorkommen, dann können Sie die Ware gern auf Ihre Kosten bei mir abholen, denn ich werde keine weiteren Kosten übernehmen. Das dies rechtens ist, müssten Sie ja eigentlich wissen, denn wenn man zur Warensendung schweigt, stellt dies keine Annahmeerklärung dar. Selbst dann nicht, wenn der Absender(in dem Fall Sie!) erklärt, er werde Schweigen als Zustimmung bewerten. Zudem ist der Empfänger nicht zur Rücksendung verpflichtet. Auch nicht, wenn ihm dies durch Rückporto nahe gelegt wird. Unverlangte Warensendungen muss der Verbraucher, anders als früher, auch nicht mehr aufbewahren.

Die Rechnung xxxxx wird nicht überwiesen. Sie brauchen kein Inkasso-Unternehmen zu beauftragen sondern können gleich Klage einreichen.


Doch sofern Sie Klage einreichen, reiche ich über meinen Anwalt Klage gegen Sie und die Klage wird die Paragraphen wie oben (↑ siehe Beweis) beinhalten und gleichzeitig wird Strafanzeige gestellt, die hierdurch entstehenden weitere laufenden Kosten wie Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Prozesskosten tragen Sie.
Auf die damit verbundenen weiteren Kosten und Unannehmlich-
keiten weise ich Ihnen ausdrücklich hin.

Denn Ihnen ist schon bewusst, dass Sie massiv gegen die Gesetze und Gesetzeslage verstoßen haben?

Es obliegt nun in Ihrer alleinigen Macht, weitere Forderungen zu stellen, doch der Internetauftritt der Firma XXX (www. Homepage .de) ist irreführend und scheinbar liegt auch ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vor.

Sollten Sie dennoch der Auffassung sein, das alles gesetzesmäßig richtig gelaufen ist und Sie nicht gegen das Gesetz verstoßen haben und ich das Internetangebot genutzt haben soll, bitte ich Sie gegenüber mir nachzuweisen, dass ein Vertragsabschluß zwischen mir und der Firma Share Media Ltd. Stattgefunden hat und dass Sie nicht gegen das Gesetz verstoßen haben.

Ich betrachte hiermit die Angelegenheit als beendet und fordere Sie zur Unterlassung jedweder weiteren Schritte auf. Ansonsten sehe ich mich gezwungen rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten wegen Verletzung der Gesetze, Gesetzeslage und Datenschutzgesetz.

Mit freundlichen Grüßen



2.)

(Ort, Datum)
An
(Rechnungsersteller)


Kundennummer ..........................
Rechnungsnummer .....................


Sehr geehrte Damen und Herren,

das von Ihnen ....... in Rechnung gestellte Entgelt in Höhe von ...... ? für .......... bin ich zur Zeit nicht bereit zu begleichen, da mir keinerlei Rechtsbeziehung zu Ihrem Unternehmen bewusst ist.
Richtig ist, dass ich die Maske auf Ihrer Internetseite zwar ausgefüllt habe, aber nur um Ihr beworbenes "Gratisangebot" zu erhalten.

Betrachtet man Ihre "Startseite", so ist nicht ohne Weiteres erkennbar (z. B. Scrollen, nächsten Link anklicken), dass eine langfristige Bindung mit monatlichen Kosten entstehen soll. Dies kann ggf. den Tatbestand der arglistigen Täuschung und /oder eine Wettbewerbswidrigkeit im Sinne des UWG darstellen.
Hilfsweise fechte ich den angeblichen Vertrag an.

Sollten Sie der Rechtsauffassung sein, dass zwischen uns ein Vertrag über 12 bzw. 24 Monate mit monatlichen Mindestkosten zustande gekommen ist, so belegen Sie mir bitte schriftlich und nachvollziehbar, wann und wie Sie mir ein entsprechendes Angebot gemacht haben wollen und wann und wie ich dieses vollumfänglich angenommen haben soll.

Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass Daten wie IP-Adressen nicht dazu geeignet sind, den Inhalt von tatsächlichen oder vermeintlichen Willenserklärungen im Detail wirksam zu dokumentieren.

Hilfsweise - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - widerrufe ich den angeblichen Vertrag nach den Vorschriften für den Fernabsatz. Zu dem Widerruf sehe ich mich heute noch berechtigt, da Ihre Widerrufsbelehrung mir nicht bei Vertragsabschluss in Textform gemäß BGB zur Verfügung gestellt wurde. Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung in Ihren AGB's weder wortgleich mit der Mustererklärung gemäß § 14 BGB-Info -VO noch den BGB-Vorschriften nach § 355 entsprechend.
Wenn Sie Ihre Forderung darauf stützen wollen, dass bei Ihrem Vertrag eine Ausnahme zu den Fernabsatzvorschriften vorliegt, so tragen Sie unter Benennung der Rechtsgrundlage Ihre Argumentation vor.

Hilfsweise - ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung - kündige ich den behaupteten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das "Vertragsende" bestätigen Sie mir bitte schriftlich.

Ihre schriftliche Stellungnahme erwarte ich bis zum ...... (Datum, 3 Wochen). Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.



Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)



3.)

Sehr geehrte Damen und Herren,


Ich beziehe mich auf ihr Schreiben vom ............, in dem Sie einen Betrag
von ..... Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung verlangen.
Nach meiner Überzeugung habe ich keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie
es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt haben und mich u. a. gemäß § 312e BGB, bzw.
§ 1 der BGB-Info VO informiert haben.
Äußerst Hilfsweise fechte ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Daneben widerrufe ich den geschlossenen Vertrag nach den maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge. höchst Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.


Mit freundlichen Grüßen



4.)

Sehr geehrte Herren der Firma Xentria GmbH,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom XXX (Rechnung) sowie Ihrem
Schreiben vom XXX (Mahnung), in dem Sie einen Betrag von XX,- Euro +
XX Euro Mahngebühr für die angebliche Inanspruchnahme eine
Internet-Serviceleistung verlangen.

Ich widerrufe hiermit die Anmeldung für die SMS-Dienstleistungen bei
smscore.de mitsofortiger Wirkung! Ich berufe mich hierbei auf das
Widerrufsrecht gem. §355 (2) BGB, nachdem das Widerrufsrecht nicht erlischt,
sofern der Verbraucher nicht (ausdrücklich) darauf aufmerksam gemacht worden
ist. Dies ist bei mir nie geschehen, weder als Text per Anschreiben, E-Mail,
oder gar Ihrer Internetseite. Ich mache deshalb von meinem Widerrufsrecht
gebrauch, dass bis zum heutigen Tage nicht erloschen ist.

Ich beziehe mich gleichzeitig auf Ihre Internetseite smscore.de die Anfang
April umgestaltet worden ist und jetzt tatsächlich alle Daten einer
Widerrufsbelehrung enthält sowie die Hinweise das man sich mit der
Bestätigung der AGB auf ein 2-Jahres-Abo verpflichtet. Zum Zeitpunkt meiner
Anmeldung am XXX.2006 war die oben genannten Voraussetzungen zum Abschluss
eines Vertrages überhaupt nicht ersichtlich noch zu erkennen. Hilfsweise
erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine Gratis-Nutzung gewollt war
und kein kostenpflichtiges Abo.

SIE hätten mir gemäß Richtlinie 85/577/EWG eine an mich persönlich
gerichtete Widerrufsbelehrung liefern müssen.

Ich möchte sie darauf aufmerksam machen, dass die von ihnen genannten AGB`s
gem. § 305 (2) BGB nur dann Teil des Vertrages werden, wenn der Verwender
ausdrücklich auf die AGB`s hingewiesen wird. Bei ihnen fand lediglich ein
Verweiß auf die Teilnahmebedingungen statt. Des weitern möchte ich ihnen
Mitteilen, dass gem. §305 c BGB einige Klauseln ihrer AGB`s als
überraschende Klauseln angesehen werden können und es deshalb zu
irrtümlichen Willenserklärungen gem. §119 BGB kommen könnte. Es könnte in
diesem Zusammenhang auch § 123 BGB genannt werden.

