So läuft der Hase meistens:
1. eine Website verspricht eine Dienstleistung. Das können SMS sein, Produktproben, Spiele, Dokumente (z.B. Hausaufgaben oder Berufsbeschreibungen) oder ein Test (z.B. ein Intelligenztest oder ein Test mit dem Ziel das erreichbare Lebensalter zu berechnen). Dabei fallen meist Begriffe wie "Kostenlos Testen" oder "Gratis mitspielen" oder "Die Proben können sie ohne Bezahlung behalten".
2. Die Websites sind dabei so gestaltet das man unter einem offensichtlichen Grund (z.B. Gewinnspiel) die Adresse des Teilnehmers im Rahmen einer Registrierung abfragt. Aus Sicht des Teilnehmers ist das meistens etwas "Kostenloses" an dem man unverbindlich teilnehmen kann - tatsächlich aber ist es das Ziel der Seite, eine - meist langfristigen - Vertrag mit dem Teilnehmer zu besiegeln.
3. Um den Teilnehmer nicht zu sehr mit Kosten/Gebühren und Vertragslaufzeiten zu konfrontieren, werden diese irgendwo hingeschrieben wo sie nicht so auffallen. Manchmal stehen diese Angaben nur in den "AGB" oder irgendwo unten am Rand der Website. Nicht selten sind dabei die Beträge als ausgeschriebene Zahl und in unauffälligen Farben dargestellt.
4. In den emails die zur "Registrierung" für die Teilnahme vom Betreiber an den Teilnehmer gehen findet sich fast nie ein Hinweis auf die Kosten, die Vertragsmodalitäten/Laufzeiten oder ein Hinweis auf ein Widerrufsrecht. Die meisten Teilnehmer sind sich auch zu diesem Zeitpunkt deshalb nicht im Klaren das sie sich grade eine Vertrag "einfangen".
5. Oft ist das Widerrufsrecht dahingehend eingeschränkt (in den AGB's zu lesen) das es erlischt, wenn mit dem audrücklichen Einverständnis des Teilnehmers die Leistung vor dem Ende der Widerrufsfrist erbracht wird. Das ist in vielen Fällen also bereits wenige Minuten nach dem unbemerkten "Vertragsabschluss" geschehen indem man z.B. ein Spiel spielt, einen Test absolviert oder SMS versendet. Es wird auch in Kauf genommen, dem Teilnehmer durch eine bestimmte vorgeschriebene Form der Kündigung oder des Widerrufs einen Formfehler leicht zu machen. Z.B. wird verlangt das ein Brief (keine email) vier Tage vor dem Ende der Probelaufzeit schon beim Betreiber angekommen sein muss. So können aus 14 Tagen Probezeit schnell weniger als 5 Tage werden die man tatsächlich zur Verfügung hat um diese Bedingungen zu erfüllen. Selbst wenn man keine Leistung aufruft oder einen Wideruf rechtzeitig absendet wird in einigen Fällen trotzdem eine Rechnung erstellt und es wird geleugnet das man rechtzeitig gekündigt oder widersprochen hat.
6. Nach dem Ablauf der Widerrufssfrist - also wenn es laut den AGB's sowieso schon zu spät ist um zu widerrufen - kommt die Rechnung.
7. Wer jetzt widerruft oder "kündigt" bekommt eine allem Anschein nach vorformulierte Antwort, aus der unmissverständlich hervorgeht, das man zahlen MUSS.
8. Es wird durch Mahnungen und Inkassoschreiben sowie emails/Briefen von Anwälten eine Drohkulisse aufgebaut, um den Teilnehmer zur Zahlung zu bewegen.
