Proinkasso verschickt weiter lustige Mahnungen - zu Recht?


Alt 23.08.2007, 20:03   # 41
PEPEPE
 
Registriert seit: 21.08.2007
Beiträge: 9
Hallo Allemiteinander,

ich weiß jetzt, dass es sich tatsächlich um die Proinkasso GmbH handelt und ich habe Ihnen heute mitgeteilt, dass es sich um eine strittige Forderung handelt und ich den Vertrag anfechte.
Und jetzt kümmere ich mich um Stalking. Mal sehn, was das worldwideweb dazu hergibt.

viele Grüße

PPP
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Alt 25.08.2007, 01:33   # 42
PEPEPE
 
Registriert seit: 21.08.2007
Beiträge: 9
Die vielen guten Tipps auf diesem Forum habe ich verarbeitet und gestern in diesem schönern Brief an Proinkasso geschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei unserem heutigen Telefongespräch habe ich erfahren, dass sich Ihre Firma tatsächlich um den Einzug einer Rechnung kümmert, die die Firma Alphaload
an mich gemailt hat.

Es handelt sich dabei um eine unrechtmäßige Forderung, da ich bei dem Dienst, den Alphaload anbietet, nicht ein einziges Bit heruntergeladen habe und das der Firma auch in der Frist der Probezeit mitteilte und den Vertrag gekündigt habe. (Siehe unten) Die Rechtmäßigkeit des Vertrages auf den die Firma Alphaload sich beruft, fechte ich an.

Es handlet sich also um eine unrechtmäßige Forderung.
Als Inkassofirma haben Sie nicht das Recht, strittige Forderungen einzutreiben. Über die Streitbarkeit der Forderungen von Alphaload sind Sie ja unterrichtet. Auf den Webseiten mehrerer Verbraucherschutzvereinigungen wie Netwelt.de und comuterbetrug.de können Sie sich ein Bild von der rechtswidrigen Vorgehensweise der Firma machen. Vom Vzbv wurde gegen Alphaload Unterlassungsklage beim Landgericht Berlin eingereicht. Diese Ansammlung von Empörung auf Foren im Internet und rechtlichen Schritten gegen die von Ihnen vertretene Firma müsste Sie doch zumindest stutzig machen und die Verantwortlichen Ihrer Firma müssen sich fragen, ob Sie sich nicht im Sinne des § 238 StGB der Nachstellung schuldig machen.

In diesem Sinne verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen

P P P

Ich hoffe jetzt, dass Proinkasso mein Talent anerkennt und sich bei mir entschuldigt, vielleicht mit einer Kiste Champagner als kleines Entgelt für den Irrtum.
Aber auch, wenn PI nicht so nett ist, würde ich gerne wissen, ob Ich mit einer Klage wegen Nachstellung gegen PI Erfolg hätte. Eine Sache ist klar: Ich zahle nicht!
Kennt denn niemand den Anwalt, der sich um AL kümmert?
Ich rufe Montag mal den Vzbv an.

Schönes Wochenende wünsche ich
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Alt 08.09.2007, 12:55   # 43
Sigur
 
Registriert seit: 08.09.2007
Beiträge: 2
Guten Tag.

Dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum, also bitte ich zu entschuldigen, wenn ich gewisse ungeschriebene Regeln nicht beachte.

Ich habe gerade zu meinem großen Erstaunen einen Brief bekommen, den ich irgendwie nicht weiter zuordnen kann.

Der Brief lautet:

"Betreff:

Wichtiger Hinweis zur Datenübermittlung an die SCHUFA



Walea GmbH - Alphaload forget the rest

95,40 EUR

bisherige Mahnkosten unseres Mandanten:

13,50 EUR

vorgerichtliche Inkassogebühren:

68,71 EUR

noch offener Gesamtbetrag:

177,61 EUR

Sehr geehrte/r J***** P*****

bislang ist der von uns angemahnte Betrag nicht ausgeglichen worden!

Als Vertragspartner der SCHUFA Holding AG weisen wir darauf hin, dass wir Daten über außergerichtliche und gerichtliche Einziehungsmaßnahmen bei überfälligen und unbestrittenen Forderungen an die SCHUFA *** Wiesbaden, übermitteln. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstigute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Eine Übermittlung findet nicht statt, sofern Sie die Forderung uns gegeüber wirksam bestreiten. Die vorgenannten Datenübermittlungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessenten zulässig ist.

