habe gestern durch Zufall erfahren, dass ich auf esims.de reingefallen bin.
Als ich mich angemeldet habe wusste ich zwar, dass ich innerhalb von 2 Wochen kündigen muss (hatte die Teilnahmebedingungen gelesen), habe es aber natürlich vergessen.
Gestern war der 15. Tag und ich wunderte mich zuerst, warum nicht wie üblich angezeigt wurde, wieviele Sms ich noch frei habe (hatte grade mal 10 von 111 versprochenen verbraucht). Stattdessen stand da, ich hätte 5 oder so auf meinem Konto. Gut dachte ich, da ist wohl ein Fehler unterlaufen. Hab aber dann leider davon noch 2 geschrieben, bevor ich nochmal nachgeforscht habe und mir die AGBs ins Auge stachen. Habe ich somit den nicht-kostenfreien Service in Anspruch genommen? Stand nirgendwo, dass die was kosten.
Habe nie eine schriftliche Widerrufsbelehrung erhalten. Übrigens auch noch keine Mahnung. Die erwarte ich aber stark, deshalb wüsste ich gerne, wie ich mich zu verhalten habe.
Ich habe dann heute mit meinem Onkel (Anwalt) telefoniert und ein sofortiges Kündigungs- und Widerrufungsschreiben aufgesetzt. Leider kann er mir in den nächsten Wochen nicht zur Seite stehen, da er in Urlaub fährt. Er hatte heute ohnehin nicht viel Zeit und wohl auch nicht so viel Ahnung auf diesem Gebiet. Genau in diesem Zeitraum wird das Theater aber erst anfangen, schätze ich.
Der Sitz von esims ist in der Schweiz, funktioniert da überhaupt Einschreiben/Rückbrief? Wäre mir wichtig. Mein Onkel meinte, dass man per E-Mail in keinster Weise abgesichert wäre.
Wie würdet ihr den Fall sehen, hat hier jemand Erfahrung mit esims.de?
Könnte kotzen, nirgendwo ist man mehr sicher...
LG, Kiki
15.08.2006, 23:14
#
2
bitboy0
Registriert seit: 31.07.2006
Beiträge: 101
Du hast GEWUSST das es ein Vertrag ist und du hast VERGESSEN rechtzeitig zu kündigen?
In diesem Fall meine ICH das du bezahlen solltest.
gruß
16.08.2006, 04:48
#
3
H4M
Registriert seit: 09.02.2006
Beiträge: 90
Bei dem Partnerprogrammnetzwerk adbutler wurde esims.de jetzt sogar aufgenommen.
esims.de Hol dir deine 111 Gratis SMS!
w*w.esims.*e Hol dir deine 111 Gratis SMS! das 14 Tägige Test Abo von w*w.esims.*e 100% Gratis 111 SMS Versenden. Vergütung erfolgt nach Überprüfung und Verifizierung der Handynummer des Kunden.
Auf Anfrage bei adbutler warum sie solche Abo-Abzockseiten (der Xentria AG) aufnehmen, kam nur bisher ein warum und was dagegen spricht. Denen scheint die ganze Problematik mit der Abo-Abzocke diverser Anbieter gar nicht bekannt zu sein.
Ich hoffe jedenfalls die kommen zur Besinnung und schmeißen die wieder raus.
Edit: adbutler hat entsprechend reagiert.
16.08.2006, 08:13
#
4
pittiplatsch
Smiley-Poster / Informant
Registriert seit: 13.06.2006
Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
Zitat:
Zitat von H4M
Bei dem Partnerprogrammnetzwerk adbutler wurde esims.de jetzt sogar aufgenommen.
Auf Anfrage bei adbutler warum sie solche Abo-Abzockseiten (der Xentria AG) aufnehmen, kam nur bisher ein warum und was dagegen spricht. Denen scheint die ganze Problematik mit der Abo-Abzocke diverser Anbieter gar nicht bekannt zu sein.
Ich hoffe jedenfalls die kommen zur Besinnung und schmeißen die wieder raus.