Ich erwarte umgehend eine schriftliche Bestätigung der Auflösung des
Vertrages und bitte sie hiermit mir keine weiteren Rechnungen oder gar
weitere Mahnungen zu schicken. Nur für die Rechnung, der von mir
geschriebenen SMS’en komme ich, wie es für erbrachte Leistungen Ihrer Seite
so vorgesehen ist, gern auf. Sollte dies wiedererwartend der Fall sein werde
ich mit meinem Anwalt mögliche rechtliche Schritte erörtern.

Ich bitte sie dies zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen



5.)

Absender)

(Ort, Datum)
An
(Rechnungsersteller)


Kundennummer ..........................
Rechnungsnummer .....................


Sehr geehrte Damen und Herren,

das von Ihnen ....... in Rechnung gestellte Entgelt in Höhe von ...... ? für .......... bin ich zur Zeit nicht bereit zu begleichen, da mir keinerlei Rechtsbeziehung zu Ihrem Unternehmen bewusst ist.
Richtig ist, dass ich die Maske auf Ihrer Internetseite zwar ausgefüllt habe, aber nur um Ihr beworbenes "Gratisangebot" zu erhalten.

Betrachtet man Ihre "Startseite", so ist nicht ohne Weiteres erkennbar (z. B. Scrollen, nächsten Link anklicken), dass eine langfristige Bindung mit monatlichen Kosten entstehen soll. Dies kann ggf. den Tatbestand der arglistigen Täuschung und /oder eine Wettbewerbswidrigkeit im Sinne des UWG darstellen.
Hilfsweise fechte ich den angeblichen Vertrag an.

Sollten Sie der Rechtsauffassung sein, dass zwischen uns ein Vertrag über 12 bzw. 24 Monate mit monatlichen Mindestkosten zustande gekommen ist, so belegen Sie mir bitte schriftlich und nachvollziehbar, wann und wie Sie mir ein entsprechendes Angebot gemacht haben wollen und wann und wie ich dieses vollumfänglich angenommen haben soll.

Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass Daten wie IP-Adressen nicht dazu geeignet sind, den Inhalt von tatsächlichen oder vermeintlichen Willenserklärungen im Detail wirksam zu dokumentieren.

Hilfsweise - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - widerrufe ich den angeblichen Vertrag nach den Vorschriften für den Fernabsatz. Zu dem Widerruf sehe ich mich heute noch berechtigt, da Ihre Widerrufsbelehrung mir nicht bei Vertragsabschluss in Textform gemäß BGB zur Verfügung gestellt wurde. Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung in Ihren AGB's weder wortgleich mit der Mustererklärung gemäß § 14 BGB-Info -VO noch den BGB-Vorschriften nach § 355 entsprechend.
Wenn Sie Ihre Forderung darauf stützen wollen, dass bei Ihrem Vertrag eine Ausnahme zu den Fernabsatzvorschriften vorliegt, so tragen Sie unter Benennung der Rechtsgrundlage Ihre Argumentation vor.

Hilfsweise - ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung - kündige ich den behaupteten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das "Vertragsende" bestätigen Sie mir bitte schriftlich.

Ihre schriftliche Stellungnahme erwarte ich bis zum ...... (Datum, 3 Wochen). Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.


Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)



6.)

Firmea
XXX
D-... XXX

Kunden Nr.: XXX Mahnungs Nr.:
Ort:, den XXX

Betreff:
Anfechtung des Vertrag gemäß § 119 BGB
Rücktritt gemäß §§ 5e, 6 KSchG
Widerruf gemäß § 355 b BGB

Sehr geehrten Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich dem, in der Rechnung vom XXX.2006 aufgeführten, Vertrag.
Ich habe irrtümlicherweise eine Erklärung ohne Kenntnis über deren genauen Inhalt abgegeben. Aus diesem Grund fechte ich den Vertrag gemäß § 119 BGB an, da ich bei genauer Kenntnis der Sachlage diesen Vertrag nicht eingegangen wäre. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten nicht klar und verständlich vor Abgabe der Anmeldung mitgeteilt wurden und in mehrfacher Hinsicht den Anforderungen des Gesetzes über Fernabsatzverträge nicht Rechnung getragen wurde.

Daher ist die Vertragsgestaltung mangelhaft und bereits aus diesem Grunde ist die Rechtsgültigkeit des Vertrages zweifelhaft.

Desweiteren trete ich mit Verweis auf §§5e, 6 KSchG von dem geschlossenen Vertrag mit Ihrer Firma, mit sofortiger Wirkung zurück. Da Sie die gesetzlichen Erfordernisse gem. §§ 5e, 6 KSchG nicht erfüllt haben ist mein eventuell unwissentlich geschlossener Vertrag mit Ihrer Firma ungültig und die Zahlungsaufforderung hinfällig.
Ersatzweise nehme ich mit sofortiger Wirkung mein Recht auf Widerruf meiner Erklärung in Anspruch. Auf Grund des Ausbleibens einer schriftlichen Widerrufsbelehrung durch Ihre Firma verlängert sich gemäß § 355 b BGB die Frist für einen Widerruf automatisch auf sechs Monate nach Anmeldedatum, so dass ich hiermit mein Recht auf einen fristgerechten, sofortigen Widerruf geltend machen.
Ich ersuche Sie um eine schriftliche Bestätigung für den Erhalt dieses Schreibens und darauf folgend, um Löschung meiner sämtlichen bei Ihnen gespeicherter Daten. Weiter untersage ich Ihnen ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Sollten Sie weiterhin unaufgefordert Nachrichten an mich versenden, werde ich die Bundesdatenschutzbehörde sowie die Datenschutzkommission verständigen und die Angelegenheit meiner Anwältin übergeben.
Hochachtungsvoll,


Name



Wie schon bereits gesagt, Ihr müsst diese Schreiben für eure Bedürfnisse umstellen bzw. umschreiben.

Dies sind gesammelte Texte und DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG


Ich hoffe, ich kann damit vielen helfen und dieser Beitraag ist KEIN spam
__________________
Mit freundlichen Grüßen

~ R. Kaiser
~ Frankfurt am Main / Bad Homburg v.d. Höhe
~ BBA, IT-Netzwerk- & Softwaretechniker/ -Administrator, IMM, ET & Biologie

- E-Mail's to me: "Please hold the line ..." -

Vorgehen bei ungewollten Internet-Abo-Verträgen HIER oder HIER durch lesen bzw. anschauen.

Den SMS-/ simsen-FAQ HIER (her)runterladen.

__________________


DAS KROKODIL UND SEIN NILPFERD:

* (Terence holt sich ein Stück Butter)
Bud: "Das ist Fett und Fett verklebt die Klumpozypien oder wie das heisst..."

*(Terence reicht Bud eine Schale mit Kaviar)
Terence: "Na, willste mal probieren?"
Bud: "Iiihh, werd mich hüten, eß doch keine Briketts."
 
Alt 11.10.2006, 22:54   # 5
starlight
Moderator
 
Registriert seit: 03.02.2006
Beiträge: 1.509
Zitat:
Zitat von Olaf5220
--- Musterbrief von SAT 1


Ihre Zahlungsaufforderungen (Rechnungsnummer: xxx - xxxxxxxx)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich Ihnen gegenüber, dass ein Vertrag mit dem von Ihnen behaupteten Inhalt mit mir nicht zustande gekommen ist.

Eine Erklärung in Ihren allgemeinen Bedingungen oder versteckt auf der Internetseite, wonach die Dienstleistung kostenpflichtig ist, ist nach
§ 305c BGB als überraschend zu bewerten.
Eine solche Erklärung wird nach dem Gesetzeswortlaut nicht Bestandteil des Vertrags.
Hilfsweise fechte ich sämtliche in diesem Zusammenhang von mir abgegebenen Erklärungen wegen Irrtums und arglistiger Täuschung nach §§ 119, 123, 142 BGB an.
Höchst hilfsweise widerrufe ich meine Erklärungen gemäß §§ 312 b, 312 d, 355 BGB. Da ich nicht über mein Widerrufsrecht informiert worden bin, konnte ein Fristablauf nicht beginnen.

