wohnung-heute.com -> Ich gehe vor Gericht!

Alt 25.04.2006, 22:29   # 1
newcomer
 
Registriert seit: 25.04.2006
Beiträge: 3
yes
Wer hat dieses Schreiben oder eines in ähnlicher Form schon mal erhalten?


Christian ************
*****strasse Nr
PLZ ORT



Bei Zahlung bitte immer angeben

Kunden-Nr. Rechnungs-Nr.
********* ***********

Rechnung vom 02.04.2006


Sehr geehrter Herr ********,

wir danken für Ihre Anmeldung und stellen Ihnen hierfür die
nachfolgenden Beträge in Rechnung:

Leistung :
Jahreszugang für **w.wohnung-heute.com
Kosten: 7,00 EUR monatlich, zahlbar 12 Monate im Voraus

Nettopreis 72,41 EUR
MwSt. 16% 11,59 EUR
Gesamtpreis 84,00 EUR

Bitte überweisen Sie den Gesamtpreis in Höhe von 84,00 EUR
innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt auf unser unten genanntes Konto.

Bitte geben Sie als Verwendungszweck unbedingt Ihre Rechnungs- und
Kundennummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können.

Bankverbindung
Schmidtlein Gbr

Kunden aus Deutschland:
Deutsche Bank
BLZ: 50870024
Konto: 0911099

Kunden aus Österreich/Schweiz:
Deutsche Bank
IBAN: DE04508700240091109900
SWIFT-BIC: DEUTDEDB508




Im Mailanhang finden Sie Ihre Rechnung im PDF-Format.
Zum Öffnen der PDF-Datei benötigen Sie den Acrobat Reader:
h**p://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html




Mit freundlichen Grüßen

Andreas & Manuel Schmidtlein GbR



Am Besten ist das was unten steht. Ohne Grund wird hier eine Rechtsbelehrung abgegeben!


Erklärung zur Rechnung:

Auf dieser Internetseite haben Sie durch das explizite Setzen eines
Hakens
unsere Teilnahmebedingungen akzeptiert. Aus diesen geht hervor,
dass Sie
ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen, wenn nicht innerhalb der
gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ein Widerruf erfolgt. Auf
dieses
Widerrufsrecht gem. § 312 d BGB haben wir Sie ausdrücklich
hingewiesen.
Damit ist Ihr **w.wohnung-heute.com -Zugang in ein kostenpflichtiges
Abonnement übergegangen. Das Nutzungsentgelt ist 12 Monate im
Voraus zu
entrichten, dies ist auch unseren Teilnahmebedingungen zu entnehmen.

Als Gegenwert erhalten Sie die Nutzungsrechte der Inhalte von
**w.wohnung-heute.com für 12 Monate. Um ausschließen zu können, dass
sich eine dritte Person mit Ihren Daten anmeldet, haben wir diverse
Sicherheits-Checks eingebaut. Dies sind eindeutige Beweise, die wir im
Streitfall nutzen werden.

Zudem haben wir Ihnen an Ihre Emailadresse office@*******.at einen
Aktivierungscode gesendet, der von dieser Emailadresse aus durch
Anklicken
eines Hyperlinks in der Email bestätigt wurde.

Als letzte Sicherheitsinstanz wurde die bei der Anmeldung übermittelte
IP-Adresse gespeichert. Diese lautet: ************ Im Falle
einer strafrechtlichen Ermittlung ist es den Strafverfolgungsbehörden
mittels der IP-Adresse möglich, den PC zu identifizieren, der zum
Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.

Es wurde folgendes Geburtsdatum angegeben: ***********. Sollte sich
bei einer weiteren Überprüfung der Daten herausstellen, dass ein
falsches
Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen.
In diesem Fall hätte sich eine ggf. minderjährige Person eine Leistung
erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier
behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige vor und werden
dementsprechend alle anfallenden Kosten und Auslagen gegen Sie geltend
machen.




Tja, was soll ich sagen? ICH GEHE BIS ZUM OBERSTEN GERICHTSHOF WENN ES SEIN MUSS!

ICH WERDE KLAGEN!