Warum sollte ich als Betreiber eines Partnerprogramms (z.B. adbutler, zanox etc.) einen Kunden (z.B. Xentria AG mit all ihren so netten "GRATIS-Seiten") nicht annehmen?
Der Markt, der sich hier bietet, befindet sich in einem außergewöhnlichem Wachstum; die Umsätze und Gewinne für die Beteiligten sind entsprechend hoch. Aus unternehmerischer Sicht MUSS ich derartige Kunden gewinnen.
Im Übrigen ist den Betreibern der Partnerprogramme die Problematik der ABO-Seiten schon bekannt - nur GELD MACHT BLIND!
Für den "gelinkten" Verbraucher mag die Sache etwas anders aussehen! Doch schon beim Abrufen meiner E-MAils werde ich wieder daran erinnert: NICHTS ist UMSONST - und wenn es mich nur Zeit und Traffic kostet, die Werbung - meistens aus Partnerprogrammen - lade ich ja doch mit runter (siehe z.B. web.de).
Wenn man eine Weile ohne Post von den ABO-Hengsten ist, kann man sich die ganze Problematik auch mal mit etwas Abstand betrachten und wird sicher zu einem ähnlichen Ergebnis kommen.
@kiki85
Aus MEINER Sicht könnte das wohl teures Lehrgeld werden. VERGESSEN ist halt ein eigener Fehler!
Der Gescheitere gibt nach! Eine traurige Wahrheit.
Sie begründet die Weltherrschaft der DUMMHEIT Maria von Ebner-Eschenbach
18.08.2006, 15:49
#
5
Kiki85
Threadstarter
Registriert seit: 15.08.2006
Beiträge: 2
Hallo nochmal,
na ja, also irgendwie war es beides: Vergessen UND nicht richtig gelesen. Ich hatte nur irgendwas von 2 Wochen im Kopf, aber nicht, dass ich gleich ein Abo am Hals habe.
Meine Frage hat mir noch keiner so richtig beantwortet. Ich habe innerhalb der 2 Wochen nur 10 von 111 Sms geschrieben. Nach den 14 Tagen aber habe ich noch 2 Sms geschrieben. Es stand da, ich hätte 5 auf meinem Konto, nicht weitere 111 pro Monat nach der überschrittenen Frist, wie auf der Seite zu lesen ist. Habe ich somit nun den kostenpflichtigen Service genutzt? Erlischt dadurch mein Widerrufsrecht?
Ich habe bisher nur gefunden, dass, wenn man sich Rahmen der versprochenen Gratis-Sms bewegt (was ich ja getan habe, ich habe nie mehr als 111 Sms geschrieben), das Widerrufsrecht nicht erlischt, da man ja noch keine kostenpflichtigen Leistungen verursacht hat.
Die xentria AG hält es offenbar nicht einmal für nötig, mir auf mein Einschreiben zu antworten. Leider habe ich wohl auch eine viel zu lange Frist gesetzt. Das finde ich unpraktisch, da ich innerhalb einer Woche zahlen muss und endlich Gewissheit haben will, ob sie meinen Widerruf anerkennen oder nicht. Ansonsten muss ich ja wohl noch draufzahlen: Mahngebühren, Inkasso usw.
Mein Freund hat jetzt übrigens ebenfalls eine Rechnung erhalten, und dass, obwohl er überhaupt keine Möglichkeit hatte, Sms zu schreiben, da er keine Handynummer angegeben hat und somit von esims auch keinen Code zur Freischaltung per Sms bekommen hat. Er hat nun wirklich den Service in keinster Weise in Anspruch genommen. Er wird doch höchstwahrscheinlich nicht zahlen müssen, oder? Er hatte absolut keine Ahnung, dass es sich um ein Abo handelt, er hat die Teilnahmebedingungen nicht gelesen.
Was genau ist eigentlich eine formgerechte Widerrufsbelehrung, ich meine, wo und wie muss die vorliegen? Reicht da ein Link im Kleingedruckten auf der Hauptseite? Ansonsten haben wir die beide nicht erhalten.
