An alle die sich bei P2P-heute.com angemeldet haben!
Ich habe mich ebenfalls bei dieser Seite angemeldet und nun eine der besagten Rechnungen bekommen.
Ich habe mich an das Europäische Verbraucherzentrum gewant und diese haben mir folgendes geschrieben:
Mittlerweile häufen sich bei uns Beschwerden von Betroffenen mit identen Sachverhaltsdarstellungen über die Firma Schmidtlein GbR aus Deutschland. Die Firma vertreibt verschiedene Internetseiten, bei denen sich Konsumenten offenbar durch Gratisangebote angelockt anmelden und die zum Teil klein gedruckten Vertragsbedingungen oder die nur mittels "pop up" aufrufbaren Geschäftsbedingungen übersehen und nicht durchlesen. Erst nach Ablauf von 14 Tagen verschickt die Firma dann Rechnungen, um vermutlich bewusst die für Deutschland geltende Widerrufsfrist zu umgehen.
Dazu ist in rechtlicher Hinsicht Folgendes festzuhalten:
Gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz beginnt die Frist für das Rücktrittsrecht erst mit Erhalt einer deutlich gestalteten Rechtsbelehrung über den Widerruf. Gemäß § 5d Konsumentenschutzgesetz bedarf es einer schriftlichen Bestätigung über das Rücktrittsrecht, die lediglich durch einen für den Verbraucher verfügbaren dauerhaften Datenträger ersetzt werden kann. Der Hinweis auf der Homepage der Firma reicht dafür nicht aus, da es sich dabei nicht um einen dauerhaften Datenträger handelt (die Information kann jederzeit vom Unternehmer geändert werden). Gibt es keine Belehrung, so verlängert sich die Frist um 3 Monate ab Vertragsabschluss. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Rücktrittsfrist noch offen ist, da der Unternehmer unseres Wissens nicht korrekt informiert.
Wir empfehlen Ihnen daher unter Berufung des § 5e KSchG den Rücktritt zu erklären:
Hiermit erkläre ich nach $ 5e KSchG den Rücktritt vom Vertrag (KdNr:.....) , da ich niemals ausreichend über mein Rücktrittsrecht belehrt wurde. Ich ersuche Sie um Bestätigung des Rücktritts um und Ausforderung aller offenen Forderungen.
Die Anschrift der Firma lautet:
A&M Schmidtlein GbR
Vor der Hube 3
D-64572 Büttelborn
Viel Glück an alle!
keine email-addys in klarschrift!!!!!!!!!
02.05.2006, 11:45
#
2
Rapunzel025
Registriert seit: 31.03.2006
Beiträge: 295
danke das hat mit der konsumentenschutz in Ö auch shcon gesagt und habe dieses schreiben schon lange abgeschickt, doch denen ist das mehr oder minder sch... egal was man denen schreibt!
Sie meinen sie sind im recht und mir müssen zahlen!
Nur langsam gehen mir diese Idi**** auf den Nerv!
Edit: Kann deine Wut verstehen. Trotzdem: Keine Schimpfwörter, bitte. - W.
29.12.2006, 13:16
#
3
tkaa
Gastposter
hi leute ich habe gar keine anmeldedaten usw bekommen. wie kann ich dan künndigen? bitte helft mir
mfg aaron
29.12.2006, 13:53
#
4
schiene1003
Ehemaliger Moderator
Registriert seit: 06.09.2006
Beiträge: 1.049
Zitat:
Zitat von tkaa
hi leute ich habe gar keine anmeldedaten usw bekommen. wie kann ich dan künndigen? bitte helft mir
mfg aaron
... schau mal in der Übersicht des Forum von "vermeintliche Gratisdienste (Abofallen)" da gibt es das Thema "p2P-heute noch einmal" und "Hilfe! Abo bei p2p-heute com" schon. Ich denke, dass es da um die von dir angefragte Seite geht. Dort haben schon viele User über dieses Problem geschrieben - und damit vielleicht schon deine Frage beantwortet.
Und wenn nicht, dann stelle sie dort noch mal.
18.01.2007, 11:23
#
5
ingehafranz
Gastposter
Bin auch auf diese unfähre Masche des schnellen Ab*o***** reingefallen.
Ich habe überlegt und bin zu dem Schluß gekommen, daß ich den Fehler-nicht durch lesen des Keingedruckten- mit Widerwillen die zwei Jahre bezahle.
