Sammelstelle: Aktion gegen sim***.de

Alt 31.08.2006, 02:00   # 601
Kung-Fu-Tse
 
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Zitat:
Zitat von reingefallen
Hallo! Ich bin auch naiv auf solch eine Aktion reingefallen, allerdings von der Firma xentria AG:
Boesch 63
6331 Huenenberg
Schweiz
Geschäftsführer: Stefano Szabo
Email: service@1sms.ch
Telefon: 0042 366 390 3900
Telefax: 0042 366 390 3990


plötzlich bekam ich eine Rechnung vi e-mail von denen, ohne eine Widerrufsbelehrung vorher bekommen zu haben. Ich wusste nicht, dass ich mit einer blossen Registrierung, einen Vertrag eingehe. Ich habe nun schon das zweite mal via e-mail widerrufen, da ich auch bereits zwei Rechnungen bekommen habe. Auch telefonisch wollte ich mich melden, aber die Nummer existiert nicht. Ausserdem haben die meine zwei mails ignoriert und heute habe ich diese Antwort von ihnen bekommen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir konnten Sie leider nicht in der Datenbank finden.
Eventuell wurden die
Anmeldedaten
durch einen Fehler nicht übertragen. Teilen Sie uns bitte
mit, mit welchen
Daten Sie sich angemeldet haben. Schicken Sie uns bitte die
Anmeldebestätigung
zu, sofern Sie eine erhalten haben sollten.

------------------------------------
Mit freundlichen Grüßen
Ihr 1sms.ch Support Team



So, also bin ich wohl nicht mehr in ihrer Datenbank drin, also mache ich am besten auch gar nichts mehr, oder? Hat jemand mit dieser Firma auch Erfahrungen gemacht?
Danke für jeden Tipp!!!

Hallo reingfallen und an ALLE anderen

wenn diese Leute euch am Telefn bedrohen (am besten Ihrhabt einen Zeugen, der das Telefonat mithört oder gar mitschneiden) könnt Ihr diese Leute aneigen wegen "Bedrohung":

Strafgesetzbuch (StGB):

StGB § 241 Bedrohung
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.


oder wenn die euch gar am Telefon oder via E-Mail oder Brief erpressen (Nachweis oder Beweis von euch erforderlich -Beweiskraft-):

Strafgesetzbuch (StGB):

StGB § 253 Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.


Ich hoffe ich kann Dir und anderen damit weiterhelfen.
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Alt 08.09.2006, 13:34   # 602
King W.
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Wird gleich wieder eröffnet, wenn der Spam gelöscht ist.

So, fertig.
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Alt 08.09.2006, 14:08   # 603
pittiplatsch
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Zitat:
Zitat von King W.
Wird gleich wieder eröffnet, wenn der Spam gelöscht ist.

So, fertig.
an die Moderatoren und Admin's für ihre unermüdliche Arbeit

ES gibt (nix) NEUES aus dem Hause B. in Kalletal (dies war ein Link)
Pro Invent schreibt wieder Zahlungsaufforderung(en)

Einen Auszug meiner -nun doch verfassten - Reaktion für alle:
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Posteingang vom 08.09.2006 erhielt ich Ihr Schreiben mit Az.: 0815/4711.
Wie ich Ihnen bereits mit Mail vom XX.06.2006 (siehe Anhang) mitteilte, werde ich die Forderung nicht begleichen.
Die Gründe standen bereits im vorhergehenden Schreiben - ich werde sie hier nicht nochmal wiederholen!

Zu Ihrer Feststellung; "Leider ist hier jedoch bis heute weder ein Zahlungseingang feststellbar, noch haben Sie uns einen Grund hierfür genannt." kann ich nur sarkastisch bemerken: "Wer lesen kann und seine EMail-Einstellungen in Ordnung hat - ist klar im Vorteil!"

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an die Fa. Verimount - Zweigniederlassung Wien - oder lesen in den entsprechenden Foren im Internet nach.

Im Übrigen übergebe ich den gesamten Vorgang nunmehr meinem "Anwalt des Vertrauens" - von dem Sie dann zu gegebener Zeit - spätestens nach weiteren Versuchen die bestrittene Forderung einzutreiben - hören und lesen werden.