LG, Kiki
01.09.2006, 12:44
#
6
schnecke50
Registriert seit: 29.08.2006
Beiträge: 66
Zitat:
Zitat von Kiki85
Hallo nochmal,
na ja, also irgendwie war es beides: Vergessen UND nicht richtig gelesen. Ich hatte nur irgendwas von 2 Wochen im Kopf, aber nicht, dass ich gleich ein Abo am Hals habe.
Meine Frage hat mir noch keiner so richtig beantwortet. Ich habe innerhalb der 2 Wochen nur 10 von 111 Sms geschrieben. Nach den 14 Tagen aber habe ich noch 2 Sms geschrieben. Es stand da, ich hätte 5 auf meinem Konto, nicht weitere 111 pro Monat nach der überschrittenen Frist, wie auf der Seite zu lesen ist. Habe ich somit nun den kostenpflichtigen Service genutzt? Erlischt dadurch mein Widerrufsrecht?
Ich habe bisher nur gefunden, dass, wenn man sich Rahmen der versprochenen Gratis-Sms bewegt (was ich ja getan habe, ich habe nie mehr als 111 Sms geschrieben), das Widerrufsrecht nicht erlischt, da man ja noch keine kostenpflichtigen Leistungen verursacht hat.
Die xentria AG hält es offenbar nicht einmal für nötig, mir auf mein Einschreiben zu antworten. Leider habe ich wohl auch eine viel zu lange Frist gesetzt. Das finde ich unpraktisch, da ich innerhalb einer Woche zahlen muss und endlich Gewissheit haben will, ob sie meinen Widerruf anerkennen oder nicht. Ansonsten muss ich ja wohl noch draufzahlen: Mahngebühren, Inkasso usw.
Mein Freund hat jetzt übrigens ebenfalls eine Rechnung erhalten, und dass, obwohl er überhaupt keine Möglichkeit hatte, Sms zu schreiben, da er keine Handynummer angegeben hat und somit von esims auch keinen Code zur Freischaltung per Sms bekommen hat. Er hat nun wirklich den Service in keinster Weise in Anspruch genommen. Er wird doch höchstwahrscheinlich nicht zahlen müssen, oder? Er hatte absolut keine Ahnung, dass es sich um ein Abo handelt, er hat die Teilnahmebedingungen nicht gelesen.
Was genau ist eigentlich eine formgerechte Widerrufsbelehrung, ich meine, wo und wie muss die vorliegen? Reicht da ein Link im Kleingedruckten auf der Hauptseite? Ansonsten haben wir die beide nicht erhalten.
LG, Kiki
hallo kiki,
auch ich bin auf esims hereingefallen. ich habe, nachdem ich die rechnung bekommen habe sofort widerspruch eingelegt einmal per mail und dann noch per einschreiben mit rückschein. anschliessend das volle programm mit mahnungen bis hin zum inkassounternehmen. ich habe diesem inkassounternehmen meinen widerspruch zugemailt und die antwort bekommen, dieser wäre nach rücksprache mit dem kunden unwirksam. daraufhin habe ich an esims und dem inkassounternehmen nochmals geschrieben, dass ich nicht zahlen werde und das gerichtliche mahnverfahren abwarten werde. sollteich einen gerichtlichen mahnbescheid erhalten, werde ich einspruch einlegen und das ganze vor gericht klären. bis jetzt kam nichts mehr und soweit ich aus den anderen foren herauslesen konnte, hat auch noch keiner je eine gerichtlichen mahnbescheid erhalten. kopf hoch.
gruß schnecke :-D
01.09.2006, 15:02
#
7
vanHelsing
hell-singer
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Zitat:
Zitat von Kiki85
Meine Frage hat mir noch keiner so richtig beantwortet. Ich habe innerhalb der 2 Wochen nur 10 von 111 Sms geschrieben. Nach den 14 Tagen aber habe ich noch 2 Sms geschrieben. Es stand da, ich hätte 5 auf meinem Konto, nicht weitere 111 pro Monat nach der überschrittenen Frist, wie auf der Seite zu lesen ist. Habe ich somit nun den kostenpflichtigen Service genutzt? Erlischt dadurch mein Widerrufsrecht?
