| | # 1 |
| Registriert seit: 25.04.2006
Beiträge: 3
| Wer hat dieses Schreiben oder eines in ähnlicher Form schon mal erhalten? Christian ************ *****strasse Nr PLZ ORT Bei Zahlung bitte immer angeben Kunden-Nr. Rechnungs-Nr. ********* *********** Rechnung vom 02.04.2006 Sehr geehrter Herr ********, wir danken für Ihre Anmeldung und stellen Ihnen hierfür die nachfolgenden Beträge in Rechnung: Leistung : Jahreszugang für **w.wohnung-heute.com Kosten: 7,00 EUR monatlich, zahlbar 12 Monate im Voraus Nettopreis 72,41 EUR MwSt. 16% 11,59 EUR Gesamtpreis 84,00 EUR Bitte überweisen Sie den Gesamtpreis in Höhe von 84,00 EUR innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt auf unser unten genanntes Konto. Bitte geben Sie als Verwendungszweck unbedingt Ihre Rechnungs- und Kundennummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können. Bankverbindung Schmidtlein Gbr Kunden aus Deutschland: Deutsche Bank BLZ: 50870024 Konto: 0911099 Kunden aus Österreich/Schweiz: Deutsche Bank IBAN: DE04508700240091109900 SWIFT-BIC: DEUTDEDB508 Im Mailanhang finden Sie Ihre Rechnung im PDF-Format. Zum Öffnen der PDF-Datei benötigen Sie den Acrobat Reader: h**p://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html Mit freundlichen Grüßen Andreas & Manuel Schmidtlein GbR Am Besten ist das was unten steht. Ohne Grund wird hier eine Rechtsbelehrung abgegeben! Erklärung zur Rechnung: Auf dieser Internetseite haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens unsere Teilnahmebedingungen akzeptiert. Aus diesen geht hervor, dass Sie ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen, wenn nicht innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ein Widerruf erfolgt. Auf dieses Widerrufsrecht gem. § 312 d BGB haben wir Sie ausdrücklich hingewiesen. Damit ist Ihr **w.wohnung-heute.com -Zugang in ein kostenpflichtiges Abonnement übergegangen. Das Nutzungsentgelt ist 12 Monate im Voraus zu entrichten, dies ist auch unseren Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Als Gegenwert erhalten Sie die Nutzungsrechte der Inhalte von **w.wohnung-heute.com für 12 Monate. Um ausschließen zu können, dass sich eine dritte Person mit Ihren Daten anmeldet, haben wir diverse Sicherheits-Checks eingebaut. Dies sind eindeutige Beweise, die wir im Streitfall nutzen werden. Zudem haben wir Ihnen an Ihre Emailadresse office@*******.at einen Aktivierungscode gesendet, der von dieser Emailadresse aus durch Anklicken eines Hyperlinks in der Email bestätigt wurde. Als letzte Sicherheitsinstanz wurde die bei der Anmeldung übermittelte IP-Adresse gespeichert. Diese lautet: ************ Im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung ist es den Strafverfolgungsbehörden mittels der IP-Adresse möglich, den PC zu identifizieren, der zum Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde. Es wurde folgendes Geburtsdatum angegeben: ***********. Sollte sich bei einer weiteren Überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen. In diesem Fall hätte sich eine ggf. minderjährige Person eine Leistung erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige vor und werden dementsprechend alle anfallenden Kosten und Auslagen gegen Sie geltend machen. Tja, was soll ich sagen? ICH GEHE BIS ZUM OBERSTEN GERICHTSHOF WENN ES SEIN MUSS! ICH WERDE KLAGEN! *DAUMEN NACH UNTEN ZEIG* |
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| | # 8 |
| Threadstarter Registriert seit: 25.04.2006
Beiträge: 3
| Hallo Leute! Lang ists her, aber nun ja.... Hab heut trotz Anzeige einen Brief vom Tank bekommen. da war der Anwalt scheinbar schneller. oder die brüder dreister. Es ist verblüffend: war mal wieder im zuge meiner recherchen auf einer der seiten der dubiosen brüder und siehe da: KEINE TESTPHASE FÜR ÖSTERREICHER! Sind die vollkommen größenwahnsinnig oder was??? Es kommt noch dicker: Die Brüder haben für jedes LAnd seperate AGB's herausgegeben. Zum Beispiel die Österreichische: "Der Kunde kann, sofern er Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist, seine Vertragserklärung innerhalb von sieben Werktagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt und die Frist mit dem Tag des Vertragsabschlusses beginnt. Der Widerruf ist zu richten an: Andreas & Manuel Schmidtlein GbR Vor der Hube 3 D-64572 Büttelborn," Die Herrschaften sollten doch mal die österreichische Gesetzeslage checken. 7 (!) Tage ist eine Verarsche, meine lieben schmidis!!!! Liebe Brüder Schmidlein: Ich hoffe ihr lest in diesen Foren, denn eines versprech ich euch: Rechtlich bewegt ihr euch auf sehr dünnem eis. Passt auf dass ich das eis nicht zum schmelzen bringe! |
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| | # 9 | ||
| Gastposter | Zitat:
§ 5e.(2) [...]Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt.[..] § 5e.[..](3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d Abs. 1 und 2 nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate [..] Zitat:
§ 5f. Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über: 1.)# Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen (§ 5e Abs. 2 erster Satz) ab Vertragsabschluß begonnen wird. In dem Sinne: Die Troika Schmidt... & Co. ist lernfähig. M.f.G. | ||
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| | # 10 | |
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
| DoGmA schrieb: Zitat:
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| | # 12 |