Möchten Sie diese SChritte vermeiden, zahlen Sie bitte bis zum 12.09.2007 Ihren Schuldbetrag unter Angabe Ihres Aktenzeichens auf die u.g. Bankverbindung:

Proinkasso GmbH, Frankfurter Volksbank, Konto-Nr.:610......., BLZ 501.....
Gesamtbetrag:177,61 EUR, Ihr Aktenzeichen ASP-.....

Sollten Sie aus dem Ausland (Österreich, Schweiz) überweisen benötigt Ihre Bank noch folgende Angaben: interBank-AccNr (IBAN): DE5...

Sollten Sie eine Ratenzahlung wünschen, senden Sie bitte eine Email mit ihren Aktenzeichen an ratenzahlung @proinkasso.de

Beachten Sie bitte auch die folgende Internetseite: Walea GmbH Recht - Startseite
Hiermit informieren wir Sie gem. §33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz, dass wir die zu Ihrer Person vorliegenden Daten gespeichert haben.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Proinkasso Team

Dieser Brief wurde maschinell erstellt und ist deshalb ohne Unterschrift gültig"


Was soll ich jetzt tun? Ich habe nie etwas bei alphaload.de geladen, ich habe mich dort noch nicht einmal angemeldet.

MfG Sigur

** Links deaktiviert **
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Alt 08.09.2007, 19:02   # 44
mitleser
 
Registriert seit: 08.09.2007
Beiträge: 10
ach was scheint also wieder ein Massenbrief zu sein exakt den selben erhielt ich heute auch genau mit dem selben Betrag genau dieselbe Aufmachung und bin zu dem Entschluss gekommen das ich nicht zahlen werde.

Würde ebenfalls gerne Wissen was zu tun ist?

Und dann noch eine Frage was hat es mit "recht [punkt] alphaload [de] [forwardslash /] aktuelles [punkt] html auf sich?

Danke im Voraus für eure Antworten.
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Alt 08.09.2007, 20:36   # 45
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
@ Sigur,

Proinkassobutzen schreibt:
Zitat:
Zitat von Proinkassobutzen
Als Vertragspartner der SCHUFA Holding AG weisen wir darauf hin, dass wir Daten über außergerichtliche und gerichtliche Einziehungsmaßnahmen bei überfälligen und unbestrittenen Forderungen an die SCHUFA *** Wiesbaden, übermitteln. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstigute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Eine Übermittlung findet nicht statt, sofern Sie die Forderung uns gegeüber wirksam bestreiten.
Hast du die Forderung gegenüber dem Proinkassobutzen wirksam bestritten ("Die Forderung ist nicht rechtens und wird hiermit bestritten")? Dann muss er die Forderung an den "Gläubiger" zurückgeben und darf nicht weiter tätig werden.

Außerdem ist sehr anzuzweifeln, ob der Proinkassobutzen wirklich Vertragspartner der Schufa ist.
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Alt 08.09.2007, 22:04   # 46
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von mitleser
Und dann noch eine Frage was hat es mit "recht [punkt] alphaload [de] [forwardslash /] aktuelles [punkt] html auf sich?
Eine Trophäensammlung, ist der Versuch Andere einzuschüchtern.
Man vergisst aber das diese Urteile in der Regel durch falsches Verhalten der Leute zu Stande kommen.


M.f.G.
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Alt 08.09.2007, 22:34   # 47
mitleser
 
Registriert seit: 08.09.2007
Beiträge: 10
okay Danke dafür,

das sah mir eh alles ein bisschen Mysteriös aus, wollte nur mal eine Bestätigung.

Dann Suche ich mir jetzt mal den passenden Musterbrief raus. Danke nochmal.

Und dann noch was ich habe bis jetzt gar nichts gemacht, das geht bald schon über ein Jahr so, Ist das ein Falsches Verhalten?

edit // hat irgendjemand eine Idee was ich Schreiben soll? weil finde kein passenden Musterbrief.
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Alt 08.09.2007, 23:22   # 48
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von mitleser Beitrag anzeigen
okay Danke dafür,

das sah mir eh alles ein bisschen Mysteriös aus, wollte nur mal eine Bestätigung.

Dann Suche ich mir jetzt mal den passenden Musterbrief raus. Danke nochmal.

