| | # 3 |
| Team SAT-Technik Registriert seit: 01.01.2006 Ort: mitten im Kohlenpott
Beiträge: 8.850
| An deiner Stelle würde ich einmal dort hinschreiben (per Einschreiben/Rückschein) und deinen Widerruf erklären. Logisch, daß die auf die E-mail nicht reagieren, die wollen ja dein Geld. Beziehe dich auf die fehlende Widerrufsbelehrung (die muß schriftlich oder auf einem "dauerhaften Datenträger" (sprich E-mail) erfolgen, deutlich gestaltet sein und sich so in deinem Besitz befinden, daß sie vom Anbieter nicht mehr geändert werden kann. Ist diese Widerrufsbelehrung nicht erfolgt, hat deine Widerspruchsfrist nicht einmal zu laufen begonnen. Erkläre gleichzeitig deine absolute Zahlungsunwilligkeit. Schreibe denen, daß du dir jede weitere Korrespondenz verbittest und die dich verklagen sollen, wenn die meinen die bekämen Geld von dir. Ich denke mal, dann hast du Ruhe. P.S. Ist natürlich keine Rechtsberatung (als Nicht-Anwalt darf ich das nicht), sondern nur gutgemeinter Tip. Viel Glück!
__________________ Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. Albert Einstein Nokia? Nein danke! |
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| | # 4 | ||
| Gastposter | Zitat:
>>Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail, Fax) widerrufen. [..]schriftlich an den Anbieter zu richten oder an: mainpean GmbH....[..]<< Zitat Ende. (Ein Schelm der böses denkt.Die Firma ist als Dialer-Anbieter hinreichend bekannt.) Sie schreiben aber auch: Zitat: >>> Kündigungen vor Ende des Testzeitraumes bzw. vor Ausschöpfung des Testvolumens müssen vier Tage vor Ablauf des Testzeitraumes bzw. Ausschöpfung des Testvolumens schriftlich auf postalischem Wege erfolgen.<< Zitat Ende Zitat:
M.f.G. | ||
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| | # 5 |
| Team SAT-Technik Registriert seit: 01.01.2006 Ort: mitten im Kohlenpott
Beiträge: 8.850
| Vielleicht wäre es auch keine schlechte Idee, die Schufa selbst direkt mit dem Sachverhalt zu konfrontieren. Ich denke mal, deren Anwälte wissen schon, wie man mit dem Mißbrauch des Namens der Schufa umzugehen hat.
__________________ Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. Albert Einstein Nokia? Nein danke! |
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| | # 6 |
| Threadstarter Registriert seit: 11.08.2006
Beiträge: 9
| Erstmal Danke für eure Tipss. Ich werde nun noch per Einschreiben Kündigen. Eventuell könntet ihr nochmals rüberschaun ob man es so lassen kann. Hallo, Hiermit lege ich Wiederspruch gegen Ihre Rechnung ein. Ich bin keinen Vertrag mit Ihnen eingegangen. desweilen möchte ich Sie auf das Urteil des OLG München I, wonach die AGB' s nichtig sind erinnern. Sowie an das OLG Nürnberg, Urteil vom 16.6.1998, Aktenzeichen: 3 U 1479/98 UWG § 3 Probeabonnement Die Werbung einer Tageszeitung für ein Probe-Abonnement, an das sich automatisch ein Voll-Abonnement anschließt, wenn der Beworbene nicht die Weiterbelieferung abbestellt, verstößt gegen § 3 UWG. Zudem wiederrufe ich meine Einzugsermächtigung meines Bankkonntos. PS: Meine damalige Kündigung per Email: Hallo, Hiermit kündige ich meinen Gratis Test Account bei Ihnen . Login-Name : xxxxxxx Desweiteren möchte ich Sie bitte meine Daten an keine 3. weiterzugeben. Reicht das so? |
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| | # 7 | |
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.421
| Zitat:
Dafür solltest Du aber auf die fehlende Widerrufsbelehrung hinweisen, wie King W. im Posting #3 dir das bereits geraten hat. Schreibe auch, dass Du keinesfalls zahlen wirst und die dich verklagen sollen, wenn sie Kohle von dir haben wollen.