Auch diese Mail geht vorsorglich wieder an den Auftraggeber simsen.de - niemand soll sagen, ich reagiere nicht!

Desweiteren können Sie sich jegliche Schritte sparen, die mit Kosten für Sie oder den Auftraggeber verbunden sind, sofern es sich nicht um den gerichtlichen Mahnbescheid handelt!

In freudiger Erwartung eines "gelben Umschlags" vom zuständigen Amtsgericht verbleibe ich

- ohne freundliche Grüße -

pittiplatsch72
@King W. und die anderen Mod's / Admin's
Auch wenn die Damen und Herren in Wien und Kalletal/Herford mit diesem Posting 1+1 zu meiner Person zusammenrechnen können - sofern keine anderen Gründe dagegen sprechen - lasst es bitte drin.
Bei den Namen SUMSUM, Verimount FZE LLC, Frank B. und Kalletal wird mir immer :miristsc: --> :baeh:

Deshalb für alle:
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Alt 08.09.2006, 17:15   # 604
pittiplatsch
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Zitat:
Zitat von pittiplatsch72
ES gibt (nix) NEUES aus dem Hause B. in Kalletal (dies war ein Link)
Pro Invent schreibt wieder Zahlungsaufforderung(en)

Einen Auszug meiner -nun doch verfassten - Reaktion ...
und der Automat in Wien antwortet auch gleich: :vogel:
Zitat:
Sehr geehrter Kunde,

Ihr Fall wurde an unser Inkassobüro weitergeleitet, da Sie die offene Forderung nicht beglichen haben. Bitte wenden Sie sich an das Inkassobüro in Kalletal.

Pr* Inv*nt B*ll*ng C*nt*r
Auf d*r R*tt 16
D - 32689 K*ll*t*l
Tel.: 0180 und weitere Ziffern
Tel. Österreich & Schweiz: (0049) 180 auch weitere Ziffern
Fax: (0049) 5221 - 'ne Faxnummer
Email: inf*@p*-b*ll*ng-c*nt*r.d*

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Simen.de Team

PS: Senden Sie bitte immer den gesamten Mailverkehr mit.
:fressmei:

Im Übrigen, die Geschichte mit dem "EMail-Einschreiben" --> "Was ist ein Beweis?" funktioniert tadellos: :devil3:
Zitat:
Das folgende WEB.DE E-Mail Einschreiben wurde soeben vom Empfänger supp*rt@sims*n.de abgeholt:

Von: *.*@***.de
An: Inf*@p*-b*ll*ng-c*nt*r.d*, supp*rt@s*msen.de
Cc: inf*@*ds-h*rf*rd.de
Bcc: hier standen natürlich auch noch Mail-addy's
Datum: 08.09.2006 - 13:51:08 Uhr
Betreff: FW: Vertrag bei Simsen.de
Abholfrist: 08.10.2006 - 13:51:09 Uhr

Vielen Dank & weiterhin viel Spaß wünscht Ihnen
Ihr WEB.DE Team

Hinweis:
Dies ist eine automatisch generierte Nachricht. Bitte antworten Sie nicht auf die Absender-Adresse dieser E-Mail.
kritische und (fremde) personenbezogene Daten wurden durch * ersetzt - Auf zur nächsten Runde

Nachtrag:
Zitat:
Betreff: FW: Vertrag bei Simsen.de
Abholfrist: 08.10.2006 - 13:51:09 Uhr
Spätestens dann läuft auch die Zeit für den Trapper ab
Wenn er seine Post nicht haben möchte - liegt das nicht an mir!
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Alt 10.09.2006, 11:33   # 605
Kolle23
 
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Zitat:
Zitat von flower
woher haben die den deine telenr.?hast du dich da wirklich angemeldet?!
Hi.

ja, ich habe mich da wirklich mal angemeldet und weiß auch nicht woher die meine Telefonnr. haben. Die schnüffeln doch überall rum um an Adressen oder Telenr. ran zu kommen.