Und dann noch was ich habe bis jetzt gar nichts gemacht, das geht bald schon über ein Jahr so, Ist das ein Falsches Verhalten?

edit // hat irgendjemand eine Idee was ich Schreiben soll? weil finde kein passenden Musterbrief.
Hast du denn hier Informations-Portal im Verbraucherschutz unter #4 schon nachgesehen. Da ist bestimmt ein Brief für dich dabei.
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Alt 09.09.2007, 08:57   # 49
mitleser
 
Registriert seit: 08.09.2007
Beiträge: 10
Nein ich finde dort echt nichts was meinen Bedürfnissen entspricht.

Irgendwie ist da ein Musterbrief für jedes Problem bei,

nur nicht für den SCHUFA Brief?
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Alt 09.09.2007, 09:34   # 50
hungriger-wolf
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Benutzerbild von hungriger-wolf
 
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Beiträge: 2.739
Wenn nichts passendes dabei ist, dann vielleicht hier: Musterbriefe.

Ansonsten hilft dir der Rat von Dunkelschwarz weiter:
Zitat:
"Die Forderung ist nicht rechtens und wird hiermit bestritten"
Auch wenn es dir als recht wenig erscheint: Das reicht eigentlich schon aus - die Forderung wird dadurch wirksam bestritten. Du musst gar nicht mit Paragraphen um dich werfen - es sei denn, du bist Anwalt oder zumindest Jurastudent.
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Alt 09.09.2007, 12:15   # 51
immorb
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Zitat:
Zitat von mitleser
Irgendwie ist da ein Musterbrief für jedes Problem bei,

nur nicht für den SCHUFA Brief?
Welchen SCHUFA-Brief?

DAs Inkasso will dir mitteilen das sie es eventuell der SCHUFA melden.
Was nicht rechtens ist,weil nur unbestrittene Forderungen gemeldet werden dürfen.
Eine reine Drohgebärde.
Zitat:
Zitat von Praktikant
Als Vertragspartner der SCHUFA Holding AG weisen wir darauf hin,
Wikipedia:
Vertragspartner (Inkassounternehmen) erhalten Adressdaten (laut Pressestelle der SCHUFA aber nur von Menschen, die bei einem Vertragsabschluss auch in die SCHUFA-Klausel eingewilligt hatten, also wie in allen anderen Fällen auch).
---------
Teile dem Inkasso-Büro mit das es eine strittige Forderung ist.
stritige Forderungen sind nicht Sache eines Inkasso-Büro
Man möge den "gerichtlichen Mahnbescheid" beantragen.


M.f.G.
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Alt 10.09.2007, 10:37   # 52
mitleser
 
Registriert seit: 08.09.2007
Beiträge: 10
Hallo @immorb erstmal Danke für deine Antwort,

mit SCHUFA Brief meine ich diesen Brief den auch Sigur erhalten hat, was ja so wie es aussieht ein Massenbrief ist.

Den Brief habe ich gerade Fertig geschrieben reicht das auch wenn ich denn per FAX/MAIL Verschicke?
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Alt 10.09.2007, 10:43   # 53
hungriger-wolf
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Benutzerbild von hungriger-wolf
 
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Das würde ich nur zusätzlich machen. Um sich gegen solche hartnäckigen Leutchen zu wappnen, würde ich in den sauren Apfel beißen und ein Einschreiben mit Rückschein verschicken.

Ist zwar ärgerlich wegen dem schönen Geld, aber dann würde ich mich sicherer fühlen.
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Alt 10.09.2007, 11:10   # 54
mitleser
 
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Beiträge: 10
okay werde ich mache aber eine Frage noch,

Mein Name
Mein Wohnort



PROINKASSO GmbH
Rodenbacher Chaussee 6
D - 63457 Hanau


Aktenzeichen: steht nicht auf dem Massenbrief. Zumindest nicht Direkt erkennbar.

hierbei handelt es sich um eine strittige Forderung, strittige Forderung sind nicht die Sache eines Inkassobüros. Beantragen sie bitte den Gerichtlichen Mahnbescheid.

Mit freundlichen Grüßen
Mein Name

ist das nicht ein bisschen wenig?
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Alt 10.09.2007, 11:16   # 55
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von mitleser Beitrag anzeigen
okay werde ich mache aber eine Frage noch,

Mein Name
Mein Wohnort



PROINKASSO GmbH
Rodenbacher Chaussee 6
D - 63457 Hanau


Aktenzeichen: steht nicht auf dem Massenbrief. Zumindest nicht Direkt erkennbar.

hierbei handelt es sich um eine strittige Forderung, strittige Forderung sind nicht die Sache eines Inkassobüros. Beantragen sie bitte den Gerichtlichen Mahnbescheid.