__________________ Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung: Nachdenkseiten Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama) | |
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| | # 9 |
| Threadstarter Registriert seit: 11.08.2006
Beiträge: 9
| so habe es nochmal überarbeitet hoffe das geht so nun ok? An: Mainpean GmbH Scharnweberstraße 69 12587 Berlin Kündigung Alphaload Sehr geehrte Damen und Herren, Hallo, Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Rechnung ein. Ich bin keinen Vertrag mit Ihnen eingegangen. Ich beziehe mich auf die fehlende Widerrufsbelehrung (die muss schriftlich oder auf einem "dauerhaften Datenträger" (sprich E-mail) erfolgen, deutlich gestaltet sein und sich so in meinem Besitz befinden, dass sie von Ihnen als Anbieter nicht mehr geändert werden kann. Da diese Widerrufsbelehrung nicht erfolgt ist hat meine Widerspruchsfrist nicht einmal zu laufen begonnen.Ich möchte auch klar gestellt haben ,das ich in keinster weise bereit bin diese Rechnung zu Zahlen dies werde ich auch wenn es nötig ist vor Gericht mit Ihnen klären. Zudem widerrufe ich meine Einzugsermächtigung meines Bankkontos. PS: Meine damalige Kündigung per Email vom 23.07.06(ist noch gespeichert): Hiermit kündige ich meinen Gratis Test Account bei Ihnen . Login-Name : xxxxxxxxx + email adresse Des weiteren fordere ich Sie auf ,meine Gespeicherten Daten zu löschen und an keine 3. weiterzugeben. Mit freundlichen Gruß |
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| | # 12 |
| Threadstarter Registriert seit: 11.08.2006
Beiträge: 9
| Danke für den Tipp. Der Brief wurde nun als Einschreiben versendet. Bisher gab es per email noch folgende belehrungen zitat: Hallo, bei Ihrer Registrierung am 23.07.06 haben Sie die AGB akzeptiert. Dort ist unter dem Punkt 3. "Vertragsbedingungen" unter anderem folgendes festgehalten worden: Die vertragliche Entgeltpflicht entsprechend der Preisliste beginnt für den Kunden nach Ablauf des Testzeitraumes von 14 Tagen oder vorher nach Überschreiten des freien Testvolumens von 2 GB = 2048 MB, sofern er nicht innerhalb des Testzeitraumes oder vor Ablauf des Testvolumens von 2 GB fristgerecht kündigt. Kündigungen vor Ende des Testzeitraumes bzw. vor Ausschöpfung des Testvolumens müssen vier Tage vor Ablauf des Testzeitraumes bzw. Ausschöpfung des Testvolumens schriftlich auf postalischem Wege erfolgen. Entscheidend ist das Datum des Poststempels. Bis zum heutigen Tage konnten wir keinen Eingang einer schriftlichen Kündigung via Post verzeichnen, von daher hat sich Ihr Testpaket auf das Alphaload 10 GB Paket gewandelt. Die Vertragslaufzeit jenes Paketes beläuft sich auf 12 Monate beginnend ab dem 07.08.06. Und : Hallo, wir möchten Ihnen nochmals mitteilen, dass Sie die Nutzungs- bzw. Vertragsbedingungen den AGB's entnehmen können, welche jederzeit unter ***.alphaload.de abrufbar sind. Der Geltung unserer AGB haben Sie bei Ihrer Anmeldung ausdrücklich zugestimmt, sodass diese Vertragsbestandteil geworden sind. Mit freundlichen Grüßen xxxxx nun geht das alles Blitzschnell hin und her. Aber wo ich meine Kündigung per Email versendet habe hat mich niemand darauf aufmerksam gemacht das es auf dem Postweg geschehen "muß" |
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| | # 13 |
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.421
| Danach würde ich sagen, dass ein rechtskräftiger Vertrag nicht zustandegekommen ist. Hierfür wäre nämlich eine Widerrufsbelehrung erforderlich gewesen. Die muss dir in schriftlicher Form auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief) zugänglich gemacht werden. Ein Link auf die Webseite reicht nicht aus.
__________________ Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung: Nachdenkseiten Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama) |
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| | # 15 | |
| Registriert seit: 18.07.2006
Beiträge: 63
| Zitat:
Ja aber 7.8.2007 | |
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| | # 16 | |
| Threadstarter Registriert seit: 11.08.2006
Beiträge: 9
| Zitat:
JA das ist mir auch bewust. Nur komisch das sie mir "diese" Kündigung per Email zusagen, OHNE das sie bisher das Einschreiben was ich verfasst habe bekommen haben. Aber die eigentliche Kündigung von dem Testabo MU schriftlich geschehen? Die machen dcoh was die wollen .......... | |
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| | # 17 | |
| Registriert seit: 20.08.2006
Beiträge: 3
| Zitat:
Mit der fehlenden Wiederrufsbelehrung habe ich denen auch gedroht. Leider konnten die mir nachweisen, das ich diese vor Abschluss der Anmeldung zu sehen bekommen hatte, danach auch noch per Haken bestätigt habe und zusammen mit meinen Zugangsdaten per Mail zugeschickt bekommen habe. Ich habe vorgestern mit einem Anwalt gesprochen. Er sieht da echte Probleme. Ich habe ja die Mail bekommen (hätte ja sonst nicht testen können) und habe mir die nicht durchgelesen. Trotzdem werde ich versuchen dagegen anzugehen. Ich habe je eine Rechtsschutzversicherung. Holger | |
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| | # 18 | |
| Registriert seit: 20.08.2006
Beiträge: 3
| Zitat:
Das habe ich meinem Anwalt auch gesagt. Er meinte, das ein Einschreiben mit Rückschein der einzigste Nachweis ist. Eine Mail muss ja nicht ankommen und beweisen kann man das ankommen einer mail schon garnicht. deshalb ist schriftlichg am besten. Holger | |
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| | # 19 | |
| Registriert seit: 20.08.2006
Beiträge: 3
| Zitat:
Holger | |
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