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| Gastposter | Da die Österreicher was die Musterbriefe betrifft etwas besser als die deutschen Verbraucherzentralen sind (Sorry,die wollen auch am Elend verdienen) Hier mal einige Vorlagen. !!Paragraphen und Gesetzestexte müssen für deutsche Geschädigte verändertet werden!! Internetangebot=> minderjährig Zitat:
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M.f.G. Werbung | |||||
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| Registriert seit: 15.05.2006 Ort: Bad Homburg v. d. Höhe | Frankfurt am Main | München
Beiträge: 119
| So, nun poste ich hier mal ein paar zusammengefasste Wiederrufsschreiben / Kündigung, nur müsst Ihr Sie zu euren einzelnen Fällen/ Geschehen umschreiben. Nimmt euch dazu ruhig die Hilfe eurer Eltern zu Rat bei den umschreiben der "Briefe" und immer diese Briefe für euch kopieren die ihr abschickt und immer als Einschreiben mit Rückschein: Wiederrufs- bzw. Kündigungsschreiben (6 Stück): 1.) ABSENDER: NAME, VORNAME STRASSE PLZ + ORT Betreff: Ihre Rechnung vom xxxx Kunden-Nr.: xxxx Rücktritt § 5e Konsumentenschutzgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mich laut Ihnen am xxxx auf Ihrer Homepage unter Website angemeldet. Am xxxx erhielt ich überraschend von Ihnen eine Rechnung, ohne dass Sie mich ausreichend über das Rücktrittsrecht informierten, so wie dies zwingend im Konsumentenschutzgesetz geregelt ist (basierend auf der so genannten Fernabsatzrichtlinie). Der Hinweis auf Ihrer Homepage reicht dafür nicht aus, da es sich dabei nicht um einen dauerhaften Datenträger handelt. Da somit keine ausreichende Belehrung über das Rücktrittsrecht gem. § 5d Konsumentenschutzgesetz erfolgte, ist die Rücktrittsfrist nach wie vor offen. Die Widerrufsfrist beginnt bei SMS-Abos frühestens mit Lieferung der ersten Warenlieferung. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von §355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses. Kann ich per Email Widerrufen dazu dies: § 126b BGB setzt wörtlich für Textform "in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise" voraus, in der "die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht" wird. Zusammenfassend verweise ich Sie ausdrücklich auf folgendes hin: BEWEIS: Zeugnis 1. - (Irreführung Ihrer AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen Gesetz (AGB - Gesetz) §§ 1 bis 30 und §§ 675a bis 676g des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB ) Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) Zeugnis 2. - Bürgerliches Gesetzbuch > Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) Abschnitt 3 - Rechtsgeschäfte (§§ 104 - 185) Titel 2 - Willenserklärung (§§ 116 - 144) Zeugnis 3. - Für Email Korrespondenz: Signaturgesetz (SigG) §1 - §25 (Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt a. M. vom 16.03.2004, Az. 4 Ga 43/04) und Zeugnis 4. - Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Fernabsatz §312 b, §312 c, §312 d, §312 e, §312 f sowie §355, §356, §357 & §358 5. - Vollständige Preisangaben im Internet: OLG Köln Urteil vom 07.05.2004, Az.: 6 U 4/04, in: JurPC Web-Dok. 210/2004 6. - Unverlangte E-Mail-Werbung rechtswidrig: Bundesgerichtshof Karlsruhe Urteil vom 26.04.2004 Az.: 1 ZR 81/01, veröffentlicht in: JurPC Web-Dok. 176/2004 und in: NJW 2004, S. 1655 ff . Ich trete von diesem Vertrag gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz sowie aus jedem anderen tauglichen Rechtsgrund innerhalb offener Frist zurück und ich befinde mich in der Widerspruchsfrist. Ich hoffe von Ihnen nicht diese Standart Nachricht zu bekommen, dass meine Widerspruchsfrist erloschen ist! Wenn Sie lesen können, wovon ich ausgehe, und der deutschen Rechtslage mächtig sind dann werden Sie wissen, dass ich mich noch immer in der Widerrufsfrist befinde und somit im Recht bin! Ich bitte Sie mir auch keine Ware zu zuschicken auch nicht diese angebliche Gratis SMS. Ich betrachte es als unverlangt zugesandte Ware. Sollte es doch vorkommen, dann können Sie die Ware gern auf Ihre Kosten bei mir abholen, denn ich werde keine weiteren Kosten übernehmen. Das dies rechtens ist, müssten Sie ja eigentlich wissen, denn wenn man zur Warensendung schweigt, stellt dies keine Annahmeerklärung dar. Selbst dann nicht, wenn der Absender(in dem Fall Sie!) erklärt, er werde Schweigen als Zustimmung bewerten. Zudem ist der Empfänger nicht zur Rücksendung verpflichtet. Auch nicht, wenn