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| Moderator Registriert seit: 03.02.2006
Beiträge: 1.509
| Da viele Betroffene immer noch arg verunsichert sind und Panik bekommen, wenn sie Post von einem Inkasso-unternehmen bekommen haben, habe ich mir die Mühe gemacht, mal ein bisschen Recherche zu betreiben, darüber was Inkassounternehmen dürfen und was nicht! die wichtigsten Punkte dabei möchte ich hier einmal zusammenfassen: Inkassounternehmen benötigen für die Einziehung von Forderungen eine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz des für ihren Geschäftsitz zuständigen Präsidenten des Landgerichts. Dies gilt übrigens auch für ausländische Inkassobüros (z.B. aus Liechtenstein). Der Gerichtspräsident hat auch die Aufsicht über das Inkassounternehmen. Das Rechtsberatungsgesetz beschränkt die Tätigkeit von Inkassounternehmen auf die außergerichtliche Einziehung von Forderungen und gfs. noch auf den Kauf fremder Forderungen. Gerichtliche Maßnahmen wie z.B. Beantragung des gerichtlichen Mahnverfahrens, Anträge auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Pfändungen, Eidesstattliche Versicherung, Gerichtsvollzieher) sind nicht erlaubt. [...] Tipp: Lassen Sie sich diese Vollmacht vorlegen, wenn Sie Zweifel an der Seriosität des Inkassobüros haben. Kann keine Vollmacht vorgelegt werden, leisten Sie mit Hinweis auf die fehlende Vollmacht nur an Ihren ursprünglichen Gläubiger und nicht an das Inkassobüro. [...] Tipp: Im Falle des Aufkaufs einer Forderung muss Ihnen das Inkassounternehmen eine entsprechende Abtretung der Forderung durch den ursprünglichen Gläubiger vorlegen können, falls dies nicht geschieht, leisten Sie keine Zahlungen an das Inkassoinstitut, sondern mit Hinweis auf die fehlende Abtretung nur an den ursprünglichen Gläubiger. Die Kosten eines Inkassounternehmens müssen jedoch dann nicht vom Schuldner erstattet werden, wenn der Gläubiger Anhaltspunkte dafür hatte, dass der Schuldner zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig ist. [...] Falls in einem anschließenden gerichtlichen Mahnverfahren, Inkassokosten mittituliert werden, legen Sie dagegen Teil-Widerspruch innerhalb der Frist ein (näheres dazu unter Der Mahnbescheid ist da - http://www.forum-schuldnerberatung.d...r/faq/faq6.htm) Falls das Inkasssounternehmen die Forderung aufgekauft hat, kann es natürlich keine Inkassokosten geltend machen. Inkassounternehmen dürfen jedoch nach höchstrichterlicher Entscheidung Rechtsanwälte zur gerichtlichen Durchsetzung der Forderung einschalten. Lagen dem Gläubiger Anhaltspunkte für Zahlungsunfähigkeit oder unwilligkeit vor? ja Keine Kosten wegen Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB [...] Das heißt: Die Inkassokosten dürfen nur die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren betragen bis 300 ................. 35,00 [...] Selbstverständlich muss im Zweifelsfall auch die Anzahl der Mahnschreiben nachgewiesen werden und das sie dem Schuldner auch zugegangen sind. Dieser Nachweis dürfte schwer sein, falls die Schreiben nicht als Einschreiben/Rückschein abgeschickt wurden. Tipp:< Nach der Titulierung sollte man die Einschaltung eines Inkassoinstitutes zurückweisen, solange keine Vollstreckungsversuche stattgefunden haben. Danach sollte man die Inkassokosten solange bestreiten, bis das Inkasso nachgewiesen hat, dass nur eine treuhänderische Abtretung stattgefunden hat. Druck durch Inkassobüros und seine Grenzen Inkassounternehmen üben durch ihre Aktivitäten immer natürlich einen gewissen Druck auf die jeweiligen Schuldner aus, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Der Tonfall dabei ist sicherlich nicht immer der feinste. In einem gewissen Maß jedoch muss man ihn hinnehmen. Aber die Ausübung von Druck hat seine Grenzen. [......] Inkassobüros sind keine Gerichtsvollzieher.Sie besitzen kein Recht, sich Einlass in Wohnungen zu verschaffen! [...] wer es sich genau durchlesen will findet dies unter http://www.forum-schuldnerberatung.d...faqinkasso.htm lg, starlight26 Werbung |
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| Gastposter | Sehr geehrtes Team, lange habe ich gesucht, bis ich endlich diese Einrichtung für meine Beschwerde nutzen kann. Es geht um das leidige Thema: Mahnung von Verimount. Als ich im Februar 2006 im Urlaub meine E-Mails abfragte, war eine Mahnung von Proinkasso GmbH über 160,21 Euro dabei. Mir war überhaupt nicht klar,was das sollte. Ich hatte nichts gekauft und nichts bestellt. Ich bat per Antwort-Mail um eine Kopie meines "Auftrages". In der darauffolgenden E-Mail, wieder eine Mahnung, bezichtigte man mich einer Anmeldung bei w**.Simsen.de vom 25.12.2005 mit Code ********. Ich versichere Ihnen, dass ich mir dessen völlig unbewusst bin. Ich bin 62 Jahre und verschicke keine SMS. Ich habe mich auch bei Simsen nicht eingeloggt. Im Nachhinein habe ich bei einem anderen Verbraucherschutzforum gelesen, dass diese Stornierungsaktion von netzwelt.de zu Gunsten der Verbraucher gelaufen ist. Auch ich habe am 07.03.2006 eine diesbezügliche E-Mail mit meinen Daten an Sie gesendet. Es kam zwar keine Antwort, aber auch keine Mahnung mehr- bis zum 19.04.2006. Ein Rechtsanwaltbüro Geyer drohte nun mit Zwangsvollstreckung! Ist das Ihre angekündigte Kulanz!? Ich kann nur hoffen, dass ich durch das Netz gefallen bin, weil ich erst Anfang März vom Urlaub kam. Ich bitte Sie hiermit nochmals herzlich um die Stornierung Ihrer Forderung über, nun sind es "nur noch" 130,50 Euro. Mit freundlichen Grüßen und auf eine positive Antwort wartet Karin W. bitte keine persönlichen daten edit: ich kann ihre verzweiflung gut verstehen, aber in diesem forum können wir nur tips geben und nicht mehr aktiv eingreifen, zudem ist dies nur ein informationsthread und ich möchte sie bitten, im jeweiligen simsen-thread zu posten. ich bitte um verständnis. lg, starlight26 |
| | # 3 |
| Moderator Threadstarter Registriert seit: 03.02.2006
Beiträge: 1.509
| hier noch ein interessanter beitrag zum thema inkassos..sendung vom MDR http://www.mdr.de/escher/2962476.html |
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LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/vermeintliche-gratisdienste-abofallen/38634-inkasso-mahnanwaelte-co.html | ||||
| Erstellt von | Für | Typ | Datum | |
| sms-trend.de droht mit Inkasso Unternehmen - Seite 3 - ForumBase | Dieses Thema | Refback | 17.06.2008 22:27 | |
| Alphaload - Seite 19 - Computerbetrug.de und Dialerschutz.de | Dieses Thema | Refback | 24.03.2008 02:25 | |
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