Hilfe! Erotik Abzocke!


Alt 01.06.2006, 18:04   # 1
NBGsMostBlunted
 
Registriert seit: 01.06.2006
Beiträge: 3
Hey Leute,
ich habe wie bestimmt einige unter euch auch ein Problem mit einer gewissen Seite - eroticmoviebox.com! Ich hatte auch noch während der Testphase gekündigt und nie eine Antwort erhalten unter dem telefonischen Support sagt mir die Ansage auch nur,das ich es später wieder versuchen soll. Ich bin verzweifelt und habe echt keinen Bock jetzt jeden Monat diese Fucking knapp 30 Euro zu zahlen für einen Service, den ich nicht nutze und sogar mehr als rechtzeitig gekündigt habe!!! Ich habe auch noch die mail in meinem Postfach Wie kann ich denn einen Buchungsauftrag zurückbuchen lassen?? Geht das ehrlich? Wie läuft das denn ab? Und muss ich wirklich keinen Anwalt einschalten? Ich habe nämlich gehört,das die dann einfach aufhören das geld einzutreiben,wenn einer nicht weiter zahlt. Dieser ganze scheiss Streß für nichts und wahrscheinlich nur wegen einem blöden ********* was gechillt am Strand liegt und sich ein schönes Leben macht. Es ist unglaublich, das eine derartige Abzocke in unserem Land erlaubt ist! Komme ich da jetzt wirklich wieder irgendwie raus ohne jeden Monat zu zahlen und so weitere Kosten entstehen? Ich habe auch keine Ahnung wie ich sonst mit denen in Kontakt treten könnte. Und diese Abrechnungsfirma Vanilla Pay kann mir bestimmt auch nicht helfen. Ich hoffe IHR könnt mir helfen! Den ich habe keine Ahnung von irgendwelchen Rechtslagen!

Ich bedanke mich im vielmals vorraus!
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Alt 01.06.2006, 19:19   # 2
starlight
Moderator
 
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Beiträge: 1.509
wenn es ein Abbuchungsauftrag ist, kannst du den stornieren auf der Bankk, falls bereits abgebucht wurde, kannst es zurückbuchen,bei einer überweisung hast du 3 tage zeit, sie zurückzubuchen...ansonsten rate ich dir per einschreiben zu widerrufen, und die mail, die du hoffentlich noch hast, inklusive header auszudrucken und mitzuschicken!
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Alt 01.06.2006, 19:50   # 3
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Zitat:
Zitat von starlight26
bei einer überweisung hast du 3 tage zeit, sie zurückzubuchen..
Puuuh, das mit den 3 Tagen trifft nicht auf jeden Fall zu. Die Bestimmungen besagen: "Sofern noch keine Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers erfolgt ist".

Wenn ich heute online was überweise auf mein anderes Konto bei einer fremden Bank, wird mir das morgen früh gutgeschrieben, und dann haut das mit der Rückholung nicht mehr hin.

Sollte der Betrag mittels Lastschrift eingezogen worden sein, sind die Aussichten schon besser.

Doch die "Branche" stellt um, wohl auch gezwungenermaßen. Erst kürzlich erklärte ein bekannter Österreicher im Affi-Forum, dass die Banken bei Anträgen auf Teilnahme am Lastschrifteinzug nicht mehr mitspielen, da zuviel vorgefallen wäre. Wie wahr, wie wahr!

Also wird man jetzt auf Überweisungen bestehen, denn was auf dem Konto ist, hat man und kanns verfügen.
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Alt 01.06.2006, 19:55   # 4
starlight
Moderator
 
Registriert seit: 03.02.2006
Beiträge: 1.509
ja gut, hast recht, hab mich da grad mal belesen...hatte mich nur auf einen user hier bezogen, der diese info von seiner bank bekommen hat.
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Alt 01.06.2006, 19:58   # 5
NBGsMostBlunted
Threadstarter
 
Registriert seit: 01.06.2006
Beiträge: 3
Die rechnen auch nicht selbst ab sondern über Vanilla Pay. Die können mir bestimmt nicht helfen. Ich werde bei der nächsten Abbuchung direkt zurück buchen lassen! Die haben auf ihrer Page w*w.eroticmoviebox.c*m nicht mal AGB´s. Und was auch blöd ist,das es nur eine englische Adresse gibt. Und an die soll ich wohl das Einschreiben schicken?! Ich habe auch schon gelesen,das mancne einfach zurückbuchen lassen,bis die mahnungen kommen und wiederrum nicht bezahlen. Das Endresultat sah dann immer so aus,das der Betreiber dann aufgehört hat nachzustochern,weil sie wissen,das sie es vor Gericht eh nicht packen würden. Kann das sein?