*DAUMEN NACH UNTEN ZEIG*
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Alt 25.04.2006, 22:46   # 2
Mucho
 
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Registriert seit: 31.03.2006
Ort: Hänschenstadt Hamburg
Beiträge: 799
Ja die Gebrüder Schmidtlein sind hier berühmt berüchtigt. Lies dich einfach mal durch die threads durch. Diese [Selbst-Zensur] haben unzählige *-heute.com Seiten, wie sms-heute oder p2p-heute. Alle bekommen da den gleichlautenden Müll. Erzähl am besten erstmal, wie das bei dir ablief. Hast du dich denn überhaupt wirklich dort angemeldet? Wann genau war das?

P.S. Hast schonmal die richtige Einstellung, ich kann dir auch nur den freundschaftlichen Rat geben, nicht zu bezahlen. Die Dienste der Schmiddis werden von einigen Leuten als sehr dubios angesehen. Ich bilde mir darüber kein Urteil (zumindest nicht dort, wo gewisse Leute es mitlesen können)
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Alt 25.04.2006, 23:28   # 3
newcomer
Threadstarter
 
Registriert seit: 25.04.2006
Beiträge: 3
Tja, Ich hab eine wohnung gesucht und da die seite ja damals etwas anders aussah,dachte ich mir die sind so ne art Makler.
Wurde auch bei google 2deut angezeigt. Also hab ich mich da eingeschrieben ohne irgendwas zu bekommen. normalerweise - so behaupten die brüder - hätte ich eine bestätigungsmail bekommen - so mit bestätigung zum login usw.
hab ich aber nicht. meine mails sind auf meinem pc seit anfng des jahres gespeichert. auch am mailserver. da war auch nix dabei. ich weiss ja nichtmal ob ich mich dort jemals einloggen konnte, glaube jedenfalls dass da nix ging. tja, sonderbarer weise kam nach mehr als 14 Tagen (die widerrufsfrist) eine nette nachricht von den burschen.
und gleich hintendran die belehrung was passieren würde, wollte man nicht zahlen.

Ich kann nur sagen dass GOTTSEIDANK bei mir österreichisches KSCHG zählt. dieser räumt mir 3 monate kündigungsfrist bei unsachgemäßer belehrung ein.

Aber ich werde allenfalls klage gegen die herren einbringen. denn "wenn keiner was tut dann tut sich nix"

Man wird hoffentlich bald nichts mehr von dieser dreisten abzocke hören.

Meine besten grüße
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Alt 25.04.2006, 23:51   # 4
Mucho
 
Benutzerbild von Mucho
 
Registriert seit: 31.03.2006
Ort: Hänschenstadt Hamburg
Beiträge: 799
Ja das Konsumentenschutzgesetz (Paragraph 5 in diesem Falle) und das deutsche Recht sind hier nahezu gleichlautend. So oder so halten diese windigen Verträge keinem Richter stand. Die Schmidtleins haben übrigens noch keine ihrer tausenden offenen Forderungen gerichtlich geltend machen lassen, da ihre Masche dann sofort unter die Räder kommen würde. Daher kommt es immer gut, wenn wir Geschädigten da aktiv werden und zum Angriff übergehen.
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Alt 26.04.2006, 00:37   # 5
DoGmA
 
Registriert seit: 24.04.2006
Beiträge: 44
LEUTE: ANZEIGEN ANZEIGEN UND NOCHMAL ANZEIGEN! KEINE ANGST DAVOR HABEN ANZEIGE ZU ERSTATTEN! WENN IHR ES NICHT TUT DAUERT ES LANGE BIS EIN ETWAIGER BETRUG AUFFLIEGT UND BIS DANN IST DIE SEITE WEG UND AUCH DIE BETREIBER UND DAS GELD!!!

KEINE ANGST DAVOR ANZEIGE ZU ERSTATTEN! DADURCH ENTSTEHT EUCH KEINE GEFAHR! ABER OHNE MASSENHAFTE ANZEIGEN KÖNNEN DIE BEHÖRDEN NICHT AUFMERKSAM WERDEN!!!

SO FUNKTIONIERTS NUN MAL! GEHT ZUR ZUSTÄNDIGEN STAATSANWALTSCHAFT ODER ZUM NÄCHSTEN POLIZEIREVIER UND SAGT DENEN WAS EUCH BEDRÜCKT!

DAS BETRIFFT JEDEN EINZELNEN VON EUCH ALSO HOFFT NICHT DARAUF DASS ES ANDERE MACHEN! PASSIVITÄT UND ANGST SIND DER GRUND DAFÜR DASS SOLCHE SEITEN ERFOLGREICH SIND!

