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*tattoo-heute* und seine Fallen*tattoo-heute* und seine Fallen

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Alt 28.03.2007, 07:40   #121 (permalink)
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Standard AW: *tattoo-heute* und seine Fallen

Zitat:
Zitat von Aguna Beitrag anzeigen
Aber jetzt hab ich doch noch die ein oder andere Frage:
Wenn ich einen Widerruf per Post (Einschreiben) schicke, muss ich ja eine Absenderadresse angeben. Es ist nur so, dass es weder die von mir bei der Registrierung angegebenen Adressen, noch die Personen gibt...also was soll ich tun?
Das einzige was tatsächlich existiert sind mein PC und die E-Mail Adresse die ich angegeben hab. Naja, und jetzt hab ich echt keine Ahnung ob ich was machen soll, und was ich machen soll...
Also wenn ich keine richtigen Daten eingegeben hätte,würde ich vorsichtshalber per E-mail widerrufen.
Danach würde ich warten ob was mit der Post kommt.!
Also bis jetzt ,warten alle die keine richtigen Daten angegeben haben ,heute noch auf Post.
Werden wohl ewig warten. Sollte was kommen,könnte ich ja immer noch per Einschreiben widerrufen.
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Da ich kein Anwalt bin , gebe ich auch keine Ratschläge ! Was ich schreibe ist
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Alt 28.03.2007, 13:43   #122 (permalink)
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Hansi85 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: *tattoo-heute* und seine Fallen

Hey habe mich auch auf der seite "Tatto-Heute" angemeldet und habe dann weil ich keinen bock auf den Anwaltskram hatte die bekannten 85€ überwiesen! hörte dann ne ganze zeit nichts und habe jetzt Post vom "Tank"wart bekommen! was soll ich tun wo ich das Geld nun schon überwiesen habe!!?? Bitte helft mir
Hansi85 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2007, 10:37   #123 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Hansi85 Beitrag anzeigen
Hey habe mich auch auf der seite "Tatto-Heute" angemeldet und habe dann weil ich keinen bock auf den Anwaltskram hatte die bekannten 85€ überwiesen! hörte dann ne ganze zeit nichts und habe jetzt Post vom "Tank"wart bekommen! was soll ich tun wo ich das Geld nun schon überwiesen habe!!?? Bitte helft mir
Schick im doch eine Kopie des Überweisungsbelegs und fordere ihn auf, dich nicht weiter zu belästigen.
Auf der Kopie solltest Du alles schwärzen, was den RA nichts angeht.
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Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung: Nachdenkseiten

Das sagt die Verbraucherzentrale zu
Verträgen mit Minderjährigen – gültig oder nicht gültig? - Taschengeldparagraph (§110 BGB).

* Wichtig: Betr. Veröffentlichung von Emails - Bitte beim Posten unbedingt beachten.

Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
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Alt 29.03.2007, 12:45   #124 (permalink)
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Hell boy befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,
ich habe heute post von diesen brüdern bekommen und soll auch diese 84,00eur zahlen soll ich das alles einfach ignorieren ??
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Alt 29.03.2007, 15:26   #125 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Hell boy Beitrag anzeigen
Hallo,
ich habe heute post von diesen brüdern bekommen und soll auch diese 84,00eur zahlen soll ich das alles einfach ignorieren ??
Lieber nicht, denn das kann ins Auge gehen.
Du solltest zumindest widerrufen, sofern Du das noch nicht getan hast.
vanHelsing ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2007, 21:31   #126 (permalink)
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Aguna befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: *tattoo-heute* und seine Fallen

Hy!
Ich habe jetzt gerade per E-Mail meinen Widerspruch verfasst. Und jetzt...kurz vor dem abschicken...tut sich mir noch eine Frage auf:

Soll ich den Namen angeben mir dem ich mich registriert hatte, oder soll ich meinen richtigen Namen angeben???

Bitte antwortet mir schnell!!! Die Uhr tickt...meine Widerrufstfrist ist sehr am ablaufen!

Danke schonmal!
Aguna ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2007, 10:35   #127 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Aguna Beitrag anzeigen
Soll ich den Namen angeben mir dem ich mich registriert hatte, oder soll ich meinen richtigen Namen angeben???
Ich würde den Namen angeben, mit dem Du dich angemeldet hast.
Sonst können die das nicht richtig zuordnen.
vanHelsing ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2007, 16:42   #128 (permalink)
BrokenParadise
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Standard AW: *tattoo-heute* und seine Fallen

Hey Leute,

wunderbar dass ich das hier finde^^

ich habe ein kleines Problemchen und finde selbst keine Lösung dafür..