| Gastposter | Hallo Leute! Ich habe heute auch die gleiche Mail bekommen...und bin am Verzweifeln... ich weiß gar nicht was zu machen ist..ich kann mich nicht erinnern mich dort angemeldet zu haben (sonst wüsste ich meinen unsernamen und passwort)....also kam auch nie irgendeine Bestätigungsmail an. sagt mir bitte wie es bei euch war wenn ihr nicht eingezahlt habt und auch nicht angezeigt...ist denn je was angekommen? ich danke für jede weitere Hilfe. MfG |
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| | # 13 |
| Gastposter | Habe heute auch so eine Drecksmail bekommen. Man Man Man !!! Ich andere Sachen in der Birne als mich um solchen Schei** zu kümmern. Ziehen in 3 Wochen nach Österreich um. Die Schweine scheinen es auf Wohnungssuchende nach/in/um Österreich abgesehen zu haben und kriegen wohl die Adressen von anderen Seiten. Was soll ich tun ? Einfach ignorieren den Quatsch ? Kenne diese dumme Seite kein Stück ! |
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| | # 14 |
| Registriert seit: 29.07.2006
Beiträge: 2
| auch ich habe solch ein brif bekommen und nun ratet mal von wem ja genau schmidtlein GbR ich hab aber schon gesehn das die nicht nur eine seite betreiben sondern mehrere seiten darunter is auch usenext und so ich finde das grass was die machen jedenfalls werd ich das nicht bezahlen und wenn sie mir ne haftstrafe androhn is mir egal PS: das alles steht bei mir auch im brief der gleiche text und so ich werd vor gericht gehn nach dem ich an den anwalt geschrieben habe das muss ein ende haben mit denen |
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| | # 15 | |
| Gastposter | Zitat:
Wir wohnen in der Schweiz und haben heute auch so einen Brief von diesem Anwalt bekommen. Mein Mann soll sich irgendwo angemeldet haben, und jetzt seien 84 € fällig, plus Umtriebsentschädigungen und sonstige Gebühren, total 139 € ... Mein Mann kann sich an keine Anmeldung irgendwo erinnern, spricht im Prinzip auch nicht besonders gut deutsch und surft schon deshalb kaum auf deutschsprachigen Seiten. Wir haben auch sonst auf unserem PC keinerlei Mails oder so in dieser Angelegenheit gefunden und haben das Gefühl, diese sogenannte Anmeldung ist frei erfunden. Wir sind aber doch etwas beunruhigt von den Drohungen - von hier aus wissen wir aber überhaupt nicht, wie wir vorgehen sollen. Sollen wir auf den Brief reagieren, oder einfach alles ignorieren? Für Tipps wäre ich ganz dankbar Gruss, Susanne | |
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| | # 16 |
| Gastposter | hab zwar nicht mit wohnung-heute sondern auf songtext-heute meinen ärger aber ich hab mal folgende EMail in der Hinterhand. Ist einer der Musterbriefe, nur ein bisschen erweitert Meinungen Bitte!! ************************************************** ***** Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mich auf Ihrer Internetseite unter xxx.songtexte-heute.xxx angemeldet. Dass dies jedoch mit Kosten verbunden wäre, ging bei der Eingabe der Anmeldedaten nicht hervor. Am xx.xx.2006 erhielt ich überraschend von Ihnen eine Rechnung, ohne dass Sie mich ausreichend über das Rücktrittsrecht informierten. Ebenso habe ich entgegen Ihrer Behauptung in der Rechnung, keine EMail mit einem Aktivierungscode erhalten. Dadurch haben Sie es versäumt mich gemäß dem Fernabsatzgesetz zu über einen Vertragsabschluss mit einem Widerufsrecht zu Informieren. Falls es in Ihren Augen zu einem Vertrag gekommen sein sollte, berufe mich hiermit auf den § 119 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Anfechtbarkeit wegen Irrtums. Dieser besagt, dass man seine "Willenserklärung", sprich die Zustimmung zum Rechtsverhältnis, anfechtet, da man nicht beabsichtigt hat, den jeweiligen Vertrag einzugehen und sich über die Konsequenzen nicht bewusst war. Auszug aus dem BGB $119 und 121 § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde. (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden. Eindeutiger Paragraph!!!!! § 121 Anfechtungsfrist (1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist. (2) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind. In diesem Fall, trete von diesem in meinen Augen nicht zustandekommenen Vertrag gemäß §119 BGB innerhalb offener Frist zurück. Da Ihre Methoden mehr als bekannt sind und Sie bei der Staatsanwaltschaft ein sehr bekanntes Unternehmen sind werde ich mich durch Ihre Aktionen und Drohungen nicht Einschüchtern lassen. Ich fordere Sie daher auf, Ihre Rechnung vom xx.xx.2006 auszubuchen und die Angelegenheit innerhalb von 14 Tagen als gegenstandslos zu bestätigen. Wenn Sie weiter darauf bestehen sollten, mir gegenüber diese Forderungen zu stellen, halte ich mir rechtliche Schritte gegen Ihr Unternehmen vor und werde ebenfalls eine Strafanzeige wegen Irreführung und versuchten Betrugs gegen Ihr Unternehmen bei der zustängigen Staatsanwaltschaft einreichen. Mit freundlichen Grüßen ************************************************** ***** |
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| | # 18 | |
| Registriert seit: 01.06.2006
Beiträge: 103
| Zitat:
Aber es laufen noch alle diese Anwendungen weiter im Internet. Nein, ich muss mich berichtigen. Die Abzocke Medikamententester ist weg vom Fenster. Das hat aber nicht Pro7 geschafft, sondern die Menge der Anzeigen von Geschädigten, da konnte die Staatsanwaltschaft einfach nicht mehr länger abwarten. Tatsache ist aber, dass jeder, dere diesen Neppern Geld überweist, dazu beiträgt, dass die Abzocke weiter geht. | |
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