*tattoo-heute* und seine Fallen

Alt 16.05.2008, 14:05   # 481
Stephan_OS
 
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Registriert seit: 24.03.2008
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Beiträge: 487
Herzlich Willkommen erstmal bei der "Netzwelt"!

Lies dir am besten mal hier in diesem Thread die letzten Seiten durch, da ging es schon ein paar Mal um die Forderung für das "zweite Jahr", im Wegweiser gibts auch ein paar interessante Links dazu.

Die Bettelbriefe der Abzo**er mögen ja für den Laien "realistisch" klingen, enthalten aber juristisch nur Dünnpfiff... oftmals an der Grenze zu Nötigung und Erpressung.
NIEMAND kann einfach so eine Lohnpfändung oder eine Zwangsvollstreckung erwirken. Dafür braucht man einen vollstreckbaren Titel vom Gericht, und den bekommt man nur, wenn man entweder einen GERICHTLICHEN Mahnbescheid erwirkt hat, und der Schuldner diesem nicht wiederspricht, oder wenn man eine Klage gewinnt. Beides wird nicht passieren, und daher ist auch die Drohung völlig aus der Luft gegriffen.
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Alt 16.05.2008, 18:36   # 482
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von Rafaele83 Beitrag anzeigen
Hey,
Ich habe mich auch vor ca.einem Jahr bei Tattoo vorlagen.com angemeldet.Leider habe ich die erste Gebühr von 96€ damals gleich bezahlt und habe vor ca.3 Monaten die zweite rechnung erhalten.
MFG
Ein Schreiben per Einschreiben mit Rückantwort solltest du schon schicken. Lese hier mal ein wenig nach.
Zweite Jahr bezahlen oder nicht ?
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Alt 14.06.2008, 13:14   # 483
kinderwurstgesicht
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Hallo,

habe genau dasselbe problem mit diesem verein. habe auch die erste rechnung bezahlt und bekomme nun mahnungen. ich war auch noch nie auf dieser seite und sehe gar nicht ein die zweite zu bezahlen. ich war elber auch nur bei der anmeldung auf dieser seite.
wenn du etwas von der verbraucherzentrale hörst, sag mir doch bitte, was deren antwort war.
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Alt 14.06.2008, 13:23   # 484
immorb
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Zitat:
Zitat von kinderwurstgesicht
wenn du etwas von der verbraucherzentrale hörst, sag mir doch bitte, was deren antwort war.
Und so lange willst du untätig sein?

Durch die Bezahlung für das erste Jahr hast du erst einmal einen Vertrag anerkannt.
Und es handelt sich um einen Laufzeitvertrag der sich immer wieder verlängert wenn du nichts unternimmst.

In dem Posting über deinem (#482) steht ein Link den du mal durchlesen solltest.
Sollten danach Fragen offen sein,frage hier,aber mit etwas mehr Infos.

m.f.G.
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Alt 29.06.2009, 14:48   # 485
tassos
 
Registriert seit: 29.06.2009
Beiträge: 3
Hallo alle zusammen,
ich freue mich sehr mitlgied der community geworden zu sein.
Ich habe im letzten Jahr eine Rechnung bekommen ueber 84 euro die ich damals bezahlt habe, da ich gearbeitet habe und keinen stress mehr wollte. Nun habe ich eine zweite email bekommen in der steht ich sollte den Betrag noch mal zu ueberweisen. Ich habe sofort geantwortet sie sollen mein account sofort schliessen da ich die Seite vielleicht 2 mal besucht habe.
Ok, die 84 euro habe ich verkraftet war, ein fehler die AGBS nicht zu lesen und dann nicht zu widerrufen, ich kann es- und werde es nicht akzeptieren noch einmal 84 euro zu bezahlen.
Ausserdem habe cich damals in Greece gelebt und das auch nicht so recht verstanden, jetzt bin ich student hier in Deutschland und werde dies nicht auf mich sitzen lassen. Nachdem ich ihnen erklaert habe ich will meinen Account sofort loeschen, haben sie gesagt das wird automatisch geschehen erst im naechsten Jahr, ich habe noch eine email geschrieben und gesagt das soll JETZT geschen. Seitdem nichts mehr von denen gehoert es sind 5 tage vergangen und in 2 TAGEN ENDET ihre frist die sie mir gegeben haben... WAS SOLL ICH TUUUUUUN HIIIIILFE!!!!!!!!!!
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Alt 29.06.2009, 14:58   # 486
spacereiner
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Ort: Bergkamen-Oberaden
Beiträge: 108
Klick dich mal durch diese Links hier