ihm dies durch Rückporto nahe gelegt wird. Unverlangte Warensendungen muss der Verbraucher, anders als früher, auch nicht mehr aufbewahren. Die Rechnung xxxxx wird nicht überwiesen. Sie brauchen kein Inkasso-Unternehmen zu beauftragen sondern können gleich Klage einreichen. Doch sofern Sie Klage einreichen, reiche ich über meinen Anwalt Klage gegen Sie und die Klage wird die Paragraphen wie oben (↑ siehe Beweis) beinhalten und gleichzeitig wird Strafanzeige gestellt, die hierdurch entstehenden weitere laufenden Kosten wie Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Prozesskosten tragen Sie. Auf die damit verbundenen weiteren Kosten und Unannehmlich- keiten weise ich Ihnen ausdrücklich hin. Denn Ihnen ist schon bewusst, dass Sie massiv gegen die Gesetze und Gesetzeslage verstoßen haben? Es obliegt nun in Ihrer alleinigen Macht, weitere Forderungen zu stellen, doch der Internetauftritt der Firma XXX (www. Homepage .de) ist irreführend und scheinbar liegt auch ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vor. Sollten Sie dennoch der Auffassung sein, das alles gesetzesmäßig richtig gelaufen ist und Sie nicht gegen das Gesetz verstoßen haben und ich das Internetangebot genutzt haben soll, bitte ich Sie gegenüber mir nachzuweisen, dass ein Vertragsabschluß zwischen mir und der Firma Share Media Ltd. Stattgefunden hat und dass Sie nicht gegen das Gesetz verstoßen haben. Ich betrachte hiermit die Angelegenheit als beendet und fordere Sie zur Unterlassung jedweder weiteren Schritte auf. Ansonsten sehe ich mich gezwungen rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten wegen Verletzung der Gesetze, Gesetzeslage und Datenschutzgesetz. Mit freundlichen Grüßen 2.) (Ort, Datum) An (Rechnungsersteller) Kundennummer .......................... Rechnungsnummer ..................... Sehr geehrte Damen und Herren, das von Ihnen ....... in Rechnung gestellte Entgelt in Höhe von ...... ? für .......... bin ich zur Zeit nicht bereit zu begleichen, da mir keinerlei Rechtsbeziehung zu Ihrem Unternehmen bewusst ist. Richtig ist, dass ich die Maske auf Ihrer Internetseite zwar ausgefüllt habe, aber nur um Ihr beworbenes "Gratisangebot" zu erhalten. Betrachtet man Ihre "Startseite", so ist nicht ohne Weiteres erkennbar (z. B. Scrollen, nächsten Link anklicken), dass eine langfristige Bindung mit monatlichen Kosten entstehen soll. Dies kann ggf. den Tatbestand der arglistigen Täuschung und /oder eine Wettbewerbswidrigkeit im Sinne des UWG darstellen. Hilfsweise fechte ich den angeblichen Vertrag an. Sollten Sie der Rechtsauffassung sein, dass zwischen uns ein Vertrag über 12 bzw. 24 Monate mit monatlichen Mindestkosten zustande gekommen ist, so belegen Sie mir bitte schriftlich und nachvollziehbar, wann und wie Sie mir ein entsprechendes Angebot gemacht haben wollen und wann und wie ich dieses vollumfänglich angenommen haben soll. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass Daten wie IP-Adressen nicht dazu geeignet sind, den Inhalt von tatsächlichen oder vermeintlichen Willenserklärungen im Detail wirksam zu dokumentieren. Hilfsweise - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - widerrufe ich den angeblichen Vertrag nach den Vorschriften für den Fernabsatz. Zu dem Widerruf sehe ich mich heute noch berechtigt, da Ihre Widerrufsbelehrung mir nicht bei Vertragsabschluss in Textform gemäß BGB zur Verfügung gestellt wurde. Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung in Ihren AGB's weder wortgleich mit der Mustererklärung gemäß § 14 BGB-Info -VO noch den BGB-Vorschriften nach § 355 entsprechend. Wenn Sie Ihre Forderung darauf stützen wollen, dass bei Ihrem Vertrag eine Ausnahme zu den Fernabsatzvorschriften vorliegt, so tragen Sie unter Benennung der Rechtsgrundlage Ihre Argumentation vor. Hilfsweise - ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung - kündige ich den behaupteten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das "Vertragsende" bestätigen Sie mir bitte schriftlich. Ihre schriftliche Stellungnahme erwarte ich bis zum ...... (Datum, 3 Wochen). Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor. Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift) 3.) Sehr geehrte Damen und Herren, Ich beziehe mich auf ihr Schreiben vom ............, in dem Sie einen Betrag von ..... Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung verlangen. Nach meiner Überzeugung habe ich keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen. Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt haben und mich u. a. gemäß § 312e BGB, bzw. § 1 der BGB-Info VO informiert haben. Äußerst Hilfsweise fechte ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Daneben widerrufe ich den geschlossenen Vertrag nach den maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge. höchst Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen. Mit freundlichen Grüßen 4.) Sehr geehrte Herren der Firma Xentria GmbH, ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom XXX (Rechnung) sowie Ihrem Schreiben vom XXX (Mahnung), in dem Sie einen Betrag von XX,- Euro + XX Euro Mahngebühr für die angebliche Inanspruchnahme eine Internet-Serviceleistung verlangen. Ich widerrufe hiermit die Anmeldung für die SMS-Dienstleistungen bei smscore.de mitsofortiger Wirkung! Ich berufe mich hierbei auf das Widerrufsrecht gem. §355 (2) BGB, nachdem das Widerrufsrecht nicht erlischt, sofern der Verbraucher nicht (ausdrücklich) darauf aufmerksam gemacht worden ist. Dies ist bei mir nie geschehen, weder als Text per Anschreiben, E-Mail, oder gar Ihrer Internetseite. Ich mache deshalb von meinem Widerrufsrecht gebrauch, dass bis zum heutigen Tage nicht erloschen ist. Ich beziehe mich gleichzeitig auf Ihre Internetseite smscore.de die Anfang April umgestaltet worden ist und jetzt tatsächlich alle Daten einer Widerrufsbelehrung enthält sowie die Hinweise das man sich mit der Bestätigung der AGB auf ein 2-Jahres-Abo verpflichtet. Zum Zeitpunkt meiner Anmeldung am XXX.2006 war die oben genannten Voraussetzungen zum Abschluss eines Vertrages überhaupt nicht ersichtlich noch zu erkennen. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine Gratis-Nutzung gewollt war und kein kostenpflichtiges Abo. SIE hätten mir gemäß Richtlinie 85/577/EWG eine an mich persönlich gerichtete Widerrufsbelehrung liefern müssen. Ich möchte sie darauf aufmerksam machen, dass die von ihnen genannten AGB`s gem. § 305 (2) BGB nur dann Teil des Vertrages werden, wenn der Verwender ausdrücklich auf die AGB`s hingewiesen wird. Bei ihnen fand lediglich ein Verweiß auf die Teilnahmebedingungen statt. Des weitern möchte ich ihnen Mitteilen, dass gem. §305 c BGB einige Klauseln ihrer AGB`s als überraschende Klauseln angesehen werden können und es deshalb zu irrtümlichen Willenserklärungen gem. §119 BGB kommen könnte. Es könnte in diesem Zusammenhang auch § 123 BGB genannt werden. Ich erwarte umgehend eine schriftliche Bestätigung der Auflösung des Vertrages und bitte sie hiermit mir keine weiteren Rechnungen oder gar weitere Mahnungen zu schicken. Nur für die Rechnung, der von mir geschriebenen SMSen komme ich, wie es für erbrachte Leistungen Ihrer Seite so vorgesehen ist, gern auf. Sollte dies wiedererwartend der Fall sein werde ich mit meinem Anwalt mögliche rechtliche Schritte erörtern. Ich bitte sie dies zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen 5.) Absender) (Ort, Datum) An (Rechnungsersteller) Kundennummer .......................... Rechnungsnummer ..................... Sehr geehrte Damen und Herren, das von Ihnen ....... in Rechnung gestellte Entgelt in Höhe von ...... ? für .......... bin ich zur Zeit nicht bereit zu begleichen, da mir keinerlei Rechtsbeziehung zu Ihrem Unternehmen bewusst ist. Richtig ist, dass ich die Maske auf Ihrer Internetseite zwar ausgefüllt habe, aber nur um Ihr beworbenes "Gratisangebot" zu erhalten. Betrachtet man Ihre "Startseite", so ist nicht ohne Weiteres erkennbar (z. B. Scrollen, nächsten Link anklicken), dass eine langfristige Bindung mit monatlichen Kosten entstehen soll. Dies kann ggf. den Tatbestand der arglistigen Täuschung und /oder eine Wettbewerbswidrigkeit im Sinne des UWG darstellen. Hilfsweise fechte ich den angeblichen Vertrag an. Sollten Sie der Rechtsauffassung sein, dass zwischen uns ein Vertrag über 12 bzw. 24 Monate mit monatlichen Mindestkosten zustande gekommen ist, so belegen Sie mir bitte schriftlich und nachvollziehbar, wann und wie Sie mir ein entsprechendes Angebot gemacht haben wollen und wann und wie ich dieses vollumfänglich angenommen haben soll. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass Daten wie IP-Adressen nicht dazu geeignet sind, den Inhalt von tatsächlichen oder vermeintlichen Willenserklärungen im Detail wirksam zu dokumentieren. Hilfsweise - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - widerrufe ich den angeblichen Vertrag nach den Vorschriften für den Fernabsatz. Zu dem Widerruf sehe ich mich heute noch berechtigt, da Ihre Widerrufsbelehrung mir nicht bei Vertragsabschluss in Textform gemäß BGB zur Verfügung gestellt wurde. Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung in Ihren AGB's weder wortgleich mit der Mustererklärung gemäß § 14 BGB-Info -VO noch den BGB-Vorschriften nach § 355 entsprechend. Wenn Sie Ihre Forderung darauf stützen wollen, dass bei Ihrem Vertrag eine Ausnahme zu den Fernabsatzvorschriften vorliegt, so tragen Sie unter Benennung der Rechtsgrundlage Ihre Argumentation vor. Hilfsweise - ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung - kündige ich den behaupteten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das "Vertragsende" bestätigen Sie mir bitte schriftlich. Ihre schriftliche Stellungnahme erwarte ich bis zum ...... (Datum, 3 Wochen). Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor. Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift) 6.) Firmea XXX D-... XXX Kunden Nr.: XXX Mahnungs Nr.: Ort:, den XXX Betreff: Anfechtung des Vertrag gemäß § 119 BGB Rücktritt gemäß §§ 5e, 6 KSchG Widerruf gemäß § 355 b BGB Sehr geehrten Damen und Herren, hiermit widerspreche ich dem, in der Rechnung vom XXX.2006 aufgeführten, Vertrag. Ich habe irrtümlicherweise eine Erklärung ohne Kenntnis über deren genauen Inhalt abgegeben. Aus diesem Grund fechte ich den Vertrag gemäß § 119 BGB an, da ich bei genauer Kenntnis der Sachlage diesen Vertrag nicht eingegangen wäre. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten nicht klar und verständlich vor Abgabe der Anmeldung mitgeteilt wurden und in mehrfacher Hinsicht den Anforderungen des Gesetzes über Fernabsatzverträge nicht Rechnung getragen wurde. Daher ist die Vertragsgestaltung mangelhaft und bereits aus diesem Grunde ist die Rechtsgültigkeit des Vertrages zweifelhaft. Desweiteren trete ich mit Verweis auf §§5e, 6 KSchG von dem geschlossenen Vertrag mit Ihrer Firma, mit sofortiger Wirkung zurück. Da Sie die gesetzlichen Erfordernisse gem. §§ 5e, 6 KSchG nicht erfüllt haben ist mein eventuell unwissentlich geschlossener Vertrag mit Ihrer Firma ungültig und die Zahlungsaufforderung hinfällig. Ersatzweise nehme ich mit sofortiger Wirkung mein Recht auf Widerruf meiner Erklärung in Anspruch. Auf Grund des Ausbleibens einer schriftlichen Widerrufsbelehrung durch Ihre Firma verlängert sich gemäß § 355 b BGB die Frist für einen Widerruf automatisch auf sechs Monate nach Anmeldedatum, so dass ich hiermit mein Recht auf einen fristgerechten, sofortigen Widerruf geltend machen. Ich ersuche Sie um eine schriftliche Bestätigung für den Erhalt dieses Schreibens und darauf folgend, um Löschung meiner sämtlichen bei Ihnen gespeicherter Daten. Weiter untersage ich Ihnen ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie weiterhin unaufgefordert Nachrichten an mich versenden, werde ich die Bundesdatenschutzbehörde sowie die Datenschutzkommission verständigen und die Angelegenheit meiner Anwältin übergeben. Hochachtungsvoll, Name Wie schon bereits gesagt, Ihr müsst diese Schreiben für eure Bedürfnisse umstellen bzw. umschreiben. Dies sind gesammelte Texte und DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG Ich hoffe, ich kann damit vielen helfen und dieser Beitraag ist KEIN spam
__________________ Mit freundlichen Grüßen ~ R. Kaiser ~ Frankfurt am Main / Bad Homburg v.d. Höhe ~ BBA, IT-Netzwerk- & Softwaretechniker/ -Administrator, IMM, ET & Biologie - E-Mail's to me: "Please hold the line ..." - Vorgehen bei ungewollten Internet-Abo-Verträgen HIER oder HIER durch lesen bzw. anschauen. Den SMS-/ simsen-FAQ HIER (her)runterladen. __________________ DAS KROKODIL UND SEIN NILPFERD: * (Terence holt sich ein Stück Butter) Bud: "Das ist Fett und Fett verklebt die Klumpozypien oder wie das heisst..." *(Terence reicht Bud eine Schale mit Kaviar) Terence: "Na, willste mal probieren?" Bud: "Iiihh, werd mich hüten, eß doch keine Briketts." |
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| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.421
| Zitat:
dafür | |
| | # 7 | |
| Team SAT-Technik Registriert seit: 01.01.2006 Ort: mitten im Kohlenpott
Beiträge: 8.835
| Hier noch ein kurzer, aber guter Brief, den unsere Userin Spruehl an ein - aus Rundfunk und Fernsehen bekanntes - Hanauer Imkassounternehmen gepostet hat. Zitat:
an unsere Leserin!