Ich behalte mir vor, die Verbraucherzentrale und auch die Staatsanwaltschaft über Ihre Aktivitäten zu informieren. Der Weitergabe und Nutzung sowie Speicherung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich.
Ihre Webseiten wurden gespeichert und können gegen Sie verwendet werden.


Mit freundlichen Grüßen
ich war mal so frei Danke @ Olaf5220
 
Alt 16.10.2006, 00:04   # 6
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.421
Zitat:
Zitat von Sean
Hurra, Hurra, der Musterbrief ist da!
(sorry dass ich nicht früher dazu gekommen bin... mußte Arbeiten um das Geld zu verdienen dass ich sms100free.de nicht geben möchte )
Alles was kursiv ist müsst ihr individuell anpassen.
Los gehts...

(Deine Adresse)
____________________________ Einschreiben und Rückschein
____________________________
____________________________


(Adresse der Abzockerfirma)
____________________________
____________________________
____________________________ (Datum)


Strittige Forderung – Abonnement


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf ihre (Email / ihr Schreiben) vom (Datum der Mahnung)in dem sie einen Beitrag von 96 Euro (oder wie viel es eben ist) für einen Abonnementvertrag verlangen.

Ich habe jedoch nach meiner Überzeugung keinen gültigen Vertrag mit ihnen geschlossen.
Daher bin ich auch nicht bereit, ihre Forderung zu begleichen. Sollten Sie dennoch meinen, dass es zwei übereinstimmende Willenserklärungen und damit einen gültig Vertrag gibt, fordere ich Sie auf, den Nachweis zu erbringen, welches Angebot Sie mir in welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt gemacht haben, und wie und wann ich dieses Angebot angenommen habe.

Hilfsweise widerrufe und kündige ich den ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag und fechte ihn auch hilfsweise wegen arglistiger Täuschung an.

Des weiteren teile ich ihnen mit, dass ich Strafanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle erstatten werde, wenn sich herausstellt, dass ihre Forderung unberechtigt ist.

Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und werde ihr Schreiben und mein Antwortschreiben in Kopie an die Verbraucherzentrale (Dein Bundesland) zur Kenntnis weiterleiten.


Mit freundlichen Grüßen

(Dein Name)
(Deine Unterschrift)
Diesen Musterbrief hat Sean bei SMSfree100 gepostet. dafür
 
Alt 06.12.2006, 18:32   # 7
King W.
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Hier noch ein kurzer, aber guter Brief, den unsere Userin Spruehl an ein - aus Rundfunk und Fernsehen bekanntes - Hanauer Imkassounternehmen gepostet hat.

Zitat:
Zitat von Spruehl
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich finde es ermüdend, seit sieben Monaten beständig mit letztmaligen Zahlungsaufforderungen von zum Teil abnehmender (!) Höhe belästigt zu werden. Ich habe sowohl dem Geschäftsführer von SMS-XXX als auch diversen Inkasso-Büros und Anwälten des öfteren mitgeteilt, dass ich die erhobenen Forderungen für unrechtmäßig halte und nicht zu begleichen gedenke.

Gleiches möchte ich hiermit Ihnen mitteilen. Falls Sie die gegen mich erhobenen Forderungen für rechtmäßig halten, fordere ich Sie hiermit auf, sie auf gerichtlichem Weg einzuklagen.

Zudem möchte ich Sie darüber informieren, dass ich eine Beschwerde gegen Sie beim Amtsgericht Hanau vorbereite. Sie versuchen, unberechtigte Forderungen einzutreiben, und dies zudem auf äußerst unprofessionelle Art und Weise via semi-personalisierter Massen-Emails. Ich möchte Sie auffordern, von weiterem Schriftverkehr - sei es per Email oder per Brief - abzusehen.


Mit freundlichen Grüßen,
An den farblich gekennzeichneten Stellen muß etwas eingesetzt oder ggf. geändert werden, je nach Inkasso bzw. Dienst.

an unsere Leserin!
__________________
Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.
Albert Einstein


Nokia? Nein danke!
 
Alt 21.12.2006, 14:56   # 8
pittiplatsch
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Diesen Musterbrief hat malis im Thema Neue Abzocke: genealogie.de eingestellt. Vielleicht kann er ja auch genutzt werden!
Zitat:
Zitat von malis Beitrag anzeigen
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich Ihnen gegenüber, dass ein Vertrag mit dem von Ihnen behaupteten Inhalt mit mir nicht zustande gekommen ist. Sie wurden von der Verbraucherzentrale bereits mehrfach für ihre Praktiken abgemahnt. Sie wurden ebenfalls mehrfach bei der Organisation „Naiin“ wegen Betrugsverdacht gemeldet. Selbst im Fernsehen wurde bereits über ihre unlauteren Geschäftspraktiken berichtet. Leider hatte ich all dies erst nach der Zustellung ihrer Zahlungsaufforderung vom 27.11.06 durch Recherche herausgefunden. Die Verbraucherschutzzentrale Bundesverband e.V. betont, daß ihre Rechnungen gegenstandslos sind und deshalb keine Zahlung zu leisten ist.

Eine Erklärung in Ihren allgemeinen Bedingungen oder versteckt auf der Internetseite, wonach die Dienstleistung kostenpflichtig ist, ist nach § 305c BGB als überraschend zu bewerten. Eine solche Erklärung wird nach dem Gesetzeswortlaut nicht Bestandteil des Vertrags.

Zwar habe ich mich auf Ihrer Seite w**.genealogie.de angemeldet, jedoch ist kein Vertrag zu den von Ihnen behaupteten Konditionen zustande gekommen. Auf Ihrer Seite wird völlig unscheinbar auf die Kostenfolge hingewiesen, so dass sie ohne weiteres übersehen werden konnte und von mir auch übersehen wurde. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine Gratis-Nutzung gewollt war und keine kostenpflichtige. Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten.

Hilfsweise fechte ich sämtliche in diesem Zusammenhang von mir abgegebenen Erklärungen wegen Irrtums und arglistiger Täuschung nach §§ 119, 123, 142 BGB an.

Höchst hilfsweise widerrufe ich meine Erklärungen gemäß §§ 312 b, 312 d, 355 BGB.

Ich behalte mir vor, die Verbraucherzentrale und auch die Staatsanwaltschaft über Ihre weiteren Aktivitäten zu informieren. Der Weitergabe und Nutzung sowie Speicherung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich.

Ich bitte um Bestätigung, dass die Angelegenheit erledigt ist
:liebegru: Vielen Dank dafür
 
Alt 29.12.2006, 03:10   # 9
Dero2k
 
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Hallo Leute,
habe mich extra hier angemeldet um diesen Beitrag zu schreiben!
Also ich habe auch diese genannten Mails bekommen und war auch richitg geschockt im ersten Moment!

Hab dann bisschen in nem Board rumgeguckt und dabei dieses hier gefunden:

XUP - Download mustertext2akte.pdf | 2006-12-29

Habe dann dieses Formular ausgefüllt und erstma PER POST verschickt.

Es kam keine Antwort, dann hab ich HEUTE die Mail mit der Drohung mit dem Inkasso-Büro bekommen und hab (Achja, bin 17 Jahre^^) erstma richtig Angst bekommen! Hab dann diesen Musterbrief von oben, nochmal an die E-Mail geschickt, woher die ganzen Mahnungen usw. auch gekommen sind. Jetzt warte ich ab! ...

edit: Der Originalbeitrag ist unter diesem Link erreichbar. für den Netzfund und das Posting!
 