Die wichtigsten Tipps für Opfer von Kostenfallen im Internet (http://www.computerbetrug.de/abzocke...-eilige-leser/)

Das solltest du über Inkassofirmen wissen (http://www.computerbetrug.de/abzocke...hre-drohungen/)

Warum du keine Angst vor Schufa-Eintrag oder Klage haben musst (http://www.computerbetrug.de/abzocke...ertragsfallen/)

Muss man Abzockern einen Brief schreiben oder nicht? (http://forum.computerbetrug.de/infos...d-mahnung.html)

Die wichtigsten Tipps im Film (http://de.youtube.com/view_play_list?p=879C6ACF7AFB6090)
Zitat:
Nun habe ich eine zweite email bekommen in der steht ich sollte den Betrag noch mal zu ueberweisen
Es gibt kein Gesetz,mit dem durch eine Zahlung ein Vertrag bestätigt wird
http://forum.computerbetrug.de/infos...-bezahlen.html


Wenn das nicht reicht,geh zum Anwalt oder zur VZ

-----Doppelpost zusammengeführt am 29.6.2009 um 15:25:57-----

Zitat:
Durch die Bezahlung für das erste Jahr hast du erst einmal ein Vertrag anerkannt.
Und es handelt sich um einen Laufzeitvertrag der sich immer wieder verlängert wenn du nichts unternimmst
Quatsch mit Sosse
Es gibt kein Gesetz,mit dem durch eine Zahlung ein Vertrag bestätigt wird
http://forum.computerbetrug.de/infos...-bezahlen.html
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Alt 29.06.2009, 17:20   # 487
arthus
 
Benutzerbild von arthus
 
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Beiträge: 1.180
Zitat:
Zitat von spacereiner Beitrag anzeigen
Es gibt kein Gesetz,mit dem durch eine Zahlung ein Vertrag bestätigt wird
http://forum.computerbetrug.de/infos...-bezahlen.html
Sollte vermutlich wieder dieser Link sein, das zweite mal ist er verkürzt
Bei Abo: Einmal bezahlt, immer bezahlen?
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Alt 29.06.2009, 18:10   # 488
immorb
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Zitat:
Zitat von spacereiner Beitrag anzeigen
Zitat:
Durch die Bezahlung für das erste Jahr hast du erst einmal ein Vertrag anerkannt.
Und es handelt sich um einen Laufzeitvertrag der sich immer wieder verlängert wenn du nichts unternimmst
[...]
Quatsch mit Sosse
Es gibt kein Gesetz,mit dem durch eine Zahlung ein Vertrag bestätigt wird
[..]
1.)Sie sollten ihre Gossensprache hier nicht anwenden.
2.)Informieren sie sich mal über Verträge.
Vielleicht kann Ihnen jemand bei CB helfen und einige Gesetze erklären die sich z.B. mit dem Schuldrecht befassen.