Mit freundlichen Grüßen
Mein Name

ist das nicht ein bisschen wenig?
Würde ich nicht sagen. Desto weniger man schreibt , um so weniger Fehler kann man machen. Wichtig ist doch nur, dass sie wissen, dass die Sache strittig ist.
Ich würde noch eine Kopie der Rückantwortkarte beilegen.
Du hast doch den Vertrag schon einmal widerrufen- angefochten. Das per Einschreiben mit Rückantwort. ODER ?
Kann in deinen Postings aber nichts finden. Vielleicht habe ich es aber auch übersehen.
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Alt 10.09.2007, 14:14   # 56
DunkelSchwarz
 
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Beiträge: 1.332
Zitat:
Zitat von mitleser Beitrag anzeigen
Beantragen sie bitte den Gerichtlichen Mahnbescheid.
DAS hätte ich nicht reingeschrieben, sonst begründet der Proinkassobutzen seinen Antrag noch mit deinem ausdrücklichen Wunsch!!!

Der Hinweis, dass es sich um eine strittige Forderung handelt und aus diesem Grunde nicht gezahlt wird, genügt vollauf!
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Alt 10.09.2007, 14:30   # 57
hungriger-wolf
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Benutzerbild von hungriger-wolf
 
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Ich hätte es auch reingeschrieben - einen gerichtlichen Mahnbescheid mit anschließender Gerichtsverhandlung auf meinen Wunsch hin. Dann hätte ich die Klage gleich in allen mir bekannten Foren bekannt gegeben und die Presse sowie alle Bundestagsabgeordneten (wg. eines verbesserten Verbraucherschutzes) zum Prozeß eingeladen.
Eine noch breitere Öffentlichkeit gegen diese dubiosen Geschäftsgebahren kann es doch fast nicht mehr geben als einen derart publik gemachten Prozeß!
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Alt 10.09.2007, 15:29   # 58
mitleser
 
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weg is das ganze ja noch nicht, jetzt bin ich mir gerade nur nicht mehr sicher ob mit oder ohne, irgendwie steht jetzt aussage gegen aussage "wolf vs. schwarz *g*".

das was auf der seite "recht punkt alphaload punkt de slash atuelles punkt html" steht, wenn ich das richtig interpretiere, aus den schreiben heraus, haben die schon ein paar user gezwungen ne versicherung an eidenstatt abzulegen.

ist da was dran?
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Alt 10.09.2007, 15:43   # 59
hungriger-wolf
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Das hat dir doch schon @immorb beantwortet.
Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Eine Trophäensammlung, ist der Versuch Andere einzuschüchtern.
Man vergisst aber das diese Urteile in der Regel durch falsches Verhalten der Leute zu Stande kommen.
Nichts anderes ist auf der Seite vom Tankwart zu lesen, dem Rechtsanwalt der Schmittchen Schleicher. Die Anbieter drohen sehr, sehr gerne mit diesen Urteilen/Verfahren (und haben es auch geschafft, dich zu verunsichern), aber sie schreiben halt nie dazu, wie diese Urteile entstanden sind (Fehlverhalten oder gar kein Verhalten/Wehren der Betroffenen).

Tatsächlich gibt es auch Leute, die wegen Betrugs verurteilt sind - aber da geht es um wirkliche, vorsätzliche Straftaten.

Was die unterschiedlichen Meinungen von mir und @Dunkelschwarz angeht: Das ist eben Demokratie bzw. Meinungsfreiheit und hat mit "Aussage gegen Aussage" nun wahrlich nichts zu tun. Vielleicht fühlst du dich besser, wenn noch andere User hier ihre Meinung dazu gepostet haben.
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Alt 10.09.2007, 16:28   # 60
DunkelSchwarz
 
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Beiträge: 1.332
Zitat:
Zitat von mitleser Beitrag anzeigen
weg is das ganze ja noch nicht, jetzt bin ich mir gerade nur nicht mehr sicher ob mit oder ohne, irgendwie steht jetzt aussage gegen aussage "wolf vs. schwarz *g*".
Leider läuft Antispam z.Zt aufgrund DDoS-Angriff nicht. Sobald man wieder reinkommt, suche ich nach dem Posting, in dem von der Aufforderung abgeraten wird.

Ich würde z.B. schreiben: "Sollten Sie Wert auf die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens legen, dann tun Sie halt, was Sie nicht lassen können. Ich sehe einer derartigen Maßnahme jedenfalls außerordentlich gelassen entgegen."
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