Alphaload TestABO wurde Trotz Kündigung per Email nicht angenommen


Alt 11.08.2006, 22:37   # 1
HimbeerTony
 
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Beiträge: 9
Ich habe mich am 23.7.06 Bei Alphaload angemeldet um dieses 14tägige Testabo auszuprobieren. Nachdem ich mir dann die Software Installiert habe ,habe ich mir ~650 MB Runtergeladen (also habe ich die 2GB Grenze nicht überschritten). Am selbigem Tag 23.7.06 habe ich per Email bei Alphaload gekündigt. Leider kam keine reaktion seitens Alphaload bis zum 7.8.06 dort bekam ich eine rechnung in höhe von 95,40 euro.

Nun habe ich denen per email meinen Fall geschildert. Leider weigern sie sich strikt dagegen und verwiesen mich auf die Schriftliche kündigung...... hätten die es mir gleich nach meiner Kündigungs email mitgeteilt hätte ich sie natürlich sofort eingeschickt. Leider gab es da wie bereits erwähnt 0 reaktion.


Fakt ist nun das sie mir mit einem Inkasso Unternehmen drohen inkl. eventuellen Schufa eintragung...


Wie komm ich aus der sache wieder raus ? kann mir da jemand helfen ist wirklich dringend !!!


Danke euch
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Alt 11.08.2006, 23:21   # 2
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von HimbeerTony
Ich habe mich am 23.7.06 Bei Alphaload angemeldet um dieses 14tägige Testabo auszuprobieren. Nachdem ich mir dann die Software Installiert habe ,habe ich mir ~650 MB Runtergeladen (also habe ich die 2GB Grenze nicht überschritten). Am selbigem Tag 23.7.06 habe ich per Email bei Alphaload gekündigt. Leider kam keine reaktion seitens Alphaload bis zum 7.8.06 dort bekam ich eine rechnung in höhe von 95,40 euro.

Nun habe ich denen per email meinen Fall geschildert. Leider weigern sie sich strikt dagegen und verwiesen mich auf die Schriftliche kündigung...... hätten die es mir gleich nach meiner Kündigungs email mitgeteilt hätte ich sie natürlich sofort eingeschickt. Leider gab es da wie bereits erwähnt 0 reaktion.


Fakt ist nun das sie mir mit einem Inkasso Unternehmen drohen inkl. eventuellen Schufa eintragung...


Wie komm ich aus der sache wieder raus ? kann mir da jemand helfen ist wirklich dringend !!!


Danke euch
Also ich würde dir raten deinen Widerspruch auszudrucken und zur Verbraucherzentale zu gehen.
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Alt 11.08.2006, 23:27   # 3
King W.
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An deiner Stelle würde ich einmal dort hinschreiben (per Einschreiben/Rückschein) und deinen Widerruf erklären. Logisch, daß die auf die E-mail nicht reagieren, die wollen ja dein Geld.

Beziehe dich auf die fehlende Widerrufsbelehrung (die muß schriftlich oder auf einem "dauerhaften Datenträger" (sprich E-mail) erfolgen, deutlich gestaltet sein und sich so in deinem Besitz befinden, daß sie vom Anbieter nicht mehr geändert werden kann. Ist diese Widerrufsbelehrung nicht erfolgt, hat deine Widerspruchsfrist nicht einmal zu laufen begonnen.

Erkläre gleichzeitig deine absolute Zahlungsunwilligkeit. Schreibe denen, daß du dir jede weitere Korrespondenz verbittest und die dich verklagen sollen, wenn die meinen die bekämen Geld von dir.

Ich denke mal, dann hast du Ruhe.

P.S. Ist natürlich keine Rechtsberatung (als Nicht-Anwalt darf ich das nicht), sondern nur gutgemeinter Tip.

Viel Glück!
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Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.
Albert Einstein


Nokia? Nein danke!
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Alt 11.08.2006, 23:42   # 4
immorb
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Zitat:
Zitat von HimbeerTony
Leider weigern sie sich strikt dagegen und verwiesen mich auf die Schriftliche kündigung......
Itat AGB
>>Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail, Fax) widerrufen.
[..]schriftlich an den Anbieter zu richten oder an: mainpean GmbH....[..]<< Zitat Ende.
(Ein Schelm der böses denkt.Die Firma ist als Dialer-Anbieter hinreichend bekannt.)
Sie schreiben aber auch:
Zitat:
>>> Kündigungen vor Ende des Testzeitraumes bzw. vor Ausschöpfung des Testvolumens müssen vier Tage vor Ablauf des Testzeitraumes bzw. Ausschöpfung des Testvolumens schriftlich auf postalischem Wege erfolgen.<< Zitat Ende

Zitat:
[..]inkl. eventuellen Schufa eintragung...[..]
Da vermutlich weder die Mainpeain noch die ScriptPower OHG Mitglieder der Schufa sind,können sie auch keine Eintragungen vornehmen.


