| | # 522 | |
| Gastposter | Zitat:
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| | # 523 |
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
| Letztlich ist das nicht der Hauptschauplatz. Aus meiner Sicht ist das entscheidende beim Umgang mit Inkassobüros folgendes: Fall 1 Man ist sich nicht sicher, was man vor 1 Monat am Telefon gesagt hat, bzw. betreut einen alten Menschen, wo man nicht sicher sein kann, ob der evtl. irgendetwas zugesagt haben könnte. In diesem Fall ist es trotzdem nicht gesagt, dass ein wirksamer Vertrag zustandegekommen ist - selbst, wenn "Ja" gesagt wurde. Es kann sein, dass die Informationspflichten nicht erfüllt wurden, das Angebot überhaupt nicht schlüssig beschrieben wurde, mit Falschnamen angerufen wurde etc. etc. Meistens ist aber in diesen Fällen auch entweder keine Widerrufsbelehrung zugestellt worden, oder sie ist unwirksam. (Selbst, wenn sie wirksam ist: wurde sie erst nach Vertragsschluß zugestellt, beträgt die Widerrufsfrist immer mindestens 4 Wochen.) In diesem Fall bestreitet man dann zunächst einmal den Vertrag und erklärt hilfsweise den Widerruf. Fertig aus. Alles andere ist nur "Schmuckwerk". Fall 2 Man ist sich sicher, bei dem betreffenden Unternehmen niemals etwas bestellt zu haben. In diesem Fall gibt es sicher keinen Vertrag - also auch keine Rechtspflicht, sich überhaupt in dieser Sache äußern zu müssen. Schweigen im Rechtsverkehr ist nicht als Zustimmung zu werten. Den Vertragsnachweis muss der "Anbieter" erbringen. Wie denn - wenn es keinen Vertrag gibt. Also hat man hier - je nach Gusto - zwei Möglichkeiten. Entweder man reagiert nicht. Rechtsnachteile können einem daraus in keinem Fall entstehen. Widerspechen müsste man nur dem gerichtlichen Mahnbescheid, der aber ziemlich sicher nicht kommt. Oder man schreibt ein einziges Widerspruchsschreiben, wo man nur schreibt: Die Forderung bestreite ich. Es besteht kein Vertrag mit der Mandantin. Fertig aus. Alles andere ist auch hier nur Beiwerk. |
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| | # 524 | |
| Registriert seit: 17.03.2007
Beiträge: 56
| Zitat:
Das ist Prozeß-Technik. Mein erstes Argument ist: kein Vertrag Mein zweiten, nachgeordnetes Argument ist: Falls die Anbieter diese Hürde überwinden sollten und einen Vertrasgsschluss belegen können, dann geht es um die Übertragung der dann bestehenden Forderung. | |
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| | # 525 |
| Gastposter | So nun habe ich mal eine Frage zu meinen Fall. Kannst ja mal meinen Link dir ansehen und das was ich über die erste Kopie mitgeteilt habe. Es waren zwei Kopien einer Blancovollmacht . Somit auf beiden auch nur eine Unterschrift als Kopie. Das andere steht schon im link. Würden die weiter fordern , könnte ich doch das Inkasso auch anzeigen. So nun wieder zu der Sache hier. Hatten wir das schon mal, dass eine Inkasso die Mandantin nicht mitteilt. Da kommen mir seltsame Gedanken. |
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| | # 526 | ||
| Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 77
| Zitat:
In meinem Fall gibt es also nichts Schriftliches vorab und sofern von dieser Firma ein Anruf erfolgte sind am Telefon höchstens....wirklich allerhöchstens(!) Die Kontodaten bestätigt worden weil der Unmensch auf der anderen Seite der Leitung behauptete, er bräuchte diese Daten um die Kündigung zu bestätigen...nur: welche Kündigung? Ein alter oder demenzkranker Mensch kann das nicht nachvollziehen und sagt einfach ja bzw. gibt die Kontodaten zum angeblichen Abgleich raus. -----Doppelpost zusammengeführt am 18.7.2009 um 21:58:16----- Zitat:
Ich weiß aus dem Schreiben nur noch, das es sich um Gewinnspiele handelt....das war es aber auch.