Auf genannter Tattoo-Seite habe ich ebenfalls ein wenig rumgestöbert.. vor knapp einem Jahr.. damals bin ich dann kurz danach für 1 Jahr nach Amerika gegangen (jetzt bin ich wieder da). Auf jeden Fall hab ich das damals bezahlt, weil ich meiner Mutter da Probleme ersparen wollte und auch nicht die Zeit hatte, mich im Internet gründlich darüber zu informieren. Naja, wie gesagt, habe ich gezahlt.. dumm aber naja..

so.. und jetzt kam vor zwei Tagen die 2. Rechnung für das 2. Jahr.. in der dann stand:

"Durch Zahlung des Rechnungsbetrages für das 1. Vertragsjahr haben Sie die
Forderung anerkannt und sind zur Zahlung des Betrags für das 2. Jahr
verpflichtet."

schön blöd.. ich weiss, ABER: gibt es für mich jetzt noch eine Möglichkeit das nicht zahlen zu müssen? Denn sie haben ja geschrieben "da ich bereits für das erste Jahr gezahlt habe.."..

Ich bitte wirklich dringend um Hilfe. Danke schonmal^^
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Alt 30.03.2007, 16:42   #129 (permalink)
erik...!
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Standard AW: *tattoo-heute* und seine Fallen

so und noch ein opfer...

folgendes:

meine freundin hat sich dort angemeldet, wir wissen aber nicht mehr wann. sie hat noch nicht widerrufen und hat jetzt eine rechnung bekommen.
ich vermute aber, dass es schon länger als 2 wochen her ist.heisst das, dass sie zahlen muss? oder bringt es noch etwas, jetzt zu widerrufen?
achja, ausserdem hat sie ein falsches geburtsdatum angegeben, da sie noch keine 18 ist.

hoffe auf eine positive antwort =)
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Alt 30.03.2007, 16:56   #130 (permalink)
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Zitat:
Zitat von BrokenParadise Beitrag anzeigen
Hey Leute,

wunderbar dass ich das hier finde^^

ich habe ein kleines Problemchen und finde selbst keine Lösung dafür..

Auf genannter Tattoo-Seite habe ich ebenfalls ein wenig rumgestöbert.. vor knapp einem Jahr.. damals bin ich dann kurz danach für 1 Jahr nach Amerika gegangen (jetzt bin ich wieder da). Auf jeden Fall hab ich das damals bezahlt, weil ich meiner Mutter da Probleme ersparen wollte und auch nicht die Zeit hatte, mich im Internet gründlich darüber zu informieren. Naja, wie gesagt, habe ich gezahlt.. dumm aber naja..

so.. und jetzt kam vor zwei Tagen die 2. Rechnung für das 2. Jahr.. in der dann stand:

"Durch Zahlung des Rechnungsbetrages für das 1. Vertragsjahr haben Sie die
Forderung anerkannt und sind zur Zahlung des Betrags für das 2. Jahr
verpflichtet."

schön blöd.. ich weiss, ABER: gibt es für mich jetzt noch eine Möglichkeit das nicht zahlen zu müssen? Denn sie haben ja geschrieben "da ich bereits für das erste Jahr gezahlt habe.."..

Ich bitte wirklich dringend um Hilfe. Danke schonmal^^
Lese dir mal durch was darüber in meinen Postings indemLink steht.
Dann hast du bestimmt keine Fragen mehr.
Zweite Jahr bezahlen oder nicht ?
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Alt 30.03.2007, 17:00   #131 (permalink)
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Zitat:
Zitat von erik...! Beitrag anzeigen
so und noch ein opfer...

folgendes:

meine freundin hat sich dort angemeldet, wir wissen aber nicht mehr wann. sie hat noch nicht widerrufen und hat jetzt eine rechnung bekommen.
ich vermute aber, dass es schon länger als 2 wochen her ist.heisst das, dass sie zahlen muss? oder bringt es noch etwas, jetzt zu widerrufen?
achja, ausserdem hat sie ein falsches geburtsdatum angegeben, da sie noch keine 18 ist.