DAS IST AN JEDEN EINZELNEN VON EUCH GERICHTET!!! BITTE DENKT DARÜBER NACH!!! TUT EUCH SELBST EINEN GEFALLEN!!!


greez
DoGmA
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Alt 14.06.2006, 08:37   # 6
Unregistriert
Gastposter
 
Ja diesen Scheiß habe ich auch bekommen. Ich habe mich dort eingelogt aber habe nicht gewusst dass ich es zahlen muss. Es gibt hunderte Seiten auf so eine kann ich gerne verzichten. Und noch dazu verlangen sie 80€ wofür frage ich mich??

Und NEWCOMER musstest du es am Ende zahlen oder nicht?? Ich werde wenn es nötig ist zum Gericht gehen. Das ist eine Frechheit was Sie da machen...die sind nicht normal...
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Alt 14.06.2006, 09:50   # 7
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Zitat:
Zitat von Unregistriert
Ich werde wenn es nötig ist zum Gericht gehen.
Warum denn? Die wollen doch was von dir, also müssen die vor Gericht gehen. Am besten sämtliche Korrespondenz - auch per Mail - einstellen und auf den gerichtlichen Mahnbescheid warten (wird wohl nie kommen). Erst dann ist wieder Handlungsbedarf angesagt (Widerspruch innerhalb von 14 Tagen ohne jegliche Begründung).

Mit den immer schärfer werdenden Drohungen - auch durch deren Inkasso-Tankwart aus Osnabrück - musst du halt einige Wochen bzw. Monate leben.

Und alles schön abheften, falls der Staatsanwalt die Korrespondenz mal benötigen sollte.
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Alt 13.07.2006, 00:57   # 8
newcomer
Threadstarter
 
Registriert seit: 25.04.2006
Beiträge: 3
Hallo Leute!
Lang ists her, aber nun ja....

Hab heut trotz Anzeige einen Brief vom Tank bekommen. da war der Anwalt scheinbar schneller. oder die brüder dreister.

Es ist verblüffend: war mal wieder im zuge meiner recherchen auf einer der seiten der dubiosen brüder und siehe da: KEINE TESTPHASE FÜR ÖSTERREICHER!

Sind die vollkommen größenwahnsinnig oder was???

Es kommt noch dicker: Die Brüder haben für jedes LAnd seperate AGB's herausgegeben. Zum Beispiel die Österreichische:

"Der Kunde kann, sofern er Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist, seine Vertragserklärung innerhalb von sieben Werktagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt und die Frist mit dem Tag des Vertragsabschlusses beginnt. Der Widerruf ist zu richten an:
Andreas & Manuel Schmidtlein GbR
Vor der Hube 3
D-64572 Büttelborn,"

Die Herrschaften sollten doch mal die österreichische Gesetzeslage checken.
7 (!) Tage ist eine Verarsche, meine lieben schmidis!!!!

Liebe Brüder Schmidlein: Ich hoffe ihr lest in diesen Foren, denn eines versprech ich euch:

Rechtlich bewegt ihr euch auf sehr dünnem eis. Passt auf dass ich das eis nicht zum schmelzen bringe!

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Alt 13.07.2006, 09:52   # 9
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von newcomer
Die Herrschaften sollten doch mal die österreichische Gesetzeslage checken.
7 (!) Tage ist eine Verarsche,
Was ist daran falsch? Es sind nach österreichischem Recht 7 Tage.
§ 5e.(2)
[...]Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt.[..]
§ 5e.[..](3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d Abs. 1 und 2 nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate [..]

Zitat:
KEINE TESTPHASE FÜR ÖSTERREICHER!
Wenn man also gleich die Dienste benutzt hat man schlechte Karten??

§ 5f. Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über:
1.)# Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen (§ 5e Abs. 2 erster Satz) ab Vertragsabschluß begonnen wird.

In dem Sinne:
Die Troika Schmidt... & Co. ist lernfähig.

