Liste von kostenpflichtigen Diensten

Alt 14.03.2007, 10:18   # 41
livio
 
Registriert seit: 01.02.2007
Ort: Wien 1180 Herbeckstrasse 59
Beiträge: 12
Hbae mir die Liste mit Kostenpflichtigen Diensten ang'schaut,ist ja unglaublich das meiste entstammt ja der Feder dieser Sch*****eins,ist mir unverständlich in was für einen Paraghraphen-Dschungel wir leben das der Staat(Gerichtsbarkeit)nicht fähig ist diesen V****...das Handwerk zu legen,wen man weis wieviel Millionen von Menschen im Internet Surfen müßen es ja schon 100 000ende sein die in diese Fallen getapt sind und Wahrscheinlich gibt es diese Art von G******* in anderen EU und nicht EU Staaten genauso.Wäre Eigentlich interessant zu erforschen ob diese Leute(********)von diesen Einnahmen Steuer abführen,ob quasi der(die)Staat daran mitverdient(dann wäre ja der Staat unterumständen daran interessiert das dies Einnahmequelle nicht versickertSprich-Zigaretten).Vieleicht gibt es unter den Lesern zufällig einen Finanzbeamten der das reseschieren kann.Wäre echt interessant,vieleicht sind die Sch*****eins ja auch Steuer***********,da könnte ein geschickter Polizist oder Finanzexperte einhacken(Al Capone wurde nicht wegen seiner vielen Morde eingesperrt sondern wegen Steuerhinterziehung)!Freu mich auf eventuelle Positive Antworten!

* aus rechtlichen Gründen geändert, bitte die Forenregeln beachten.
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Alt 19.03.2007, 18:50   # 42
Rpg_Rikku
 
Registriert seit: 13.02.2007
Beiträge: 12
Dein-Fuehrerschein.com/ ist auch ein kostenpflichtiger Dienst.
Betreiber ist die First Online Services AG mit Sitz in der Schweiz (wo auch sonst...)


Zitat:
§ 4 Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug
(1) Der Preis für die Nutzung des Führerschein-Tests beträgt einmalig 64,80 Euro. Der Betrag ist sofort fällig. Bestellungen aus der Schweiz sind inkl. 7,6% MwSt, Bestellungen aus dem Ausland sind MwSt-frei.
(2) Bei Zahlungsverzug ist die F.O.S. AG berechtigt, den Zugang zu sperren. Die Zahlungspflicht wird durch die Sperre nicht berührt.
(3) Die F.O.S. AG ist berechtigt, neben dem gesetzlichen Verzugsschaden Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro zu berechnen.
(4) Die Aufrechnung und die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist dem Kunden gegen Forderungen des Anbieters nur gestattet, wenn die Forderung des Kunden von dem Dienstleister nicht bestritten wird oder sie rechtskräftig festgestellt ist.
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Alt 09.03.2008, 16:47   # 43
hammer2
 
Registriert seit: 05.03.2008
Beiträge: 4
hallo.vielleicht habe ich was übersehen.die abz*ckseite todayp2p.com taucht nicht auf.gruss h.
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Alt 09.03.2008, 17:10   # 44
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von hammer2 Beitrag anzeigen
hallo.vielleicht habe ich was übersehen.die abzockseite todayp2p.com taucht nicht auf.gruss h.
übersehen?das glaube ich auch.
Es wurde dir doch geraten die zu benutzen.
Dann hättest du dieses==>todayp2p.com bekannt seit 24.11.2006 gefunden.


m.f.G.
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Alt 21.03.2008, 15:25   # 45
unregestried
Gastposter
 
nein einglich ist das nciht korreckt da ein e-mail einglich kein schrieben ist was eine rechtsgrundlage hat daher ist eine vertrag per e-mail einglich nicht rechtskräftig erst wenn ein breif mit eienr von hand erstellten unetrshcirft eintrifft was zum beispiel der fall wäre wenn ein brief vom gericht kommt da dies aber in den seltendens fällen vorkommt hat man einglich nichts zu befürchten und die ermittlung an hand der ip adresse die oft als drudck mittel genutzt wird ist bis zur einschaltugn eines gerichts auch nur eine leere drohung weil ohne die zu stimmung eines gerichts darf der der internetbetreiber die zur ip gehörigen adresse gar nicht herausgeben !!!!! (ausserdem speichert der internet betreiber die die zu ipnummer zu gehröige adresse maximal 80 tage) !!!!!!

ich habe mcih bei verbraucherzentrale bearten lassen ausserdem ist es nicht eien straftat im internet bei anmeldungen auf sieten die flashcen daten wie wohnort oder name u.s.w anzugeben da die keiens falls das rehct haben die korreckten daten zu erhalten wei lsie kein vertrauens würdiges unetrnehemen sind.

Also ist die beste vorgehens weise bei solchen fällen die e-mails die man erhalten hat ausdrucken damit zur verbauchzentrale gehen sich beraten alssen dann erhält man eien musterbrief denn man unter umstäden auch per e-mail an das "unternehemen" verschicken kann.

Ausserdem die ((1))nicht bezahlen!
!REGELEN! ((2))sich bei der verbraucherzentrale bearten lassen
((3))mit hilfe des musterbreifs eien e-mail an das "unternehemen" schicken
(dabei nie die richtige adresse wie korreckte hausnummer wohnort u.s.w
angeben einfach nur die e-mail adresse angeben als absender
z.b harrihuhn@pilepale.de also eifnahc nur die eigen e-mailadresse
angeben !!!!MEHR AUF KEIN FALL IHRE ADRESSE ODER PHONENUMMER
GEHT DIE GAR NIX AN!!!!
((4)) Und erst wenn ein brief vom gericht bei ihnen ankommt
sollten sie sich erneut an die verbraucherzentrale wenden
(DIES PASSIRT ABER EINGLICH SO GUT WIE NIE
DA DIESE DUBIOSEN "UNTERNEHEMEN" DENN KONTACKT
MIT GERICHTEN AUF ÄUSSERSTE MEIDEN (VERHINDERN))


Jedocj kosted wenn sie nicht mehr schüler sind die beartung bei der verbraucherzentrale
eine beratungs gebühr für sie die bei unsere verbraucherzentrale bei 7€ liegt!
WIe das bei studenten gehandharbt wird kann ich lieder nicht sagen!
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Alt 21.03.2008, 15:36   # 46
beisskatze
 
Benutzerbild von beisskatze
 
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Beiträge: 389
Zitat:
Zitat von unregestried Beitrag anzeigen
nein einglich ist das nciht korreckt da ein e-mail einglich kein schrieben ist was eine rechtsgrundlage hat daher ist eine vertrag per e-mail einglich nicht rechtskräftig erst wenn ein breif mit eienr von hand erstellten unetrshcirft eintrifft ...
:bedrueck:

Hallo,
leider fällt es mir ziemlich schwer, Dein Posting zu lesen und zu verstehen, was du meinst, vielleicht könntest Du dich um bessere Rechtschreibung bemühen, dann kann man auch besser nachvollziehen, was Du sagen willst.

Danke.
Gruß beisskatze
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Alt 21.03.2008, 18:35   # 47
mike664
 
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Ort: da & dort
Beiträge: 48
Natürlich auch nicht zu vergessen :
fahrschulquiz.com der Pactus AG !
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Alt 29.05.2012, 04:22 # --
News Flash
 
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