M.f.G.
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Alt 12.08.2006, 00:04   # 5
King W.
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Vielleicht wäre es auch keine schlechte Idee, die Schufa selbst direkt mit dem Sachverhalt zu konfrontieren. Ich denke mal, deren Anwälte wissen schon, wie man mit dem Mißbrauch des Namens der Schufa umzugehen hat.
__________________
Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.
Albert Einstein


Nokia? Nein danke!
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Alt 12.08.2006, 10:11   # 6
HimbeerTony
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Beiträge: 9
Erstmal Danke für eure Tipss. Ich werde nun noch per Einschreiben Kündigen.
Eventuell könntet ihr nochmals rüberschaun ob man es so lassen kann.

Hallo,

Hiermit lege ich Wiederspruch gegen Ihre Rechnung ein. Ich bin keinen
Vertrag mit Ihnen eingegangen.
desweilen möchte ich Sie auf das Urteil des OLG München I, wonach die AGB' s
nichtig sind erinnern. Sowie an das OLG Nürnberg, Urteil vom 16.6.1998,
Aktenzeichen: 3 U 1479/98

UWG § 3 Probeabonnement
Die Werbung einer Tageszeitung für ein Probe-Abonnement, an das sich
automatisch ein Voll-Abonnement anschließt, wenn der Beworbene nicht die
Weiterbelieferung abbestellt, verstößt gegen § 3 UWG.


Zudem wiederrufe ich meine Einzugsermächtigung meines Bankkonntos.

PS: Meine damalige Kündigung per Email:


Hallo,


Hiermit kündige ich meinen Gratis Test Account bei Ihnen .

Login-Name : xxxxxxx

Desweiteren möchte ich Sie bitte meine Daten an keine 3. weiterzugeben.



Reicht das so?
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Alt 12.08.2006, 11:57   # 7
vanHelsing
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Beiträge: 2.421
Zitat:
Zitat von HimbeerTony
Erstmal Danke für eure Tipss. Ich werde nun noch per Einschreiben Kündigen.
Eventuell könntet ihr nochmals rüberschaun ob man es so lassen kann.

Hallo,

Hiermit lege ich Wiederspruch gegen Ihre Rechnung ein. Ich bin keinen
Vertrag mit Ihnen eingegangen.
desweilen möchte ich Sie auf das Urteil des OLG München I, wonach die AGB' s
nichtig sind erinnern. Sowie an das OLG Nürnberg, Urteil vom 16.6.1998,
Aktenzeichen: 3 U 1479/98

UWG § 3 Probeabonnement
Die Werbung einer Tageszeitung für ein Probe-Abonnement, an das sich
automatisch ein Voll-Abonnement anschließt, wenn der Beworbene nicht die
Weiterbelieferung abbestellt, verstößt gegen § 3 UWG.


Zudem wiederrufe ich meine Einzugsermächtigung meines Bankkonntos.

PS: Meine damalige Kündigung per Email:


Hallo,


Hiermit kündige ich meinen Gratis Test Account bei Ihnen .

Login-Name : xxxxxxx

Desweiteren möchte ich Sie bitte meine Daten an keine 3. weiterzugeben.



Reicht das so?
Das mit den Paragraphen und Urteilen kannst Du ruhig weglassen. Das beeindruckt die in keiner Weise.
Dafür solltest Du aber auf die fehlende Widerrufsbelehrung hinweisen, wie King W. im Posting #3 dir das bereits geraten hat.
Schreibe auch, dass Du keinesfalls zahlen wirst und die dich verklagen sollen, wenn sie Kohle von dir haben wollen.
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Alt 12.08.2006, 17:56   # 8
King W.
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Beiträge: 8.850
Und nicht bitten, deine Daten nicht weiterzugeben, sondern verlangen, bzw. auffordern.
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Alt 13.08.2006, 10:38   # 9
HimbeerTony
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Registriert seit: 11.08.2006
Beiträge: 9
so habe es nochmal überarbeitet hoffe das geht so nun ok?

