Produktpruefer.com

Alt 19.09.2006, 10:17   # 101
Jakelandiar
 
Registriert seit: 12.09.2006
Beiträge: 7
Zitat:
Zitat von Angela82
Hallo
Auch ich habe ein Problem mit diesem Produktprüfer und weiß nicht wie ich mich verhalten soll.
Blödsinnigerweise hab ich mich vor einpaar wochen über eine werbemail bei denen angemeldet, dort stand aber nicht das es was kostet.
Dann passierte erstmal nix am 3.9 bekamm ih dannn eine rechnung über 100 euro .
Ich habe dann natürlich sofort meinen Wiederruf per Post dort hin geschickt.
Eine woche später kamm dann eine Mail 1. Mahnung ich solle schnellst möglich bezahlen um mir weitere unannehmlichkeiten zu ersparen. ich hab dann per E-mail geschrieben das ich ihnen meinen wiederruf geschickt habe.
Darauf hin kamm die Antwort das sie nie einen Brief von mir erhalten hätten.
Ich habe dann einen neuen Wiederruf per einschreiben an die geschickt. Und heute kamm dann eine e-mail mein Wiederrufsrecht wäre am 28.8 abgelaufen--wie kann das denn sein ich habe die rechnung doch erst am 3.9 per e-mail erhalten. Kennt sch einer damit aus ich weiß nicht wie ich darauf reagieren soll.. Danke.
gruß Angela
Abwarten Tee trinken. Bei mir is bisher nix mehr gekommen.

Und es scheint tatsächlich so das die ihre Rchnungen immer 2+ tage nach ablauf einer Widerrufsfrisst, sollte sie jemals begonnen haben was eigentlich nie der fall ist, zu verschicken.

....firma halt. Mehr kann man dazu nicht sagen
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Alt 19.09.2006, 11:52   # 102
Mich hat es auch erwischt
Gastposter
 
Hallo zusammen,

geht doch auf die unten genante Adresse schildert dort euren Fall!
Wenn sich dort genug melden, müsste das doch auch eine Wirkung zeigen! Oder???
__________________________________________________ _______________
Dazu gehen Sie auf das Meldeformular der Seite http://www.kobik.ch und melden die besagte Internetadresse. Anschliessend wird Ihnen automatisch eine Standardantwort zugesandt, die eine Ticketnummer enthält u.s.w.
__________________________________________________ _______________
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Alt 19.09.2006, 18:09   # 103
Angela82
 
Registriert seit: 09.06.2006
Beiträge: 12
Zitat:
Zitat von Jakelandiar
Abwarten Tee trinken. Bei mir is bisher nix mehr gekommen.

Und es scheint tatsächlich so das die ihre Rchnungen immer 2+ tage nach ablauf einer Widerrufsfrisst, sollte sie jemals begonnen haben was eigentlich nie der fall ist, zu verschicken.