Jetzt ist schon seit 3 Wochen ruhe aber ich schätze mal die werden das zu einem Anwalt weiter geleitet haben. Na ja, mal abwarten was kommt.

MfG

Kolle23
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Alt 11.09.2006, 16:58   # 606
pittiplatsch
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Zitat:
Zitat von pittiplatsch72
Nachtrag: Spätestens dann läuft auch die Zeit für den Trapper ab
Wenn er seine Post nicht haben möchte - liegt das nicht an mir!
Meine freundliche EMail an das Haus des Trappers (hier zu IDS) kam im übrigen inzwischen auch an:
Zitat:
11.09.06 07:55:02 Uhr
Das folgende WEB.DE E-Mail Einschreiben wurde soeben vom Empfänger inf*@*ds-h*rf*rd.de abgeholt:

Von: *.*@***.de
An: Inf*@p*-b*ll*ng-c*nt*r.d*, supp*rt@s*msen.de
Cc: inf*@*ds-h*rf*rd.de
Bcc: hier standen natürlich auch noch Mail-addy's
Datum: 08.09.2006 - 13:51:08 Uhr
Betreff: FW: Vertrag bei Simsen.de
Abholfrist: 08.10.2006 - 13:51:09 Uhr

Vielen Dank & weiterhin viel Spaß wünscht Ihnen
Ihr WEB.DE Team

Hinweis:
Dies ist eine automatisch generierte Nachricht. Bitte antworten Sie nicht auf die Absender-Adresse dieser E-Mail.
Die Geschichte mit dem "EMail-Einschreiben" --> "Was ist ein Beweis?" funktioniert damit tadellos! :devil3:
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Alt 19.09.2006, 20:50   # 607
pittiplatsch
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Unter diesen Bedingungen doch wieder
Bitte Mod's es bringt wohl nichts.

Wenn jemand wichtige neue Nachrichten von SUMSUM oder
dem Trapper aus dem Kalletal hat
- kann er sich ja direkt an die Mod's wenden
dann wird der Thread sicher wieder kurzzeitig geöffnet:

Ich finde in den Verbraucherschutz-Threads zum :miristsc:
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Alt 23.09.2006, 22:08   # 608
King W.
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Wegen Spam vorübergehend geschlossen.
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Alt 27.12.2006, 18:39   # 609
pittiplatsch
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Zitat:
Zitat von King W. Beitrag anzeigen
Wegen Spam vorübergehend geschlossen.
wurde erfolgreich beseitigt und hat jetzt Schwierigkeiten hier zu posten

Deshalb Thread wieder geöffnet!
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Alt 03.01.2007, 02:01   # 610
tunesianbozz1
 
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Beiträge: 24
geltet dieser thread auch für 123simsen.com, weil ich habe nämlich mit denen probleme und die ab*o****seiten (123simsen.com & simsen.de) sind in etwa gleich aufgebaut ????

* aus rechtlichen Gründen geändert
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Alt 03.01.2007, 02:34   # 611
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von tunesianbozz1 Beitrag anzeigen
geltet dieser thread auch für 123simsen.com, weil ich habe nämlich mit denen probleme und die ab*o****seiten (123simsen.com & simsen.de) sind in etwa gleich aufgebaut ????
Oh man !!! Du bist echt ne harte Nuss.Was willst du denn jetzt hier noch für Antworten haben. Wir haben dir doch schon auf der Seite von 123simsen.com alles mitgeteilt . Auch über PN wurde dir von Usern Auskunft gegeben. Ich habe dir den Link gegeben, damit du sehen kannst ,wo ich reingefallen bin.
Wie du sehen kannst ,spielt sich hier seit Mitte September nichts mehr ab. Also gehe bitte wieder zurück auf die Seite von 123simsen.com, Noch besser wäre es ,du nimmst die Ratschläge an und dann ist es gut.
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Alt 31.01.2007, 14:29   # 612
Bridget1705
 