Ich hätte gerne die Adresse gewußt, an die das Küngigungsschreiben zu welchen Zeitpunkt zu richten ist.
* aus rechtlichen Gründen geändert, bitte die Forenregeln beachten.
18.01.2007, 12:41
#
6
pittiplatsch
Smiley-Poster / Informant
Registriert seit: 13.06.2006
Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
Zitat:
Zitat von ingehafranz
Bin auch auf diese unfähre Masche des schnellen Abzockens reingefallen.
Ich habe überlegt und bin zu dem Schluß gekommen, daß ich den Fehler-nicht durch lesen des Keingedruckten- mit Widerwillen die zwei Jahre bezahle.
Ich hätte gerne die Adresse gewußt, an die das Küngigungsschreiben zu welchen Zeitpunkt zu richten ist.
Ich weiss zwar nicht, was ich von diesem Posting halten soll
Aber die Adresse steht auf der Startseite der beiden Gebrüder jeweils oben rechts
Im Informations-Portal im Verbraucherschutz (Link in meiner Signatur) findest Du sie auch
[ dazu müsstest Du Dich allerding völlig kostenlos und unverbindlich hier im Forum registrieren ]
:ideen: Und wenn ich mich recht entsinne steht sie sogar in diesem Thread in Posting #1 - also erst lesen, dann fragen!
Der Gescheitere gibt nach! Eine traurige Wahrheit.
Sie begründet die Weltherrschaft der DUMMHEIT Maria von Ebner-Eschenbach
18.01.2007, 12:45
#
7
schiene1003
Ehemaliger Moderator
Registriert seit: 06.09.2006
Beiträge: 1.049
Zitat:
Zitat von ingehafranz
Bin auch auf diese unfähre Masche des schnellen Abzockens reingefallen.
Ich habe überlegt und bin zu dem Schluß gekommen, daß ich den Fehler-nicht durch lesen des Keingedruckten- mit Widerwillen die zwei Jahre bezahle.
Ich hätte gerne die Adresse gewußt, an die das Küngigungsschreiben zu welchen Zeitpunkt zu richten ist.
...registrier dich, das ist hier kostenlos und ohne Abofalle. Du hast dann wesentlich bessere Möglichkeiten dich zu informieren. In vielen Beiträgen sind Link´s versteckt die dir Tipps bringen können. Auch wäre es um dir mehr sagen zu können besser, wenn du etwas genauer über dein Problem schreiben würdest. Zum Beispiel wann du dich angemeldet hast und in welcher Form Rechnungen, Mahnungen und andere Schreiben bei dir eingegangen sind.
Und noch etwas: Wenn du den Vertrag kündigst - erkennst du ihn damit an und, dass du ihn wissentlich abgeschlossen hast. ??? Also noch einmal: Melde dich hier an... Pittiplatsch war schneller als ich und hat dir schon den gleichen Tipp gegeben. Aber macht nichts doppelt wirkt vielleicht noch besser.
18.01.2007, 13:03
#
8
felixi
Gastposter
Hi ich hab mal ne Frage,was ist wenn man garn nichts zurpckt schreibt und auch die rechnung nicht bezahlt?schicken die dann immer nur mahnungen oder verklagen die einen da wirklich?
18.01.2007, 13:09
#
9
pittiplatsch
Smiley-Poster / Informant
Registriert seit: 13.06.2006
Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
Zitat:
Zitat von felixi
Hi ich hab mal ne Frage,was ist wenn man garn nichts zurpckt schreibt und auch die rechnung nicht bezahlt?schicken die dann immer nur mahnungen oder verklagen die einen da wirklich?
Gar nichts machen dürfte so ziemlich der grösste Fehler sein
Woher sollen die Seitenbetreiber erfahren, dass ich den von ihnen auferlegten Vertrag nicht haben möchte und mein Widerrufsrecht nutze bzw. die [unberechtigte] Forderung zurückweise.
:ideen: Hellsehen können auch die Brüder nicht - deshalb mein Tipp:
Nutze den Link zum Info-Portal im Verbraucherschutz (in meiner Signatur). :wegschub:
Dort findest Du bereits viele Hinweise und Beiträge - auch genau zu dieser Frage -
Der Gescheitere gibt nach! Eine traurige Wahrheit.