....firma halt. Mehr kann man dazu nicht sagen
Hallo erstmal danke für deine Antwort. Hast du dich denn bei denen angemeldet? Ich war so blöd ich wusste aber nicht das das soviel kostet und davon war auch nie die rede bis diese rechnung gekommen ist da hab ich dann auch direkt hingeschrieben und gesagt das ich davon zurücktrette-doch jetzt sagen die ich hätte mich schon früher angemeldet und mein Rücktritsrecht wäre erloschen. Ich dachte das rücktritsrecht beginnt erst wenn man auch eine rechnung bekommt. Ich habe denen heute auch eine email geschickt das ich ihre Vorgehensweise nicht in ordnuung finde und das ich mich an den Verbraucherschutz wenden werde. Auch ist es doch nicht in ordnung das die einem bei der aanmeldung nicht sagen was das kostet,.
Welche erfahrungen habt ihr den mit denen gemacht?
Angela
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Alt 19.09.2006, 19:32   # 104
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Angela82
Hallo erstmal danke für deine Antwort. Hast du dich denn bei denen angemeldet? Ich war so blöd ich wusste aber nicht das das soviel kostet und davon war auch nie die rede bis diese rechnung gekommen ist da hab ich dann auch direkt hingeschrieben und gesagt das ich davon zurücktrette-doch jetzt sagen die ich hätte mich schon früher angemeldet und mein Rücktritsrecht wäre erloschen. Ich dachte das rücktritsrecht beginnt erst wenn man auch eine rechnung bekommt. Ich habe denen heute auch eine email geschickt das ich ihre Vorgehensweise nicht in ordnuung finde und das ich mich an den Verbraucherschutz wenden werde. Auch ist es doch nicht in ordnung das die einem bei der aanmeldung nicht sagen was das kostet,.
Welche erfahrungen habt ihr den mit denen gemacht?
Angela
Sorry, aber ich verstehe deine Unwissenheit nicht. Da du ja schon bei Simsen.de Probleme hattest, ist dir doch bewusst was du machen musst. Eigentlich müsstest du auch dadurch wissen, dass die Widerrufsfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn du eine vom Gesetz her vorgeschriebene Widerrufsbelehrung erhalten hast. Wie es sich mit den Widerspruch verhält wurde bei Simsen.de ja auch immer wieder erklärt.
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Alt 21.09.2006, 10:30   # 105
Angela82
 
Registriert seit: 09.06.2006
Beiträge: 12
Ja schon aber ich dachte das es sich hier anders verhält weil ich ja zu simsen nicht gekommen bin weil ich mich bewusst angemeldet habe sonderen damals habe ich bei einem Gewinnspiel mitgemacht und wurde dann bei denen eingetragen. Deshalb dachte ich wäre das was anderes. Du schreibst das die Wiederrufsrecht beginnt wenn mann die gesetztliche wiederrufsbelehrung bekommt das verstehe ich nicht wird die extra geschickt. Ich weiß ich hätte es besser wissen müssen aber ich dachte eben nicht daran ich vertraue eben immer noch auf das gute das das wiedermal ein fehler war ist mir erst zu spät bewusst geworden, halte mich jetzt ruhig für naiv aber es war eben so und schön reden kann ich das auch nicht.
gruß Angela
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Alt 21.09.2006, 10:34   # 106
Angela82
 
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Beiträge: 12
Könnte es vieleicht helfen wenn ich mich an den Verbraucherschutz wende.
Gestern haben die mir eine Mail geschickt das sie mir vier testpackete schicken wollen und dafür 95 euro versand im Vorraus wollen. das finde ich doch schon ziehmlich überteuert ginbt es dagegen kein gesetz-ich habe auch nachgeschaut bei denen in den Agb´s steht das wirklich irgendwo im Kleingedruckten drin sind die nicht verpflichtet die Kosten bei einer Anmeldung offen da zu legen oder ist das alles echt rechtlich richtig.Ich finde das nicht ok bei der Anmeldung liest mann nichts von den hohen kosten das habe ich dnen auch geschrieben aber die antworten nur mit Standartemails.
Angela
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Alt 21.09.2006, 23:39   # 107
King W.
Team SAT-Technik
 
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Zitat:
Zitat von Angela82
ich habe auch nachgeschaut bei denen in den Agb´s steht das wirklich irgendwo im Kleingedruckten drin sind die nicht verpflichtet die Kosten bei einer Anmeldung offen da zu legen oder ist das alles echt rechtlich richtig.
Hallo Angela,

das ist - rechtlich gesehen - eine Grauzone. Damit wollen diese Brüder verhindern, wegen Betrug angezeigt zu werden. Sie können sich dann ja im Ernstfall darauf berufen.