bitte keinen link zu so ner seite
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Alt 01.06.2006, 20:10   # 6
starlight
Moderator
 
Registriert seit: 03.02.2006
Beiträge: 1.509
möglich ist es ...da es wirklich keine AGB`s zu finden gibt...wäre es möglich, dass da nix weiter passiert...naja, dasm it dem einschreiben ist natürlich deine entscheidung...auf jeden fall kannst du auf der bank, diesen buchungsauftrag endgültig stornieren lassen, ohne dass du jeden monat hinrennen musst
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Alt 01.06.2006, 20:34   # 7
NBGsMostBlunted
Threadstarter
 
Registriert seit: 01.06.2006
Beiträge: 3
ok mache ich,dann werde ich ihn stornieren. ich habe schließlich meine kündigung noch und auch den vorteil,das es keine agb´s gibt. ich danke euch vielmals
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Alt 01.06.2006, 21:50   # 8
starlight
Moderator
 
Registriert seit: 03.02.2006
Beiträge: 1.509
gern geschehen...und falls noch was kommt, darfst dich gerne wieder melden
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Alt 01.06.2006, 23:09   # 9
AgentCooper
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Soweit ich weiß, braucht man keine AGB. Diese kleiden nur den Rahmen der eigenen Geschäfte aus, sind aber kein gesetzlichen Muss. Wenn keine AGBs vorhanden sind, gilt das BGB.

Coop
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Alt 02.06.2006, 11:17   # 10
8uckFush
 
Benutzerbild von 8uckFush
 
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Beiträge: 27
Erstmal gilt!
NICHT BEZAHLEN! Was bezahlt ist ZURÜCKBUCHEN lassen!!!


Und dann hier lesen:

Das gleiche Problem und auch bei dem selben Verein hatte ein Bekannter von mir.

Ich hab das ganz einfach gelöst:

Ich hab bei dem Verein Widerspruch gegen die Rechnung erhoben, alles was abgebucht war wieder zurückbuchen lassen. (Sofern es noch ging)

Bank angewiesen KEINERLEI Zahlungen an diese Verein mehr auszuführen.

Der Verein hat sich dann gemeldet.
Habe von denen dann gefordert, dass sie mir Datum / Uhrzeit + IP-Adresse mitteilen sollen von der die Anmeldung erfolgt ist.


Die kam dann auch tatsächlich.

Eine Whois-Abfrage hat dann ergeben, dass die Ip-Adresse von einer Universität in Kanada stammt.

(Na sowas?)

Das habe ich denen dann mitgeteilt.
Gleichzeitig mitgeteilt, die Sache an den Anwalt zu übergeben und Strafanzeige wegen versuchten Betrugs einzureichen.

Danach kam dann komischerweise KEINE Post mehr von denen.

Irgendwie mochten die mich glaub ich nicht mehr ... )
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Alt 23.06.2006, 00:57   # 11
Unregistriert
Gastposter
 
Hallo,

habe das selbe Problem. Als Jurastudent kurz vor der Prüfung kann ich zwar keinen verbindlichen Rat geben, das dürfen nur Rechtsanwälte!

Aber ein bischen Rat kann ich Dir geben. Du solltest das Geld auf jeden Fall zurückbuchen lassen. [bei der Sparkasse geht das glaub ich sogar bis vier Wochen später].
Der Vertrag ist nur zu dem Preis zustande gekommen, den Du im Internet bestätigt hast. Der Hinweis in der Bestätigungs email, dass sich die Mitgliedschaft stillschweigend verlängert ist nichtig, weil das nicht Vertragsbestandteil geworden ist.

Meist gehen die davon aus, dass man sich nicht dagegen wehrt und behalten so das Geld. Sollten die noch irgendwelche Anstalten machen, zahle auf keinen Fall. Selbst wenn Sie mit Inkasso oder Mahnung drohen!
Nicht darauf eingehen, die lassen einen dann von selbst in Ruhe, weil die ganze Sache vor Gericht keinen Bestand hätte.

Dass die keine AGB'S haben ist nur von Vorteil, dann können Sie Dir auch nichts aufzwingen [rechtlich gesehen sind die meist eh unwirksam].
Ausserdem steht jedem, der mit einem "Unternehmer" im Internet einen Vertrag schliesst ein Widerrufsrecht zu!

Gehe morgen selbst zu meiner Bank und lasse den Betrag zurückbuchen.
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Alt 23.06.2006, 01:05   # 12
Unregistriert
Gastposter
 
Ach so, falls es bei Dir mit der Rückbuchung geklappt hat, kannst Du ja mal ne kennung geben......
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