__________________ Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. Albert Einstein Nokia? Nein danke! | |
| | # 8 | |
| Smiley-Poster / Informant Registriert seit: 13.06.2006 Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
| Diesen Musterbrief hat malis im Thema Neue Abzocke: genealogie.de eingestellt. Vielleicht kann er ja auch genutzt werden! Zitat:
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| | # 9 |
| Registriert seit: 29.12.2006
Beiträge: 12
| Hallo Leute, habe mich extra hier angemeldet um diesen Beitrag zu schreiben! Also ich habe auch diese genannten Mails bekommen und war auch richitg geschockt im ersten Moment! Hab dann bisschen in nem Board rumgeguckt und dabei dieses hier gefunden: XUP - Download mustertext2akte.pdf | 2006-12-29 Habe dann dieses Formular ausgefüllt und erstma PER POST verschickt. Es kam keine Antwort, dann hab ich HEUTE die Mail mit der Drohung mit dem Inkasso-Büro bekommen und hab (Achja, bin 17 Jahre^^) erstma richtig Angst bekommen! Hab dann diesen Musterbrief von oben, nochmal an die E-Mail geschickt, woher die ganzen Mahnungen usw. auch gekommen sind. Jetzt warte ich ab! ... edit: Der Originalbeitrag ist unter diesem Link erreichbar. für den Netzfund und das Posting! |
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| Smiley-Poster / Informant Registriert seit: 13.06.2006 Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
| Manch User weiss sich keinen Rat mehr. Es wird mit Begriffen um sich geworfen ![]() - man meint das richtige und schreibt das falsche oder schlimmer noch, man schreibt den richtigen Begriff - ist mit seiner Meinung aber falsch orientiert! ![]() Zitat:
:ideen: Ich versuchs mal mit einer einfachen Antwort:
__________________
Zitat:
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| | # 11 | ||||||||
| Smiley-Poster / Informant Registriert seit: 13.06.2006 Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
| Das folgende Posting ist aus der immer wieder auftauchenden Frage nach dem Versand des Widerrufs, der Kündigung etc. an Betreiber von diversen Angeboten entstanden.:ideen: Jeder einzelne muss für sich selbst entscheiden, welche Form der Kontaktaufnahme er mit den Betreibern er wählt. Diese Entscheidung können wir nicht abnehmen - wir geben nur Hinweise zu bestimmten rechtlichen Punkten, die man grundsätzlich beachten sollte! Je nachdem, in welcher Form die ursprüngliche Kontaktaufnahme allgemein erfolgt ist (postalischer Kontakt, EMail (also Internet), Fax etc.), sollte man nach Abwägung der Interessen auch den Antwortweg wählen. Ich kann jede (technisch) mögliche Form wählen .Eine EMail bzw. ein Brief stellen dabei die einfachste, kostengünstigste - und sicherlich bequemste - Form dar. ![]() Leider wird diese Form in beweistechnischer Sicht nur in seltensten Fällen anerkannt. (siehe dazu auch: Was ist ein Beweis? ) Zum Nachweis, dass mein Schreiben auch tatsächlich den vorgesehenen Empfänger erreicht hat, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die einfachste stellt sicherlich die Lesebestätigung im Outlook dar - diese sagt jedoch nur, dass jemand an der angegebenen Empfängeradresse die EMail geöffnet hat und diese Bestätigung zurückschickte. Wer die Mail erhalten hat ist unklar. Ob er sie tatsächlich gelesen hat ist ebenfalls unklar - wobei dies nicht relevant ist! ![]() Ähnlich verhält es sich mit einem (einfachen) Einschreiben. Die Deutsche Post hat dazu folgende Ausführungen gemacht: Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Einschreiben - eigenhändig Zitat:
Einschreiben - Einwurf Zitat:
Weitere Möglichkeiten einer rechtssicheren Überbringung der Schreiben durch die Deutsche Post sind auf deren Seite ersichtlich. Zitat:
Einen neuen Weg mit den EMails geht da derzeit web.de Zitat:
Zum Thema: Hier gibt Ihnen die Deutsche Post Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Leistung Einschreibung hat die Deutsche Post eine ausfühliche Antwortseite. | ||||||||
| | # 12 | |
| Registriert seit: 12.01.2007
Beiträge: 85
