Spacesms.** - Atrabo AG als Betreiber

Alt 06.06.2006, 18:35   # 21
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Als Wucher bezeichnet man das Verlangen des Anbieters einer Leistung nach einer deutlich überhöhten Gegenleistung in Ausnutzung eines Ungleichgewichts in der Freiheit der objektiven Willensentscheidung.

In Deutschland ist Wucher ein im Absatz 2 des § 138 BGB besonders geregelter Unterfall des sittenwidrigen Rechtsgeschäfts.

§ 138 BGB
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Wann Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen, ist einer umfassenden Würdigung des Einzelfalls zu entnehmen.

Eine Zwangslage liegt vor, wenn dem Opfer des Wuchergeschäfts das Eingehen dieses Geschäfts als das kleinere Übel erscheint. (Beispiel: Um eine fällige Geldschuld zu begleichen, nimmt jemand bei einer Privatperson einen Kredit auf, der mit 10 Prozent pro Tag verzinslich ist).

Unerfahrenheit ist ein Mangel an Lebens- oder Geschäftserfahrung. (Beispiel: Ein frisch zugewanderter Green Card-Besitzer lässt sich darauf ein, für eine kleine Einzimmerwohnung 2.000 € pro Monat zu bezahlen, weil er mit den Preisen nicht vertraut ist.)

Ein Mangel an Urteilsvermögen besteht, wenn jemandem in erheblichem Maße die Fähigkeit fehlt, sich bei rechtsgeschäftlichem Handeln von vernünftigen Beweggründen leiten zu lassen oder das Äquivalenzverhältnis der beiderseitigen Leistungen richtig zu bewerten. (Beispiel: Mit einer Person geringer Intelligenz wird ein für sie eindeutig nachteiliger komplizierter Versicherungsvertrag geschlossen.)

Unter erheblicher Willensschwäche ist eine verminderte Widerstandsfähigkeit zu verstehen (zum Beispiel: Drogenabhängigkeit, wie z.B. Alkoholismus.)

Ausbeuten ist das bewusste Ausnutzen der gegebenen schlechten Situation des Bewucherten; es ist Vorsatz erforderlich.

Wucher ist in Deutschland unter Strafe gestellt. § 291 StGB sieht für das Vergehen des Wuchers Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor, in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.








wenns zum prozess kommt nehmt das und nen paar friends die euch als dumm abstempeln ^^ oder eure eltern wenner gerade 18 seit oder so die sagen das sie sonst alles für dichgemacht haben und du noch eigentlich nie nen richtigen vertrag gemacht hast
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Alt 06.06.2006, 18:36   # 22
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hallo,
ich hab mich vor einer woche bei spacesms angemeldet,ergo kann ich mich noch abmelden.nun wollt ich fragen was ich die email alles reinschreiben muss. reichts wenn ich schreib das ich den testzugang kündigen möchte oder muss ich noch andere angaben machen?würd mich freuen wenn mir schnell jemand einen rat geben könnte sonst krieg ich nachher auch noch rechnungen und mahnungen danke im vorraus
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Alt 06.06.2006, 18:40   # 23
starlight
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Zitat:
Zitat von Unregistriert
hallo,
ich hab mich vor einer woche bei spacesms angemeldet,ergo kann ich mich noch abmelden.nun wollt ich fragen was ich die email alles reinschreiben muss. reichts wenn ich schreib das ich den testzugang kündigen möchte oder muss ich noch andere angaben machen?würd mich freuen wenn mir schnell jemand einen rat geben könnte sonst krieg ich nachher auch noch rechnungen und mahnungen danke im vorraus