Wenn sie die Kosten tatsächlich vernünftig offenlegen und gleich bei der Anmeldung bestätigen lassen, haben sie keine Kunden mehr. Die Frage nach der Widerrufsbelehrung kann ich dir auch gleich beantworten: Bei allen Verträgen, die durch ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommen, hat der Kunde ein 14-tägiges Widerrufsrecht. (deshalb kommt die Rechnung auch immer erst am 15. Tag - schon daran kannst du erkennen, wie seriös diese "Betreiber" sind.)
Auf dieses Widerrufsrecht hat dich der Betreiber in deutlicher Form hinzuweisen. Das muß entweder schriftlich oder in Form eines "dauerhaften Datenträgers", der in deinen Besitz gelangen muß, so, daß er vom Anbieter nicht mehr verändert werden kann, erfolgen. Das heißt, der Anbieter hätte dir mindestens eine e-mail mit der Widerrufsbelehrung schicken müssen. Die Internetseite selbst und auch die Möglichkeit, die Widerrufsbelehrung als PDF-Datei herunterzuladen, genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht!
Eine derartige Widerrufsbelehrung wird aber in der Regel nicht geschickt. Das hat für dich als Betroffene die Konsequenz, daß deine Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist, ja noch nicht einmal begonnen hat.
Zitat:
Ich finde das nicht ok bei der Anmeldung liest mann nichts von den hohen kosten
Das findet niemand hier OK. Aber versetz dich doch mal in die Lage der Anbieter: Wenn sie alles gesetzeskonform gestalten, haben sie keine Kunden mehr. Tun sie es nicht, haben sie keine Chance, ihre Forderung eventuell auch gerichtlich durchzusetzen. Also lassen sie es und versuchen, ihre "Kunden" einzuschüchtern und zur Zahlung zu bewegen. Dabei bedienen sie sich oft zweifelhafter Methoden, Inkassobüros und Anwälten, die dieses Spielchen mitmachen (die Kaumuskeln sind eben oft stärker, als die Moral) und schrecken auch vor massiven Drohungen nicht zurück.

Aber wer sich nicht einschüchtern läßt, hat gute Karten. Es ist noch nie ein Fall glaubhaft gepostet worden, daß einer dieser "Anbieter" seine Forderung durchgesetzt hätte.

Du hast der Forderung bereits widersprochen, das reicht. Die Standardmails, die du zurück bekommen hast, bitte als Beweismittel verwahren. Dann können die nicht mehr behaupten, sie hätten nichts bekommen.

Im Übrigen würde ich die ganze Sache einfach ignorieren und aussitzen.

Das Wichtigste zum Schluß: Nicht zahlen!

P.S. Ist natürlich keine Rechtsberatung (bin kein Anwalt), sondern nur gutgemeinter Tip.
__________________
Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.
Albert Einstein


Nokia? Nein danke!
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Alt 22.09.2006, 11:15   # 108
vanHelsing
hell-singer
 
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Beiträge: 2.429
Zitat:
Zitat von Angela82
....sind die nicht verpflichtet die Kosten bei einer Anmeldung offen da zu legen oder ist das alles echt rechtlich richtig...
Dafür gibt es eine Preisangabenverordnung, in der das hinreichend geregelt ist.
Zitat:
Zitat von Preisangabenverordnung
§ 1 - Grundvorschriften
(6) Die Angaben nach dieser Verordnung müssen der allgemeinen Verkehrsauffassung und den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen. Wer zu Angaben nach dieser Verordnung verpflichtet ist, hat diese dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen. Bei der Aufgliederung von Preisen sind die Endpreise hervorzuheben.
zum Widerrufsrecht hat dir King W. ja schon ausführlich geantwortet.
Ergänzend dazu habe ich noch die folgenden Infos:

http://www.internetrecht-rostock.de/...ristbeginn.htm
Zitat:
Tatsächlich ist es so, dass beim Warenkauf die Frist erst dann zu laufen beginnt, wenn der Kunde die Ware, die Widerrufsbelehrung in Textform sowie weitere rechtliche Informationen erhalten hat. Spitzfindig aber nicht unwichtig ist es, dass die Frist zudem gar nicht mit Erhalt einer Belehrung beginnen kann, sondern gemäß § 187 BGB erst am Folgetag des Erhaltes der Informationen.