__________________ Viele Grüße, Conny ![]() ![]() ![]() ---------------------------------- Von Rechtssprechung hab ich keine Ahnung...außer zuhause, da hab ich immer recht. eitsche: HIER dürfen meine Antworten aber nicht als Rechtsberatung gelten, sie geben nur meine Meinung wieder. | ||
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| | # 527 | ||
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 426
| Zitat:
Er ist im Prinzip auch ohne Auftragsbestätigung zunächst einmal gültig. Allerdings muss eine Widerrufsbelehrung in Textform zugestellt werden. Solange es diese Belehrung nicht gegeben hat, kann der Vertrag widerrufen werden. Da aber bei diesen Telefonverkäufen die Widerrufsbelehrung immer erst nach Vertragsschluß zugeht (wie denn auch sonst...), beträgt die Frist immer mindestens 4 Wochen. Sollte die Widerrufsbelehrung, bzw. das, was sich in den Schmierzetteln von "Auftragsbestätigungen" so schimpft, aufgrund grober Formfehler unwirksam sein, ist der Fall so zu behandeln, als habe es niemals eine Belehrung gegeben. => i.d.R. theoretisch unbegrenztes Widerrufsrecht. Zitat:
In 99.5 Prozent dieser Telefon-Klabauter-Verkäufe von Gewinnspielen würde der "Vertrag" schon von Anfang an aufgrund grober Verletzungen der Informationspflichten nichtig sein. Wenn eine "Kündigung" für einen tatsächlich niemals existierenden Vertrag angeboten wird, so ist dies von Anfang an nichtig. Es braucht hierzu nicht einmal die Anfechtung gem. § 123 BGB. Es fehlt von Anfang an eine wirksame Vereinbarung. Schon, wenn das Klabauter-Callcenter sich mit falscher Adresse meldet, liegt hier eine grobe Verletzung der Informationspflichten vor. Der Kunde wird nicht informiert, wer sein Vertragspartner ist. Also: 99.99 % der Klabauterverträge scheitern bereits bezüglich der Wirksamkeit an irgendeinem Punkt. Wenn sie hier noch nicht gescheitert sind, scheitert der verbleibende Rest zu 99.99 % an der fehlenden oder unwirksamen Widerrufsbelehrung. Daher: Widerspruch - hilfsweise Widerruf. Es müsste schon mit dem Teufel und seiner Oma zugehen, wenn der "Anbieter" sich dagegen durchsetzen kann. Vor der Vorlage eines "Gesprächsmitschnitts", wo dann die Betrugstaktik des Callcenters erst so richtig offengelegt würde, werden die sich wohlweislich hüten. Allein, wenn nur schon rauskommt, dass es das Callcenter "in Berlin" gar nicht gibt, sondern dass es in Wirklichkeit in Dusiburg sitzt, darüber wird der Richter "not amused" sein. | ||
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| | # 528 |
| Gastposter | Neue Mahnungen an die Kunden Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt 22.07.2009 Mahnwelle von Proinkasso Verbraucherzentrale warnt vor Inkassobriefen aus Hanau |
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| | # 529 | |
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.148
| Zitat: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt : Mahnwelle von Proinkasso | |
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| | # 531 | |
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.148
| eine weitere Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen http://www.verbraucherzentrale-sachs...nk589091A.html Zitat:
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| | # 532 | ||
| Registriert seit: 17.07.2009 Ort: im kleinsten bundesland
Beiträge: 11
| für den hinweis auf den link. ich habe auch hier im saarland die verbraucherzentrale angerufen und sie meinte, nichts tun. sie würden überrollt von anrufen , von menschen, die alle das gleiche schreiben bekommen hätten. da keiner weiß, wer das ist und warum, worauf diese forderung basiert, soll man nichts unternehmen.auch mein rechtsanwalt hat gelacht und gemeint, ach bist du auch eine von denen, die dieses rundschreiben bekommen haben. laß es liegen, es erledigt sich von alleine. christa51 ![]() Zitat:
danke dir arthus, dein link ist aufgegangen. konnte ihn so lesen, steht das drin , was mir die verbraucherzentrale in saarbrücken gesagt hat und mein rechtsanwalt auch geraten hat. mache garnichts, denn es entbehrt jeglicher grundlage dieses schreiben. nur die rechnen mit der angst der meisten menschen, wenn sie ein schreiben von einem inkassobüro erhalten. schönen abend christa51 ![]() Zitat:
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| | # 533 |
| Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 77
| Ich hab denen ein nettes Briefchen geschickt in denen die Forderung bestritten wird....das sollte "normalerweise" reichen. Es ist aber echt traurig anzusehen wie unsere Welt immer geldgieriger wird und dabei regelrecht über Leichen geht.....solche Subjekte wie z.B. proinkasso zerstören einfach so einen Begriff wie "Berufsehre" oder "Seriösität", es wird nur noch versucht, soviel wie möglich bei sovielen wie möglich abzukassieren.