Alt 03.01.2007, 14:59   # 10
pittiplatsch
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Manch User weiss sich keinen Rat mehr.
Es wird mit Begriffen um sich geworfen
- man meint das richtige und schreibt das falsche oder
schlimmer noch, man schreibt den richtigen Begriff - ist mit seiner Meinung aber falsch orientiert!
Zitat:
Zitat von Ratsuchender
Wenn ich schreibe: Widerspruch schreiben und dem Betreiber mitteilen, dass ich dem Vertrag widerspreche, so ist es falsch.
Wenn ich nun schreibe: Man soll den angeblichen Vertrag widerrufen - ist es auch falsch.
Schreibe ich nur widerrufen hin - ist es erst recht falsch.

Was bitte schön soll ich schreiben?
Diese quälende Frage kann schon auftauchen, wenn man im Dschungel ungewollter Verträge steckt.

:ideen: Ich versuchs mal mit einer einfachen Antwort:
  • Widerruf
    Zitat:
    Zitat von einer ABO-Seite
    Informationen zum Widerrufsrecht:
    Der Kunde kann ... die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
    Ich kann also einen Vertrag, ein Vertragsangebot, ein ABO innerhalb der Widerrufsfristen widerrufen - daher Widerrufsbelehrung !
    In der Alpenrepublik wird der Widerruf auch Rücktritt vom Vertrag usw. genannt.
  • Kündigung
    Zitat:
    Zitat von einer AGB-Klausel
    Ist der Vertrag gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustandegekommen, hat der Kunde das Recht, ... im Rahmen einer Testmitgliedschaft zunächst ... zu erproben. ... Innerhalb dieser 14 Tage ist die Mitgliedschaft jederzeit kündbar. ...
    Bei einen gültigen Vertrag besteht die Möglichkeit der Kündigung. Dies ist z.B. der Fall, wenn ich nach einigen Jahren Laufzeit meine Kfz-Versicherung kündige, weil ich zu einem anderen Anbieter wechseln möchte.
    Im Rahmen der strittigen ABO-Seiten trifft dies meist die "Testzeiträume", in denen ich laut AGB schadlos kündigen kann, d.h. -sofern ich bestimmte Grenzen (Volumen, Zeit etc.) nicht überschritten habe- ich brauche, ausser für bereits vorher festgelegte Umstände, keine Zahlungen zu leisten (kostenloses Probe-ABO) oder nur eine geringe Aufwandsentschädigung entrichten (verbilligtes Probe-ABO).
  • Widerspruch
    In der Regel kann ich einer Forderung, einer Rechnung oder einem Bescheid widersprechen. :wegschub:
    Zitat:
    Zitat von z.B. Festsetzungsbescheid für Wasser/Abwasser
    Rechtsbehelfsbelehrung
    Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei ... schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
    Eine Sonderform des Widerspruchs ist der Einspruch - wobei im Prinzip das selbe Ziel verfolgt wird. (Einspruch gegen Bescheid zur Steuerfestsetzung)
Ich hoffe, dass damit wieder ein paar Unklarheiten beseitigt werden konnten! :binunsch:
 
Alt 05.01.2007, 14:19   # 11
pittiplatsch
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Das folgende Posting ist aus der immer wieder auftauchenden Frage nach dem Versand des Widerrufs, der Kündigung etc. an Betreiber von diversen Angeboten entstanden.

:ideen: Jeder einzelne muss für sich selbst entscheiden, welche Form der Kontaktaufnahme er mit den Betreibern er wählt.
Diese Entscheidung können wir nicht abnehmen - wir geben nur Hinweise zu bestimmten rechtlichen Punkten, die man grundsätzlich beachten sollte!

Je nachdem, in welcher Form die ursprüngliche Kontaktaufnahme allgemein erfolgt ist (postalischer Kontakt, EMail (also Internet), Fax etc.), sollte man nach Abwägung der Interessen auch den Antwortweg wählen.

Ich kann jede (technisch) mögliche Form wählen .
Eine EMail bzw. ein Brief stellen dabei die einfachste, kostengünstigste - und sicherlich bequemste - Form dar.
Leider wird diese Form in beweistechnischer Sicht nur in seltensten Fällen anerkannt. (siehe dazu auch: Was ist ein Beweis? )

Zum Nachweis, dass mein Schreiben auch tatsächlich den vorgesehenen Empfänger erreicht hat, gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Die einfachste stellt sicherlich die Lesebestätigung im Outlook dar - diese sagt jedoch nur, dass jemand an der angegebenen Empfängeradresse die EMail geöffnet hat und diese Bestätigung zurückschickte.
Wer die Mail erhalten hat ist unklar. Ob er sie tatsächlich gelesen hat ist ebenfalls unklar - wobei dies nicht relevant ist!

Ähnlich verhält es sich mit einem (einfachen) Einschreiben.
Die Deutsche Post hat dazu folgende Ausführungen gemacht:
Zitat:
Zitat von Deutsche Post
Einschreiben - der Brief, den Sie nachweisen können
Mit dem Einschreiben erhalten Sie die Möglichkeit, die Einlieferung Ihrer Sendungen - und auf Wunsch auch deren Zustellung - durch einen Beleg zu dokumentieren.
Grundsätzlich dokumentiert also das Einschreiben - erstmal - nur die Abgabe meines Briefes bei der Post! (Vergleiche es mit dem Sendebericht beim Fax - der sagt vorerst auch nur aus, dass mein Schreiben an die gewählte Telefax-Nr. gesendet wurde.)
Zitat:
Beim Einschreiben erhalten Sie neben einem Nachweis über die Einlieferung auch die Sicherheit der dokumentierten Auslieferung.
Somit habe ich beim "einfachen Einschreiben" meinen Einlieferungsnachweis. Dieser dienst z.B. als Beleg für die rechtzeitige Sendung meines Anliegens.
Zitat:
Als Absender erhalten Sie einen Einlieferungsnachweis.
Einschreiben mit Rückschein
Zitat:
Sie erhalten zusätzlich zum Einlieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers/Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung dokumentiert.
Hier habe ich nunmehr den (beweissicheren) Nachweis der Ankunft meines Schreibens beim Empfänger!

Einschreiben - eigenhändig
Zitat:
Ihre Sendung wird nur an den Empfänger persönlich oder an einen von ihm ausgewählten besonders Bevollmächtigten übergeben.
Nur der bestimmte Empfänger oder eine von ihm bevollmächtigte Person kann mein Schreiben entgegennehmen. Auch darüber erhalte ich einen Nachweis.

Einschreiben - Einwurf
Zitat:
Wir dokumentieren, dass Ihre Sendung in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers eingeworfen wurde.
Bei dieser Form des Einschreibens habe ich wieder die Probleme der tatsächlichen Zustellung - der Briefkasten / das Postfach kann zwar vorhanden sein und der Brief ist angekommen - jedoch hat ihn niemand richtig erhalten. Andererseits stellt sich die Frage, WER hat das Schreiben erhalten?

Weitere Möglichkeiten einer rechtssicheren Überbringung der Schreiben durch die Deutsche Post sind auf deren Seite ersichtlich.
Zitat:
Mit den Zusatzleistungen Rechtssicher bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten, die Einlieferung und Zustellung Ihrer Sendungen sowie die Identität Ihrer Empfänger einwandfrei zu dokumentieren.
E-Mails
Einen neuen Weg mit den EMails geht da derzeit web.de
Zitat:
Club Tipp: E-Mail Einschreiben nutzen
Sicher wissen, ob Ihre Nachricht zugestellt wurde. Wählen Sie vor dem Versenden Ihrer E-Mail "E-Mail Einschreiben" aus und dem Empfänger wird die Nachricht verschlüsselt als Einschreiben zugestellt. Wird das Einschreiben angenommen, erhalten Sie eine Annahmebestätigung. Wird die E-Mail nicht innerhalb von 7 Tagen abgeholt, erhalten Sie eine negative Zustellbestätigung.
Mehr zu diesem Thema findet Ihr in diesem Posting.


Zum Thema: Hier gibt Ihnen die Deutsche Post Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Leistung Einschreibung hat die Deutsche Post eine ausfühliche Antwortseite.
 