Der Gesetzgeber hat jedoch in § 14 Abs. 1 BGB-InfoV vorgesehen, dass eine Belehrung über das Widerrufsrecht den gesetzlichen Anforderungen genügt, wenn das offizielle Muster für die Widerrufsbelehrung verwandt wird.
Dieses Muster ist im Anhang der InfoV. Das kannst Du hier einsehen - KLICK
Weitere und detailiertere Ausführungen dazu finden sich im folgenden Link

http://aktuell.de.selfhtml.org/artik...rung/index.htm
Zitat:
b) Informieren ist mehr als Bereithalten
Für eine gesetzeskonforme Widerrufsbelehrung reicht es also nicht aus, wenn die Informationen über das grundsätzliche Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts (lediglich) "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" auf der Internetpräsenz vorgehalten werden. Während § 6 TDG den Verbraucher nur in die Lage versetzen will, sich ohne großen Aufwand bzw. ohne längeres Suchen einen Überblick zu verschaffen, mit wem er es bei einem bestimmten Online-Angebot zu tun hat und wie er mit diesem Diensteanbieter schnell in Kontakt treten kann (vgl. hierzu auch Woitke, NJW 2003, 871 f.), geht § 312 c I BGB - bereits sprachlich verschärft - weiter und fordert die aktive Information des Verbrauchers durch den Unternehmer.
Daraus folgt, dass es nach der Rechtsprechung für eine klare und verständliche, dem Internet entsprechende Information nicht ausreicht, wenn der User die Möglichkeit hat, mit Hilfe entsprechender Links etwas über sein Widerrufsrecht zu erfahren (OLG Frankfurt a.M., CR 2001, 782 = JurPC Web-Dok. 135/2001). Ebensowenig reicht es, wenn sich der Hinweis auf ein Widerrufsrecht in der Darstellung des Verkäufers (bspw. hinter einem Link "Über mich") verbirgt, "denn das Widerrufsrecht ist kaufbezogen und nicht käuferbezogen" (so wörtlich: OLG Hamm, Urteil vom 14.04.2005, 4 U 2/05). Dieser Ansicht ist im Ergebnis auch zu folgen, denn das bloße Verlinken der Widerrufsbelehrung versetzt den Verbraucher nur in die Lage, sich - bei Interesse oder Bedarf - zu informieren, fordert diesem also jenes aktive Tun ab, das das Gesetz dem Unternehmer zugewiesen hat.
Mit diesen zusätzlichen Infos ist deine Frage hoffentlich ausreichend beantwortet.

LG
__________________
Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung:space Nachdenkseiten

Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
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Alt 23.09.2006, 21:30   # 109
Angela82
 
Registriert seit: 09.06.2006
Beiträge: 12
Hallo danke für eure Antworten das hilft mir echt weiter. Ich werde mir jetzt mal das geschriebene und die links speichern und alles wichtige ausdrucken.
Vor zwei Tagen habe ich eine mail von denen bekommen das ich für 4 päckchen 95 euro im vorraus an porto bezahlen soll-das sehe ich aber nicht ein ich habe denen jetzt meinen wiederspruch 3 mal per email und 2 mal mit der post(einmal als einschreiben ) geschickt . ich denke das muß reichen. Ich denke aber das da bestimmt noch mahnungen kommen werden was soll ich den tun wenn die wirklich einen Anwalt oder so einschalten soll ich das dann auch ignorieren oder ist es besser dem zu schreiben das ich wiederruuf eingelegt habe.?
Gruß Angela
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Alt 23.09.2006, 21:52   # 110
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Angela82
Ich denke aber das da bestimmt noch mahnungen kommen werden was soll ich den tun wenn die wirklich einen Anwalt oder so einschalten soll ich das dann auch ignorieren oder ist es besser dem zu schreiben das ich wiederruuf eingelegt habe.?
Gruß Angela
Da gehen hier die Meinungen sehr auseinander. Ich würde es dem Anwalt oder der Inkasso schon mitteilen. Ich würde das dann aber nur noch mit Einwurf machen. Dann hat man einen Schein,dass man den Brief auf der Post abgegeben hat.Ich denke eben immer so, dass man im Ernstfall ,alles was man machen konnte ,auch genutzt hat.
Kann je sein, das der Anwalt nichts von deinen Widerspruch weiss.
Du hast doch das Einschreiben hoffe ich mit Rückantwort gemacht.
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Alt 06.10.2006, 22:03   # 111
Angela82
 
