| | # 43 |
| Registriert seit: 08.09.2007
Beiträge: 2
| Guten Tag. Dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum, also bitte ich zu entschuldigen, wenn ich gewisse ungeschriebene Regeln nicht beachte. Ich habe gerade zu meinem großen Erstaunen einen Brief bekommen, den ich irgendwie nicht weiter zuordnen kann. Der Brief lautet: "Betreff: Wichtiger Hinweis zur Datenübermittlung an die SCHUFA Walea GmbH - Alphaload forget the rest 95,40 EUR bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 13,50 EUR vorgerichtliche Inkassogebühren: 68,71 EUR noch offener Gesamtbetrag: 177,61 EUR Sehr geehrte/r J***** P***** bislang ist der von uns angemahnte Betrag nicht ausgeglichen worden! Als Vertragspartner der SCHUFA Holding AG weisen wir darauf hin, dass wir Daten über außergerichtliche und gerichtliche Einziehungsmaßnahmen bei überfälligen und unbestrittenen Forderungen an die SCHUFA *** Wiesbaden, übermitteln. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstigute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Eine Übermittlung findet nicht statt, sofern Sie die Forderung uns gegeüber wirksam bestreiten. Die vorgenannten Datenübermittlungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessenten zulässig ist. Möchten Sie diese SChritte vermeiden, zahlen Sie bitte bis zum 12.09.2007 Ihren Schuldbetrag unter Angabe Ihres Aktenzeichens auf die u.g. Bankverbindung: Proinkasso GmbH, Frankfurter Volksbank, Konto-Nr.:610......., BLZ 501..... Gesamtbetrag:177,61 EUR, Ihr Aktenzeichen ASP-..... Sollten Sie aus dem Ausland (Österreich, Schweiz) überweisen benötigt Ihre Bank noch folgende Angaben: interBank-AccNr (IBAN): DE5... Sollten Sie eine Ratenzahlung wünschen, senden Sie bitte eine Email mit ihren Aktenzeichen an ratenzahlung @proinkasso.de Beachten Sie bitte auch die folgende Internetseite: Walea GmbH Recht - Startseite Hiermit informieren wir Sie gem. §33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz, dass wir die zu Ihrer Person vorliegenden Daten gespeichert haben. Mit freundlichen Grüßen Ihr Proinkasso Team Dieser Brief wurde maschinell erstellt und ist deshalb ohne Unterschrift gültig" Was soll ich jetzt tun? Ich habe nie etwas bei alphaload.de geladen, ich habe mich dort noch nicht einmal angemeldet. MfG Sigur ** Links deaktiviert ** |
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| | # 46 | |
| Gastposter | Zitat:
Man vergisst aber das diese Urteile in der Regel durch falsches Verhalten der Leute zu Stande kommen. M.f.G. | |
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| | # 47 |
| Registriert seit: 08.09.2007
Beiträge: 10
| okay Danke dafür, das sah mir eh alles ein bisschen Mysteriös aus, wollte nur mal eine Bestätigung. Dann Suche ich mir jetzt mal den passenden Musterbrief raus. Danke nochmal. Und dann noch was ich habe bis jetzt gar nichts gemacht, das geht bald schon über ein Jahr so, Ist das ein Falsches Verhalten? edit // hat irgendjemand eine Idee was ich Schreiben soll? weil finde kein passenden Musterbrief. |
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| | # 48 | |
| Gastposter | Zitat:
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| | # 50 | |
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Wenn nichts passendes dabei ist, dann vielleicht hier: Musterbriefe. Ansonsten hilft dir der Rat von Dunkelschwarz weiter: Zitat:
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| | # 51 | ||
| Gastposter | Zitat:
DAs Inkasso will dir mitteilen das sie es eventuell der SCHUFA melden. Was nicht rechtens ist,weil nur unbestrittene Forderungen gemeldet werden dürfen. Eine reine Drohgebärde. Zitat:
Vertragspartner (Inkassounternehmen) erhalten Adressdaten (laut Pressestelle der SCHUFA aber nur von Menschen, die bei einem Vertragsabschluss auch in die SCHUFA-Klausel eingewilligt hatten, also wie in allen anderen Fällen auch). --------- Teile dem Inkasso-Büro mit das es eine strittige Forderung ist. stritige Forderungen sind nicht Sache eines Inkasso-Büro Man möge den "gerichtlichen Mahnbescheid" beantragen. M.f.G. | ||
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| | # 52 |