Sie begründet die Weltherrschaft der DUMMHEIT Maria von Ebner-Eschenbach
18.01.2007, 13:47
#
10
Mastablasá
Registriert seit: 12.01.2007
Beiträge: 85
Zitat:
Zitat von davidfink
Inhalt des Postings
Kann mir einer von euch sagen wie die erste Mail von P2P-heute.com lautet? weil ich denke sie informieren einen doch über sein widerrufsrecht oder? also Pls die erste mail von P2P heute.com. danke
18.01.2007, 14:20
#
11
pittiplatsch
Smiley-Poster / Informant
Registriert seit: 13.06.2006
Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
Zitat:
Zitat von Mastablasá
Kann mir einer von euch sagen wie die erste Mail von P2P-heute.com lautet? weil ich denke sie informieren einen doch über sein widerrufsrecht oder? also Pls die erste mail von P2P heute.com. danke
Was willst DU mit dem Inhalt der ersten Mail, die die Brüder an die Betroffenen schicken? auch diese Mail ist ein Standardschreiben aus dem Hause Schm.
und oft genug in den entsprechenden Threads gepostet worden.
Nutze einfach die Forensuche oder nimm Dir etwas Zeit und grase die einzelnen Themen zu den Gebr. Schm. ab.
Dort findest Du dann auch die 1. Mail mit der Rechnung!
:bedrueck: Mach Dich nicht unbeliebt nicht immer bin ich friedlich gestimmt
Der Gescheitere gibt nach! Eine traurige Wahrheit.
Sie begründet die Weltherrschaft der DUMMHEIT Maria von Ebner-Eschenbach
27.01.2007, 13:54
#
12
nofretete
Registriert seit: 24.01.2007
Beiträge: 2
Gibt es keine Belehrung, so verlängert sich die Frist um 3 Monate ab Vertragsabschluss. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Rücktrittsfrist noch offen ist, da der Unternehmer unseres Wissens nicht korrekt informiert.
Heißt dass, wenn man zulange wartet, verlischt trotzdem irgendwann das widerrufsrecht? Das wäre blöd, mein " Vertragsabschluss" liegt nämlich schon mehr als drei Monate zurück.
Und nochwas, das Widerrufsschreiben, schickt ihr das an die Sch*****eins oder an Olaf T***?
Grüße nofretete
* aus rechtlichen Gründen geändert, bitte die Forenregeln beachten.
27.01.2007, 14:28
#
13
schnippewippe
Gastposter
Zitat:
Zitat von nofretete
Gibt es keine Belehrung, so verlängert sich die Frist um 3 Monate ab Vertragsabschluss. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Rücktrittsfrist noch offen ist, da der Unternehmer unseres Wissens nicht korrekt informiert.
Heißt dass, wenn man zulange wartet, verlischt trotzdem irgendwann das widerrufsrecht? Das wäre blöd, mein " Vertragsabschluss" liegt nämlich schon mehr als drei Monate zurück.
Und nochwas, das Widerrufsschreiben, schickt ihr das an die Sch****ns oder an O**f T**k?
Grüße nofretete
Wenn ich noch nichts von dem Anwalt bekommen hätte, würde ich an die Brüder schreiben. Einschreiben mit Rückantwort. Sonst würde ich an den Anwalt schreiben. Da sich ja dann die Unterlagen dort befinden.
Auch wenn ich die Widerrufsbelehrung noch nicht erhalten habe, würde ich ,nach dem ich von dem Abo erfahren habe , schreiben. Auch wir müssen den Schaden gering halten. Woher soll die andere Seite wissen, dass es für uns keinen Vertrag gibt. Für die sind wir dann Kunden, die einfach nicht zahlen wollen.Dadurch entsteht der anderen Seite durch Mahnungen und Anwaltsgebühren einen Schaden. Ob sie den Widerruf anerkennen ist dann ihre Sache.Dann können sie aber nicht die Rückzahlung der Unkosten mehr einklagen.Das ginge dann nur, wenn sie uns wegen Nichteinhaltung des Vertrages verklagen.
27.01.2007, 21:12
#
14
Donald1988
Registriert seit: 07.01.2007
Beiträge: 8
also ich hab auf der ersten mail geantwortet und wollte wiederruffsrecht einlegen da meinen die das geht nicht bla bla seid dem hab ich nich mehr reagiert warum auch is doch doof die haben garnicht meine richtige adresse also können die mir auch keinen richtigen brief schreiben und ausserdem gibts soviel opfer da werden die doch bestimmt nicht vor gericht gehn oder ?
28.03.2007, 21:32
#
15
FriedrichFiles
Gastposter
Mein Anwalt hat sich auch auf die eingeschossen, aber da bei denen eher nix zu holen ist, scheidet eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbehalt nix...