Zitat:
Hiermit widerrufe ich fristgemäß, das am blableblub-tag geschlossene Test-Abo ..Mfg...
das reicht als widerruf...wobei ich net sicher bin, obs nich sicherer per post ist ...würd sagen, wenn du heute widerrufst und innerhalb der nächsten drei-vier tage keine antwort bekommst ist der postweg sicherer
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Alt 06.06.2006, 18:41   # 24
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ok danke hoffentlich kommich da noch raus
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Alt 06.06.2006, 18:56   # 25
starlight
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Zitat:
Zitat von Unregistriert
ok danke hoffentlich kommich da noch raus
du hast nichts zu befürchten...ist ja rechtzeitig
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Alt 06.06.2006, 20:26   # 26
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Also noch mal ne konkrete frage haltet ihr es für sinvoll etz einfach zu warten und nix zu zahlen oder sollt ich den schadensersatz von 72 euro zahln und ne ausweikopie schicken da ich ja minderjährig bin?????
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Alt 06.06.2006, 21:03   # 27
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Zitat:
Zitat von jack_wailer
wenn ihr fragen hat oder ähnliches dann :

Jack_wailer(at)gmx.de

und wenn unsere GÄSTE die Meinen das sie 136€ bezahlen sollen und ZU feige sind sich im forum zumelden/die rechung uns zu zeigen...
dann muss auch mal darüber nach denken ob sie vielleicht zu ******** gehören weil ich hab im goolge spacesms eingegeben und mehr als 120 anzeigen gefunden...

MFG Jack W.

keine mail-addys in klarschrift

ich bin auch auf das reingefallen und jetzt darf und will mich auch nirgnds mehr anmelden denn ich hab diese AGB s such überflogen also nicht gelesen und man weiß nie ob dch noch irgendwo ein kleines sternchen ist wo drinne steht das man aber erst das und das zahlen muss wenn du sehen willst dass ich auch ne rechnung von 136 euro bekommen kannst dich ja melden christina_ens(at)web.de lg christina (gast)

keine mail-addys in klarschrift
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Alt 07.06.2006, 14:29   # 28
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so leute noch was gefubnden ^^

§312e im BGB
da heistes dasmer die agb´s usw in einer form speichern können soll... usw aber man kann sie selbst bei der anmeldung nicht direkt ausdrucken weder nach der anmeldung nochmal anschauen und vergewissern was drinne stand (zb wemmer nach 7 tagen vergessen hat bis wann amn sich abmelden muss

http://www.spacesms.ch/index1.php?cat=agb
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Alt 07.06.2006, 14:31   # 29
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und noch was ^^

bei den teilnamebedingungen steht das ich mich auf spacesms.de angemeldet hat XD aber dabei habsch mich auf spacesms.ch angemeldet

http://www.spacesms.ch/index1.php?cat=3 (im kleingedruckten)
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Alt 07.06.2006, 16:58   # 30
Moin no145520
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Ich hab mich auch da angemeldet und wollte jetzt wissen was bei euch am Ende rausgekommen ist. Ist wirklich jetzt jemand vor Gericht gekommen oder am Ende nicht zahlen musste?

mfg

Moin

PS: Schreibt schnell zurück!!!
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Alt 07.06.2006, 17:00   # 31
starlight
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Beiträge: 1.512
Zitat:
Zitat von Moin no145520
Ich hab mich auch da angemeldet und wollte jetzt wissen was bei euch am Ende rausgekommen ist. Ist wirklich jetzt jemand vor Gericht gekommen oder am Ende nicht zahlen musste?

mfg

Moin

PS: Schreibt schnell zurück!!!
definitiv ist noch nie etwas über ein gerichtsverfahren in dem bereich bekannt geworden!
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Alt 07.06.2006, 23:04   # 32
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Wenn jemand noch zweifel hat braucht er ja nur aug google spacesms eingeben und die ersten paar seiten sind alles foren mit beschwerden lol des baut dann vertrauen auf dass ma sich kei sorgen machen sollt und mei dad hat a gsagt abwarten und nich zahln erst wenn son gelber brief kommt dann sollt ma vll n anwalt nehmen^^
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Alt 08.06.2006, 01:34   # 33
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Zitat:
Zitat von starlight26
definitiv ist noch nie etwas über ein gerichtsverfahren in dem bereich bekannt geworden!