Alt 17.01.2007, 16:59   # 12
Mastablasá
 
Registriert seit: 12.01.2007
Beiträge: 85
Hier das ist für alle Minderjährigen die ein Internetabo unfreiwillig abgeschlossen haben.

Name
Straße
PLZ, Ort
Einschreiben
Firmenbezeichnung
Straße / Hausnummer
Land / PLZ und Ort
xx.xx.2006
Homepage Title here!

Sehr geehrte Damen und Herren!
Sie haben meinem minderjährigen Kind eine Zahlungsaufforderung mit der
Begründung zukommen lassen, er/sie hätte auf der Seite XXX einen
kostenpflichtigen Dienst bestellt. Es muss sich hierbei um ein Missverständnis
handeln.
Im Übrigen bedürften Rechtsgeschäfte Minderjähriger der Zustimmung der
Erziehungsberechtigten. Als gesetzlicher Vertreter teile ich Ihnen mit, dass ich keine
Zustimmung zu einem derartigen Vertrag gegeben habe und betrachte daher Ihre
Forderung als gegenstandslos.
Sollten Sie dennoch weiter auf Ihrer Forderung bestehen, erkläre ich hilfsweise im
Namen und kraft erteilter Vollmacht meines Kindes zusätzlich fristgerecht den
Rücktritt von einem etwaigen Vertrag. Da Ihre Informationen hinsichtlich des
Widerrufsrechts gem § 5d KSchG unzureichend sind bzw. mir eine Bestätigung der
angeblichen Bestellung unter Einhaltung aller Informationspflichten (u.a. über die
Ausübung des Rücktrittsrechtes) nicht zugegangen ist, erweitert sich die
Rücktrittsfrist gem § 5e Abs 3 KSchG auf insgesamt 3 Monate. Ich ersuche daher
auch aus diesem Grund um Ausbuchung der Forderung.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift Erziehungsberechtigter)
__________________________________________________ _____________________________
Und das ist für alle Erwachsenen die ein Internetabo unfreiwillig abgeschlossen haben...

Name
Straße
PLZ, Ort
Einschreiben
Firmenbezeichnung
Straße / Hausnummer
Land / PLZ und Ort
xx.xx.2006
Homepage Title here!

Sehr geehrte Damen und Herren!
Sie haben mir per xxx eine Zahlungsaufforderung mit der Begründung zukommen
lassen, ich hätte auf der Seite xxxxxxxxxxx einen kostenpflichtigen Dienst bestellt. Es
muss sich hierbei um ein Missverständnis handeln.
Mangels klarer Hinweise auf die Entgeltpflicht einer Nutzung wäre aus meiner Sicht
selbst im Falle einer Anmeldung keinesfalls ein wirksamer Vertrag mit Ihrem
Unternehmen zustandegekommen.
Für den Fall, dass der behauptete Vertrag wider Erwarten tatsächlich zustande
gekommen wäre, mache ich fristgerecht von meinem Rücktrittsrecht nach den in
Österreich wie in Deutschland umgesetzten Bestimmungen der EU-Richtlinie über
den Fernabsatz Gebrauch. Da Ihre Informationen hinsichtlich des Widerrufsrechts
gem § 5d KSchG unzureichend sind bzw. mir eine Bestätigung der angeblichen
Bestellung unter Einhaltung aller Informationspflichten (u.a. über die Ausübung des
Rücktrittsrechtes) nicht zugegangen ist, erweitert sich die Rücktrittsfrist gem § 5e Abs
3 KSchG auf insgesamt 3 Monate. Ich ersuche daher auch aus diesem Grund um
Ausbuchung der Forderung.
Mit freundlichen Grüßen

Nachtrag von :
Zitat:
Auszug aus § 1 RBerG
(1) Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung ... , darf geschäftsmäßig - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist.
Auch diese Musterschreiben werden ohne jegliche Gewähr
auf rechtliche Gültigkeit oder Fehler in den Begründungen zur Verfügung gestellt.
Sie geben die Auffassung eines Users wieder und stellen lediglich einen Anhaltspunkt / Tipp dar,
was er [als Betroffener] schreiben würde
@pittiplatsch72

 
Alt 06.02.2007, 16:13   # 13
jillenbr
Gastposter
 
Musterbrief von der Verbraucherzentrale:

Hoffe, ihr könnt's lesen
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg Musterbrief an sms-next.com.jpg (44,7 KB, 427x aufgerufen)
 
Alt 03.05.2007, 12:30   # 14
Kung-Fu-Tse
 
Benutzerbild von Kung-Fu-Tse
 
Registriert seit: 15.05.2006
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe | Frankfurt am Main | München
Beiträge: 119
Diesen Brief könnt Ihr für eine Inkassostelle oder einem Rechtsanwalt nutzen.
[Ich bitte diesen Brief zu den "Musterbriefen" zu transferieren, Danke.]

Folgenden Brief habe ich gesandt (geänderte Version) und müsst Ihr nur noch ein kleines bisschen für eure Sachlage ändern :

-----
EURE ANSCHRIFT
______________

ANSCHRIFT DER INKASSOSTELLE/ RECHTSANWALT
_________________________________________

Betreff: Forderung - Zahlung - Widerspruch - Richtigstellung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich beziehe mich auf ihr Schreiben vom XX.XX.2007, in dem Sie einen Betrag von XX,XX EUR für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung verlangen für XXHOMEPAGEXX.DE – XXNAME DER FIRMAXX. Zur Zeit bin ich nicht bereit den geforderten Betrag zu begleichen, da mir keinerlei Rechtsbeziehung zu Ihrer Mandantin bewusst ist und auch sonst werde ich keinerlei Zahlungen an Sie, noch an Ihrer Mandantin leisten, Urteil des AG München vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06.

Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten nicht klar und verständlich vor Abgabe der Anmeldung mitgeteilt wurden und in mehrfacher Hinsicht den Anforderungen des Gesetzes über Fernabsatzverträge nicht Rechnung getragen wurde.

Daher ist die Vertragsgestaltung mangelhaft und bereits aus diesem Grunde ist die Rechtsgültigkeit des Vertrages zweifelhaft.

Richtig ist, dass ich die Maske auf Ihrer Internetseite zwar ausgefüllt habe, aber nur um Ihr beworbenes "Gratisangebot/ Gewinnspiel" zu erhalten.

Betrachtet man die "Startseite" Ihrer Mandantin, so ist nicht ohne Weiteres erkennbar (z. B. Scrollen, nächsten Link anklicken), dass eine langfristige Bindung mit monatlichen Kosten entstehen soll. Dies kann ggf. den Tatbestand der arglistigen Täuschung und /oder eine Wettbewerbswidrigkeit im Sinne des UWG darstellen.
Screenshots sind vorhanden und werden ggf. meinem Anwalt, der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt/ übergeben.

Sollten Sie der Rechtsauffassung sein, dass zwischen uns ein Vertrag über 12 bzw. 24 Monate mit monatlichen Mindestkosten zustande gekommen ist, so belegen Sie mir bitte schriftlich und nachvollziehbar, wann und wie Sie mir ein entsprechendes Angebot gemacht haben wollen und wann und wie ich dieses vollumfänglich angenommen haben soll.

Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass Daten wie IP-Adressen nicht dazu geeignet sind, den Inhalt von tatsächlichen oder vermeintlichen Willenserklärungen im Detail wirksam zu dokumentieren.

Hilfsweise - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - widerrufe ich den angeblichen Vertrag nach den Vorschriften für den Fernabsatz nochmals. Zu dem Widerruf sehe ich mich heute noch berechtigt, da die Widerrufsbelehrung Ihrer Mandantin mir bis heute nicht bei Vertragsabschluss in Textform gemäß BGB zur Verfügung gestellt wurde. Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung in Ihren AGB's weder wortgleich mit der Mustererklärung gemäß § 14 BGB-Info -VO noch den BGB-Vorschriften nach § 355 entsprechend.
Wenn Sie Ihre Forderung darauf stützen wollen, dass bei Ihrem Vertrag eine Ausnahme zu den Fernabsatzvorschriften vorliegt, so tragen Sie unter Benennung der Rechtsgrundlage Ihre Argumentation vor.