Mein Freund hat jetzt übrigens ebenfalls eine Rechnung erhalten, und dass, obwohl er überhaupt keine Möglichkeit hatte, Sms zu schreiben, da er keine Handynummer angegeben hat und somit von esims auch keinen Code zur Freischaltung per Sms bekommen hat. Er hat nun wirklich den Service in keinster Weise in Anspruch genommen. Er wird doch höchstwahrscheinlich nicht zahlen müssen, oder? Er hatte absolut keine Ahnung, dass es sich um ein Abo handelt, er hat die Teilnahmebedingungen nicht gelesen.
Was genau ist eigentlich eine formgerechte Widerrufsbelehrung, ich meine, wo und wie muss die vorliegen? Reicht da ein Link im Kleingedruckten auf der Hauptseite? Ansonsten haben wir die beide nicht erhalten.
Also dein Freund hat gute Chancen da raus zu kommen. Einfach Widerruf schreiben und per Einschreiben mit Rückschein absenden.
Bei dir sieht das schlechter aus, da Du nach der 14-tägigen Testzeit noch SMS verschickt hast. Dadurch hast Du eine kostenpflichtige Dienstleistung verursacht. In diesem Fall solltest Du dich mit der Verbraucherzentrale in Verbindung setzen und dich dort beraten lassen.
Alles was Du über Widerruf wissen musst findest Du in folgenden Links: Vorgehen bei ungewollten Internet-Abo-Verträgen ....den Vertrag widerrufen Musterbrief der Verbraucherzentrale Hamburg bei Gratis-Schwindeleien
Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
02.09.2006, 15:57
#
8
Sebastian03
Gastposter
Ich habe ein Problem, ich habe mich vor einiger Zeit bei esims Angemeldet, meine Nummer Verifiziert und auch viele SMS verschickt, und habe wie überall empfohlen einfach alles ignoriert, und gestern mittag kam dann ein Mahnbescheid vom Gericht, muss ich dem jetzt widersprechen? helft mir!
02.09.2006, 16:10
#
9
Jerry Cotton, FBI-Agent
Gastposter
Zitat:
Zitat von Sebastian03
Ich habe ein Problem, ich habe mich vor einiger Zeit bei esims Angemeldet, meine Nummer Verifiziert und auch viele SMS verschickt, und habe wie überall empfohlen einfach alles ignoriert, und gestern mittag kam dann ein Mahnbescheid vom Gericht, muss ich dem jetzt widersprechen? helft mir!
Üblicherweise sollte man eine Leistung, die man bewußt beantragte und auch in Anspruch nahm, auch entsprechend bezahlen.
Es geht hier meist um unbewußte Anmeldungen, die aus einer Gewinnspielteilnahme entstanden und deren Tragweite man offensichtlich nicht klar erkennen konnte.
Du hast dich ja lt. deiner Aussage bewußt angemeldet. Somit warst du dir wohl auch über die entstehenden Kosten im klaren.
Trotzdem wäre es interessant zu wissen:
a) Von welchem Gericht kam der Mahnbescheid (Name des Amtsgerichtes)?
b) Wie ist die Nummer des Aktenzeichens?
c) An welchem Tag wurde der Mahnbescheid erlassen?
Solltest du dies hier nicht posten wollen, melde dich an und übersende die Antworten an einen der Mods mittels PN.
02.09.2006, 16:16
#
10
vanHelsing
hell-singer
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Zitat:
Zitat von Sebastian03
Ich habe ein Problem, ich habe mich vor einiger Zeit bei esims Angemeldet, meine Nummer Verifiziert und auch viele SMS verschickt, und habe wie überall empfohlen einfach alles ignoriert, und gestern mittag kam dann ein Mahnbescheid vom Gericht, muss ich dem jetzt widersprechen? helft mir!
Auf einen gerichtlichen Mahnbescheid musst Du auf jeden Fall reagieren.
Wenn Du sicher bist, dass die erhobene Forderung unberechtigt ist, dann musst Du innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen.