__________________ Viele Grüße, Conny ![]() ![]() ![]() ---------------------------------- Von Rechtssprechung hab ich keine Ahnung...außer zuhause, da hab ich immer recht. eitsche: HIER dürfen meine Antworten aber nicht als Rechtsberatung gelten, sie geben nur meine Meinung wieder. |
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| | # 534 |
| Registriert seit: 17.07.2009 Ort: im kleinsten bundesland
Beiträge: 11
| hallo conny du sprichst mir aus der seele, gedankenlos, egoistisch, jeder will mehr sein und haben als der andere, die seelenwärme, die menschlichkeit bleibt oftmals auf der strecke. aber frage dich mal, macht man das nicht aus selbst schon mal???? ich habe am eigenen leib erfahren müssen, wir gemein die mitmenschen die sogenannten"freunde" sein können. mein mann und ich haben das einzige richtige gemacht, raus aus unserem leben, tonne auf und rein. es war nicht leicht. aber die menschen, die heute in unserem umfeld sind, die zu uns kommen, mit denen wir noch kontakt pflegen, akzeptieren mich, trotz meiner behinderung. es war verdammt schwer, wenn du menschen, mit denen du jahrelang, ja jahrzehnte zusammen warst, auf einmal dich meiden, als hättest du die pest. aber das ist typisch für unsere zeit. hier passen nur der perfekte mensch, der mensch der geld hat, der was zum vorweisen hat in die gesellschaft. leider, es war mal anders. wünsche dir einen schönen sonntag klasse das mit dem schreiben, aber das werfen die in den mülleimer.deshalb garnicht mehr reagieren, denn einen mahnbescheid beim amtsgericht können die nicht beantragen, auf welcher basis. schönen sonntag dir christa51 |
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| | # 535 |
| Registriert seit: 26.07.2009
Beiträge: 5
| Hallo. Bin auf dieser Seite (kostenlose-artikel.com)gewesen, und bin drauf reingefallen. Habe ausgefüllt und abgeschickt. Das war am 11.6.09. Auf deren Bestätigung hin, worin ich dann erst von den 96 gelesen habe, habe ich gleich eine Email mit der Kündigung zurückgeschickt. Einen Tag später bekam ich die Bestätigung, daß die Kündigung akzeptiert wurde. Sie hätten sich aber die Computer ID gemerkt, für den Fall, daß meine Kinder so was noch mal machen würden. Habe ich auch ausdruckt noch vorliegen. Heute am 26.7.09 bekam ich eine Email von einer Firma proinkasso, daß ich innerhalb von 3 Tagen bezahlen müsse, und zwar Hauptforderung+Mahnkosten+Inkassokosten= insges. 172,21 EUR. Was soll ich tun? Einspruch erheben oder gar nichts? Mein Mann hatte vor einiger Zeit auch mal so einen Fall. Der hat 5 oder 6 Briefe bekommen, den letzten im Sept. 2008, dann nicht mehr. Wäre für eine baldige Hilfestellung sehr dankbar. ![]() MfG |
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| | # 536 |
| Registriert seit: 17.03.2007
Beiträge: 56
| Da steht alles drin: Brieffreundschaft oder nicht - Wie reagieren auf Rechnung und Mahnung? |
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| | # 537 | |
| Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 128
| Zitat:
Wenn ich auf einen Mahnbescheid nicht reagiere, wird mir wahrscheinlich ein Vollstreckungsbescheid zusgestellt. Was habe ich denn davon für prozeßtaktische Vorteile? | |
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| | # 538 | ||
| Registriert seit: 17.03.2007
Beiträge: 56
| Zitat:
Zitat:
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| | # 539 | |
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.148
| Post von der Proinkasso GmbH bekommen? | Rechtmedial - von Rechtsanwalt Marian Härtel Zitat:
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| | # 540 | |
| Gastposter | Betreffs Anzeige wegen Betrug: Technologie- und Gründerzentrum Wolfgang: Im Dienste der Internet-******** | Frankfurter Rundschau - Hanau Zitat:
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| Brief von Proinkasso? (Wichtiger Hinweis zur Datenübermittlung an die SCHUFA) - Apfeltalk | Dieses Thema | Refback | 31.07.2008 15:16 | |
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