jop so schauts aus ^^... und wieviele leute wollen die da verklagen?? tausende?? XD.. da wird den ihr anwalt sich aber freuen
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Alt 08.06.2006, 11:49   # 34
starlight
Moderator
 
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Beiträge: 1.512
Zitat:
Zitat von Unregistriert
jop so schauts aus ^^... und wieviele leute wollen die da verklagen?? tausende?? XD.. da wird den ihr anwalt sich aber freuen
nuja, letztendlich muss er nur einen verklagen..sieh es mal so...wenn er einmal gewinnt, würden wahrscheinlich alle andren freiwillig zahlen..verliert er allerdings, kann er nur noch auswandern...die chancen stehen 50 zu 50...und solange noch leute zahlen, warum dann üerhaupt nen risiko eingehen?
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Alt 08.06.2006, 16:03   # 35
Smarp
 
Registriert seit: 08.06.2006
Beiträge: 6
Hey!
Habe mich auch, unwissentlich für das Abo bei Spacesms.ch angemeldet!
Da ich nich wusste was los war, habe ich erstmal ne Email geschickt!

Nach 2 Wochen die Antwort:

Guten Tag XXX

wir erachten es als sehr schade, dass Sie Ihre Vertragspflichten abstreiten oder Ihre aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen nicht nachkommen möchten.

Sie haben sich am 23.04.2006 bei www.spacesms.ch angemeldet.

Auf unserer Internetseite bestätigen Sie, die AGB und Fußzeile gelesen und genehmigt zu haben. Dort geht eindeutig hervor, dass Sie in ein kostenpflichtiges Abonnement übergehen, wenn keine Kündigung innerhalb der gesetzlichen 14-tägigen Kündigungsfrist stattfindet.

Auf Ihr gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht haben wir Sie extra laut §312d BGB hingewiesen. Somit kommunizieren wir auf dieser Seite eindeutig die daraus resultierenden Vertragsverpflichtungen.

Da Sie innerhalb Ihrer 14-tägigen Widerrufsfrist nicht von Ihrem Widerruf gebrauch gemacht haben, haben wir Ihren SpaceSMS.ch Zugang ( gemäß unserer AGB ) in ein Abonnement umgewandelt. Dieses Abonnement läuft 24
Monate und kostet 8 Euro pro Monat. Die Bezahlung erfolgt jeweils 12 Monate im voraus.

Als Gegenwert erhalten Sie jeden Monat 100 SMS Nachrichten gutgeschrieben. Somit über die gesamte Vertragslaufzeit 2.400 SMS Nachrichten.

Um ausschließen zu können, dass sich eine dritte Person mit Ihren Daten anmeldet, haben wir diverse „Sicherheits-Checks“ eingebaut. Dies sind eindeutige Beweise, welche wir im Streitfall zu Gunsten unserer Argumentation nutzen werden.

Wir haben Ihnen am 23.04.2006 an Ihre Mobilfunknummer XXX einen Aktivierungscode gesendet. Diesen haben Sie daraufhin auf unserer Internetseite eingegeben und bestätigt. Somit ist klar, dass nur Sie diese Anmeldung bei SpaceSMS.ch ausgeführt haben.

Zudem haben wir Ihnen per E-Mail an XXX@gmx.de einen Aktivierungscode gesendet. Dieser wurde ebenfalls am 23.04.2006 bestätigt.

Als letzte Sicherheitsinstanz haben wir Ihre IP Adresse gespeichert, welche Sie bei der Anmeldung zu SpaceSMS.ch verwendet haben. Das war die XXX

Als Geburtsdatum haben Sie folgendes Datum angegeben: 14.04.1986
Sollte sich heraus stellen, dass Sie ein falsches Geburtsdatum eingegeben haben, so müssen wir von vorsätzlichem Betrug ausgehen. In diesem Fall wollten Sie sich als minderjährige Person einer Leistung erschleichen, welche Ihnen nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. In diesem Fall behalten wir uns unabhängig von der Forderung die Erstattung einer Strafanzeige vor.