Registriert seit: 31.01.2007
Beiträge: 3
hallo,
ich bin durch meine Internetrecherche über die Ab*o****firma "Quartex Limited U.K." an diese Seite geraten.
Meine im November noch 16 jährige Tochter hat angeblich bei obiger Firma, bzw. auf der Internetseite w*w.prismasms.de eine Anmeldung mit ihrem Handy (Nr. war denen bekannt)vorgenommen.
Es ging um kostenlose SMS, mit einem leider vesteckten Jahresvertrag, im Voraus zu bezahlen (106,56 Euro für 111 SMS im Monat).
Vor 2 Wochen bekam meine Tochter eine Rechnung, bzw. Erinnerung über 106,56 Euro, da sie angeblich auf die e-Mailrechnung nicht reagiert hätte.
Ich habe dann entsprechend per Übergabe-Einschreiben reagiert. Dass sich meine Tochter nicht erinnern könne und von einem bindenden Vertrag über 1 Jahr mit diesen Kosten nichts wüßte. Ich habe ferner auf ihre Minderjährigkeit hingewiesen u. dass sie somit sowieso nur eingeschränkt geschäftsfähig wäre. Ferner habe ich mit einer Strafanzeige bei der Polizei gedroht.
2 Tage später kam ein sehr böser Anruf eines Mitarbeiters mit Drohungen und dann hat er einfach aufgelegt. Heute kam von der el-Inkasso, mit Sitz in Hannover eine Zahlungsaufforerung von nunmehr 142,40 Euro.
Was kann ich jetzt tun? Hat jemand evtl. einen Musterbrief?
Vielen Dank, Bridget

* aus rechtlichen Gründen geändert, bitte die Forenregeln beachten.
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Alt 31.01.2007, 15:12   # 613
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Bridget1705 Beitrag anzeigen
hallo,
ich bin durch meine Internetrecherche über die Ab*o****firma "Quartex Limited U.K." an diese Seite geraten.
Meine im November noch 16 jährige Tochter hat angeblich bei obiger Firma, bzw. auf der Internetseite w*w.prismasms.de eine Anmeldung mit ihrem Handy (Nr. war denen bekannt)vorgenommen.
Es ging um kostenlose SMS, mit einem leider vesteckten Jahresvertrag, im Voraus zu bezahlen (106,56 Euro für 111 SMS im Monat).
Vor 2 Wochen bekam meine Tochter eine Rechnung, bzw. Erinnerung über 106,56 Euro, da sie angeblich auf die e-Mailrechnung nicht reagiert hätte.
Ich habe dann entsprechend per Übergabe-Einschreiben reagiert. Dass sich meine Tochter nicht erinnern könne und von einem bindenden Vertrag über 1 Jahr mit diesen Kosten nichts wüßte. Ich habe ferner auf ihre Minderjährigkeit hingewiesen u. dass sie somit sowieso nur eingeschränkt geschäftsfähig wäre. Ferner habe ich mit einer Strafanzeige bei der Polizei gedroht.
2 Tage später kam ein sehr böser Anruf eines Mitarbeiters mit Drohungen und dann hat er einfach aufgelegt. Heute kam von der el-Inkasso, mit Sitz in Hannover eine Zahlungsaufforerung von nunmehr 142,40 Euro.
Was kann ich jetzt tun? Hat jemand evtl. einen Musterbrief?
Vielen Dank, Bridget
Lese dir mal durch was die Verbraucherzentrale darüber schreibt.
Verträge mit Minderjährigen - gültig oder nicht gültig?
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Alt 31.01.2007, 15:13   # 614
Kung-Fu-Tse
 
Benutzerbild von Kung-Fu-Tse
 
Registriert seit: 15.05.2006
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe | Frankfurt am Main | München
Beiträge: 119
1. nicht einschüchtern lassen

2. wenn die schon anrufen und drohen, dann müsste ihnen eigendlich bewusst sein, dass die einen nur verarschen und natürlich a denen kin geld überweisen

3. wiederrufen sie bei der inkassofirma und sagen sie denen auch, dass ihr tochter 16 ist/war und das sie es denen auch mitgeteilt haben.