hoffe auf eine positive antwort =)
Ohne die Zustimmung der Eltern können Minderjährige diesen Vertrag nicht abschliessen. Schickt ein Einschreiben mit Rückantwort. Die Eltern sollen mitteilen ,dass ihre Tochter noch Minderjährig ist und sie keine Zustimmung zum Vertrag geben
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Sie werden vielleicht weiterhin versuchen dich einzuschüchtern, aber da würde ich nichts drauf geben.
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Geändert von schnippewippe (30.03.2007 um 18:20 Uhr)
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Alt 30.03.2007, 17:51   #132 (permalink)
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stevedee78 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo Gemeinde,

meine Frau hat sich am 29.01.07 (fehlerhafterweise) bei tattoo-heute.com angemeldet, hat aber die EMail Adresse falschgeschrieben. Folglich haben wir keine Rechnung und keine Zugangsdaten von Andreas + Manuel Schmidtlein erhalten. Den 14 tägigen Widerruf haben wir auch vergessen. Am 27.03.07 kam ein Brief vom Anwalt OLAF TANK einer Forderung von 123 €. Zuzahlen binnen 10 Tagen. Wenn muss ich Was schreiben, um da wieder rauszukommen. Zahlen werde ich auf keinen Fall.Achso habe natürlich keine Leistung von Tatto-heute.com in Anspruch genommen.

Bitte gebt uns ein paar tips !

Die hier angebotene Musterbriefe passen irgendwie nicht auf unseren Fall, weil ja eigentlich alles da stand (auf der Anmelde Seite).

Gruß

Stevedee78
stevedee78 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2007, 18:32   #133 (permalink)
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poinsit befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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hallo zusammen,

tja wie viele andere bin ich auch eines der Abo-Opfer von tattoo-heute*.

nur folgendes problem:
es ist jetzt ziemlich genau ein jahr her, als ich mich bei der besagten seite ein wenig umsah-und -natürlich- kurze zeit darauf eine nette email bekam. zahlbarer betrag 84€.
da aber im mail mit anwalt usw. gedroht wurde, wenn ich nicht zahlen würde,
zahlte ich den betrag, da ich wirklich eingeschüchtert war und durch die bezahlung hoffte, die sache aus der welt zu schaffen.

vor ein paar tagen bekam ich wieder eine mail, ich soll wieder 84€ für das 2. Jahr
zahlen! Anscheinend hätte ich mich dazu verpflichtet, indem ich das erste mal bezahlt habe.

Für mich persönlich war diese sache bereits vergessen, und als ich diese nächste mail bekam, schrieb ich sofort eine mail zurück, in der ich meine sofortige kündigung mitteilte.

Die Antwort lautete: Kündigung angenommen, der Betrag von 84€ ist trotzdem noch zu zahlen, ansonsten mahnung, klage usw.


soll ich diese mail einfach ignorieren, oder was soll ich tun??
bezahlen werde ich 100% nicht mehr!

vielen dank für die tipps!!

Freundliche Grüße, Reini
poinsit ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2007, 19:12   #134 (permalink)
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Zitat:
Zitat von stevedee78 Beitrag anzeigen
Hallo Gemeinde,

meine Frau hat sich am 29.01.07 (fehlerhafterweise) bei tattoo-heute.com angemeldet, hat aber die EMail Adresse falschgeschrieben. Folglich haben wir keine Rechnung und keine Zugangsdaten von Andreas + Manuel Schmidtlein erhalten. Den 14 tägigen Widerruf haben wir auch vergessen. Am 27.03.07 kam ein Brief vom Anwalt OLAF TANK einer Forderung von 123 €. Zuzahlen binnen 10 Tagen. Wenn muss ich Was schreiben, um da wieder rauszukommen. Zahlen werde ich auf keinen Fall.Achso habe natürlich keine Leistung von Tatto-heute.com in Anspruch genommen.

Bitte gebt uns ein paar tips !

Die hier angebotene Musterbriefe passen irgendwie nicht auf unseren Fall, weil ja eigentlich alles da stand (auf der Anmelde Seite).