Vollständige Preisangabe im Internet:

Der Rechtsprechung zur Folge (bspw. OLG Hamburgs Urt. v. 12.08.2004, AZ 5 U 187/03 und Urt. v. 23. 12. 2004 - 5 U 17/04, OLG Köln Urt. v. 29.10.2004, AZ 6 U 126/04 müssen demnach die Angaben zur Umsatzsteuer (z.B. inkl. MwSt.) und zu Versandkosten (z.B. zzgl Versandkosten in Höhe von XX €) bei der Bewerbung von Angeboten im Internethandel in unmittelbarer Nähe zu den
Artikeln befindlich sein.
Dabei genügt es, wenn dies durch einen klaren unmissverständlichen Sternchenhinweis geschieht, wenn dadurch die Zuordnung der Angaben in der Werbung gewahrt bleibt und die Angaben gut lesbar und vollständig sind
(BGH WRP 1999, 90, 93).
Nicht ausreichend hingegen ist es, wenn neben den Preis ein Link “Details” platziert wird, hinter dem sich dann der Hinweis auf die Umsatzsteuer verbirgt. Bei dieser Formulierung erwarte der Verbraucher weitere Informationen zum Produkt, nicht aber zum Preis, OLG Frankfurt a.M., Urteil
vom 12.07.2001, AZ 6 U 38/01.
Die Versandkosten müssen konkret angegeben oder jedenfalls leicht berechenbar gemacht werden. Dies kann für den Anbieter einen erheblichen Aufwand bedeuten, wenn er sich unterschiedlicher Versandunternehmer bedient. Eine Lösungsmöglichkeit stellt hier die Einrichtung einer
Versandkostenpauschale dar.
Zusätzlich sind alle sonstigen, auch einmaligen, Kosten anzugeben. Zu diesen gehören z.B. einmalige Einrichtungsgebühren oder
Versicherungskosten.

AGB und Preisangaben im Internet:

Allgemeine Geschäftsbedingungen Gesetz (AGB):


Irreführung Ihrer AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen Gesetz (AGB - Gesetz) §§ 1 bis 30 und §§ 675a bis 676g des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB ) Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)

Vollständige Preisangaben im Internet:

Vollständige Preisangaben im Internet: OLG Köln Urteil vom 07.05.2004, Az.: 6 U 4/04, in: JurPC Web-Dok. 210/2004


Sollten Sie weiterhin unaufgefordert Nachrichten an mich versenden, werde ich die Bundesdatenschutzbehörde sowie die Datenschutzkommission verständigen und die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben.
Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.

Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse.

Für Ihre Mühen und Klärung dieser Sachlagen bedanke ich mich im Voraus und hoffe auf einen baldigen, schnellen und positiven Bescheid von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

UNTERSCHRIFT

-----

Hoffe es hilft euch weiter, denn bei mir hat er sehr weiter geholfen
__________________
Mit freundlichen Grüßen

~ R. Kaiser
~ Frankfurt am Main / Bad Homburg v.d. Höhe
~ BBA, IT-Netzwerk- & Softwaretechniker/ -Administrator, IMM, ET & Biologie

- E-Mail's to me: "Please hold the line ..." -

Vorgehen bei ungewollten Internet-Abo-Verträgen HIER oder HIER durch lesen bzw. anschauen.

Den SMS-/ simsen-FAQ HIER (her)runterladen.

__________________


DAS KROKODIL UND SEIN NILPFERD:

* (Terence holt sich ein Stück Butter)
Bud: "Das ist Fett und Fett verklebt die Klumpozypien oder wie das heisst..."

*(Terence reicht Bud eine Schale mit Kaviar)
Terence: "Na, willste mal probieren?"
Bud: "Iiihh, werd mich hüten, eß doch keine Briketts."
 
Alt 04.05.2007, 12:11   # 15
immorb
Gastposter
 
mal weitere Musterbriefe die man verwenden könnte:
Zitat:
<eigene Anschrift>

<Anschrift der Seitenbetreiber>

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom … machen Sie eine Forderung in Höhe von … gegen mich
geltend. Diese ist unberechtigt.

Zwar habe ich mich auf Ihrer Seite … . angemeldet, jedoch ist kein Vertrag zu den
von Ihnen behaupteten Konditionen zustande gekommen. Auf Ihrer Seite wird völlig
unscheinbar auf die Kostenfolge hingewiesen, so dass sie ohne weiteres übersehen
werden konnte und von mir auch übersehen wurde.

Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine Gratis-Nutzung gewollt war
und keine kostenpflichtige.

Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten.

Ich bitte um Bestätigung, dass die Angelegenheit erledigt ist.

Mit freundlichen Grüßen
Zitat:
(Absender)
.................................................. .... Einschreiben und Rückschein
.................................................. ....
.................................................. ....
(Firma)
.................................................. .....
.................................................. .....
.................................................. ..... (Datum)........................................... ......
Serviceleistung - Sittenwidrigkeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom .........................., in dem Sie einen Betrag von ........
Euro für eine Serviceleistung verlangen.
Ich bin jedoch nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen. Nach meiner Überzeugung habe
ich keinen gültigen Vertrag mit Ihnen geschlossen. Ihr Angebot zielt zudem auf eine Leistung
ab, die in der behaupteten Form überhaupt nicht erbracht werden kann. Damit nutzen Sie die
geschäftliche Unerfahrenheit Ihrer potentiellen Kunden aus. Ein solche Vereinbarung ist daher
gemäß § 138 BGB sittenwidrig und damit der von Ihnen behauptete Vertrag nichtig.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf ein Urteil des Landgerichtes München I, AZ 30 S
10495/06. Danach ist eine Zahlung nicht zu leisten, wenn die Erbringung einer Leistung objektiv
nicht möglich ist. Das trifft auch auf Ihr Angebot zu.
Hilfsweise widerrufe und kündige ich den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag und fechte
ihn zusätzlich hilfsweise wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB an. Außerdem
erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen
Willenserklärungen.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und bitte Sie um eine entsprechende
schriftliche Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Zitat:
(Absender)
.................................................. .... Einschreiben und Rückschein
.................................................. ....
.................................................. ....
(Firma)
.................................................. .....
.................................................. .....
.................................................. ..... (Datum)........................................... ......
Strittige Forderung – Serviceleistung und Minderjährigkeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom .........................., in dem Sie einen Betrag von
........Euro für eine Serviceleistung verlangen.
Der angeblich bestehende Vertrag wurde von meinem minderjährigen Sohn/meiner
minderjährigen Tochter abgeschlossen. Ich habe aber nicht in den Abschluss des Ihrer
Meinung nach bestehenden Vertrages eingewilligt und würde/werde ihn auch nicht
nachträglich genehmigen.
Nach meiner Überzeugung wurde auch unabhängig davon kein rechtsgültiger Vertrag
abgeschlossen. Dennoch widerrufe ich zusätzlich vorsorglich den Ihrer Meinung nach
bestehenden Vertrag gemäß den Bestimmungen des Fernabsatzrechtes und fechte ihn auch
hilfsweise wegen arglistiger Täuschung an. Auch erkläre ich vorsorglich die Anfechtung
wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und bitte Sie um eine entsprechende
Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Zitat:
(Absender)
.................................................. .... Einschreiben und Rückschein
.................................................. ....
.................................................. ....
(Firma)
.................................................. .....
.................................................. .....
.................................................. ..... (Datum)........................................... ......
Ihre Rechnung vom **.**.200*, Kunden-Nummer ** - Rücktritt vom Vertrag
Sehr geehrte Damen und Herren!
Am **.*.200* haben Sie mir eine Rechnung über € *** gesendet, weil ich mich auf Ihrer Internetseite
www.***.** angemeldet hätte. Die Gestaltung Ihrer Homepage ließ mich allerdings
nicht erkennen, dass es sich um einen entgeltlichen Vertrag handeln würde.
Sie haben mich auch nicht deutlich und auf einem dauerhaften Datenträger über mein Recht, vom
Vertrag zurückzutreten, informiert. Die Rücktrittsfrist ist daher nach wie vor offen.
Ich trete von einem allfällig mit ihnen geschlossenen Vertrag gemäß "§" gemäss Land einfügen sowie aus jedem
anderen tauglichen Rechtsgrund innerhalb offener Frist zurück.
Ich fordere Sie auf, Ihre Forderung vom **.*.200* auszubuchen. Sollte ich innerhalb von 14 Tagen
keine Antwort von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie die Forderung gegen mich
ausgebucht haben.
Freundliche Grüße
Max Muster
Zitat:
(Absender)
.................................................. .... Einschreiben und Rückschein
.................................................. ....
.................................................. ....
(Firma)
.................................................. .....
.................................................. .....
.................................................. ..... (Datum)........................................... ......
Ihre Rechnung vom **.*.200*, Kunden-Nummer *** – Vertragsanfechtung/ Rücktritt vom
Vertrag