4. wenn die firma keinen sitz in deutschland haben, dann haben die eh geloost, dennbei uns gilt "Deutsches Recht"

5. Musterbriefe hier -> Musterbriefe

Also, nicht einschüchtern lassen und NICHT zahlen.
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Alt 15.03.2007, 14:01   # 615
luthil
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Hallo, dieses Forum gefällt mir sehr gut. Ein Freund von mir ist diesen Anbietern von kostenlosen SMS leider auch auf den Leim gegangen. Ich habe mich vorerst nur registrieren lassen, um mich in diesem Forum schlau zu lesen. Viele Aussagen von anderen Betroffenen sind so, wie wir es auch erleben. Danke für einige Tips. Sollte ich mit neuen Erkenntnissen aufwarten können, werde ich es sofort mitteilen.
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Alt 26.09.2007, 21:17   # 616
Chimera
 
Registriert seit: 26.09.2007
Beiträge: 2
Zitat:
Zitat von Kung-Fu-Tse Beitrag anzeigen
INFO:

Leute die sich bei simsen.de vor dem 01.02.2006 (evt. auch darüber hinaus) angemeldet haben können folgenden Brief verwenden (schriftlich oder via eMail zu denen senden):

Den Brief den ich hier jetzt poste, könnt Ihr als BRIEF benutzen für simsen.de .

[ XXXX <-- eure Daten eingeben / eintragen ]

-------------------------

XXXX Eure Anschrift

XXXX Anschrift simsen.de

Betreff: Ihre Rechnung vom XXXX Kunden-Nr.: XXXX
Rücktritt § 5e Konsumentenschutzgesetz

simsen.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mich laut Ihnen am XXXX auf Ihrer Homepage unter simsen.de angemeldet. Am XXXX erhielt ich überraschend von Ihnen eine Rechnung, ohne dass Sie mich ausreichend über das Rücktrittsrecht informierten, so wie dies zwingend im Konsumentenschutzgesetz geregelt ist (basierend auf der so genannten Fernabsatzrichtlinie). Der Hinweis auf Ihrer Homepage reicht dafür nicht aus, da es sich dabei nicht um einen dauerhaften Datenträger handelt. Da somit keine ausreichende Belehrung über das Rücktrittsrecht gem. § 5d Konsumentenschutzgesetz erfolgte, ist die Rücktrittsfrist nach wie vor offen.

Die Widerrufsfrist beginnt bei Abos frühestens mit Lieferung der ersten Warenlieferung/ Nutzung des Angebotes. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von §355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.

Kann ich per Email Widerrufen dazu dies: § 126b BGB setzt wörtlich für Textform "in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise" voraus, in der "die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht" wird.

Zusammenfassend verweise ich Sie ausdrücklich auf folgendes hin:

BEWEIS:

Zeugnis 1. - (Irreführung Ihrer AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen Gesetz (AGB - Gesetz) §§ 1 bis 30 und §§ 675a bis 676g des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB ) Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)

Zeugnis 2. - Bürgerliches Gesetzbuch > Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) Abschnitt 3 - Rechtsgeschäfte (§§ 104 - 185) Titel 2 - Willenserklärung (§§ 116 - 144)

Zeugnis 3. - Für Email Korrespondenz: Signaturgesetz (SigG) §1 - §25 (Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt a. M. vom 16.03.2004, Az. 4 Ga 43/04) und

Zeugnis 4. - Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Fernabsatz §312 b, §312 c, §312 d, §312 e, §312 f sowie §355, §356, §357 & §358

Zeugnis 5. - Vollständige Preisangaben im Internet: OLG Köln Urteil vom 07.05.2004, Az.: 6 U 4/04, in: JurPC Web-Dok. 210/2004

Zeugnis 6. - Unverlangte E-Mail-Werbung rechtswidrig: Bundesgerichtshof Karlsruhe Urteil vom 26.04.2004 Az.: 1 ZR 81/01, veröffentlicht in: JurPC Web-Dok. 176/2004 und in: NJW 2004, S. 1655 ff .

