1sms.de Hilfe! - Teil 1

Alt 21.03.2006, 17:54   # 1
gonzo1986
 
Registriert seit: 21.03.2006
Beiträge: 6
Nen Freund von mir bat mich letztens für ihn einen Kostenlosen SMS Service zu suchen. Habe auch einen gefunden. w**.1sms.de.

Auf der Seite gibt es 125 Gratis SMS wenn man sich anmeldet und gleichzeitig spielt man bei einem gar nicht so schlechten gewinnspiel mit... da habe ich mir gedacht: mach ich doch mit....

So im Moment ist Abi Stress usw.... da kommt eine Email ins web.de Haus:

Ihre Rechnung.... blabla....

ich soll 96 euro auf folgendes Konto überweisen..... ich hätte jetzt einen 12 monatigen vertrag mit denen.....

Habe bei der Anmeldung jedoch keinerlei anzeichen gesehen, dass man geld bezahlen muss und dann auch noch in einen Vertrag gezwungen wird...

habe schon eine Email hingeschrieben, dass es mir nicht bewusst wahr, dass ich einen "vertrag abschließe" und dann auch noch der 12 monate geht und ich 96 euronen bezahlen soll.

Was kann ich da machen??


MFG Robert
 
Alt 21.03.2006, 18:32   # 2
starlight
Moderator
 
Registriert seit: 03.02.2006
Beiträge: 1.512
Zitat:
Was kann ich da machen??
lesen, lesen, lesen! Hier im Forum gibt es viele mit deinem Problem...lies dir die Beiträge zu den anderen sms-anbietern durch und du wirst genügend ansätze finden, was du tun kannst!
 
Alt 21.03.2006, 20:56   # 3
Unregistriert
Gastposter
 
Hallo,

ich habe vor 2 Wochen mich ebenfalls bei 1sms.de angemeldet und natürlich habe ich die auch AGBs nicht gelesen. Heute erreichte mich die Email mit der Rechnung...Ich bin gerade selber auf der Suche nach einer Lösung, kann deswegen wenig helfen, jedoch weiß ich, dass diese schweizer (wahrscheinlich Briefkasten)Firma von mir freiwillig kein Geld erhalten wird.

Gruß unregistriert^^
 
Alt 21.03.2006, 21:58   # 4
Dotshead
 
Benutzerbild von Dotshead
 
Registriert seit: 03.01.2006
Beiträge: 141
Zitat:
Zitat von Unregistriert
Hallo,

ich habe vor 2 Wochen mich ebenfalls bei 1sms.de angemeldet und natürlich habe ich die auch AGBs nicht gelesen. Heute erreichte mich die Email mit der Rechnung...Ich bin gerade selber auf der Suche nach einer Lösung, kann deswegen wenig helfen, jedoch weiß ich, dass diese schweizer (wahrscheinlich Briefkasten)Firma von mir freiwillig kein Geld erhalten wird.

Gruß unregistriert^^
Naja ob das so natürlich ist, dass man die AGBs nicht gelesen hat und trotzdem als gelesen anklickt, will ich mal so stehen lassen.

Aber mich interessiert was anderes. Kannst Du mir entweder als PN oder hier im Forum den Header der E-Mail der Rechnung schicken?

Danke.
 
Alt 22.03.2006, 13:47   # 5
gonzo1986
Threadstarter
 
Registriert seit: 21.03.2006
Beiträge: 6
joa weiß net ob man das darf??? keine ahnung.... aber ich weiß net ob das dann ein fehler wäre wenn man nicht bezahlt... weil ich denke mal die schweizer werden sich rechtlich abgesichtert haben gegen "nicht zahlen" und warten nur auf leute wie uns die dann nicht bezahlen....

habe mir nochmal angeschaut die seite.... da wird echt nicht direkt auf KOSTEN und VERTRAG hingewiesen.... einfach nur sachen eintragen und "registrierung abschließe"

gut "AGBs ankreuzen" aber trotzdem man sollte drauf hinweisen...

1. Anmelden
2. Jetzt 125 SMS Gratis
3. Sie nehmen am Gewinnspiel teil
 
Alt 22.03.2006, 16:16   # 6
Unregistriert
Gastposter
 
Hallo,

ich denke jeder sollte seinen Weg gehen, jenen den er für richtig hält. Ich weiß auch nicht was passieren wird, als Folge auf die unbeglichene Rechnung, und kann natürlich nichts genaues sagen. Jedoch weiß ich, dass in verschieden Fernsehbeiträgen und auf diversen Internetseiten davon abgeraten wurde zu bezahlen. Meiner Meinung nach warten die nicht auf diejenigen, die berechtigterweise behaupten nichts von einem Vertragsabschluss geahnt zu haben sondern auf die, die ohne einen Einspruch bezahlen. Ich selber werde es darauf ankommen lassen und alles in meiner Macht stehendes ausreizen. Wenn ich mehr weiß werde ich es hier vermerken.

Zu der Anfrage nach der Headline, die werde ich gleich schicken.