...
13.06.2007, 17:22
#
16
Madlen
Gastposter
Ich hab mich ausversehen bei p2p da angemeldet, aber irgendwie habe ich mir was anderes darunter vorgestellt und ich hab es auch noch nicht genutzt, dass heißt ichhba nichts runtergeladen und so! Kann mir einer sagen wie ich mich jette wieder da abmelden kann oder kündigen kann??? Bitte um Antwort!!^^
13.06.2007, 17:27
#
17
hungriger-wolf
Rückkehrer
Registriert seit: 31.01.2007
Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
Wenn du dich im Lauf der letzten 14 Tage angemeldet hast, solltest du umgehendst (!) per Mail widerrufen. "Hiermit widerrufe ich den Vertrag" reicht. Dafür antwortest du einfach auf die empfangene Bestätigungsmail.
25.06.2007, 17:47
#
18
uebachp
Registriert seit: 23.06.2007
Beiträge: 3
Leute was die dort abziehn ist unter aller sau ich wollte mir limewire downloadenund geht mal auf limewire.de
erst wunderte ich mich das p2p-heute.com Die sharing software zur verfügungn stellt. nun habe mich angemeldet ohne das mir bei lesen aufgefallen wäre das ich in einen vertrag rutsche.
nun war ich angemeldet und stellt euch for was die da als service bieten^^
limewire Basic was Freeware ist rofl die pe..er dachte ich mir.
ich war so sauer weil sie ja eigentlich für das mir in rechnug gestellte im gegenzug keine leistungen erbringen.
ich zahle die rechnung nicht für freeware softwäre das ist betrug.
will mal wissen was die firma limewire dazu sagt wenn die ,das wüssten.
26.06.2007, 12:20
#
19
anemo
Registriert seit: 25.05.2007
Beiträge: 245
Zitat:
Zitat von uebachp
Leute was die dort abziehn ist unter aller sau ich wollte mir limewire downloadenund geht mal auf limewire.de
erst wunderte ich mich das p2p-heute.com Die sharing software zur verfügungn stellt. nun habe mich angemeldet ohne das mir bei lesen aufgefallen wäre das ich in einen vertrag rutsche.
nun war ich angemeldet und stellt euch for was die da als service bieten^^
limewire Basic was Freeware ist rofl die pe..er dachte ich mir.
ich war so sauer weil sie ja eigentlich für das mir in rechnug gestellte im gegenzug keine leistungen erbringen.
ich zahle die rechnung nicht für freeware softwäre das ist be***g.
will mal wissen was die firma limewire dazu sagt wenn die ,das wüssten.
Ich würde den Vertrag mit dem p2p Betreiber widerrufen, dann in Ruhe hier im Forum ein bisschen lesen, um auf den ganzen Müll vorbereitet zu sein, der dann noch kommt
__________________ Anemo:fressmei:
20.08.2007, 18:20
#
20
mini23
Registriert seit: 30.05.2007
Beiträge: 14
Zitat:
Zitat von pittiplatsch72
Gar nichts machen dürfte so ziemlich der grösste Fehler sein
Woher sollen die Seitenbetreiber erfahren, dass ich den von ihnen auferlegten Vertrag nicht haben möchte und mein Widerrufsrecht nutze bzw. die [unberechtigte] Forderung zurückweise.
:ideen: Hellsehen können auch die Brüder nicht - deshalb mein Tipp:
Nutze den Link zum Info-Portal im Verbraucherschutz (in meiner Signatur). :wegschub:
Dort findest Du bereits viele Hinweise und Beiträge - auch genau zu dieser Frage -
Hey Pittiplatsch,
habe heute mal wieder ein brief bekommen,der mit comafive zu tun hat.Habe erst gedacht das ich endlich mal Ruhe habe Pustekuchen..schaue es dir bitte mal an,danke...
Sehr geehrter ........,
Sie haben auf die Mahnungen unseres Auftraggebers comafive GmbH bisher nicht reagiert. Daher wurden wir mit der weiteren Bearbeitung beauftragt. Die zwischenzeitlich offene Gesamtforderung beträgt EUR 149,95.
Ein entsprechendes Mahnschreiben mit detaillierter Forderungsaufstellung haben wir Ihnen per Post übermittelt.
Zahlen Sie den offenen Betrag bis zum 30.08.2007 ein. Sie vermeiden damit weitere Schritte, die den Gesamtbetrag erhöhen!