| Registriert seit: 08.09.2007
Beiträge: 10
| Hallo @immorb erstmal Danke für deine Antwort, mit SCHUFA Brief meine ich diesen Brief den auch Sigur erhalten hat, was ja so wie es aussieht ein Massenbrief ist. Den Brief habe ich gerade Fertig geschrieben reicht das auch wenn ich denn per FAX/MAIL Verschicke? |
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| | # 53 |
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Das würde ich nur zusätzlich machen. Um sich gegen solche hartnäckigen Leutchen zu wappnen, würde ich in den sauren Apfel beißen und ein Einschreiben mit Rückschein verschicken. Ist zwar ärgerlich wegen dem schönen Geld, aber dann würde ich mich sicherer fühlen. |
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| | # 54 |
| Registriert seit: 08.09.2007
Beiträge: 10
| okay werde ich mache aber eine Frage noch, Mein Name Mein Wohnort PROINKASSO GmbH Rodenbacher Chaussee 6 D - 63457 Hanau Aktenzeichen: steht nicht auf dem Massenbrief. Zumindest nicht Direkt erkennbar. hierbei handelt es sich um eine strittige Forderung, strittige Forderung sind nicht die Sache eines Inkassobüros. Beantragen sie bitte den Gerichtlichen Mahnbescheid. Mit freundlichen Grüßen Mein Name ist das nicht ein bisschen wenig? |
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| | # 55 | |
| Gastposter | Zitat:
Ich würde noch eine Kopie der Rückantwortkarte beilegen. Du hast doch den Vertrag schon einmal widerrufen- angefochten. Das per Einschreiben mit Rückantwort. ODER ? Kann in deinen Postings aber nichts finden. Vielleicht habe ich es aber auch übersehen. | |
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| | # 56 |
| Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
| DAS hätte ich nicht reingeschrieben, sonst begründet der Proinkassobutzen seinen Antrag noch mit deinem ausdrücklichen Wunsch!!! Der Hinweis, dass es sich um eine strittige Forderung handelt und aus diesem Grunde nicht gezahlt wird, genügt vollauf! |
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| | # 57 |
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Ich hätte es auch reingeschrieben - einen gerichtlichen Mahnbescheid mit anschließender Gerichtsverhandlung auf meinen Wunsch hin. Dann hätte ich die Klage gleich in allen mir bekannten Foren bekannt gegeben und die Presse sowie alle Bundestagsabgeordneten (wg. eines verbesserten Verbraucherschutzes) zum Prozeß eingeladen. Eine noch breitere Öffentlichkeit gegen diese dubiosen Geschäftsgebahren kann es doch fast nicht mehr geben als einen derart publik gemachten Prozeß! |
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| | # 58 |
| Registriert seit: 08.09.2007
Beiträge: 10
| weg is das ganze ja noch nicht, jetzt bin ich mir gerade nur nicht mehr sicher ob mit oder ohne, irgendwie steht jetzt aussage gegen aussage "wolf vs. schwarz *g*". das was auf der seite "recht punkt alphaload punkt de slash atuelles punkt html" steht, wenn ich das richtig interpretiere, aus den schreiben heraus, haben die schon ein paar user gezwungen ne versicherung an eidenstatt abzulegen. ist da was dran? |
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| | # 59 | |
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Das hat dir doch schon @immorb beantwortet. Zitat:
Tatsächlich gibt es auch Leute, die wegen Betrugs verurteilt sind - aber da geht es um wirkliche, vorsätzliche Straftaten. Was die unterschiedlichen Meinungen von mir und @Dunkelschwarz angeht: Das ist eben Demokratie bzw. Meinungsfreiheit und hat mit "Aussage gegen Aussage" nun wahrlich nichts zu tun. Vielleicht fühlst du dich besser, wenn noch andere User hier ihre Meinung dazu gepostet haben. | |
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| | # 60 | |
| Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
| Zitat:
Ich würde z.B. schreiben: "Sollten Sie Wert auf die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens legen, dann tun Sie halt, was Sie nicht lassen können. Ich sehe einer derartigen Maßnahme jedenfalls außerordentlich gelassen entgegen." | |
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