Mit freundlichen Grüßen Mainz05 (unregistriert)
 
Alt 22.03.2006, 16:32   # 7
Squirrel
 
Registriert seit: 13.03.2006
Beiträge: 41
Zitat:
Zitat von Unregistriert
Meiner Meinung nach warten die nicht auf diejenigen, die berechtigterweise behaupten nichts von einem Vertragsabschluss geahnt zu haben sondern auf die, die ohne einen Einspruch bezahlen.
*unterschreib* Ich denke auch, dass die diversen Macher dieser Seiten sich totlachen (das wäre eine Lösung...) über die vielen Protestbriefe, Einschreiben u.ä. Gleichzeitig gibt es immer wieder soundsoviel stille Zahler, die sich von dem Inkasso-IP-Anwalt-Mahnbescheid-Gesabber einschüchtern lassen.
 
Alt 22.03.2006, 16:46   # 8
gonzo1986
Threadstarter
 
Registriert seit: 21.03.2006
Beiträge: 6
Ich schau erstmal was da alles für daten vor mir gespeichert sind... hhmmmm... alles ganz ganz komisch...

habe mal gefragt ob man was Rückgängig machen kann darauf:

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde
Bevor Sie sich anmelden, sehen Sie auf der Website 1sms.de den Hinweis, dass
es nach 14 Tagen zu einem Vertrag zwischen Ihnen und Top Tel Telemarketing
GmbH kommen wird, sofern Sie keinen Widerruf zu uns geschickt haben.

Dies wurde nicht getan. Zudem konnten Sie in den AGB, die Sie ja gelesen
haben, sehr gut lesen, dass es 8 Euro monatlich kostet und eine Vorauszahlung
von 1 Jahr zu zahlen ist.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr 1sms.de Support Team

Ganz große Tennis.


die schönste Formulierung ist: " sehen Sie auf der Website 1sms.de den Hinweis, dass es nach 14 Tagen zu einem Vertrag zwischen Ihnen und Top Tel Telemarketing GmbH kommen wird"

ach du scheiße.... ne ganz üble nummer......
 
Alt 23.03.2006, 15:32   # 9
Mainz05
 
Registriert seit: 22.03.2006
Beiträge: 21
Wenn ein deutsches Gericht mich zu der Zahlung verdonnert (und den Gerichtskosten dazu), dann werde ich wohl bezahlen. Aber dazu kommt es nicht, egal auf welche Waise.
Gruß Mainz05
 
Alt 24.03.2006, 09:32   # 10
Unregistriert
Gastposter
 
Ist es nicht so, dass dies eine überraschende und damit nichtige Klausel nach EU-Recht darstellt, die so, allein in den AGB aufgeführt und nicht im eigentlichen Vertrag ersichtlich, bevor dieser "unterschrieben ist", darstellt?
EU Recht gilt auch in der Schweiz...eine überraschende Klausel befreit euch nicht vom Vertrag, aber von der damit verbundenen Pflicht.
Hier, die Pflicht, für den "Service" zu zahlen
Aber wäre nett wenn mir das jemand bestätigen könnte...

mfg
mburow

mburow@gmx.de
 
Alt 24.03.2006, 09:34   # 11
Unregistriert
Gastposter
 
es sollte heissen [...]"unterschrieben" ist nicht zu erwarten und damit halt überraschend ist?
 
Alt 25.03.2006, 18:23   # 12
Dotshead
 
Benutzerbild von Dotshead
 
Registriert seit: 03.01.2006
Beiträge: 141
Derzeit weißt 1sms.de auf der Webseite ein anderes Rücktrittsrecht aus, als es in den AGBs verankert ist. Beide Screenshots stammen vom heutigen Tag um 16 Uhr.
http://img150.imageshack.us/img150/2...30616008qo.jpg
http://img134.imageshack.us/img134/6...30616001bf.jpg

Auch wirbt PartnerID.com im Jaginforum damit, dass das Rücktrittsrecht 8 Tage beträgt. Lt. AGBs ist das unzutreffend.
 
Alt 26.03.2006, 00:46   # 13
Mainz05
 
Registriert seit: 22.03.2006
Beiträge: 21
Das ist doch eine Beweis der Unseriosität.
Gonzo, hast lange nichts von sich hören lassen, ich hoffe du hast nicht nachgegeben.