Gruß

Stevedee78
Wie du schon richtig schreibst auf der Anmeldeseite. Diese kann aber jederzeit verändert werden.
Hast du eine rechtlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung erhalten.?
Lese dir mal das Urteil hier durch.
Zitat:
verbraucherrecht.blogg.de
LG Kleve: Widerrufsbelehrung in Textform (Urteil vom
02.03.2007 - 8 O 128/06)
Gemäß § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB ist die Widerrufsbelehrung
"in Textform" mitzuteilen. "Textform" bedeutet nach der
nicht interpretationsbedürftigen oder interpretationsfähigen Regelung in § 126b
BGB Wiedergabe "in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften
Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise". .......weiter [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ]
Auf der Seite steht
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.
Lese dir das mal hier durch.am 27.03.2007
Zitat:
von MEDIEN INTERNET und RECHT
1. Eine Widerrufsbelehrung in der es lediglich heißt Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung verstößt gegen die Belehrungspflichten der §§ 312c, 312d, 355 BGB und ist wettbewerbswidrig. <br><br> 2. Aus § 312 d Abs. 2 BGB ergibt sich zwingend, dass die Widerrufsfrist nicht vor Erhalt der Ware beginnen kann. ..........weiter [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ]
Auf der Seite steht:
Informationen zum Widerrufsrecht:
Der Kunde kann, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Also für mich steht fest , dass man noch widerrufen kann.
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Alt 30.03.2007, 19:32   #135 (permalink)
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Zitat:
@poinsit
Da du gekündigt hast und die Betreiber diese auch angenommen haben, würde ich mich mal an die Verbraucherzentale wenden.
Da hier bei diesen Verträgen es ja keine normalen Bedingungen waren.
Lese dir mal die Seite hier durch Zweite Jahr bezahlen oder nicht ?
Wenn du eine Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hast , würde ich diese nutzen.
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Alt 30.03.2007, 20:28   #136 (permalink)
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@schnippewippe

Danke erstmal für die Antwort!

Zitat:
Wie du schon richtig schreibst auf der Anmeldeseite. Diese kann aber jederzeit verändert werden.
Hast du eine rechtlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung erhalten.?
Lese dir mal das Urteil hier durch.
Da ja die E Mail Adresse falsch war habe ich demzufolge auch keine Widerrufsbelehrung bekommen.

Zitat:
Informationen zum Widerrufsrecht:
Der Kunde kann, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Also für mich steht fest , dass man noch widerrufen kann.
Ist ja schon ein Monat her!
Hört sich ja gut an aber wie schreibt man den sowas und wem schreib ich das? Den Anwalt oder Schmidtlein?

Oh Mann ist das kompliziert

Gruß
Stevedee78
stevedee78 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2007, 20:52   #137 (permalink)
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Zitat:
Zitat von stevedee78 Beitrag anzeigen
@schnippewippe

Danke erstmal für die Antwort!



Da ja die E Mail Adresse falsch war habe ich demzufolge auch keine Widerrufsbelehrung bekommen.



Ist ja schon ein Monat her!
Hört sich ja gut an aber wie schreibt man den sowas und wem schreib ich das? Den Anwalt oder Schmidtlein?

Oh Mann ist das kompliziert

Gruß
Stevedee78
Also ich würde dem Anwalt schreiben. Da er ja die Sache bearbeitet , hat er ja die Unterlagen auch da.
Ich würde da auch nichts weiter Schreiben .
Eins möchte ich noch mitteilen. E-mails können-müssen aber bei Gericht nicht als Beweis anerkannt werden. Also Einschreiben mit Rückantwort.
http://www.netzwelt.de/forum/367637-post12.html
http://www.netzwelt.de/forum/367833-post23.html
Zitat:
Hilfsweise fechte ich sämtliche in diesem Zusammenhang von mir abgegebenen Erklärungen wegen Irrtums nach §§ 119, 123, 142 BGB an.
Höchst hilfsweise widerrufe ich meine Erklärungen gemäß §§ 312 b, 312 d, 355 BGB. Da ich nicht über mein Widerrufsrecht informiert worden bin, konnte ein Fristablauf nicht beginnen.
Also hier hat wohl Keiner eine vom Gesetz her vorgeschriebene Widerrufsbelehrung erhalten.
Die § müssen aber nicht mit geschrieben werden.
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Geändert von schnippewippe (30.03.2007 um 20:55 Uhr)
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Folgender Benutzer sagt Danke zu schnippewippe für den nützlichen Beitrag:
stevedee78 (30.03.2007)
Alt 30.03.2007, 22:05   #138 (permalink)