M.f.G.
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Alt 13.07.2006, 10:08   # 10
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
DoGmA schrieb:
Zitat:
ANZEIGEN ANZEIGEN UND NOCHMAL ANZEIGEN! KEINE ANGST DAVOR HABEN ANZEIGE ZU ERSTATTEN!
Dabei sollte man auch immer darauf hinweisen, dass gegen die Brüder schon mehrere Sachen laufen und die Staatsanwaltschaft in Hessen (Wiesbaden und Darmstadt) das zentral behandelt.
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Alt 13.07.2006, 12:41   # 11
Mucho
 
Benutzerbild von Mucho
 
Registriert seit: 31.03.2006
Ort: Hänschenstadt Hamburg
Beiträge: 799
Es fehlte aber eh an einer deutlich gestalteten Rechtsbelehrung über den Widerruf. §5e Konsumentenschutzgesetz
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Alt 15.07.2006, 15:46   # 12
Unregistriert
Gastposter
 
Hallo Leute!
Ich habe heute auch die gleiche Mail bekommen...und bin am Verzweifeln...
ich weiß gar nicht was zu machen ist..ich kann mich nicht erinnern mich dort angemeldet zu haben (sonst wüsste ich meinen unsernamen und passwort)....also kam auch nie irgendeine Bestätigungsmail an.
sagt mir bitte wie es bei euch war wenn ihr nicht eingezahlt habt und auch nicht angezeigt...ist denn je was angekommen?
ich danke für jede weitere Hilfe.
MfG
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Alt 29.07.2006, 10:23   # 13
Unregistriert
Gastposter
 
Habe heute auch so eine Drecksmail bekommen. Man Man Man !!! Ich andere Sachen in der Birne als mich um solchen Schei** zu kümmern. Ziehen in 3 Wochen nach Österreich um. Die Schweine scheinen es auf Wohnungssuchende nach/in/um Österreich abgesehen zu haben und kriegen wohl die Adressen von anderen Seiten. Was soll ich tun ? Einfach ignorieren den Quatsch ? Kenne diese dumme Seite kein Stück !
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Alt 29.07.2006, 13:41   # 14
dumbo112006
 
Registriert seit: 29.07.2006
Beiträge: 2
auch ich habe solch ein brif bekommen und nun ratet mal von wem

ja genau schmidtlein GbR ich hab aber schon gesehn das die nicht nur eine seite betreiben sondern mehrere seiten darunter is auch usenext und so ich finde das grass was die machen
jedenfalls werd ich das nicht bezahlen und wenn sie mir ne haftstrafe androhn is mir egal

PS: das alles steht bei mir auch im brief der gleiche text und so

ich werd vor gericht gehn nach dem ich an den anwalt geschrieben habe das muss ein ende haben mit denen
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Alt 18.08.2006, 21:16   # 15
Nichtregistriert
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von newcomer
Hab heut trotz Anzeige einen Brief vom Tank bekommen. da war der Anwalt scheinbar schneller. oder die brüder dreister.
Hallo zusammen

Wir wohnen in der Schweiz und haben heute auch so einen Brief von diesem Anwalt bekommen. Mein Mann soll sich irgendwo angemeldet haben, und jetzt seien 84 € fällig, plus Umtriebsentschädigungen und sonstige Gebühren, total 139 € ...
Mein Mann kann sich an keine Anmeldung irgendwo erinnern, spricht im Prinzip auch nicht besonders gut deutsch und surft schon deshalb kaum auf deutschsprachigen Seiten. Wir haben auch sonst auf unserem PC keinerlei Mails oder so in dieser Angelegenheit gefunden und haben das Gefühl, diese sogenannte Anmeldung ist frei erfunden. Wir sind aber doch etwas beunruhigt von den Drohungen - von hier aus wissen wir aber überhaupt nicht, wie wir vorgehen sollen.
Sollen wir auf den Brief reagieren, oder einfach alles ignorieren?

Für Tipps wäre ich ganz dankbar
Gruss, Susanne
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Alt 21.08.2006, 14:23   # 16
theold
Gastposter
 
hab zwar nicht mit wohnung-heute sondern auf songtext-heute meinen ärger
aber ich hab mal folgende EMail in der Hinterhand. Ist einer der Musterbriefe, nur ein bisschen erweitert

Meinungen Bitte!!