| Hier das ist für alle Minderjährigen die ein Internetabo unfreiwillig abgeschlossen haben. Name Straße PLZ, Ort Einschreiben Firmenbezeichnung Straße / Hausnummer Land / PLZ und Ort xx.xx.2006 Homepage Title here! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie haben meinem minderjährigen Kind eine Zahlungsaufforderung mit der Begründung zukommen lassen, er/sie hätte auf der Seite XXX einen kostenpflichtigen Dienst bestellt. Es muss sich hierbei um ein Missverständnis handeln. Im Übrigen bedürften Rechtsgeschäfte Minderjähriger der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Als gesetzlicher Vertreter teile ich Ihnen mit, dass ich keine Zustimmung zu einem derartigen Vertrag gegeben habe und betrachte daher Ihre Forderung als gegenstandslos. Sollten Sie dennoch weiter auf Ihrer Forderung bestehen, erkläre ich hilfsweise im Namen und kraft erteilter Vollmacht meines Kindes zusätzlich fristgerecht den Rücktritt von einem etwaigen Vertrag. Da Ihre Informationen hinsichtlich des Widerrufsrechts gem § 5d KSchG unzureichend sind bzw. mir eine Bestätigung der angeblichen Bestellung unter Einhaltung aller Informationspflichten (u.a. über die Ausübung des Rücktrittsrechtes) nicht zugegangen ist, erweitert sich die Rücktrittsfrist gem § 5e Abs 3 KSchG auf insgesamt 3 Monate. Ich ersuche daher auch aus diesem Grund um Ausbuchung der Forderung. Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift Erziehungsberechtigter) __________________________________________________ _____________________________ Und das ist für alle Erwachsenen die ein Internetabo unfreiwillig abgeschlossen haben... Name Straße PLZ, Ort Einschreiben Firmenbezeichnung Straße / Hausnummer Land / PLZ und Ort xx.xx.2006 Homepage Title here! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie haben mir per xxx eine Zahlungsaufforderung mit der Begründung zukommen lassen, ich hätte auf der Seite xxxxxxxxxxx einen kostenpflichtigen Dienst bestellt. Es muss sich hierbei um ein Missverständnis handeln. Mangels klarer Hinweise auf die Entgeltpflicht einer Nutzung wäre aus meiner Sicht selbst im Falle einer Anmeldung keinesfalls ein wirksamer Vertrag mit Ihrem Unternehmen zustandegekommen. Für den Fall, dass der behauptete Vertrag wider Erwarten tatsächlich zustande gekommen wäre, mache ich fristgerecht von meinem Rücktrittsrecht nach den in Österreich wie in Deutschland umgesetzten Bestimmungen der EU-Richtlinie über den Fernabsatz Gebrauch. Da Ihre Informationen hinsichtlich des Widerrufsrechts gem § 5d KSchG unzureichend sind bzw. mir eine Bestätigung der angeblichen Bestellung unter Einhaltung aller Informationspflichten (u.a. über die Ausübung des Rücktrittsrechtes) nicht zugegangen ist, erweitert sich die Rücktrittsfrist gem § 5e Abs 3 KSchG auf insgesamt 3 Monate. Ich ersuche daher auch aus diesem Grund um Ausbuchung der Forderung. Mit freundlichen Grüßen Nachtrag von :Zitat:
auf rechtliche Gültigkeit oder Fehler in den Begründungen zur Verfügung gestellt. Sie geben die Auffassung eines Users wieder und stellen lediglich einen Anhaltspunkt / Tipp dar, was er [als Betroffener] schreiben würde ![]() @pittiplatsch72 | |
| | # 14 |
| Registriert seit: 15.05.2006 Ort: Bad Homburg v. d. Höhe | Frankfurt am Main | München
Beiträge: 119
| Diesen Brief könnt Ihr für eine Inkassostelle oder einem Rechtsanwalt nutzen. [Ich bitte diesen Brief zu den "Musterbriefen" zu transferieren, Danke.] Folgenden Brief habe ich gesandt (geänderte Version) und müsst Ihr nur noch ein kleines bisschen für eure Sachlage ändern :----- EURE ANSCHRIFT ______________ ANSCHRIFT DER INKASSOSTELLE/ RECHTSANWALT _________________________________________ Betreff: Forderung - Zahlung - Widerspruch - Richtigstellung Sehr geehrte Damen und Herren, Ich beziehe mich auf ihr Schreiben vom XX.XX.2007, in dem Sie einen Betrag von XX,XX EUR für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung verlangen für XXHOMEPAGEXX.DE – XXNAME DER FIRMAXX. Zur Zeit bin ich nicht bereit den geforderten Betrag zu begleichen, da mir keinerlei Rechtsbeziehung zu Ihrer Mandantin bewusst ist und auch sonst werde ich keinerlei Zahlungen an Sie, noch an Ihrer Mandantin leisten, Urteil des