wohnung-heute.com -> Ich gehe vor Gericht!

Alt 01.08.2007, 21:57   # 61
vanHelsing
hell-singer
 
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Registriert seit: 02.07.2006
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Beiträge: 2.429
Zitat:
Zitat von anonym* Beitrag anzeigen
Die Beste und vielleicht auch einzige Möglichkeit gegen das Ganze vor zu gehen, ist zu beweisen, dass es nicht zu einem gültigen (Kauf-)Vertrag gekommen ist.
Falsch, denn der Betreiber muss beweisen, dass ein rechtskräftiger Vertrag abgeschlossen wurde. Nur er muss nachweisen, wann es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung gekommen sein soll.

Zitat:
Zitat von anonym* Beitrag anzeigen
Indem du aber letztes Jahr die Rechnung gezahlt hast, hast du, wenn auch indirekt, den Vertrag als vollkommen gültig akzeptiert (trotz nicht zugesandter Daten oder Anderes) und musst somit auch dieses Jahr zahlen.
Falsch, dazu haben sich auch schon Juristen geäußert.
Guggste >> KLICK

Zitat:
Zitat von anonym* Beitrag anzeigen
..... könnten die Schmidtleins auf die Idee kommen, gerichtlich gegen dich vorzugehen und sogar damit durchkommen.
Aber nur, wenn man sich nicht richtig zur Wehr setzt.

Zitat:
Zitat von anonym* Beitrag anzeigen
Wer schon mal Recht in der Schule hatte weiß, dass .......
... Du in dem Fach Recht noch Nachhilfe benötigst.
__________________
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Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
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Alt 26.11.2007, 16:37   # 62
the_dOOrs
 
Registriert seit: 26.11.2007
Beiträge: 4
hallo zusammen!

gottseidank bin ich heute auf dieses Forum und dessen Threads zu diesem Thema gekommen, denn ich war bereits im begriff auf die bank zu laufen und denen das geld zu überweisen!

trotzdem hoffe ich, dass mir irgendjemand noch bei einigen unklarheiten helfen kann:

also, ich hab mich auf der seite registriert, dann (leider) auch eine bestätigungsmail erhalten. trotzdem ist das mit sicherheit der tatbestand einer "arglistigen täuschung", da auf dieser seite keineswegs seriös auf einen vertragsabschluss, bzw. auf ein widerrufsrecht hingewiesen wird.

also vor ca einer woche habe ich die rechnung von 84€ erhalten.
darauf habe ich einfach nicht reagiert.
jetzt ist eine mahnung eingelangt, die mich auffordert bis 29.11.07 zu zahlen, ansonsten werden rechtliche schritte gegen mich erwogen...

ich frage mich nur ob ich den typen eine mail senden soll (es gibt hier ja traumhafte vorlagen) oder ob ich sie weiter ignorieren soll, da sie sowieso irgendwann ihr interesse an mir verlieren?

bitte um mögliche antwort...
vielen dank!

(ps: ich bin aus österreich - können die überhaupt so ohne weiteres mich gerichtlich beanstanden?) - leider habe ich auch meine echten daten angegeben und bin nicht minderjährig...
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Alt 26.11.2007, 16:42   # 63
schnippewippe
Gastposter
 
Da meine Antwort nicht mit rübergenommen wurde , stelle ich sie hier noch einmal mit ein. Somit wissen andere User, dass es schon eine Antwort gab und welche.

Zuerst würde ich mich mal hier etwas durchlesen und dort auch meine Fragen stellen.
wohnung-heute.com -> Ich gehe vor Gericht!

Ein anderer nützlicher link , ist die Sammlung von Immorb.
Hier hat er alles zusammengetragen was für die Österreicher hilfreich sein kann.
http://www.netzwelt.de/forum/vermein...erreicher.html
Musterbriefe für eine Anfechtung findest du hier.
Musterbriefe
Wenn ich mich für den Ernstfall absichern will, würde ich ein Einschreiben mit Rückantwort schicken.
Schweigen würde ich nicht. Jedenfalls nicht mehr, wenn was mit der Post kommt.
Hast du denn deine richtigen Daten angegeben ?
Bist du noch minderjährig ?
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Alt 28.11.2007, 18:29   # 64
the_dOOrs
 
Registriert seit: 26.11.2007
Beiträge: 4
liebe leute! danke für die unterstützung!

ich habe einen eingeschriebenen brief an die typen gesandt und mich mit konsumentenschutz und online ombudsmann.at zusätzlich in verbindung gesetzt. zur not habe ich vorweg einmal meinen anwalt informiert, der gemeint hat, dass hier ein vertragsausstieg prinzipiell mögtlich ist.
des weiteren meint er, dass die gebrüder schmidtlein und herr "dr" tank hier viel wind um nichts machen, ich solle mich nicht weiterhin sorgen, er kennt die herren und weiß, dass - zumindest seines wissens - noch nie rechtliche schritte seitens der Brüder erwogen wurden.

"wer im glashaus sitzt sollte nicht mit steinen werfen!"
lg
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Alt 29.05.2012, 04:22 # --
News Flash
 
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