Aber,um die Erklärung zu bekommen ob ich im Falle einer ABO-Falle,für ein weiteres Jahr bezahlen muss,dafür muss ich kein fremdes Forum besuchen.
Das Thema gibt es auch hier>> Zweite Jahr bezahlen oder nicht ?
( den Link zu CB findet man dort auch)

m.f.G.
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Alt 29.06.2009, 18:16   # 489
tassos
 
Registriert seit: 29.06.2009
Beiträge: 3
VIELEN DANK AN ALLE>!
Was sollte ich denn, nun jetzt tun(eure meinung ist gefragt) ich habe mir alles durchgelesen,aber nicht sehr schlauer geworden. Eigentlich kann nichts mehr passieren oder? einfach ignorieren.?!
Ich werde warten bis ich in 2 tagen (eventuell) noch mal eine nachricht bekomme. Die frage bleibt aber offen:
was tun?
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Alt 29.06.2009, 18:25   # 490
spacereiner
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.03.2007
Ort: Bergkamen-Oberaden
Beiträge: 108
Zitat:
dafür muss ich
Ich bin aber nicht Du

Zitat:
Was sollte ich denn, nun jetzt tun
Rechtsberatung ist hier leider verboten.Wenn die Hinweise nicht reichen,geh zum Anwalt oder zur Verbraucherzentrale
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Alt 29.06.2009, 18:48   # 491
immorb
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Zitat:
Zitat von tassos Beitrag anzeigen
Ich habe im letzten Jahr eine Rechnung bekommen ueber 84 euro die ich damals bezahlt habe,
[...]
Ok, die 84 euro habe ich verkraftet war, ein fehler die AGBS nicht zu lesen und dann nicht zu widerrufen, ich kann es- und werde es nicht akzeptieren noch einmal 84 euro zu bezahlen.
[..]
Ich nehme an es geht um *****-***** .com
Wenn du Glück hast,nerven die dich nur noch.
Wenn du Pech hast gehen die weiter.
Im Gegensatz zu anderen Seiten heisst es hier:
Zitat:
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
2.)Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate ("Laufzeit").
[...]
§ 10 Kündigung:
1.)Der Vertrag ist von Anfang auf die Dauer der Laufzeit (§ 6 Abs. 2) geschlossen. Er endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Würde heissen,sie fordern nur noch den Betrag für dieses Jahr.
Wenn du Nerven hast,dann erduldest du die Mahnungen/Drohungen und wartest geduldig auf einen Mahnbescheid.
Wenn du keine Geduld/Nerven hast,dann gehst du zu einem Rechtsanwalt.

m.f.G.
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Alt 29.06.2009, 19:49   # 492
tassos
 
Registriert seit: 29.06.2009
Beiträge: 3
Vielen dank!
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Alt 29.06.2009, 19:56   # 493
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
  • Wie oben schon richtig bemerkt wurde: es gibt kein Gesetz, mit dem durch eine bereits erfolgte Zahlung etwa ein nicht bestehender Vertrag nachträglich legalisiert würde.
  • Wenn ein Anbieter im Internet aus welchen Gründen auch immer im Rahmen des Vertragsangebotes auf die wichtige Information verzichtet, dass nach Ablauf einer Probe- oder Testzeit der kostenlose Zugang in ein kostenpflichtiges Abo übergeht, dann hat er keinen Zahlungsanspruch, weil hier der Vertrag unwirksam ist. (AG Düsseldorf (Az.: 41 C 1538/07, Urteil vom 16.05.2007)
    Keine automatische Verlängerung des Vertrages bei Probeabo | ecommerce | news
  • Steht die Information, dass der kostenlose Testzugang automatisch in ein kostenpflichtiges Abo übergeht, nur in den AGB, und nicht sofort auffindbar auf der "Anmelde"-Webseite, so handelt es sich bei der betreffenden AGB-Klausel um eine "Überraschungsklausel" gem. § 305c BGB. Der Vertrag ist unwirksam.

Wenn der Vertrag unwirksam ist, so bleibt er das auch bei einer irrtümlichen Bezahlung in der falschen Annahme, es gebe einen wirksamen Vertrag.

Wenn trotzdem ein "Anbieter" auf so einer Treibsand-Basis die Forderung einklagen würde, dann wäre das allein zu seinem teuren Privatvergnügen.
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Alt 29.05.2012, 04:20 # --
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