AG München vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten nicht klar und verständlich vor Abgabe der Anmeldung mitgeteilt wurden und in mehrfacher Hinsicht den Anforderungen des Gesetzes über Fernabsatzverträge nicht Rechnung getragen wurde. Daher ist die Vertragsgestaltung mangelhaft und bereits aus diesem Grunde ist die Rechtsgültigkeit des Vertrages zweifelhaft. Richtig ist, dass ich die Maske auf Ihrer Internetseite zwar ausgefüllt habe, aber nur um Ihr beworbenes "Gratisangebot/ Gewinnspiel" zu erhalten. Betrachtet man die "Startseite" Ihrer Mandantin, so ist nicht ohne Weiteres erkennbar (z. B. Scrollen, nächsten Link anklicken), dass eine langfristige Bindung mit monatlichen Kosten entstehen soll. Dies kann ggf. den Tatbestand der arglistigen Täuschung und /oder eine Wettbewerbswidrigkeit im Sinne des UWG darstellen. Screenshots sind vorhanden und werden ggf. meinem Anwalt, der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt/ übergeben. Sollten Sie der Rechtsauffassung sein, dass zwischen uns ein Vertrag über 12 bzw. 24 Monate mit monatlichen Mindestkosten zustande gekommen ist, so belegen Sie mir bitte schriftlich und nachvollziehbar, wann und wie Sie mir ein entsprechendes Angebot gemacht haben wollen und wann und wie ich dieses vollumfänglich angenommen haben soll. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass Daten wie IP-Adressen nicht dazu geeignet sind, den Inhalt von tatsächlichen oder vermeintlichen Willenserklärungen im Detail wirksam zu dokumentieren. Hilfsweise - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - widerrufe ich den angeblichen Vertrag nach den Vorschriften für den Fernabsatz nochmals. Zu dem Widerruf sehe ich mich heute noch berechtigt, da die Widerrufsbelehrung Ihrer Mandantin mir bis heute nicht bei Vertragsabschluss in Textform gemäß BGB zur Verfügung gestellt wurde. Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung in Ihren AGB's weder wortgleich mit der Mustererklärung gemäß § 14 BGB-Info -VO noch den BGB-Vorschriften nach § 355 entsprechend. Wenn Sie Ihre Forderung darauf stützen wollen, dass bei Ihrem Vertrag eine Ausnahme zu den Fernabsatzvorschriften vorliegt, so tragen Sie unter Benennung der Rechtsgrundlage Ihre Argumentation vor. Vollständige Preisangabe im Internet: Der Rechtsprechung zur Folge (bspw. OLG Hamburgs Urt. v. 12.08.2004, AZ 5 U 187/03 und Urt. v. 23. 12. 2004 - 5 U 17/04, OLG Köln Urt. v. 29.10.2004, AZ 6 U 126/04 müssen demnach die Angaben zur Umsatzsteuer (z.B. inkl. MwSt.) und zu Versandkosten (z.B. zzgl Versandkosten in Höhe von XX €) bei der Bewerbung von Angeboten im Internethandel in unmittelbarer Nähe zu den Artikeln befindlich sein. Dabei genügt es, wenn dies durch einen klaren unmissverständlichen Sternchenhinweis geschieht, wenn dadurch die Zuordnung der Angaben in der Werbung gewahrt bleibt und die Angaben gut lesbar und vollständig sind (BGH WRP 1999, 90, 93). Nicht ausreichend hingegen ist es, wenn neben den Preis ein Link “Details” platziert wird, hinter dem sich dann der Hinweis auf die Umsatzsteuer verbirgt. Bei dieser Formulierung erwarte der Verbraucher weitere Informationen zum Produkt, nicht aber zum Preis, OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.07.2001, AZ 6 U 38/01. Die Versandkosten müssen konkret angegeben oder jedenfalls leicht berechenbar gemacht werden. Dies kann für den Anbieter einen erheblichen Aufwand bedeuten, wenn er sich unterschiedlicher Versandunternehmer bedient. Eine Lösungsmöglichkeit stellt hier die Einrichtung einer Versandkostenpauschale dar. Zusätzlich sind alle sonstigen, auch einmaligen, Kosten anzugeben. Zu diesen gehören z.B. einmalige Einrichtungsgebühren oder Versicherungskosten. AGB und Preisangaben im Internet: Allgemeine Geschäftsbedingungen Gesetz (AGB): Irreführung Ihrer AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen Gesetz (AGB - Gesetz) §§ 1 bis 30 und §§ 675a bis 676g des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB ) Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) Vollständige Preisangaben im Internet: Vollständige Preisangaben im Internet: OLG Köln Urteil vom 07.05.2004, Az.: 6 U 4/04, in: JurPC Web-Dok. 210/2004 Sollten Sie weiterhin unaufgefordert Nachrichten an mich versenden, werde ich die Bundesdatenschutzbehörde sowie die Datenschutzkommission verständigen und die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse. Für Ihre Mühen und Klärung dieser Sachlagen bedanke ich mich im Voraus und hoffe auf einen baldigen, schnellen und positiven Bescheid von Ihnen. Mit freundlichen Grüßen UNTERSCHRIFT ----- Hoffe es hilft euch weiter, denn bei mir hat er sehr weiter geholfen