9. Soweit mir bekannte ist wurde bisher in keinem Fall tatsächlich versucht, vor Gericht den Streitwert einzuklagen. (Ich habe dazu zig Foren durchsucht und Google ausgiebig befragt)
Mein persönlicher Kommentar zu dem ist juristisch sicher nicht fehlerfrei, schon weil die Worte von Juristen oft mit speziellen Bedeutungen belegt sind die ich nicht kennen kann (bin kein Jurist). Ich kann auch nur meine Meinung wiedergeben und keinesfalls kann ich hier eine rechtlich wasserdichte Empfehlung abgeben. Eine Rechtsberatung ist das hier ebenfalls nicht (wäre sowieso verboten). Also lest es, widersprecht mir oder stimmt mir zu, aber trefft eure EIGENE Entscheidung wie ihr vorgehen wollt. Also los:
a. Erstmal ist es vermutlich ok alles das zu Geld zu machen was diese Seiten anbieten. Es ist grundsätzlich kein sittewidriges Angebot zu erkennen. SMS, Tests, Spiele... alles Dinge die man durchaus verkaufen kann. Allerdings sind die Leistungen im Allgemeinen auch so "billig" das man nicht argwöhnisch werden muss wenn man die kostenlos angeboten bekommt.
b. Eine vertragliche Bindung kann über das Internet tatsächlich hergestellt werden. Wer absichtlich falsche Daten angibt um damit eine Leistung zu erschleichen muss damit rechnen das er wg. Betrug angezeigt wird. Wenn allerdings jemand z.B. falsche Daten nur eingegeben hat um zu vermeiden noch mehr Werbung zu bekommen und wenn er gleichzeitig nicht wusste das er grade einen Vertrag abschliessen sollte wäre das vermutlich kein Betrug. *
c. Wenn ein Website-Betreiber ein Angebot nur für volljährige Teilnehmer erlauben will (oder darf), ist es meines Wissens auch seine Sache, dafür zu sorgen, dass kein Minderjähriger in der Lage ist, sich Zutritt zu verschaffen. Wenn also ein Jugendlicher ohne weiteres einfach durch falsche Eingaben einen Zugang erreichen kann, ist da wohl keine wirksame Prüfung vorausgegangen. Meines Erachtens ist bei einer solchen Eingabemaske auch nicht auszuschliessen, dass aus Versehen eine falsche Zahl eingegeben wird. **
d. Es ist aus meiner Sicht nicht eindeutig erkennbar, ob in jedem Fall ein Vertrag zustande kommt. Laut den Auskünften die ich eingeholt habe, ist es für einen gültigen Vertrag nötig, MEHR und DEUTLICHER auf Kosten und Vertragslaufzeiten hinzuweisen, als es in diesen Angeboten geschieht. Alle wichtigen Informationen in den AGB unterzubringen reicht vermutlich nicht aus.
e. Die Form in der das Widerrufsrecht dargestellt wird ist ebenso nicht ohne Tücken. Es gibt durchaus Fachleute, die bestreiten, dass dem Teilnehmer ausreichend Informationen darüber gegeben werden. Allerdings kann tatsächlich die Widerufsfrist verstreichen, wenn eine Leistung mit Einverständnis des Teilnehmers aktiv begonnen wurde. FREENET macht das z.B. mit den DSL-Zugangsdaten. AUF DEM UMSCHLAG steht da groß und deutlich das ein Widerruf nicht mehr möglich ist, wenn die Leistung durch Eingabe der Zugangsdaten angefordert wurde. Auch die Dauer der Widerrufsfristen stehen da deutlich sichbar und fett gedruckt drauf. Sowas in der Art kann ich bei den hier beanstandeten Seiten nicht erkennen.
Mein persönliches Fazit:
Ich vermute eine Art PATT. Zwar könnte jemand in voller Absicht auf einer solchen Seite einen Vertrag abschliessen und wäre dann auch zur Zahlung verpflichtet, ABER der Sitebetreiber muss im Zweifel vor Gericht belegen, dass der Teilnehmer zum Zeitpunkt des "Vertragsabschlusses" das tatsächlich gewollt hat. Wenn wichtige Informationen schwer lesbar waren, ausserhalb des Bereiches in dem man solche Informationen in seriösen Angeboten findet, könnte dieser Nachweis schwer fallen. Auch die fehlenden Widerrufshinweise in den emails und das Vermeiden jeder Art von "Warnung" das man gerade einen bestimmten Rechnungsbetrag verursachen könnte, würden es dem Betreiber nicht erleichtern seinen Anspruch durchzusetzen. Ob es rechtlich in Ordnung ist einen bestimmten Übermittlungsweg für einen Widerspruch oder eine Kündigung vorzuschreiben, oder ob es zulässig ist die Frist durch spezielle Vorgaben auf weniger als 14 Tage zu verkürzen ist mir auch nicht ganz klar. Falls so eine Einschränkung unzulässig ist, wird vermutlich gar keine Frist anfangen.