Sehr geehrte Damen und Herren!
Am **.*.200* haben Sie mir eine Rechnung über € **.- gesendet, weil ich mich auf Ihrer Internetseite
www.*****.** angemeldet hätte.
Aufgrund der Gestaltung Ihrer Webseite konnte ich nicht davon ausgehen, dass für mich Kosten
anfallen würden. Ein gültiger Vertrag setzt die Einigung über die wesentlichen Vertragspunkte vorausdas
sind zumindest Ware/Dienstleistung und Preis. Mangels Einigung über diese Punkte ist daher kein
Vertrag zwischen Ihnen und mir zustande gekommen.
In eventu fechte ich einen allfällig zustande gekommenen Vertrag vorsichtshalber wegen Irrtums und
aus jedem anderen tauglichen Rechtsgrund an.
Sie haben mich außerdem nicht deutlich und auf einem dauerhaften Datenträger über mein
Rücktrittsrecht informiert. Die Rücktrittsfrist ist daher nach wie vor offen.
Ich trete von einem allfällig mit ihnen geschlossenen Vertrag daher vorsichtshalber auch gemäß § ( gemäss des Landes einfügen) sowie aus jedem anderen tauglichen Rechtsgrund innerhalb offener Frist zurück.
Ich fordere Sie auf, Ihre Forderung vom **.*.200* auszubuchen. Sollte ich innerhalb von 14 Tagen
keine Antwort von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie die Forderung gegen mich
ausgebucht haben.
Freundliche Grüße
Max Muster
Zitat:
(Absender)
.................................................. .... Einschreiben und Rückschein
.................................................. ....
.................................................. ....
(Firma)
.................................................. .....
.................................................. .....
.................................................. ..... (Datum)........................................... ......
Ihre Rechnung vom **.*.200*, Kunden-Nr. ****, Verweigerung der Zustimmung
als gesetzlicher Vertreter

Sehr geehrte Damen und Herren!
Meine Tochter Musterline Muster, hat überraschend eine Rechnung über € ***.- von Ihnen erhalten, weil
sie sich auf Ihrer Internetseite www.***.** angemeldet hätte. Eine Anmeldung ist
ohne mein Wissen und meine Zustimmung erfolgt. Die Gestaltung Ihrer Homepage ließ meine Tochter
nicht erkennen, dass es sich um einen entgeltlichen Vertrag handeln würde.
Da meine Tochter erst 13 Jahre alt ist, ist ein allfällig abgeschlossener Vertrag ohne meine
Zustimmung als gesetzlicher Vertreter unwirksam. Ich teile Ihnen daher mit, dass ich diesen Vertrag
nicht genehmige und fordere Sie auf, Ihre Forderung vom **.*.200* auszubuchen.
Sollte ich innerhalb von 14 Tagen keine Antwort von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie die
Forderung gegen meine Tochter ausgebucht haben.
Mit freundlichen Grüßen
Zitat:
(Absender)
.................................................. .... Einschreiben und Rückschein
.................................................. ....
.................................................. ....
(Firma)
.................................................. .....
.................................................. .....
.................................................. ..... (Datum)........................................... ......
Ihre Rechnung vom **.*.200*, Kunden-Nr. 123, Verweigerung der Zustimmung als gesetzlicher
Vertreter – Vertragsanfechtung und Rücktritt

Sehr geehrte Damen und Herren!
Mein Sohn Max I. Muster, hat überraschend eine Rechnung über € **.- von Ihnen erhalten, weil er
sich auf Ihrer Internetseite www.*****.** angemeldet hätte. Eine Anmeldung ist ohne
mein Wissen und meine Zustimmung erfolgt. Die Gestaltung Ihrer Homepage ließ meinen Sohn
nicht erkennen, dass es sich um einen entgeltlichen Vertrag handeln würde.
Da mein Sohn erst 16 Jahre alt ist und über kein eigenes Einkommen verfügt, gefährdet das
vorliegende Geschäft seinen Unterhalt und ist ohne meine Zustimmung als gesetzlicher Vertreter
unwirksam. Ich teile Ihnen daher mit, dass ich diesen Vertrag nicht genehmige.
Mangels Wissens um die Kostenpflicht und damit mangelnder Einigung über wesentliche
Vertragspunkte ist schon grundsätzlich kein gültiger Vertrag zustande gekommen.
Unabhängig davon erhielt mein Sohn keine ausreichend deutliche und auf einem dauerhaften
Datenträger speicherbare Information über das Rücktrittsrecht, so wie dies zwingend im
Fernabsatzgesetz geregelt ist.
Da somit keine ausreichende Belehrung über das Rücktrittsrecht erfolgte, ist die Rücktrittsfrist nach
wie vor offen.
Nur zur Vorsicht trete ich im Namen meines Sohnes innerhalb offener Frist von diesem Vertrag gemäß
§ (gemäss Land einfügen) zurück und fechte den Vertrag überdies aus jedem anderen tauglichen Rechtsgrund an.
Ich fordere Sie daher auf, Ihre Forderung vom **.*.200* auszubuchen. Sollte ich innerhalb von 14
Tagen keine Antwort von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie die Forderung gegen meinen
Sohn ausgebucht haben.
Mit freundlichen Grüßen
M.f.G.
 
Alt 31.10.2007, 13:06   # 16
pittiplatsch
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Vor Kurzem erreichte mich eine PN mit diesem hilfreichen Hinweis:
Zitat:
Zitat von Pascal1984
Die Schweizer Zeitschrift "Beobachter" präsentierte kürzlich 2 Musterbriefe.
Auf das Zitieren von Paragraphen wird verzichtet, darum sind sie wohl auf jedes Land anwendbar. Da es aber im Informations-Portal noch keinen Eintrag unter "Schweiz" gibt, könntest du sie vielleicht dort eintragen.
Den Wunsch werden wir natürlich erfüllen! - Hier sind vorab schon die Musterbriefe:

Musterbriefe

Hier finden Sie zwei Musterbriefe, wie Sie auf die Mahnungen der Internetfirmen oder Anwaltskanzleien Hoeller und Olaf Tank reagieren können. Verwenden Sie den ersten Musterbrief, wenn die Rechnung und Mahnungen an ein minderjähriges Familienmitglied adressiert sind und den zweiten Musterbrief, wenn sich eine volljährige Person auf der betreffenden Internetseite angemeldet hat. Legen Sie Ihrem Schreiben keine Ausweiskopien bei, auch wenn die Anwaltskanzleien oder die Internetfirmen eine solche verlangen. Auf weitere Mahnungen müssen Sie nicht mehr antworten. Sie können diese einfach aufbewahren.

Zitat:
Zitat von Musterbrief 1
Eltern schreiben für ihre minderjährigen Kinder, die sich eingetragen haben

Ihre Rechnung/Mahnung vom (Datum)

Sehr geehrte Damen und Herren

In Ihrem Schreiben vom (Datum) machen Sie eine Forderung in der Höhe von x Euro gegen unseren Sohn/unsere Tochter geltend. Diese Forderung ist in keiner Weise berechtigt.