Ich trete von diesem Vertrag gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz sowie aus jedem anderen tauglichen Rechtsgrund innerhalb offener Frist zurück – und ich befinde mich in der Widerspruchsfrist. Ich hoffe von Ihnen nicht diese standart Nachricht zu bekommen, dass meine Widerspruchsfrist erloschen ist! Wenn Sie lesen können, wovon ich ausgehe, und der deutschen Rechtslage mächtig sind dann werden Sie wissen, dass ich mich noch immer in der Widerrufsfrist befinde und somit im Recht bin!

Ich bitte Sie mir auch keine Ware (Abo Nutzung) zu zuschicken – auch nicht diese angeblichen Gratis SMS`e. Ich betrachte es als unverlangt zugesandte Ware. Sollte es doch vorkommen, dann können Sie die Ware gern auf Ihre Kosten bei mir abholen, denn ich werde keine weiteren Kosten übernehmen. Das dies rechtens ist, müssten Sie ja eigentlich wissen, denn wenn man zur Warensendung schweigt, stellt dies keine Annahmeerklärung dar. Selbst dann nicht, wenn der Absender(in dem Fall Sie!) erklärt, er werde Schweigen als Zustimmung bewerten. Zudem ist der Empfänger nicht zur Rücksendung verpflichtet. Auch nicht, wenn ihm dies durch Rückporto nahe gelegt wird. Unverlangte Warensendungen muss der Verbraucher, anders als früher, auch nicht mehr aufbewahren.

Die Rechnung XXXX€ wird nicht überwiesen. Sie brauchen kein Inkasso-Unternehmen zu beauftragen sondern können gleich Klage einreichen.


Doch sofern Sie Klage einreichen, reiche ich über meinen Anwalt Klage gegen Sie und die Klage wird die Paragraphen wie oben (↑ siehe Beweis) beinhalten und gleichzeitig wird Strafanzeige gestellt, die hierdurch entstehenden weitere laufenden Kosten wie Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Prozesskosten tragen Sie.
Auf die damit verbundenen weiteren Kosten und Unannehmlich-
keiten weise ich Ihnen ausdrücklich hin.

Denn Ihnen ist schon bewusst, dass Sie massiv gegen die Gesetze und Gesetzeslage verstoßen haben?

Es obliegt nun in Ihrer alleinigen Macht, weitere Forderungen zu stellen, doch der Internetauftritt der Firma Verimount FZE LLC (www.simsen.de) ist irreführend und scheinbar liegt auch ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vor.

Sollten Sie dennoch der Auffassung sein, das alles gesetzesmäßig richtig gelaufen ist und Sie nicht gegen das Gesetz verstoßen haben und ich das Internetangebot genutzt haben soll, bitte ich Sie gegenüber mir nachzuweisen, dass ein Vertragsabschluß zwischen mir und der Firma Verimount FZE LLC (www.simsen.de) stattgefunden hat und dass Sie nicht gegen das Gesetz verstoßen haben.

Ich betrachte hiermit die Angelegenheit als beendet und fordere Sie zur Unterlassung jedweder weiteren Schritte auf. Ansonsten sehe ich mich gezwungen rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten wegen Verletzung der Gesetze, Gesetzeslage und Datenschutzgesetz.

Mit freundlichen Grüßen


-------------------------

Ich hoffe, ich kann auch damit einigen helfen, die in dieser Falle gefallen sind.

Mit freundlichen Grüßen

§ RA R. Kaiser
§ Frankfurt am Main
§ RA; IB/BBA/IT-Administrator; IT-Netzwerktechnik

Hallo,
vielen Dank für die nützlichen Tipps. Ich habe Probleme mit esimsen und Firstload-trotz Kündigung nach 2 Wochen.
L.G. Chimera
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Alt 26.09.2007, 21:22   # 617
Chimera
 
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Beiträge: 2
Hallo,

vielen Dank für die nützlichen Tips!!!!Ich hab Probleme mit esimsen und mit Firstload!!!Und das trotz Kündigung nach 2 Wochen!!!
Werd Denen jetzt erst mal ein paar "nette Briefe " schreiben.Hi,Hi!!!
L.G. Chimera:eyegrazy:
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Alt 29.05.2012, 04:22 # --
News Flash
 
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