************************************************** *****

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe mich auf Ihrer Internetseite unter xxx.songtexte-heute.xxx angemeldet. Dass
dies jedoch mit Kosten verbunden wäre, ging bei der Eingabe der Anmeldedaten nicht
hervor. Am xx.xx.2006 erhielt ich
überraschend von Ihnen eine Rechnung, ohne dass Sie mich ausreichend über das
Rücktrittsrecht informierten.
Ebenso habe ich entgegen Ihrer Behauptung in der Rechnung, keine EMail mit einem
Aktivierungscode erhalten.
Dadurch haben Sie es versäumt mich gemäß dem Fernabsatzgesetz zu über einen
Vertragsabschluss mit einem Widerufsrecht zu Informieren.

Falls es in Ihren Augen zu einem Vertrag gekommen sein sollte,
berufe mich hiermit auf den § 119 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Anfechtbarkeit wegen Irrtums. Dieser besagt, dass man seine
"Willenserklärung", sprich die Zustimmung zum Rechtsverhältnis, anfechtet, da man
nicht beabsichtigt hat, den jeweiligen Vertrag einzugehen und sich über die
Konsequenzen nicht bewusst war.

Auszug aus dem BGB $119 und 121

§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder
eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung
anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei
verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche
Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen
werden.

Eindeutiger Paragraph!!!!!

§ 121 Anfechtungsfrist

(1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern
(unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund
Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als
rechtzeitig erfolgt, wenn die
Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist.

(2) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der
Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind.

In diesem Fall, trete von diesem in meinen Augen nicht zustandekommenen Vertrag
gemäß §119 BGB innerhalb offener Frist zurück.

Da Ihre Methoden mehr als bekannt sind und Sie bei der Staatsanwaltschaft ein sehr
bekanntes Unternehmen sind werde ich mich durch Ihre Aktionen und Drohungen nicht
Einschüchtern lassen.

Ich fordere Sie daher auf, Ihre Rechnung vom xx.xx.2006 auszubuchen und die
Angelegenheit innerhalb von 14 Tagen als gegenstandslos zu bestätigen. Wenn Sie
weiter darauf bestehen sollten, mir gegenüber diese Forderungen zu stellen, halte
ich mir rechtliche Schritte gegen Ihr Unternehmen vor und werde ebenfalls eine
Strafanzeige wegen Irreführung und versuchten Betrugs gegen Ihr Unternehmen bei der
zustängigen Staatsanwaltschaft einreichen.


Mit freundlichen Grüßen
************************************************** *****
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Alt 28.09.2006, 00:03   # 17
unebannt
Gastposter
 
Hallo! Auch ich bin drauf reingefallen und habe sogar gezahlt! Jetzt bekomme ich dennoch eine Mahnung! So! Zum Glück gibt es ja Pro Sieben und das Fass ohne boden.............. nur so als Tipppppppp
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Alt 28.09.2006, 09:58   # 18
PeterPan 43
 
Registriert seit: 01.06.2006
Beiträge: 103
Zitat:
Zitat von unebannt
Hallo! Auch ich bin drauf reingefallen und habe sogar gezahlt! Jetzt bekomme ich dennoch eine Mahnung! So! Zum Glück gibt es ja Pro Sieben und das Fass ohne boden.............. nur so als Tipppppppp
Und welches Wunder erhoffst du dir vom "Fass ohne Boden"? Mittlerweile sind so gut wie alle ********, über die hier geschrieben wird, mit dieser Auszeichnung beglückt worden.

Aber es laufen noch alle diese Anwendungen weiter im Internet. Nein, ich muss mich berichtigen. Die Abzocke Medikamententester ist weg vom Fenster. Das hat aber nicht Pro7 geschafft, sondern die Menge der Anzeigen von Geschädigten, da konnte die Staatsanwaltschaft einfach nicht mehr länger abwarten.

Tatsache ist aber, dass jeder, dere diesen Neppern Geld überweist, dazu beiträgt, dass die Abzocke weiter geht.
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Alt 10.01.2007, 14:46   # 19
Akire
 
Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 4
Bitte lesen Sie meine Antwort von heute, den 10.1.2007. (AW:suche einen der die schmidtleins überstanden hat) Ich war bei der Polizei und das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt!!!!
Gruß Akire
  Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2007, 15:41   # 20
nina_w
Gastposter
 
hi,
wieso wurde es bei der polizei eingestellt????? was haben die dir denn als grund genannt? bin auch in der gleichen lage, war nur noch nicht bei der polizei, da ich mich erstmal hier erkundigen wollte. wäre schön was von dir hier noch zu hören.

gruß

nina
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Alt 29.05.2012, 04:22 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
   
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