Registriert seit: 09.06.2006
Beiträge: 12
Schaut mal das hat mir ein Anwalt per Email zu denen geschrieben .
Sehr geehrte Frau D******,

wenn auf den Internetseiten kein Hinweis auf ein Widerrufsrecht enthalten war, konnten Sie auch im Dezember noch widerrufen; das bedeutet, dass Sie die 95,00 € nicht bezahlen müssen.

Ich empfehle, noch einmal ein Einschreiben mit der Überschrift "Widerruf" zu versenden.

Sie sollten allerdings sicher sein, dass auf den Internetseiten bzw. bei Vertragsschluss kein ordnungsgemäßer Hinweis auf ein Widerrufsrecht enthalten ist.

Ansonsten wäre Ihr Widerruf, wenn er, egal aus welchen Gründen, nicht innerhalb von 2 Wochen abgesendet wird, verspätet; dann wäre die Summe zu bezahlen, wenn der Preis nicht völlig versteckt gewesen wäre. Er muss allerdings nicht groß oder auf der ersten Seite stehen.


Mit freundlichen Grüßen


Peter M***
Rechtsanwalt




Gruß Angela

Edit: Bitte keine Namen im Klartext. - W.
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Alt 06.10.2006, 22:06   # 112
Angela82
 
Registriert seit: 09.06.2006
Beiträge: 12
Und das

Sehr geehrte Frau D******,

zu Ihrer Frage: ob Sie .....

[.........................
..........................
...........................]


Die in dieser E-Mail enthaltenen Informationen sind nur für den in der Empfangszeile ausgewiesenen Auftraggeber bestimmt.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Lösung allein auf den vom Auftraggeber gelieferten Informationen basiert.

Inhalt wegen urheberrechtlicher Bedenken gelöscht
Edit: s.o.
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Alt 06.10.2006, 22:07   # 113
Angela82
 
Registriert seit: 09.06.2006
Beiträge: 12
Was haltet ihr davon ich denke so wie der schreibt kommt man ums bezahlen nicht rum -könnt mich schwarz ärgern der Anwalt hat wieder 50 euro gekostet.
Angela
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Alt 07.10.2006, 01:43   # 114
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Angela82
Was haltet ihr davon ich denke so wie der schreibt kommt man ums bezahlen nicht rum -könnt mich schwarz ärgern der Anwalt hat wieder 50 euro gekostet.
Angela
Entschuldige aber glaubst du die schreiben das die Verbraucher im Recht sind.
Es wurden dir ja schon einige Antworten von uns hier gegeben.
Hier noch einmal zwei Links, die dir vielleicht deine Entscheidung etwas leichter machen.
SK-BERATER - Konsumentenschutz
http://www.seniorkom.at/7/Konsumentenschutz/sid0
Sollte es
widererwarten eine ernstzunehmende Reaktion der Firma geben, so laden wir
ein, dies unverzüglich uns, oder dem VKI (Verein für
Konsumenteninformation: www.vki.or.at zu melden.

http://www.ombudsmann.at/ombudsmann....sen%2C+usw.%29
Bei folgenden Firmen wurden ebenfalls schon etliche Problemfälle bei uns gemeldet: Firstload.de, Produktpruefer.com, Alblanca (***schonmal-gelebt.de), Esims.ch
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Alt 09.10.2006, 15:23   # 115
gnuebbelchen
 
Benutzerbild von gnuebbelchen
 
Registriert seit: 09.10.2006
Beiträge: 7
Hallo zusammen.
Nachdem ich mich so wunderbar hier infomiert habe, habe ich mich auch registriert (ist nur fair).

