Interessantes aus dem Gerichtssaal gibt es sicherlich immer wieder.
Für unsere User dürfte folgendes (bisher nicht rechtskräftige) Urteil von großer Bedeutung sein.
Zitat:
- aus dem Gerichtssaal - Urteile und Beschlüsse
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Hier nur ein kurzer Auszug - der Rest ist über obigen Link erreichbar.
Zitat:
Landgericht Köln Urteil v. 06.09.2006 - Az.: 28 O 178/06 - Veröffentlichung von E-Mails Leitsatz: 1. Ob das ungefragte Veröffentlichen von E-Mails rechtmäßig ist, ist grundsätzlich im Rahmen einer umfassenden Interessensgüterabwägung zu bestimmen. 2. Wird eine geschäftliche E-Mail, die nur für einen bestimmten Empfängerkreis bestimmt ist, ungefragt veröffentlicht, stellt dies einen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mail-Versenders dar. ...
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Im Interesse anderer Ratsuchender bitte ich um Einhaltung dieser Einschränkungen

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