__________________ Mit freundlichen Grüßen ~ R. Kaiser ~ Frankfurt am Main / Bad Homburg v.d. Höhe ~ BBA, IT-Netzwerk- & Softwaretechniker/ -Administrator, IMM, ET & Biologie - E-Mail's to me: "Please hold the line ..." - Vorgehen bei ungewollten Internet-Abo-Verträgen HIER oder HIER durch lesen bzw. anschauen. Den SMS-/ simsen-FAQ HIER (her)runterladen. __________________ DAS KROKODIL UND SEIN NILPFERD: * (Terence holt sich ein Stück Butter) Bud: "Das ist Fett und Fett verklebt die Klumpozypien oder wie das heisst..." *(Terence reicht Bud eine Schale mit Kaviar) Terence: "Na, willste mal probieren?" Bud: "Iiihh, werd mich hüten, eß doch keine Briketts." |
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| Gastposter | mal weitere Musterbriefe die man verwenden könnte: Zitat:
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| Smiley-Poster / Informant Registriert seit: 13.06.2006 Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
| Vor Kurzem erreichte mich eine PN mit diesem hilfreichen Hinweis: Zitat:
Den Wunsch werden wir natürlich erfüllen! - Hier sind vorab schon die Musterbriefe:Musterbriefe Hier finden Sie zwei Musterbriefe, wie Sie auf die Mahnungen der Internetfirmen oder Anwaltskanzleien Hoeller und Olaf Tank reagieren können. Verwenden Sie den ersten Musterbrief, wenn die Rechnung und Mahnungen an ein minderjähriges Familienmitglied adressiert sind und den zweiten Musterbrief, wenn sich eine volljährige Person auf der betreffenden Internetseite angemeldet hat. Legen Sie Ihrem Schreiben keine Ausweiskopien bei, auch wenn die Anwaltskanzleien oder die Internetfirmen eine solche verlangen. Auf weitere Mahnungen müssen Sie nicht mehr antworten. Sie können diese einfach aufbewahren. Zitat:
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| Registriert seit: 24.03.2008 Ort: NRW
Beiträge: 487
| Musterbrief für Eltern von minderjährigen Kindern Betrifft: Ihre Rechnung vom ............, Kunden-Nummer ............... Sehr geehrte Damen und Herren! Mein(e) Tochter/Sohn, Claudia Muster, hat sich ohne mein Wissen und meine Zustimmung am ........ 2008 auf Ihrer Internetseite unter www.***com angemeldet und überraschend von Ihnen jetzt eine Rechnung über .... erhalten. Meine Tochter ging jedoch immer davon aus, dass dies gratis wäre, zumal Sie zum damaligen Zeitpunkt auf die Kostenpflicht nur sehr versteckt und kleingedruckt hingewiesen hatten. Eine Anmeldebestätigung samt Belehrung über das Rücktrittsrecht, so wie dies zwingend im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist, erhielt sie nicht. Da meine Tochter erst xx Jahre alt ist, ist der Vertrag gemäß § 108 Abs.1 BGB i.V.m. § 107 BGB ohne meine Zustimmung als gesetzlicher Vertreter schwebend unwirksam. Ich teile Ihnen daher mit, dass ich diesen Vertrag nicht genehmige. Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass der Vertrag auch nicht nach § 110 BGB ("Taschengeldparagraph") wirksam ist. Hilfsweise widerrufe ich im Namen meiner Tochter diesen Vertrag gemäß § 312d BGB sowie aus jedem anderen tauglichen Rechtsgrund innerhalb offener Frist und fechte - ebenfalls hilfsweise - die zum Vertragsschluss führenden Willenserklärungen im Namen meiner Tochter wegen Irrtums nach § 119 BGB und wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB an. Ich fordere Sie daher auf, Ihrer Rechnung vom ....... auszubuchen und die Angelegenheit in den nächsten 14 Tagen als gegenstandslos zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen |
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