Somit lässt sich zusammenfassend sagen, dass die von uns gestellte Rechnung absolut berechtigt ist und auch von Ihnen als existent anzusehen ist.

Sollten Sie innerhalb von 3 Tagen Ihre Rechnung bezahlen, so gewähren wir Ihnen einen Rabatt von 10,- Euro.
Mit freundlichen Grüßen,

Atrabo AG

Kundenbetreuung
__________________________________________________ _______________

Werde das, aber wie empfohlen aussitzen, oder?!
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Alt 08.06.2006, 16:13   # 36
starlight
Moderator
 
Registriert seit: 03.02.2006
Beiträge: 1.512
Zitat:
Sollten Sie innerhalb von 3 Tagen Ihre Rechnung bezahlen, so gewähren wir Ihnen einen Rabatt von 10,- Euro.
schon dieser satz zeigt doch, was du tun musst, oder?? die versuchen es auf allen wegen...und wenn ich sicher wäre, das ich anspruch auf das geld hätte, würde ich dich vor gericht zerren und dir keinen cent rabatt geben
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Alt 08.06.2006, 20:12   # 37
Unglück
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[QUOTE=Smarp]Hey!
Habe mich auch, unwissentlich für das Abo bei Spacesms.ch angemeldet!
Da ich nich wusste was los war, habe ich erstmal ne Email geschickt!

Nach 2 Wochen die Antwort:

Guten Tag XXX

wir erachten es als sehr schade, dass Sie Ihre Vertragspflichten abstreiten oder Ihre aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen nicht nachkommen möchten.

Sie haben sich am 23.04.2006 bei w*w.spacesms.ch angemeldet.

Auf unserer Internetseite bestätigen Sie, die AGB und Fußzeile gelesen und genehmigt zu haben. Dort geht eindeutig hervor, dass Sie in ein kostenpflichtiges Abonnement übergehen, wenn keine Kündigung innerhalb der gesetzlichen 14-tägigen Kündigungsfrist.......blalbalblablalbalbla

LOOOOL des aller selbe hab ich auch bekommen !!!! Da sieht ma mal das des wahrscheinlich allesn Computer macht lol

Ich werd ned bezahlen !

Edit: Bitte die Domainnamen nicht ausschreiben, sonst wird das Google-Ranking der entsprechenden Seite erhöht.
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Alt 08.06.2006, 20:57   # 38
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zum beitrag nr. 35:

den selben schei** hab ich von smscase auch gekriegt....die haben wohl nur die rechner umgestellt....haaha.....diese *****......die können mir gar nix außer mich ********!!!!!

mann, wie gern hätt ich nen Anruf von so nem Inkasso kaspar......

paar Wörter zensiert
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Alt 09.06.2006, 00:17   # 39
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Zitat:
Zitat von Unregistriert
zum beitrag nr. 35:

den selben scheiß hab ich von smscase auch gekriegt....die haben wohl nur die rechner umgestellt....haaha.....diese deppen......die können mir gar nix außer mich kreuzweise!!!!!

mann, wie gern hätt ich nen Anruf von so nem Inkasso kaspar......

naja die inkassoleute können dir ja garnix ^^... wennse dein grundstück betretten verklagste wegen hausfriedensbruch ^^... und die prüfen au ganet nach ob den das geld zusteht oder net XD
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Alt 09.06.2006, 12:14   # 40
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Zitat:
Zitat von starlight26
nuja, letztendlich muss er nur einen verklagen..sieh es mal so...wenn er einmal gewinnt, würden wahrscheinlich alle andren freiwillig zahlen..verliert er allerdings, kann er nur noch auswandern...die chancen stehen 50 zu 50...und solange noch leute zahlen, warum dann üerhaupt nen risiko eingehen?

naja viellei kammer den dann wegen willkür verklagen ^^... also nix gleichberechtigung ^^
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Alt 29.05.2012, 04:23 # --
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