Im Übrigen teile ich die Meinung von Jerry Cotton
Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
02.09.2006, 16:22
#
11
DunkelSchwarz
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Zitat:
Zitat von Sebastian03
Ich habe ein Problem, ich habe mich vor einiger Zeit bei esims Angemeldet, meine Nummer Verifiziert und auch viele SMS verschickt, und habe wie überall empfohlen einfach alles ignoriert, und gestern mittag kam dann ein Mahnbescheid vom Gericht, muss ich dem jetzt widersprechen? helft mir!
Also bei uns kommen die Mahnbescheide (gelber Umschlag vom Amtsgericht) immer in den Vormittagsstunden.
Aber vielleicht ist die Post bei euch zuhause wohl später dran
Zu den Ausführungen von Jerry Cotton und vanHelsing habe ich auch nichts weiter hinzuzufügen.
Die Frage nach dem Amtsgericht und dem Aktenzeichen kannst du ja entweder posten oder einem Mod als PN zukommen lassen.
Aufgrund der Tatsache, dass es sich hier um den allerersten Fall handelt, dass ein Mahnbescheid beantragt wurde, sind wohl alle auf deine Antworten gespannt.
Also bei uns kommen die Mahnbescheide (gelber Umschlag vom Amtsgericht) immer in den Vormittagsstunden.
Aber vielleicht ist die Post bei euch zuhause wohl später dran
Zu den Ausführungen von Jerry Cotton und vanHelsing habe ich auch nichts weiter hinzuzufügen.
Die Frage nach dem Amtsgericht und dem Aktenzeichen kannst du ja entweder posten oder einem Mod als PN zukommen lassen.
Aufgrund der Tatsache, dass es sich hier um den allerersten Fall handelt, dass ein Mahnbescheid beantragt wurde, sind wohl alle auf deine Antworten gespannt.
Sorry, da es ja leider von einen Gast gepostet wurde,glaube ich nicht das es mit der PN geht.
@Sebastian03
Warum registrierst du dich nicht. Dann würde es gehen.
Da solche Mitteilungen sich bis heute immer in Luft auflösten, wären wir alle dankbar darüber , wenn du es wie schon geschrieben einen Mod zu schicken würdest.
02.09.2006, 17:48
#
13
Jerry Cotton, FBI-Agent
Gastposter
Wenn sich "Sebastian03" nicht bis spätestens morgen Abend mit konkreteren Daten meldet, kann man davon ausgehen, dass es eine "trollige Nebelkerze" war.....
02.09.2006, 18:09
#
14
Sascha Gütebier
Ehemaliger Moderator
Registriert seit: 23.04.2006
Ort: Hannover
Beiträge: 1.142
Außerdem würde das nicht nur ein User bekommen, sondern wie immer all gleichzeitig. Und da sonst niemand weiter darüber gepostet hat, glaube ich nicht dran.
03.09.2006, 11:17
#
15
Kommissar X
Gastposter
Zitat:
Zitat von Sascha Gütebier
Außerdem würde das nicht nur ein User bekommen, sondern wie immer all gleichzeitig. Und da sonst niemand weiter darüber gepostet hat, glaube ich nicht dran.
Auch ich glaub nicht dran. Es könnte jedoch durchaus möglich sein, dass einer dieser "Cleverle" mal einen "Versuchsballon" in Form eines einzelnen gerichtlichen Mahnbescheides steigen läßt und diese Tatsache dann in allen einschlägigen Foren verbreitet.
Dann kommt bei vielen Betroffenen Angst auf und es wird schnell gezahlt.
Dass der Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheides überhaupt nichts über die Rechtmäßigkeit einer Forderung aussagt und eine juristische Prüfung erst nach Einlegung eines Widerspruchs einsetzt, wissen viele ja nicht:
Meines Erachtens muss dieses Posting der XENTRIA AG oder einem diesem "Unternehmen" nahestehenden "Affiliate" zugeordnet werden.
04.09.2006, 22:13
#
16
FtotheC
Gastposter
Hab auch gestern eine mail bekommen dass ich 96 euro zahlen muss.
Hab aber keine richtigen daten bei der anmeldung angegeben. Nur handy nummer.
Mir wurde geschriebn, dass ich über die IP usw. trotzdem ausfindig gemacht werde.
Hatt von euch jemand bezahlt???
