| | # 2 |
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
| Da du keine Zugangsdaten erhalten hast, ist ja kein wirksamer Vertrag zustandegekommen. Schreib einen Widerruf, in dem Du auf diesen Umstand hinweist. Den Widerruf natürlich per Einschreiben mit Rückschein, und wichtig Zeugen, der das ggf. bestätigt. Ansonsten wende dich doch mal an PittiPlatsch (evtl. per PN)
__________________ Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung: Nachdenkseiten Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama) |
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| | # 5 |
| Gastposter | Hier ein Antwortschreiben eines Rechtsanwalts. http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...topic_id=10660 Auf der Internetseite von CenturioNet ist keine Widerrufsbelehrung zu finden, ich gehe davon aus, dass eine solche auch im Rahmen des Anmeldevorgangs nicht erfolgt ist. Damit können Sie auch heute noch den Widerruf erklären, selbst wenn die 14-Tages-Frist bereits abgelaufen ist. PC-Professionell Hier kann sich jeder über die Abzockmethoden und wer da hinter steckt informieren. http://www.pcproblog.de/2005/12/vorsicht_bei_ne.html Im Forum der Affiliate wird von ProbenExpress.de dringend davon abgeraten centurionet zu bewerben.Der Anwalt von ProbenExpres.de strebt gerade eine einstweillige Verfügung gegen centurionet an http://www.affiliate.de/forum/ftopic5573-90.html Hier noch etwas für Minderjährige ..., Wenn sich Minderjährige anmelden http://www.europakonsument.at/Europa...=26833&lang=DE 10500 Fragen und Antworten zum Thema Kaufrecht Kaufverträge mit Minderjährigen http://www.ratgeberrecht.de/fragen/rfindex80004.html |
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| | # 9 | |
| Gastposter | Zitat:
Betreff: CenturioNet - Forderung http://www.frag-einen-anwalt.de/Cent...g__f10660.html | |
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| | # 12 |
| Gastposter | Mich würde mal interessieren ob aus den geschilderten Fällen hier schon irgentwelche Konsequenzen enstanden sind da ich auch so einen netten Brief von denen erhalten habe. Bei der Telefonnummer handelt es sich wohl auch um ne Nummer wo man nur zahlen muss und keinen erreicht. Ich habe meinen Account bei denen noch am selben Tag per email gekündigt worauf ich die email bekam (die dann komischerweise ankommt) ich müsste auf die Formularseite gehn und da die Ticketnummer eingebn. Kann mich aber nicht erinnern jemals eine bekommen zu haben. Wenn ich doch eine bekommen haben sollte reicht die Email die ich geschrieben habe aus um eine Kündigung gerecht zu werden ??? THX |
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| | # 13 | |
| Gastposter | Zitat:
Lese dir den einmal durch. | |
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| | # 15 |
| Gastposter | Hallo Habe das gleiche Problem wie ihr. Habe auch vor einigen Tagen Post von centurionet bekommen mit der letzten aussergerichtlichen Zahlungsaufforderung. Ich habe auch gleich bei der Polizei angerufen und nachgefragt was ich machen kann. Das einzigste was die mir sagten wäre eine Anzeige wegen Betrug. Ich weiß im Moment auch nicht ob ich es zahlen soll oder nicht. Denn ich habe nie irgendwelchen Daten zugeschickt bekommen. Ich wusste gar nicht mehr das ich mich angemeldet habe. Aber woher sollten die sonst meine email Adresse haben? Was soll ich nur machen bin total am verzweifeln. |
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| | # 16 | |
| Gastposter | Zitat:
Auf der Internetseite von CenturioNet ist keine Widerrufsbelehrung zu finden, solche ist auch im Rahmen des Anmeldevorganges und auch später nicht erfolgt. Somit ist das Widerrufsrecht noch nicht erloschen. Hiermit teile ich ihnen mit ,dass ich von meinen Widerrufsrecht Gebrauch mache und ich von dem angeblich abgeschlossenden Vertrag mit ihnen zurücktrete. Gleichzeitig widerspreche ich ihrer Behauptung , von Ihnen und der Inkasso Zahlungsaufforderungen erhalten zu haben. So nun kannst du es mit deinen Worten schreiben. | |
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| | # 17 |
| Registriert seit: 31.07.2006
Beiträge: 5
| ich habe heute aber ne mail von denen bekommen, dass ich zahlen soll, aber evtl. auch nur, weil ich bei denen angerufen habe! und ein schvrieben bekam ich auch, aber das war auch das einzige! soll man das trotzdem so in der art schreiben? mfg |
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| | # 18 | |
| Gastposter | Zitat:
Geschäftsführer der Quartex Limited ist vermutlich ein Walter V. Der war schon im Jahre 2000 schwierig zu erreichen. Sehr bekannt unteranderem durch Hacker's Blackb***. Allgemeine Meinung zu dem Buch war/ist:"Wenn man Klopapier braucht,bei Aldi gibt es das billiger" Ein großteil der Besteller (Vorkasse) konnten es aber nicht benutzen,weil es nicht geliefert wurde. Die Webmaster,die es mittels Bannerwerbung beworben haben,warten heute noch auf ihr Geld. Quartex Limited ist auch verantwortlich für z.B. PrimaWin.***.primasms.*** Geschäftsführer Walter V. hatte auch Seiten wie modchip24.**,ebenfalls negativ aufgefallen (2003). Bleibt noch einen Geschäftspartner zu erwähnen, Dirk P.,hat auch ein lustiges Buch geschrieben,Webmaster Inside. In dem Sinne rüfe was sich Ewig bindet,........M.f.G. | |
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| | # 19 | |
| Gastposter | Zitat:
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb eines Monats ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an CenturioNet.com, Postfach 1334, 52014 Aachen oder Fax 02405 4239924. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. durch Login, Download unserer Software etc.). Das ist zwar Nonsens, was die da schreiben, denn diese Frist gilt ja nur, wenn man keinen Download gemacht hat. Wenn aber diese Information mit dem Widerruf die Person, die sich anmelden wollte, nicht erreicht hat, kann ich jetzt noch den Widerruf abschicken. Centurionet kann ja an Hand der Login-Daten feststellen, ob sich der Betreffende eingewählt hat, oder nicht. | |
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| | # 20 | |
| Gastposter | Zitat:
Ganz wichtig: Die 14-Tages-Frist beginnt nicht zu laufen, bevor der Anbieter eine Belehrung in "Textform" erteilt hat. Daran fehlt es meist. Textform bedeutet nämlich, dass der entsprechende Text (z.B. per Brief, Fax oder Email) so in Ihre Sphäre gelangen muss, dass er vom Anbieter nicht mehr verändert werden kann. Insbesondere der bei vielen Anbietern verbreitete Verweis auf eine Webseite reicht also nicht aus, um die Widerrufsfrist in Gang zu setzen. http://www.frag-einen-anwalt.de/Cent...g__f10660.html http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...topic_id=11533 http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...topic_id=14187 http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...topic_id=15455 | |
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