Unsere Tochter/unser Sohn ist minderjährig und damit nicht vertragsfähig. Da wir als Eltern dem Vertrag nicht zustimmen, ist dieser nichtig. Ausserdem täuscht Ihre Website ein Gratisangebot vor. Der Preis ist aber ein wesentlicher Vertragsbestandteil, über den sich die Parteien im Klaren und einig sein müssen. Unser Kind hatte nie den Willen, einen kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen abzuschliessen. Ein Vertrag ist somit auch aus diesem Grund nicht zustande gekommen. Wir werden deshalb keinesfalls zahlen. Und auf allfällige weitere Post von Ihnen werden wir nicht mehr reagieren.

Im Weiteren machen wir Sie schon jetzt darauf aufmerksam, dass unser Kind durch eine allenfalls falsche Altersangabe selbstverständlich keinen Straftatbestand erfüllt hat.

Hinweis: Das schweizerische Staatssekretariat für Wirtschaft SECO rät seit einiger Zeit ebenfalls davon ab, Ihre Rechnungen zu bezahlen.

Wir fordern Sie auf, die ungerechtfertige Forderung zu stornieren und die Daten unseres Kindes aus Ihrer Kartei zu streichen.

Freundliche Grüsse

Zitat:
Zitat von Musterbrief 2
Erwachsene haben sich eingetragen:

Ihre Rechnung/Mahnung vom (Datum)

Sehr geehrte Damen und Herren

In Ihrem Schreiben vom (Datum) machen Sie eine Forderung in der Höhe von x Euro gegen mich geltend. Diese Forderung ist in keiner Weise berechtigt.

Ich habe nie einen Vertrag zu den von Ihnen behaupteten Bedingungen, insbesondere unter Kostenfolgen, mit Ihnen abgeschlossen. Der Preis ist ein wesentlicher Vertragsbestandteil, über den sich die Parteien im Klaren und einig sein müssen. Ihre Website täuscht ein Gratisangebot vor. Ich hatte nie den Willen, einen kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen abzuschliessen. Ein Vertrag ist deshalb nicht zustande gekommen. Ich werde also keinesfalls zahlen. Und auf allfällige weitere Post von Ihnen werde ich nicht mehr reagieren.

Hinweis: Das schweizerische Staatssekretariat für Wirtschaft SECO rät seit einiger Zeit ebenfalls davon ab, Ihre Rechnungen zu bezahlen.

Ich fordere Sie auf, die ungerechtfertige Forderung zu stornieren und meine Adresse aus Ihrer Kartei zu streichen.

Freundliche Grüsse
Ausgangspunkt war folgender Beitrag im Beobachter:

Zitat:
Internet
Hunde, die bellen...
Text: Martin Müller

Angeblich ein Internetabo gelöst, aber nicht bezahlt? Keine Sorge: Mahnbriefe von Internetabzockern sind nicht mehr als heisse Luft.


Vorsicht: Ein Klick genügt - und Abzocke droht.
Tausende Schweizer haben in den letzten Wochen Post von Rechtsanwalt Boris Hoeller aus Bonn erhalten: Sein «Inkassodezernat» bietet die «letztmalige Gelegenheit», die angeblich längst geschuldeten umgerechnet 100 Franken plus Mahngebühren zu bezahlen. Wer Hoellers angsteinflössendes Schreiben erhalten hat, kann aber aufatmen: Es handelt sich bloss um den neusten Versuch, eine ungerechtfertigte Forderung einzutreiben.

Die Betroffenen hatten vor einiger Zeit auf einer Website wie genealogie.de oder iqtest.de ihre persönlichen Daten eingegeben. Nur im Kleingedruckten oder am untersten Rand der Seite stand, dass die Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo auslöst - und dafür kommt nun eine Rechnung oder eine Mahnung. Tausende von Anfragen in diesem Zusammenhang sind beim Beobachter bereits eingegangen.

Weil der Sachverhalt in der Regel der gleiche ist, bietet das Beobachter-Beratungszentrum den Betroffenen auf HelpOnline neu Musterbriefe an, um die Mahnungen zurückzuweisen. «Einer davon ist für Eltern von Minderjährigen gedacht, die von den Internetabzockern behelligt werden», so Beobachter-Expertin Doris Huber. «Sie können auf die Minderjährigkeit ihrer Kinder hinweisen und so die Nichtigkeit des Vertrags begründen, müssen aber keine Ausweiskopie mitschicken.» Wichtig: Wer per Mail kontaktiert wurde, sollte keinesfalls seine Postadresse verraten. Auch wer einmal bezahlt hat, muss erneute Rechnungen nicht mehr begleichen.

Die Musterbriefe können auch jene verwenden, die von Olaf Tank Post erhalten: Der Osnabrücker Anwalt treibt im Auftrag der Gebrüder Schmidtlein Forderungen ein, die sich auf Besuche von Websites wie basteln-heute.de oder gedichte-heute.com beziehen. Tank verweist in der Mahnung auf die Page forderungseinzug.de, auf der sich etliche Gerichtsurteile finden, die alle zugunsten von Schmidtleins ausgefallen sind.


Mangel an Beweisen
Allerdings nur auf den ersten Blick: «Die Urteile beziehen sich zumeist auf Fälle, in denen sich die Betroffenen zuvor auf eine Ratenzahlungsvereinbarung eingelassen, diese jedoch nicht eingehalten haben», erklärt Jurist Thomas Bradler vom Bundesverband der deutschen Verbraucherzentralen. «In der Sache selbst ist uns kein Gerichtsentscheid bekannt.» Kein Wunder, denn die Internetabzocker scheuen sich, die Gerichte anzurufen, weil sie ihre Forderungen kaum beweisen könnten. Dem Beobachter ist kein Fall bekannt, bei dem Betroffene aus der Schweiz tatsächlich betrieben oder vor Gericht verklagt worden wären.

 
Alt 16.05.2008, 23:07   # 17
Stephan_OS
 
Benutzerbild von Stephan_OS
 
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Ort: NRW
Beiträge: 487
Musterbrief für Eltern von minderjährigen Kindern

Betrifft: Ihre Rechnung vom ............, Kunden-Nummer ...............

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mein(e) Tochter/Sohn, Claudia Muster, hat sich ohne mein Wissen und meine Zustimmung am ........ 2008 auf Ihrer Internetseite unter www.***com angemeldet und überraschend von Ihnen jetzt eine Rechnung über € .... erhalten. Meine Tochter ging jedoch immer davon aus, dass dies gratis wäre, zumal Sie zum damaligen Zeitpunkt auf die Kostenpflicht nur sehr versteckt und kleingedruckt hingewiesen hatten. Eine Anmeldebestätigung samt Belehrung über das Rücktrittsrecht, so wie dies zwingend im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist, erhielt sie nicht.

Da meine Tochter erst xx Jahre alt ist, ist der Vertrag gemäß § 108 Abs.1 BGB i.V.m. § 107 BGB ohne meine Zustimmung als gesetzlicher Vertreter schwebend unwirksam. Ich teile Ihnen daher mit, dass ich diesen Vertrag nicht genehmige.

Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass der Vertrag auch nicht nach § 110 BGB ("Taschengeldparagraph") wirksam ist.

Hilfsweise widerrufe ich im Namen meiner Tochter diesen Vertrag gemäß § 312d BGB sowie aus jedem anderen tauglichen Rechtsgrund innerhalb offener Frist und fechte - ebenfalls hilfsweise - die zum Vertragsschluss führenden Willenserklärungen im Namen meiner Tochter wegen Irrtums nach § 119 BGB und wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB an.

Ich fordere Sie daher auf, Ihrer Rechnung vom ....... auszubuchen und die Angelegenheit in den nächsten 14 Tagen als gegenstandslos zu bestätigen.


Mit freundlichen Grüßen
 
Thema geschlossen


Alt 09.02.2012, 02:33 # --
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