Oda wie habt ihr gehandelt!!!
Bitte um antwort
Danke
Chris
04.09.2006, 22:18
#
17
Sascha Gütebier
Ehemaliger Moderator
Registriert seit: 23.04.2006
Ort: Hannover
Beiträge: 1.142
Vergesst das doch mit der IP. Es gibt Provider, die speichern gar nicht, andere 3 Monate. Und bis die Staatsanwaltschaft so etwas anordnet, ist eh alle gelöscht.
05.09.2006, 07:18
#
18
schnecke50
Registriert seit: 29.08.2006
Beiträge: 66
Zitat:
Zitat von Kommissar X
Auch ich glaub nicht dran. Es könnte jedoch durchaus möglich sein, dass einer dieser "Cleverle" mal einen "Versuchsballon" in Form eines einzelnen gerichtlichen Mahnbescheides steigen läßt und diese Tatsache dann in allen einschlägigen Foren verbreitet.
Dann kommt bei vielen Betroffenen Angst auf und es wird schnell gezahlt.
Dass der Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheides überhaupt nichts über die Rechtmäßigkeit einer Forderung aussagt und eine juristische Prüfung erst nach Einlegung eines Widerspruchs einsetzt, wissen viele ja nicht:
Meines Erachtens muss dieses Posting der XENTRIA AG oder einem diesem "Unternehmen" nahestehenden "Affiliate" zugeordnet werden.
hallo leute,
ich glaube auch nicht an einen gerichtlichen mahnbescheid.
ich hatte ja auch an die fa. xy geschrieben, dass ich nicht bezahle und den mahnbescheid abwarte. jetzt hatte ich einige tage ruhe und heute kam wieder eine mail "sie müssen trotzdem bezahlen". tu ich aber nicht und warte es ab. sollte tatsächlich von denen ein gerichtlicher mahnbescheid kommen werde ich gleich einspruch einlegen und weiterhin berichten. habe die fa. heute nochmals abgemahnt, ich will keine mails etc. und noch einmal darauf hingewiesen, dass ich auf das gerichtliche mahnverfahren warte.
gruss
schnecke
05.09.2006, 15:35
#
19
Gott232
Gastposter
Hi
Habe mit den Leuten von esims.ch telefoniert.
Dieser wollte das ich die 96 bezahle und ihnen meine korrekten Daten zusende, Weil ich mich mit z.B Name: dsdafsdf angemeldet habe.
Dann sagte ich dass ich es aufkeinen Fall bezahlen und aufkeinen Fall ihnen meine Daten senden werde. Ich habe die sms auch nie benutzt.
Daraufhin antwortete er mir, dass aufgrund meiner email-adresse ich vom Provieder gefunden werde, ich sagte ihnen dass die email-adresse von einer internetseite und nicht vom Provider sei.
Darauf wollte er mir klar machen dass sie auch meine IP-Adresse haben, und auch so ,mittels Polizei, beim Provieder meine persönlichen Daten erhalten.
Ich habe mich aber vorher bei Meinen internetanbieter schlau gemacht und mich über die Sache mit IP und Datenweitergabe usw. informiert.
Dort wurde mir erzählt, dass mit einer IP absolut nix herausgefunden werden kann, und meine Internetdaten beim Provider auch nur 2Wochen gespeichert bleiben.
Als ich dem am telefon fragte ob er mich für Blöd hält, und ihm sagte dass er mit einer IP adresse und email und falschen Daten von mir überhaupt nix erreichen kann, und er mir doch eine Mahnung an meine unbekannte adresse senden soll, wurde er merklich nervös.
Als ich auch noch sagte dass mein Konsumentenschutz schon mehrer klagen über SIE habe, und ein richtliches Verfahren einleiten möchte !!!
BRACH ER DIE VERBINDUNG AB!!
Ich bin gespannt ob ich wieder eine mail von ihnene bekomme
05.09.2006, 20:45
#
20
King W.
Team SAT-Technik
Registriert seit: 01.01.2006
Ort: mitten im Kohlenpott
Beiträge: 9.176
Interessiert uns alle hier. Bitte, poste zurück, wenn sich was Neues ergibt.