An:

Mainpean GmbH
Scharnweberstraße 69

12587 Berlin


Kündigung Alphaload




Sehr geehrte Damen und Herren,



Hallo,

Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Rechnung ein. Ich bin keinen
Vertrag mit Ihnen eingegangen. Ich beziehe mich auf die fehlende Widerrufsbelehrung (die muss schriftlich oder auf einem "dauerhaften Datenträger" (sprich E-mail) erfolgen, deutlich gestaltet sein und sich so in meinem Besitz befinden, dass sie von Ihnen als Anbieter nicht mehr geändert werden kann. Da diese Widerrufsbelehrung nicht erfolgt ist hat meine Widerspruchsfrist nicht einmal zu laufen begonnen.Ich möchte auch klar gestellt haben ,das ich in keinster weise bereit bin diese Rechnung zu Zahlen dies werde ich auch wenn es nötig ist vor Gericht mit Ihnen klären.

Zudem widerrufe ich meine Einzugsermächtigung meines Bankkontos.

PS: Meine damalige Kündigung per Email vom 23.07.06(ist noch gespeichert):
Hiermit kündige ich meinen Gratis Test Account bei Ihnen .

Login-Name : xxxxxxxxx + email adresse

Des weiteren fordere ich Sie auf ,meine Gespeicherten Daten zu löschen und an keine 3. weiterzugeben.



Mit freundlichen Gruß
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Alt 14.08.2006, 15:13   # 10
sturdy
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Bei Alphaload steht leider klar und deutlich dass eine Kündigung nur via Postweg möglich ist ...
hab ich auch zuerst übersehen
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Alt 14.08.2006, 16:38   # 11
King W.
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Beiträge: 8.850
Zitat:
Zitat von HimbeerTony
so habe es nochmal überarbeitet hoffe das geht so nun ok?
Schon ganz gut so.
Hast dich aber an einer Stelle vertippt.
Schreib: ... fordere ich Sie auf ...
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Alt 14.08.2006, 17:17   # 12
HimbeerTony
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Registriert seit: 11.08.2006
Beiträge: 9
Danke für den Tipp. Der Brief wurde nun als Einschreiben versendet.

Bisher gab es per email noch folgende belehrungen zitat:

Hallo,

bei Ihrer Registrierung am 23.07.06 haben Sie die AGB akzeptiert. Dort ist
unter dem Punkt 3. "Vertragsbedingungen" unter anderem folgendes festgehalten
worden:

Die vertragliche Entgeltpflicht entsprechend der Preisliste beginnt für den
Kunden nach Ablauf des Testzeitraumes von 14 Tagen oder vorher nach
Überschreiten des freien Testvolumens von 2 GB = 2048 MB, sofern er nicht
innerhalb des Testzeitraumes oder vor Ablauf des Testvolumens von 2 GB
fristgerecht kündigt. Kündigungen vor Ende des Testzeitraumes bzw. vor
Ausschöpfung des Testvolumens müssen vier Tage vor Ablauf des Testzeitraumes
bzw. Ausschöpfung des Testvolumens schriftlich auf postalischem Wege erfolgen.
Entscheidend ist das Datum des Poststempels.

Bis zum heutigen Tage konnten wir keinen Eingang einer schriftlichen Kündigung
via Post verzeichnen, von daher hat sich Ihr Testpaket auf das Alphaload 10 GB
Paket gewandelt. Die Vertragslaufzeit jenes Paketes beläuft sich auf 12 Monate
beginnend ab dem 07.08.06.


Und :

Hallo,

wir möchten Ihnen nochmals mitteilen, dass Sie die Nutzungs- bzw.
Vertragsbedingungen den AGB's entnehmen können, welche jederzeit unter
***.alphaload.de abrufbar sind. Der Geltung unserer AGB haben Sie bei Ihrer
Anmeldung ausdrücklich zugestimmt, sodass diese Vertragsbestandteil geworden
sind.

Mit freundlichen Grüßen
xxxxx


nun geht das alles Blitzschnell hin und her. Aber wo ich meine Kündigung per Email versendet habe hat mich niemand darauf aufmerksam gemacht das es auf dem Postweg geschehen "muß"
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Alt 14.08.2006, 20:37   # 13
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.421
Danach würde ich sagen, dass ein rechtskräftiger Vertrag nicht zustandegekommen ist. Hierfür wäre nämlich eine Widerrufsbelehrung erforderlich gewesen. Die muss dir in schriftlicher Form auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief) zugänglich gemacht werden. Ein Link auf die Webseite reicht nicht aus.
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Alt 15.08.2006, 17:47   # 14
HimbeerTony
Threadstarter
 
Registriert seit: 11.08.2006
Beiträge: 9
neueste Email:



Hallo XXXXXX ,

hiermit bestätigen wir Ihnen Ihre Kündigung zum 07.08.2007.