Bei mir war es so:
17.07. registriert
12.08. 1.Paket kam
14.08. freudestrahlend eine Kollegin erzählt
15.08. Sie sagt "das kostet was"
16.08. ich habe per mail gekündigt, nach jede Menge Schriftverkehr (wie hier zitiert wurde: zählt nicht, Inkassobüro usw.) habe ich die Mailadresse mit der ich registrierte gelöscht
22.08. SMS erhalten, die hätten eine Rechnung zur gelöschten emailadresse geschickt
07.09. Brief mit Zertifikat und angeblichen Gutschein erhalten. SMS mit Hinweis auf Zahlungserinnerung an die gelöschte emailadresse bekommen
09.10. Schriftliche Mahnung erhalten

Ich auch nur ein Paket erhalten, verstossen die nicht selber gegen Ihre AGB (3.2), wo es heisst 1x pro Monat?

Gruß
Stefan
  Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2006, 17:18   # 116
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von gnuebbelchen
Hallo zusammen.
Nachdem ich mich so wunderbar hier infomiert habe, habe ich mich auch registriert (ist nur fair).

Bei mir war es so:
17.07. registriert
12.08. 1.Paket kam
14.08. freudestrahlend eine Kollegin erzählt
15.08. Sie sagt "das kostet was"
16.08. ich habe per mail gekündigt, nach jede Menge Schriftverkehr (wie hier zitiert wurde: zählt nicht, Inkassobüro usw.) habe ich die Mailadresse mit der ich registrierte gelöscht
22.08. SMS erhalten, die hätten eine Rechnung zur gelöschten emailadresse geschickt
07.09. Brief mit Zertifikat und angeblichen Gutschein erhalten. SMS mit Hinweis auf Zahlungserinnerung an die gelöschte emailadresse bekommen
09.10. Schriftliche Mahnung erhalten

Ich auch nur ein Paket erhalten, verstossen die nicht selber gegen Ihre AGB (3.2), wo es heisst 1x pro Monat?

Gruß
Stefan
Wieso sollen die dir jeden Monat ein Paket schicken, wenn du nicht bezahlst?
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Alt 10.10.2006, 10:33   # 117
keys
Gastposter
 
kleine frage:
ist irgendwer schon bei der zweiten mahnung angelangt?
die lag nämlich gestern in meinem briefkasten...
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Alt 10.10.2006, 14:19   # 118
toggoli
 
Registriert seit: 08.10.2006
Beiträge: 8
Hallo allerseits,
ich habe gestern eine Mahnung bekommen, obwohl ich(blödsinnerweise!!!) gezahlt habe. Heute noch werde ich Anzeige erstatten. Gleichzeitig habe ich auf von Probenblitz eine Rechnung bekommen, obwohl ich dort garantiert nie etwas abgeschlossen habe. Aber hinter Produktprüfer und probenblitz stehen ja dieselben "Be*****". Mein Rat: nichts bezahlen!!!

* erst wenn die rechtskräftig verurteilt sind, darft Du die so nennen
  Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2006, 14:51   # 119
toggoli
 
Registriert seit: 08.10.2006
Beiträge: 8
Darf ich das auch nicht, wenn ich es in Anführungszeichen setze?
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Alt 10.10.2006, 15:04   # 120
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von toggoli
Darf ich das auch nicht, wenn ich es in Anführungszeichen setze?
Hier mussten schon zwei Themen entfernt werden. Die Anwälte der Betreiber ,haben eben wegen dieser Art von Worten Ärger gemacht. Muss ja nicht sein, dass noch mehr geschlossen werden muss. Wir wissen auch so was gemeint ist.
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