Gruß mainz05
 
Alt 26.03.2006, 14:30   # 14
gonzo1986
Threadstarter
 
Registriert seit: 21.03.2006
Beiträge: 6
Ich weiß gar nicht so recht was ich machen soll.... bin echt ein wenig verzweifelt... :engelsei: ich denke mal dass die ihre sache rechtlich gesichert haben und dass schöne briefe hier einflattern, zahlte man nicht....

in dem email verkehr haben die sich in jeder email damit geschmückt, dass das auf der startseite und in den agbs steht.... ich habe gesagt, dass ich keinen grund für weitere Diskussionen über dieses Thema sehe. habe auch gesagt, dass ich aus angst, dass noch mehr kosten auf mich zukommen, gesagt, dass ich wenn ich bezahle, den service nicht nutzen wollte....

denke mal das einzige was man machen kann ist, andere davor zu warnen, damit sowas nicht mehr in dem maße passiert wie mir....

was ich draus gelernt habe ist, mich a) nicht auf komischen seiten einfach so anzumelden und b) nicht die AGBs nicht gelesen zu haben...



bin gerade in der abi vorbereitung und kann net so oft hier nachschauen. aber ich bin noch dabei
 
Alt 27.03.2006, 18:14   # 15
Dotshead
 
Benutzerbild von Dotshead
 
Registriert seit: 03.01.2006
Beiträge: 141
Bei Computerbetrug hat Rolf76 Grundlagen zur Bindung an Online-Abos zusammengestellt. Vielleicht ist da etwas für dich dabei.
 
Alt 27.03.2006, 19:42   # 16
King W.
Team SAT-Technik
 
Benutzerbild von King W.
 
Registriert seit: 01.01.2006
Ort: mitten im Kohlenpott
Beiträge: 9.176
Zitat:
Zitat von gonzo1986
[...] ich denke mal dass die ihre sache rechtlich gesichert haben und dass schöne briefe hier einflattern, zahlte man nicht.... [...]
Nein. Bitte zahl nicht. Abivorbereitung ist natürlich Streß, aber kein Grund denen das Geld in den Hals zu stecken.

Laß die Briefe ruhig kommen, erst ab Mahnbescheid wird es ernst. Dann mußt du widersprechen. Allerdings ist hier kein einziger Fall bekannt, daß es zu einem Mahnbescheid oder gar zu einer Zivilklage gekommen sei. Das wird auch nicht geschehen.

Alles, was kommt, kannst du als heiße Luft betrachten. Es wird dir nichts ernsthaftes passieren.
 
Alt 27.03.2006, 22:40   # 17
Mainz05
 
Registriert seit: 22.03.2006
Beiträge: 21
Jop, Danke, sage ich die ganze Zeit auch. Das ist eine B******firma. Die versuchen nur uns einzuschüchtern. :biglol:
 
Alt 28.03.2006, 22:05   # 18
UnregistriertXY
Gastposter
 
Mir kam auch heute eine Rechnung von denen aufs Handy per SMS. Aber naja, was solls? Die Leute kennen mich nur als "Herr oder Frau sdfg" aus der (nicht existierenden) Remastrasse15.
Wie dem auch sei. Auf der Seite steht heute eine Testmitgliedschaft dauert 8 Tage. Aber ich berufe mich auf eine email, die ich ebenfalls heute bekommen habe, von wegen 14 Tage. Heute ist der 28.03 und ich hab mich da am 14.03 angemeldet. Damit ist das durch die emailkündigung für mich gegessen, egal was die zurückschreiben.

Übrigens habe ich mal gehört, dass es in der Schweiz verboten ist solche Dienste mit Glücksspielen zu koppeln. Das wurde hier eindeutig getan, da man das Gewinnspiel nicht als einzelnen "service" abrufen kann, sondern ausschliesslich zusammen mit dem kostenpflichtigen SMS-Dienst. Stimmt das oder ist das nur humbug? Fachkundiger Rat wäre nett, man sichert sich ja gerne ab =)

MFG
UnregistriertXY
 
Alt 28.03.2006, 22:30   # 19
King W.
Team SAT-Technik
 
Benutzerbild von King W.
 
Registriert seit: 01.01.2006
Ort: mitten im Kohlenpott
Beiträge: 9.176
Zitat:
Zitat von UnregistriertXY
[...] Fachkundiger Rat wäre nett, man sichert sich ja gerne ab =)

MFG
UnregistriertXY
Einen fachkundigen Rat im Sinne einer rechtlich verbindlichen Beratung können wir dir als Nicht-Anwälte leider nicht geben. Nach allen Postings, hier in den einzelnen Threads kann man aber davon ausgehen, daß das mit dem Gesetz (Kopplung von Gewinnspielen an Abos...) so richtig ist.

Wie gesagt: Das ist ein persönlicher Tip, nach bestem Wissen zwar, aber nicht als verbindliche Rechtsberatung anzusehen.

Ich hoffe, es hilft dir trotzdem.
 
Alt 28.03.2006, 22:42   # 20
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von UnregistriertXY
[..]Übrigens habe ich mal gehört, dass es in der Schweiz verboten ist solche Dienste mit Glücksspielen zu koppeln. [..]
im Prinzip haste Recht.
Wenn du Einwohner der Schweiz bist hast du bessere Karten.
Da die Gesetze der Schweiz gut bzw. besser sind.
Siehe das Verbot von 9Live/CalliN-Sendern.
Zitat:
Fachkundiger Rat wäre nett, man sichert sich ja gerne ab =)
Ihr habt doch auch die nötigen Instanzen!

M.f.G.
 

Alt 29.05.2012, 04:20 # --
News Flash
 
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