Wir werden Ihren Vertrag nicht automatisch verlängern.

--
Herzliche Gruesse,

(Das Einschreiben ist noch nicht mal angekommen.)

...
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Alt 15.08.2006, 17:52   # 15
TomDedt
 
Registriert seit: 18.07.2006
Beiträge: 63
Zitat:
Zitat von HimbeerTony
neueste Email:



Hallo XXXXXX ,

hiermit bestätigen wir Ihnen Ihre Kündigung zum 07.08.2007.

Wir werden Ihren Vertrag nicht automatisch verlängern.

--
Herzliche Gruesse,

(Das Einschreiben ist noch nicht mal angekommen.)

...

Ja aber 7.8.2007
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Alt 15.08.2006, 19:01   # 16
HimbeerTony
Threadstarter
 
Registriert seit: 11.08.2006
Beiträge: 9
Zitat:
Zitat von TomDedt
Ja aber 7.8.2007


JA das ist mir auch bewust. Nur komisch das sie mir "diese" Kündigung per Email zusagen, OHNE das sie bisher das Einschreiben was ich verfasst habe bekommen haben.


Aber die eigentliche Kündigung von dem Testabo MU schriftlich geschehen? Die machen dcoh was die wollen ..........
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Alt 20.08.2006, 12:02   # 17
wollrich
 
Registriert seit: 20.08.2006
Beiträge: 3
Zitat:
Zitat von vanHelsing
Das mit den Paragraphen und Urteilen kannst Du ruhig weglassen. Das beeindruckt die in keiner Weise.
Dafür solltest Du aber auf die fehlende Widerrufsbelehrung hinweisen, wie King W. im Posting #3 dir das bereits geraten hat.
Schreibe auch, dass Du keinesfalls zahlen wirst und die dich verklagen sollen, wenn sie Kohle von dir haben wollen.

Mit der fehlenden Wiederrufsbelehrung habe ich denen auch gedroht. Leider konnten die mir nachweisen, das ich diese vor Abschluss der Anmeldung zu sehen bekommen hatte, danach auch noch per Haken bestätigt habe und zusammen mit meinen Zugangsdaten per Mail zugeschickt bekommen habe.
Ich habe vorgestern mit einem Anwalt gesprochen. Er sieht da echte Probleme. Ich habe ja die Mail bekommen (hätte ja sonst nicht testen können) und habe mir die nicht durchgelesen. Trotzdem werde ich versuchen dagegen anzugehen. Ich habe je eine Rechtsschutzversicherung.

Holger
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Alt 20.08.2006, 12:04   # 18
wollrich
 
Registriert seit: 20.08.2006
Beiträge: 3
Zitat:
Zitat von HimbeerTony
JA das ist mir auch bewust. Nur komisch das sie mir "diese" Kündigung per Email zusagen, OHNE das sie bisher das Einschreiben was ich verfasst habe bekommen haben.


Aber die eigentliche Kündigung von dem Testabo MU schriftlich geschehen? Die machen dcoh was die wollen ..........

Das habe ich meinem Anwalt auch gesagt. Er meinte, das ein Einschreiben mit Rückschein der einzigste Nachweis ist. Eine Mail muss ja nicht ankommen und beweisen kann man das ankommen einer mail schon garnicht. deshalb ist schriftlichg am besten.

Holger
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Alt 20.08.2006, 12:06   # 19
wollrich
 
Registriert seit: 20.08.2006
Beiträge: 3
Zitat:
Zitat von vanHelsing
Danach würde ich sagen, dass ein rechtskräftiger Vertrag nicht zustandegekommen ist. Hierfür wäre nämlich eine Widerrufsbelehrung erforderlich gewesen. Die muss dir in schriftlicher Form auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief) zugänglich gemacht werden. Ein Link auf die Webseite reicht nicht aus.
Wie gesagt, die verschicken die AGB´s und die Wiederrufsbelehrung mit den Zugangsdaten per Mail. Damit hatte ich ja das Problem. Mein Anwalt sagt, ich sollte sowas auch mal lesen...;(

Holger
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Alt 21.08.2006, 17:31   # 20
HimbeerTony
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Registriert seit: 11.08.2006
Beiträge: 9
Naja ich werde das aufjedenfall NICHT zahlen. Mal sehen was passiert
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Antwort


Alt 12.02.2012, 14:56 # --
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