| | # 27 | |
| Gastposter | Zitat:
ich bin auch auf das reingefallen und jetzt darf und will mich auch nirgnds mehr anmelden denn ich hab diese AGB s such überflogen also nicht gelesen und man weiß nie ob dch noch irgendwo ein kleines sternchen ist wo drinne steht das man aber erst das und das zahlen muss wenn du sehen willst dass ich auch ne rechnung von 136 euro bekommen kannst dich ja melden christina_ens(at)web.de lg christina (gast) keine mail-addys in klarschrift | |
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| | # 28 |
| Gastposter | so leute noch was gefubnden ^^ §312e im BGB da heistes dasmer die agb´s usw in einer form speichern können soll... usw aber man kann sie selbst bei der anmeldung nicht direkt ausdrucken weder nach der anmeldung nochmal anschauen und vergewissern was drinne stand (zb wemmer nach 7 tagen vergessen hat bis wann amn sich abmelden muss http://www.spacesms.ch/index1.php?cat=agb |
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| | # 29 |
| Gastposter | und noch was ^^ bei den teilnamebedingungen steht das ich mich auf spacesms.de angemeldet hat XD aber dabei habsch mich auf spacesms.ch angemeldet ![]() http://www.spacesms.ch/index1.php?cat=3 (im kleingedruckten) |
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| | # 31 | |
| Moderator Registriert seit: 03.02.2006
Beiträge: 1.512
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| | # 32 |
| Gastposter | Wenn jemand noch zweifel hat braucht er ja nur aug google spacesms eingeben und die ersten paar seiten sind alles foren mit beschwerden lol des baut dann vertrauen auf dass ma sich kei sorgen machen sollt und mei dad hat a gsagt abwarten und nich zahln erst wenn son gelber brief kommt dann sollt ma vll n anwalt nehmen^^ |
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| | # 34 | |
| Moderator Registriert seit: 03.02.2006
Beiträge: 1.512
| Zitat:
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| | # 35 |
| Registriert seit: 08.06.2006
Beiträge: 6
| Hey! Habe mich auch, unwissentlich für das Abo bei Spacesms.ch angemeldet! Da ich nich wusste was los war, habe ich erstmal ne Email geschickt! Nach 2 Wochen die Antwort: Guten Tag XXX wir erachten es als sehr schade, dass Sie Ihre Vertragspflichten abstreiten oder Ihre aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen nicht nachkommen möchten. Sie haben sich am 23.04.2006 bei www.spacesms.ch angemeldet. Auf unserer Internetseite bestätigen Sie, die AGB und Fußzeile gelesen und genehmigt zu haben. Dort geht eindeutig hervor, dass Sie in ein kostenpflichtiges Abonnement übergehen, wenn keine Kündigung innerhalb der gesetzlichen 14-tägigen Kündigungsfrist stattfindet. Auf Ihr gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht haben wir Sie extra laut §312d BGB hingewiesen. Somit kommunizieren wir auf dieser Seite eindeutig die daraus resultierenden Vertragsverpflichtungen. Da Sie innerhalb Ihrer 14-tägigen Widerrufsfrist nicht von Ihrem Widerruf gebrauch gemacht haben, haben wir Ihren SpaceSMS.ch Zugang ( gemäß unserer AGB ) in ein Abonnement umgewandelt. Dieses Abonnement läuft 24 Monate und kostet 8 Euro pro Monat. Die Bezahlung erfolgt jeweils 12 Monate im voraus. Als Gegenwert erhalten Sie jeden Monat 100 SMS Nachrichten gutgeschrieben. Somit über die gesamte Vertragslaufzeit 2.400 SMS Nachrichten. Um ausschließen zu können, dass sich eine dritte Person mit Ihren Daten anmeldet, haben wir diverse Sicherheits-Checks eingebaut. Dies sind eindeutige Beweise, welche wir im Streitfall zu Gunsten unserer Argumentation nutzen werden. Wir haben Ihnen am 23.04.2006 an Ihre Mobilfunknummer XXX einen Aktivierungscode gesendet. Diesen haben Sie daraufhin auf unserer Internetseite eingegeben und bestätigt. Somit ist klar, dass nur Sie diese Anmeldung bei SpaceSMS.ch ausgeführt haben. Zudem haben wir Ihnen per E-Mail an XXX@gmx.de einen Aktivierungscode gesendet. Dieser wurde ebenfalls am 23.04.2006 bestätigt. Als letzte Sicherheitsinstanz haben wir Ihre IP Adresse gespeichert, welche Sie bei der Anmeldung zu SpaceSMS.ch verwendet haben. Das war die XXX Als Geburtsdatum haben Sie folgendes Datum angegeben: 14.04.1986 Sollte sich heraus stellen, dass Sie ein falsches Geburtsdatum eingegeben haben, so müssen wir von vorsätzlichem Betrug ausgehen. In diesem Fall wollten Sie sich als minderjährige Person einer Leistung erschleichen, welche Ihnen nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. In diesem Fall behalten wir uns unabhängig von der Forderung die Erstattung einer Strafanzeige vor. Somit lässt sich zusammenfassend sagen, dass die von uns gestellte Rechnung absolut berechtigt ist und auch von Ihnen als existent anzusehen ist. Sollten Sie innerhalb von 3 Tagen Ihre Rechnung bezahlen, so gewähren wir Ihnen einen Rabatt von 10,- Euro. Mit freundlichen Grüßen, Atrabo AG Kundenbetreuung __________________________________________________ _______________ Werde das, aber wie empfohlen aussitzen, oder?! |
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| | # 36 | |
| Moderator Registriert seit: 03.02.2006
Beiträge: 1.512
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| | # 37 |
| Gastposter | [QUOTE=Smarp]Hey! Habe mich auch, unwissentlich für das Abo bei Spacesms.ch angemeldet! Da ich nich wusste was los war, habe ich erstmal ne Email geschickt! Nach 2 Wochen die Antwort: Guten Tag XXX wir erachten es als sehr schade, dass Sie Ihre Vertragspflichten abstreiten oder Ihre aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen nicht nachkommen möchten. Sie haben sich am 23.04.2006 bei w*w.spacesms.ch angemeldet. Auf unserer Internetseite bestätigen Sie, die AGB und Fußzeile gelesen und genehmigt zu haben. Dort geht eindeutig hervor, dass Sie in ein kostenpflichtiges Abonnement übergehen, wenn keine Kündigung innerhalb der gesetzlichen 14-tägigen Kündigungsfrist.......blalbalblablalbalbla LOOOOL des aller selbe hab ich auch bekommen !!!! Da sieht ma mal das des wahrscheinlich allesn Computer macht lol Ich werd ned bezahlen ! Edit: Bitte die Domainnamen nicht ausschreiben, sonst wird das Google-Ranking der entsprechenden Seite erhöht. |
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| | # 38 |
| Gastposter | zum beitrag nr. 35: den selben schei** hab ich von smscase auch gekriegt....die haben wohl nur die rechner umgestellt....haaha.....diese *****......die können mir gar nix außer mich ********!!!!! mann, wie gern hätt ich nen Anruf von so nem Inkasso kaspar...... paar Wörter zensiert |
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| | # 39 | |
| Gastposter | Zitat:
naja die inkassoleute können dir ja garnix ^^... wennse dein grundstück betretten verklagste wegen hausfriedensbruch ^^... und die prüfen au ganet nach ob den das geld zusteht oder net XD | |
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| | # 40 | |
| Gastposter | Zitat:
naja viellei kammer den dann wegen willkür verklagen ^^... also nix gleichberechtigung ^^ | |
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