Manche hier haben zugegeben, dass sie mit Absicht falsche Daten eingegeben haben, um dem Betreiber ein's auszuwischen... das würde ich nicht empfehlen. Wer so etwas macht WEISS ja, dass dadurch ein Vertrag abgeschlossen werden soll. Das könnte evtl. dem Betreiber einen Trumpf geben.
Wer aber von einer Rechnung überrascht wurde und sich bis zu diesem Zeitpunkt nicht darüber im Klaren war das er überhaupt einen Vertrag abgeschlossen hat, braucht vermutlich keine Anklage vor einem deutschen Gericht zu befürchten.
Falls meine Vermutung stimmt, werden die Betreiber der Seiten nur mit minimalem finanziellem Aufwand agieren. Eine email kostet fast nichts, und ein Brief von einem Inkassobüro/Anwalt (zumal der Wortlaut oft der gleiche zu sein scheint) kostet nur wenig mehr als eine Briefmarke. Schon wenn man vor einem Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragt, muss man dafür über 20,- Euro an Gebühren bezahlen. Wenn man es als Betreiber tatsächlich auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen möchte, sollte man seine Site so gestalten, dass einem Richter keinerlei Zweifel kommen, ob der Teilnehmer wirklich wissen musste, auf was er sich einlässt.
Der wirkliche Wert der "Dienste" ist oft sehr gering. Eine SMS z.B. verursacht dem Provider nur Kosten im Cent-Bereich und es gibt ja auch immer noch vereinzelte Seiten die den wirklich kostenlosen SMS-Versand ermöglichen. Die kleinen Spielchen und Test bekommt man in änhlicher Form ebenfalls kostenlos auf anderen Seiten angeboten.
Man kann auch annnehmen das die Anzahl an "Kunden" deutlich geringer wäre (nahe NULL?) wenn der Betreiber der Seite die Kosten und Bedingungen deutlicher darstellen würde.
ICH persönlich habe beschlossen NICHT zu zahlen. Der Form halber habe ich einem angeblich zu meinen Lasten entstandenen Vertrag "hilfsweise widersprochen" um auszudrücken das ich im Grunde nicht von einem bestehenden Vertrag ausgehe, aber auch um evtl. geltende Fristen zu wahren. Jetzt warte ich ab OB ein Mahnbescheid ergeht... mal sehen
WICHTIG: Einer RECHNUNG muss man im Zweifel widersprechen. Ohne Widerspruch kann das als stillschweigende Zustimmung gedeutet werden. Bei Mahnungen und Inkassoschreiben muss man NICHTS machen. Erst bei einem gerichtlichen MAHNBESCHEID muss man dann unbedingt wieder Widerspruch einlegen weil diese Forderung sonst ohne Widerspruch gültig wird.
gruß
Guter Beitrag - ich mache ihn mal oben fest. Hoffentlich lesen ihn viele!
Anmerkungen:
*) solange sich Pädophile, ******** und ******** im Netz herumtreiben, kann man - Kindern und Jugendlichen zumindest - doch gar nichts anderes raten, als sich mit falschen Daten im Internet zu bewegen. Der Schutz der Minderjährigen vor irgendwelchen unliebsamen Zeitgenossen muß auf jeden Fall vor dem wirtschaftlichen Interesse einiger "Diensteanbieter" Vorrang haben.
**) Eine Maske war sogar so gestaltet, daß sich eine Jahreszahl > 1987 sich für den unbedarften Benutzer unmerklich, in 1987 geändert hat. Selbstverständlich haben dann die "Anbieter" später bei Zahlungsunwilligkeit mit Betrugsanzeigen wegen angeblicher Falscheingabe gedroht. Nachdem die einschlägigen Seiten abgemahnt wurden, ist das allerdings geändert.